Für Sonntag, den 26. November bietet die ökumenische Pilgergruppe eine ca. 11 Kilometer lange Wanderung in Steinhagen an. Es geht über sandige Wege und Wälder, festes Schuhwerk wäre sinnvoll.
Treffpunkt für Fahrgemeinschaften ist um 13 Uhr auf dem Klosterhof in Marienfeld, bzw. um 13:30 Uhr am Waldfriedhof in Steinhagen, Friedhofstraße 21. Einkehr nach Absprache. Die Gruppe freut sich auf viele Teilnehmer, ein Unkostenbeitrag wird nicht erhoben. Rückfragen bei Jutta Eckstein: 015752874331.
(Text- und Bildquelle: Ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel)
Lagebericht des BSI: Cybersicherheit in Deutschland „angespannt bis kritisch“, teilweise „besorgniserregend“. Mehrheit der deutschen Unternehmen verschweigt IT-Sicherheitsvorfälle – Angst vor Reputationsschäden groß. TÜV-Verband: Bewusstsein für Cyberangriffe durch Transparenz schärfen und Cyber Resilience Act vorantreiben.
Der Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) macht deutlich: Die Bedrohung durch Cyberangriffe in Deutschland ist so hoch wie nie zuvor. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Entwicklung neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) verschärfen die Situation zunehmend. Der TÜV-Verband fordert daher seit Jahren eine Nachschärfung der gesetzlichen Vorgaben, um die Cybersicherheit von Staat, Unternehmen, Organisationen und Verbraucher:innen zu gewährleisten. „Angesichts der hohen Bedrohungslage sind auch strenge gesetzliche Vorgaben für die Cybersicherheit notwendig“, sagt Marc Fliehe, Fachbereichsleiter für Digitalisierung und Bildung beim TÜV-Verband. „Dazu gehört zum Beispiel der Cyber Resilience Act, der Standards für vernetzte Produkte schafft, um die Widerstandsfähigkeit von Systemen gegen Cyberangriffe zu stärken. Hier kommt es jetzt auf eine zügige Umsetzung an.“ Gesetzliche Vorgaben und Regulierungen helfen zudem, die Geschäftsleitungen für das Thema zu sensibilisieren.
Die meisten Unternehmen schweigen über IT-Sicherheitsvorfälle – Cyberangriffe sind eine allgegenwärtige Gefahr. Laut BSI-Lagebericht stellen Ransomware-Angriffe die größte Bedrohung dar. Dies zeigen auch aktuelle Ereignisse wie der Angriff der Ransomware-Gruppe „Lockbit“ auf den US-Flugzeughersteller Boeing oder der Angriff auf die Hotelkette MotelOne. Die Folgen solcher Cyberangriffe reichen von finanziellen Verlusten und Reputationsschäden über die Beeinträchtigung der Arbeitsproduktivität von Mitarbeitenden bis hin zum Ausfall von Diensten für Kunden oder der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten.
82 Prozent der deutschen Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten einen IT-Sicherheitsvorfall zu verzeichnen hatten, hielten diesen geheim. Das ergab eine repräsentative Ipsos-Studie im Auftrag des TÜV-Verbands, bei der rund 500 Unternehmen befragt wurden. Nur 15 Prozent der Unternehmen informierten die Öffentlichkeit über den Vorfall, 4 Prozent davon, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn personenbezogene Daten abfließen. Fast drei Viertel der befragten Unternehmen gaben an, dass sie es vermeiden, einen Cybersicherheitsvorfall öffentlich zu machen, weil sie einen Reputationsschaden befürchten (74 Prozent). Und das, obwohl 83 Prozent der Meinung sind, dass mehr Unternehmen Cybersicherheitsvorfälle öffentlich machen sollten, um das Risikobewusstsein zu schärfen.
