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Checker Tobi und das Geheimnis unseres Planeten – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 15. Mai

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

15. Mai: Checker Tobi und das Geheimnis unseres Planeten – Das größte Abenteuer seines Lebens beginnt für Checker Tobi auf einem Piratenschiff mitten im Meer. Dort entdeckt er eine Flaschenpost, in der ein Rätsel steckt. Wenn er es löst, wird er das Geheimnis unseres Planeten lüften. Eine aufregende Schnitzeljagd um die Erde beginnt! Tobi klettert auf den Krater eines feuerspeienden Vulkans, taucht mit Seedrachen im Pazifik, erkundet mit Klimaforschern die einsamsten Gegenden der Arktis und landet ausgerechnet in der trockensten Zeit des Jahres in Indien. In Mumbai wird er zum Bollywoodstar, ehe der Monsun die Megametropole verwandelt. Schließlich checkt Tobi, dass er des Rätsels Lösung während seiner ganzen Reise vor Augen hatte. KiKA-Sympathieträger Checker Tobi ist in CHECKER TOBI UND DAS GEHEIMNIS UNSERES PLANETEN in seinem ersten Kinoabenteuer zu sehen. Der Film ist noch lustiger, spannender und emotionaler als Tobis TV-Reportagen.

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
Preis-/Einlassinformationen:

Kinokarte inkl. Busfahrt 7,50 €. Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)

Amtsblatt Nr. 8 / 2024: Öffentliche Bekanntmachung zur Lärmaktionsplanung & zu verscheidenen Bebauungsplänen

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 8 / 2024 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zum Lärmaktionsplanung der Stadt Harsewinkel sowie zu den Bebauungsplänen Nr. 27 „Kneppers Gäßchen / Lausebrink, Nr. 93 „Thomas-Mann-Straße“ und Nr. 18 „Westlich des Tecklenburger Weges“ thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

TÜV-Verband begrüßt „Recht auf Reparatur“

TÜV-Verband: Zustimmung des EU-Parlaments wichtiger Schritt. Wegwerfkultur beenden und verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen fördern. Unabhängige Prüfstellen können mit Zertifizierungen von Reparaturwerkstätten Beitrag zur Umsetzung leisten.

Das EU-Parlament hat heute das „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands, sagt dazu:

„Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher:innen müssen in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig ersetzen, sondern können diese reparieren lassen – auch bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann die lineare Wirtschaft beendet und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird reduziert.“

„Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich. Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu einem Jahr nach der Reparatur gilt, können Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter die neuen Regelungen fällt „weiße Ware“ wie Kühlschränke oder Geschirrspüler, Hardware wie Smartphones, Tablets oder Computer, aber auch Verkehrsmittel wie Fahrräder. Um einen umfassenderen Beitrag zu leisten, spricht sich der TÜV-Verband dafür aus, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszudehnen.“

„Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den Verbraucher:innen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt. Unabhängige Prüfstellen können durch die Zertifizierung von Reparaturwerkstätten Vertrauen schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf Reparatur.“

Weitere Informationen unter: www.tuev-verband.de/produkte.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

Talente aus Harsewinkel gewinnen bei Juniorsparte von „Jugend forscht“

(v. l. n. r.): Jarno Blum und Lennart Jenke Kruphölter freuen sich über den Sonderpreis beim NRW-Landeswettbewerb „Schüler experimentieren“ (Bild:Westenergie AG).
(v. l. n. r.): Jarno Blum und Lennart Jenke Kruphölter freuen sich über den Sonderpreis beim NRW-Landeswettbewerb „Schüler experimentieren“ (Bild:Westenergie AG).

Was haben Bioschleim, verknotete Haare und Laternensingen gemeinsam? Diese Themen gehören zu den 43 eingereichten Projekten beim NRW-Landeswettbewerb „Schüler experimentieren“, der am Wochenende in Essen endete. Zum großen Finale trafen sich 66 junge Forscher*innen im Alter von neun bis 14 Jahren aus ganz Nordrhein-Westfalen und präsentierten ihre Projekte. Sie hatten sich bereits erfolgreich in zwölf Regional-Wettbewerben gegen ihre Konkurrenz durchgesetzt. Höhepunkt war die feierliche Preisverleihung, bei der eine Jury aus Wirtschaft, Forschung und Bildung insgesamt sieben erste, sechs zweite und sechs dritte Preise in verschiedenen Fachgebieten, sowie 19 Sonderpreise und 15 Buchgutscheine vergaben. Über einen Sonderpreis für das Projekt „Kaugummis lösen leicht gemacht“ konnten sich Lennart Jenke Kruphölter und Jarno Blum von der Kardinal-von-Galen-Schule aus Harsewinkel freuen.

„Der Wettbewerb zeigt, dass auch ganz junge Menschen mit Forschungsdrang, Innovationskraft und Engagement einen Beitrag zur Gestaltung unserer Zukunft und Stärkung des Wissenschaftsstandorts NRW leisten können. Ein großes Dankeschön geht an die vielen ehrenamtlichen Projektbetreuenden für einen Einsatz, der weit über die normale Lehrtätigkeit hinausgeht“, sagte Guido Opheys, Ministerialrat Ministerium für Schule und Bildung, NRW.

Bei der Juniorsparte von „Jugend forscht“ gibt es insgesamt sieben Fachgebiete: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/ Informatik, Physik und Technik. In jeder Kategorie wurden bis zu drei Auszeichnungen vergeben. Bei der Preisverleihung gratulierten Guido Opheys, Ministerialrat im Ministerium Schule und Bildung, Julia Jacob, 1. Bürgermeisterin der Stadt Essen, Delia Tietge, Bereichsleiterin der Stiftung Jugend forscht, sowie Jochen Dwertmann, Geschäftsführer der Westenergie-Tochter Westnetz GmbH und zuständig für Personal.

Die Westenergie AG ist bereits zum 32. Mal Ausrichter des Wettbewerbs: „Die Begeisterung der Schüler*innen ist absolut ansteckend“, berichtete Jochen Dwertmann sichtlich beeindruckt von der Atmosphäre. „Mit unserem Engagement wollen wir die Neugierde der Jugendlichen vor allem für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik fördern“, führte er weiter aus.

Als größter regionaler Energiedienstleister und Infrastrukturanbieter in Deutschland unterstützt die Westenergie den NRW-Landeswettbewerb „Schüler experimentieren“ im Rahmen ihrer deutschlandweiten Bildungsinitiative „3malE – Bildung mit Energie“. Die drei Es stehen für Entdecken, Erforschen, Erleben. Mit Bildungsinitiativen wie 3malE möchte Westenergie junge Menschen ebenso wie Erwachsene für Energiethemen begeistern – etwa mit Spielen und Experimenten, Videos und Exkursionen, Lehr- und Lernmaterial. 3malE zahlt mit seinen Bildungsaktivitäten auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ein.

Alle Sieger*innen finden Sie unter www.3male.de

 

(Text- und Bildquelle: Corinna von Oer/Westenergie AG)

Stiftung Warentest: Balkonkraftwerke – nur die günstigste Solaranlage ist gut

Nur eins von acht getesteten Balkonkraftwerken ist gut. Die Hälfte der Solaranlagen schneidet im Test der Stiftung Warentest ausreichend oder mangelhaft ab. Bei drei Panels brach in der Schnee- und Sturmsimulation das Glas. Ein von mehreren Anbietern genutzter Wechselrichter kann andere Elektrogeräte und Funkverbindungen stören. Die Bundesnetzagentur hat ihn zur Überprüfung vom Markt genommen.

Das Segment der Steckersolargeräte boomt und durch neue Gesetze sollen Installation und Betrieb weiter vereinfacht werden. „Schon nach fünf Jahren kann sich eine Balkon-Solaranlage amortisieren“, so Testleiter Dirk Lorenz, „abhängig von Anschaffungskosten, Förderung, Jahresertrag und verbrauchtem Strom“.

