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Mehrwerte für Mitglieder & Kunden – Volksbank eG

Unser Anspruch im Fusionsprojekt und darüber hinaus ist es, ein erfolgreiches „Heute & Morgen“ zu gestalten, von dem unsere Mitglieder und Kunden langfristig profitieren können. Für sie möchten wir mit unserer Beratungsqualität und unseren Serviceleistungen der erste Ansprechpartner sein. Durch unsere vereinten Kräfte können wir unser Angebot an Dienstleistungen in der Privat- und Firmenkundenbetreuung weiter ausbauen – und das analog wie digital. Gemeinsam können wir stärker in digitale Services und innovative Bankinglösungen investieren. Gleichzeitig bleiben wir in der Fläche vor Ort für unsere Mitglieder und Kunden vertreten. Hierbei stärken wir unsere regionalen Niederlassungen mit ihrem umfassenden Leistungsspektrum in unserem wachsenden Geschäftsgebiet im Münsterland.

Weitere Informationen zur geplanten Fusion unter: https://diebankunsererregion.de/

Verbraucherzentrale NRW: Gebührenerhöhung der Sparkassen erfolgreich abgemahnt

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Wer sein Konto vertragsgemäß nutzt, stimmt damit nicht automatisch einer Vertragsänderung inklusive Gebührenerhöhung zu.

  • Die Sparkassen Bielefeld und Bad Oeynhausen sowie die Sparkasse an Volme und Ruhr geben eine Unterlassungserklärung ab.
  • Zustimmung zur Gebührenerhöhung muss rechtmäßig eingeholt werden.
  • Kund:innen erhalten zu viel gezahlte Kontogebühren zurück.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Sparkassen Bielefeld, Bad Oeynhausen sowie an Volme und Ruhr wegen unzulässiger Vertragsanpassungen samt Gebührenerhöhungen abgemahnt. „Die Sparkassen haben keine rechtmäßige Zustimmung bei Teilen ihrer Kundschaft eingeholt“, erklärt David Riechmann, Experte für Bankrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.

Konkret ging es darum, dass die aktive Nutzung des Girokontos über ein angekündigtes Datum hinaus als fiktive Zustimmung zu den erhöhten Kontoführungsgebühren gelten sollte. „Eine Überweisung oder Geldabbuchung im laufenden Vertragsverhältnis kann aber nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gelten“, so der Experte. „Die Banken müssen dafür vielmehr aktiv auf ihre Kund:innen zugehen, über die geplante Preiserhöhung informieren und ausdrücklich um Zustimmung bitten.“

Die betreffenden Sparkassen gaben daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Die Gebührenerhöhungen sind damit gegenstandslos und bereits zu viel gezahlte Beträge werden erstattet. Um die Preiserhöhungen durchzusetzen, werden die Sparkassen ihre Kund:innen nun erneut informieren, um eine Zustimmung einzuholen. Sollten Verbraucher:innen diese nicht erteilen, kann es eintreten, dass ihr Konto mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.

Hintergrund: BGH-Urteil – Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die Klauseln zu Vertragsanpassungen innerhalb der AGB dürfen demnach nicht so offen formuliert sein, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen geändert werden könne. Bisher haben Banken diese Klauseln verwendet, um vertragliche Änderungen wie beispielsweise erweiterte Datenerhebungen, aktualisierte Kontenmodelle und auch Preiserhöhungen bei Bankentgelten durchzuführen. Kund:innen haben nun grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung.

Weitere Informationen: Weitere Informationen zu unzulässigen Vertragsänderungen von Banken unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/60926

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

NEU: Werners Fahrrad Fach-Werk präsentiert die brandneue E-Bike-Collection 2024 des Markenherstellers CAMPUS

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Mit Deinen REWE-Märkten in Harsewinkel und dem praktischen Partyanhänger die Feste feiern, wie sie fallen!

Du erwartest Gäste – Deine REWE-Märkte in Harsewinkel haben die Ausstattung!

