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Harsewinkel: Sanierungsarbeiten des Kanalnetzes am Eichenweg ab Montag

Aufgrund von Sanierungsarbeiten des Kanalnetzes am Eichenweg kommt es ab Montag, den 27. Mai. 2024 im Ortsteil Harsewinkel zu Verkehrseinschränkungen. 

Von Montag, den 27. Mai 2024 bis Mittwoch, den 29. Mai 2024 werden die Sanierungsvorbereitungen sattfinden. Dazu muss der Eichenweg in diesem Zeitraum ab Höhe der Hausnummer 33 bis zur Hausnummer 94 halbseitig gesperrt werden. Am Montag, den 3. Juni 2024 wird der Eichenweg anschließend für die eigentlichen Kanalarbeiten ab Höhe der Hausnummer 94 bis zur Hausnummer 100 vollgesperrt. Die Arbeiten werden vorrausichtlich innerhalb eines Tages abgeschlossen sein.

Für die Dauer der Vollsperrung werden die Umlaufschranken am Verbindungsweg zwischen dem Lindenweg und Eichenweg abmontiert. Der Verbindungsweg wird für die Anwohnerinnen und Anwohner von Eichenweg, Ahornweg und Buchenweg freigegeben und dient zudem als Rettungsweg.

Die Stadtverwaltung Harsewinkel bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Einschränkungen.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

Seit 1. April 2024 gilt: Sehr gut verdienende Ehepaare und Alleinerziehende erhalten kein Elterngeld mehr. Denn die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht, ist abgesenkt worden. Wie hoch das Einkommen sein darf und warum werdende Eltern frühzeitig ihre Steuerklasse prüfen und gegebenenfalls ändern sollten, damit etwas mehr Elterngeld auf dem Konto landet, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Neue Grenze für den Anspruch auf Elterngeld – Knapp 1,8 Millionen Menschen in Deutschland haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2023 Elterngeld erhalten. Davon waren 1,3 Millionen Frauen, die durchschnittlich 14,8 Monat in Elternzeit waren. Bei den Männern waren es lediglich 3,7 Monate. Insgesamt ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld im Vergleich zum Vorjahr um knapp 80.000 Personen zurück.

Nun ist mit einem weiteren Rückgang bei der Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld zu rechnen. Denn zum 1. April 2024 wurde die Einkommensgrenze abgesenkt, ab der Eltern keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Heißt für Geburten ab 1. April 2024: Nur Elternpaare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 200.000 Euro haben Anspruch auf Elterngeld. Davor hatte die Grenze seit 2020 für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro gelegen.

Übrigens: Für Geburten ab dem 1. April 2025 gibt es Elterngeld nur noch bei einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 Euro.

Das zu versteuernde Einkommen ist entscheidend für den Anspruch – Gut zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Letzteres setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und/oder selbstständiger Arbeit. Hinzu kommen eventuelle Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Von der sich daraus ergebenden Gesamtsumme zieht das Finanzamt noch Werbungskosten sowie eventuell individuelle Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Vorsorgeaufwendungen ab. Erst dann steht das zu versteuernde Einkommen fest.

Das heißt: Eltern und Alleinerziehende, die zusammen ein Jahresbruttoeinkommen von beispielsweise 230.000 Euro haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb der 200.000-Euro-Grenze liegen. Und hätten damit noch Anspruch auf Elterngeld. Darüber hinaus kann das Bruttogehalt dank weiterer steuerlicher Abzugsmöglichkeiten auch noch höher ausfallen, ohne dass das zu versteuernde Einkommen die magische Grenze von 200.000 Euro überschreitet.

Lässt sich die Höhe des Elterngelds beeinflussen? – Steht beispielsweise einem Paar letztendlich Elterngeld zu, stellt sich natürlich die wichtige Frage: Wie hoch wird es denn ausfallen? Grundsätzlich gilt: Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Und je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt war, desto mehr Elterngeld landet monatlich auf dem Konto.

Die gute Nachricht: Werdende Eltern können im Vorfeld und unter bestimmten Voraussetzungen aktiv Einfluss auf die Höhe des Elterngelds nehmen. Und zwar ohne dafür mehr arbeiten oder den Chef um eine Gehaltserhöhung bitten zu müssen. Wie das geht? Ganz einfach: durch einen frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse.

Wechsel der Steuerklasse kann zu mehr Elterngeld führen – Ehepaare werden bei der Einkommensteuer automatisch zusammenveranlagt, sofern sie sich nicht aktiv für Einzelveranlagungen entscheiden. Sie wählen häufig die Steuerklassen-Kombination 3 und 5, diese eignet sich für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Dabei sollte sich die- oder derjenige mit dem höheren Einkommen für die Steuerklasse 3 entscheiden, dann fallen die monatlichen Abzüge vom Bruttolohn deutlich niedriger aus.

Und an dieser Stelle können werdende Eltern im Gegensatz zu Alleinerziehenden die Höhe des späteren Elterngelds zumindest teilweise beeinflussen: Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert, sollte rechtzeitig von der Steuerklasse 5 in die Steuerklasse 3 wechseln – und zwar spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits früh im Jahr vor der Geburt des Kindes. Denn dann erhöht sich das Nettogehalt, das zur Berechnung des Elterngelds zugrunde gelegt wird. Mit dem Ergebnis, dass das Elterngeld entsprechend höher ausfällt.

Übrigens: Beamte können etwas später die Steuerklasse wechseln. Sie haben meist etwa einen Monat länger Zeit dafür.

Legitime Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen – „Ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse ist eine gute und legitime Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen“, sagt VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Er gibt aber auch zu bedenken, dass Elterngeld im Jahr des Bezugs für einen höheren persönlichen Steuersatz sorgt: „Und dieser Steuersatz gilt dann für das gesamte Einkommen. Deshalb müssen junge Familien für die Zeit des Elterngeldbezugs nicht selten eine Steuernachzahlung leisten“, so Rauhöft.

Wichtig: Übernimmt nach einer gewissen Zeit der andere Elternteil die Betreuung des Kindes, richtet sich ab dem Zeitpunkt die Höhe des Elterngelds nach dessen vorherigen Nettogehalt. War dieser Elternteil in Steuerklasse 5, drohen finanzielle Nachteile, weil dann die ungünstigere Steuerklasse zu Grunde gelegt wird. Deshalb sollten Eltern im Vorfeld genau prüfen beziehungsweise prüfen lassen, welche Steuerklassen-Kombination im Endeffekt am günstigsten für sie ist.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Kolpingtheatergruppe Harsewinkel spielt Kneipe und übernimmt die Bewirtung beim KneipenKult im Kulturort Wilhalm

Erstmalig wird die Kolpingtheatergruppe am Mittwoch, den 29.05.2024 den Kneipenkult im Wilhalm ausrichten. Am Abend vor Fronleichnam werden die Laienschauspieler und ihre Vereinskollegen vom Bühnenbau, der Maskenbildnerabteilung und andere Freiwillige ab 19:00 Uhr die Bewirtung im ehemaligen Gasthof Wilhalm übernehmen.

Da sich Theaterleute gerne verkleiden, war ein Motto für den ersten Kneipenkultabend der Kolpingspielschar schnell gefunden. Im Stil vom ZDF-Traumschiff wird es in passender Atmosphäre heißen: „Willkommen auf dem Klamaukschiff“. An diesem Abend wird zwar kein Theaterstück aufgeführt, jedoch können sich die Gäste bei freiem Eintritt auf die ein oder andere maritime Überraschung freuen.

Gegen eine Spende zu Gunsten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger kann man sich z.B. mit dem Kapitän fotografieren lassen oder sogar am Kapitänstisch Platz nehmen. Selbstverständlich darf der berühmte Dinner-Marsch mit Wunderkerzen nicht fehlen, diesen wird es im Laufe des Abends immer wieder mal geben. Bei entsprechender Stimmung darf zu späterer Stunde auch gerne das Tanzbein geschwungen werden.

Neben den üblichen Kneipengetränken werden an diesem Abend auch kleine „bierbegleitende Speisen“ angeboten. Die Theatergruppe freut sich auf viele Gäste, wenn es am 29.05.2024 zum ersten Mal heißt: „Leinen los und Schiff ahoi“ in Harsewinkels Kultkneipe Wilhalm.

 

(Textquelle: Kolpingtheatergruppe Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Wussten Sie schon, wie welkes Gemüse wieder frisch wird?

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Es geht häufig schneller als man denkt: Der grüne Salat sieht morgens auf dem Markt noch knackig frisch aus, nach ein paar Stunden im Einkaufskorb sind aber schon die ersten Blätter schlapp und welk. Gerade zarte Salatsorten sind sehr empfindlich. Doch ein Fall für die Biotonne ist der Salat damit nicht, ihm fehlt nur Wasser. Matschige Blätter sind nicht mehr zu retten und müssen entfernt werden. Wer den durstigen Salat dann in kaltes Wasser legt, erhält nach etwa 20 Minuten wieder deutlich knackigere Blätter. Diese gut abtropfen lassen, am besten schleudern und gleich weiterverarbeiten. Im Gemüsefach des Kühlschranks in ein feuchtes Küchentuch geschlagen bleibt der Salat länger frisch, ebenso in der Null-Grad-Zone moderner Kühlgeräte. Schnell gegessen werden sollte er allerdings trotzdem, denn je länger er lagert, desto mehr Vitamine verliert er. Kräuter werden übrigens wieder frisch, wenn man sie wie Blumen leicht anschneidet und in ein Glas mit Wasser stellt.

Sind Karotten und anderes Wurzelgemüse wie Radieschen oder Rote Bete schrumpelig geworden, freuen sich ebenfalls über ein erfrischendes Bad. Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW rät: „Schlaffe Möhren haben viel Flüssigkeit verloren. Legt man sie über Nacht ins Wasser nehmen sie die Flüssigkeit wieder auf und bekommen so neue Spannkraft und werden wieder schön knackig.“ Wer Karotten oder Radieschen im Bund mit Grün kauft, sollte dieses vor der Lagerung unbedingt abschneiden, da es dem Gemüse zusätzlich Flüssigkeit entzieht.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Sommerferien: Reisepässe schnellstmöglich im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel beantragen!

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass es bei der Ausstellung von Reisepässen derzeit bundesweit zu Verzögerungen kommen kann. Laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) könne die Bundesdruckerei als Pass- und Ausweishersteller aufgrund außergewöhnlich hoher Bestellzahlen nicht alle Dokumentenbestellungen innerhalb der üblichen Produktionsdauer fertigstellen.

„Wir verzeichnen momentan tatsächlich deutlich längere Bearbeitungszeiten“, sagt Silvia Letsch, Fachkoordinatorin des Bürgerbüros der Stadt Harsewinkel. „Die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses kann derzeit bis zu sechs Wochen dauern.“ Daher empfiehlt die Stadtverwaltung Harsewinkel die für die Sommerferien notwendigen Ausweisdokumente schnellstmöglich im Bürgerbüro zu beantragen, damit sie rechtzeitig vorliegen.

Eine Terminbuchung im Bürgerbüro funktioniert schnell und unkompliziert online über die Webseite der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de und dort unter „Terminbuchung“.

Weiterhin weist die Stadtverwaltung Harsewinkel erneut darauf hin, dass laut Beschluss der Bundesregierung die Ausstellung sowie die Verlängerung von Kinderreisepässen seit 2024 nicht mehr möglich ist – auch Kinder und Jugendliche benötigen seit diesem Jahr einen Reisepass oder Personalausweis. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Amtsblatt Nr. 10 / 2024: Öffentliche Bekanntmachungen zum Planfeststellungsverfahrens für die Reaktivierung der TWE Eisenbahn

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 10 / 2024 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
auf der Strecke Harsewinkel – Verl der Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH (TWE) thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Stiftung Warentest: Spiele-Apps für Kinder – gefährliches Spiel

Amokläufe, Hassbotschaften, Sexszenen – beim Test von Spiele-Apps für Kinder fand die Stiftung Warentest reihenweise alarmierende und nicht akzeptable Inhalte. Auch die Geschäftsmodelle der App-Anbieter sind für Kinder höchst bedenklich. Fast alle der 16 populären Games im Test sind durchgefallen.

Eine Figur läuft die Straße entlang, in der Hand ein Maschinengewehr. Sie erschießt eine andere Figur, das Blut spritzt, der Täter lädt nach und knallt noch jemanden ab. Beobachtet haben die Tester diesen Amoklauf in einer Spiele-App, die ab 12 Jahren freigegeben ist und sogar noch jüngere Kinder problemlos zulässt.

Die Testerinnen und Tester fanden auch furchterregende Monster, Sexszenen sowie faschistische und antisemitische Nutzer- und Gruppennamen. Im Test wurden einige dieser Funde gemeldet. Die Anbieter reagierten oft gar nicht – und selbst wenn, änderten sie mitunter nichts. Das war auch dann der Fall, wenn sie auf Fragen nach Handynummern von Kindern hingewiesen wurden.

Gewalt, Sex und Hassbotschaften waren aber längst nicht alles, was im Test von 16 populären Handy-Spielen für Android beunruhigt hat. „Besonders problematisch ist das manipulative Spieldesign der Apps“, sagt Dr. Holger Brackemann, Bereichsleiter Untersuchungen der Stiftung Warentest. „Es verleitet Kinder dazu, immer mehr zu spielen und immer mehr zu kaufen.“

Beispiele für Spieldruck sind Belohnungen für tägliches Zocken, soziale Verpflichtungen gegenüber Mitspielern oder Aufforderungen, zu bestimmten Zeiten zu spielen.

Die meisten Spiele setzen zudem stark auf In-App-Käufe. Gamer können etwa virtuelle Waffen, Textilien oder Ressourcen wie Feenstaub und Edelsteine erwerben. Pro Kauf können bis zu 240 Euro anfallen.

