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Amtsblatt Nr. 9 / 2024: Öffentliche Bekanntmachungen zum Thema Europawahl einsehbar

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 9 / 2024 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie zu den Wahlbekanntmachungen zur Europawahl thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Manuel Behr ist neuer Schützenkönig in Greffen!

Schützenkönig Manuel Behr auf den Schultern von Mike Nünning (links) und Heiko Dingwerth (rechts).
Schützenkönig Manuel Behr auf den Schultern von Mike Nünning (links) und Heiko Dingwerth (rechts).

Am Pfingstmontag um 16:28 Uhr war es so weit. Mit dem 407. Schuss war das hölzerne Wappentier des Schützen- und Heimatvereins Greffen erlegt und Manuel Behr wurde als neuer Schützenkönig bejubelt und von seinen Kameraden Mike Nünning und Heiko Dingwerth geschultert. Der 24-Jährige wird für die kommenden zwölf Monate gemeinsam mit seiner Königin Marie-Luise Markus die Greffener Schützen regieren.

Die Proklamation im Festzelt am Abend war bereits ein mehr als gelungener Start ins Schützenjahr. Die Throngesellschaft feierte mit vielen Gästen aus nah und fern bis in die frühen Morgenstunden.

Die Greffener freuen sich gemeinsam mit dem neuen Königspaar auf ihr Regentschaftsjahr, welches dann mit dem Höhepunkt an Pfingsten 2025 wieder mit einem stimmungsvollen Schützenfest im Schützenbusch seinen Höhepunkt finden wird.

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Erneuter Aufruf der Stadtverwaltung Harsewinkel: Zeitzeugen aus Marienfeld für Schulprojekt gesucht

Die Schulchroniken liefern einen für das Projekt interessanten Einblick in die historische Schulgeschichte – jetzt werden noch Zeitzeugen gesucht, insbesondere aus Marienfeld (Foto: Stadt Harsewinkel).
Die Schulchroniken liefern einen für das Projekt interessanten Einblick in die historische Schulgeschichte – jetzt werden noch Zeitzeugen gesucht, insbesondere aus Marienfeld (Foto: Stadt Harsewinkel).

Die Stadtverwaltung Harsewinkel und das Harsewinkeler Gymnasium suchen für ein gemeinsames Schulprojekt weiterhin Zeitzeugen, die sich an ihre Schulzeit während des Nationalsozialismus sowie der Nachkriegsjahre bis ca. 1960 erinnern und sich gerne mit den Schülerinnen und Schülern austauschen möchten. Obwohl sich bereits einige Unterstützende gemeldet haben, fehlen der Projektgruppe noch Zeitzeugen aus dem Ortsteil Marienfeld. 

Das Projekt wird von einer 10. Klasse des Harsewinkeler Gymnasiums im Rahmen ihres Geschichtsunterrichtes in Kooperation mit der Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt durchführt. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit der Geschichte der Volksschulen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen während des Nationalsozialismus zu befassen. „Wir freuen uns sehr, dass unserem ersten Aufruf bereits einige Zeitzeugen gefolgt sind, sich gemeldet haben und uns unterstützen wollen,“ sagt Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt und ergänzt: „Trotzdem fehlen uns derzeit noch Zeitzeugen aus Marienfeld. Unser erneuter Aufruf richtet sich daher insbesondere an Personen, die sich an ihre Schulzeit in der Kath. Volksschule Marienfeld während des Nationalsozialismus oder in der Nachkriegszeit bis ca. 1960 erinnern.

Marienfelderinnen und Marienfelder, die sich angesprochen fühlen und den Schülerinnen und Schülern als Gesprächspartner zur Verfügung stehen möchten, können sich gerne bei Nicole Kockentiedt vom Stadtarchiv (nicole.kockentiedt@harsewinkel.de oder 05247 935-166) melden.

