Ausländerbehörden des Kreises Gütersloh registrieren ukrainische Flüchtlinge – Jobcenter macht Erstberatung

Landrat Sven-Georg Adenauer (l.) informierte sich auch bei den beiden Jobcenter-Abteilungsleitern Rolf Erdsiek und Björn Haller (r.) über die Erstgespräche mit den Geflüchteten.

Erst die Registrierung, dann die berufliche Erstberatung: Bei einem knapp zweiwöchigen gemeinsamen Einsatz im Rathaus Gütersloh registrieren die Ausländerbehörden der Stadt Gütersloh und des Kreises Gütersloh Flüchtlinge aus der Ukraine und das Jobcenter Kreis Gütersloh führt erste Perspektivgespräche. Über 1.000 ukrainische Flüchtlinge hatte bisher allein die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh registriert. Mit der einen zur Verfügung stehenden PIK-Station je Ausländerbehörde hätte das noch Wochen gedauert. Das Land NRW hatte für die Aktion fünf Stationen zur Verfügung gestellt, eine funktionierte nicht. PIK ist die Abkürzung für ‚Personalisierungsinfrastrukturkomponente‘.

Den Start hatte die Ausländerbehörde der Stadt Gütersloh in der vergangenen Woche zusammen mit dem Jobcenter gemacht. An diesem Montag folgte nun die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. 1.400 Flüchtlinge müssen noch seitens des Kreises registriert werden. Rund 700 von ihnen kommen zum Rathaus. Ukrainische Flüchtlinge, die in Schloß Holte-Stukenbrock sowie im Norden des Kreises untergekommen sind, auch etwa 700, werden per Bus zu einer Registrierungsaktion nach Herford gefahren. Mit 30 Personen pro Schicht inklusive Dolmetscherinnen und Dolmetschern ist allein die Ausländerbehörde des Kreises im Einsatz. 22 übernehmen die Registrierung, acht nehmen im Kreishaus die biometrischen Angaben für den elektronischen Aufenthaltstitel auf. Dafür wurde zwischen Rathaus und Kreishaus in diesen Tagen ein Shuttleservice für die Ukrainerinnen und Ukrainer eingerichtet.

Dass die aufwändige Registrierung notwendig ist, liegt am Paragrafen 24 des Aufenthaltsgesetzes: Der Bund sieht für die Ukrainerinnen und Ukrainern den Aufenthaltstitel laut diesem Paragrafen vor und der bedingt eine Registrierung samt Daten, Fingerabdrucknehmen und Foto. „Normalerweise ist der Bund verpflichtet, selbst die Registrierung bei der Einreise zu übernehmen“, erklärt Peter Detlefsen, Leiter der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. Das habe man aber offenbar den Menschen nicht zumuten wollen, daher müssten alle Behörden vor Ort nacharbeiten. Was ihn und seine Kolleginnen und Kollegen ärgert, sind häufig wechselnde Anweisungen aus Berlin: „Erst hieß es, Kinder bis 14 müssten nicht registriert werden, dann hieß es, alle über 6 Jahren müssten registriert werden“, berichtet Detlefsen, während im Hintergrund gerade ein Mädchen von etwa sieben Jahren vermessen wird per Maßband. Insgesamt leben derzeit rund 3.400 Flüchtlinge aus der Ukraine im Kreis Gütersloh. In der Gruppe sei jedoch viel Bewegung: Einige wollen weiterziehen, in andere Städte oder Länder, andere wollen möglichst schnell zurück.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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