Transparenz schärft Bewusstsein für Cyberangriffe – Den meisten Unternehmen fehlt es an Transparenz, wenn sie Opfer eines Cyberangriffs geworden sind. Dabei kann Transparenz sogar zur Cybersicherheit beitragen. Das Publikmachen solcher Angriffe zeigt anderen Betroffenen, dass Cyberattacken ein weit verbreitetes Phänomen sind. „Täter und Opfer werden in der Wahrnehmung oft vertauscht“, so Fliehe, „auch, wenn ein Unternehmen ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen trifft, kann es Opfer eines Cyberangriffs werden.“ Transparenz könne hier ein Umdenken bewirken. „Unternehmen sollten eine aktive Informationspolitik betreiben und nicht zum Spielball von Hacker:innen werden“, so Fliehe. „Wir brauchen eine Kultur, in der auch der öffentliche Umgang mit Cybersicherheitsvorfällen selbstverständlich ist.“
Aufklärung hilft dabei, Hacker:innnen zuvorzukommen – Cybersicherheit ist nicht nur ein Thema für die IT-Abteilung eines Unternehmens, sondern sollte auch eine Priorität für das Management sein. Unternehmen sollten in moderne Hard- und Software investieren und sich gegebenenfalls von externen Expert:innen beraten lassen. Auch Praxistests werden immer wichtiger, um Schwachstellen aufzudecken und in Notfallübungen den Ernstfall zu proben. Fliehe: „Wichtig ist es, alle Mitarbeiter:innen gezielt zu schulen und zum Beispiel für Phishing-Angriffe zu sensibilisieren.“
Im Ernstfall kommt es auf die Vorbereitung an – Neben der Prävention von Cyberangriffen ist es wichtig, Angriffe zu erkennen, schnellstmöglich zu reagieren und die IT-Systeme nach einem Sicherheitsvorfall wiederherzustellen. Um einen Angriff so schnell wie möglich abzuwehren, muss bereits im Vorfeld klar sein, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge ergriffen werden müssen. „Hacker greifen auch gerne an Feiertagen an“, sagt Fliehe, „deshalb müssen Reaktionszeiten, Erreichbarkeiten und Kommunikationsabläufe vorher festgelegt werden.“ Um hier routiniert agieren zu können, sollten Unternehmen den Ernstfall vorher geprobt haben.
Die TÜV-Unternehmen leisten einen aktiven Beitrag dazu, die Cybersicherheit von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbraucher:innen zu erhöhen. Sie bieten vielfältige Angebote begleiten ihre Kunden in allen Phasen des Cybersicherheitszyklus‘. Mehr Informationen zu den cybersicherheitsrelevanten Dienstleistungen der TÜV-Unternehmen gibt es hier.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative bundesweite Befragung des Marktforschungsunternehmens Ipsos GmbH im Auftrag des TÜV-Verbands. Für die Studie wurden 501 Unternehmen zwischen dem 31. Januar und 03. März 2023 in Form einer telefonischen CATI-Befragung interviewt.
Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.
(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)
Am Buß- und Bettag, 22. November 2023, findet um 19 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel ein Gottesdienst statt, zu dem alle Christinnen und Christen herzlich eingeladen sind.
Wann werden die Zeiten endlich besser? Wann hören wir morgens keine Nachrichten mehr vom Krieg und von der Klimakatastrophe? Wann können wir uns wieder auf ein Leben freuen, in dem wir uns wertschätzend und liebevoll begegnen? Die Zeiten sind härter geworden, die Konflikte unversöhnlicher. Und mittendrin stehen wir mit unserer Sehnsucht nach Frieden, nach einer intakten Umwelt, nach Wertschätzung und nach Liebe. „Trotzdem! Wir haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben.“ Unter diesem Motto steht der diesjährige Buß- und Bettag.
Zum Buß- und Bettag: Der Buß- und Bettag ist für (evangelische) Christinnen und Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben. Der Gedenktag dient dem Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrtümer sowie der Besinnung über Wege, die durch den Glauben eröffnet bzw. aufgezeigt werden können, um dem Leben eine neue Orientierung zu geben.
