Ausgleichsfläche Kuhteich in Marienfeld (Foto: Josef Thomalla).
Ausgleichsfläche Kuhteich in Marienfeld (Foto: Josef Thomalla).
Die Lokale Agenda Umwelt Harsewinkel lädt Sie herzlich ein zu einer Veranstaltung zum Thema: Lebensräume rund um Harsewinkel, in stetiger Entwicklung hin zu mehr Artenvielfalt (Biodiversität) (auch: Umsetzung des Förderprogramms „Artenreiche Lebensräume in der VITAL-Region GT8“, mit Aussicht auf Fortsetzung durch das Programm „LEADER“) Beispiele: Kuhteich in Marienfeld, Regenrückhaltebecken Remse in Marienfeld, Heidefläche und weitere Biotope wie das Hühnermoor.
Zeit: Dienstag, 7.11.2023, 19:00 Uhr Ort: Heimathaus Harsewinkel Referentin: Dipl.-Biologin Claudia Quirini-Jürgens (Mitarbeiterin der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld e.V., mit den Schwerpunkten Botanik und Projektleitung Artenreiche Lebensräume).
Das Thema „Schutz und Erhaltung unserer Umwelt und verantwortlicher Umgang mit der Natur“ muss uns alle angehen. Zerstören wir sie, so zerstören wir unsere eigenen Lebensgrundlagen. In den letzten Jahrzehnten hat das Artensterben von Tieren und Pflanzen auch in unserer Region deutlich zugenommen. Dass dringend gegensteuernde Maßnahmen erforderlich sind, sollte uns allen bewusst sein. Jeder einzelne kann Beiträge leisten. Information der Bevölkerung und auch der Verantwortlichen und Entscheidungsträger vor Ort ist der Lokalen Agenda Umwelt sehr wichtig.
Zur Referentin Claudia Quirini-Jürgens: Die Dipl.-Biologin Claudia Quirini-Jürgens steht für jahrzehntelange Erfahrung in Sachen Natur und ihren Schutz im Kreis Gütersloh und Bielefeld. Sie ist hauptamtliche Mitarbeiterin der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld e.V. und ist im ganzen Kreis Gütersloh unermüdlich im Einsatz. Harsewinkel kennt sie gut, ebenso wie ihr Mann Ingo Jürgens, der ebenfalls Mitarbeiter der Biologischen Station ist und u. a. auch praktische Naturschutzarbeit in den Naturschutzgebieten Hühnermoor und Boomberge durchführt.
Im Rahmen des Förderprogramms VITAL-GT8 „Artenreiche Lebensräume“, an dem sich auch Harsewinkel beteiligt, ist Claudia Quirini-Jürgens von Beginn an (seit 2019) die verantwortliche Koordinatorin. Wir von der Lokalen Agenda Umwelt greifen regelmäßig auf die kompetenten Beratungen zurück und versuchen, die empfohlenen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vor Ort so effizient wie möglich umzusetzen. Wir hoffen sehr, dass eine Fortsetzung der durch VITAL angestoßenen Projekte und Fördermaßnahmen durch das „LEADER-Projekt“ erfolgen kann.
Dr. Rolf Westheider (Stadtarchivar von Versmold und Kreisheimatvereinsvorsitzender) und Kreisarchivar Ralf Othengrafen präsentieren die Broschüre (Foto: Kreis Gütersloh).
Dr. Rolf Westheider (Stadtarchivar von Versmold und Kreisheimatvereinsvorsitzender) und Kreisarchivar Ralf Othengrafen präsentieren die Broschüre (Foto: Kreis Gütersloh).