Die Arbeitsergebnisse werden anschließend in einer Online-Präsentation aufbereitet. „Die Interviewten können die Gesprächsinhalte, ihre Erfahrungen und persönliche Geschichte selbstverständlich auch anonymisiert in die Präsentation einfließen lassen“, ergänzt Nicole Kockentiedt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis GT: Neues Jobcenter ‚Auf dem Stempel‘ – Betrieb ist gestartet

In der Eingangshalle des neuen Jobcenters wird Stefan Sabitzki (links) mit Blumen von Landrat Sven-Georg Adenauer empfangen. Im Hintergrund freuen sich Ursula Aarmir und Alexander Bautz über den ersten Kunden im neuen Gebäude (Foto: Kreis Gütersloh).
In der Eingangshalle des neuen Jobcenters wird Stefan Sabitzki (links) mit Blumen von Landrat Sven-Georg Adenauer empfangen. Im Hintergrund freuen sich Ursula Aarmir und Alexander Bautz über den ersten Kunden im neuen Gebäude (Foto: Kreis Gütersloh).

Die letzten Umzugskartons stehen noch in den Fluren aber der Betrieb im neuen Jobcenter läuft. Für den ersten Kunden hatte Landrat Sven-Georg Adenauer einen Blumengruß mitgebracht. Stefan Sabitzki hat vom Jobcenter eine Umschulung zum Kfz-Mechatroniker vermittelt bekommen. Ursula Aamir als erfahrene Beraterin erwartete den Kunden bereits in einem der neuen Beratungsräume. Alexander Bautz, Sachgebietsleiter aus der Abteilung Leistungen sorgt im Foyer für einen reibungslosen Ablauf.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NACHHOLTERMIN: Mackefisch – „Harmoniedergang“ – LiederPoetryKabarettWahnsinn mit dem KuBi Harsewinkel

Lucie Mackert und Peter Fischer sind MACKEFISCH. Die beiden stehen für eine wüste Mischung aus selbstgebauten Koffertrommeln, Piano, Banjo, Gitarren, Synthie-Klängen und Klimbim. Dazu deutsche Texte von außergewöhnlicher Bandbreite: lustig und albern, phantasievoll und poetisch, bissig und gnadenlos.

Mit betörendem Harmoniegesang zum Dahinschmelzen und rasanter Wortakrobatik nehmen die beiden die Gefühlslage unserer Gesellschaft ins Visier. Ob martialisch treibend oder locker geswingt – die voranpreschende Energie dieses Zwei-Personen-Orchesters ist ansteckend. Mit Harmoniedergang liefert die prämierte Mini-Band Mackefisch den ohrwurmtauglichen Soundtrack unserer Zeit.

„Mackefisch schaffen es, wort- und klanggewaltig auch die großen Themen und Probleme der Menschheit mit Spaß und positiver Energie zu transportieren. (…) Ohne Corona hätte ihnen vermutlich schon längst das Publikum der Republik vor Lachen zu Füßen gelegen.“
(Elmar Krämer, DEUTSCHLANDFUNK, Februar 2022) 

„Schwer zu sagen, was die Besucher mehr fasziniert: Die umwerfend gute Laune des Paares oder ihre facettenreiche, manchmal wilde Musik. Oder die Texte, die bissig, frech und dann wieder unerwartet poetisch sind.“
(Blanche Mamer, SÜDDEUTSCHE ZEITUNG, Februar 2019
)

 

Freitag, 24.05.2024, 20.00 Uhr Kulturort Wilhalm, Dr. Pieke-Str. 2, 33428 Harsewinkel

Vorverkauf: 16,- | Abendkasse: 18,-
50 % für KuBi-Mitglieder
Vorverkaufsstellen: Buchhandlung Jürgensmeier und Lotto/Toto Flaßkamp, Harsewinkel

Der Veranstaltunsort wurde vom Heimathaus in den Kulturort Wilhalm verlegt!!!

 

(Text- und Bildquelle: KuBi Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Erdbeerzeit

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Erdbeeren sind bei uns Deutschen sehr beliebt. Pro Kopf und Jahr essen wir rund 3,7 Kilo der süßen Früchtchen, die besonders reich an Vitamin C und B-Vitaminen, Mineralstoffen, Fruchtsäuren, Pektin und sekundären Pflanzenstoffen sind. Hannah Zeyßig, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, hat die besten Tipps für eine genussvolle Erdbeersaison zusammengestellt.

