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Freitaghalb6 im Klosterladen Marienfeld: Klosterladen-Team lädt zur Glühwein-Verkostung ein

Das Klosterladen-Team lädt zur Glühwein-Verkostung ein, die am Freitag, den 24. November von 17.30 bis 19.00 Uhr bei trockenem Wetter vor dem Klosterladen in Marienfeld stattfindet.

Bei Regenwetter findet die Glühweinprobe in den Innenräumen statt. Daher ist die Personenzahl begrenzt und es wird um vorherige Anmeldung per Mail (e-Mail: info@klosterladen-marienfeld.de) oder telefonisch (05247 98 30 26) während der Öffnungszeiten gebeten.

Der Klosterladen ist dienstags bis samstags von 14 bis 18.00 Uhr sowie nach Terminabsprachen geöffnet.

 

(Text- und Bildquelle: Klosterladen Marienfeld)

Verbraucherzentrale NRW: Landtag beschließt – Pflanzen statt Schotter

Ein Vorgarten mit Pflanzen- und Strukturvielfalt, wenig Versiegelung, Wasserelementen und Sitzgelegenheiten (© Korndörfer/ BGL).
Ein Vorgarten mit Pflanzen- und Strukturvielfalt, wenig Versiegelung, Wasserelementen und Sitzgelegenheiten (© Korndörfer/ BGL).

Landtag beschließt: Pflanzen statt Schotter und Rindenmulch – Die neue Landesbauordnung sieht Begrünung als Pflicht an Gebäuden vor und konkretisiert das „Schottergartenverbot“.

  • In der neuen Landesbauordnung NRW wird erläutert, was mit einer wasserdurchlässigen und begrünten Fläche gemeint ist.
  • Der Begriff „Schottergarten“ wird nun definiert. Entscheidend dabei ist neben der Bepflanzung die Folie oder das Vlies unter der Oberfläche.
  • Wer neu baut oder sein Haus umgestaltet, soll künftig nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen, falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht.

Hausbesitzer:innen müssen unbebaute Flächen rund ums Haus begrünt und wasserdurchlässig gestalten. Schon in der alten Landesbauordnung NRW existierte diese Vorgabe. „Schottergärten wurden darin allerdings nicht explizit benannt“, erklärt Andrea Wegner vom Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW. „Mit der Novelle haben Kommunen und Bauverantwortliche nun eine Definition und damit eine klare Vorgabe, wie die Flächen rund ums Haus klimaangepasst gestaltet werden sollen – und diese schließt reine Schottergärten aus.“

Begrünte Flächen schützen Menschen und Gebäude erwiesenermaßen vor Starkregen und Hitze. Schotterflächen hingegen speichern Hitze, bieten kaum Lebensraum für Tiere, und der Kunststoff unter dem Schotter lässt Wasser schlechter versickern. „Als Schottergarten definiert die neue Landesbauordnung nun Flächen, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend Schotter, Splitt oder Materialien wie Rindenmulch oder Holzhackschnitzel bedeckt werden und gar nicht oder nur spärlich bepflanzt sind“, erläutert Begrünungsexpertin Andrea Wegner. „Wir begrüßen diese Konkretisierung.“ Denn sowohl für Kommunen als auch Bauleute sei jetzt einfacher zu verstehen, was erlaubt ist und was nicht.

Pflegeleichte Alternativen für Vorgärten – Wer eine Schotterfläche in seinem Vorgarten anlegt, möchte es in der Regel ordentlich und pflegeleicht. Doch das Vlies unter den Steinen, das unerwünschtes Wachstum von Pflanzen verhindern soll, setzt sich mit der Zeit mit angewehtem Material zu. Die Folge: Wildkräuter wachsen, es bilden sich Algen auf den Steinen, Wasser kann nicht mehr ins Erdreich ge

langen. Hauseigentümer:innen empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW pflegeleichte und klimaangepasste Alternativen. „Ein der Natur nachempfundener Steingarten beispielsweise erfordert so gut wie keine Arbeit, bietet aber zahlreichen Tieren Lebensraum, sieht gut aus und ist wasserdurchlässig“, erklärt Andrea Wegner. „Noch wirkungsvoller ist ein mit Stauden und Gehölzen bepflanztes Beet. Geschickt geplant bietet es das ganze Jahr über eine attraktive Optik und benötigt kaum mehr Pflege als den Rückschnitt und Wasserversorgung in langen Hitzeperioden.“

Dach- und Fassadenbegrünung als Pflicht? – Eine weitere neue Regelung sieht die Landesbauordnung für Dächer und Fassaden vor: Wer nachweislich nicht die Möglichkeit hat, unbebaute Flächen auf seinem Grundstück zu begrünen, soll alternativ Begrünungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen. Ist dies aufgrund der Konstruktion oder der Wirtschaftlichkeit nicht mach- oder zumutbar, entfällt die Pflicht. „Man könnte diese Einschränkung auch als Aufforderung an Bauleute und Architekt:innen lesen: Sie sollten Neubauten und Sanierungen in den Städten künftig so planen, dass eine Begrünung möglich ist“, sagt Andrea Wegner. Wie bisher gelten vorrangig übrigens die örtlichen Bauvorschriften. Wenn hier eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung verpflichtend ist, müssen Eigentümer:innen diese auch umsetzen.

Infos und Tipps: Das Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW bietet Tipps und Beispiele rund um die Begrünung am Haus. Informationen zur pflegeleichten Gestaltung des Vorgartens unter Vorgarten: Schottergarten, Pflaster oder Bepflanzung? | Mehr Grün am Haus (mehrgruenamhaus.de)

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

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„Sonnenschutz auf dem Heimathof“: Stellungnahme der Kommunalpolitiker zur Berichterstattung in NW & Glocke

(Bild: Röver Ingenieurgesellschaft mbH)
(Bild: Röver Ingenieurgesellschaft mbH)

Am Donnerstag, den 16. November, wurde im Planungs- und Bauausschuss des Rates der Stadt Harsewinkel im Vorlauf der anstehenden Ratssitzung im Dezember u. a. das Thema „Sonnenschutz auf dem Heimathof“ erneut zusammengefasst und beraten.

Hierzu veröffentlichte die Presse entsprechende Artikel in den Lokalteilen. Die Glocke berichtete am 17. November und die Neue Westfälische am 18. November zu dem Thema.

Der Planungs- und Bauausschuss des Rates ist der Meinung, dass in den Artikeln „einige Fakten einfach falsch dargestellt oder vergessen wurden“. Stellvertretend verfassten der Planungs- und Bauausschuss Vorsitzende Florian Hinney (SPD) und Ausschussmitglied Dieter Berheide (CDU) deshalb die folgende Stellungnahme zum Thema „Sonnenschutz auf dem Heimathof“.

„Der Artikel von Herrn Robert Becker, in dem einige Fakten einfach falsch dargestellt oder vergessen wurden, hat uns veranlasst, diese Stellungnahme zu verfassen.

Zu den Hintergründen: In den letzten Jahren gab es tatsächlich diverse Ausschreibungen und eine freihändige Vergabe ohne Ergebnis. Die Politik und Verwaltung haben sich auf eine Event-Firma verlassen, die einen solchen Schirm anbieten wollte, jedoch mehrmals ihre Zusagen nicht eingehalten hat.

Die Verwaltung hat daraufhin in Absprache mit der Politik das Büro Röver damit beauftragt, einen eigenen Sonnenschutz zu planen, wobei die Eckpunkte festgelegt wurden.

In der Vorlage zur Sitzung am 16.11.2023 wurden der Politik zwei Varianten präsentiert: eine Traversenkonstruktion mit 22m Durchmesser und einem 19m großen Schirm sowie eine Traversenkonstruktion von 30m Durchmesser mit einem 24m großen Schirm. Hätten wir beide Schirme gewählt, wie ursprünglich geplant, wären ca. 409.000€ Investitionskosten abzüglich der Förderung angefallen.

Diese Kosten veranlassten die Fraktionen dazu, sich eine Woche vor der Sitzung zu treffen und über das Thema erneut zu sprechen. Das Ergebnis war eine geänderte Variante, die sowohl auf dem bestehenden 22m großen Ringfundament als auch ortsunabhängig montiert werden kann, der Schirmdurchmesser wurde auf 21m vergrößert. Die Durchfahrtshöhe wurde ebenfalls von 3,5 auf 4m erhöht, um ein problemloses Passieren für LKWs zu ermöglichen. Die Änderungswünsche haben wir der Verwaltung und der Firma Röver mitgeteilt. Röver hat die vorgeschlagenen Änderungen überprüft und sie in der Sitzung als Variante 3 präsentiert.

Einen Tag vor der Sitzung hat sich für die Politik der Kontakt zu einer weiteren Event-Firma ergeben, die einen fertigen Schirm im Angebot hat. Die Eckpunkte unterscheiden sich allerdings von den von uns gesteckten Vorgaben. Der Durchmesser ist kleiner, die Bespannung ist nicht aus Stoff, sondern einer Art LKW-Plane.

In der Sitzung wurde der Beschluss gefasst, die Variante 3 von Röver auszuschreiben, allerdings sollen auch Alternativangebote zugelassen werden. Diese Änderung im Beschluss hat zur Folge, dass seitens der Fraktionen eine Bewertungsmatrix mit Wertungskriterien erstellt werden muss, die von der Vergabestelle als Grundlage genutzt wird, um eingehende Angebote zu bewerten. Es wird ein kurzfristiges Treffen zwischen der Verwaltung, Herrn Berheide, Herrn Hanhart, Frau Leßner und Herrn Hinney geben, wo diese Bewertungsmatrix erstellt wird.

Beim Auf- und Abbau der Konstruktion müssen ein oder zwei Mitarbeiter vom Bauhof die Verantwortung übernehmen. Bei der kostenlosen Vergabe an Vereine müssen diese jedoch auch die zusätzliche Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Die Notwendigkeit eines Krans oder Lifters für den Aufbau hängt im Wesentlichen von der gewählten Schirmvariante ab.

Diese Punkte wurden alle in der Sitzung angesprochen, in den Artikeln beider Lokalzeitungen findet man jedoch nichts davon; im Gegenteil, dort wurden Tatsachen falsch wiedergegeben. Wir haben nicht mehr Fragen als Antworten und sind zuversichtlich, das Thema Sonnenschutz endlich erfolgreich abschließen zu können.“

 

(Textquelle: Planungs- und Bauausschuss des Rates der Stadt Harsewinkel)

NRW Schul- und Bildungsministerin Feller besucht den Kreis GT – Austausch zum Thema Schule und digitale Bildung

Die NRW Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller (6.v.r) war auf Einladung der Kreisdirektorin Susanne Koch (7.v.r.) und der Abteilung Bildung zu Besuch beim Kreis Gütersloh. Im Mittelpunkt des Austausches stand das Kooperationsprojekt Schule und digitale Bildung im Kreis Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Die NRW Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller (6.v.r) war auf Einladung der Kreisdirektorin Susanne Koch (7.v.r.) und der Abteilung Bildung zu Besuch beim Kreis Gütersloh. Im Mittelpunkt des Austausches stand das Kooperationsprojekt Schule und digitale Bildung im Kreis Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Die NRW Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller war auf Einladung der Kreisdirektorin Susanne Koch zu Besuch beim Kreis Gütersloh. Im Fokus des Treffens stand ein Austausch zum ‚Kooperationsprojekt Schule und digitale Bildung Kreis GT‘. Die Landesinitiative ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ war darüber hinaus ein Thema.

