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Gymnasium Harsewinkel & Stadtarchivarin suchen Zeitzeugen als Interviewpartner für Schulprojekt

Die Stadtverwaltung Harsewinkel und das Harsewinkeler Gymnasium suchen für ein gemeinsames Schulprojekt Zeitzeugen, die sich an ihre Schulzeit während des Nationalsozialismus sowie der Nachkriegsjahre bis ca. 1960 erinnern und sich gerne mit den Schülerinnen und Schülern austauschen möchten. 

Das Projekt wird von einer 10. Klasse des Harsewinkeler Gymnasiums im Rahmen ihres Geschichtsunterrichtes in Kooperation mit der Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt durchführt. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit der Geschichte der Volksschulen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen während des Nationalsozialismus zu befassen. Hierzu haben die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Lehrer Philipp Radde bereits die Schulchroniken durchforstet und ausgewertet. „Wir wollen dem Projekt nun noch eine persönliche Note geben und die Recherche um Zeitzeugenberichte ergänzen“, erläutert Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt. „Dazu suchen wir Harsewinkelerinnen und Harsewinkeler, die wir in den kommenden Wochen interviewen können.“

Gesucht werden Zeitzeugen und Zeitzeuginnen, die sich an ihre Schulzeit während des Nationalsozialismus sowie der Nachkriegsjahre bis ca. 1960 erinnern und sich gerne mit den Schülerinnen und Schülern austauschen möchten.

Die Arbeitsergebnisse werden anschließend in einer Online-Präsentation aufbereitet. „Die Interviewten können die Gesprächsinhalte, ihre Erfahrungen und persönliche Geschichte selbstverständlich auch anonymisiert in die Präsentation einfließen lassen“, ergänzt Nicole Kockentiedt.

Interessierte, die das Projekt unterstützen wollen, können sich gerne bei Nicole Kockentiedt vom Stadtarchiv (nicole.kockentiedt@harsewinkel.de oder 05247 935-166) melden.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Lokale Agenda Umwelt Harsewinkel & ökumenische Pilgergruppe laden zur Begehung der Naturflächen in Marienfeld ein!

Gemeinschaftsaktion der Lokalen Agenda und der ökumenischen Pilgergruppe – die beiden Gruppen laden zu einer Begehung der Naturflächen in Marienfeld ein.

Start ist für den ca. 8 Kilometer langen Rundkurs am Sonntag, den 12. Mai um 14 Uhr am Bürgerhaus in Marienfeld. Maria Abeck-Brandes wird zu den einzelnen Flächen kurze Erklärungen abgeben.

Die Teilnahme ist kostenlos, für Proviant sorgt jeder selbst. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Falls es Rückfragen gibt kann man gerne anrufen (05247/8385).

 

(Text- und Bildquelle: Ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel)

Stiftung Warentest: Auslandsreisekrankenversicherung – Guten Schutz gibt es für 8 Euro im Jahr

Wer für seine Reise Deutschland verlässt, sollte diese Versicherung mit im Gepäck haben. Finanztest hat 83 Tarife von Auslandskrankenversicherern untersucht. Sehr gute Angebote gibt es für Alleinreisende schon für weniger als 8 Euro und für Familien für weniger als 20 Euro im Jahr.

Pünktlich zur Reisesaison hat Finanztest Tarife von 43 Anbietern untersucht. Viele sind sehr gut. Sie decken alle Urlaubsreisen im Jahr bis zur je nach Tarif festgelegten Reisedauer von 28 bis 70 Tagen ab.

Die Policen können bis kurz vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Es sind Jahresverträge ohne Selbstbeteiligung für Alleinreisende und Familien.

„Vor allem gesetzlich Versicherte brauchen diesen zusätzlichen Auslandskrankenschutz – auch für Reisen in Europa, denn die Gesundheitskarte schützt nur lückenhaft. Ein Rücktransport nach Deutschland müsste sogar komplett selbst bezahlt werden“, so Birgit Brümmel von Finanztest. Außerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten. Das kann dann schnell sehr teuer werden.

„Aus Umfragen wissen wir, dass die Reiserücktrittsversicherung häufiger genannt wird. Dabei ist sie bei weitem nicht so wichtig wie eine Auslandskrankenversicherung. Denn bei Krankheit geht es um unkalkulierbare Kosten, während es bei den Reiserücktrittsversicherungen um eine konkrete Summe geht“, so Brümmel.

Auch wer schon auslandskrankenversichert ist, sollte seine bestehende Police regelmäßig checken, denn die neuen Verträge bieten oft bessere Konditionen.

Der Test Auslandskrankenversicherung findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/reisekrankenversicherung.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Lärmaktionsplan B 513: Stadt Harsewinkel nimmt bis 17. Mai erneut Anregungen entgegen!

Die Stadt Harsewinkel überprüft und überarbeitet im Jahr 2024 turnusgemäß den städtischen Lärmaktionsplan. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können bis zum 17. Mai 2024 erneut Hinweise und Anregungen zu den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen einreichen.

Die Stadt Harsewinkel ist verpflichtet, zur Regelung von Lärmauswirkungen alle fünf Jahre den vorhandenen städtischen Lärmaktionsplan zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bezieht sich auf Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr. Betroffen ist damit die B 513 im gesamten Harsewinkeler Stadtgebiet.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben daher bis zum 17. Mai 2024 nochmals die Gelegenheit, ihre Anregungen, Vorschläge und Hinweise zur Lärmminderung die B 513 betreffend beim Abfall- und Umweltberater der Stadt Harsewinkel, Guido Linnemann, per E-Mail (guido.linnemann@harsewinkel.de), postalisch oder persönlich einzureichen.

Alle Hinweise und Kommentare werden fachlich ausgewertet, anschließend anonym veröffentlicht und dem Rat der Stadt Harsewinkel zur weiteren Beratung vorgelegt. Den Entwurf des aktuellen Lärmaktionsplans können Interessierte auf der Website der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de einsehen. Dort gibt es auch weitere Informationen.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Meditation mit Friedensgebet in der Gewölbekapelle der Klostergemeinschaft Marienfeld

Das Klosterladen-Team lädt am Sonnabend (11.5.) um 17.30 Uhr zur Meditation in die Gewölbekapelle der Klostergemeinschaft, Klosterhof 12/13 ein. In diesen beunruhigenden Tagen und Wochen sich etwas Zeit nehmen, für den Frieden in der Welt beten, zur Ruhe kommen und vielleicht wieder etwas Kraft schöpfen – die Meditation dauert etwa 30 Minuten. Anschließend sind die Gäste in das Refektorium eingeladen, um bei einem kleinen Imbiss über das Gehörte ins Gespräch zu kommen. Der Eingang zur Gewölbekapelle führt durch den Klosterladen.

Da der Platz begrenzt ist, wird um vorherige Anmeldung per Mail (e-Mail: info@klosterladen-marienfeld.de) oder telefonisch während der Öffnungszeiten des Klosterladens (05247 98 30 26) gebeten. Der Klosterladen ist dienstags bis samstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

 

(Text- und Bildquelle: Klosterladen Marienfeld)

Aufstiegsförderung: Darlehenserlass und Werbungskosten

Aufstiegsförderung: Darlehenserlass und Werbungskosten (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Aufstiegsförderung: Darlehenserlass und Werbungskosten (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

Eine Frau macht eine Aufstiegsfortbildung und erhält dafür ein Darlehen der KfW. Diese erlässt ihr nach bestandener Abschlussprüfung einen Teil der Kosten – und dieses Geld rechnet das Finanzamt zum zu versteuernden Einkommen. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden: Haben Steuerpflichtige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für eine Aufstiegsförderung in früheren Jahren in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt und erhalten später einen Teilerlass für ein Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, erhöht dieser Teilerlass das zu versteuernde Einkommen der betreffenden Jahre. Weil er als Arbeitslohn zu werten ist. Wie es zu dem Urteil kam, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Fortbildungskosten können abgesetzt werden – Der Fall: Eine Steuerpflichtige hatte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren an einer sogenannten Aufstiegsfortbildung zur geprüften Industriemeisterin Metall und zur geprüften Technischen Betriebswirtin IHK teilgenommen. Nachdem die Investitions- und Förderbank Niedersachsen ihr eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) für die Kosten der Lehrveranstaltungen bewilligt hatte, gewährte ihr die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Darlehen in Höhe von insgesamt etwas mehr als 6.000 Euro. Während den Fortbildungen war die Frau weiterhin bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und erhielt Arbeitslohn.

In ihren gemeinsamen Einkommensteuererklärungen für die betreffenden beiden Jahre machten die Frau und ihr Mann bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Fortbildungskosten von knapp 13.000 Euro geltend. Dazu gehörten auch Zahlungen an die Fortbildungsakademie, wobei das Ehepaar die dafür gewährten Zuschüsse der Investitions- und Förderbank Niedersachen ordnungsgemäß abzog. Das zuständige Finanzamt erkannte die angegebenen Fortbildungskosten dann auch an.

Finanzamt erhöht nachträglich den Bruttoarbeitslohn – Nachdem die Frau die Abschlussprüfungen bestanden hatte, erließ ihr die Kfw, wie im Darlehensvertrag vereinbart, 40 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Das waren 1.204 Euro, und diesen Betrag wollte das Ehepaar nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verbucht sehen. Vielmehr sei der Teilerlass der privaten Lebensführung zuzuordnen, argumentierte das Paar. In dem Fall wäre es nicht zu einer nachträglichen Erhöhung des Bruttoarbeitslohns in den betreffenden Jahren gekommen, wodurch dann auch die Steuerlast nicht nachträglich erhöht worden wäre.

Doch dieser Argumentation folgte das Finanzamt nicht. Vielmehr erhöhte es in der eingereichten Steuererklärung den Bruttoarbeitslohn der Klägerin um 1.204 Euro, also um den Betrag aus dem Darlehensteilerlass. Den Einspruch gegen dieses Vorgehen wies das Finanzamt als unbegründet zurück – so kam es zur Klage und ging in die nächste Instanz.

Finanzgericht und Bundesfinanzhof unterschiedlicher Meinung – Das Niedersächsische Finanzgericht gab der Klage statt. Seine Begründung: Ein aufgrund bestandener Fortbildungsprüfungen gewährter Darlehenserlass stellt keine Einnahme bei der Einkunftsart dar, bei der die durch das Darlehen finanzierten Gebühren zuvor steuermindernd berücksichtigt worden seien. Einfach ausgedrückt: Das Ehepaar hatte demnach alles richtig gemacht, denn nach Ansicht des Finanzgerichts darf der Arbeitslohn der Frau nicht rückwirkend um den Teilerlass von 1.204 Euro erhöht werden.

Das zuständige Finanzamt beantragte daraufhin Revision, und so landete der Fall beim Bundesfinanzhof (BFH), der höchsten deutschen Instanz in Sachen Steuerrecht. Und die BFH-Richter kassierten das Urteil des Finanzgerichts ein. Sie entschieden: Der Darlehensteilerlass ist sehr wohl als Einnahme bei der Einkunftsart zu erfassen, bei der die Werbungskosten zuvor abgezogen worden sind. Der BFH verwies dabei auf frühere Entscheidungen, die dieses Vorgehen für Erstattungen bestätigen. Unter anderem gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen aus einem Stipendium.

VLH hatte für ein Mitglied geklagt – Eingereicht worden war die ursprüngliche Klage gegen die Entscheidung des Finanzamts vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Die VLH führt immer wieder Musterprozesse für ihre Mitglieder. „Es gehört zu unseren Aufgaben, in gegebenen Fällen für die Interessen unserer Mitglieder zu streiten und auch vor Gericht zu ziehen“, betont VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Zwar ging dieses Verfahren im Gegensatz zu den meisten Verfahren in der Vergangenheit zu Ungunsten des VLH-Mitglieds aus. „Aber dafür gibt es in dieser Rechtsfrage nun Rechtssicherheit“, so Jörg Strötzel.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: 37-jähriger Autofahrer wird durch Polizisten aus der Lutter gerettet

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Sonntagabend (05.05.) verunfallte ein 37-jähriger Mann in Harsewinkel schwer. Polizisten retteten den zunächst bewusstlosen Mann aus seinem Mercedes, nachdem er mit diesem in die Lutter gestürzt ist.

Gegen 20.56 Uhr sollte der Autofahrer auf der Oesterweger Straße in Höhe der Heinrich-Heine Straße in Harsewinkel durch die Polizei kontrolliert werden. Er kam aus Richtung Versmold. Als der Mann den Streifenwagen erblickte, erhöhte er seine Geschwindigkeit stark. Auf die Anhaltezeichen der Beamten reagierte er nicht.

Über den Prozessionsweg fuhr er im weiteren Verlauf in Richtung Clarholzer Straße. Dabei fuhr er teils über die Gegenfahrbahn und über rote Ampeln. In einer Kurve unmittelbar vor der Lutter überholte er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine Verkehrsteilnehmerin und fuhr dann den ersten Ermittlungen nach gegen das dortige Brückengeländer und stürzte mit seinem Auto in die Lutter. Zum Unfallzeitpunkt hatten die Polizisten keinen Sichtkontakt zu dem Mercedes. Das Auto lag auf dem Dach im Fluss, als die Beamten hinzukamen. Der Wagen qualmte und der Fahrer befand sich auf dem Fahrersitz.

Die Polizisten stiegen in die Lutter, schnitten den Sicherheitsgurt des Mannes durch und zogen den mit dem Kopf im Wasser hängenden Mann aus dem Fahrzeug. Er war zu dem Zeitpunkt nicht ansprechbar. Von mehreren Beamten wurde der Mann an Land gebracht und dort von den zwischenzeitlich eingetroffenen Rettungskräften erstversorgt.
Lebensgefahr konnte zu dem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Mit einem Rettungswagen wurde der Gütersloher in ein Bielefelder Krankenhaus gefahren. Seine gesundheitliche Lage stabilisierte sich in der Nacht.

Noch während der ersten Maßnahmen ergaben sich Hinweise, dass der Mann alkoholisiert unterwegs war. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobe angeordnet. Zudem war ein Drogenvortest positiv. Auch diesbezüglich wird sein Blut untersucht.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen ergab sich darüber hinaus, dass der 37-Jährige keinen Führerschein besitzt.

Das Fahrzeug wurde aus dem Wasser gezogen. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 5.000 Euro.

Die Unfallaufnahme wurde durch ein Verkehrsunfallaufnahmeteam der Polizei Münster unterstützt.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Mehr als 1.800 Besucher bei der Saisoneröffnung der Sägemühle Meier Osthoff in Harsewinkel

Traditionelle Saisoneröffnung der Sägemühle Meier Osthoff an der Steinhäger Straße in Harsewinkel. Viel beachtet war die detailgetreu nachgebaute und funktionstüchtige Papiermühle (Bild: Gabriele Grund).
Traditionelle Saisoneröffnung der Sägemühle Meier Osthoff an der Steinhäger Straße in Harsewinkel. Viel beachtet war die detailgetreu nachgebaute und funktionstüchtige Papiermühle (Bild: Gabriele Grund).

