Da schon viele von Euch in die Ferien gefahren sind, macht Mon Dial ab heute ebenfalls Betriebsferien. Ab dem 29. Juli sind wir in alter Frische zurück und verwöhnen Euch wie gewohnt in unserem Restaurant oder per Lieferdienst mit Pizza, Pasta und mediterranen Spezialitäten.
Mon Dial macht Betriebsferien – am 29. Juli sind wir in alter Frische zurück!
Antrittsbesuch im Kreishaus: Landrat Adenauer empfängt türkischen Generalkonsul


Landrat Sven-Georg Adenauer hieß den neuen türkischen Generalkonsul Arif Hakan Yeter im Kreishaus Gütersloh willkommen. Yeter ist seit August 2023 als türkischer Generalkonsul für die Regierungsbezirke Münster und Detmold zuständig. Nun kam er für einen Antrittsbesuch nach Gütersloh. In einem Gespräch tauschten sich beide zum Leben der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Region aus. Im Kreis Gütersloh leben rund 7.000 Türkinnen und Türken. Es standen Themen wie Bildung sowie eine gelingende Integration durch den Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund. Das Zusammenleben könne aus Sicht von Landrat Adenauer und Generalkonsul Yeter nur gelingen, wenn beide Kulturen aufeinander zugehen.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)
Max und die Wilde 7 – die Geister-Oma: Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 17. Juli
Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!
E-Bike und Fahrrad als Dienstfahrzeug: Das sind die Steuerregeln


Einen Firmenwagen muss man als geldwerten Vorteil versteuern – ein Firmenfahrrad hingegen nicht. Zumindest nicht immer. Worauf es beim klassischen Drahtesel sowie bei einem E-Bike oder einem Pedelec ankommt und in welchen Fällen doch Steuern für das Rad fällig werden, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Dienstrad: Beliebt und teilweise sogar steuerfrei – Schönes Wetter und mit dem Fahrrad zur Arbeit: Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die eigene Gesundheit. Immer mehr Unternehmen in Deutschland unterstützen dabei ihre Belegschaft: Laut einer von „Lease a Bike“ in Auftrag gegebenen Statista-Umfrage von 2024 bieten bereits 37 Prozent der Unternehmen ihren Mitarbeitenden Dienstradleasing an. Und weitere 27 Prozent planen ein solches Angebot. Dabei geht es überwiegend um E-Bikes, es kann aber auch der klassische Drahtesel sein.
Ob mit oder ohne Elektroantrieb: Die Mitarbeitenden dürfen das Rad dann nicht nur dienstlich nutzen, sondern auch privat, etwa für den Familienausflug am Wochenende. Welche Kosten dabei auf sie zukommen und ob sie die private Nutzung versteuern müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erhält zum Beispiel ein Arbeitnehmer ein „Jobrad“ per Gehaltsumwandlung, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil – und dann werden auf die private Nutzung des Rads Steuern fällig. Spendiert der Chef oder die Chefin das Dienstrad hingegen zusätzlich zum normalen Gehalt (Steuerdeutsch: zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn), muss die private Nutzung des Fahrrads nicht versteuert werden.
Übrigens: Auch die Fahrten zur und von der Arbeit gelten als Privatnutzung. Diese müssen aber bei verkehrsrechtlichen Fahrrädern grundsätzlich nicht versteuert werden.
Dienstrad als geldwerter Vorteil oder Gehalts-Extra:
Dienstfahrrad zusätzlich zum Gehalt: Wird das Rad beispielsweise einem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt – sozusagen als Gehalts-Extra -, muss er die private Nutzung seit 2019 nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Das gilt allerdings nur für Räder ohne Elektromotor und für Elektroräder mit einem maximal 250 Watt starken Motor, der auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometern in der Stunde begrenzt ist. In dem Fall kauft oder least der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin das Rad und stellt es dem Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung.
Dienstfahrrad per Gehaltsumwandlung: Erhält der Arbeitnehmer das Rad per Gehaltsumwandlung, sieht die Sache anders aus: Dann muss er die private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern, abgesehen von den Fahrten von und zur Arbeit. Grundsätzlich gilt dafür die sogenannte 1-Prozent-Regel – allerdings ist diese auf ein Viertel des Bruttolistenpreises reduziert, wenn das Rad erstmals in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 überlassen wird. Das heißt dann: Der Betrag, der sich aus den 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises ergibt, wird wie Arbeitslohn behandelt und entsprechend versteuert. Die Gehaltsumwandlung anwenden kann der oder die Arbeitgebende sowohl bei einem Kauf des Fahrrads als auch bei einem Leasing.
Wichtig: Ein S-Pedelec – dabei handelt es sich um ein E-Bike, das schneller als 25 km/h fahren kann – gilt verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug und muss wie ein Firmenauto in jedem Fall versteuert werden. Dafür gelten die gleichen Sonderregelungen wie für Elektrofirmenwagen.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)
Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel wird ab September umfangreich renoviert!