(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)
Zur Terminabsprache für das Jahr 2024 sind die Vorsitzenden und Vertreter aller Greffener Vereine und Gruppen herzlich eingeladen. Sie findet am 22. November um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Greffen statt. Geplante Veranstaltungen und Termine sollen für den Greffener Vereinskalender aufgenommen und aufeinander abgestimmt werden. Im Anschluss können aktuelle Themen, allgemeine Informationen oder Fragen aus den Vereinen in geselliger Rund besprochen werden.
(Text- und Bildquelle: Ortheimatpflegerin Annette Niemeyer)
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Zeugen fanden am Sonntagvormittag (19.11., 11.45 Uhr) einen verstorbenen Mann in einem Waldstück in der Nähe der Straße Brinke in Harsewinkel auf.
Ersten Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Leichnam um einen seit August vermisst gemeldeten Mann aus Harsewinkel handelt, welcher zuletzt in Versmold gesehen worden ist. Es wurden weitere Untersuchungen veranlasst, um die genaue Identität des Mannes und die Umstände seines Versterbens zu klären.
Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt es nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell
Freuen sich auf den Straßenkarneval in Harsewinkel: (v. l.) Nathalie Kammann, Sarah Meyer-Wilmes, Reinhold Everding, Marcus Tellbrügge, Karl-Heinz Diederichs, Patric Bottler und Christoph Mense.
Freuen sich auf den Straßenkarneval in Harsewinkel: (v. l.) Nathalie Kammann, Sarah Meyer-Wilmes, Reinhold Everding, Marcus Tellbrügge, Karl-Heinz Diederichs, Patric Bottler und Christoph Mense.
Unter dem Motto „ALLE UNTER EINER KAPPE“ organisiert das neugegründete Rosensonntagskomitee „RSK“ Stadt Harsewinkel von 2023 in diesem Jahr zum ersten Mal den Karneval in der Mähdrescherstadt.
Mit Christian Fechtelkord (KVG-Heckerheide) als ersten Vorsitzenden, Reinhold Everding als zweiten Vorsitzenden und Karl-Heinz Diederichs (KVSL) als Geschäftsführer hat das Komitee einen karnevalserfahrenen Vorstand gefunden. Nathalie Kammann (Tanzsportgarde), Christoph Mense (KVSL), Sarah Meyer-Wilmes (KG Rote Funken) sowie Marcus Tellbrügge und Patric Bottler (beide HKC) gehören als Mitglieder des Komitees ebenfalls zum festen Kern der Initiative, die sich um die Durchführung der tollen Tage kümmert.
Da die fünfte Jahreszeit bereits begonnen hat und die Session auch in Harsewinkel mit dem 11.11. mit verschiedenen Veranstaltungen gebührend eingeläutet wurde, befindet sich die Gruppe bereits mitten in der Organisation und natürlich auch mitten im Karnevalsvergnügen. Das Komitee kümmert sich schwerpunktmäßig um die Veranstaltungen rund um Altweiberfastnacht und den weit über die Stadtgrenzen beliebten Rosensonntagsumzug in Harsewinkel. Grundsätzlich möchte man den Straßenkarneval weiterhin für alle Karnevalsfreunde attraktiv gestalten und dabei durch die gemeinsame Planung, Koordination und Durchführung die finanziellen Belastungen reduzieren sowie die dazugehörigen Organisations- und Kostenstrukturen transparent gestalten. Darüber hinaus möchte man die Vereine, Veranstaltungen und somit alle Jecken in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen stärker vernetzen und alles entsprechend koordinieren. Das Motto „ALLE UNTER EINER KAPPE“ bringt dieses klar zum Ausdruck und durch den Verkauf entsprechender Pins soll der Zusammenhalt der Harsewinkeler Karnevalisten bestärkt und der Kostenaufwand der Karnevalstage refinanziert werden.