Am besten regional und saisonal Besonders gut schmecken Erdbeeren, wenn sie reif geerntet werden und zügig auf dem Tisch landen. Daher empfiehlt es sich auf die heimische saisonale Ernte zu warten. Reife Erdbeeren haben außerdem einen höheren Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen. Wer nachhaltig einkaufen will, greift am besten nur während der Freilandsaison von Juni bis September zu. Der Begriff „Regional“ ist gesetzlich übrigens nicht geschützt. Bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Erdbeeren gibt die Adresse des Erzeugerbetriebs oder zumindest der Ort oder die Region, wie etwa „Niederrhein“, Auskunft über die Herkunft. Bei importierten Erdbeeren fallen die Pestizidrückstände höher aus. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift zu Bio-Erdbeeren, auf denen sich in der Regel keine Pestizide finden, weil chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Stickstoffdünger im Bio-Anbau verboten sind.

Sensible Früchtchen Erdbeeren reifen nicht mehr nach und sollten daher reif, also wenn sie schön rot sind, gekauft werden. Dadurch sind sie aber sehr druckempfindlich und schimmelanfällig. Im Kühlschrank halten unbeschädigte Beeren etwa drei Tage. Am besten isst man die kalorienarmen Vitaminspender also möglichst schnell und wäscht sie erst kurz davor. Von Schimmel befallene Beeren sollten nicht verzehrt werden. Wenn Früchte schimmlig sind, können sich Sporen in der ganzen Frucht verteilen, auch wenn man es nicht sieht. Es reicht also nicht aus, nur die betroffene Stelle abzuschneiden. Auch die übrigen Früchte können bereits betroffen sein und sollten nicht mehr gegessen werden.

Einfrieren und Einkochen Wer noch Erdbeeren übrig hat, bei denen sich schon weiche Stellen zeigen, kann diese einfach weiterverarbeiten und vermeidet Lebensmittelverschwendung. Im Ganzen oder püriert und anschließend eingefroren freut man sich später in der kälteren Jahreszeit über eine süße Erdbeersauce oder ein fruchtiges Topping fürs Müsli. Ganz klassisch lassen sich Erdbeeren als Marmelade einkochen oder man macht mit Johannisbrotkernmehl und Zitronensaft einen kaltgerührten Fruchtaufstrich.

Besonders lecker: Selber gepflückt Einige Erdbeerbetriebe bieten auch das Selbstpflücken auf ihren Feldern an. Das Selbstpflücken ist günstig, macht Spaß und unterstützt heimische Erzeuger:innen. Wer seine Erdbeeren selbst pflückt, darf sich über besonders frische Ware und beste Qualität zu günstigen Preisen freuen. Dabei erhält man Einblicke in die Landwirtschaft und bietet Kindern eine schöne Beschäftigung. Besonders umweltfreundlich ist es, wenn man die Anreise mit einer Fahrradtour verbindet und das Auto stehen lässt. Morgens, wenn es noch nicht zu warm ist, haben die Früchte die beste Qualität und die Ernte ist nicht so anstrengend. Es empfiehlt sich einen eigenen Korb oder Gefäße zum Sammeln der Früchte mitzubringen. Oft gibt es auch einen Hofladen in unmittelbarer Nähe bei dem man sich mit weiteren regionalen Produkten eindecken kann – das freut auch die Erzeuger:innen. Beim Selbstpflücken sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass das Erdbeerfeld nicht direkt an einer Straße liegt. Durch die vorbeifahrenden Autos können sich Abgase, Reifenabrieb oder Straßenverschleiß auf den Feldern ablagern und auf die dort wachsenden Früchte gelangen.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Stadtwerke Harsewinkel unterstützen Marienfelder Fußballjugend – neue Trainingsanzüge für die F1-Jugend von SW Marienfeld!