Feller lobte beim Treffen die bisherige Arbeit des Kooperationsprojekts im Kreis Gütersloh: „Ich finde es klasse, dass Sie im Kreis die wichtige Aufgabe der Koordination im Bereich der digitalen Bildung übernehmen. Sie haben ein starkes regionales Bildungsnetzwerk aufgebaut und nutzen es intensiv, das finde ich sehr gut.“

Das ‚Kooperationsprojekt Schule und Bildung Kreis GT‘ läuft bereits seit 2017. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist der digitale Wandel aus dem direkten Alltag der Schulen nicht mehr wegzudenken. Unter anderem die Abteilung Bildung mit dem Bildungsbüro des Kreises Gütersloh, die Reinhard Mohn Stiftung, die Bertelsmann Stiftung, das Zentrum für Schule und digitale Bildung gGmbH sowie die Bezirksregierung Detmold beteiligen sich am Projekt.

In erster Linie geht es dem Projekt um die qualitative Verbesserung des Unterrichts, um die Weiterentwicklung der Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und somit auch um die verbesserte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen in einer zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt. Diese Ziele des Kooperationsprojekts werden gemeinsam und mit den Kooperationspartnern abgestimmt und für 106 Schulen, 50.000 Schülerinnen und Schüler, 5.000 Lehrende sowie 18 kommunale und private Schulträger im Kreis Gütersloh umgesetzt.

Die Zwischenbilanz fiel positiv aus: „Im Kreis Gütersloh konnte unter anderem eine nahezu flächendeckende IT-Ausstattung geschaffen werden“, berichtete Sandra Jürgenhake, Leiterin der Abteilung Bildung des Kreises. Durch regelmäßige Austauschtreffen und verschiedene Angebote solle eine passgenaue und bedarfsorientierte Unterstützung der Schulen und Schulträger im Kreis Gütersloh sichergestellt werden. In der Startphase des Projekts ging es im Kreisgebiet noch schwerpunktmäßig um die Sicherstellung der IT-Infrastruktur. Künftig stünden die pädagogischen Möglichkeiten durch die Digitalisierung des Unterrichts im Vordergrund. Der Digital-Pakt habe die Schulträger bei den IT-Investitionen sehr gut unterstützt. Die Fortführung des Digital-Paktes über den aktuellen Förderzeitraum hinaus sei wesentlich für die Sicherstellung der Finanzierung von Endgeräten und den Support und somit auch für das Erreichen der Ziele.
Feller erklärte abschließend dazu, dass sie sich weiterhin stark für die Weiterentwicklung der Digitalisierung in Schulen und die entsprechende Finanzierung einsetzen möchte.

Zur Umsetzung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ stellten Land und Kommune in der Verantwortungsgemeinschaft die Highlights sowie die Herausforderungen vor. Hierbei wurden insbesondere die Wichtigkeit guter Kommunikation und Netzwerkarbeit sowie die Notwendigkeit in der Verlässlichkeit unterstützender Strukturen hervorgehoben.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Die ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel lädt zur Wanderung in Steinhagen ein!

Für Sonntag, den 26. November bietet die ökumenische Pilgergruppe eine ca. 11 Kilometer lange Wanderung in Steinhagen an. Es geht über sandige Wege und Wälder, festes Schuhwerk wäre sinnvoll.

Treffpunkt für Fahrgemeinschaften ist um 13 Uhr auf dem Klosterhof in Marienfeld, bzw. um 13:30 Uhr am Waldfriedhof in Steinhagen, Friedhofstraße 21. Einkehr nach Absprache. Die Gruppe freut sich auf viele Teilnehmer, ein Unkostenbeitrag wird nicht erhoben. Rückfragen bei Jutta Eckstein: 015752874331.

 

(Text- und Bildquelle: Ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel)

Angespannt bis kritisch: Die Cybersicherheitslage in Deutschland

Bildquelle: vickygharat/pixabay.com
Bildquelle: vickygharat/pixabay.com

Lagebericht des BSI: Cybersicherheit in Deutschland „angespannt bis kritisch“, teilweise „besorgniserregend“. Mehrheit der deutschen Unternehmen verschweigt IT-Sicherheitsvorfälle – Angst vor Reputationsschäden groß. TÜV-Verband: Bewusstsein für Cyberangriffe durch Transparenz schärfen und Cyber Resilience Act vorantreiben.