Die traditionelle Saisoneröffnung der Sägemühle Meier Osthoff an der Steinhäger Straße fand am Mittwoch in Harsewinkel statt. Eingeladen hatten die Mitglieder des Fördervereins Sägemühle Meier Osthoff zu einem erlebnisreichen Sägemühlen-Tag. Dass das vielseitige und überaus aktive Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen gefragt ist, zeigte sich an den mehr als 1.800 großen und kleinen Besuchern, die über den Tag verteilt auf das Gelände strömten, um Rast von Ausflügen zu machen, sich an dem Rahmenprogramm erfreuten und von neuen Vorhaben des Vereines erfuhren. Unter dem Motto „Türen auf, Frühling rein“ lud der Förderverein Sägemühle Meier Osthoff zu einem erlebnisreichen Sägemühlen-Tag ein.

Das Gelände an der Steinhäger Straße 22 a erwachte förmlich zum Leben, als mehr als 1.800 Familien, Naturbegeisterte und Kulturinteressierte aller Altersgruppen fanden gleichermaßen ihren Weg auf das Gelände, um sich eine Auszeit von ihrem Alltag zu gönnen und das umfangreiche Rahmenprogramm zu genießen.

Im Rahmen der Saisoneröffnung gab Theo Streffing, Vorsitzender des Fördervereins, einen Ausblick auf zukünftige Projekte. Besonders hervorzuheben ist dabei das Vorhaben, Schulklassen im Bereich erneuerbarer Energien zu unterrichten. „Es gibt eine immense Vielfalt an Themen und Wissenswertem darüber, und wir freuen uns darauf, jungen Menschen diese Inhalte näherzubringen“, betonte Streffing. Als kompetenter Partner steht dabei Eberhard Nacke zur Seite, ein Experte auf dem Gebiet erneuerbarer Energien. Gemeinsam möchten sie dazu beitragen, das Bewusstsein für nachhaltige Energiequellen zu schärfen und das Interesse der Jugendlichen zu wecken, so Streffing. Ein weiteres ehrgeiziges Projekt ist die Planung eines Naturlehrpfads auf der Wiese hinter der Sägemühle. Dabei ist geplant, 60 bis 80 gespendete Tierpräparate in klimatisierten Schaukästen entlang eines Pfades auszustellen. Der Startschuss dafür ist für den Herbst geplant, mit einer Fertigstellung wird im Frühjahr 2025 gerechnet. „Wir befinden uns derzeit noch in der Phase der Fördermittelakquise. Dabei haben wir bei der Leader Region GT8 des Kreises Gütersloh „Für mehr Lebensqualität im ländlichen Raum“ einen Antrag eingereicht, da die Kosten für den Naturlehrpfad nach ersten Schätzungen bei rund 200.000 Euro liegen, was wir als eher kleiner Verein nicht finanzieren können“, so Streffing. Ihm sei bewusst, dass es ein ambitioniertes Vorhaben sei, was jedoch das Potenzial hat, die Attraktivität der Sägemühle Meier Osthoff als Bildungs- und Freizeitlernort weiter zu steigern. Zudem strebt der Förderverein langfristig die Errichtung einer Pilotanlage für Fotovoltaikanlagen an. Diese soll auf einem vier Hektar großen Ackerland realisiert werden.

Viel beachtet war auch eine detailgetreu nachgebaute und funktionstüchtige Papiermühle von Jürgen Grützner. Inspiriert von Recherchen im Internet widmete sich der Harsewinkeler diesem aufwendigen Projekt. Diese historischen Anlagen, auch als Hammermühlen bekannt, dienten früher dazu, Lumpen zu einem Papierbrei zu zerstampfen, aus dem Papier geschöpft wurde, bevor Zellstoff entdeckt wurde. Das von Strom angetriebene Modell wurde in enger Zusammenarbeit mit Dieter Miedeck entwickelt, der für den technischen Part verantwortlich war. Die präzise Nachbildung dieser alten Technologie fand großes Interesse bei den Besuchern und verdeutlichte eindrucksvoll die Handwerkskunst vergangener Zeiten. Mit Interesse verfolgt wurde auch die Herstellung von handgeschöpftem Spargelpapier in der Papiermanufaktur, die Sägevorführungen in der Museumswassermühle, die Besichtigungsmöglichkeiten des restaurierten Mühlen- und Turbinengebäudes sowie das Vogelhaus-Bauen. Weit gereiste Gäste waren Monica und Claes Torstensson aus dem mehr als 750 Kilometer entfernten schwedischen Laholm. Durch die langjährige Freundschaft zum Vorsitzenden wurden sie große Unterstützer der Harsewinkeler Sägemühle.