(Hinten von links:) Ute Stiller (Stadtwerke Harsewinkel), Trainerteam Tomasz Draws, Noel Speit und Thorsten Kintrup sowie die F1-Jugend von Schwarz-Weiß Marienfeld präsentieren stolz die neuen Präsentationsanzüge (Foto: Dennis Will/SW Marienfeld).
(Hinten von links:) Ute Stiller (Stadtwerke Harsewinkel), Trainerteam Tomasz Draws, Noel Speit und Thorsten Kintrup sowie die F1-Jugend von Schwarz-Weiß Marienfeld präsentieren stolz die neuen Präsentationsanzüge (Foto: Dennis Will/SW Marienfeld).

Die F1-Jugend von Schwarz-Weiß Marienfeld freut sich über ein neues einheitliches Outfit. Die Stadtwerke Harsewinkel haben Trainingsanzüge in den Vereinsfarben an die 7 bis 9-jährigen Nachwuchsfußballer gespendet. Trainerteam Thorsten Kintrup, Noel Speit und Thomasz Draws sowie die Spieler Helge und Maxim bedankten sich im Namen des gesamten Teams bei Ute Stiller von den Stadtwerken Harsewinkel für die großartige Unterstützung.

 

(Text- und Bildquelle: Dennis Will/SW Marienfeld)

Verkehrsversuch in der Innenstadt von Harsewinkel läuft – Einbahnstraßen & Co. im Überblick!

Seit dem 15. Mai 2024 läuft ein wegweisender Verkehrsversuch in Harsewinkel, der weite Teile der Innenstadt betrifft. Ziel dieses Versuchs ist es, die Innenstadt für alle Verkehrsteilnehmenden freundlicher zu gestalten und verstärkt auf Sicherheit zu setzen.

Das Verkehrskonzept beinhaltet folgende Bausteine:

1. Einbahnstraßen

  • Kreuzung Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße über Kirchplatz, Münsterstraße, Brentrups Garten bis zur Kreuzung Achtermannstraße/Dr.-Zurbrüggen-Straße
  • Kreuzung August-Claas-Straße /Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße

Ziel der Maßnahme:

  • KFZ-Verkehr soll kontrolliert durch die Innenstadt geführt und insg. reduziert werden
  • Entlastung der Münsterstraße

Wichtig: Der Radverkehr wird in den Einbahnstraßen in Gegenrichtung zugelassen. Beim Einbiegen und im Verlauf der Einbahnstraßen ist daher auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter) entgegen der Fahrtrichtung achten.

2. Fahrradzone im Innenstadtbereich

Anderer Fahrverkehr als Radverkehr ist in der Fahrradzone nicht erlaubt, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen gekennzeichnet. Unter der Fahrradzonen-Beschilderung wird daher folgendes Zusatzzeichen angebracht: Dies erlaubt Kraftfahrzeugen, die Fahrradzone zu benutzen.

Für den Fahrverkehr gilt

  • Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
  • Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
  • Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.

Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:

  • Auch in Fahrradstraßen gilt das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge
  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen
  • Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen durch Kraftfahrzeuge nur überholt werden, wenn ein ausreichender Seitenabstand von 1,50 m gewährleistet ist.

Wichtig:

  • Ein einzelner Radfahrende benötigt auf der Fahrbahn eine Breite von ca. 1,30 m. In einigen Straßen ist daher ein Überholen von Radfahrenden auch ohne ausdrücklich beschildertes Überholverbot ausgeschlossen, da die Fahrbahn zu schmal ist und der o.g. Seitenabstand nicht gewährleistet werden kann. Dies betrifft u.a. die Einbahnstraße Brockhäger Straße/Dr. Pieke Straße in Richtung Brentrups Garten. Zudem ist hier der Radverkehr aus der Gegenrichtung zu beachten, der nicht gefährdet werden darf.
  • Pedelecs, bei denen ein Elektromotor die Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, ist die Nutzung von Fahrradstraßen gestattet. Sie zählen zu Fahrrädern und nicht zu den Kraftfahrzeugen.
  • In der Fahrradzone herrscht grundsätzlich rechts-vor-links. Allerdings gelten die Vorfahrtsregelungen, die aufgrund von durchgezogenen Hochborden gelten, auch weiterhin. In dem Zusammenhang ist auf folgende drei Stellen hinzuweisen:

3. Schulstraße

Schulstraßen stellen eine temporäre Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen zu den maßgeblichen Bring- und Holzeiten dar.

