Kreis GT: Einkaufen mit FFP-2 Maske oder medizinischer Maske

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Ab Mittwoch, 19. Mai, gibt es weitere Lockerungen im Kreis Gütersloh. Zusätzlich zu den Geschäften des täglichen Bedarfes wie Supermärkten, Drogerien oder Gartenmärkten darf der Einzelhandel wieder im Click&Meet-Angebot öffnen. In der gestrigen Pressemitteilung des Kreises Gütersloh hieß es fälschlicherweise, dass Einkaufen lediglich mit einer FFP-2 Maske möglich sei. Das ist jedoch nicht korrekt. Erlaubt sind neben FFP-2 Masken auch medizinische Masken. Im Personennahverkehr sowie bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, also beispielsweise beim Friseur, müssen die Kunden allerdings eine FFP-2 Maske tragen – eine medizinische Maske reicht hier nicht aus.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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