Für Deine private Feier mit Familie und Freunden oder für das selbstorganisierte Nachbarschaftsfest stellt Dir Dein REWE Markt am Prozessionsweg 41 in Harsewinkel mit dem umfangreich ausgestatteten Partyanhänger ein ganz besonderes Highlight bereit. Der Partyanhänger beinhaltet einen kleinen Festzelt-Pavillon (3 x 6 Meter), 4 Festzeltgarnituren mit Platz für bis zu 40 Personen, 6 klappbare Stehtische, einen Theken-Kühlschrank mit einer Kapazität von 330 Litern, eine funktionale Ausgabetheke (1,87 x 0,69 Meter) sowie einen 3-flammigen Gastro-Grill.

Damit bieten Dir Deine REWE-Märkte in Harsewinkel alles, was du für eine gute Feier benötigst. Ab einem Einkaufs- bzw. Warenwert von 400 Euro überlassen wir Dir den Partyanhänger für einen Tag oder ein Wochenende komplett kostenlos. Ansonsten berechnen wir Dir für die Überlassung 75 Euro pro Tag oder 150 Euro für ein Wochenende von Freitag bis Montag. Für Reservierungen und Rückfragen kannst Du Dich gerne an Dein REWE-Team im Markt am Prozessionsweg wenden.

Plane jetzt Deine unvergessliche Feier mit Deinen REWE-Märkten in Harsewinkel und dem praktischen Partyanhänger der REWE Alberts oHG – wir freuen uns auf Deine Anfrage!

Geänderte Öffnungszeiten im evangelischen Gemeindebüro Harsewinkel während der Urlaubszeit!

Sommerzeit – Urlaubszeit! Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde weist darauf hin, dass vom 22. Juli bis 10. August das Gemeindebüro geänderte Öffnungszeiten hat: Das evangelische Gemeindebüro ist in dieser Zeit je am Dienstag und Mittwoch von 10-12 Uhr geöffnet und donnerstags von 15-17 Uhr.

Ab dem 12. August ist das Gemeindebüro wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.

ADAC: Sicher in den Urlaub – so sitzen Sie im Auto richtig – Lebensgefahr durch Beine auf dem Armaturenbrett

Crash: Beifahrer angeschnallt mit Füßen auf Armaturenbrett, Crash mit 50 km/h (Bild: ©ADAC/Axel Griesch).
Crash: Beifahrer angeschnallt mit Füßen auf Armaturenbrett, Crash mit 50 km/h (Bild: ©ADAC/Axel Griesch).

Das beliebteste Verkehrsmittel der Deutschen für die Urlaubsreise ist das Auto. Es sich auf langen Strecken gemütlich zu machen, ist jedoch keine gute Idee: Eine falsche Sitzpositionen im Fahrzeug kann bei einem Unfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Besonders gefährlich ist das Hochlegen der Füße auf das Armaturenbrett.

Ein Crashtest der ADAC Unfallforschung mit 64 km/h hat gezeigt, dass bei einer Vollbremsung oder einem Unfall mit Airbagauslösung ein erhebliches Gefahrenpotenzial besteht, wenn die Füße auf dem Armaturenbrett abgelegt werden. Der Airbag tritt mit einer Geschwindigkeit von bis zu 400 Stundenkilometern aus und die auf dem Armaturenbrett liegenden Beine werden in Richtung Oberkörper geschleudert. Der Beifahrer wird wie ein Klappmesser zusammengefaltet und durch den Zusammenstoß des Kopfes mit den Knien kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Zudem kann es zu schwerwiegenden Frakturen der unteren Extremitäten und des Beckens kommen.

Für eine sichere Reise sollten Fahrer und Beifahrer folgende Tipps beachten:

Aufrechte Sitzposition: Die Passagiere in der ersten Reihe sollten möglichst aufrecht sitzen. Der Fahrersitz sollte so eingestellt sein, dass die Knie beim Treten der Pedale nicht durchgestreckt sind.

Abstand zum Airbag: Der Abstand des Oberkörpers zum Fahrer-Airbag im Lenkrad sollte etwa 25 bis 30 Zentimeter betragen.