50 Jahre kann der Kreis Gütersloh nunmehr auf seine Gründung zurückblicken. Doch nicht nur der Kreis, sondern auch die dreizehn ihm zugehörigen Kommunen erhielten in diesem Zeitraum einen neuen Zuschnitt. Mit welchen Symbolen präsentieren sich der Kreis und seine Kommunen seitdem nach außen? Fast alle standen vor der Frage, wie ihre Wappen nunmehr aussehen sollten, was sie also künftig im Schilde führen wollten. Dies hat Dr. Rolf Westheider, Stadtarchivar von Versmold und Kreisheimatvereinsvorsitzender, zum Anlass genommen, sich in einer Broschüre mit den kommunalen Wappen im Kreis zu beschäftigen. „Ein aktuelles und spannendes Thema, dem nichts Altmodisches anhaftet“, wie Westheider betont.
Die Broschüre bietet zunächst eine kleine Einführung in die Welt der Wappen mit ihren ganz eigenen Regeln. Die Farbgebung etwa ist sehr begrenzt. Nur Zinnoberrot, Kobaltblau, Zinnobergrün und Elfenbeinschwarz dürfen auf das Wappen. Was es mit den Metallen, geometrischen Gliederungen und gemeinen Figuren auf sich hat, erläutert der Autor sehr anschaulich. Im Neuen das Alte erkennen, die Wurzeln des Gegenwärtigen verstehen, dem scheinbar Belanglosen eine Bedeutung abgewinnen. Ein Exkurs von Kreisarchivar Ralf Othengrafen zeigt, dass der Versuch des neuen Kreises, sich ein „modernes“ Wappen zu geben, schließlich scheiterte.
In einem zweiten Teil werden den Wappen der dreizehn Kommunen des Kreises die aktuellen Logos gegenübergestellt. Vom jeweiligen Zeitgeist geprägt, liefen die Logos den traditionellen Wappen dann auch schon mal den Rang ab. Wenn Kommunen sich als Produkte in einem interkommunalen Wettbewerb verstehen, greifen die Gesetze modernen Marketings. Kommunale Wappen gerieten ins Abseits des Unmodernen, ihnen drohte ein stiefmütterliches Dasein. Zu Unrecht, wie die Lektüre der Broschüre zeigt, denn ihre Wiederentdeckung ist lohnenswert, weil an ihnen einiges zu erkennen ist und sie uns viel zu sagen haben. Öffnen die Wappen doch den Blick auf eine bunte Vielfalt historischer Identitäten, die in der modernen Verwaltungseinheit des Kreises Gütersloh in all ihrer Diversität versammelt sind.
Info: Die 38-seitige Broschüre kann bestellt werden beim Kreisarchiv Gütersloh, Moltkestr. 47, 33330 Gütersloh, Tel.: 05241 / 85 20 03, Email: archiv@kreis-guetersloh.de oder von der Website des Kreises Gütersloh herunterladen werden: www.kreis-guetersloh.de/archiv (unter Broschüren).
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.
„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Lütkes weiter.
„Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.
(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)
Das BÖCKSTIEGEL-Team erwartet Sie zum diesjährigen LichterAbend in Harsewinkel wieder mit zwei ganz besonderen Highlights. An diesem speziellen Abend können Sie bei BÖCKSTIEGEL die neue TED BAKER Eyewear Kollektion kennenlernen, währenddessen frische Waffeln genießen und mit einer kleinen freiwilligen Spende die Aktion „Brillen weltweit“ unterstützen.
Mit dem Genuss einer frischen Waffel und einer damit verbundenen freiwilligen Geldspende oder der Abgabe einer Ihrer alten Brillen können Sie gemeinsam mit BÖCKSTIEGEL das Projekt „Brillen weltweit“ unterstützen und damit Bedürftigen besseres Sehen schenken. Neben Brillen, Brillengestellen und Hörgeräten sammelt das ehrenamtliche Projekt auch Geldspenden, um die anfallenden Transport- und Logistikkosten bestreiten zu können. So helfen Sie gemeinsam mit BÖCKSTIEGEL die gespendeten Brillen an hilfsbedürftige Menschen weltweit zu verteilen.
Zudem präsentiert BÖCKSTIEGEL Ihnen am LichterAbend mit der neuen TED BAKER Eyewear Kollektion ein absolutes Highlight für alle Brillenträger. Wenn Sie außergewöhnliche Designs und hochwertige Materialien schätzen, dann dürfen sie diese unverwechselbare Brillen-Kollektion auf gar keinen Fall verpassen. TED BAKER Eyewear ist ebenso einfallsreich wie originell. Hier finden Sie den perfekten Stilmix aus klassischer, britischer Mode in Verbindung mit tagesaktuellen Trends und Styles. Die Mischung aus aussagekräftigen Designs mit außergewöhnlichen Farbhighlights und extravaganten Details sorgt für einzigartige, individuelle Brillen. Die vielen kleinen Designdetails sind es auch, die TED BAKER mit einem perfekten Sinn für Stil zelebriert.
Lernen Sie die am Lichterabend die aktuelle TED BAKER Eyewear Kollektion kennen und unterstützen Sie das Projekt „Brillen weltweit“ – das BÖCKSTIEGEL-Team freut sich schon auf Sie!
Wer einen Dienstwagen fährt und auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Je nach Berechnungsart ist dabei eine lückenlose Dokumentation der privaten Fahrten sowie der Fahrten zur Arbeit erforderlich. Und in bestimmten Fällen schaut das Finanzamt genau hin. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details.
Dienstwagen: Achtung beim Wechsel der Berechnungsart – Immer zum Jahresbeginn können Arbeitnehmende mit Firmenwagen entscheiden, wie der geldwerte Vorteil für das Auto berechnet werden soll – pauschal oder anhand der tatsächlichen Nutzung.
Im Nachhinein besteht die Möglichkeit, die Berechnungsart in der Steuererklärung für das betreffende Jahr umzuwandeln in die jeweils andere Variante. Zum Beispiel weil man feststellt, dass man aufgrund von aufgezeichneten Fahrten zur Arbeitsstelle steuerlich doch besser mit dem Fahrtenbuch als mit der Pauschalberechnung fährt.
Aber Achtung: Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer „Liste der zentralen und dezentralen Prüffelder“ darauf hingewiesen, dass unter anderem bei einem solchen Wechsel der Berechnungsart für Dienstwagen in diesem Jahr besonders genau hingeschaut wird. Heißt: Wer von der pauschalen auf die tatsächliche Nutzung wechselt, sollte eine lückenlose und ganzjährige Dokumentation aller Fahrten vorlegen können – sowohl der privaten als auch der zur Arbeit. Das kann zum Beispiel über die Zeiterfassung des Unternehmens erfolgen.
Zur Erklärung: Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gibt – im Gegensatz zu den anderen Bundesländern – regelmäßig eine Liste heraus mit den jährlichen Prüfungsschwerpunkte der dortigen Finanzämter. Und darin ist in diesem Jahr das Thema zu Firmenwagen enthalten.
Pauschalberechnung oder Fahrtenbuch – Ein Dienstwagen oder Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, gilt steuerrechtlich als geldwerter Vorteil. Das heißt: Das Auto wird zu etwas Ähnlichem wie Lohn – und muss somit auch versteuert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: die Pauschalberechnung oder die detaillierte Aufstellung aller Fahrten in einem Fahrtenbuch.
Bei der Pauschalberechnung müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Monat ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises versteuern (0,25 Prozent bei Elektroautos bis 60.000 Euro). Dazu kommen 0,03 Prozent für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder, falls die erste Tätigkeitsstätte nur gelegentlich aufgesucht wird, 0,002 Prozent für jeden Entfernungskilometer multipliziert mit der Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
Für wen lohnt sich ein Fahrtenbuch? – Ein Fahrtenbuch ist sinnvoll für Arbeitnehmende, die das Fahrzeug privat wenig nutzen, dafür aber aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Dienstwagen unterwegs sind. Zum Beispiel um Kunden, Filialen oder Baustellen zu besuchen. Im Fahrtenbuch müssen alle Fahrten notiert werden – sowohl die beruflichen als auch die privaten. Am Ende des Jahres wird dann zusammengezählt, und für die privaten Fahrten muss anteilig Einkommensteuer gezahlt werden.
VLH-Tipp: Das Fahrtenbuch lohnt sich umso mehr, je niedriger die Gesamtkosten für den Firmenwagen sind. Wenn beispielsweise das Auto bereits abgeschrieben wurde oder ein Gebrauchtwagen ist, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Benzinkosten selbst zahlen muss oder eine Zuzahlung zur Anschaffung des Dienstwagens geleistet hat, dann sollte aus steuerlichen Gründen auf jeden Fall ein Fahrtenbuch geführt werden. Letzteres wird übrigens auch bei der Pauschalmethode angerechnet.
Fahrtenbuch für Dienstwagen: Unbedingt korrekt führen – Abgesehen von dem besagten Hinweis der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen sollte grundsätzlich immer auf eine korrekte Führung des Fahrtenbuchs geachtet werden. Denn ist das Finanzamt damit nicht einverstanden, weil eine Anforderung nicht erfüllt ist, kann es das Fahrtenbuch ablehnen. In diesem Fall wird der Dienstwagen automatisch mit der 1-Prozent-Regelung versteuert.
VLH-Tipp: Entscheidet sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer für das Führen eines Fahrtenbuchs, sollte sie/er dies vorab mit der/dem Arbeitgeber/in besprechen. Denn für die Ermittlung des geldwerten Vorteils mittels Fahrtenbuchmethode müssen sämtliche Kosten des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Selbst bei einem vorbildlich geführten Fahrtenbuch kann das Finanzamt den Wechsel der Berechnungsart ablehnen, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nicht alle Belege zur Verfügung stellt.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Emissionsmessung im Rahmen des ADAC Ecotest auf dem Prüfstand (Foto: ADAC/Ralph Wagner).
Emissionsmessung im Rahmen des ADAC Ecotest auf dem Prüfstand (Foto: ADAC/Ralph Wagner).
Der ADAC Ecotest feiert Geburtstag: Seit 20 Jahren untersucht der ADAC Verbräuche und Emissionen von Fahrzeugen unter realitätsnäheren Bedingungen, als es der Gesetzgeber vorschreibt. Die Ergebnisse von mehr als 2500 Tests in den vergangenen 20 Jahren sind online kostenfrei einsehbar. „Mit dem Ecotest liefert der ADAC Verbrauchern wertvolle Informationen bei der Wahl ihres Autos. Auch politischen Entscheidungsträgern dienen die Ergebnisse des ADAC Ecotest häufig als Orientierungshilfe für künftige Normen und Vorschriften“, betont Dr. Reinhard Kolke, Leiter des ADAC Technikzentrums. So konnte der ADAC beispielsweise schon vor zehn Jahren auf erhöhte Stickoxid-Emissionen (NOx) von über 500 mg/km hinweisen – heute liegen die besten Autos bei unter 10 mg/km.auto
Gegenüber der für die Fahrzeugzulassung vorgeschriebenen WLTP-Messung wird im Rahmen des Ecotest mit dem ADAC Autobahnzyklus zusätzlich getestet, ob das Abgasnachbehandlungssystem auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften optimal arbeitet. Ermittelt werden der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß und weitere Schadstoffemissionen wie eben Stickoxid- oder auch Partikel-Emissionen. Ein entscheidender Vorteil des Ecotest: Die Tests werden unter standardisierten Bedingungen auf dem Rollenprüfstand durchgeführt. So kann zum Beispiel ganzjährig bei gleichbleibenden Temperaturen getestet werden.