Der Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) macht deutlich: Die Bedrohung durch Cyberangriffe in Deutschland ist so hoch wie nie zuvor. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Entwicklung neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) verschärfen die Situation zunehmend. Der TÜV-Verband fordert daher seit Jahren eine Nachschärfung der gesetzlichen Vorgaben, um die Cybersicherheit von Staat, Unternehmen, Organisationen und Verbraucher:innen zu gewährleisten. „Angesichts der hohen Bedrohungslage sind auch strenge gesetzliche Vorgaben für die Cybersicherheit notwendig“, sagt Marc Fliehe, Fachbereichsleiter für Digitalisierung und Bildung beim TÜV-Verband. „Dazu gehört zum Beispiel der Cyber Resilience Act, der Standards für vernetzte Produkte schafft, um die Widerstandsfähigkeit von Systemen gegen Cyberangriffe zu stärken. Hier kommt es jetzt auf eine zügige Umsetzung an.“ Gesetzliche Vorgaben und Regulierungen helfen zudem, die Geschäftsleitungen für das Thema zu sensibilisieren.

Die meisten Unternehmen schweigen über IT-Sicherheitsvorfälle – Cyberangriffe sind eine allgegenwärtige Gefahr. Laut BSI-Lagebericht stellen Ransomware-Angriffe die größte Bedrohung dar. Dies zeigen auch aktuelle Ereignisse wie der Angriff der Ransomware-Gruppe „Lockbit“ auf den US-Flugzeughersteller Boeing oder der Angriff auf die Hotelkette MotelOne. Die Folgen solcher Cyberangriffe reichen von finanziellen Verlusten und Reputationsschäden über die Beeinträchtigung der Arbeitsproduktivität von Mitarbeitenden bis hin zum Ausfall von Diensten für Kunden oder der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten.

82 Prozent der deutschen Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten einen IT-Sicherheitsvorfall zu verzeichnen hatten, hielten diesen geheim. Das ergab eine repräsentative Ipsos-Studie im Auftrag des TÜV-Verbands, bei der rund 500 Unternehmen befragt wurden. Nur 15 Prozent der Unternehmen informierten die Öffentlichkeit über den Vorfall, 4 Prozent davon, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn personenbezogene Daten abfließen. Fast drei Viertel der befragten Unternehmen gaben an, dass sie es vermeiden, einen Cybersicherheitsvorfall öffentlich zu machen, weil sie einen Reputationsschaden befürchten (74 Prozent). Und das, obwohl 83 Prozent der Meinung sind, dass mehr Unternehmen Cybersicherheitsvorfälle öffentlich machen sollten, um das Risikobewusstsein zu schärfen.

Transparenz schärft Bewusstsein für Cyberangriffe – Den meisten Unternehmen fehlt es an Transparenz, wenn sie Opfer eines Cyberangriffs geworden sind. Dabei kann Transparenz sogar zur Cybersicherheit beitragen. Das Publikmachen solcher Angriffe zeigt anderen Betroffenen, dass Cyberattacken ein weit verbreitetes Phänomen sind. „Täter und Opfer werden in der Wahrnehmung oft vertauscht“, so Fliehe, „auch, wenn ein Unternehmen ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen trifft, kann es Opfer eines Cyberangriffs werden.“ Transparenz könne hier ein Umdenken bewirken. „Unternehmen sollten eine aktive Informationspolitik betreiben und nicht zum Spielball von Hacker:innen werden“, so Fliehe. „Wir brauchen eine Kultur, in der auch der öffentliche Umgang mit Cybersicherheitsvorfällen selbstverständlich ist.“

Aufklärung hilft dabei, Hacker:innnen zuvorzukommen – Cybersicherheit ist nicht nur ein Thema für die IT-Abteilung eines Unternehmens, sondern sollte auch eine Priorität für das Management sein. Unternehmen sollten in moderne Hard- und Software investieren und sich gegebenenfalls von externen Expert:innen beraten lassen. Auch Praxistests werden immer wichtiger, um Schwachstellen aufzudecken und in Notfallübungen den Ernstfall zu proben. Fliehe: „Wichtig ist es, alle Mitarbeiter:innen gezielt zu schulen und zum Beispiel für Phishing-Angriffe zu sensibilisieren.“

