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Erlebnis.Kreis.GT-Wanderung am 24. September in Harsewinkel-Marienfeld – jetzt für die kostenlose Tour anmelden

Das Kloster Marienfeld, der Klostergarten sowie das Naturschutzgebiet Hühnermoor sind die Hightlights der Erlebnis.Kreis.GT Wanderung am 24. September 2023 (Bildquelle: Kloster Marienfeld, Patrick Gawandtka).
Das Kloster Marienfeld, der Klostergarten sowie das Naturschutzgebiet Hühnermoor sind die Hightlights der Erlebnis.Kreis.GT Wanderung am 24. September 2023 (Bildquelle: Kloster Marienfeld, Patrick Gawandtka).

Die pro Wirtschaft GT lädt Natur- und Kulturbegeisterte herzlich zur diesjährigen Herbstwanderung am Sonntag, 24. September um 10 Uhr nach Harsewinkel-Marienfeld ein. Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Kreisgebiet sowie Zugezogene jeden Alters sind willkommen. Die Teilnahme an der Tour ist kostenlos.

Die Rundwanderung startet am Kloster Marienfeld um 10.00 Uhr. Die Route erstreckt sich über eine Länge von 7,5 Kilometern und führt die Teilnehmenden durch drei geführte Abschnitte: ein Einblick in die Historie und das Mönchsleben im Zisterzienserkloster, einen Besuch der 2.000 qm großen Gartenanlage, sowie eine Wanderung zum Naturschutzgebiet Hühnermoor, Heimat vieler Tier- und Pflanzenarten. Das Café im Hühnerstall bietet eine herzhafte Kartoffelsuppe (Selbstzahler) zur Stärkung an. Anschließend kann das Heimatmuseum, das die dörfliche Geschichte zeigt, besichtigt werden. Entlang der Lutter geht es zurück zur Klosteranlage.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen sind bis zum 19. Sept. 2023 über das Onlineformular möglich: www.erfolgskreis-gt.de/freizeit/wandern. Kontakt: Marion Lauterbach, E-Mail m.lauterbach@prowi-gt.de, Tel. 05241 85 1066.

(Text- und Bildquelle: pro Wirtschaft GT/Patrick Gawandtka)

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH: Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen

Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

Zum 1. Juli 2023 sind die Beiträge zur Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent gestiegen. Außerdem schmälern Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Lohnsteuer und andere Abzüge das Gehalt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, was vom Lohn abgezogen wird und welche Abzüge in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

1. Lohnsteuer – Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient monatlich 2.100 Euro brutto. Als Single ist sie der Steuerklasse I zugeordnet. Die Lohnsteuer in Höhe von 143,91 Euro pro Monat wird von ihrem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen.

In Deutschland gilt: Wer mehr verdient, der soll auch mehr Lohnsteuer zahlen. Je höher also das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Der liegt derzeit zwischen 14 und 45 Prozent je nach Einkommenshöhe (der durchschnittliche Steuersatz für das gesamte Einkommen ist geringer).

Auf seinen Internetseiten stellt das Bundesministerium für Finanzen einen Lohn- und Einkommensteuerrechner zur Verfügung, um die eigene Lohnsteuer berechnen zu können. (LINK: Lohn- und Einkommensteuerrechner:Startseite (bmf-steuerrechner.de)

2. Solidaritätszuschlag – Seit 1991 zahlen deutsche Arbeitnehmer/innen einen Solidaritätszuschlag, der auch als „Soli“ bekannt ist. Zurzeit gehen dafür 5,5 Prozent der Lohnsteuer an das Finanzamt. Allerdings wurde von der Bundesregierung für knapp 90 Prozent aller Arbeitnehmer/innen der Solidaritätszuschlag abgeschafft. Das gilt seit 2021. Unsere Arbeitnehmerin mit ihrem Brutto-Verdienst von 2.100 Euro muss monatlich keinen „Soli“ mehr zahlen. Nur noch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit höherem Einkommen sind dazu verpflichtet.

3. Kirchensteuer – Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich noch Kirchensteuer. Die Höhe des Abzugs hängt zum einen vom Gehalt und zum anderen vom Bundesland ab, in dem man arbeitet. Unsere Arbeitnehmerin ist evangelisch und arbeitet in Hessen. Deshalb zahlt sie neun Prozent Kirchensteuer:

9 % (Kirchensteuer) von 144,16 Euro (Lohnsteuer) = 12,95 Euro

Übrigens: Wer in Baden-Württemberg oder in Bayern arbeitet, zahlt nur acht Prozent seiner Lohnsteuer.

4. Krankenversicherung – Gesetzlich Versicherte zahlen 2023 einen Krankenkassenbeitrag von einheitlich 14,6 Prozent. Unsere Arbeitnehmerin bekommt 7,3 Prozent direkt vom Gehalt abgezogen, ihr Arbeitgeber zahlt die restlichen 7,3 Prozent der Krankenversicherung. Hinzu kommt ein kassenindividueller, einkommensabhängiger Zusatzbeitrag, zum Beispiel in Höhe von 1,2 Prozent.

