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Christian Feibel sichert sich die Königswürde beim Lebenshilfeschützenfest 2023

Bild: BSV Harsewinkel
Bild: BSV Harsewinkel

Auch wenn es am Vormittag noch nach Regen aussah, strahlte auch beim 17. Lebenshilfe Schützenfest die Sonne über dem Heimathaus. Folglich konnten die Bewohner verschiedener Wohnstätten der Lebenshilfe mit ihren Angehörigen, König Uwe Steffens und Jungschützenkönigspaar Max Berheide und Evelyn Neuendank sowie Schützinnen und Schützen des BSV Harsewinkel am Samstag, den 02.09.2023 das diesjährige Lebenshilfeschützenfest bei strahlendem Sonnenschein feiern.

Zu Besuch waren in diesem Jahr Ralph Brinkhaus, Raphael Tigges, die stellv. Bürgermeisterin Pamela Westmeier sowie Andreas Henke (Vorsitzender der Lebenshilfe Kreisvereinigung GT), Ingrid Auweiler (Geschäftsführerin der Lebenshilfe Kreisvereinigung GT) sowie Emilio Bellucci (Geschäftsführer des wertkreis Gütersloh gGmbH). Außerdem konnte das Lebenshilfeschützenfest sich über den Besuch von Matthias Mönster (Leiter der Wohnstätten in Harsewinkel) und Mechtild Gräfin von Kerssenbrock freuen. In diesem Jahr waren auch eine Abordnung der Harsewinkeler Hubertus-Schützen sowie der Schützenbruderschaft St. Hubertus Clarholz-Heerde vertreten. Wie jedes Jahr war auch der Ehrenpräsident Günter Austermann Teilnehmer des integrativen Schützenfestes, welcher dieses im Jahr 2007 ins Leben gerufen hat.

Bei Kaffee, leckerem Kuchen, Pommes, Bratwurst und kühlen Getränken fehlte es an nichts. Und auch die Playback Piraten sowie der Vizepräsident Peter Glasenapp konnten ihr Talent zum Besten geben. Die ausgelassene Stimmung beim diesjährigen Lebenshilfeschützenfest war bei allen spürbar. Die tollen Gespräche, das liebevolle Miteinander und das schöne Ambiente waren nur einige Highlights dieses erfolgreichen Samstages.

Ein ganz besonderes Highlight war die Krönung des neuen Lebenshilfe Königspaares und dessen Throngesellschaft. Im Anschluss daran marschierten die Schützinnen und Schützen mit den Bewohnern der Lebenshilfe traditionell vor dem neuen Thron her.
Das kommende Schützenjahr wird nun regiert von Christian Feibel und seiner Königin Melanie Schwetge. Christian gehört zur Wohngruppe Lärchenweg und ist langjähriges Mitglied der Sportschützen. Zur Throngesellschaft gehören Alexandra van Bracht und Marcel Donnelly sowie Siglinde Klammt und Martin Cremer. Das spannende Schießen endete um 16:21 Uhr mit dem 74. Schuss.

Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen und die tatkräftige Unterstützung der Kompanien des BSV Harsewinkel ohne die diese herzliche Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre.

(Text- und Bildquelle: Greta Berheide/Bürgerschützen- und Heimatverein Harsewinkel)

Sperrung Heinrich-Heine-Straße in Harsewinkel

Aufgrund der Erschließungsarbeiten des Baugebiets „Heinrich-Heine-Straße“ kommt es ab Montag, den 11. September 2023 im Ortsteil Harsewinkel zu Verkehrseinschränkungen.

Ab diesem Zeitpunkt wird die Heinrich-Heine-Straße ab Höhe der Haus-Nr. 23 (Ende der Bebauung) bis zur Einmündung Oesterweger Straße für voraussichtlich rund ein Jahr voll gesperrt werden. Die Durchfahrt vom Tecklenburger Weg zur Oesterweger Straße ist dann nicht mehr möglich. Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt über die Straßen Tecklenburger Weg, Langer Esch und Oesterweger Straße.

Die Zufahrten der Anliegerinnen und Anlieger im Bereich Oesterweger Straße/Heinrich-Heine-Straße sind von der Maßnahme nicht betroffen.