 

(Text- und Bildquelle: Gabriele Grund/Media.Vision)

Autokindersitz lebensgefährlich – Stiftung Warentest warnt vor mangelhaftem Kindersitz!

Im noch laufenden gemeinsamen Test von Autokindersitzen stellten der ADAC und die Stiftung Warentest gravierende Sicherheitsmängel bei einem Kindersitz des Herstellers Peg Perego fest. Beim Frontalcrashtest löste sich die Sitzschale des Modells Viaggio Twist und der Sitz mitsamt Dummy flogen durchs Auto. Stiftung Warentest rät dringend vom Kauf des Kindersitzes mit zugehöriger Isofix-Basis Twist ab. Der Hersteller hat die Auslieferung bereits gestoppt.

Im Crashtest des Kindersitzes Viaggio Twist von Peg Perego brach beim Frontalaufprall zunächst der Stützfuß von der Isofix-Basis ab. Durch die dabei auftretenden Kräfte löste sich der Sitz von der Basis. Der Viaggio Twist lässt sich sowohl in Fahrtrichtung als auch entgegen der Fahrtrichtung einbauen. In der rückwärts gerichteten Position löste sich nach dem Brechen des Stützfußes der Sitz komplett und flog samt Test-Dummy unkontrolliert nach vorn. Das bedeutet nicht nur für das Kind Lebensgefahr, sondern für alle Insassen des Autos. In Fahrtrichtung löste sich der Sitz teilweise von der Basis und der Dummy wurde weit nach oben und vorn geschleudert. Für das Kind ein hohes Verletzungsrisiko!

Die Crashtests im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen von Autokindersitzen zusammen mit dem ADAC und internationalen Partnern sind von der Unfallschwere an den Fahrzeugcrashtest von Euro NCAP angelehnt. Die Sitze müssen einen frontalen Crash mit 64 Kilometern pro Stunde überstehen. Damit sind die Tests strenger als die Zulassungsprüfungen, die auch der Sitz und die Basis von Peg Perego erfüllen. „Unsere Prüfungen bilden ein realistisches Unfallgeschehen ab und werden von den meisten Kindersitzherstellern bei der Entwicklung ihrer Produkte berücksichtigt. Aufgrund unserer Testergebnisse raten wir davon ab, die Sitzkombination weiter zu verwenden“, betont Experte Dennis Stieler von der Stiftung Warentest.

Der italienische Hersteller Peg Perego wurde bereits über die Testergebnisse informiert und stoppte daraufhin die Auslieferung des Viaggio Twist vorerst. Er will nun weitere Tests durchführen lassen und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Eltern können sich mit Fragen derweil an den Kundendienst von Peg Perego wenden. Der Viaggio Twist ist seit Oktober 2023 auf dem Markt. Laut Peg Perego wurden bislang außerhalb Italiens nur wenige Einheiten verkauft.

Veröffentlicht ist die Vorabinformation unter www.test.de/peg-perego. Der komplette Test von Autokindersitzen mit 24 untersuchten Modellen erscheint in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und ab 21. Mai 2024 auf www.test.de/autokindersitze.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Verkehrsversuch in der Innenstadt von Harsewinkel startet am 15. Mai!

