Seit dem 15. Mai 2024 läuft ein wegweisender Verkehrsversuch in Harsewinkel, der weite Teile der Innenstadt betrifft. Ziel dieses Versuchs ist es, die Innenstadt für alle Verkehrsteilnehmenden freundlicher zu gestalten und verstärkt auf Sicherheit zu setzen.
Das Verkehrskonzept beinhaltet folgende Bausteine:
1. Einbahnstraßen
- Kreuzung Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße über Kirchplatz, Münsterstraße, Brentrups Garten bis zur Kreuzung Achtermannstraße/Dr.-Zurbrüggen-Straße
- Kreuzung August-Claas-Straße /Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße
Ziel der Maßnahme:
- KFZ-Verkehr soll kontrolliert durch die Innenstadt geführt und insg. reduziert werden
- Entlastung der Münsterstraße
Wichtig: Der Radverkehr wird in den Einbahnstraßen in Gegenrichtung zugelassen. Beim Einbiegen und im Verlauf der Einbahnstraßen ist daher auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter) entgegen der Fahrtrichtung achten.
2. Fahrradzone im Innenstadtbereich
Anderer Fahrverkehr als Radverkehr ist in der Fahrradzone nicht erlaubt, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen gekennzeichnet. Unter der Fahrradzonen-Beschilderung wird daher folgendes Zusatzzeichen angebracht: Dies erlaubt Kraftfahrzeugen, die Fahrradzone zu benutzen.
Für den Fahrverkehr gilt
- Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
- Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:
- Auch in Fahrradstraßen gilt das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge
- Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen
- Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen durch Kraftfahrzeuge nur überholt werden, wenn ein ausreichender Seitenabstand von 1,50 m gewährleistet ist.
Wichtig:
- Ein einzelner Radfahrende benötigt auf der Fahrbahn eine Breite von ca. 1,30 m. In einigen Straßen ist daher ein Überholen von Radfahrenden auch ohne ausdrücklich beschildertes Überholverbot ausgeschlossen, da die Fahrbahn zu schmal ist und der o.g. Seitenabstand nicht gewährleistet werden kann. Dies betrifft u.a. die Einbahnstraße Brockhäger Straße/Dr. Pieke Straße in Richtung Brentrups Garten. Zudem ist hier der Radverkehr aus der Gegenrichtung zu beachten, der nicht gefährdet werden darf.
- Pedelecs, bei denen ein Elektromotor die Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, ist die Nutzung von Fahrradstraßen gestattet. Sie zählen zu Fahrrädern und nicht zu den Kraftfahrzeugen.
- In der Fahrradzone herrscht grundsätzlich rechts-vor-links. Allerdings gelten die Vorfahrtsregelungen, die aufgrund von durchgezogenen Hochborden gelten, auch weiterhin. In dem Zusammenhang ist auf folgende drei Stellen hinzuweisen:
3. Schulstraße
Schulstraßen stellen eine temporäre Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen zu den maßgeblichen Bring- und Holzeiten dar.
Ziel der Maßnahme:
Schulstraßen sollen die Verkehrssicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg zu erhöhen.
Am Ende der Straße Am Pfingstknapp liegt die Kardinal-von-Galen-Schule. Dort werden sowohl Grundschüler als auch die Unterstufe des Gymnasiums unterrichtet. Da es vor allem in den Morgenstunden durch den Kfz-Verkehr zu teilweise gefährlichen Situationen für Schülerinnen und Schüler kommt, soll in der Zeit von 07:40 bis 08:00 Uhr ein Einfahrtsverbot gelten:
- Radfahrende sind von dem Einfahrtsverbot nicht betroffen.
- Für Rettungsfahrzeuge wird eine Zufahrt selbstverständlich gewährleistet.
- Pauschale Ausnahmegenehmigungen für die Lehrkräfte und Anwohner sind nicht vorgesehen.
Wichtig:
An der Münsterstraße vor Euronics und vor der Schülerhilfe werden zwei Bring- und Haltezonen mit insg. 9 Parkplätzen in ausreichender Breite eingerichtet, die ein sicheres Ein- und Aussteigen der Schulkinder ermöglichen. Die Kinder gelangen von dort auf dem Gehweg zum Schulgelände und profitieren vom reduzierten Fahrzeugaufkommen im Nahbereich der Schule.
Beschilderung/Markierung
- Es wurden ca. 140 Verkehrsschilder für den Verkehrsversuch bestellt.
- Ein Großteil der Fahrradzonen-Beschilderung ersetzt die bisherige Zone-30 bzw. Zone-20-Beschilderung. Dadurch fallen einige bisherige Verkehrszeichen ersatzlos weg.
„30“-Piktogramme werden durch gelbe Markierung ungültig gemacht, obwohl in der Fahrradzone 30 km/h gefahren werden darf. Sie müssten eigentlich durch Fahrradzonen-Piktogramme ersetzt werden. Diese werden während des Verkehrsversuchs aus Kostengründen jedoch nicht aufgebracht, da noch nicht absehbar ist, ob die Zone bestehen bleibt. Ein Aufbringen und Entfernen der Piktogramme ist sehr aufwendig.
Parkplätze
- Mit Beginn des Verkehrsversuchs fallen die beiden seitlichen Parkplätze in der Straße Brentrups Garten weg, da die Restfahrbahnbreite ansonsten nicht gewährleistet ist.
- Alle anderen Parkplätze im Stadtgebiet bleiben zunächst bestehen.
Wichtig:
Problematisch in einer Fahrradzone sind grundsätzlich Längsparkplätze oder Parkplätze auf der linken Seite in der Einbahnstraße, da hier beim Ausparken schnell Radfahrende übersehen werden können. Hier ist stets besondere Vorsicht geboten.
Die Regelung der Parkzone im Innenstadtbereich (Parken für max. 2 Stunden mit Parkscheibe) gilt weiterhin.
Die Stadt Harsewinkel bittet um Beachtung und Verständnis für die geplante Verkehrsmaßnahme. Die Umsetzung des Verkehrsversuchs wird in den ersten Tagen von der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und der Polizei intensiv begleitet. Darüber hinaus werden regelmäßige und situationsbezogene Kontrollen u.a. zur Einhaltung des temporären Einfahrtsverbots der Straße Am Pfingstknapp durchgeführt.
Detaillierte Informationen zu dem Verkehrskonzept und den Neuerungen in der Wege- und Verkehrsführung stellt die Stadtverwaltung Harsewinkel auf ihrer Website unter www.harsewinkel.de zusammen.
(Textquelle: Stadt Harsewinkel)