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Verbraucherzentrale NRW: Gute Vorsätze – Tipps rund um Fitnessstudio-Verträge

© VZ NRW/adpic
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Sportlich durchstarten im neuen Jahr? – Tipps der Verbraucherzentrale NRW rund um Fitnessstudio-Verträge.

Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen. Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparziel schnell verfehlt. “Gerade Anfang des Jahres locken Fitnessstudios häufig mit Rabatten. Wichtig sind jedoch die regulären monatlichen Beiträge”, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Auf welche weiteren Aspekte zu achten ist und welche Rechte Verbraucher:innen bei der Kündigung haben, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt.

  • Gut überlegen, bevor man sich bindet: Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden will, sollte vorher vor allem die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge prüfen. Ein kostenloses Probetraining ist empfehlenswert. Den Vertrag unterschreibt man am besten nicht direkt vor Ort, sondern liest ihn in Ruhe zu Hause. Es lohnt sich, nach besonderen Rabatten zu fragen, zum Beispiel für Studierende, Senior:innen oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen.
  • Die passende Vertragslaufzeit wählen: In der Regel werden Fitnessstudio-Verträge für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig und wird häufig mit einem niedrigeren Monatsbeitrag beworben. Je nach Lebenslage kann aber auch eine kürzere Laufzeit passender sein. Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte sich frühzeitig die Kündigungsfristen notieren.
  • Nachträgliche Preiserhöhungen: Angesichts steigender oder gestiegener Betriebskosten erhöhen manche Fitnessstudios ihre Preise. Teilweise auch in laufenden Verträgen. Eine solche, nachträgliche Preiserhöhung ist nicht ohne weiteres möglich. Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Damit eine Preisänderung wirksam ist, muss entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Viele dieser Klauseln sind zu unbestimmt formuliert und daher nicht wirksam. Oder beide Vertragsparteien müssen sich mit der Preiserhöhung einverstanden erklären, die Kund:innen müssen also zustimmen. Wichtig zu wissen: Kund:innen können den Vertrag in der Regel nicht einfach außerordentlich kündigen, nur weil das Fitnessstudio (unzulässigerweise) die Preise erhöht. Gibt es keine wirksame Preisanpassungsklausel und die Kund:innen stimmen der Preiserhöhung auch nicht zu, dann bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Preis. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jedoch nach wie vor durch eine ordentliche Kündigung beenden.
  • Fristgerecht kündigen: Fitnessstudio-Verträge können zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wichtig ist jedoch, die Kündigungsfrist einzuhalten und die Kündigung so abzugeben, dass sie im Nachhinein bewiesen werden kann. Das geht zum Beispiel per Post als Einschreiben mit Rückschein. Auch eine Kündigung per E-Mail ist zulässig. Bei der Abgabe des Kündigungsschreibens im Fitnessstudio sollte man sich den Eingang der Kündigung quittieren lassen.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Sternsinger erteilten auch 2024 wieder Segen an Haustüren & markanten Plätzen in allen Harsewinkeler Ortsteilen – 50. Jubiläum in Marienfeld!

Die evangelische Diakonin Simone Hansen und der katholische Pastor Bernd Bettmann feierten mit rund 70 Sternsingern die ökumenische Aussendungsfeier in der Christuskirche in Marienfeld .
Die evangelische Diakonin Simone Hansen und der katholische Pastor Bernd Bettmann feierten mit rund 70 Sternsingern die ökumenische Aussendungsfeier in der Christuskirche in Marienfeld .

In den Kirchengemeinden in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen waren am Samstag, den 6. Januar 2024, wieder die Sternsinger unterwegs, um Spenden für das Kindermissionswerk zu sammeln. Unter dem Motto „Gemeinsam für unsere Erde – in Amazonien und weltweit“ wurde der Blick auf einen ganz besonderen Teil dieser Welt gerichtet.

In den Gemeinden St. Paulus und St. Lucia zogen die Gruppen nach einer kurzen Aussendungsfeier ab 9:30 Uhr wie gewohnt von Haus zu Haus, um den Segen zu erteilen. Außerdem war vormittags von 9:00 bis 12:00 Uhr eine Gruppe auf dem Markt in Harsewinkel zugegen, um hier um Spenden bitten und die Segenskärtchen verteilen. In der Gemeinde St. Johannes in Greffen waren die Sternsinger mit ihren prachtvollen Gewändern in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr bei Bäcker Wilhalm und von 9:00 bis 14:00 Uhr auf dem Parkplatz am ELLI-Markt anzutreffen.