Ziel der Maßnahme:
Schulstraßen sollen die Verkehrssicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg zu erhöhen.

Am Ende der Straße Am Pfingstknapp liegt die Kardinal-von-Galen-Schule. Dort werden sowohl Grundschüler als auch die Unterstufe des Gymnasiums unterrichtet. Da es vor allem in den Morgenstunden durch den Kfz-Verkehr zu teilweise gefährlichen Situationen für Schülerinnen und Schüler kommt, soll in der Zeit von 07:40 bis 08:00 Uhr ein Einfahrtsverbot gelten:

  • Radfahrende sind von dem Einfahrtsverbot nicht betroffen.
  • Für Rettungsfahrzeuge wird eine Zufahrt selbstverständlich gewährleistet.
  • Pauschale Ausnahmegenehmigungen für die Lehrkräfte und Anwohner sind nicht vorgesehen.

Wichtig:

An der Münsterstraße vor Euronics und vor der Schülerhilfe werden zwei Bring- und Haltezonen mit insg. 9 Parkplätzen in ausreichender Breite eingerichtet, die ein sicheres Ein- und Aussteigen der Schulkinder ermöglichen. Die Kinder gelangen von dort auf dem Gehweg zum Schulgelände und profitieren vom reduzierten Fahrzeugaufkommen im Nahbereich der Schule.

Beschilderung/Markierung

  • Es wurden ca. 140 Verkehrsschilder für den Verkehrsversuch bestellt.
  • Ein Großteil der Fahrradzonen-Beschilderung ersetzt die bisherige Zone-30 bzw. Zone-20-Beschilderung. Dadurch fallen einige bisherige Verkehrszeichen ersatzlos weg.

„30“-Piktogramme werden durch gelbe Markierung ungültig gemacht, obwohl in der Fahrradzone 30 km/h gefahren werden darf. Sie müssten eigentlich durch Fahrradzonen-Piktogramme ersetzt werden. Diese werden während des Verkehrsversuchs aus Kostengründen jedoch nicht aufgebracht, da noch nicht absehbar ist, ob die Zone bestehen bleibt. Ein Aufbringen und Entfernen der Piktogramme ist sehr aufwendig.

Parkplätze

  • Mit Beginn des Verkehrsversuchs fallen die beiden seitlichen Parkplätze in der Straße Brentrups Garten weg, da die Restfahrbahnbreite ansonsten nicht gewährleistet ist.
  • Alle anderen Parkplätze im Stadtgebiet bleiben zunächst bestehen.

Wichtig:
Problematisch in einer Fahrradzone sind grundsätzlich Längsparkplätze oder Parkplätze auf der linken Seite in der Einbahnstraße, da hier beim Ausparken schnell Radfahrende übersehen werden können. Hier ist stets besondere Vorsicht geboten.

Die Regelung der Parkzone im Innenstadtbereich (Parken für max. 2 Stunden mit Parkscheibe) gilt weiterhin.

Die Stadt Harsewinkel bittet um Beachtung und Verständnis für die geplante Verkehrsmaßnahme. Die Umsetzung des Verkehrsversuchs wird in den ersten Tagen von der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und der Polizei intensiv begleitet. Darüber hinaus werden regelmäßige und situationsbezogene Kontrollen u.a. zur Einhaltung des temporären Einfahrtsverbots der Straße Am Pfingstknapp durchgeführt.