Die Stadtverwaltung Harsewinkel bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Einschränkungen.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Mobilität im Kreis GT: Kreis verschickt Fragebogen – Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten

Bürgerbefragung zur Mobilität. 21.000 Haushalte bekommen in diesen Tagen diesen Brief in den Postkasten. Die Umfrage ist anonym. Das Rückporto übernimmt der Kreis. Man kann auch online antworten (Foto: Kreis Gütersloh).
Bürgerbefragung zur Mobilität. 21.000 Haushalte bekommen in diesen Tagen diesen Brief in den Postkasten. Die Umfrage ist anonym. Das Rückporto übernimmt der Kreis. Man kann auch online antworten (Foto: Kreis Gütersloh).

Im September erhalten 21.000 zufällig ausgewählte Haushalte Post vom Kreis. Darin befindet sich ein Fragebogen zum Mobilitätsverhalten. Aktuelle Kenntnisse zur Mobilität sind eine wichtige Planungsgrundlage für die Zukunft. Daher bittet Landrat Sven-Georg Adenauer: „Wir brauchen die Daten fürs Mobilitätsmanagement und den Klimaschutz, zur Fortentwicklung des ÖPNV und des Alltagsradwegenetzes. Wenn möglichst viele den Bogen ausfüllen, haben wir für unsere Städte und Gemeinden repräsentative Ergebnisse.“

Das Ausfüllen der Fragebögen und damit die Teilnahme an der Befragung sind selbstverständlich freiwillig und anonym. Wahlweise können die Bürgerinnen und Bürger schriftlich-postalisch, online oder telefonisch teilnehmen.

In den Fragebögen werden Standardfragen zum Verkehrsverhalten an bestimmten Stichtagen gestellt, wie sie bundesweit von renommierten Institutionen verwendet werden. Das ermöglicht den Vergleich mit den Ergebnissen anderer Städte/Kreise und sichert die Vergleichbarkeit mit überregionalen statistischen Erhebungen, wie beispielsweise der bundesweiten Befragung Mobilität in Deutschland (MiD), welche vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt wird.

Der Rad- und der Fußverkehr nehmen einen hohen Stellenwert im Fragebogen ein, ebenso der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als überregionales, klimaschützendes und umweltschonendes Verkehrsmittel. Zusätzlich werden aber auch Meinungen zum Thema Autoverkehr abgefragt. Für alle Bereiche gilt: Was ist gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf?

Durchgeführt und ausgewertet wird die Befragung von der Planungsgesellschaft büro stadtVerkehr aus Hilden. Nach Auswertung der zurückgesendeten Fragebögen werden voraussichtlich Anfang nächsten Jahres die Ergebnisse der Befragung vorliegen.

Wer einen Fragebogen erhalten hat, kann die Umfrage auch online ausfüllen. Den Link zur Online-Befragung finden Sie auf www.kreis-guetersloh.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

TÜV-Verband e. V.: Der richtige Umgang mit Gesundheits-Apps

Bildquelle: XANDER_DEZ/pixabay.com
Bildquelle: XANDER_DEZ/pixabay.com

Gesundheits-Apps umfassen eine Vielzahl von Produkten unterschiedlicher Qualität. Serviceorientierte und medizinische Anwendungen unterstützen bei Therapie und Befund. User sollten Daten und Handlungsempfehlungen von Lifestyle-Apps immer kritisch hinterfragen. Der TÜV-Verband gibt Hinweise zum sicheren Umgang mit Gesundheits-Apps.

Der App-Kosmos scheint heute nahezu unendlich. Neben den bekannten Spiele-, Finanz- und Social-Media-Apps gibt es eine Vielzahl an Gesundheits-Apps in den Stores der verschiedenen Anbieter: Von der Diät über Ferndiagnosen bis zum Entspannungsprogramm finden sich digitale Helfer, um die Gesundheit zu fördern oder Erkrankungen zu bekämpfen. Insgesamt gibt es laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktuell rund 284.000 Gesundheits-Apps, die zum Download in den Stores zur Verfügung stehen. „Während die Auswahl an Gesundheits-Apps immer größer wird, nimmt die Übersichtlichkeit für die Verbraucher:innen ab. Bei der Nutzung sollten die Angaben der Apps immer kritisch und reflektiert betrachtet werden“, sagt Mark Küller, Referent für Medizinprodukte beim TÜV-Verband. „Denn viele Apps sind keine Medizinprodukte, sondern eher dem Lifestylebereich zuzuordnen.“ Der TÜV-Verband gibt Verbraucher:innen wichtige Tipps, wie sie Gesundheits-Apps sicher nutzen können und erklärt, welche Unterschiede es zwischen Medizinprodukten und anderen Gesundheits-Apps gibt.