Im Ernstfall kommt es auf die Vorbereitung an – Neben der Prävention von Cyberangriffen ist es wichtig, Angriffe zu erkennen, schnellstmöglich zu reagieren und die IT-Systeme nach einem Sicherheitsvorfall wiederherzustellen. Um einen Angriff so schnell wie möglich abzuwehren, muss bereits im Vorfeld klar sein, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge ergriffen werden müssen. „Hacker greifen auch gerne an Feiertagen an“, sagt Fliehe, „deshalb müssen Reaktionszeiten, Erreichbarkeiten und Kommunikationsabläufe vorher festgelegt werden.“ Um hier routiniert agieren zu können, sollten Unternehmen den Ernstfall vorher geprobt haben.

Die TÜV-Unternehmen leisten einen aktiven Beitrag dazu, die Cybersicherheit von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbraucher:innen zu erhöhen. Sie bieten vielfältige Angebote begleiten ihre Kunden in allen Phasen des Cybersicherheitszyklus‘. Mehr Informationen zu den cybersicherheitsrelevanten Dienstleistungen der TÜV-Unternehmen gibt es hier.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative bundesweite Befragung des Marktforschungsunternehmens Ipsos GmbH im Auftrag des TÜV-Verbands. Für die Studie wurden 501 Unternehmen zwischen dem 31. Januar und 03. März 2023 in Form einer telefonischen CATI-Befragung interviewt.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

Gottesdienst am Buß- und Bettag in der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel

Am Buß- und Bettag, 22. November 2023, findet um 19 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel ein Gottesdienst statt, zu dem alle Christinnen und Christen herzlich eingeladen sind.

Wann werden die Zeiten endlich besser? Wann hören wir morgens keine Nachrichten mehr vom Krieg und von der Klimakatastrophe? Wann können wir uns wieder auf ein Leben freuen, in dem wir uns wertschätzend und liebevoll begegnen? Die Zeiten sind härter geworden, die Konflikte unversöhnlicher. Und mittendrin stehen wir mit unserer Sehnsucht nach Frieden, nach einer intakten Umwelt, nach Wertschätzung und nach Liebe. „Trotzdem! Wir haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben.“ Unter diesem Motto steht der diesjährige Buß- und Bettag.

Zum Buß- und Bettag: Der Buß- und Bettag ist für (evangelische) Christinnen und Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben. Der Gedenktag dient dem Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrtümer sowie der Besinnung über Wege, die durch den Glauben eröffnet bzw. aufgezeigt werden können, um dem Leben eine neue Orientierung zu geben.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Greffener Vereine & Gruppen treffen sich zur Terminabsprache im Bürgerhaus

Zur Terminabsprache für das Jahr 2024 sind die Vorsitzenden und Vertreter aller Greffener Vereine und Gruppen herzlich eingeladen. Sie findet am 22. November um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Greffen statt. Geplante Veranstaltungen und Termine sollen für den Greffener Vereinskalender aufgenommen und aufeinander abgestimmt werden. Im Anschluss können aktuelle Themen, allgemeine Informationen oder Fragen aus den Vereinen in geselliger Rund besprochen werden.

 

(Text- und Bildquelle: Ortheimatpflegerin Annette Niemeyer)

POL-GT: Verstorbener Mann in Harsewinkel aufgefunden

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Zeugen fanden am Sonntagvormittag (19.11., 11.45 Uhr) einen verstorbenen Mann in einem Waldstück in der Nähe der Straße Brinke in Harsewinkel auf.

Ersten Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Leichnam um einen seit August vermisst gemeldeten Mann aus Harsewinkel handelt, welcher zuletzt in Versmold gesehen worden ist. Es wurden weitere Untersuchungen veranlasst, um die genaue Identität des Mannes und die Umstände seines Versterbens zu klären.

Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt es nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell