Anmeldung von Schulanfängern an Grundschulen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen – Neuregelung der Schulbezirke

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in Harsewinkel erfolgt im Februar 2022. Näheres entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Im Novenber eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben von der Schulverwaltung. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

Anmeldung an einer Harsewinkeler Grundschule

Für die Anmeldung an den Grundschulen in Harsewinkel vereinbaren die Eltern einen Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter:

  • Kardinal-von-Galen-Schule; Kath. Bekenntnisschule: 05247 935 460
  • Astrid-Lindgren/St.-Johannes Grundschulverbund: 05247 2670
  • Löwenzahnschule, Gemeinschaftsgrundschule: 05247 406940
  • Marienschule, Gemeinschaftsgrundschule: 05247 987920.

Für Termine am Grundschulverbund Astrid-Lindgren/St.-Johannes in Greffen werden  in den Greffener Kindergärten Terminlisten ausgehängt, in die sich die Eltern eintragen können. Sollte das Kind jedoch keinen Kindergarten bzw. keinen der genannten Kindergärten besuchen, ist auch in Greffen nach den Herbstferien telefonisch ein Termin mit der Schulleitung zu vereinbaren:

  • Astrid-Lindgren/St.-Johannes Grundschulverbund: 02588 1036

Beim Anmeldetermin ist von den Eltern das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes, der Impfausweis des Kindes und der ausgefüllte Anmeldebogen, der von der Stadtverwaltung verschickt worden ist, vorzulegen. Dabei ist es unwichtig, in welcher Farbe sie den Anmeldebogen erhalten haben. Das Kind kann an einer beliebigen Schule angemeldet werden.

Sonderregelung für Kinder unter sechs

Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zu Beginn des oben genannten Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dazu müssen sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllen und in ihrem Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im oben genannten Zeitpunkt in der zuständigen Grundschule zu stellen. Die Erzieher/innen in den Kindergärten können bei Bedarf ebenfalls Auskunft geben.

Neuregelung der Schulbezirke

Schulbezirke gibt es nicht mehr. Die Eltern können daher frei wählen, an welcher Schule in Harsewinkel, Marienfeld oder Greffen sie ihr Kind anmelden. Die Schülerinnen und Schüler haben aber nur einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder in die Katholische Bekenntnisschule Kardinal-von-Galen-Schule im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität.

Weitere Infos der Stadtverwaltung >>>

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

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