Nicht liegend fahren: Wer die Lehne weit nach hinten neigt und im Liegen angeschnallt ist, riskiert bei einem Unfall schwere Verletzungen durch das sogenannte Submarining. Dabei rutscht der Körper unter dem Beckengurt durch, es kann es zu einer starken Stauchung der Wirbelsäule kommen oder der Gurt verursacht schwere innere Verletzungen im Bauchraum.

Gurt immer richtig anlegen: Der Beckengurt muss immer eng anliegen und der Schultergurt am Körper entlang gezogen werden, um einen sicheren Sitz zu gewährleisten. Er darf nicht unter der Achsel geführt werden, da bei einem Unfall ein hohes Verletzungsrisiko für die Rippen und den Kopf besteht.

Der richtige Sitz des Gurtes ist gerade auch beim Anschnallen von Kindern im Kindersitz wichtig. Auch hier müssen die Gurte immer straffgezogen werden. Bei einem Unfall kann das Kind sonst aus der Babyschale oder dem Kindersitz herausrutschen. Faustregel für das richtige Anschnallen: Es sollte nicht mehr als eine Hand zwischen Gurt und Brust des Kindes passen.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Meditation mit Friedensgebet in der Gewölbekapelle der Klostergemeinschaft Marienfeld

Das Klosterladen-Team lädt am Sonnabend (10.8.) um 17.30 Uhr zur Meditation in die Gewölbekapelle der Klostergemeinschaft, Klosterhof 12/13 ein. In diesen beunruhigenden Tagen und Wochen sich etwas Zeit nehmen, für den Frieden in der Welt beten, zur Ruhe kommen und vielleicht wieder etwas Kraft schöpfen – die Meditation dauert etwa 30 Minuten. Anschließend sind die Gäste in das Refektorium eingeladen, um bei einem kleinen Imbiss über das Gehörte ins Gespräch zu kommen. Der Eingang zur Gewölbekapelle führt durch den Klosterladen.

Da der Platz begrenzt ist, wird um vorherige Anmeldung per Mail (e-Mail: info@klosterladen-marienfeld.de) oder telefonisch während der Öffnungszeiten des Klosterladens (05247 98 30 26) gebeten. Der Klosterladen ist dienstags bis samstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

 

(Text- und Bildquelle: Klosterladen Marienfeld)

ADAC Tipps zu richtigem Verhalten bei längerem Stillstand auf der Autobahn – was ist im Stau verboten und erlaubt

Bildquelle: stux/pixabay.com

An den kommenden Wochenenden ist der Höhepunkt der diesjährigen Reisezeit zu erwarten. Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern wird auf ihrer Fahrt in den Urlaub immer wieder viel Geduld abverlangt, denn Staus gehören jetzt zum Alltag auf den deutschen Autobahnen. Gerade bei sommerlichen Temperaturen und auf langen Fahrten macht das Sitzen im Auto irgendwann allen Insassen zu schaffen. Der ADAC klärt auf, was erlaubt ist und was verboten, um die Zeit im Stau erträglich zu machen.

  • Zu den wichtigsten Regeln zählt die Bildung der Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr und bei Stau müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, wurden auf 200 bis 320 Euro erhöht.
  • Rechts überholen ist auf der Autobahn dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Rollt links der Verkehr, darf man rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholen. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
  • Egal, ob man dringend auf die Toilette muss oder es bei großer Hitze im Wagen kaum noch aushält: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Aussteigen auf der Autobahn, es sei denn, eine Unfallstelle muss gesichert werden. Allerdings drückt die Polizei bei längeren Störungen meist ein Auge zu und ist nachsichtig. Doch auch dann gilt, dass weitere Spaziergänge tabu sind und man stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben muss.
  • Rückwärtsfahren oder wenden ist auf der Autobahn immer verboten, es sei denn, die Polizei fordert die Autofahrer bei längeren Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Dann muss dieser wie ein rechter Fahrstreifen zu gebrauchen.
  • Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann so der Verkehr am Laufen gehalten werden.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Einbruch in Hochbauabteilung

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – In einem Zeitraum von drei Wochen im vergangenen Juli (11.07., 17.00 Uhr – 25.07., 12:00 Uhr) brachen bislang unbekannte Täter in ein Gebäude der Stadt Harsewinkel in der Schützenstraße im Ortsteil Greffen ein.