Der KVSL feierte die 29. Prinzenproklamation sowie den Start der Jubiläumssession „3×11 Jahre“ bereits am 11.11. um 11:11 im Kulturort Wilhalm. KVSL-Präsident Michael Teeke stellte mit Prinz Timo I. „vom hölzern‘ Brett und Männerballett“ und Prinzessin Nicola I. „von Rezeption und Trompetenton“ Kopietz das 29. Prinzenpaar des KVSL vor. Anika Schütze und Olav Schomakers werden die beiden im kommenden Karnevalsjahr als Adjutanten unterstützen. Auch die Karnevalsgesellschaft (KVG) Heckerheide feierte am 11. November den Sessions-Auftakt und stellte als 63. Prinzenpaar Stefan und Stephanie Kloidt vor. Der Harsewinkeler Karnevals-Club (HKC) feiert am 25. November ab 19.11 Uhr eine öffentliche Karnevalsparty im Heimathaus und im Januar steigen dann die verschiedenen gemeinsamen Events und auch die Prunksitzungen der Vereine. Die Pins mit dem gemeinsamen Karnevalsmotto „ALLE UNTER EINER KAPPE“ werden auf allen Veranstaltungen gegen eine Spende erhältlich sein und zusätzliche Sponsoren für das Karnevalswochenende im Februar sind dem „RSK“ selbstverständlich mehr als willkommen.
Anmeldeformulare und Informationen zum Karnevalsumzug am 11. Februar sind per E-Mail unter r.everding@agentur.lvm erhältlich. Fußgruppen und karnevalistische Mottowagen sind herzlich willkommen und das „RSK“ gibt gerne Tipps zum Wagenbau.
Die Organisatoren und Verantwortlichen kurz vor der Eröffnung der ersten Kinderschutzkonferenz in der Stadthalle Gütersloh (v.l.): Berit Rürup (Netzwerkkoordinatorin Stadt Verl), Michaela Hartmann (Netzwerkkoordinatorin Stadt Gütersloh), Lisa Hoffmeister (Netzwerkkoordinatorin Stadt Rheda-Wiedenbrück), Andreas Reinhold (Fachbereichsleiter Jugend und Familie Stadt Gütersloh), Ilona Overath (Abteilungsleiterin Jugend Kreis Gütersloh), Kreisdirektorin Susanne Koch und Ines Szepanski (Netzwerkkoordinatorin Kreis Gütersloh). Berit Rürup hielt den Eröffnungsvortrag ‚Kinderschutz ohne Grenzen‘ (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Organisatoren und Verantwortlichen kurz vor der Eröffnung der ersten Kinderschutzkonferenz in der Stadthalle Gütersloh (v.l.): Berit Rürup (Netzwerkkoordinatorin Stadt Verl), Michaela Hartmann (Netzwerkkoordinatorin Stadt Gütersloh), Lisa Hoffmeister (Netzwerkkoordinatorin Stadt Rheda-Wiedenbrück), Andreas Reinhold (Fachbereichsleiter Jugend und Familie Stadt Gütersloh), Ilona Overath (Abteilungsleiterin Jugend Kreis Gütersloh), Kreisdirektorin Susanne Koch und Ines Szepanski (Netzwerkkoordinatorin Kreis Gütersloh). Berit Rürup hielt den Eröffnungsvortrag ‚Kinderschutz ohne Grenzen‘ (Foto: Kreis Gütersloh).
Die erste Kinderschutzkonferenz im Kreis Gütersloh ist auf eine sehr große Resonanz gestoßen: 150 Teilnehmende tauschten sich am 15. November in der Stadthalle Gütersloh aus, mehr als 400 Interessenten hatte es im Vorfeld gegeben. Daher wurde die Veranstaltung hybrid organisiert, alle ohne Ticket konnten die Kinderschutzkonferenz im Live-Stream verfolgen. Veranstaltet wurde sie vom kreisweiten ‚Netzwerk Kinderschutz‘ der vier Jugendämter im Kreis Gütersloh (Kreis Gütersloh, Stadt Gütersloh, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stadt Verl). Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit sowie Polizei gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben gemeinsam anzugehen und ein Netzwerk aufzubauen. Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet die Akteure, solche Netzwerke zu gründen. Dazu bildete die Kinderschutzkonferenz jetzt den Auftakt. Mit den neuen einheitlichen Standards erhofft sich die Landesregierung, dass Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden können. „Natürlich sind die Akteure, die heute hier versammelt sind, besonders gefordert. Aber das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Kreisdirektorin Susanne Koch.
