Aufgrund der Osterfeiertage gelten für das Hallenbad in Harsewinkel in den Osterferien tageweise geänderte Öffnungszeiten.
Am Karfreitag (29. März) und Ostersonntag (31. März) bleibt das Hallenbad geschlossen. Am Ostersamstag (30. März) ist von 7 bis 22 Uhr und am Ostermontag (01. April) von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus gelten folgende Öffnungszeiten: In der ersten Ferienwoche hat das Hallenbad am Montag (25. März) von 9:15 bis 22 Uhr und dienstags bis donnerstags (26. bis 28. März) von 6 bis 22 Uhr geöffnet.
In der zweiten Ferienwoche kann im Bad dienstags (02. April) bis freitags (05. April) von 6 bis 22 Uhr geschwommen werden. Am Samstag sowie Sonntag (06. bis 07. April) gelten die gewohnten Öffnungszeiten.
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In einer Sondersitzung stimmte der Kreistag mehrheitlich für einen Kompromiss zum Ausbau der Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne ab (Foto: Kreis Gütersloh).
In einer Sondersitzung stimmte der Kreistag mehrheitlich für einen Kompromiss zum Ausbau der Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne ab (Foto: Kreis Gütersloh).
Mit einer Mehrheit von 52 zu 6 Stimmen votierte heute der Kreistag in einer eigens angesetzten Sondersitzung mehrheitlich für einen Kompromiss zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne. Erarbeitet hat den Kompromiss der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), ausgehandelt hat ihn Landtagspräsident André Kuper. In dem Papier, das als gemeinsamer Antrag von CDU-, GRÜNE-,SPD-, FWG-UWG-, und FDP-Fraktion als Antrag eingebracht wurde, ging es vor allem um drei Dinge.
Kostenbegrenzung und Einbindung des Fördervereins Stalag – Erstens: Die Begrenzung der vom Kreis Gütersloh zu tragenden Betriebskosten für die Gedenkstätte auf 210.000 Euro (5 Prozent der Gesamtbetriebskosten) pro Jahr zuzüglich eines Inflationsausgleichs. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung (Investitions- und Betriebskosten) sichergestellt ist.
Zweitens: Landrat Sven-Georg Adenauer wird auf dieser Basis beauftragt, eine entsprechende Absichtserklärung mit den weiteren Kooperationspartnern zu unterzeichnen. Er wirkt an der Ausgestaltung der Stiftung mit und bringt dort die Interessen des Kreises Gütersloh ein (u.a. Stimmrecht im Stiftungsrat). Drittens: Die Interessen des bestehenden Fördervereins der Gedenkstätte sollen in allen weiteren Planungen und Verhandlungen angemessen berücksichtigt werden. Auch der Kreis Gütersloh und die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock sind in den weiteren Prozess einzubinden und daran zu beteiligen.
Neues Finanzkonzept folgt zur ursprünglichen Planung – Wesentliche Änderungen aus dem Kompromiss-Vorschlag sind folgende: Eine Geländeverkleinerung des Gedenkstättenanteils in Bezug auf das Gelände der Landespolizeischule ist geplant. Die jetzige Zufahrt zum Polizei-Gelände wird beibehalten. Ein großes Besucherzentrum wird es nicht geben, lediglich einen kleinen Eingangsbau. Realisiert werden sollen aber alle Zeitschichten der Stätte: Stammlager, Internierungslager und Sozialwerk.
Durch Reduktion der zu erwartenden Besucher von 200.000 jährlich auf 75.000 ergibt sich eine Reduktion in der Personalausstattung. Dadurch sinken die Betriebskosten von ursprünglich 5,6 auf 4,2 Millionen Euro pro Jahr. Auf große Neubauten wird verzichtet, Bestandsgebäude werden umfangreich saniert. Die Ausstellung entsteht weitgehend in den Bestandsgebäuden und im Freiraum. Da die Ausbildungsstätte der Landespolizei erst in Teilen verlagert werden muss, können Sanierung, Erweiterung und Fertigstellung der Gedenkstätte erst in einigen Jahren erfolgen. Dazu wurde eine Baukostensteigerung von rund 20 Millionen Euro eingepreist. Nach Vorstellung der Politik im Kreistag sollte der Invest auf 50 Millionen Euro gedeckelt werden. Die Planungsgrundlage sieht 64 Millionen vor.
Kommunale Familie trägt Kosten mit Land und LWL – Auf der Basis von zu erwartenden 4,2 Millionen Euro jährlichen Kosten entfielen auf den Kreis Gütersloh 210.000 Euro (5 Prozent), auf den Kreis Paderborn beispielsweise 84.000 Euro (2 Prozent). Der Gesamtbetrag, den die kommunale Familie aus OWL aufbringt, sind 808.000 Euro (zirka 19 Prozent). Hinzu kommen als weitere Finanzierungssäulen der Betriebskosten der Anteil des Landes 966.000 Euro (zirka 23 Prozent) und des LWL 2,43 Millionen Euro (zirka 58 Prozent).
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde lädt ein zum traditionellen Vespergottesdienst am Gründonnerstag, 28.3., um 18 Uhr in die Martin-Luther-Kirche Harsewinkel, Clarholzer Str. 25. In diesem besonderen Gottesdienstformat wird zunächst an das letzte Abendmahl erinnert und auch gefeiert. Im weiteren Verlauf des Gottesdienstes wird die Münsterländer Fastenspeise Struwen um bzw. am Altar gegessen. Der Struwen wird hierfür frisch von Ehrenamtlichen der Gemeinde gebacken.
(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)
In Jerusalem steht die 48m lange und 18m hohe Klagemauer. Täglich pilgern Jüdinnen und Juden zu ihr und beten dort. Ihre Gebete, aufgeschrieben auf Zetteln, stecken sie anschließend in die Ritzen und Spalten dieser alten Mauer.
Inspiriert durch die Jerusalemer Klagemauer werden wir in der diesjährigen Fastenzeit von Aschermittwoch bis Karsamstag eine „Klagemauer“ für Sorgen, Bitten und Hoffnungen in unserer Pfarrkirche St. Lucia in Harsewinkel aufbauen. Sie haben dann die Möglichkeit, in Form kleiner Zettel, dort Ihre Wünsche, Danksagungen, aber auch Ihre Bitten und Gebete aufzuschreiben, zusammenzurollen und sie in die Ritzen der einzelnen Steine zu stecken.
Ganze Sätze oder einzelne Worte, Wütend, Traurig, Hoffend oder Nachdenklich – Alles darf sein!
Diese „Klagemauer“ soll einladen, einen Moment innezuhalten, seine Sorgen und Ängste aufzuschreiben und abzuladen, um dann wieder gestärkt den Alltag zu meistern. Der Gedanke hierbei ist, alles, was Sie bedrückt oder worauf Sie hoffen, in Worte zu fassen und abzulegen, denn manchmal brauchen wir einen konkreten Ort, wo wir uns Zeit für ein paar geschriebene Worte nehmen. Denn Beten, Bitten, Klagen und Danken befreit die Seele und gerade in dieser besorgniserregenden Zeit tut uns allen eine direkte Nachricht an Gott sicherlich gut. Am Karsamstag werden Ihre Zettel dann nicht einfach so verschwinden, sie werden ungelesen in der Osternacht im Osterfeuer vor dem Gottesdienst verbrannt. Symbolisch verwandeln sich dann all Ihre Sorgen, Bitten und Danksagungen in Licht, Wärme und Rauch und steigen so zu Gott auf.
Herzlich lädt Sie die katholische Kirchengemeinde St. Lucia, Harsewinkel, zu dieser stillen Einkehr als Vorbereitung auf das diesjährige Osterfest ein.
(Text- und Bildquelle: Frederik van Roje/Küster der Pfarrei St. Lucia Harsewinkel)
Strom sparen, Heizkosten reduzieren, Energieversorger wechseln, Jahresabrechnung verstehen oder Strom mit Steckersolargeräten selbst produzieren – das sind, mit Blick auf die Energiekrise, nur einige Themen, die mehr und mehr Verbraucher:innen in ihrem Lebensalltag beschäftigen. Denn langfristig Energie einzusparen ist nicht nur klimaschonend, sondern spart auch bares Geld. Mit dem Start des ganzjährigen Informations- und Bildungsangebots „Energie – gewusst wie” setzt die Verbraucherzentrale ab Anfang März hier an und bietet eine zielgruppengenaue und niederschwellige Themenvielfalt rund um Strom, Heizen und Warmwasser.
