Für Montag (08.01.) haben verschiedene Anmelder bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh Versammlungen angezeigt, welche kreisweit starten und durch starke Polizeikräfte begleitet werden.
Demnach beabsichtigen die Versammlungsteilnehmer aus den verschiedensten Kommunen im Kreisgebiet, in Form einer Sternfahrt mit Traktoren und weiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen, nach Gütersloh anzureisen. Nachdem die jeweiligen Kolonnen über die Straßen B61, Herzebrocker Straße, Marienfelder Straße, Brockhäger Straße, Verler Straße und Neuenkirchener Straße das Stadtgebiet Gütersloh erreicht haben, wird ab den Mittagsstunden eine Rundfahrt aller Fahrzeuge über die gesamten Stadtringstraßen erfolgen. Planmäßig wird diese Rundfahrt in der Kernzeit von 13.00 – 15.00 Uhr stattfinden. Insgesamt erwartet die Polizei Gütersloh hierbei mehrere Hundert landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Den derzeitig angezeigten Versammlungen wird unter Auflagen eine Zusage erteilt. Einsatzkräfte der Polizei werden für den Zeitraum entlang des geplanten Streckenverlaufs verkehrsregelnde Maßnahmen an den betroffenen Kreuzungen und Einmündungen übernehmen. Die Kolonnen werden hierbei im Uhrzeigersinn auf die Stadtringstraßen geführt.
Im Stadtgebiet Gütersloh sowie insbesondere an den Kreuzungen und Einmündungen der Stadtringstraßen wird es durch den Versammlungsaufzug zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden daher gebeten, den Streckenverlauf weiträumig zu umfahren oder bei Notwendigkeit die Stadtringstraßen entgegen des Uhrzeigersinns zu nutzen.
(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)
Freuen sich über die erneute Auszeichnung: (v.l. hinten) Nelli Nahrmann und Karina Swonke (beide Kita ‚IdeenReich‘), Ingrid Weitzel (Bildungsbüro, Kreis Gütersloh), und die Kita-Kinder (v.l. vorne) Saeisha, Thomas und Sofi (Foto: Kreis Gütersloh).
Freuen sich über die erneute Auszeichnung: (v.l. hinten) Nelli Nahrmann und Karina Swonke (beide Kita ‚IdeenReich‘), Ingrid Weitzel (Bildungsbüro, Kreis Gütersloh), und die Kita-Kinder (v.l. vorne) Saeisha, Thomas und Sofi (Foto: Kreis Gütersloh).
Für die Förderung frühkindlicher Bildung in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik, Technik und Umwelt hat die Miele-Betriebskita ‚IdeenReich‘ eine Auszeichnung erhalten. Die Einrichtung wurde zum ‚Haus der kleinen Forscher‘ rezertifiziert. Das Siegel wurde vom Bildungsbüro des Kreises Gütersloh überreicht, das als regionaler Netzwerkpartner der Stiftung ‚Kinder forschen‘ unterstützt.
Das Team der Kita unterstützt die Kinder dabei, die Welt zu entdecken und Phänomene zu erforschen. Die pädagogischen Fachkräfte bilden sich regelmäßig fort, um die Mädchen und Jungen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Technik zu unterstützen. Als Lernbegleitung fördern sie dabei typische Basiskompetenzen, die die Kinder für ihren späteren Lebensweg benötigen. Dazu zählen zum Beispiel die lernmethodische Kompetenz, Sprach- und Sozialkompetenz, Feinmotorik und ein Zugewinn an Selbstbewusstsein und innerer Stärke. „Mit unserer lernanregenden Umgebung holen wir die Kinder bei ihren Alltagsfragen ab und machen uns gemeinsam auf den Weg eine Antwort auf die vielen Fragen zu finden“, so Karina Swonke, Leiterin der Kita.
Das Bildungsbüro bietet in Kooperation mit der Stiftung verschiedene Weiterbildungsmodule im Bereich der Frühen Bildung und Teamschulungen für die pädagogischen Fachkräfte an. Das Team der Kita ‚IdeenReich‘ nimmt seit 2018 an verschiedenen Modulen teil und beteiligt sich an den jährlichen Entdeckerwochen im Kreis Gütersloh.
„Das persönliche Engagement der pädagogischen Fachkräfte ermöglicht den Kindern schon früh mit naturwissenschaftlichen Phänomenen, mathematischen und technischen Fragen in Berührung zu kommen. Das kann eine wichtige Grundlage in der Bildungsbiografie der Mädchen und Jungen schaffen“, so Ingrid Weitzel vom Bildungsbüro des Kreises.
