Geflügelpest im Kreis GT: Ausbruch in Versmold – Restriktionszonen eingerichtet!

Auf dem betroffenen Hof wurde eine Desinfektionsschleuse installiert (Foto: Kreis Gütersloh).

In einem Geflügelbestand in Versmold ist die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ausgebrochen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, am Dienstagabend bestätigt. Bei dem Ausbruch handelt es sich um den ersten Ausbruch in diesem Winter in Nordrhein-Westfalen. Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hat in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch unverzüglich die Tötung des betroffenen Bestandes veranlasst (rund 30.000 Mast-Enten). Der Betrieb wurde bereits beim Verdacht des Ausbruchs am Sonntag, 10. Dezember, vorsorglich gesperrt. Wie heute vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe

(CVUA) in Detmold mitgeteilt wurde, sind auch die Proben aus einem Enten-Kükenstall in unmittelbarer Nähe des Maststalls positiv. Die Proben werden jetzt vom FLI untersucht. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Restriktionszonen – eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius – sind eingerichtet. Welche Auflagen innerhalb der Zonen zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung von heute (Mittwoch, 13. Dezember), die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de Die Einschränkungen der Allgemeinverfügung treten um Mitternacht in Kraft. Im Internetauftritt des Kreises Gütersloh findet sich auch eine interaktive Karte. Mit Hilfe dieser Karte, in die man hineinzoomen kann, lässt sich feststellen, ob der eigene Hof oder das eigene Haus in einer der Zonen liegt, die bis in die Nachbarkreise Warendorf und Osnabrück reichen.

In den Restriktionszonen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhaltungen: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Restriktionszonen eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Im Gegensatz zu früheren Ausbrüchen der Geflügelpest gilt die Aufstallungspflicht auch für Tauben. Tierhalterinnen und Tierhalter in den Restriktionszonen sind zudem aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Gütersloh umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.

Virus seit März 2023 erstmals wieder in nordrhein-westfälischer Geflügelhaltung nachgewiesen – Nachdem das Virus in den Herbst- und Wintermonaten 2022/2023 in mehr als 20 Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden war, gab es in diesem Jahr bis zuletzt nur wenige Ausbrüche bei Hausflügel. In den Sommermonaten entspannte sich die Lage auch bei den Wildvögeln. Allerdings stiegen die Fallzahlen bei diesen bereits im November wieder an. Betroffen waren hauptsächlich Möwen, Enten, Gänse und Kraniche. Vor allem aus den nördlichen Bundesländern wurden bereits in den vergangenen Wochen Ausbrüche der hochansteckenden Erkrankung in Hausgeflügelbeständen gemeldet. Der Kreis Gütersloh war in den vergangenen Jahren bereits von der Geflügelpest betroffen. Der ostwestfälische Raum gehört zu den geflügeldichtesten Regionen in Nordrhein-Westfalen.

Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter – Zur Vermeidung der Einschleppung der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, die in der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises beziehungsweise der jeweiligen kreisfreien Stadt zu melden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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