Doch nur eine Anlage überzeugt im Test der Stiftung Warentest – sie erzeugt eine passable Strommenge, trotzt Sturm und Hagel und lässt sich recht leicht montieren. Es ist die günstigste Anlage im Test – allerdings ein Auslaufmodell. Drei Anlagen sind immerhin befriedigend.

In praller Sonne produzieren alle getesteten Anlagen reichlich Strom. „Doch verschattet zum Beispiel Laub einen Teil der Panels, sinkt die Ausbeute deutlich“, so Lorenz. Im Test wurden die Module zu einem Viertel abgedeckt. Im besten Fall brachten sie dann nur noch etwas mehr als die Hälfte ihrer Leistung.

Die Tester empfehlen daher, die Module an einem sonnigen Standort anzubringen und sie möglichst anzuwinkeln. Wenn sie senkrecht am Balkon hängen oder waagrecht auf dem Dach liegen, ist der Ertrag geringer.

Der Test Balkon-Solaranlagen findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/balkonkraftwerke.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Erstes Harsewinkeler Dartturnier für jedermann war ein großer Erfolg!

Mit 68 Teilnehmern startete das ausgebuchte Tunier gegen 13 Uhr. In spannenden Runden an 10 Boards wurden den ganzen Tag über die Besten des Spiels ermittelt.

Um 21 Uhr startete das Spiel um Platz Drei. Bei einem fesselnden Kampf setzte sich Jörn Tenbrink (55) gegen Alexander Böker (31) durch. Beide im Dartverein von Hesselteich. Um 21.41 standen sich Jan Linnemann (19) und Lukas Lilienbecker (27) gegenüber. Pünktlich um 22 Uhr stand der Gewinner fest. Lukas Lilienbecker vom Dartverein aus Müssing setze sich klar gegen Jan Linnemann durch.

Nach 9 Stunden endete das Tunier mit viel Applaus. Großen Dank geht an Thomas Ellebracht von St. Hubertus Harsewinkel, der sich federführend um die Organisation gekümmert hat.

(Text- und Bildquelle: Mareen Hörster/St. Hubertus Schützenbruderschaft Harsewinkel e.V.)

Bekannte Traditionen & neue Strukturen beim BSV-Schützenfest 2024 in Harsewinkel!

Manchmal ist es Zeit für eine Neugestaltung, um die Veränderungen der Zeit aufzunehmen und neue Abläufe mit bekannten Traditionen zu vermischen.

Das BSV-Schützenfest in Harsewinkel wird in diesem Jahr vom 05. bis zum 08. Juli stattfinden. Gleicher Ort – gleiche Zeit – neue Struktur.

Wie bereits angekündigt wird neben dem Winterball auch das Schützenfest etwas verändert stattfinden. Es wurde versucht in Rücksprache mit dem Vorstand und den Schützinnen und Schützen eine neue Struktur zu entwickeln, um die bestehenden Prozesse und Abläufe zu optimieren. Wichtig ist jedoch, dass nichts wegfällt. Die Schützenfesttage wurden hierbei intensiv durchleuchtet und in eine neue Reihenfolge gebracht.

In diesem Jahr beginnt das Schützenfest am Freitag wieder mit dem Festkommers sowie der offiziellen Eröffnung durch Präsidentin Sabine Schmitz, um den Schützenfestbeginn einzustimmen. Um den ersten Abend abzuschließen soll in diesem Jahr vor allem für die Jugend – passend zum Beginn der Sommerferien – eine Mottoparty zum Thema „Endless Summer“ im Festzelt stattfinden.

Der Samstag steht unter dem Motto „Schießen“. Hier wird der neue König der Könige sowie der Jungschützenkönig ausgeschossen und gekrönt. Darüber hinaus soll unter allen anwesenden Jungschützen ein Wettkampf stattfinden. Darüber hinaus sind alle Schützinnen und Schützen sowie Gastvereine herzlich zum Hampelmann schießen und zum abschließenden Ball eingeladen.