Das sieht auch das Unternehmen Miele so: „Neugier und vielfältige Perspektiven können helfen, Ängste und Stereotype zu überwinden. Das sind perfekte Voraussetzungen für die Zukunft junger Menschen“, sagt Rebecca Steinhage, als Miele-Geschäftsführerin, unter anderem verantwortlich für den Bereich Human Resources.
Die Rezertifizierung als ‚Haus der kleinen Forscher‘ wird nach festen Qualitätskriterien vergeben, die sich am Deutschen Kindergarten Gütesiegel und den prozessbezogenen Qualitätskriterien für den naturwissenschaftlichen Unterricht orientieren.
Für die Zertifizierung als ‚Haus der kleinen Forscher‘ sind drei Voraussetzungen zu erfüllen. Innerhalb der Einrichtung werden die MINT-Bereiche gefördert. Sie sollen fester Bestandteil im Alltag sein. Die Projekte, Versuche und Beobachtungen müssen dokumentiert werden, um diese im Bewerbungsprozess anzugeben. Eine weitere Voraussetzung für das Siegel ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Pädagoginnen und Pädagogen absolvieren eine bestimmte Anzahl an Kursen, die Zahl hängt von der Größe der Einrichtung ab. Das Siegel wird für zwei Jahre verliehen, danach können sich die Einrichtungen erneut bewerben.
Aufgrund der derzeitigen Ems-Hochwasserlage hat das Wasserwerk der Stadt Harsewinkel in Absprache mit der Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh eine präventive Schutzchlorung am Trinkwasserausgang des Wasserwerks eingeleitet.
Die Schutzchlorung ist für den Menschen ungefährlich. Trotzdem können empfindliche Personen den geringen Chlorzusatz wahrnehmen. Auf dem Weg des Trinkwassers zum Verbraucher kommt es zudem beim Abbau des Chlors im Versorgungsnetz zu einer chemischen Reaktion. Diese Reaktion kann einen leicht unangenehmen Geruch des Leitungswassers verursachen. Die Qualität des Trinkwassers ist durch die Chlorzugabe nicht beeinträchtigt.
Zudem wird das Trinkwasser in Harsewinkel fortlaufend kontrolliert und mehrmals täglich beprobt. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, die weitere Maßnahmen wie z.B. das Abkochen des Trinkwasser erforderlich machen, wird die Bevölkerung unverzüglich informiert.
Besonders schutzbedürftige Einrichtungen werden durch die Stadt Harsewinkel direkt informiert. Die Stadt Harsewinkel informiert über die bekannten Medien oder direkt ebenfalls über die Einstellung der Chlorung.
Für Fragen und Auskünfte steht das Wasserwerk unter der Rufnummer 05247 935 280 zur Verfügung.
(Bildrechte: BfT/Adobe/Ivonne Wierink/Bundesverband für Tiergesundheit e.V.)
(Bildrechte: BfT/Adobe/Ivonne Wierink/Bundesverband für Tiergesundheit e.V.)
Viele unterschiedliche Faktoren können eine mitunter schmerzhafte Ohrentzündung beim Hund auslösen. Die erste Aufgabe des Tierarztes besteht darin, die Gründe für die Erkrankung zu identifizieren. Je nach Ursache lässt sich die Erkrankung dann gezielt behandeln.
Ihr Hund hält den Kopf schief und schaut Sie mit treuen Augen an? Wer kann diesem Hundeblick schon widerstehen. Hunde wissen genau, wie sie Herrchen und Frauchen liebenswert „manipulieren“ können. Doch Vorsicht ist geboten, wenn es sich nicht nur um kurze Augenblicke handelt, sondern die schiefe Kopfhaltung zum Dauerzustand wird oder vielleicht andere Eigenheiten wie Kopfschütteln oder Unruhe hinzukommen. Das könnten Anzeichen dafür sein, dass mit den Ohren etwas nicht in Ordnung ist. Schiefer Kopf und Kopf schütteln sind nämlich auch klinische Symptome bei einer Entzündung des äußeren Gehörgangs. Der Fachbegriff für diese Erkrankung ist Otitis externa, umgangssprachlich auch als Ohrenzwang bezeichnet.
Die Otitis externa tritt beim Hund recht häufig auf. Ungefähr sechs bis zwanzig Prozent aller in einer Praxis vorgestellten Hunde sind von dieser Krankheit betroffen und müssen behandelt werden. Das ist wichtig, damit es nicht zu chronischen Verläufen kommt, in die auch das Mittelohr einbezogen werden kann. Zudem ist eine Otitis für den Hund mit Schmerzen verbunden.
Für den Tierarzt ist es nicht allzu schwierig, eine entsprechende Diagnose zu stellen. Schwieriger ist es dagegen, eine geeignete Behandlung durchzuführen, da die Otitis eine sogenannte Faktorenkrankheit ist, also unterschiedliche, auch mehrere Ursachen gleichzeitig, haben kann. Alle beteiligten Ursachen und Faktoren müssen in der Therapie berücksichtigt werden.
Ursachenforschung ermöglicht erfolgreiche Otitis-Behandlung – Die Veterinärmedizin unterscheidet hier primäre, prädisponierende, perpetuierende (aufrechterhaltende) und sekundäre Ursachen. Die häufigsten primären Ursachen sind allergische Erkrankungen, Fremdkörper im Ohr oder Ektoparasiten. Primäre Ursachen können erkannt und direkt behandelt werden. Das ist wichtig, um einen weiteren chronischen Verlauf zu verhindern. Unter dem Begriff Prädisposition sind z.B. anatomische Besonderheiten wie hängende Ohren zusammengefasst. Rassen mit diesen Merkmalen sind häufiger betroffen. Unter aufrechterhaltenden Faktoren versteht man fortschreitende pathologisch-anatomische Veränderungen. Das können beispielsweise Ödeme oder eine Entzündung des Mittelohres (Otitis media) sein. Sekundäre Ursachen sind durch Bakterien oder Pilze hervorgerufene infektiöse Komplikationen.
Die genannten Faktoren können miteinander korrespondieren, sich gegenseitig verstärken und damit Behandlungserfolge erschweren. So kann beispielsweise eine chronische Ohrentzündung des äußeren Gehörgangs zu einer Otitis media, also einer Entzündung des Mittelohrs, führen. Gleichzeitig gehört die Otitis media zu den Faktoren, die eine Otitis externa aufrechterhalten.
Bei einer diagnostizierten Otitis stehen dem Tierarzt verschiedene Behandlungsmethoden zur Verfügung, die teilweise auch durch den Tierhalter fortgeführt werden müssen. An erster Stelle steht die Linderung von Schmerzen und Entzündungen. Je nach Ursache erfordert eine Otitis-Behandlung eine Kombination aus fungiziden (Pilz abtötenden), bakteriziden (Bakterien abtötenden) oder gegen Milben gerichteten sowie entzündungshemmenden Wirkstoffen. Verschiedene Darreichungsformen erleichtern die Versorgung auch bei sehr empfindlichen Hunden.
(Original-Content von: Bundesverband für Tiergesundheit e.V., übermittelt durch news aktuell)
Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen bis Ende Januar 2024 die Umsätze von Privatverkäufen melden (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen bis Ende Januar 2024 die Umsätze von Privatverkäufen melden (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).
Seit diesem Jahr gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Heißt: Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen den Finanzbehörden bis zum 31. Januar 2024 die Umsätze von privaten Anbieterinnen und Anbietern des Jahres 2023 melden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, welche Verkäufe an die Finanzverwaltung gemeldet und ab wann Einnahmen versteuert werden.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Plattformen-Steuertransparenzgesetz? – Zum 1. Januar 2023 ist das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Hinter dem etwas sperrigen Namen verbirgt sich Folgendes: Betreibende von Internetplattformen, auf denen private Verkäufe oder private Vermietungen getätigt werden, sind dazu verpflichtet, den Finanzbehörden die Umsätze von Anbieterinnen und Anbietern zu melden.
Mit der Einführung des Gesetzes hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt. Stichtag für die Meldung der im Jahr 2023 von Anbieterinnen und Anbietern auf der jeweiligen Plattform getätigten Umsätze ist der 31. Januar 2024: Bis dahin müssen die Betreiberinnen und Betreiber der Internetplattformen die entsprechenden Informationen an die Finanzverwaltung geliefert haben.