Die Martin-Luther-Kirche der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Harsewinkel wird ab September umfangreich renoviert. Eine seit der Adventszeit 2022 defekte Heizungsbelüftung und energetische Gründe gaben den Ausschlag für die anstehenden Renovierungsarbeiten, die laut Pfarrer Jörg Eulenstein „einen guten fünfstelligen Betrag“ in Anspruch nehmen werden.
Um die Gemeindemitglieder zukünftig bei angenehmeren Raumtemperaturen empfangen zu können, fiel die Wahl des Presbyteriums auf eine moderne Fußbodenheizung, die mit der aktuell vorhandenen Gas-Heizungsanlage aus dem Jahr 2021 betrieben werden kann und auch perspektivisch mit anderen umweltverträglicheren Systemen kompatibel ist. Der stark abgenutzte Pergolan-Bodenbelag aus dem Jahr 1954 wird durch einen Design-Boden in Eichen-Optik inklusive entsprechender Dämmung ersetzt, der Teppich im Altarraum wird erneuert, Wände und die Decke erhalten nach 30 Jahren einen neuen weißen Anstrich und die alten Wandleuchten werden durch programmierbare LED-Strahler ersetz. Für den ehemaligen Konfirmandenraum im hinteren Kirchenbereich sind neue Fenster geplant und der gut 50 Jahre alte Stuhlbestand der Martin-Luther-Kirche hat ebenfalls ausgedient. Hierfür werden wieder rund 160 neue stapelbare Stühle mit aus hellem Holz und anthrazitfarbener Polsterung angeschafft. „Damit sind wir flexibler für die Zukunft aufgestellt. Die Kirche wird ja auch für Veranstaltungen wie die Vesperkirche genutzt. Da wären Bänke hinderlich“, erklärt Jörg Eulenstein bei der Vorstellung dieser Maßnahme.
Neun bis zehn Wochen sind für sämtliche Arbeiten eingeplant. Am 10. November soll nach Möglichkeit der Gottesdienst zur Wiedereröffnung der Martin-Luther-Kirche stattfinden. An den normalen Gottesdienstzeiten wird sich in Harsewinkel und Marienfeld durch die Renovierungsarbeiten im Kirchengebäude an der Clarholzer Straße nichts ändern. „Wir verlegen die Gottesdienste in der Zeit des Umbaus von der Martin-Luther-Kirche ins Gemeindehaus“, stellt Jörg Eulenstein klar. Für Rückfragen zu Gottesdiensten und Aktionen können sich Gemeindemitglieder jederzeit an das Gemeindebüro wenden.
Die Zähler werden abgelesen – Stadtwerke Harsewinkel bitten um Unterstützung
Von Anfang Juli bis Mitte August werden die Zählerstände aller Harsewinkeler Haushalte in einer Zwischenablesung erfasst.
Die Stadtwerke Harsewinkel lesen als grundzuständiger Messstellenbetreiber die aktuellen Stände der Stromzähler ab. Diese Zwischenablesung dient der Sicherstellung der Datenqualität und ermöglicht eine bessere Plausibilisierung der vorliegenden Zählerdaten und Verbräuche für die Haushalte.
Die Ableserinnen und Ableser, die seit dem 1. Juli im Namen der Stadtwerke Harsewinkel unterwegs sind, sind an ihrer Kleidung als Ablesende zu erkennen und können sich selbstverständlich jederzeit mittels Lichtbildausweis legitimieren. Sie nehmen grundsätzlich keine Beratung und keine Vertragsabschlüsse vor. Bei Unsicherheit, ob es sich tatsächlich um Ablesende der Stadtwerke handelt, geben die Stadtwerke gern Auskunft.
Alle Haushalte werden gebeten, den Ableserinnen und Ablesern den Zutritt zu den Zählern zu gewähren und die Anschlussräume entsprechend freizuhalten.
Die Stadtwerke bedanken sich für die Unterstützung und stehen bei allen Fragen rund um die Zählerablesung im Kundencenter in der Münsterstraße 8 sowie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 334 2800 wie gewohnt gern zur Verfügung.
(Text- und Bildquelle: STADTWERKE Harsewinkel GMBH)
Über die Stadtwerke Harsewinkel GmbH: Die Stadtwerke Harsewinkel GmbH ist ein Partnerunternehmen der Stadt Harsewinkel und der Stadtwerke Versmold und bietet seit 2013 in Harsewinkel, Greffen und Marienfeld Strom und Erdgas sowie Energiedienstleistungen an, kombiniert mit kompetenter Beratung. Seit 2016 kümmert sie sich auch um den sicheren und zuverlässigen Stromnetzbetrieb im gesamten Stadtgebiet.
Geführt wird das Unternehmen von Dipl.-Ing./Dipl.-Wirt.-Ing. Jörg Kogelheide und Stefan Volmering. Im Kundencenter direkt neben dem Rathaus von Harsewinkel in der Münsterstraße 8 stehen den Kundinnen und Kunden bei allen Fragen zur Energieversorgung kompetente Mitarbeitende zur Verfügung.
Zertifiziert ist die Stadtwerke Harsewinkel GmbH nach der international anerkannten Qualitätsnorm DIN EU ISO 9001:2015
ADAC: Gasprüfung für Camper wird Teil der StVZO – unabhängig von der HU