Lifestyle-Angebote richtig einschätzen – Die wohl bekanntesten Apps im Gesundheitsbereich sind Lifestyle-Apps, zu denen insbesondere Fitness-, Wellness-, Bewegungs- und Ernährungs-Apps gehören. Sie sollen das Fitnessstudio ersetzen, einen Diätplan erstellen, für Entspannung sorgen oder einfach zu mehr Bewegung verhelfen. Heute sind sie bereits auf vielen Smartphones vorinstalliert und werden häufig in Kombination mit sogenannten Wearables wie Smartwatches oder andern smarten Trackern vermarktet. Die Lifestyle-Apps werden häufig von IT-Firmen, Sportmarken oder Fitnessstudios entwickelt und bieten Funktionen wie Schrittzähler, Kalorienzähler, Trainingspläne oder Entspannungsprogramme. In Kombination mit intelligenten Armbändern oder einer Smartwatch zeigen die Apps auch Körperwerte wie den Puls an. Die Apps sollen in erster Linie dabei helfen, den Nutzer:innen gesundheitsbewusstes Verhalten nahezubringen und sie bei dem Erreichen ihrer Gesundheits- und Fitnessziele unterstützen. „Lifestyle-Apps können viele Vorteile bieten und einen gesunden Lebensstil unterstützen. Allerdings nur, wenn die Nutzer:innen die Angaben kritisch hinterfragen und die App nicht als Ersatz für professionelle medizinische Diagnose, Beratung oder Behandlung sehen“, sagt Küller. „Der Ehrgeiz, die vorgeschriebenen Ziele einzuhalten, sollte nicht über den eigenen gesundheitlichen Bedürfnissen stehen.“ Lifestyle-Apps werden in der Regel keiner unabhängigen Prüfung unterzogen und unterliegen nicht den strengen Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit der europäischen Medizinproduktegesetzgebung. Sie tragen zwar die CE-Kennzeichnung, mit der der Hersteller aber nur erklärt, dass sein Produkt grundsätzlich alle einschlägigen europäischen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllt. Die Kennzeichnung bedeutet aber nicht, dass es sich dabei um ein zertifiziertes Medizinprodukt handelt, das zum Beispiel genaue medizinische Daten liefert. Die Apps müssen zusätzlich nur die Grundanforderungen der App-Stores an Lauffähigkeit und Co. erfüllen, um zum Download bereitzustehen. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher:innen die Angaben solcher Apps kritisch hinterfragen und ihnen nicht blind vertrauen. Denn zum einen sammeln viele Apps sensible persönliche Daten und geben diese zum Teil an Dritte weiter. Zum anderen handelt es sich bei vielen Angaben um Orientierungs- und nicht um exakte medizinische Werte, die erst recht nicht als Diagnose betrachtet werden oder der „Eigendiagnose“ dienen sollten. Vertrauen Nutzer:innen den falschen Angaben, kann das im schlimmsten Fall der Gesundheit schaden.

Serviceorientierte Apps im Gesundheitsbereich – Die wohl bekannteste serviceorientierte App ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Sie wurde entwickelt, um das Corona Virus einzudämmen und über mögliche Ansteckungen zu informieren. Andere serviceorientierte Apps erinnern an die Einnahme von Medikamenten, überwachen den Impfstatus oder bieten die Möglichkeit, online einen Termin in einer Arztpraxis zu vereinbaren. Im Gegensatz zu den Lifestyle-Apps finden die serviceorientierten Apps oft Anwendung im Zusammenhang mit konkreten medizinischen Anlässen. „Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern serviceorientiere Apps an, die die Kommunikation erleichtern, bei der Suche nach Fachätzten helfen oder digitale Dokumente verwalten sollen“, sagt Küller. Auch hier sollten Nutzer:innen stets die Informationen der Apps sogfältig lesen. Denn auch bei diesen Apps gibt es deutliche Unterschiede in der Qualität, Zuverlässigkeit und im Datenschutz. Der Experte empfiehlt: „Je nach Zweck bieten viele Krankenkassen Service-Apps für die regelmäßige Medikamenteneinnahme oder ein Verlaufstagebuch an. Nutzer sollten sich also zuerst bei ihrer eigenen Krankenkasse informieren.“