50. Jubiläum der ökumenischen Sternsinger-Aktion in Marinefeld! – In Marienfeld kamen die ökumenischen Sternsinger in diesem Jahr um 13:00 Uhr in der evangelischen Christuskirche zusammen. Im Klosterdorf gehen evangelische und katholische Kinder, Jugendliche und Erwachsene bereits seit dem Jahr 1974 gemeinsam von Haus zu Haus, um den Menschen Freude sowie Segen zu bringen und dabei Spenden für die Bedürftigen in nah und fern zu sammeln. In diesem Jahr waren rund 70 Sternsinger und 18 Begleiter in Marienfeld unterwegs. Traditionell beteiligen sich bereits seit einigen Jahren auch Erwachsenengruppen, die als Sternsinger durch den Ort ziehen und teilweise den Segen sogar in plattdeutscher Sprache zu den Menschen bringt.

Die gesegneten Aufkleber (20*C+M+B*24) liegen seit Anfang Januar zu den Öffnungszeiten in den Kirchen zur Mitnahme aus. Hier sind auch Opferstöcke für Spenden eingerichtet. Es ist auch möglich, eine Spende in einem Umschlag in die Briefkästen der jeweiligen Gemeindebüros einzuwerfen oder im Pfarrbüro abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, die Spende auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto zu überweisen.

Empfänger: Verband der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Warendorf – IBAN: DE 58 4785 0065 0025 0020 99 – Verwendungszweck: Sternsinger Marienfeld (bzw. Harsewinkel oder Greffen).

Auch für die nächste Durchführung dieser schönen und traditionsreichen Aktion suchen die Gemeinden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die bereit sind, als Sternsinger mitzumachen und sich für Bedürftige einzusetzen. Es können gerne ganze Gruppen angemeldet werden, wenn sich bereits ein Freundeskreis zusammengefunden hat, der sich gerne gemeinsam auf den Weg machen möchte. Auch Erwachsene sind herzlich eingeladen mitzumachen. Infos zu Ansprechpartnern und zum genauen Ablauf erhalten Sie im jeweiligen Gemeindebüro.

Landwirte aus Harsewinkel, Marienfeld & Greffen beteiligen sich an der Sternfahrt der Traktoren im Kreis GT!

Nachdem Bauernverband und WLV – Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V. für den Zeitraum vom 8. Januar bis zum 15. Januar zu einer Aktionswoche aufgerufen haben, beteiligten sich am Montag auch zahlreiche Landwirte aus Harsewinkel, Marienfeld und Greffen mit einer großen Anzahl landwirtschaftlicher Fahrzeuge an der Sternfahrt der Traktoren in Richtung Gütersloh, um gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Subventionskürzungen zu protestieren.

Aufgrund der von der Regierung geplanten Streichungen in Bezug auf Agrardieselrückvergütung und die Kfz-Steuerbefreiung für Landwirte, die im Vorfeld der Demonstrationen bereits zum Teil zurückgenommen wurden, fürchtet man laut WLV um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Aus diesem Grund startete man mit dem Plan in die Aktionswoche den Verkehr im Kreis Gütersloh stark zu „verlangsamen“.

Planmäßig fuhren die hiesigen Landwirte aus Greffen kommend ab 11:00 Uhr hupend mit ihren Plakaten an den Traktoren über die Bundesstraße 513 Richtung Gütersloh. Der von der Polizei begleitete Tross legte auf seinem Weg neben verschiedenen Kreuzungen auch den Kreisel zur Steinhäger Straße lahm. Man hatte sich im Kreis GT bewusst dafür entschieden, zunächst den Berufs- und Schulverkehr am frühen Morgen abzuwarten und mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von ca. 20 km/h, Rundumleuchten sowie einer adäquaten Kennzeichnung als Kolonne für die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen.