Schützenfest ist Zeit mit Freunden. Schützenfest ist aber auch Zeit mit der Familie. Demnach steht der Sonntag zukünftig für den Familientag. Demnach wird an diesem besonderen Tag das Kinderschützenfest mit vielen neuen Spielen und besonderen Themenpunkten stattfinden. Eine weitere Besonderheit ist in diesem Jahr, dass der traditionelle Heimabend ebenfalls am Sonntag stattfinden wird. Hierbei werden in diesem Jahr wieder tolle Gesangseinlagen, musikalische Highlights sowie Akts aus den eigenen Reihen zu sehen sein.

Der Vatertag der Schützen wird die wenigsten Veränderungen mit sich bringen. Der letzte Schützenfesttag steht wie jedes Jahr im Zeichen des neuen Schützenkönigs. Es bleibt wie jedes Jahr spannend, wer in diesem Jahr den spannenden Wettkampf für sich gewinnen kann und das kommende Jahr mit seiner Throngesellschaft anführen darf.

Eine weitere tolle Ankündigung ist der Erhalt des Bierpreises, welcher sich in diesem Jahr nicht ändern wird. Es werden wieder viele tolle Essensstände und Attraktionen angeboten. Wir freuen uns auf alle Schützenbrüder und Schützenschwestern sowie Gäste, die in diesem Jahr das neue Schützenfest mit uns feiern werden. Wir freuen uns schon auf eure Rückmeldungen und auf eine tolle gemeinsame Zeit mit leckerem Bier und guten Gesprächen.

(Text- und Bildquelle: Greta Berheide/Öffentlichkeitsarbeit BSV Harsewinkel)

Ab sofort sind die SUN SWING Hardtickets in den Vorverkaufsstellen erhältlich

Nach dem bereits im August letzten Jahres der exklusive online Ticketverkauf gestartet hat, sind nun auch die Papiertickets für das SUN SWING Festival in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Frisch aus der Druckerei eingetroffen sind die Tickets zum Anfassen nun im Bettenhaus Brentrup (Harsewinkel), im Freibad (Harsewinkel) und bei Sport Weckenbrock (Marienfeld) für 29,- € verfügbar.

Die ersten drei Ticketkategorien sind bereits ausverkauft und ob es eine Abendkasse geben wird, steht noch nicht fest.

13.07.2024 | Freibad Harsewinkel | 2 Areas mit internationalen top Acts

Homepage: https://www.sunswing.de/
Ticketshop: https://www.sunswing.de/tickets

Minijob 2024: Höherer Verdienst und mehr Steuerfreiheit

Minijob 2024: Höherer Verdienst und mehr Steuerfreiheit (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Minijob 2024: Höherer Verdienst und mehr Steuerfreiheit (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

Menschen in einem Minijob dürfen 2024 durchschnittlich 538 Euro im Monat verdienen. Das sind 18 Euro mehr als im Vorjahr. Und in Ausnahmefällen darf die Grenze sogar um das Doppelte überschritten werden. Wie das funktioniert und bis zu welcher Grenze für Minijobber/innen tatsächlich weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Gestiegener Mindestlohn erhöht die Minijob-Verdienstgrenze – Im vierten Quartal 2023 waren laut Minijob-Zentrale fast sieben Millionen Menschen in Deutschland als geringfügig Beschäftigte gemeldet. Die Verdienstgrenze für diese Minijobberinnen und Minijobber ist seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Soll heißen: Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze. Und da der in Deutschland geltende Mindestlohn 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen ist, hat sich auch die Minijob-Verdienstgrenze erhöht. Sie liegt nun bei durchschnittlich 538 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet sind das 6.456 Euro.

Wer 2024 für seine Arbeit also mit dem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde bezahlt wird, darf im Monat im Schnitt etwas mehr als 43 Stunden arbeiten, ohne aus dem Minijob herauszurutschen. Wer einen höheren Stundenlohn erhält und dennoch Minijobber/in bleiben möchte, darf natürlich entsprechend weniger Stunden im Monat arbeiten.

