Alltagsaufgaben wie Einkaufen, Arztbesuche oder Gartenarbeit können für pflegebedürftige Personen zur Herausforderung werden. Betroffene, insbesondere wenn sie zuhause wohnen bleiben möchten, sind dabei auf Hilfe angewiesen. Genau da kommen die Alltagsbegleiter ins Spiel. Alle Informationen rund um die Tätigkeit, erfahren Interessenten in der virtuellen Veranstaltung „Selbstständig als anerkannter Alltagsbegleiter“ am 4. Mai von 16 bis 17.30 Uhr. Der online Vortrag wird von der Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege, und Demenz sowie unter der Beteiligung der pro Wirtschaft GT organisiert.
Manche Menschen benötigen aufgrund ihrer Vorerkrankung, einer Behinderung oder ihres Alters im Alltag zusätzliche Hilfe. Angehörige sind jedoch häufig berufstätig oder wohnen nicht in unmittelbarer Nähe, sodass sie nicht die nötige Unterstützung bieten können. Hier können Alltagsbegleiter entlasten, damit die zu pflegenden Personen möglichst lange in ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Mit einer Qualifizierung von 40 Unterrichtseinheiten können Interessierte sich als Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag anerkennen lassen, um damit selbstständig arbeiten zu können.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehören unter anderem die Betreuung und Begleitung sowie Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie bieten den pflegebedürftigen Personen individuelle Hilfen wie beispielsweise die Begleitung zu Terminen wie Arztbesuchen, gemeinsames Einkaufen oder das Erledigen von Besorgungen an oder sind einfach nur Gesprächspartner.
Den Angehörigen können die Alltagsbegleiter bei der Organisation der Pflege sowie beim Ausfüllen von Formularen zur Seite stehen. Der Bedarf an diesen Hilfen ist groß und das Land NRW, der Kreis Gütersloh und die Pflegekassen haben Interesse daran, die Angebote auszubauen. Die Leistungen können über die Pflegekassen abgerechnet werden. Dazu steht den Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung.
Anmeldungen zur virtuellen Infoveranstaltung werden bis Mittwoch, 28. April bei Lisa Brinkhaus unter Telefon 05241/85 2303 oder per E-Mail an l.brinkhaus@kreis-guetersloh.de entgegengenommen.
(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)