Die Umweltfreundlichkeit eines Autos wird auf Basis seiner Schadstoffe und CO2-Emissionen mit Sternen bewertet. Wichtig: Der ADAC betrachtet immer die „Well-to-Wheel“-Bilanz, also die Gesamtemissionen „von der Kraftstoffquelle bis zum Rad“. Nur so können Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge direkt mit Gas-, Benzin- und Dieselfahrzeugen verglichen werden. Dafür werden die gemessenen CO2-Emissionen zu den CO2-Emissionen, die für die Bereitstellung des Kraftstoffs bzw. Stroms entstehen addiert
Fahrzeuge, die im Labor mindestens vier von fünf Sternen erreichen, müssen auch im realen Fahrbetrieb auf der Straße beweisen, dass die Emissionen nicht über denen der Prüfstandsmessung liegen. Dafür nutzt der ADAC eine mobile Messanlage. Zum ersten Mal fünf Sterne konnte 2009 der VW Passat mit Erdgasbetrieb erzielen.
Als erstes Auto musste sich 2003 der Opel Zafira dem ADAC Ecotest stellen. Seither wurden die Vorschriften zu Schadstoffemissionen oder CO2-Ausstoß wie auch die Testmethoden (Stichwort NEFZ und WLTP) mehrfach verschärft. Dem trägt auch der Ecotest Rechnung, die letzte große Überarbeitung fand 2016 statt.
Seither thront der Toyota Prius bei den Benzinern an der Verbrauchs-Spitze. Der Vollhybrid konsumierte im Test gerade mal 4,1 Liter pro 100 Kilometer. Sparsamster Diesel, ebenfalls aus dem Jahr und mit 4,1 l/100 km, ist der Mazda 2. Bei den Elektro-Autos rangiert der Hyundai Ioniq ganz oben. Er kam 2017 inklusive Ladeverluste auf einen Verbrauch von 14,7 kWh/100 km.
Weitere spannende Erkenntnisse aus dem Ecotest:
Zwischen 2003 und 2022 ist das Durchschnittsgewicht der getesteten Autos von 1414 auf 1711 Kilogramm gestiegen (plus 21 Prozent). Grund dafür ist die Zunahme an E-Fahrzeugen, die wegen der Batterien in der Regel schwerer sind als Verbrenner.
Dem höheren Gewicht trägt auch die gestiegene durchschnittliche Leistung Rechnung: Sie kletterte von 96 kW / 131 PS auf 153 kW / 208 PS (plus 59 Prozent).
Die Reichweiten der getesteten E-Autos sind zwischen 2011 und 2023 im Mittel von 95 Kilometern auf 425 Kilometer angewachsen.
Elektrischer Spitzenreiter ist der 2021 getestete BMW iX mit 610 Kilometern.
Alle Ergebnisse des ADAC Ecotest sowie eine ausführliche Beschreibung der Methodik finden Sie unter www.adac.de/ecotest/.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Die ev. Kirchengemeinde Harsewinkel lädt am Wochenende zu Laternenumzug „Kurze Strecke – kleine Füße“ – „Spätlese-Gottesdienst“ & Andacht ein!
Am Freitag, 3.11., sind Familien mit kleinen Kindern zum Laternenumzug „Kurze Strecke – kleine Füße“ eigeladen. Wir starten um 17.30h vor dem Gemeindehaus am Villenbrink.
Am Samstag, 4.11., findet der nächste „Spätlese-Gottesdienst“ in der Christuskirche Marienfeld um 18 Uhr statt. Hinweis: Ab November finden die Gottesdienste am Samstagabend in Marienfeld immer um 18 Uhr statt.
Am Sonntag, 5.11., ist die Martin-Luther-Kirche Harsewinkel um 10h für die persönliche Andacht geöffnet (kein Gottesdienst). Um 11.30h sind alle Familien mit kleinen Kindern zum Mini-Gottesdienst zum Thema „St. Martin“ in die Martin-Luther-Kirche eingeladen.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (hinten links) und Stefan Volmering (hinten rechts) gratulieren Andreas Klüsener (hinten, 2.v.l.) und Reinhard Poppenborg (hinten, 3.v.l.) sowie (vorne, v.l.) Marita Wendt, Mechthild Heimeier und Anna Penner ((Foto: Stadt Harsewinkel).