Mit dem ‚Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen‘ (Landeskinderschutzgesetz NRW) hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 zentrale politische und fachliche Forderungen formuliert. Diese gehen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt, insbesondere in jüngerer Vergangenheit (Lügde, Münster, Bergisch Gladbach) hervor. Das Gesetz formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. So verpflichtet Paragraf 9 die Jugendämter, kommunale Netzwerke Kinderschutz einzurichten. Die sollen es ermöglichen, bei einer Kindeswohlgefährdung effektiv und schnell zusammen zu arbeiten. Hierzu gehören insbesondere die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen. Die Akteure sollen sich zudem absprechen, wie bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung die Kommunikation läuft und wer wann was macht. Jeder soll im Fall der Fälle wissen, wie er zu handeln hat und wer zu informieren ist. Zudem sollen interdisziplinäre Qualifizierungsangebote im Kinderschutz angeboten werden.
Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die im Gesetz beschriebenen Aufgaben kreisweit anzugehen und die jeweiligen lokalen Netzwerke einzubinden. Jedes Jugendamt hat hierfür eine Ansprechpartnerin als Netzwerk- und Koordinierungsstelle, die den Prozess im Aufbau verlässlicher Strukturen und die Weiterentwicklung im Kinderschutz unterstützt.
Eine Steuerungsgruppe aus Mitarbeitenden der Justiz, aus Schule, von der freien und öffentliche Jugendhilfe, aus dem Gesundheitswesen und von der Polizei startete im Frühjahr mit der Arbeit. Ihr erstes Ziel: Eine Auftaktveranstaltung für alle Netzwerkteilnehmenden. Das Ergebnis: Die Kinderschutzkonferenz in der Stadthalle Gütersloh. Auf der Konferenz sollen unter anderem in interdisziplinären Workshops die Bedarfe ermittelt werden, die noch verbessert werden können. So soll das Thema Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Verantwortung angenommen werden und eine höhere Transparenz in den Abläufen bei (akuten) Kindeswohlgefährdungsmeldungen erreicht werden. Auch soll besonders die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert und gestärkt werden.
Zum Thema: Kinderschutz – Netzwerke zum Kinderschutz gibt es nicht erst seit der Verabschiedung des Landeskinderschutzgesetzes. 2013 begann der Kreis Gütersloh damit, Netzwerke ‘Frühe Hilfen‘ zu etablieren. Ziel war es damals, deutlich früher Signale einer möglichen Kindeswohlgefährdung aufzufangen, präventiv breit zu arbeiten. Es ging dabei auch um Themen wie Vernachlässigung etc. Das war eine Folge des 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes mit dem § 3 KKG (Information und Kooperation im Kinderschutz). Die Netzwerke ‚Frühe Hilfen‘ sind etabliert. Das Landeskinderschutzgesetz hat im Gegensatz dazu zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt wie etwa in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach aufgegriffen. Es formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Das neue Netzwerk zielt auf den intervenierenden Bereich. Es folgt einem engen Verständnis von Kinderschutz, der sich auf die Abwendung von Gefahren für Kinder und Jugendliche bezieht.
Das „privatTheater“ im Wilhalm ist fleißig am proben und im November gibt es zwei exklusive Vorführungen im Wilhalm-Saal zum Stück – KONFETTI VON INGRID LAUSUND. DAS STÜCK – EIN ZAUBERABEND FÜR POLITISCH VERWIRRTE.