Die Folgen der Energiekrise haben im vergangenen Jahr viele Verbraucher:innen finanziell stark belastet. Die Beratung von Hilfesuchenden rund um Themen wie hohe Strom- und Gasrechnungen, Unsicherheiten beim Anbieterwechsel oder drohende Verschuldung sorgen auch weiterhin für eine hohe Auslastung in den über 60 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. „Die enorme Nachfrage nach unseren Beratungsangeboten rund um Energiethemen hat uns klar aufgezeigt, wie wir uns noch stärker auf die Bedürfnisse von hilfesuchenden Menschen ausrichten können“, sagt André Juffern, Leiter des Fachbereiches Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wichtig sind niederschwellige Informations- und Beratungsangebote, die leicht verständlich alle Bevölkerungsschichten abholen und die eigene Handlungskompetenz beim Thema Energiesparen stärken.“ Im Mittelpunkt des Informations- und Bildungsangebots „Energie – gewusst wie“ stehen dabei fünf Themenmodule: Grundlagenwissen zu Strom- und Heizenergie, der Stromvertrag, Energiesparen bei Strom und Warmwasser sowie Heizen und Lüften. Auch das Vermeiden von Schimmel und der vereinfachte Betrieb von Steckersolargeräten kommen zur Sprache.
Informations- und Bildungsangebote mit klarer Ansprache – Besonders Haushalte mit geringerem Einkommen sind durch hohe Energiekosten häufig stärker belastet. Die Verbrauchzentrale NRW setzt mit dem neuen Informations- und Bildungsangebot auch da an, wo mitunter das Grundwissen zum Energiesparen ausbaufähig ist oder sprachliche Barrieren die Wissensvermittlung erschweren. Ebenso werden junge Menschen angesprochen, die beispielsweise zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen und für das Energiesparen nun selbst verantwortlich sind oder erstmals Verträge mit Energieversorgern abschließen. „Wir setzen verstärkt auf aktive Veranstaltungsformate, in denen sich Ratsuchende direkt beteiligen können und so unmittelbar Fähigkeiten zum Energie- und Kostensparen entwickeln“, so André Juffern. „Zusätzlich richten sich besondere Fortbildungsveranstaltungen an beratende Kräfte in Kommunen. Diese möchten wir befähigen, die Wissensvermittlung zu ihren Zielgruppen so qualifiziert wie möglich umzusetzen, um diesen passgenaue Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.“
Das umfangreiche Informations- und Bildungsangebot „Energie – gewusst wie“ bietet dazu Veranstaltungsformate wie Aktionsstände bei öffentlichen Veranstaltungen, Online- und Präsenzvorträge, Bildungseinheiten für Schüler:innen, Auszubildende und Studierende, Workshops mit kooperierenden Organisationen und Fortbildungsveranstaltungen für beratende Kräfte. „Energie – gewusst wie“ startet zum 01. März mit dem Themenmodul „Mein Stromvertrag“. Die übrigen Module folgen in thematischer Reihenfolge daran an. Der Abschluss der gesamten Angebotsreihe ist für Ende November vorgesehen. Informationen zu verschiedenen Veranstaltungsformaten finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare. In Kürze wird es zudem eine Webseite mit Informationen speziell für Multiplikator:innen geben.
Haben zusammen zum Workshop eingeladen: (v.l.) Claudia Brhel und Melina Weßling (Netzwerk Gewaltprävention) zusammen mit Lea Faulhammer (Partnerschaft für Demokratie, Schloß Holte-Stukenbrock) und Alice Wonnemann (Partnerschaft für Demokratie, Wiedenbrück) (Foto: Kreis Gütersloh).
Haben zusammen zum Workshop eingeladen: (v.l.) Claudia Brhel und Melina Weßling (Netzwerk Gewaltprävention) zusammen mit Lea Faulhammer (Partnerschaft für Demokratie, Schloß Holte-Stukenbrock) und Alice Wonnemann (Partnerschaft für Demokratie, Wiedenbrück) (Foto: Kreis Gütersloh).