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (hinten links) und Stefan Volmering (hinten rechts) gratulieren Andreas Klüsener (hinten, 2.v.l.) und Reinhard Poppenborg (hinten, 3.v.l.) sowie (vorne, v.l.) Marita Wendt, Mechthild Heimeier und Anna Penner ((Foto: Stadt Harsewinkel).
Bei einer Feierstunde im Großen Sitzungssaal des Rathauses konnte Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide im Beisein von Personalleiter Stefan Volmering Ende Oktober zwei Beschäftigten zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum gratulieren. Drei weitere verabschiedete sie in den wohlverdienten Ruhestand.
Grund zum Feiern gibt es für Andreas Klüsener. Der gelernte Straßenwärter gehört seit nunmehr 25 Jahren als Mitarbeiter des Bauhofs zum Team der Stadt Harsewinkel.
Auch Marita Wendt kann auf 25 Jahre als Stadtmitarbeiterin zurückblicken. 1998 begann sie als Sachbearbeiterin im Bürgerbüro und ist seit 2010 eine der derzeit vier Standesbeamtinnen der Stadt Harsewinkel.
In den Ruhestand verabschiedet wurde Reinhard Poppenborg. Der gelernte Gärtner wechselte im Jahr 2000 zur Stadt Harsewinkel und war dort über 20 Jahre als Anleiter im Projekt „Pro Arbeit“ eingesetzt.
Für Mechthild Heimeier beginnt mit dem Renteneintritt ebenfalls ein neuer Lebensabschnitt. Im Jahr 2001 kam sie als Reinigungskraft zur Stadt Harsewinkel und war seitdem für die Reinigung der Dreifachturnhalle zuständig.
Anna Penner, ebenfalls Reinigungskraft, war seit 1996 zunächst als Aushilfe an der damaligen Realschule und ab 1998 fest an der jetzigen Gesamtschule im Reinigungsbereich tätig. Nun erfolgte die Verabschiedung aus dem aktiven Arbeitsleben.
Die Harsewinkeler Bürgerinnen und Bürger haben am 4. November sowie am 2. Dezember 2023 – jeweils ein Samstag – in der Zeit von 12 bis 17 Uhr wieder die Möglichkeit, das Laub von städtischen Bäumen an fünf Stellen im Harsewinkeler Stadtgebiet kostenlos zu entsorgen.
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss der Stadt Harsewinkel hat beschlossen, dass den Harsewinkeler Bürgerinnen und Bürgern jährlich an drei Terminen im Herbst die Möglichkeit geboten werden soll, das Laub städtischer Bäume, welches auf ihrem Grundstück anfällt, kostenlos abgeben zu können. Am Samstag, den 4. November 2023 findet daher die zweite Sammlung in diesem Jahr statt. Die begehbaren Abfallcontainer werden Am Römerweg (altes Klärwerk) in Greffen, an der Anton-Linzen-Straße (hinter Imbiss Perseke) in Marienfeld und in Harsewinkel im Michel-Vauthrin-Park (Wagenfeldstraße), auf dem Heimathof und am Standort der Altglascontainer in der Rudolf-Diesel-Straße (Zufahrt Hundeplatz) stehen und in der Zeit von 12 bis 17 Uhr geöffnet sein. In dieser Zeit kann jeder betroffene Bürger sein Laub in die Container einwerfen.
Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass diese Aktion am 2. Dezember 2023 im gleichen Zeitraum und an denselben Stellen wiederholt wird.
Es ist wieder so weit. Die DLRG Harsewinkel lädt zum 32. Mal zum 24-Stunden-Schwimmen ein. Das DLRG-Team freut sich darauf, alle Schwimmbegeisterten am Samstag, den 4. November und am Sonntag, den 5. November, im Hallenbad Harsewinkel begrüßen zu dürfen. Ins Wasser geht es ab 14 Uhr. Natürlich gibt es wieder eine Einzel- und Gruppenwertung (Profi, Hobby, Familie), sodass ein hoffentlich wieder spannender Wettkampf innerhalb der Wertungsgruppen entsteht.
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