Die zuvor von der Polizei angekündigten erheblichen Verkehrsstörungen waren nicht zu vermeiden. Verkehrsmeldungen zufolge war es Bussen, LKW und Autofahrern sogar noch nachmittags unmöglich, die Innenstadt von Gütersloh zu erreichen oder zu verlassen, da 800 bis 1000 Fahrzeuge die Zufahrten zur Kreisstadt sowie den Stadtring blockierten.

Für den heutigen Dienstag hat der WLV eine Kundgebung vor dem Kreishaus Gütersloh geplant und am Mittwoch, den 10. Januar, wollen sich die Landwirte mit ihren Traktoren kreisweit an Brücken und Straßen aufstellen. Donnerstag und Freitag (11. und 12. Januar) werden vom WLV Infostände auf Wochenmärkten im Kreis Gütersloh organisiert.

BSV Winterball 2024 in einem völlig neuen Gewand – jetzt noch Karten sichern und mitfeiern!

Am 13. Januar 2024 heißt es Vorhang auf für eine zauberhafte Nacht – der Winterball 2024 in einem völlig neuen Gewand! Gefeiert wird im Saal „Zum Emstal“ bei Edge!

Start ist um 19 Uhr zum Preis von 15 Euro. Es erwartet euch DJ-Tanzmusik vom Feinsten, Musikalische Highlights, jede Menge Spaß und viele nette Leute! Nicht zu vergessen unsere traditionelle Verlosung mit tollen Preisen! Sichert euch eure Karten und feiert mit uns den Start ins neue Jahr!

(Text- und Bildquelle: Greta Berheide/BSV Harsewinkel)

POL-GT: Verkehrsunfall an der Clarholzer Straße

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am frühen Freitagabend (05.01., 17.25 Uhr) ereignete sich an der Kreuzung August-Claas-Straße/ Clarholzer Straße ein Unfall zwischen einer Pkw-Fahrerin und einem Fußgänger.

Zuvor befuhr eine 32-jährige Harsewinkelerin mit einem VW die Clarholzer Straße stadtauswärts und beabsichtigte die Kreuzung August-Claas-Straße zu passieren. Zur gleichen Zeit überquerte ein 44-jähriger Harsewinkeler zu Fuß den Zebrastreifen an der Kreuzung, aus der August-Claas-Straße kommend. In der Folge kam es zur Kollision, bei welcher der 44-Jährige schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt wurde.

Der verständigte Rettungsdienst brachte den 44-Jährigen zur weiteren stationären Behandlung in ein Gütersloher Krankenhaus. Die 32-jährige VW-Fahrerin blieb unverletzt. Es entstand geringer Sachschaden.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Mit Bettenspezialist Brentrup Ihr individuelles Boxspringbett nach Wunsch konfigurieren – Ihr gesunder Schlaf ist uns wichtig!

Wir im Bettenhaus Brentrup sind Ihr Fachgeschäft für gesunden Schlaf und mit unserem Konfigurator stellen wir Ihnen gerne Ihr ganz individuelles Boxspringbett aus nahezu unendlich vielen Möglichkeiten nach Wunsch und Maß zusammen.

Ein Boxspringbett besteht aus einem Unterbau mit Unterfederung plus Kopfteil und einer schweren Boxspringmatratze mit Boxspringtopper. Das Zusammenspiel dieser vier Elemente bewirkt einen einzigartigen Liegekomfort, der sich Ihrem Körper ganz gezielt anpasst. Sie können aus unterschiedlichen Elementen Ihre individuell liebste Variante wählen und sich so Ihr ganz eigenes Wohlfühlbett zusammenstellen. Diese ist dann direkt und unmittelbar am Bildschirm sichtbar.

EINFACH – Der Weg zum individuellen Wunschbett war noch nie so einfach. Der Konfigurator ist einfach in der Bedienung, die Bildschirmführung intuitiv. Das Ausprobieren der vielzähligen Möglichkeiten ist kinderleicht und macht Spaß und Ihr Team im Bettenhaus Brentrup steht Ihnen selbstverständlich durchgängig mit Rat und Tat zur Seite.

SCHNELL – Blitzschnell ist das gestaltete Traumbett in der gewünschten Konfiguration direkt am Monitor zu sehen. Nichts wird dem Zufall überlassen, der Konfigurator erleichtert die Entscheidung für die persönlich richtige Farb-, Form- und Materialauswahl.