Die Täter entwendeten sämtliche Kupferkabel der Elektroleitungen und ließen die geöffnete Hauptverteilung wurde unter voller Stromlast zurück.

Die Schadenshöhe ist nicht bekannt.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat im genannten Tatzeitraum am Tatort oder in dessen Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer der Vermittlung 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Polizei-GT: Vor dem Schulstart einen sicheren Schulweg trainieren!

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

In drei Wochen beginnt das neue Schuljahr. Während die größeren Kinder am liebsten für immer Ferien hätten, freuen sich die i-Dötzchen auf den Schulstart. Es beginnt ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt, der die Kinder und auch die Eltern vor neue Herausforderungen stellt. Einer davon kann der Schulweg sein. Damit die Schülerinnen und Schüler sicher und selbstbewusst zu Schule kommen, sollten Sie die verbleibende Zeit der Ferien nutzen, um den Schulweg zu üben.

Wählen Sie einen möglichst sicheren Schulweg und vermeiden Sie gefährliche Stellen. Gehen Sie lieber einen kleinen Umweg, um zu einer Fußgängerampel, einem Fußgängerüberweg oder einer Mittelinsel zu gelangen. Üben Sie, wie man an diesen Stellen die Straße überqueren sollte. Müssen Sie zwingend an Stellen über die Straße, wo sich keine Querungshilfe befindet, achten Sie auf ein freies Sichtfeld, damit ihr Kind gesehen wird aber auch gut auf die Straße sehen kann. Gehen Sie nicht zwischen geparkten Autos her. Gerade hier ist es besonders wichtig, den Kindern zu erklären, wie man sich verhält, bevor man über die Straße geht. Ohne die Aufregung der ersten Schultage festigen sich Routinen und verkehrssicheres Verhalten besser.

Tun Sie sich ggf. mit anderen Eltern und Kindern zusammen. Den Schulweg gemeinsam in einer kleinen Gruppe zu bestreiten, gibt zusätzlich Sicherheit.

Auch mit älteren Kindern sollten Sie den Schulweg gemeinsam abgehen und so mögliche Gefahrenstellen wieder in das Gedächtnis rufen. Aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer sollten gerade in den ersten Tagen und Wochen nach dem Schulstart besonders Rücksicht nehmen und erhöht aufmerksam sein. Beachten Sie unbedingt und grundsätzlich die Geschwindigkeitsreduzierungen im Bereich von Schulen. Rechnen Sie auch immer mit einem Fehlverhalten der Kinder. Komplexe Verkehrssituation können Kinder in diesem Alter überfordern, so dass sie Gefahren unterschätzen.

Um die Verkehrssituationen im Nahbereich der Grundschulen zu optimieren gibt es an vielen Schulen im Kreis Gütersloh bereits seit Jahren das Projekt „Lasst uns laufen! Weniger Elterntaxis an meiner Schule“. In einer Zusammenarbeit des Kreises Gütersloh, der Kommunen, der Verkehrswacht des Kreises Gütersloh sowie der Kreispolizeibehörde wurden im nahen Umfeld vieler Schulen Hol- und Bringzonen für Autofahrende eingerichtet, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren müssen. Dabei wurde berücksichtigt, dass Stellen ausgewählt wurden, an denen einfach gehalten und wieder abgefahren werden kann. Gefährliche Wendemanöver sollen vermieden werden. Auch auf sichere Restschulwege für die Kinder, mit geeigneten Querungsstellen und ausreichender Fußwegbreite, wurde hierbei geachtet.

Damit für alle Schülerinnen und Schüler ein sicherer Schulstart gelingt, wird die Polizei Gütersloh im Kreisgebiet, gerade in den ersten Schulwochen, zusätzlich konsequente und regelmäßige Verkehrskontrollen durchführen.

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)