Was bedeutet das PStTG für Privatverkäufe und private Vermietungen? – Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft ertragreiche Geschäfte macht oder gezielt Waren online erwirbt, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, wird vom Finanzamt unter bestimmten Umständen als Gewerbetreibende/r eingestuft. Das bedeutet, dass Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer anfallen. Das betrifft sowohl Verkäufe als auch Vermietungen.
Wer nur ab und zu etwas auf Internetplattformen verkauft, was er nicht mehr benötigt, muss in der Regel keine Steuern auf die Einnahmen zahlen. Zum Beispiel getragene Kleidung, Spielzeug, Bücher oder Möbel. Zumal dadurch in der Regel kein Gewinn erzielt wird, da der Anschaffungspreis höher war als der Verkaufspreis als Gebrauchtware.
Aber: Hat eine Anbieterin oder ein Anbieter auf einer Internetplattform beispielsweise im Jahr 2023 mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen, muss die Plattform bis zum 31. Januar 2024 darüber Meldung machen. Davon sind auch private Anbieterinnen und Anbieter betroffen, die regelmäßig auf Plattformen verkaufen. Für Vermietungen auf Plattformen wie beispielsweise Airbnb, 9flats oder Wimdu gilt ebenfalls die Grenze von 30 Vorgängen und mindestens 2.000 Euro an Einnahmen.
Welche Daten erhalten die Finanzämter von den Plattformen? – Erstmals für das Jahr 2023 müssen digitale Verkaufs- und Vermietungsplattformen folgende Informationen über Anbieterinnen und Anbieter an die Finanzverwaltung melden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen und Verkaufserlöse, für die Nutzung der Plattform angefallene Gebühren sowie, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Ziel dieser mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz eingeführten Verpflichtung ist eine verbesserte Sichtbarkeit von Geschäftsaktivitäten auf Onlineplattformen. Oder anders ausgedrückt: Die Finanzbehörden erkennen leichter, ob jemand sehr aktiv ist und möglicherweise seine Einnahmen, die er auf digitalen Plattformen generiert, versteuern müsste.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Auch in diesem Jahr lädt der Kreis Gütersloh zum Architektentreff ein. Am 22. Januar können sich Planer und Behörden im Kreishaus Gütersloh austauschen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Bauordnung NRW 2018 in der neuen Fassung für 2024. Dazu referiert Manfred Müser, Fachdozent für Bau- und Planungsrecht. Alle Beteiligten aus der Architektenschaft und der Bauverwaltung, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich noch bis zum 15. Januar anmelden. Eine vorherige Anmeldung ist per E-Mail an u.fluegge@kreis-guetersloh.de erforderlich.
Beginn der Veranstaltung ist um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.
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Die ersten Gruppen beim Einkleiden im Marienfelder Pfarrheim.
Die ersten Gruppen beim Einkleiden im Marienfelder Pfarrheim.
In den Kirchengemeinden in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen sind am Samstag, den 6. Januar 2024, wieder die Sternsinger unterwegs, um Spenden für Bedürftige zu sammeln.
Vorgesehen ist, dass die Sternsinger in Harsewinkel und Marienfeld an diesem Tag von Haus zu Haus ziehen. Los geht es in St. Paulus und St. Lucia nach einer kurzen Aussendungsfeier ab 9:30 Uhr. Eine Gruppe wird außerdem vormittags von 9:00 bis 12:00 Uhr auf dem Markt in Harsewinkel stehen und hier um Spenden bitten und die Segenskärtchen verteilen.
In St. Marien erfolgt die Aussendung der ökumenischen Sternsinger um 13:00 Uhr in der evangelischen Christuskirche. In St. Johannes werden die Sternsinger von 9:00 bis 14:00 Uhr auf dem Parkplatz am ELLI-Markt sowie von 9:00 bis 11:00 Uhr bei Bäcker Wilhalm stehen und hier um Spenden bitten und die Segenskärtchen verteilen.
Da das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ auf die Spenden angewiesen ist, möchten wir Sie herzlichst um Ihre Spende bitten. Unter dem Motto „Gemeinsam für unsere Erde – in Amazonien und weltweit“ wird der Blick auf einen ganz besonderen Teil dieser Welt gerichtet.
Die gesegneten Aufkleber (20*C+M+B*24) liegen im Januar zu den Öffnungszeiten in den Kirchen zur Mitnahme aus. Dort sind auch eigens Opferstöcke für die Spenden eingerichtet. Sie können ihre Spende gerne auch in einem Umschlag stecken und in den Briefkasten des jeweiligen Gemeindebüros einwerfen oder im Pfarrbüro abgeben.