Medizinische Apps: Unterstützung, aber kein Ersatz für den Arzt – Medizinische Apps sind Medizinprodukte, erfüllen besonders hohe gesetzliche Anforderungen und sollen meist bei der Diagnose und Therapie von Krankheiten unterstützen. Sie schließen zum Teil auch an serviceorientierte Apps an oder können direkt mit Geräten wie einem Blutzuckermessgerät verbunden werden und die Auswertung der Daten übernehmen. Zu betonen ist, dass die Apps auch heute noch keinen Arzt ersetzen. Einzelne Apps können und dürfen – beispielsweise nach der Symptomerläuterung – autonom Hintergrundinformationen zu möglichen Ursachen oder allgemeine Handlungsempfehlungen geben, solange sie sich auf niederschwellige Informationen beschränken. Die Diagnose und anschließende konkrete Therapieempfehlung, wie die Einnahme bestimmter Medikamente, unterliegt aber dem Arztvorbehalt. Wenn User konkrete Behandlungsmaßnahmen erhalten, sollten sie daher überprüfen oder nachvollziehen können, ob diese von medizinischem Fachpersonal stammen und nicht automatisch generiert wurden.

Grauzone der Gesundheits-Apps: Aufmerksam bleiben und informiert handeln – Ob eine App ein Medizinprodukt ist, hängt von den Funktionen, dem Verwendungszweck und dem Leistungsversprechen des Herstellers ab. Für Medizinprodukte gelten besonders hohe gesetzliche Anforderungen. Küller: „Viele Apps, die als Lifestyle-Apps vermarktet werden, sind aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihres Leistungsversprechens eigentlich Medizinprodukte.“ Wahrscheinlich ist aber nur ein Teil der Apps in den App-Stores als Medizinprodukt zugelassen und erfüllt die höheren gesetzlichen Anforderungen. Dadurch sind unter Umständen Risiken mit ihrer Nutzung verbunden.

Unsere Tipps für einen sicheren Umgang mit Gesundheits-Apps:
  • Kritische Bewertung der Angaben: Betrachten Sie die Angaben von (nicht ärztlich verordneten) Gesundheits-Apps immer kritisch und reflektiert. Verlassen Sie sich nicht blind darauf, sondern prüfen Sie, ob die Informationen plausibel und verlässlich sind.
  • Achten Sie auf Datenschutz: Bevor Sie eine Gesundheits-App herunterladen, werfen Sie einen Blick auf die Datenschutzinformationen im App-Store. TÜV-Prüfsiegel weisen auf Datensicherheit hin.
  • Informieren Sie sich über den Anbieter: Lesen Sie sich die Beschreibung der Apps sorgfältig durch und recherchieren Sie den Anbieter. Vertrauenswürdige Anbieter werden transparente Informationen über ihre App und ihre Hintergrundexpertise bereitstellen.
  • Prüfen Sie die Kennzeichnung und alternative Informationsquellen: Prüfen Sie, ob eine Gesundheits-App ein Medizinprodukt ist, z.B. dadurch, dass der Hersteller entsprechende Angaben in der Produktbeschreibung oder der Gebrauchsanweisung macht. Eine weitere Quelle kann das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sein, in dem digitale Gesundheitsanwendungen gelistet sind, die im deutschen Gesundheitssystem durch Ärzt:innen verordnet werden können.
  • Konsultieren Sie Expert:innen: Wenn Sie unsicher sind oder spezifische Gesundheitsfragen haben, sollten Sie immer Expert:innen aus dem Gesundheitsbereich konsultieren. Lassen Sie sich von qualifizierten Vertreter:innen der Gesundheitsberufe beraten, bevor Sie aufgrund von App-Ergebnissen konkrete Maßnahmen ergreifen.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

Polizei GT: 46 Polizistinnen und Polizisten im Kreis Gütersloh begrüßt

Begrüßung 01.09.2023 (Bild: Polizei Gütersloh).
Begrüßung 01.09.2023 (Bild: Polizei Gütersloh).

Der 1. September ist für die Polizistinnen und Polizisten in NRW ein besonderer Tag. So auch im Kreis Gütersloh. Am Freitag begrüßten Landrat Sven-Georg Adenauer und Abteilungsleiter Polizei, Leitender Polizeidirektor Holger Meier 46 neue Kolleginnen und Kollegen in Gütersloh. 37 trugen heute erstmals einen silbernen Stern auf der Schulter und dürfen sich fortan Polizeikommissarin oder Polizeikommissar nennen. Neun Beamtinnen und Beamte kehrten in den Kreis Gütersloh zurück.

Die Kolleginnen und Kollegen werden hautsächlich im Wach- und Wechseldienst eingesetzt, aber auch in den Direktionen Kriminalität und Verkehr.

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Kindertagespflege im Kreis GT: „Die Arbeit im sozialen Bereich war immer mein Traum“

Lia und Louis machen mit ihrer Kindertagespflegeperson Heike Schmidt (links) und Kerstin Walter (Vermittlung für Kindertagespflege Versmold) Seifenblasen im Sandkasten (Foto: Kreis Gütersloh).
Lia und Louis machen mit ihrer Kindertagespflegeperson Heike Schmidt (links) und Kerstin Walter (Vermittlung für Kindertagespflege Versmold) Seifenblasen im Sandkasten (Foto: Kreis Gütersloh).

Heike Schmidt aus Versmold hat ihren Traumjob gefunden. Seit viereinhalb Jahren arbeitet die gelernte Speditionskauffrau als selbstständige Kindertagespflegeperson im Kreis Gütersloh. „Die Arbeit im sozialen Bereich war immer mein Traum“, erzählt sie. „Jetzt im Alter habe ich ihn umgesetzt“. Der Kreis Gütersloh sucht weitere Kindertagespflegepersonen, die wie Heike Schmidt Lust auf die Arbeit mit Kindern haben. Dabei unterstützt und begleitet die Verwaltung die Tagesmütter und -väter auf ihrem Weg.

Schmidt betreut derzeit vier Kinder als Tagesmutter bei ihr zuhause, fünf gleichzeitig wären maximal möglich. In ihrem Garten gibt es eine Spielwiese, unter anderem mit Sandkasten, Spielhaus und einer Schaukel. „Es ist eine schöne Arbeit“, berichtet sie, die Kinder können in den kleinen Gruppen individuell gefördert und betreut werden. Wie viel Zeit die Kinder täglich bei einer Kindertagespflegeperson verbringen, kann je nach Bedarf festgelegt werden. Die Kinder werden bei Kindertagespflegepersonen in einem familiären Umfeld betreut. „Insbesondere, wenn man selbst gerade Mutter oder Vater geworden ist, ist die Arbeit in der Kindertagespflege eine tolle Möglichkeit. Man muss sich nicht von seinen eigenen Kindern trennen und kann sich seine Arbeitszeit und damit seinen Verdienst selbst frei einteilen“, bemerkt Schmidt.

„Der Fachkräftemangel ist auch in der Kindertagespflege spürbar“, so Kerstin Walter von der örtlichen Vermittlungsstelle Versmold. Es könnten noch mehrere Kindertagespflegepersonen in Versmold neu anfangen, der Bedarf sei da. Die Vermittlungsstellen für Kindertagespflege beraten die Eltern und vermitteln ihnen die Betreuungsplätze bei den Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus organisieren sie Netzwerktreffen für die Kindertagespflegepersonen und übernehmen die fachliche Begleitung.
Eine Pflegeerlaubnis wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt. Dafür werden die Eignung der Interessierten und der Betreuungsräume geprüft. Interessierte Personen nehmen unter anderem an einem Qualifizierungskurs und einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind teil. Außerdem werden eine ärztliche Bescheinigung und polizeiliche Führungszeugnisse aller erwachsenen Personen benötigt, die in dem Haushalt der Kinderbetreuung leben.