Halter von Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre prüfen lassen. Das regelt der neue §60 der StVZO. In den vergangenen Jahren gab es große Unklarheiten bezüglich der Prüfvorschriften: 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt, im April 2022 die Pflicht zur Prüfung der Anlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. „Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft. Am meisten gewinnen aber die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub“, sagt Martin Zöllner, ADAC Campingexperte.
Die zweijährliche Prüfung ist unabhängig von der HU. Sie wird von anerkannten Sachkundigen durchgeführt und ist auch in vielen ADAC Prüfzentren möglich. Die Preise liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro, der Zeitaufwand beträgt circa 20 bis 45 Minuten.
Die Prüfung ist erstmalig vor Inbetriebnahme, zusätzlich nach Wiederinbetriebnahme und nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen nötig. Halter von Campingmobilen und Wohnwagen, für die noch keine Gasprüfung vorliegt, müssen diese bis 19. Juni 2025 nachholen. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, muss je nach Fristüberschreitung mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Julia Ellebracht regiert als Kaiserin den Bürgerschützen- und Heimatverein Harsewinkel


Mit dem 103. Schuss war am vergangenen Montagmorgen die Sache klar. Julia Ellebracht regiert als neue Kaiserin den Bürgerschützen- und Heimatverein Harsewinkel. Von großem Jubel begleitet wurde die 41-jährige Musikerin des örtlichen Spielmannszugs auf Schultern getragen und als neue Regentin gefeiert.
Christoph Nordemann, Markus Scharmann und Marco Füchtenhans lieferten der neuen Kaiserin bis zum Ende einen spannenden und sportlich fairen Wettkampf. Am Ende erlegte Julia das BSV-Wappentier und konnte sich damit einen großen Wunsch erfüllen. Neben ihrem Ehemann Sebastian Ellebracht werden Annika Wulfhorst und Heiko Seyfert, Menja Klein und Christian Wenner, Carmen Baumheuer und Andre Jantke, Marina und Fabian Niemann, Ines und Marco Füchtenhans sowie Lena Schmidt und Timo Lienau gemeinsam mit Julia das Thronjahr bestreiten. Auch ihre beiden Töchter Sophie und Lilly werden das Schützenjahr mit bestreiten, da die beiden dem Schüler- beziehungsweise dem Kinderthron angehören.
Die Insignien konnten sich Klaus Thiemann (Apfel), Immanuel Wallner (Krone), Bernd Brokamp (Zepter), Marco Füchtenhans (linke Schwinge) und Marc Konermann (rechte Schwinge) sichern. Neue Kinderkönigin ist Klara Ellebracht (8) und neuer Schülerkönig ist Mick Füchtenhans (10).
Auch Theo Hülsmann wird dieses Schützenfest ganz besonders in Erinnerung behalten, denn am Samstag wurde er „Kaiser der Könige“ und am Heimatabend zeichnete ihn Präsidentin Sabine Schmitz mit dem Heimatorden aus. Diesen Orden erhalten nur ausgewählte Personen, die sich um den BSV und Harsewinkel ganz besonders verdient gemacht haben. Die Präsidentin bezeichnete den Ordensträger in ihrer Rede als einen „Vollblutschützen“ und sie lobte seinen unermüdlichen Einsatz für den BSV. Günter Blome erhielt am Montagmorgen für seinen engagierten jahrzehntelangen Einsatz für den BSV den Großen Verdienstorden aus den Händen von Vizepräsident Peter Glasenapp.
Das neu strukturierte BSV-Schützenfest 2024 war mit neuen Abläufen und bekannten Traditionen generationenübergreifend ein großer Erfolg – und gemeinsam freuen sich alle bereits aufs nächste Jahr!
Die Gründung des Kreises GT zwischen zwei Buchdeckeln – Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Gütersloh


Neu – im Buchhandel zu finden – ist ab sofort das Buch ‚Die Gründung des Kreises Gütersloh im Jahre 1973‘ aus der Feder von Kreisarchivar Ralf Othengrafen. Am 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westf.) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein „schlechtes Theaterstück“ und wer für die „bestmögliche Lösung“? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht die neue Publikation nach, die Othengrafen anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kreises Gütersloh erstellt hat.
„Wir sollten aufhören so zu tun, als ob in Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan säße.“ Mit diesen plastischen Worten wandte sich der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Blotenberg an die Mitglieder des Haller Kreistages, um der Debatte etwas an Emotionalität zu nehmen. Denn die politischen Diskussionen um die Gründung des Kreises Gütersloh sind zeitweilig intensiv geführt worden. Und es war keineswegs ausgemacht, dass ein Kreis Gütersloh in seiner jetzigen Form zustande kommt. Auch über einen Kreis Wiedenbrück-Beckum und einen Kreis Halle-Bielefeld dachten die Entscheidungsträger nach. Wieso nicht Schloß Holte-Stukenbrock dem Kreis Paderborn, Versmold dem Kreis Warendorf oder Werther der Stadt Bielefeld zuordnen? Diese Lösungen sind ebenfalls ernsthaft diskutiert worden, wie Othengrafen in seiner Studie herausfand.
Die lebhaften Diskussionen in Halle, Wiedenbrück, Harsewinkel und Schloß Holte-Stukenbrock stehen im Vordergrund des Buches. Aber auch die intensiven Planungen im Innenministerium und die Entscheidungsprozesse im Landtag werden beleuchtet.
Beinahe die Hälfte seines Weges hat Landrat Sven-Georg Adenauer den Kreis begleitet und geleitet. Von einem ist er überzeugt: Die Entwicklung des Kreises Gütersloh gibt den damaligen Entscheidern recht. Planungsvorhaben wurden erleichtert, die Verwaltung breiter und effizienter aufgestellt, die ohnehin schon gute wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig gefördert. Auch für die Zukunft ist der Kreis aus seiner Sicht damit gut aufgestellt, um sich den vielfältigen Herausforderungen zu stellen.
Bei den Recherchen zur Kreisgründung ist noch ein – für Landrat Adenauer – sehr interessantes Detail herausgekommen. Schon in dieser frühen Phase hat seine Familie Einflüsse auf die Entwicklung des Kreises genommen. Sein Großonkel Ludwig Adenauer war in den 1960er Jahren Staatssekretär im NRW-Innenministerium und in dieser Funktion an den Planungen in der Anfangsphase der kommunalen Neugliederung maßgeblich beteiligt. „Vielleicht entdeckt ja auch der eine oder andere Leser neue Details oder erinnert sich noch an die damaligen Diskussionen“, hofft Kreisarchivar Othengrafen.
Infos – Othengrafen, Ralf: Die Gründung des Kreises Gütersloh im Jahre 1973 | Reihe Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Gütersloh Band Nr. 17 | Umfang 207 Seiten, mit Abbildungen | Einband gebunden | Verlag für Regionalgeschichte, Bestell-Nr. 1532 | ISBN 978-3-7395-1532-8 | Preis 19,90 €.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)
Verbraucherzentrale NRW: Flug verspätet – diese Rechte haben Reisende

Seit 8. Juli sind in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien –Reisezeit für Familien mit schulpflichtigen Kindern. Flughäfen stellen sich bereits auf ein erhöhtes Passagieraufkommen ein. Doch nicht immer gelingt der Start in den Urlaub reibungslos. Was tun, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht? „Am besten wissen Reisende schon vorab über ihre Fluggastrechte Bescheid, damit sie im Fall der Fälle schnell handeln können“, rät Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wird ein Flug gestrichen, kann zum Beispiel eine Ersatzbeförderung eingefordert werden. Aber auch die Verpflegung vor Ort muss gewährleistet sein. Oft können Ansprüche auch im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Rechtsexpertin zusammengefasst.
Wenn sich der Flug verspätet Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
Wenn der Flug gestrichen wird Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet.
Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann. Mit dem Tool können Betroffene selbst unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger
(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)