Minijobber dürfen zweimal im Jahr mehr verdienen – Und wenn doch mal mehr zu tun ist? Dann geht das auch: In Ausnahmefällen kann der Jahresverdienst von Minijobber/innen etwas höher als 6.456 Euro sein – nämlich bei sogenannten unvorhersehbaren Überschreitungen. Dann darf der Verdienst in zwei Monaten im Jahr mehr als 538 Euro betragen. Aber höchstens das Doppelte, also maximal 1.076 Euro. Das bedeutet: In solchen Fällen ist ein Jahresverdienst von bis zu 7.532 Euro möglich.

Beispiel: Eine Minijobberin verdient normalerweise 530 Euro im Monat. Im März und April übernimmt sie die Krankheitsvertretung für einen Kollegen und verdient in diesen beiden Monaten jeweils 1.000 Euro. Somit erzielt sie einen Jahresverdienst von 7.300 Euro statt nur 6.456 Euro – es liegt aber dennoch weiterhin ein Minijob vor.

Minijob: Keine Sozialabgaben, aber grundsätzlich steuerpflichtig – Wichtig ist die Minijob-Verdienstgrenze vor allem mit Blick auf Sozialabgaben. Denn geringfügig Beschäftigte sind nicht verpflichtet, in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Eine Rentenversicherungspflicht besteht zwar auch im Minijob, die Beschäftigten können sich aber auf Antrag von den Beiträgen befreien lassen.

Grundsätzlich sind aber auch Minijobs steuerpflichtig – doch hier ist der oder die Arbeitgebende am Zug. In den meisten Fällen wird dafür die Pauschalbesteuerung gewählt. Dann zahlt er oder sie zwei Prozent des monatlichen Bruttogehalts als Lohnsteuer – somit erhält der Minijobber oder die Minijobberin die durchschnittlich 538 Euro im Monat ohne Abzüge.

Wichtig: Bei der Pauschalbesteuerung durch Arbeitgebende können Minijobber/innen keine Werbungskosten wie beispielsweise Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Das ist nur möglich, wenn die Einkünfte aus dem Minijob individuell nach der Steuerklasse der oder des geringfügig Beschäftigten versteuert werden. In dem Fall lassen sich Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Was gilt bei zwei Minijobs und beim Minijob als Nebenbeschäftigung? – Wer zwei oder sogar noch mehr Minijobs nebeneinander ausübt, muss Folgendes beachten: Der Verdienst aller Minijobs darf zusammen die Verdienstgrenze von durchschnittlich 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, sind alle Minijobs keine Minijobs mehr, sondern werden alle zu sozialversicherungspflichtigen Jobs.

Und was ist, wenn jemand sein Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob mit einem Nebenjob aufbessern möchte? Solange es sich nur um einen Minijob neben dem Hauptjob handelt, bleibt dieser Minijob sozialversicherungsfrei. Sobald aber noch ein weiterer Minijob vorliegt, wird der Verdienst aus dem Hauptjob und diesem zusätzlichen Minijob zusammengerechnet – und wird sozialversicherungspflichtig. Lediglich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen dann für diesen zusätzlichen Minijob.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Jetzt im Autohaus Grundmeier den neuen Suzuki Swift hautnah erleben und überraschen lassen!

Der neue Swift – kompakt – agil – individuell! Das ist der neue Swift. Und er bringt alles mit, was wir von einem urbanen Flitzer erwarten. Parkplatzsuche in der Innenstadt oder ein spontaner Wochenendtrip? Kein Problem. Trotz seiner kompakten Größe bietet der neue Swift viel Platz – und eine ordentliche Portion Fahrspaß. Jetzt können Sie ihn im Autohaus Grundmeier hautnah erleben und kennenlernen.

Ein starkes, unverwechselbares Design, neue Farben sowie weitere charakteristische Designmerkmale wie die schwarzen A- und B-Säulen, das freischwebende Dach, die kompakten Außenmaße, eine markant geformte Hecktür und die C-förmigen Rücklichter unterstreichen den modernen Look des neuen Swift. Sportlich, kraftvoll und auch nach 40 Jahren Tradition im Kleinwagenbereich – einfach Swift!

Lernen Sie den neuen Swift im Autohaus Grundmeier kennen und lassen Sie sich überraschen!