Ebenfalls ist es möglich, die Spende auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto zu überweisen. Empfänger: Verband der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Warendorf IBAN: DE 58 4785 0065 0025 0020 99 Verwendungszweck: Sternsinger St. Lucia.
Das Mosaik besteht aus 34 einzelnen Bildern, die Melanie Körkemeier eigens für die Ausstellung angefertigt hat (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Mosaik besteht aus 34 einzelnen Bildern, die Melanie Körkemeier eigens für die Ausstellung angefertigt hat (Foto: Kreis Gütersloh).
Melanie Körkemeier aus Rheda-Wiedenbrück bestreitet das Finale eines 13-monatigen Kunstprojekts des Kunstvereins für den Kreis Gütersloh und des Kreises Gütersloh. Seit Januar 2023 haben sich in dem eigens errichteten Pavillon auf dem Wassergraben vor dem Kreishaus Gütersloh 13 Künstlerinnen und Künstler präsentiert. Jede kreisangehörige Kommune war einen Monat lang mit einer Künstlerin oder einem Künstler vertreten. Anlass war das 50-jährige Bestehen des Kreises Gütersloh in 2023. Körkemeier zeigt zum Abschluss noch bis Ende Januar im Pavillon Malerei: 34 einzelne Bilder unterschiedlichen Formats, die sie eigens für die Aktion gefertigt hat, fügen sich zu einem mosaikartigen Gesamtexponat mit dem Titel „Ich bleibe beim Wasser“ zusammen.
Melanie Körkemeiers Malerei knüpft, so die Künstlerin, an den Ansatz an, meist rechtwinklige Flächen und Farben in einen Dialog zu bringen. „Es geht um kompositorische Fragestellungen und den Versuch, mit größtmöglicher Reduktion eine bildnerische Spannung zu erzeugen. Nicht wirklich minimalistisch probiere ich doch, mit einem sehr zurückgenommenen malerische Vokabular auszukommen.“ Die Arbeiten sind klein- bis mittelformatig, mit Acryl- und/oder Ölfarbe auf Leinwand oder Holz gemalt. Weil der Pavillon rundum verglast ist, präsentiert die Künstlerin ihre Arbeiten, anders als sonst, installativ, in mosaikförmiger Anordnung als Bodenarbeit.
Liste der Künstler 2. bis 31. Januar / Yasin Garrit Wörheide, Mixed Media – Versmold
1. bis 28. Februar / Gaby Wieging, Rauminstallation, Collagen – Halle/Westf.
1. bis 31. März / Marie-Theres Konietzny, Objekte, Skulpturen – Herzebrock-Clarholz 1. bis 29. April / Franziska Jäger, Malerei – Harsewinkel
2. bis 31. Mai / Bernd Bergkemper, Skulpturen – Langenberg
1. bis 30. Juni / Gabriela Brass, Malerei, Installationen – Gütersloh
1. bis 31. Juli / Cristina Zanotti, Objekt – Schloß Holte-Stukenbrock
1. bis 31. August / Johannes Laurin Fischer, Bilder, Objekte, Installation – Werther/Westf.
1. bis 30. September / Marvin Knopf, Skulpturen – Borgholzhausen
2. bis 31. Oktober / Ulf Strippelmann, Objekte, Skulpturen, Installationen – Steinhagen
2. bis 30. November / Rose und Grischa Lichtenberger, Holzskulptur, Installation – Verl
1. bis 29. Dezember / Karl-Heinz Reichhardt, Skulpturen – Rietberg
bis 31. Januar 2024 / Melanie Körkemeier, Malerei – Rheda-Wiedenbrück.
Kommt es auf die Marke an? – Drei Fragen an den Lebensmittelexperten Frank Waskow von der Verbraucherzentrale NRW zu Preis- und Qualitätsunterschieden.
Im Vergleich zum Jahr 2021 sind die Lebensmittelpreise um durchschnittlich 28 Prozent gestiegen. Mit den hohen Preisen ändert sich auch das Einkaufverhalten vieler Verbraucher:innen. Immer mehr Menschen greifen beim Lebensmitteleinkauf zu den vergleichsweise günstigeren Handelsmarken, die die Supermarktketten und Discounter unter ihren eigenen Markennamen anbieten. Lebensmittelexperte Frank Waskow von der Verbraucherzentrale NRW klärt auf, wie Verbraucher:innen auch bei Handelsmarken gute Qualität zum günstigen Preis bekommen.
Was steckt eigentlich hinter den sogenannten Handelsmarken? – Klassische Markenprodukte muss der Handel relativ teuer einkaufen. Ein Ziel der großen Lebensmittelhändler ist es, mit den sogenannten Eigen- oder Handelsmarken unabhängiger von den Herstellern der Markenprodukte zu werden. Nicht nur Discounter, auch die großen Supermarktketten bieten ein breites Sortiment an Lebensmitteln ohne Herstellerbezug.Bei diesem Vorgehen haben die Handelsketten fast alles selbst in der Hand: Von den Bestellmengen über die Einkaufs- und Verkaufspreise, die Produktzusammensetzung, die Verpackung bis zur Werbung. Wichtig zu wissen: Die Marge, also der verbleibende Gewinn, ist auf diese Weise für den Handel oft höher als bei Markenprodukten. Letztlich stärken die fünf großen deutschen Handelskonzerne (Edeka-Gruppe, Rewe-Gruppe, Schwarz-Gruppe, Aldi-Gruppe und Metro-Gruppe) so auch ihre Marktmacht. Dass diese Strategie aufgeht, zeigen die Zahlen aus der Fachpresse: Handelsmarken haben aktuell einen Marktanteil von gut 40 Prozent am gesamten Lebensmittelsortiment. Der Umsatz betrug im Jahr 2022 rund 74 Milliarden Euro und hat sich damit seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt.
Profitieren die Verbraucher:innen von günstigen Preisen? – Mit der Teuerung der Lebensmittel ab Sommer 2021 konnten zunächst gerade die Handelsmarken mit deutlichen Preisvorteilen gegenüber den Markenprodukten punkten. Unsere Marktchecks im März und Mai 2023 ergaben, dass in allen untersuchten Einkaufsstätten die Handelsmarken günstiger waren als die Markenprodukte. Nach unserer Analyse gab es auch kaum Preisunterschiede zwischen den Anbietern von vergleichbaren Handelsmarken. Teilweise waren die Produkte sogar zum gleichen Preis im Angebot. Die Preise der Markenprodukte wiesen hingegen große Unterscheide auf. Gerade für Haushalte mit kleinem Budget, die verstärkt auf die Preise achten, sind die Eigenmarken des Handels wichtig. Allerdings muss man aufpassen: Auch bei den Handelsmarken stiegen die Preise, und zwar seit Herbst 2022 um rund 19 Prozent. Damit sind sie stärker gestiegen als die der meisten Markenprodukte. Aus einer Auswertungen der Neuen Züricher Zeitung von April 2023 geht hervor, dass REWE und Aldi bei den eigenen Marken kräftig aufgeschlagen haben. Beispielsweise verteuerte sich im Zeitraum von Mai bis Oktober 2022 der Joghurt der REWE-Handelsmarke „ja!“ um 47 Prozent, während die durchschnittliche Preissteigerung von Joghurt aller Marken im selben Zeitraum nur bei 17 Prozent lag.
Wie steht es um die Qualität von Handelsmarken im Vergleich zur Premiummarke? – Das Image der Handelsmarken hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Laut einer Umfrage des Handelsmarkenmonitors 2022 sehen knapp zwei Drittel der Befragten Handelsmarken qualitativ gleich mit Herstellermarken. Zu Recht, wie die Testergebnisse der Stiftung Warentest zeigen. Wir kommen zu einer ähnlichen Bewertung: Qualitativ gibt es zwischen den bekannten Markenprodukten und den Eigenmarken des Handels kaum Unterschiede. Wer statt nach Markenprodukten zu preisgünstigen Eigenmarken greift, erhält meist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das gilt für konventionelle Produkte ebenso wie für Bio-Ware. Mit ihrer Strategie, nicht nur No-Name-Produkten sondern ebenfalls Premium-Eigenmarken anzubieten, versuchen die Handelsketten ein positives Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Und mit Produktinnovationen, etwa für mehr Tierwohl oder im Bio-, Vegan- oder Regional-Segment, lassen sich besonders jüngere Verbraucher:innen gewinnen. Wir sehen in den in der Regel günstigeren Preisen der Eigenmarken gegenüber den Markenprodukten einen Vorteil für Verbraucher:innen. Wie immer empfehlen wir aber bei jedem Produkt, den Kilo- beziehungsweise Literpreis zu vergleichen.
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