In einer bunten Melange aus Theater, Revue und Zauberei erzählt Ingrid Lausund von der alltäglichen Manipulation, der wir ausgesetzt sind, der medialen Reizüberflutung, der politischen Täuschung, den Mechanismen und Wirkungen von Zauberei – die uns vom Eigentlichen, Wesentlichen abzulenken versucht. Ist die Welt jetzt der Trick oder die Ablenkung? Und wenn ja, wer lenkt eigentlich ab und von wem und was? Wir sehen auf fünf Stadtneurotiker:innen unserer krisengeschüttelten Zeit. Sie vertreiben sich und uns die Zeit und jede aufkommende Beunruhigung persönlicher und politischer Art – mit Zaubertricks. Ein abenteuerliches Stück über den ganz normalen Alltagswahnsinn. Es spielen:
Daniel Hülsei, Cordula Wischerhoff, Gabriele Cairns, Gisela Schindler, Julia Hoffmann, Jürgen Bambor • Regie: Klaudia Gollnick • Musikalische Begleitung: Trommelgruppe Matumaini / Gütersloh.
Theater im Kulturort Wilhalm am 24.11.2023 – 19:30 Uhr
Verkehrsteilnehmer müssen in der dunklen Jahreszeit besonders auf gute Sicht und Sichtbarkeit achten. Vor allem Fußgänger werden in der Dunkelheit schwer erkannt, gefährdet sind aber auch Radfahrer, die von den Autofahrern nicht ausreichend oder zu spät wahrgenommen werden. Der ADAC rät daher Autofahrerinnen und Autofahrern, in den kommenden Monaten besonders vorausschauend und aufmerksam unterwegs zu sein und insbesondere Kinder im Blick zu haben. Sie sind aufgrund ihrer Größe und der fehlenden Routine die schwächsten Verkehrsteilnehmer und einem noch größeren Unfallrisiko ausgesetzt.
Zum eigenen Schutz sollten vor allem Fußgänger für eine gute Sichtbarkeit sorgen. Unfallzahlen des Statistischen Bundesamtes von 2022 zeigen, dass rund 30 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten Menschen bei Dämmerung oder Dunkelheit ums Leben gekommen sind. Mit gut 41 Prozent war der Anteil unter den Fußgängern dabei überproportional hoch. Damit man frühzeitig gesehen wird, sollten Fußgänger helle Kleidung mit retroreflektierendem Material tragen, Kinder zudem Reflexmaterial an Schultaschen und Rucksäcken nutzen. Ein dunkel gekleideter Fußgänger ist von einem Autofahrer bei schlechten Sichtverhältnissen erst aus rund 25 Metern Entfernung zu erkennen. Allerdings beträgt der Anhalteweg eines Autos bei einer Notbremsung aus 50 km/h etwa 28 Meter – zu lang, um im Ernstfall rechtzeitig vor einem gefährdeten Verkehrsteilnehmer zum Stehen zu kommen. Trägt ein Fußgänger jedoch Kleidung mit reflektierenden Materialien, verbessert sich die Sichtbarkeit auf bis zu 140 Meter.
Radfahrer sollten bei einem kleinen Herbst-Check die Lichtanlage des Fahrrads kontrollieren, ebenso wie die Bremsen und die Reifen. Auch für Radfahrer gilt: Warnwesten, Leuchtstreifen auf dem Rucksack und am Fußgelenk sowie ein Helm mit eingebautem Rücklicht verbessern die Sichtbarkeit im Dunkeln deutlich.
Autofahrer sollten bei dämmrigen Lichtverhältnissen frühzeitig das Abblendlicht einschalten, damit auch der rückwärtige Verkehr das Fahrzeug erkennen kann. Tagfahrleuchten leuchten nur vorn und reichen gerade in der Dämmerung nicht aus. Nur bei wetterbedingt schlechter Sicht wie Nebel, Regen oder Schneefall dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Liegt die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter, dann darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden und erst dann darf auch die Nebelschlussleuchte eingesetzt werden.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
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