Detaillierte Informationen zu dem Verkehrskonzept und den Neuerungen in der Wege- und Verkehrsführung stellt die Stadtverwaltung Harsewinkel auf ihrer Website unter www.harsewinkel.de zusammen.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Geld für Pflege nicht verfallen lassen

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Angehörige zu pflegen oder selbst pflegebedürftig zu sein, ist belastend. Deshalb gibt es sogenannte Entlastungsleistungen: Für 125 Euro monatlich können sich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Unterstützung holen. Das können Putz- oder Haushaltshilfen sein, Begleitungen beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei Freizeitaktivitäten. Insgesamt stehen im Jahr 1.500 Euro zur Verfügung. Doch viele Menschen nehmen diese Entlastungsleistung der Pflegekasse nicht in Anspruch. Dabei lohnt es sich gerade jetzt: Denn was im vorigen Jahr nicht ausgeschöpft wurde, kann bis Ende Juni noch verwendet werden. Wie man das nutzt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

So bekommt man Entlastungsleistungen: Es ist nicht erforderlich, dass ein Antrag gestellt wird, bevor man die Leistung in Anspruch nimmt. Die Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Das Geld ist zweckgebunden und man muss in Vorkasse gehen. Das bedeutet: Erst nehmen Pflegebedürftige die Leistung in Anspruch, etwa Angebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dann reicht man die Rechnungen über die Tätigkeit bei der Pflegekasse zusammen mit der Aufforderung auf Rückerstattung der Kosten ein. Dafür gibt es ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW. Auch einige Pflegekassen bieten solche Hilfe online oder als Vordruck per Post an. Nachdem dieses Schreiben bei der Pflegekasse eingegangen ist, überweist die Pflegekasse das Geld.

Welche Angebote kann man wählen? Als Entlastungsleistungen können Angebote gebucht werden, die in engem Zusammenhang mit der täglichen, notwendigen Versorgung der Pflegebedürftigen zu Hause stehen. So lassen sich zum Beispiel Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen finanzieren, ebenso Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, Dienste für häusliche Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung. Aber auch die Hilfe von Nachbarn kann unter bestimmten Umständen mit 125 Euro monatlich entlohnt werden, etwa wenn eine Nachbarin immer wieder zur Hilfe vorbeikommt. Die Helfer:innen müssen eine Quittung unterschreiben, die sie bei der Pflegekasse einreichen. Allerdings müssen sie Voraussetzungen nach dem Landesrecht erfüllen, etwa eine entsprechende Broschüre, die einen Überblick über die Nachbarschaftshilfe gibt, gelesen haben. Bei der Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag für den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung nutzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können außerdem Pflegeleistungen des Pflegedienstes darüber finanzieren. Die Pflegekasse zahlt die Ausgaben rückwirkend aus.

So nutzt man nicht verbrauchte Entlastungsleistungen: Jeden Monat stehen Pflegebedürftigen 125 Euro zur Verfügung. Sie können den Betrag aber auch „ansparen“. Sollte also die monatliche Summe nicht ausgeschöpft sein, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden. Sollte der Betrag auch am Ende des Kalenderjahres noch nicht ausgegeben sein, können die nicht genutzten Summen noch bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden. So können entweder Restbeträge aus dem Jahr 2023 oder auch der ganze Betrag von 1.500 Euro noch bis 30.Juni 2024 für Entlastungen eingesetzt werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich freie Zeit durch Betreuung zu verschaffen.

Werden Rechnungen nach Juni 2024 erstattet? Die Frist bis zum 30. Juni 2024 bedeutet, dass die Leistungen zur Entlastung bis dahin in Anspruch genommen sein müssen. Allerdings bedeutet das nicht gleichzeitig, dass die Abrechnung bei der Pflegekasse bis dahin erfolgt sein muss. Rechnungen können also auch nach Juni 2024 der Pflegekasse zur Erstattung vorgelegt werden. Sollten außerdem noch Rechnungen aus den Vorjahren vorhanden sein, die noch nicht zur Abrechnung eingereicht wurden, ist das auch kein Problem. Erstattungsleistungen können bis zu vier Jahre rückwirkend bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)