Dazu setzen die Anbieter allerlei Tricks im Spieldesign („Dark Patterns“) ein. So verschleiern sie etwa reale Kosten durch fiktive Währungen, verleiten zum Kauf virtueller Gegenstände, die den Spielfortschritt beschleunigen – oder bauen Wartezeiten ein, die sich per Kauf überspringen lassen.

Das Gesamturteil für Brawl Stars, Subway Surfers, Pokémon Go, Fortnite und Co. lautet daher: Inakzeptabel. Minecraft ist das einzige Spiel im Test, das besser abgeschnitten hat. Mit etwas elterlicher Unterstützung und technischen Kniffen ist es für Kinder okay.

„Wir fordern ‚Kinderschutz by default‘ – das heißt: Verzicht auf In-App-Käufe und auf Dark Patterns bei Spielen für Kinder“, so Brackemann. Die Grundeinstellungen der Apps sollten so sein, dass sie von Kindern bedenkenlos genutzt werden können. Auch eine bessere Kontrolle jugendgefährdender Inhalte sei dringend nötig.

Was Eltern tun können, erläutert Martin Gobbin, Multimedia-Experte bei der Stiftung Warentest: „Eltern sollten mit ihren Kindern über Spiele-Apps und deren Risiken reden. Außerdem können sie In-App-Käufe verhindern, die Bildschirmzeit begrenzen und Kinder offline spielen lassen.“ Sie können auch Alternativen aufzeigen: „Abseits der populären Spiele-Apps gibt es auch viele Games, die besser für Kinder geeignet sind.“

Der vollständige Test Spiele-Apps mit weiteren Tipps für Eltern findet sich unter www.test.de/spiele-apps. Er erscheint auch in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test, die ab 23. Mai erhältlich ist.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Seniorentreff im evangelischen Gemeindehaus Harsewinkel

Zu dem Seniorentreff am Montag, 27. Mai 2024 um 14.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Villebrink 20, lädt die Ev.-Luth. Kirchengemeinde recht herzlich ein.

Thema wird sein: Wir bekommen Besuch: Es besuchen uns einige Kinder aus dem Jona-Kindergarten. Es wird ein schöner Nachmittag werden. Wir freuen uns auf viele Teilnehmer.

Die Veranstaltung steht für alle interessierten Frauen und Männer ab 65 Jahren offen. Ein Fahrdienst ist eingerichtet: Bitte melden Sie sich gerne im Gemeindebüro unter der Telefonnummer 05247/2130.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

POL-GT: Hoher Beuteschaden nach Einbruch in Brillengeschäft

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Unbekannte Einbrecher haben sich von Mittwoch auf Donnerstag (22.05., 18.30 Uhr – 23.05., 08.30 Uhr) gewaltsam Zutritt in ein Augenoptikgeschäft an der Münsterstraße verschafft und eine bislang unbestimmt hohe Menge an Brillen gestohlen. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge brachen die Täter auf der Rückseite des Geschäfts ein Fenster auf und gelangten so in den Verkaufsraum.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen? Wer hat in dem Tatzeitraum im Bereich Münsterstraße/ Brentrups Garten verdächtigte Beobachtungen gemacht? Hinweise dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer der Vermittlung 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Wohncontainer zur Unterbringung von Geflüchteten in Harsewinkel sind seit einiger Zeit bezogen – weitere Zuweisungen sind nicht auszuschließen

Die von Stadtverwaltung Harsewinkel zusätzlich angeschafften Wohncontainer zur Unterbringung von Geflüchteten sind seit Jahresbeginn vollständig bezugsfertig und werden bereits seit dem 18. März genutzt. Die Container, die nach Ratsentscheid an zwei verschiedenen Standorten in Harsewinkel aufgestellt wurden, bieten Platz für insgesamt 31 Personen. Derzeit werden die provisorischen Unterbringungsmöglichkeiten von zwei Familien bewohnt. Somit gibt es aktuell einen kleinen Puffer. Insgesamt liegt die Erfüllungsquote unserer Kommune im Hinblick auf die Aufnahme geflüchteter Personen mit -31 im negativen Bereich.

Hinsichtlich zukünftiger Aufnahmen kann die Stadtverwaltung derzeit keine verlässlichen Aussagen treffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der Zuweisungen in den kommenden Monaten wieder ansteigen wird, da insbesondere Familien, die in den zugangsstarken Monaten September und Oktober 2023 in das Asylsystem aufgenommen worden sind, nun aufgrund des Ablaufs der maximalen Wohnverpflichtung in Landeserstaufnahmeeinrichtungen von 6 Monaten auf die einzelnen Kommunen verteilt werden müssen.

Momentan ist die Lage in Bezug auf Unterbringungsmöglichkeiten in Harsewinkel also entspannt. Da die genaue Entwicklung für Stadtverwaltung nicht prognostizierbar ist, behalten Stadt und Rat die Situation weiterhin fest im Blick.