Präsentierten gemeinsam die Neuerungen und Änderungen im Rahmen des einjährigen Verkehrsversuchs (v.l.): Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Stefanie Vorderwülbecke (Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel) sowie Carmen Schlenger (Fachbereichsleiterin Bürgerdienste).
Präsentierten gemeinsam die Neuerungen und Änderungen im Rahmen des einjährigen Verkehrsversuchs (v.l.): Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Stefanie Vorderwülbecke (Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel) sowie Carmen Schlenger (Fachbereichsleiterin Bürgerdienste).

Am 15. Mai 2024 startet ein wegweisender Verkehrsversuch in Harsewinkel, der weite Teile der Innenstadt betrifft. Ziel dieses Versuchs ist es, die Innenstadt für alle Verkehrsteilnehmenden freundlicher zu gestalten und verstärkt auf Sicherheit zu setzen.

Die Testphase wird ca. 12 Monate umfassen, sodass alle Jahreszeiten abgedeckt werden und der Versuch somit umfassende Ergebnisse liefert. Eine der markantesten Änderungen im Rahmen dieses Versuchs ist die Einbahnstraßenregelung in der Brockhäger Straße auf dem Teilstück zwischen Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße bis zur Kreuzung Achtermannstraße/Dr.-Zurbrüggen-Straße sowie von der Kreuzung August-Claas-Straße /Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße. Primäres Ziel dieser Regelung ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern.

Stefanie Vorderwülbecke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel.

Des Weiteren werden weite Teile der Innenstadt zur Fahrradzone. Diese sollen dazu beitragen, den Fahrradverkehr zu fördern und durch eine gültige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eine umweltfreundlichere Mobilität ermöglichen und gleichzeitig für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende sorgen. „Durch diese Maßnahme wird die Aufenthaltsqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt erhöht“, sagt Stefanie Vorderwülbecke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel, die das Projekt und der Umsetzung maßgeblich betreut.

Zudem wird am Ende der Straße Am Pfingstknapp eine Schulstraße eingerichtet. Montags bis freitags gilt dort in der Zeit von 7:40 bis 8 Uhr ein Einfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr. Für die Eltern der Schülerinnen und Schüler werden dafür an der Münsterstraße vor Euronics und vor der Schülerhilfe zwei Bring- und Haltezonen mit insg. 9 Parkplätzen in ausreichender Breite eingerichtet, die ein sicheres Ein- und Aussteigen der Schulkinder ermöglichen. „Die Kinder gelangen von dort auf dem Gehweg zum Schulgelände und profitieren vom reduzierten Fahrzeugaufkommen im Nahbereich der Schule“, ist sich Stefanie Vorderwülbecke sicher.

Ein weiterer, wichtiger Aspekt des Verkehrsversuchs ist zudem die Parkplatzsituation. Vorläufig wird es keine grundlegende Veränderung der Parksituation geben, da Parkplätze weiterhin benötigt werden. „Wir behalten die Situation dennoch gut im Auge“, sagt Stefanie Vorderwülbecke. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass insbesondere in Fahrradzonen Längsparkplätze oder Parkplätze auf der linken Seite einer Einbahnstraße besondere Vorsicht geboten ist, da Radfahrende beim Ausparken leicht übersehen werden.

„Wir wünschen uns von allen Verkehrsteilnehmenden – egal ob Harsewinkeler oder Auswärtige, dass sie uns bei der Umsetzung des Verkehrsversuchs unterstützen“, so Stefanie Vorderwülbecke. „Es ist wichtig, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner möglichst unvoreingenommen darauf einlassen und aktiv an diesem Versuch teilnehmen. Nur so kann der Verkehrsversuch erfolgreich sein und langfristig positive Veränderungen in der Stadt bewirken.“ Im Laufe des Verkehrsversuchs werden die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihr persönliches Feedback zu geben.

Detaillierte Informationen zu dem Verkehrskonzept und den Neuerungen in der Wege- und Verkehrsführung stellt die Stadtverwaltung Harsewinkel rechtzeitig vor dem Start der Maßnahme auf ihrer Website unter www.harsewinkel.de zusammen.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)