Der Haushalt 2023 stand auf der Tagesordnung der Kreisausschusssitzung, er spielte aber nur eine Nebenrolle in der 11. Sitzung. Die ‚Veränderungen gegenüber dem Entwurf‘ wurden mehrheitlich bei vier Enthaltungen beschlossen. Im Mittelpunkt stand die Pandemie. Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, ging auf die aktuelle Lage im Kreis Gütersloh ein und Jürgen Theis, Abteilungsleiter Ordnung und stellvertretender Krisenstabsleiter, berichtete von den Problemen bei der Umsetzung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab Mitte März unter anderem in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten soll. Aktuell seien viele Fragen rund um die Impfpflicht noch ungeklärt, das reiche vom Personenkreis, auf den das anzuwenden sei, bis hin zur praktischen Umsetzung: Die Prüfung der Nachweise, die Art und Geltungsdauer etwaiger Sanktionen, einheitliche Kontrollen – die Liste ungeklärter Fragen sei lang. Es sei noch nicht mal geklärt, auf welchem Weg die Einrichtungen dem Gesundheitsamt ihre Meldungen machen sollten. Hier brauche es einheitliche Vorgaben, das könne nicht jeder Kreis für sich festlegen. Der Kreis Gütersloh rechnet mit einer Zahl von 15.000 bis 20.000 Personen, die allein im Kreisgebiet von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sein könnte.
Auch der Wechsel des Testverfahrens an den 60 Grundschulen im Kreis beschäftigte die Politikerinnen und Politiker. Einstimmig fiel der Beschluss, dass der Kreis bei den Bürgertestzentren anfragt, inwieweit die ihre Öffnungszeiten verlängern können. Zudem solle geprüft werden, ob Teststellen auf dem Schulgelände unterstützen können. Bei ersten Anfragen hatte der Kreis Gütersloh dies nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ablehnen müssen. Die Abteilung Bevölkerungsschutz ist zu diesem Thema aktuell in Gesprächen mit der Landesregierung.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)