

Webseite Stadtverwaltung Harsewinkel
Direkter Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie unterschiedliche Dienstleistungen stehen im Mittelpunkt der Stadtverwaltung Harsewinkel.
Die Stadt Harsewinkel sucht zum 1. Oktober 2025 eine/n Sachbearbeiter/in in der Ordnungsverwaltung (m/w/d).
Es handelt sich grundsätzlich um eine unbefristete Vollzeitstelle (EG 9a TVöD, 39 Wochenstunden bzw. A 9 LBesO) – individuelle Teilzeitmodelle sind ebenfalls möglich.
Ihr vielfältiger Aufgabenbereich:
- Übernahme von Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Erteilung, Widerruf, Untersagung, Rücknahme und Wiedergestattung gewerberechtlicher Erlaubnisse
- Kontrolle und Überwachung von Gewerbebetrieben einschließlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Messen nach der GewO
- Belange des Ladenöffnungszeitengesetzes sowie des Sonn- und Feiertagsrecht und des LIMSchG
- Bearbeitung von Konzessionen nach dem GastG, einschl. Antragsbearbeitungen und Festsetzungserteilungen
- Bearbeitung von Anträgen und Angelegenheiten nach dem LHundG NRW
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (Ruhender Verkehr, Jugendschutzgesetz, Immissionen, etc.)
- Übernahme weiterer ordnungsbehördlicher Aufgaben, z.B. Veranlassung ordnungsbehördlicher Bestattungen, Bearbeitung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, Mitwirkung im Wahlamt bei Wahlen und Bearbeitung von Schiedsamtsangelegenheiten
- Übernahme von Bereitschaftsdiensten für die Ordnungsbehörde
Ihr Profil – Das bringen Sie mit:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Verwaltungswirt/in oder
- ein erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs I oder
- eine andere förderliche abgeschlossene Ausbildung mit der Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang I (Basis- und Aufbaulehrgang) an dem Studieninstitut Westfalen-Lippe baldmöglichst zu absolvieren. Eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 9a TVöD steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Lehrgang erfolgreich absolviert wird.
- Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
- Kenntnisse im Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie im allgemeinen Ordnungsrecht sind wünschenswert
Ihre Vorteile – Die Stadt Harsewinkel bietet Ihnen:
- Besoldung bzw. Entgelt wird beim Vorliegen der laufbahn-/tarifrechtlichen Voraussetzungen bis A 9 Landesbesoldungsordnung (LBesO) bzw. Gruppe 9a Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (z.B. flexible Arbeitszeit, großzügige alternierende Telearbeit)
- Leistungsorientierte Bezahlung und betriebliche Altersvorsorge
- Unterstützung durch qualifizierte Fortbildungsangebote
Bereit für Veränderung? – Dann freuen wir uns auf Ihre Onlinebewerbung bis zum 4. Mai 2025 über das Stellenportal www.interamt.de; Stellen-ID: 1289025.
Noch Fragen? – Die beantwortet Ihnen gern: Herr Michael Bergholz, Leiter Fachgruppe 2.1 Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt