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Führerscheinstelle Kreis GT: Nur noch zentrale Anlaufstelle für Berufskraftfahrer – Online-Termine nutzen

Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).

Dienstleistungen für Berufskraftfahrer, für die bisher in den Bürgerbüros der 13 Kommunen des Kreises Gütersloh ein Antrag gestellt werden konnte, können seit dem 1. Januar nur noch in der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Dabei geht es zum einen um die Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer und zum anderen um die Ausstellung von Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen, die für alle gewerblichen Kraftfahrer notwendig sind.

„Wir haben uns in Abstimmung mit den Bürgerbüros für diesen Schritt entschieden, um Berufskraftfahrern künftig eine zentrale Anlaufstelle für ihre Anliegen zu ermöglichen“, erläutert Elena-Sofie Winkelhage, Leiterin der Führerscheinstelle. Bislang konnte in den Bürgerbüros zwar die Verlängerung beantragt werden, allerdings nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis für den Eintrag der ‚Schlüsselzahl 95‘, der für Berufskraftfahrer außerdem erforderlich ist. Der Führerscheinstelle soll es so künftig leichter möglich sein, die Geltungsdauer von Führerscheinen, Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen zeitlich aneinander anzupassen. Für Berufskraftfahrer hat das den Vorteil, sich nicht mehr viele verschiedene Daten merken zu müssen, an denen ihre jeweiligen Fahrberechtigungen ablaufen.

Zudem wurden vergleichsweise wenige Anträge von Berufskraftfahrern in den Bürgerbüros gestellt, die Prüfung der Anträge ist gleichzeitig aber deutlich komplexer geworden. Auch aus diesem Grund soll die Bearbeitung künftig bei der Führerscheinstelle des Kreises gebündelt werden. Die Prüfung der Anträge bezieht sich dabei insbesondere auf die Anforderungen an die körperliche und geistige Kraftfahreignung.

Die Führerscheinstelle empfiehlt daher allen Fahrern, den Antrag auf Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer bereits sechs Monate vor Ablauf zu beantragen. Durch eine frühzeitige Antragstellung kann vermieden werden, dass notwendige Überprüfungen zu einem Zeitraum führen, in dem keine Fahrerlaubnis besteht.

Berufskraftfahrer werden gebeten, für die Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer sowie für die Ausstellung von Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen vorab unter termine-strassenverkehr.kreis-guetersloh.de einen Termin bei der Führerscheinstelle zu buchen. Auch eine kontaktlose Antragsstellung per Post ist möglich. „Gerade für auswärtige Fahrer hat das den Vorteil, für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nicht persönlich einen weiten Weg auf sich nehmen zu müssen“, erläutert Winkelhage. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/führerscheinantrag zur Verfügung.

In den Bürgerbüros der Kommunen können auch über den 1. Januar hinaus weiterhin Ersatzführerscheine nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden. Gleiches gilt für die Umstellung des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein, als auch für den Umtausch EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein. Die Führerscheinstelle erinnert an dieser Stelle noch einmal an die Umtauschfrist der grauen und rosafarbenen Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Die Frist zum Tausch läuft am 19. Januar aus. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/führerscheinantrag zur Verfügung. Benötigt wird dazu eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Zum Thema: Verlängerung Führerschein-Geltungsdauer

Fahrer der Klassen C1, C1E, C, CE (LKW) und D1, D1E, D, DE (Bus) müssen alle fünf Jahre die Geltungsdauer ihrer Fahrerlaubnis verlängern lassen. Dazu müssen unter anderem die körperliche und geistige Eignung durch ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden.

Zudem benötigen Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen gewerblich nutzen möchten, einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Dieser ersetzt die frühere ‚Schlüsselzahl 95‘ im Führerschein und weist die Qualifikation eines Berufskraftfahrers nach. Der Nachweis ist für fünf Jahre gültig.

Die Fahrerkarte ist ein personenbezogener Nachweis für Berufskraftfahrer. Mittels eines Speicherchips auf der Fahrerkarte, können die Fahr- und Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern erfasst werden. Die Fahrerkarte ist ebenfalls für fünf Jahre gültig.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Körperwaage, Fitnessarmband und Co.: Cybersicherheit von smarten Fitnessgeräten

Intelligente Sportgeräte und Wearables können die Motivation für mehr Bewegungen steigern. Doch Vorsicht: Smarte Fitnessgeräte können zum Einfallstor für Cyberkriminelle werden. Sportler:innen sollten Zugriffsrechte und Schnittstellen überprüfen und starke Passwörter verwenden. TÜV-Verband erklärt, wie Nutzer:innen von smarten Fitnessgeräten ihre persönlichen Daten schützen können.

Im neuen Jahr fassen viele Menschen den Vorsatz, mehr für ihre körperliche Fitness zu tun. Smarte Sportgeräte, intelligente Körperwaagen oder Wearables helfen dabei, Trainingsfortschritte und Vitalwerte aufzuzeichnen. Mit einigen Geräten können Sportler:innen ihr Trainingserlebnis sogar personalisieren: So lassen sich Workouts protokollieren, Trainingsparameter einstellen, Fitnessziele überwachen und individuelle Trainingspläne erstellen. Die digitalen Helfer erleichtern nicht nur den Alltag, sondern können auch jeden Sportmuffel motivieren. Doch sie bergen auch Risiken: „Da smarte Fitnessgeräte häufig mit dem Internet verbunden oder persönliche Bewegungs- und Gesundheitsdaten dort speichern, lohnt es sich, auch die Cybersicherheit in den Blick zu nehmen“, sagt Marc Fliehe, Fachbereichsleiter für Digitalisierung und Bildung beim TÜV-Verband. „Deshalb sollten Verbraucher:innen besonderen Wert auf die richtige Einrichtung und den sicheren Gebrauch der Geräte legen.“

In 11 Prozent der deutschen Haushalte steht eine intelligente Körperwaage. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 16 Jahren. Smarte Körperwaagen messen neben dem Gewicht zum Bespiel auch den Körperfettanteil, die Muskelmasse, das Knochengewicht, den Wasseranteil, den Body-Mass-Index und den Puls und senden diese Daten per WLAN über das Internet oder direkt per Bluetooth an das Smartphone. Dort werden die Daten in der zugehörigen App übersichtlich dargestellt und ausgewertet. „Da smarte Fitnesstracker sensible personenbezogene Daten speichern, sollten Verbraucher:innen ganz besonders auf die Cybersicherheit dieser Geräte achten.“ Laut Umfrage haben 65 Prozent der Bundesbürger:innen große Sorge, dass privat genutzte Smart-Home-Geräte den Datenschutz verletzen oder persönliche Daten missbrauchen könnten. Der TÜV-Verband erklärt, wie sich Nutzer:innen von smarten Fitnessgeräten vor Cyberangriffen schützen können.

Schon vor dem Kauf: Personenbezogene Daten schützen – Intelligente Fitnessgeräte verfügen oft über verschiedene Sensoren zur Messung der körperlichen Aktivität und der Vitalwerte. Sie werden häufig als Wearables am Körper getragen zum Beispiel in Form von smarten Armbändern, smarter Kleidung oder smarten Kopfhörern. Darüber hinaus sammeln sie auch Daten zur Person und Standortdaten. „Cyberkriminelle nutzen personenbezogene Daten, um persönlichen oder finanziellen Schaden anzurichten“, so Fliehe. Hacker:innen können solche Daten auch veröffentlichen, um Personen gezielt zu schädigen oder zu erpressen, indem sie mit der Veröffentlichung brisanter Daten drohen. Weiterhin können sie versuchen, die Kontrolle über vernetzte Geräte wie Smartphones zu erlangen.

Verbraucher:innen sollten sich bereits vor dem Kauf über das Gerät informieren und potenzielle Risiken kennen. Es ist wichtig, zu wissen, welche Sensoren das Gerät verwendet und welche Daten damit aufgezeichnet und gespeichert werden. Außerdem sollte nachvollziehbar sein, wo die Daten gespeichert und mit welchen Anwendungen (Apps) sie geteilt werden. Ein Blick auf den Hersteller lohnt sich ebenfalls: Dieser sollte seriös sein und langfristig Sicherheitsupdates zur Verfügung stellen. Apps aus unsicheren Quellen enthalten oft Malware, mit der Cyberkriminelle sensible Daten abgreifen können. Hier können auch Erfahrungsberichte anderer Nutzer:innen helfen. Mittlerweile gibt es auch Zertifizierung für die IT-Sicherheit von smarten Geräten. Prüfzertifikate von unabhängigen Prüfstellen wie das TÜV-Prüfzeichen CyberSecurity Certified (CSC) geben Verbraucher:innen Orientierung beim Kauf.

So können Nutzer:innen Risiken minimieren:

1. Zugriffsrechte überprüfen – Intelligente Fitnessgeräte werden häufig mit dem Smartphone verbunden. Dadurch kann es auf Daten und Funktionen wie Standort oder Kontaktliste zugreifen. Vebraucher:innen sollten deshalb genau überprüfen, ob entsprechende Zugriffsberechtigungen für den Gebrauch des Gerätes tatsächlich notwendig sind und gegebenenfalls deaktiviert werden. Auch die Daten der Fitnessgeräte sollten nur bei Bedarf für das Smartphone freigegeben werden. Mit jedem Software-Update kann sich die Berechtigungsstruktur ändern. Sie sollte daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

2. Starke Passwörter und PINs verwenden – Smarte Fitnessgeräte sollten immer mit Passwörtern oder PINs vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Auch das Smartphone und das genutzte WLAN-Netzwerk sollte durch sichere Passwörter geschützt werden. Voreingestellte Passwörter sollten bei der Einrichtung des Gerätes sofort geändert und Benutzerkonten möglichst durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. Ein Passwort-Manager hilft, sichere Passwörter zu erstellen und zu verwalten. Ein starkes Passwort besteht aus mindestens zehn Zeichen, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.

3. Auf richtige Verschlüsselung achten – Ein ausreichend gesichertes Heimnetzwerk ist eine wichtige Voraussetzung für den Schutz von smarten Sportgeräten. Bei WLAN-Routern empfiehlt sich der aktuellste Verschlüsselungsstandard WPA3.

4. Schnittstellen kontrollieren – Schnittstellen zwischen smarten Fitnessgeräten und anderen Geräten sollten nur dann aktiviert werden, wenn sie für die Funktionalität notwendig sind und auch verwendet werden. Nach der Nutzung sollten sie wieder deaktiviert werden. Je mehr Schnittstellen aktiviert sind, desto größer ist die Angriffsfläche für Cyberangriffe. Wenn möglich, sollte eine Verschlüsselung der Kommunikation aktiviert werden. Verbindungen zwischen Smartphone und Wearable über Bluetooth sollten nur mit PIN-Abfrage möglich sein. So wird sichergestellt, dass sich nur verifizierte Geräte mit dem Wearable verbinden.

Vorsicht vor dem Fitness-Hype – Messwerte wie zum Beispiel der Körperfettanteil bei einer smarten Körperwaage sollten lediglich als Richtwerte verwendet werden. Für eine detaillierte Analyse sollten Sportler:innen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Smarte Fitnessgeräte können dabei helfen, bestimmte Fitnessziele zu erreichen. Nutzer:innen können Fortschritte und Werte regelmäßig einsehen, sollten sich dabei aber nicht unter Druck setzen. Eine Abhängigkeit von diesen Geräten kann negative Folgen haben. Auch einige Apps profitieren auf diese Weise: In-App-Käufe zum Beispiel für detaillierte Werte oder Trainingspläne können mit hohen Kosten verbunden sein und den eigentlichen Spaß zur Kostenfalle machen.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

Neue Trainingsanzüge für die C1-Jugend von SW Marienfeld

City Juwel-Geschäftsführer Gabriel Gügör (links) präsentiert mit Mannschaft und Trainerteam die neuen Trainingsanzüge.

Die C1-Jugend von Schwarz-Weiß Marienfeld freut sich über ein neues einheitliches Outfit. Der Harsewinkler Juwelier City Juwel hat Trainingsanzüge in den Vereinsfarben an die 12 bis 14-jährigen Nachwuchsfußballer gespendet. Nun wurde die Ausrüstung bei einem Heimspiel überreicht. Das Trainerteam mit Malte Kieseleit und Nils Makuc sowie die Spieler Sebastian Riedel und Maurice Koch bedankten sich im Namen des gesamten Teams bei den Sponsoren.

 

(Text- und Bildquelle: Dennis Will/SW Marienfeld)

Führung „Erleuchtete Klosterzeit“ mit Gästeführerin Bärbel Tophinke – Termine im Winterhalbjahr 2023/2024

Werner Tophinke als „trinkfreudiger Mönch“ (Bild: Stadt Harsewinkel).

Laternen säumen den Weg zum Brunnenhäuschen bzw. zum Ehrenmal Marienfeld (Bild: Stadt Harsewinkel).Die Termine für die Führung „Erleuchtete Klosterzeit“ in der Wintersaison 2023/2024 stehen fest. An insgesamt sieben Tagen lädt Gästeführerin Bärbel Tophinke zu dem beliebten Rundgang über das Klostergelände ein.

Zu Beginn des Rundgangs erhalten alle Teilnehmenden Laternen, deren warmes Licht die abendliche Dämmerung durchbricht und welche den Weg über das Klostergelände ganz besonders stimmungsvoll ausleuchten. Während des Rundgangs berichtet die Gästeführerin spannendes über das Leben der Mönche im Mittelalter. Auf halber Strecke kann ein Glas Klosterbier genossen werden. Die Laternen werden vor Ort gestellt. Interessierte beachten bitte, dass sich die Führung in erster Linie an ein erwachsenes Publikum richtet.

Die Führungen finden an folgenden Tagen statt:
  • Sonntag, 4. Februar 2024

Die Führung startet jeweils um 18 Uhr am Brunnenhäuschen des Klosters Marienfeld und dauert ca. 90 Minuten. Die Teilnahmegebühr von 12,50 Euro pro Person ist vor Ort in bar zu entrichten. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung bei Bärbel Tophinke per Mail an willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de oder telefonisch unter 0160 97736188 gebeten. Eine Anmeldung ist bereits jetzt für alle Termine möglich.

Werner Tophinke als „trinkfreudiger Mönch“ (Bild: Stadt Harsewinkel).

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Gut versichert gegen Schäden durch Überschwemmung

© VZ NRW
© VZ NRW

Gut versichert gegen Schäden durch Überschwemmung – Welche Versicherungen wann vor hohen Eigenkosten schützen.

Vorhergesagter Dauerregen lässt die ohnehin angespannte Hochwasserlage nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in einigen Regionen von NRW nicht zur Ruhe kommen. Selbst wenn die eigenen vier Wände bisher verschont blieben: Wer nicht das Risiko eingehen möchte, auf Folgekosten durch Überschwemmung sitzen zu bleiben, sollte über das Abschließen einer Elementarschadenversicherung nachdenken. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, welche Versicherungen wann den richtigen Schutz bieten.

Die erweiterte Wohngebäudeversicherung In der Regel schließen Hauseigentümer eine so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung erweitert, kann von der Versicherung auch dann Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter oder bei Überflutung unter Wasser steht. Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Wird die Vorgabe einer vorhandenen Rückschlagklappe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

Die erweiterte Hausratversicherung Die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, deckt nicht automatisch auch Schäden durch eindringendes Wasser ab. Jedoch kann diese auch um Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber sparen, solange sich die Gegenstände in sicheren, höheren Etagen befinden.

Wann die Versicherung greift Meist greift der Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss des Vertrages. Der Beitrag muss zwar sofort entrichtet werden, der Versicherungsschutz besteht aber erst nach einer Wartezeit. Diese legen die Versicherer individuell fest – oft zwischen zwei und sechs Monaten. Die Wartezeit soll verhindern, dass kurz vor einem erwarteten Unwetter noch schnell ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird.

Wann die Versicherung nicht zahlt Wenn es durch ein offenes Fenster oder eine offene Tür hereinregnet, greifen Haus- und Wohngebäudeversicherung nicht. Deshalb sollten Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen werden. Aber auch rund um Haus und Keller kann vorgesorgt werden. Sollte Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Eine wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen eine Überflutung zu schützen. Nicht versichert sind das Eindringen von Grundwasser und Schäden durch Sturmfluten.

Weiterführende Infos und Links: Persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere Versicherungen bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45 Euro. www.verbraucherzentrale.nrw/node/1445

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Am 27. Januar im Autohaus Grundmeier beim OPEL Angrillen 2024 heiße Fahrzeugangebote entdecken!

Im Autohaus Grundmeier wird bereits zum Jahresbeginn ordentlich eingeheizt – beim OPEL Angrillen 2024!

Wir präsentieren Ihnen die aktuellen OPEL-Modelle zum Anfassen und Probefahren. Erfahren Sie alles über die neuesten Motorgenerationen und entdecken Sie am 27. Januar die heißen Fahrzeugangebote im Autohaus Grundmeier in Harsewinkel. Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektro – Ihr Team vom Autohaus Grundmeier lässt keine Fragen offen und informiert Sie umfassend mit allen Details.

Wir freuen uns schon darauf, Sie beim OPEL Angrillen 2024 im Autohaus Grundmeier willkommen heißen zu dürfen!

Erste Harsewinkeler Vesperkirche startet am Sonntag – jeder ist willkommen & jeder kann dabei sein!

Gespannte Vorfreude in der "Vesperkirche": (v. l.): Pfarrer Jörg Eulenstein, Georg Rieger, Sophie Gatersleben, Kai Bergmann, Petra Westbeld, Nicole Fedeler und Beatrix Eulenstein.
Gespannte Vorfreude in der „Vesperkirche“: (v. l.): Pfarrer Jörg Eulenstein, Georg Rieger, Sophie Gatersleben, Kai Bergmann, Petra Westbeld, Nicole Fedeler und Beatrix Eulenstein.

Am Sonntag, den 21. Januar, startet die erste Harsewinkeler Vesperkirche in der Martin-Luther-Kirche und das ökumenisch zusammengesetzte Orgateam mit Pfarrer Jörg Eulenstein, Pastoralreferent Matthias Piontek, Diakonin Simone Hansen, Agnes Carstens von der Stadtverwaltung, Nicole Fedeler und Petra Westweld vom Presbyterium sowie Kerstin Panhorst und Beatrix Eulenstein vom Kirchenkreis sind bereits sehr gespannt auf den Auftakt und die Resonanz der ökumenischen Veranstaltungsreihe.

An sieben Abenden, bis einschließlich kommenden Samstag, den 27. Januar, lädt man gemeinsam in die Vesperkirche zu einem kostenlosen Abendessen mit buntem Programm und geselligem Beisammensein ein. Jeder ist eingeladen und willkommen, um an einem der Tische mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen und die Gemeinschaft zu genießen. Rund 100 Gäste finden an den liebevoll dekorierten Tischen Platz.

Die örtlichen Gastronomen Georg Rieger vom Event- und Partyservice Rieger in Marienfeld sowie Kai Bergmann vom Restaurant & Hotel Haus Bergmann in Harsewinkel zaubern an jedem Abend köstliche Gerichte auf den Tisch. Auf Wunsch mit vorheriger Anmeldung auch vegetarisch und in jedem Fall kostenlos. Außerdem kümmern sich an jedem Abend rund 15 Ehrenamtliche um die Gäste und um alles, was anfällt. Von der Begrüßung über das Auftragen bis zum Tischabräumen oder Geschirrspülen werden die Mitglieder der wechselnden Teams aus Helferkreis, Stadtverwaltung, Kirchenvorstand, Kolping, Presbyterium, Kicker oder ökumenische Pilgergruppe im Einsatz und an den je nach Aufgabengebiet eingeteilten Schürzenfarben mit dem eingestickten Logo der Vesperkirche erkennbar sein.

Das abwechslungsreiche Programm sieht Kurzfilme rund ums Essen, Live-Musik mit Jürgen Hohmeyer sowie dem Chor „Takt & Töne“, Zauberei mit Ralph Diem oder eine Tanzperformance mit dem Jugendzentrum „Alte Mühle“ vor. Am Montag werden die „Barber Angels“ mit Unterstützung der „Haarfreunde“ um Katja Uekötter und Kerstin Vertkersting vor Ort sein, um kostenfreie Haarschnitte anzubieten und die Mitarbeiter der Diakonie-Beratungsstellen sowie der AWO-Wohnberatung für Senioren werden an jedem Abend der Woche vor Ort sein und für Gespräche bereitstehen. Vor jedem Essen ist von den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen ein geistlicher Impuls geplant. „Wir wollen aber nicht missionieren“, erläutert Pfarrer Eulenstein den Plan.

Einlass ist an den Abenden jeweils ab 17.30 Uhr. Das Essen beginnt um ca. 18 Uhr und das Programm startet gegen 19 Uhr. Ein Fahrdienst ist ebenfalls eingeplant und kann nach vorheriger Anmeldung im Gemeindebüro der ev.-Luth. Kirchengemeinde in Anspruch genommen werden. Die erste Harsewinkeler Vesperkirche wird durch Spendengelder finanziert und u. a. wurden bereits 1.200 Euro von Frederik van Roje und seinen ehrenamtlichen Tannenbaumsammlern Harsewinkel zugesagt.

Folgende Speisen sind für die Abende bis zum 27. Januar geplant:

21. Januar – Sonntagsbraten mit Saisongemüse & Kartoffelbeilage oder Kürbisravioli (vegetarisch) mit Kürbiskernen & Öl (separat) – Haus Bergmann.

22. Januar – Königsberger Klopse oder Brokkoli Ecke (vegetarisch) – Haus Bergmann.

23. Januar – Fischfilet mit Rahmspinat & Butterkartoffeln oder Mozzarella Ravioli (vegetarisch) – Haus Bergmann.

24. Januar – Hausmanns Frikadelle oder Gemüsebratling (vegetarisch) mit gemischten Salaten – Haus Bergmann.

25. Januar – Rahmgeschnetzeltes vom Schwein mit Erbsen- & Möhren und Butterspätzle oder vegetarisches Chili sin Carne – Partyservice Rieger.

26. Januar – Hähnchen-Knusperfilet mit Kräuterrahmsoße mit Rattatouillegemüse und Butterreis oder vegetarisches Gemüseschnitzel mit Sour-Cream – Partyservice Rieger.

27. Januar – Rinderschmorbraten mit Sauerkirschsoße, Apfelrotkohl und Butterkartoffeln oder vegetarisches Ragout „Försterin“ – Partyservice Rieger.

Förderprogramm für Kleinprojekte in der LEADER-Region GT8: Das Programm Kleinprojekte geht in die nächste Runde

(Bildquelle: Lisa Minio/ Regionalmanagement GT8)
(Bildquelle: Lisa Minio/ Regionalmanagement GT8)

Ab sofort können in der LEADER-Region GT8 wieder Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden. Aus diesem Programm können wie bereits in den Jahren zuvor Fördermittel für kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise Bänke, Sitzgruppen, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände für zum Beispiel Museen oder Dorfgemeinschaftshäusern, Gestaltung von Plätzen und weiteren öffentlichen Orten, aber auch für Printmedien von 80 Prozent beantragt werden. Die maximal förderfähigen Gesamtkosten pro Einzelprojekt betragen dabei 20.000 Euro. Die Kleinprojekte sollten im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich sein, (privat-)wirtschaftlich ausgerichtete Projekte können leider nicht gefördert werden.

Für Kleinprojekte aus diesem Programm müssen keine umfangreichen Antragsformulare bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Es genügt zunächst die Einreichung eines einseitigen Projektkonzeptes mit den wichtigsten Informationen sowie eine Kostenkalkulation mit Angeboten. Damit sind die Beantragungen und Abwicklungen deutlich unbürokratischer als für herkömmliche LEADER-Projekte.

Die Anträge müssen dabei bis zum 23. Februar 2024 beim LEADER-Regionalmanagement eingereicht werden. Über die Projektauswahl entscheidet die Region dann vermutlich im Zeitraum April bis Mai. Mit der Projektdurchführung kann dann voraussichtlich im Mai oder Juni dieses Jahres begonnen werden. Die bewilligten Projekte müssen dabei den Inhalten und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (kurz RES) der Region GT8 entsprechen und bis Ende November 2024 abgerechnet werden.

Alle weiteren wichtigen Informationen sowie die erforderlichen Dokumente stehen im Internet unter www.leader-gt8.de zum Download bereit. Interessierte können sich auch gerne ab sofort beim LEADER-Regionalmanagement unter Tel. 02561 – 917169-3 (projaegt gmbh) oder per Mail unter regionalmanagement@gt-acht.de melden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Die KVG Heckerheide präsentiert Karneval im Klosterforum Marienfeld

Das Prinzenpaar des Marienfelder Karnevalvereins KVG Heckerheide, Stephanie und Stefan Kloidt, freut sich auf die örtlichen Karnevalsveranstaltungen 2024.
Das Prinzenpaar des Marienfelder Karnevalvereins KVG Heckerheide, Stephanie und Stefan Kloidt, freut sich auf die örtlichen Karnevalsveranstaltungen 2024.

Das Prinzenpaar des Marienfelder Karnevalvereins KVG Heckerheide, Stephanie und Stefan Kloidt, lädt zum Karnevalsfest am 03. Februar 2024 in das Klosterforum ein. Einlass ist ab 19:00 Uhr. Die Besucher können sich wieder auf ein abwechslungsreiches Programm mit Büttenreden, Sketchen und Tanzeinlagen freuen.

Der Kartenvorverkauf (13€/Karte) beginnt am Freitag, 12.01.24 ab 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Marienfeld. Danach sind Restkarten beim Vorstand unter lela1724@web.de erhältlich. Nach dem offiziellen Programm, so gegen 22:15 Uhr, sind alle herzlichst zur Aftershow-Party, für einen Unkostenbeitrag von 5€, eingeladen.

 

(Text- und Bildquelle: KVG Heckerheide/M. Pollmeier)

Statistisches Bundesamt: Gut ein Fünftel aller Starts hatten ein innerdeutsches Ziel

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comInnerdeutsche Flüge machen inzwischen einen geringeren Teil am Flugverkehr in Deutschland aus als im Vor-Corona-Jahr 2019 – gemessen an der Zahl der Flüge als auch an der der Passagiere. Von Januar bis Oktober 2023 startete gut ein Fünftel (20,6 %) aller rund 715 500 Flüge von einem der deutschen Hauptverkehrsflughäfen mit einem innerdeutschen Ziel. 11,4 % der insgesamt 84,3 Millionen hierzulande gestarteten Flugreisenden waren im selben Zeitraum zu einem Ziel innerhalb Deutschlands unterwegs, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Anteile sind in etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums, als 21,5 % aller Flüge innerdeutsch waren und 11,0 % aller in Deutschland gestarteten Passagiere ein Ziel innerhalb Deutschlands anflogen.

Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 hat der innerdeutsche Flugverkehr allerdings deutlich an Bedeutung verloren. Von Januar bis Oktober 2019 war noch gut ein Viertel (26,7 %) aller rund 942 100 in Deutschland beginnenden Flüge ein Inlandsflug. Noch deutlicher wird der Rückgang bei den Passagierzahlen: Von Januar bis Oktober 2019 hatte knapp ein Fünftel (18,3 %) aller in Deutschland gestarteten 107,2 Millionen Passagiere ein Ziel innerhalb Deutschlands angeflogen.

Inlandsflüge legten von Januar bis Oktober 2023 durchschnittlich 311 Kilometer zurück. Bei Auslandsflügen war die durchschnittlich zurückgelegte Strecke mit 1 966 Kilometern mehr als sechs Mal so lang.

Bedeutung der innerdeutschen Flüge als Zubringer wächst – In der Debatte über eine mögliche Einschränkung des innerdeutschen Flugverkehrs wird darauf verwiesen, dass das Reiseziel eines erheblichen Teils der innerdeutschen Flugpassagiere nicht im Inland, sondern im Ausland liegt. Von Januar bis Oktober 2023 stiegen 28,2 % oder rund 2,7 Millionen der 9,6 Millionen Passagiere mit Ziel im Inland auf einen weiteren Flug zu einem Ziel im Ausland um. Der Anteil der Fluggäste, die nach einem innerdeutschen Flug weiter ins Ausland reisen, ist damit im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Jahres 2019 deutlich gewachsen: Damals hatte er 17,0 % betragen.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)