Um Demokratie und Diversität im Kreis Gütersloh zu fördern, wurde das ‚MIT‘-Projekt ins Leben gerufen. Dabei lassen sich rund 20 Personen zu Trainerinnen und Trainern ausbilden und lernen in sechs Modulen unter anderem, was Demokratie bedeutet und wie diese gelebt werden kann. Das Netzwerk Gewaltprävention des Kreises Gütersloh organisiert das Projekt zusammen mit den Partnerschaften für Demokratie in Rheda-Wiedenbrück und Schloß Holte-Stukenbrock. Zum dritten Modul wurden die Teilnehmenden ins Kreishaus Gütersloh geladen, um außerschulische Lernorte und regionale Akteure im Bereich Demokratieförderung kennenzulernen.
Claudia Brhel und Melina Weßling vom Netzwerk Gewaltprävention führten durch den Workshop. Das Angebot an Projekten und Akteuren in der Region, die sich mit Demokratie und Diversität befassen, ist groß. Zirka 10 von ihnen haben sich bei dem Workshop im Kreishaus vorgestellt, darunter der Wegweiser NRW, BackUp NRW und die Gedenkstätte Stalag 326. Damit die Trainerinnen und Trainer nach der Veranstaltung noch den Überblick über die Angebote behalten, gab es im Nachgang ausgefüllte Steckbriefe. So können sie sich zukünftig schneller mit den jeweiligen Ansprechpersonen verknüpfen und zusammenarbeiten. „Im Bereich der Demokratieförderung ist es wichtig, sich ein gutes Netzwerk aufzubauen“, erklärt Claudia Brhel. „Dann kann ich Personen, die mit ihren Anliegen auf mich zukommen, schnell weiterhelfen.“
Nach dem Infoblock ging es weiter mit dem Austausch: An Besprechungstischen hatten alle Anwesenden die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und sich über einzelne Projekte zu informieren. Wie kann ich von dem bestehenden Angebot profitieren? Wer ist bei welchem Thema die richtige Ansprechperson?
Seit Februar läuft das ‚MIT‘-Projekt im Kreis Gütersloh. Im ersten Modul setzten sich die Teilnehmenden mit Demokratie auseinander, im zweiten Modul stand Diversität und Diskriminierung im Fokus. Alle Module sind so vorbereitet, dass die praktischen Inhalte für eigene Workshops genutzt werden können. Wenn alle sechs Module absolviert wurden, können die Trainerinnen und Trainer auf Honorarbasis demokratiefördernde Projekte an Schulen im Kreis Gütersloh durchführen.
Da das Interesse am Projekt groß ist und die Schulungen gut angenommen werden, ist ein weiterer Durchgang im kommenden Jahr denkbar.
Der Kreis Gütersloh und der Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. unterzeichneten den Vertrag für die weitere Zusammenarbeit im Bereich ‚Ambulante Sucht- und Drogenhilfe‘. Beteiligt waren: (v.r.) Dr. Angela Lißner (Dezernentin für Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz), Volker Brüggenjürgen (Vorstand Caritasverband Kreis Gütersloh), Peter Köching (Fachbereichsleitung Caritasverband Kreis Gütersloh), Anna Hesekamp (Sucht- und Psychiatriekoordinatorin Kreis Gütersloh) und Kaya Baldus (Sachgebietsleiterin Gesundheitsförderung und Digitalisierung Kreis Güters-loh) (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Kreis Gütersloh und der Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. unterzeichneten den Vertrag für die weitere Zusammenarbeit im Bereich ‚Ambulante Sucht- und Drogenhilfe‘. Beteiligt waren: (v.r.) Dr. Angela Lißner (Dezernentin für Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz), Volker Brüggenjürgen (Vorstand Caritasverband Kreis Gütersloh), Peter Köching (Fachbereichsleitung Caritasverband Kreis Gütersloh), Anna Hesekamp (Sucht- und Psychiatriekoordinatorin Kreis Gütersloh) und Kaya Baldus (Sachgebietsleiterin Gesundheitsförderung und Digitalisierung Kreis Gütersloh) (Foto: Kreis Gütersloh).
Für weitere sechs Jahre kooperiert der Kreis Gütersloh mit dem Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. im Bereich ‚Ambulante Sucht- und Drogenhilfe‘.
Es besteht bereits eine langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Caritasverband, diese wurde nun mit einem neuen Vertrag bis 2029 verlängert. Zunächst standen im Bereich der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe acht Stellen zur Verfügung. Seit 2012 sind es zehn Stellen.