Die Bezahlung der Kindertagespflegepersonen erfolgt durch die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh. Die laufende Geldleistung umfasst sowohl die Anerkennung ihrer Förderleistung als auch Sachkosten, beispielsweise für Bastelmaterialen oder für die Betreuung der Kinder nötige Hygieneartikel. Außerdem entrichtet der Kreis die Hälfte der Kosten für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Fachstelle Kindertagespflege führt Erst- und Informationsgespräche, begleitet interessierte Personen bei der Eignungsfeststellung und arbeitet mit den örtlichen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege zusammen.
Personen, die Interesse daran haben Kindertagespflegeperson zu werden, können sich an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh wenden, telefonisch unter 05241/85 2485 oder per E-Mail an E.Gieseker@kreis-guetersloh.de

Mehr Informationen finden sich unter: www.kreis-guetersloh.de/kindertagespflege

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Jugendhilfeausschuss des Kreises GT: Stellenaufstockungen einstimmig beschlossen

(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)
(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gestern (30. August) tagten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht wie gewohnt im Sitzungssaal des Kreishauses, sondern im AWO-Haus der Jugend ‚Checkpoint‘ in Steinhagen. Vor der Sitzung bekamen sie eine Führung durch die Räumlichkeiten und konnten mit den Mitarbeitenden vor Ort ins Gespräch kommen. Thematisch passend dazu stand auf der Tagesordnung die Förderung von weiteren Stellen in Häusern der Kinder- und Jugendarbeit. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan sieht nach und nach eine Aufstockung der Fachkraftstellen vor. Die Stadt Harsewinkel hatte einen Antrag an den Kreis Gütersloh für eine vorgezogene Förderung von weiteren 0,75 Fachkraftstellen gestellt. Dieser Förderung – gültig ab 1. September – stimmten die Politikerinnen und Politiker einstimmig zu.

Stellenmehrbedarf gibt es auch in der Abteilung Jugend. Die Stelle ‚Kinderstark – NRW schafft Chancen‘ soll bis Ende 2025 verlängert werden. Die Stelleninhaberin, die seit Oktober 2022 beim Kreis beschäftigt ist, befasst sich mit der Netzwerkkoordination für die Stärkung und den Ausbau kommunaler Präventionsketten. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert eine Netzwerkkoordination mit bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten. Voraussetzung für den Beschluss ist der positive Förderbescheid des Landes. Die befristete Verlängerung der Stelle wurde einstimmig beschlossen.

Kita-Helferinnen und -Helfer unterstützen das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen bei einfachen, alltäglichen und nicht-pädagogischen Arbeiten, um diese zu entlasten. In den vergangenen Jahren wurden die Stellen zu 100 Prozent aus Landesmitteln bezuschusst. Ab 1. August 2023 soll dieser Fördersatz bei 90 Prozent liegen, womit die restlichen 10 Prozent durch die Träger zu decken sind. Der Beschlussvorschlag beinhaltete die Forderung die Eigenanteile der Träger – die besagten 10 Prozent – nicht aus Kreismitteln zu finanzieren. Begründet wurde dies unter anderem dadurch, dass bislang die Bezuschussung von Trägeranteilen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch die jeweilige Kommune erfolgt. In den weiteren Jugendämtern des Kreises und auch in anderen angrenzenden Jugendämtern soll keine Übernahme der Eigenanteile erfolgen. Den Vorschlag der Verwaltung lehnten die Politikerinnen und Politiker mehrheitlich ab. Dem neuen Vorschlag, die Eigenanteile bis Ende des Jahres aus Kreismitteln zu übernehmen, stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Sterbefallzahlen im Juli 2023 mit -1 % im Bereich des mittleren Wertes der Vorjahre

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Juli 2023 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 75 686 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich des mittleren Wertes (Median) der Jahre 2019 bis 2022 für diesen Monat (-1 %). Bei einer Betrachtung nach einzelnen Kalenderwochen gab es in Kalenderwoche 28 (vom 10. bis 16 Juli) eine Abweichung um +4 % vom entsprechenden Vergleichswert. Laut Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität des Robert Koch-Instituts überstieg die bundesweite Wochenmitteltemperatur zeitgleich einen Schwellenwert, ab dem zusätzliche Sterbefälle durch Hitze erwartbar sind. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes wurden in der ersten Julihälfte erhöhte Temperaturen gemessen, welche in der zweiten Monatshälfte deutlich zurückgingen. Mit niedrigeren Temperaturen im Verlauf des Monats sanken die Sterbefallzahlen in den Kalenderwochen 29 und 30 (17. bis 30. Juli) mit -2 % bis -6 % in den Bereich des mittleren Wertes aus den Vorjahren beziehungsweise darunter.

