
Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe von medizinischen und sozialen Institutionen. Dafür ist eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich indem die Fachkräfte über das notwendige Wissen verfügen, um Verdachtsfällen nachzugehen. Damit das in der Praxis funktioniert, fand im Kreishaus Gütersloh eine Fortbildung zum Thema Kinderschutz und Gesundheit statt. Teilgenommen haben Fachkräfte aus den Bereichen Polizei, Justiz, Medizin, Schule, Kita oder der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Initiiert wurde die Veranstaltung vom Netzwerk Kinderschutz aller Jugendämter im Kreis Gütersloh. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen wurde die Veranstaltung vor Ort über ein Webinar übertragen. Zusammen haben mehr als 160 Personen an dem Fortbildungsmodul teilgenommen.
Für die Veranstaltung konnten Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Fachdisziplinen gewonnen werden. „Das ist wichtig, damit alle Teilnehmenden auch Einblicke in die anderen Disziplinen bekommen und diese Sichten besser verstehen“, erklärt Ines Szepanski, Koordinatorin Netzwerk Kinderschutz des Kreises Gütersloh.
Dr. Sebastian Gaus, Leitender Arzt der Notaufnahme des Kinderzentrums in Bethel, erläuterte, wie schwierig es ist, Symptome klar einzuordnen. Denn nicht alle Symptome mit denen Kinder in der Notaufnahme vorgestellt werden, sind eindeutig einer Kindeswohlgefährdung zuzuordnen. „Wenn ein Säugling nicht zu beruhigen ist und schreit, kann das viele Ursachen haben. Aber wenn beim Abtasten des Körpers ein Knochenbruch im Oberschenkel zu fühlen ist, gibt es dafür kaum eine plausible Erklärung“, so Gaus. Für solche Situationen gibt es eine geregelte Abfolge, wie damit umzugehen ist. Damit im Ernstfall alle wissen, was zu tun ist, gibt es die sogenannten Kitteltaschenkarten des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW. Dort sind die wichtigsten Informationen, um Kinder in der Praxis zu schützen, zusammengefasst. Nicht nur Personal im medizinischen Bereich kann diese Karten nutzen. Auch für andere Berufsgruppen sind sie hilfreich.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz rückt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in den Fokus. Da sie besondere Schutzbedürfnisse haben, stellt der inklusive Kinderschutz die Akteurinnen und Akteure vor Herausforderungen und Fragen. Auf das Thema ist Claudia Friedhoff, Psychologin in der Kinderambulanz Bethel, in ihrem Vortrag eingegangen.
Ein weiterer Bereich, der in einem weiteren Vortrag thematisiert wurde, war das Suchtverhalten von Kindern und Jugendlichen. Zum einen widmete sich der Referent Peter Köching, Sucht- und Drogenhilfe der Caritas Gütersloh, der Frage, was es bedeutet, wenn Kinder und Jugendliche sich selbst dem Konsum zuwenden. Zum anderen ging er darauf ein, wie Kinder unterstützt werden können, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen.Das nächste Modul wird das Thema Kinderschutz und Schule behandeln und ist noch für dieses Jahr geplant.
Zum Thema: Kreisweites Netzwerk Kinderschutz – Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt
Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)