„Wir freuen uns sehr, die Zusammenarbeit mit dem Caritasverband hier im Kreis Gütersloh fortführen zu können“, betonte Dr. Angela Lißner, Leiterin des Dezernats Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz, bei der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Caritasverband. „Der Caritasverband hat langjährig sehr gute Arbeit im Bereich der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe geleistet und ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin genau so gut zusammenarbeiten werden“, so Lißner.
Der Kreis Gütersloh als Untere Gesundheitsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Abhängigkeitskranken und deren Angehörigen Beratungen und Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht einerseits durch die Beratungsstellen des Caritasverbandes und andererseits durch die Suchtberatung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der zur Abteilung Gesundheit gehört.
Der vorherige Vertrag mit dem Caritasverband war zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. In einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren für die soziale Dienstleistung hat sich der Caritasverband durchgesetzt und erhielt daraufhin den Zuschlag für die aktuelle Vertragslaufzeit. Die Finanzierung erfolgt durch den Kreis Gütersloh, kommunale Landesmittel und Eigenmittel.
Während noch im Dezember der allergrößte Teil der Arzneimittelverordnungen über Muster-16-Formulare in die Apotheken kam, gaben schon einen Monat später rund 40 Prozent der befragten Apotheken an, einen E-Rezept-Anteil von 51 bis 70 Prozent zu haben, weitere 39 Prozent sogar über 70 Prozent. Aus den Antworten der Apotheken lässt sich auch klar herauslesen, dass der Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein erfolgsbringender Faktor für das E-Rezept ist (Bild: ABDA).
Während noch im Dezember der allergrößte Teil der Arzneimittelverordnungen über Muster-16-Formulare in die Apotheken kam, gaben schon einen Monat später rund 40 Prozent der befragten Apotheken an, einen E-Rezept-Anteil von 51 bis 70 Prozent zu haben, weitere 39 Prozent sogar über 70 Prozent. Aus den Antworten der Apotheken lässt sich auch klar herauslesen, dass der Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein erfolgsbringender Faktor für das E-Rezept ist (Bild: ABDA).
Das E-Rezept ist innerhalb weniger Wochen zum festen Bestandteil der Arzneimittelversorgung geworden. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass es weiterhin große technische Umsetzungsprobleme gibt, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verzögern und die Apothekenteams belasten. Das zeigt eine von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage unter rund 1.100 Apothekeninhaberinnen und -inhabern. Während noch im Dezember der allergrößte Teil der Arzneimittelverordnungen über Muster-16-Formulare in die Apotheken kam, gaben schon einen Monat später rund 40 Prozent der befragten Apotheken an, einen E-Rezept-Anteil von 51 bis 70 Prozent zu haben, weitere 39 Prozent sogar über 70 Prozent. Aus den Antworten der Apotheken lässt sich auch klar herauslesen, dass der Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein erfolgsbringender Faktor für das E-Rezept ist.
Doch die Umfrage der ABDA zeigt auch, dass es weiterhin gravierende Probleme mit dem E-Rezept gibt, die sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Apothekenteams bei ihrer Arbeit belasten. Fast die Hälfte der Apotheken hatte bei maximal 20 Prozent der E-Rezepte ein Problem. Ein gutes Drittel gab an, dass sogar bei 21 bis zu 40 Prozent der E-Rezepte Schwierigkeiten auftauchten. Sehr eindrucksvoll sind die Ergebnisse zur schwerwiegendsten Problemlast in den Apotheken: Knapp 70 Prozent gaben an, dass der Fall „Patient/in ist da, aber E-Rezept noch nicht“ am meisten Mehrarbeit in der Apotheke erzeuge. Dieses Problem führt zwangsweise zu einer verspäteten Versorgung der Patientinnen und Patienten. Hintergrund dieses Problems ist, dass zahlreiche Arztpraxen noch mit der sogenannten „Stapelsignatur“ arbeiten, bei der die E-Rezepte erst verspätet und gebündelt für die Abgabe in der Apotheke freigegeben werden. Immerhin jede zehnte Apotheke nannte auch die langen Antwortzeiten in der Telematikinfrastruktur (TI) als größtes Problem – auch hierdurch ergeben sich für die Apothekenteams und ihre Patientinnen und Patienten unnötige Wartezeiten, die es vor dem E-Rezept noch nicht gegeben hatte. Insgesamt sieht fast die Hälfte der Befragten derzeit noch erhebliche technische Mängel bei der Implementierung des E-Rezeptes.