Entwicklung der Sterbefallzahlen im Juli lediglich in einzelnen Wochen und Ländern auffällig – Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. Im Juli wurde dort in den meisten Ländern keine Abweichung („no excess“) von den erwartbaren Entwicklungen festgestellt. In einzelnen Wochen gab es geringe Abweichungen („low excess“) in Slowenien, Deutschland und Italien. Mäßige Abweichungen („moderate excess“) wurden in Kalenderwoche 29 in Griechenland sowie in Italien ausgewiesen.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland: Grundlage der Sonderauswertung für das Jahr 2023 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig. Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sonderauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ aktualisiert. Neue Ergebnisse sind jeden Dienstag verfügbar.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem Median nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020 und 2021 in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu derartigen Ergebnissen für Jahre 2020 bis 2022 bietet die Pressemitteilung Nr. 293 vom 25. Juli 2023.

Bisherige Abbildungen in Pressemitteilungen zu monatlichen Sterbefallzahlen enthielten auch Daten zu COVID-19-Todesfallzahlen nach Sterbedatum. Aufgrund der geplanten Einstellung dieser Zeitreihe entfallen diese Angaben mittlerweile.

Weitere Informationen: Eine grafische Übersicht zur Entwicklung der Sterbefallzahlen für alle Bundesländer ist auf einer Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Weitere Informationen zur Sonderauswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“.

Über die Folgen der Corona-Pandemie für die Vorausberechnung von Bevölkerungszahlen sprechen wir auch in unserem Podcast „StatGespräch“ zum Thema Altersstruktur. Darin erklären wir unter anderem, welche Rolle die Lebenserwartung für die zukünftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland spielt.

Informationen zu Sterbefällen und Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit Hitze und Sonne in den Jahren 2001 bis 2021 bietet die Pressemitteilung Nr. N039 vom 28. Juni 2023.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: POL-GT: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 67-jährigen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FN) – Seit Dienstagabend (29.08., 19.00 Uhr) wird der 67-jährige Karl-Heinz M. aus Harsewinkel vermisst. Zuletzt wurde er am Busbahnhof in Vermold gesehen. Von dort wollte er möglicherweise zurück nach Harsewinkel fahren. Der Vermisste ist motorisch eingeschränkt und wirkt dann so als sei er betrunken. Der Vermisste ist 180 cm groß, schlank, hat blonde Haare und trug zuletzt eine schwarze Jacke und eine Jeanshose.
Ein Foto des Vermissten ist hier eingestellt:

https://polizei.nrw/fahndung/114014

Hinweise und Angaben dazu nimmt jede Polizeidienststelle unter der Rufnummer 110 oder die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Hallenbad Harsewinkel öffnet ab 5. September 2023 für Frühschwimmer

Aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse hat die Stadtverwaltung Harsewinkel beschlossen, die Öffnungszeiten des Freibads ab Dienstag, den 5. September 2023 anzupassen und den Frühschwimmerbetrieb unter der Woche ins Hallenbad zu verlegen.

Badegästen steht dann jeweils von dienstags bis freitags zur gewohnten Öffnungszeit ab 6 Uhr das Hallenbad zur Verfügung, der Freibadbetrieb startet an diesen Tagen erst um 8 Uhr und endet wie gewohnt um 20 Uhr.

Einlass ins Hallenbad besteht für alle Frühschwimmerinnen und Frühschwimmer bis 7:30 Uhr. Badegäste, die auch nach 8 Uhr die Angebote nutzen wollen, werden gebeten zu 8 Uhr samt Garderobe ins Freibad zu wechseln.

Die Öffnungs- und Nutzungszeiten am Samstag (7 bis 19 Uhr), Sonntag (8 bis 19 Uhr) und Montag (8 bis 20 Uhr) bleiben unverändert, an diesen Tagen findet nach wie vor ausschließlich Freibadbetrieb statt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)