INDIVIDUELL – Kreieren Sie Ihr Boxspringbett ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorlieben. Schaffen Sie mithilfe des Konfigurators für sich ein unverwechselbares Schlafmöbel-Unikat.

Überzeugen Sie sich selbst und konfigurieren Sie mit uns bei Brentrup Ihr Boxspringbett nach Wunsch und Maß – wir freuen uns schon auf Sie!

Phätte Zeiten – live im Kulturort Wilhalm!

(Foto: Jana Oer)
(Foto: Jana Oer)

Wir machen Lärm! – Unser Sänger Philipp Göhring war 2014 in der Staffel von „Dein Song“ (KIKA/ZDF) zu sehen, schaffte es bis ins Finale und durfte so mit der Band Revolverheld zusammen arbeiten, mit denen er immer noch den Kontakt pflegt. Am Anfang stand Philipp alleine mit einer Gitarre auf der Bühne oder sang live zu seinen Playbacks. Nun sind wir zu dritt, mit ordentlichem Live-Bass und Schlagzeug. Fette Grooves und ein wunderbar ergänzender Backing Track prägen unser Set. Wir arbeiten fleißig weiter und wollen raus auf die Bühnen des Landes!  „Wir sehen uns auf jeden Fall im Wilhalm, Denn wir haben Bock! – Cheers! Phätte Zeiten“

13. Januar 2024 im Kulturort Wilhalm Harsewinkel Einlass 19:00 Uhr – Eintritt frei, Spende erwünscht.

Public Viewing im Kulturort Wilhalm: „Rudelgucken“ zur Handball EM zugunsten der Handballjugend in Harsewinkel & Greffen

Ab 10. Januar findet die Handball EM in Deutschland statt. Grund genug für das Team Wilhalm in der Handballhochburg Harsewinkel ein „Rudelgucken – Public Viewing für die Alle“ im Wilhalm Saal zu den Spielen der Deutschen Mannschaft anzubieten. Spieltage sind der 10.01. gegen die Schweiz, 14.01. gegen Nordmazedonien und 16.01. gegen Frankreich. Einlass ist jeweils um 19:00 Uhr. An jedem Spieltag werden in Kooperation mit Sport Weckenbrock Trikots und Bälle verlost. Bei Qualifikation des DHB Teams für die Zwischenrunde, werden diese Spiele natürlich auch gezeigt.

Pro verkauftem Getränk gehen 50 Cent hälftig an die Handballjugend der TSG Harsewinkel und der JSG Sassenberg/Greffen. Für das weitere leibliche Wohl ist mit Currywurst, Brezeln, Popcorn und kleinen Snacks gesorgt.

Wenn nicht jetzt wann dann, auf zum Wintermärchen 2024 in Deutschland und im Kulturort Wilhalm.

(Text- und Bildquelle: Kulturort Wilhalm/Ulrich Kleine)

Verbraucherzentrale NRW: BahnCard – was die Digitalisierung der Rabattkarte für Kund:innen bedeutet

© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW

BahnCard künftig nur noch digital – Was die Digitalisierung der Rabattkarte für Kund:innen bedeutet.

Mit dem Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn gehen einige Veränderungen einher: Mehr Züge mit mehr Kapazität zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie Berlin und München wie auch mehr Nachtverbindungen über Bundesgrenzen hinweg. Gleichzeitig erhöht das Bahnunternehmen die Preise für ihre Flextickets und die BahnCard. Doch bei letzterer gibt es noch eine weitere Veränderung: Die BahnCard wird es künftig nicht mehr als physische Karte geben, sondern nur noch rein digital auf dem Smartphone. Bereits mit dem aktuellen Fahrplanwechsel werden nur noch digitale Probe-BahnCards ausgegeben. Die vollständige Umstellung sei laut Bahn für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen. Die Bahn begründet diesen Schritt im Rahmen ihrer Digitalisierung mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft. „Dass die Nutzung der BahnCard künftig nur noch digital möglich ist anstelle einer Option, grenzt in Zukunft einen Kreis von Verbraucher:innen aus“, sagt Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer zum Beispiel kein Smartphone hat, kann zukünftig auch das Angebot der BahnCard nicht mehr nutzen.“ Antworten auf drei häufige Fragen rund um die Digitalisierung des Angebots gibt die Verbraucherzentrale NRW:

  • Kann die digitale BahnCard ohne E-Mail-Adresse oder Handy genutzt werden? Nein. Um die digitale BahnCard nutzen zu können, ist die Erstellung eines Kundenkontos bei der Deutschen Bahn unumgänglich, für das sich Kund:innen mit einer vorhandenen und gültigen E-Mail-Adresse registrieren müssen. Sollte bereits eine physische Bahncard vorliegen, kann mithilfe der BahnCard-Nummer auch ein Kundenkonto zugeordnet werden. Wer bereits ein Kundenkonto besitzt, kann die BahnCard auch nachträglich zu seinem Konto hinzufügen. Um die Bahncard vorzeigen zu können, muss diese in der App DB Navigator geladen werden. Folglich ist ebenso ein Smartphone notwendig, um die digitale Bahncard nutzen zu können. Bei der BahnCard 100 ist dies aktuell noch nicht möglich.
  • Warum reicht ein Screenshot der Bahncard nicht aus? Wer sich statt auf die Bahn-App lieber auf den Screenshot eines Bahntickets verlässt, zum Beispiel um unabhängig von einer Internetverbindung zu sein, riskiert unter Umständen zumindest vorläufig ein erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Zwar mögen Screenshots praktisch sein, laut den Richtlinien der Deutschen Bahn sind sie bei Fahrkartenkontrollen aber strenggenommen nicht ausreichend. Wer die digitale Bahncard nutzen will, muss diese also im DB-Navigator vorzeigen können. Dass in der Praxis einige Kontrolleur:innen einen Screenshot des Tickets trotzdem akzeptieren, ist so gesehen reine Kulanz.
  • Was droht, wenn der Akku vom Smartphone entladen ist? Da die digitale BahnCard zwangsläufig an ein Smartphone gebunden ist, müssen Inhaber:innen dafür Sorge tragen, dass ihr Endgerät für den Fall einer Fahrkartenkontrolle genügend Akkukapazität besitzt, um die Fahrberechtigung anzeigen zu können. Sollte der Akku unerwartet komplett entladen sein und die BahnCard daher nicht angezeigt werden können, droht Betroffenen eine Fahrpreisnacherhebung zum doppelten Fahrpreis. Zwar kann innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung gefordert werden, jedoch wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Polizei GT: Sternfahrt der Traktoren – Aus dem Kreisgebiet nach Gütersloh

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

Für Montag (08.01.) haben verschiedene Anmelder bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh Versammlungen angezeigt, welche kreisweit starten und durch starke Polizeikräfte begleitet werden.

Demnach beabsichtigen die Versammlungsteilnehmer aus den verschiedensten Kommunen im Kreisgebiet, in Form einer Sternfahrt mit Traktoren und weiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen, nach Gütersloh anzureisen. Nachdem die jeweiligen Kolonnen über die Straßen B61, Herzebrocker Straße, Marienfelder Straße, Brockhäger Straße, Verler Straße und Neuenkirchener Straße das Stadtgebiet Gütersloh erreicht haben, wird ab den Mittagsstunden eine Rundfahrt aller Fahrzeuge über die gesamten Stadtringstraßen erfolgen. Planmäßig wird diese Rundfahrt in der Kernzeit von 13.00 – 15.00 Uhr stattfinden. Insgesamt erwartet die Polizei Gütersloh hierbei mehrere Hundert landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Den derzeitig angezeigten Versammlungen wird unter Auflagen eine Zusage erteilt. Einsatzkräfte der Polizei werden für den Zeitraum entlang des geplanten Streckenverlaufs verkehrsregelnde Maßnahmen an den betroffenen Kreuzungen und Einmündungen übernehmen. Die Kolonnen werden hierbei im Uhrzeigersinn auf die Stadtringstraßen geführt.

Im Stadtgebiet Gütersloh sowie insbesondere an den Kreuzungen und Einmündungen der Stadtringstraßen wird es durch den Versammlungsaufzug zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden daher gebeten, den Streckenverlauf weiträumig zu umfahren oder bei Notwendigkeit die Stadtringstraßen entgegen des Uhrzeigersinns zu nutzen.

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)