Zur Erinnerung: Die Apothekerschaft hatte die neue digitale Verordnungsmöglichkeit in der Gematik entscheidend vorangetrieben – die Apotheken sind schon seit September 2022 technisch bereit, E-Verordnungen zu beliefern. Wahrscheinlich liegt es auch an der guten Vorbereitung der Apotheken, dass viele Inhaberinnen und Inhaber trotz der bestehenden Probleme optimistisch in die Zukunft blicken. Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, dass schon jetzt langsame Verbesserungen bei der elektronischen Verordnung wahrzunehmen seien. Ein knappes Sechstel erklärt sogar, dass man das E-Rezept schon bald nicht mehr als neu wahrnehmen werde. Allerdings: Immerhin ein Viertel der Befragten bleibt pessimistisch und befürchtet, dass es schwierig bleibt. Die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken sehen die meisten Inhaberinnen und Inhaber nicht in Gefahr: Nahezu zwei Drittel sagen, dass die Zusammenarbeit unverändert gut sei. Jede zehnte Apotheke gibt sogar an, dass sie sich verbessert habe. Nur ein Fünftel gab zu Protokoll, nun schlechter mit den Praxen zusammenzuarbeiten.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening äußert sich dazu wie folgt: „Diese Umfrage zeigt eindrücklich, wie wichtig die Apotheken vor Ort für die Implementierung der digitalen Verordnungen sind. In Zeiten von Lieferengpässen, Personalmangel und einer chronischen Unterfinanzierung klären die Apotheken trotzdem Millionen von Patientinnen und Patienten seit vielen Wochen tagtäglich zum Umgang mit dem E-Rezept auf. Sie nehmen den Menschen Sorgen und Ängste und helfen, das E-Rezept zu akzeptieren. Der Deutsche Apothekerverband hat an der Konzeption dieses Systems in den vergangenen Jahren entscheidend mitgewirkt: Insbesondere haben wir den E-Rezept-Einlöseweg über die eGK mit der Gematik entwickelt. Dieser Weg ist nicht nur der einfachste, sondern auch der sicherste Weg für die Patientinnen und Patienten. Wie sich in unserer Umfrage zeigt, funktionieren die bislang zur Verfügung stehenden Übermittlungswege für die Bevölkerung gut – für weitere Übertragungsverfahren, die ausschließlich Großkonzernen helfen sollen, ist kein Bedarf! Für die E-Rezept-App der Gematik erwarten wir allerdings eine Überarbeitung. Diese App braucht eine bessere Handhabung und leichtere Bedienbarkeit.
Die Umfrage verdeutlicht aber auch, dass bei der weiteren Implementierung des E-Rezeptes noch wichtige Hürden genommen werden müssen. Wenn rund 70 Prozent der Apotheken berichten, dass sie ihre Patientinnen und Patienten erst verspätet versorgen können, weil das E-Rezept noch nicht abrufbar ist, muss die Politik schnellstmöglich handeln: Ärztinnen und Ärzte sowie die Betreiber ihrer Praxisverwaltungssysteme sind anzuhalten, verbindlich die Komfortsignatur vorzunehmen. Die Apotheken sind bereits das letzte Glied in der Lieferengpasskette und lösen die an anderer Stelle entstandenen Versorgungslücken durch ihren unermüdlichen Einsatz für die Patientinnen und Patienten. Dieser Einsatz ist zeitaufwendig und wird nicht honoriert. Wenn die Apothekenteams nun auch noch die Last von nicht korrekt ausgestellten E-Rezepten in Form von unnötigen Wartezeiten, Patientenverunsicherungen und Mehrarbeit tragen sollen, so ist das nicht hinnehmbar. Wir erwarten schnellstmögliche Heilung dieser Umstände.
Die Apotheken sind digitalaffin und haben schon während der Pandemie bewiesen, wie schnell sie neue, digitale Versorgungsformen in der Apotheke umsetzen. Dafür brauchen sie allerdings auch das konstruktive Mitwirken der Krankenkassen, der Ärzteschaft und der Politik, damit die Neuerungen möglichst problemfrei umgesetzt werden können.“
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