Bereitschaftspflegefamilien im Kreis GT: Wenn Kinder vorübergehend ein neues Zuhause brauchen

Das Team Bereitschaftspflege (v.l.) Heike Westerhoven, Carina Brock, Anja Bartram, Melanie Surmann, Friederike Gondermann, Vera Yilmaz und Maj-Britt Beckersjürgen, beim Infoabend im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Wenn der Anruf vom Jugendamt kommt, muss alles ganz schnell gehen: Kinderzimmer herrichten, Grundausstattung besorgen. Bereitschaftspflegefamilien nehmen von jetzt auf gleich ein Kind in ihrem Zuhause auf. Nimmt das Jugendamt ein Kind in seine Obhut, kontaktiert es eine von den neun Bereitschaftspflegefamilien im Kreis Gütersloh, die sich temporär um ein Kind kümmern. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um als Bereitschaftspflegefamilie tätig zu sein, und wie sie in ihrer Arbeit unterstützt werden, erklärte die Abteilung Jugend des Kreises bei einem Informationsabend im Kreishaus Gütersloh.

Interessierte Personen, die sich vorstellen können, ein Kind vorübergehend aufzunehmen, wenden sich im ersten Schritt an das Jugendamt des Kreises. Das müssen nicht unbedingt Familien mit Kindern sein, auch Einzelpersonen können einem Kind ein Übergangs-Zuhause ermöglichen. Abgegeben werden müssen Bewerbungsunterlagen, ein Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest. Insbesondere die persönliche Eignung ist eine zentrale Voraussetzung. Dazu gehört unter anderem Einfühlungsvermögen, Empathie- und Kommunikationsfähigkeit sowie Flexibilität. Nach Bewertung der Unterlagen folgt ein Hausbesuch, um sich vor Ort ein Bild des Umfelds zu machen. Das Kind soll als neues Familienmitglied auf Zeit ein eigenes Zimmer im Haus oder in der Wohnung haben. Ein Bereitschaftselternteil muss Zeit haben, um sich um das Kind zu kümmern – im Idealfall ist die Person Vollzeit-Hausmann oder -frau. Bei Kindern, die bereits zur Schule oder in den Kindergarten gehen, ist eine Arbeit in Teilzeit möglich. Familien können einen Platz zur Verfügung stellen oder auch mehrere, um zum Beispiel Geschwisterkinder aufzunehmen. In der Regel sind die Kinder maximal sechs Monate in den Familien untergebracht. Dann sollte entschieden sein, wann oder ob das Kind zurück zur leiblichen Familie geht. Das vorrangige Ziel ist es, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern kommen. Ist das nicht möglich, sucht das Jugendamt einen Platz in einer Vollzeitpflege.

Wie verhalte ich mich in Krisensituationen? Wie schaffe ich eine gesunde Mischung aus Nähe und Distanz? Der Kreis Gütersloh schult die Familien im Vorfeld ihrer Arbeit und bereitet sie Schritt für Schritt auf den neuen Alltag vor. Auch während der Tätigkeit, steht das Jugendamt jederzeit bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Die Arbeit als Bereitschaftspflegefamilie wird wie jeder Beruf entlohnt. Die Familien erhalten eine monatliche Entlohnung für die Tage, an denen ein Kind bei ihnen untergebracht ist. Das sind am Tag rund 88 Euro, die steuerfrei ausgezahlt werden.

Nach verschiedenen Vorträgen zu den Aufgaben und Voraussetzungen hatten die Teilnehmenden der Infoveranstaltung Zeit, mit den Mitarbeiterinnen der Abteilung Jugend ins Gespräch zu kommen. Wenn sie Interesse an der Tätigkeit als Bereitschaftsfamilie hatten, konnten sie direkt ihre Kontaktdaten hinterlassen und werden zeitnah vom Jugendamt für die weiteren Schritte kontaktiert.

Bei weiteren Fragen stehen folgende Ansprechpartnerinnen der Abteilung Jugend zur Verfügung:

Für die Kommunen Borgholzhausen, Halle/Westf., Steinhagen und Werther/Westf. ist die Regionalstelle Nord zuständig:

 

Für Langenberg, Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock ist die Regionalstelle Ost zuständig:

 

Für Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz und Versmold ist die Regionalstelle West zuständig:

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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