Bis 2019 mussten Arbeitnehmer/innen den Zusatzbeitrag der Krankenkasse allein tragen. Das hat sich aber 2019 geändert, der Arbeitgeber übernimmt jetzt auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Bei unserer Arbeitnehmerin bedeutet das konkret: Sie zahlt 7,3 Prozent Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, also 0,6 Prozent.

7,9 % (Krankenkassenbeitrag) von 2.100 Euro (Gehalt) = 165,90 Euro

Übrigens: Die Sozialversicherungsbeiträge – dazu gehören die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung – teilen sich Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen hälftig.

Und: Wie hoch die Kosten für eine private Krankenversicherung sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Höhe richtet sich nach den Leistungen, die man in Anspruch nehmen will.

5. Rentenversicherung – Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Für unsere Arbeitnehmerin mit 2.100 Euro Bruttoverdienst im Monat sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

9,3 % (Beitrag für die Rentenversicherung) von 2.100 Euro (Gehalt) = 195,30 Euro

Auch ihr Arbeitgeber muss 195,30 Euro für die Rentenversicherung abführen. Denn beide Seiten teilen sich die insgesamt 18,6 Prozent Rentenbeitragssatz. Dieser Satz gilt einheitlich für alle Angestellten in Deutschland.

6. Pflegeversicherung – Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer pflegebedürftig, greift die Pflegeversicherung. Am 1. Juli 2023 ist der Pflegebeitragssatz auf 3,4 Prozent erhöht worden. Davon trägt der Arbeitgeber die eine Hälfte und unsere Arbeitnehmerin die andere Hälfte, also jeweils 1,7 Prozent:

1,7 % (Beitrag zur Pflegeversicherung) von 2.100 Euro (Gehalt) = 35,70 Euro

Wichtig: Wer über 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat, zahlt seit dem 1. Juli 2023 zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Dieser Zuschlag wird allein von der/dem Versicherten bezahlt. Da unsere Arbeitnehmerin erst 21 Jahre alt ist, muss sie noch keinen Zuschlag zahlen. Hätte sie allerdings zwei oder mehr Kinder, würde sich ihr Beitragssatz ab Sommer 2023 wie folgt verringen:

Seit 1. Juli 2023            Beitragssatz     Arbeitnehmeranteil

ohne Kind (ab 23 Jahre)      4,00 Prozent     2,30 Prozent
mit einem Kind               3,40 Prozent     1,70 Prozent
mit zwei Kindern             3,15 Prozent     1,45 Prozent
mit drei Kindern             2,90 Prozent     1,20 Prozent
mit vier Kindern             2,65 Prozent     0,95 Prozent
mit fünf oder mehr Kindern   2,40 Prozent     0,70 Prozent

Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Übrigens: Nur im Bundesland Sachsen ist die Verteilung zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen anders – Arbeitnehmer/innen müssen hier einen höheren Anteil zahlen als der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.

7. Arbeitslosenversicherung – Damit unsere Arbeitnehmerin abgesichert ist, falls sie arbeitslos werden sollte, ist auch ein monatlicher Beitrag für die Arbeitslosenversicherung fällig:

1,3 % (Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) von 2.100 Euro (Gehalt) = 27,30 Euro

In der Regel zahlt auch hier der Arbeitgeber die andere Hälfte der insgesamt 2,6 Prozent (Stand 2023). 2019 waren es noch 2,5 Prozent.

Übrigens: Beamte und Soldaten bzw. Soldatinnen sind von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung befreit, genauso wie Mini-Jobber/innen, die nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.

Wichtig: Alle Versicherungsbeiträge, die auf der Gehaltsabrechnung stehen, können in der Steuererklärung angegeben werden.

Alle Abzüge auf einen Blick
Brutto-Gehalt:                           2.100 Euro
Abzüge:        Lohnsteuer:              143,91 Euro 
               Soli:                      ---------
               Kirchensteuer:            12,95 Euro
               Krankenversicherung:     165,90 Euro
               Rentenversicherung:      195,30 Euro
               Pflegeversicherung:       35,79 Euro
               Arbeitslosenversicherung: 27,30 Euro

Netto-Gehalt:                         1.518,94 Euro

Nach allen Abzügen bleiben der Arbeitnehmerin von ihrem Brutto-Gehalt in Höhe von 2.100 Euro also jeden Monat 1.518,94 Euro netto übrig.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Schlägerei unter drei Erwachsenen

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Samstagabend (19.08., 22.15 Uhr) kam es in der Nähe des Hallenbads am Prozessionsweg zu einer Schlägerei.

Vor Ort trafen die Polizeibeamten auf drei alkoholisierte Männer. Die 21- und 49- jährigen Männer sollen sich mit dem ebenfalls 49-jährigen Mann geschlagen haben. Aufgrund sprachlicher Barrieren konnten die Hintergründe des Sachverhalts vor Ort nicht abschließend geklärt werden. Sie werden im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens ergründet.
Die 49-jährigen Männer waren jeweils leicht verletzt.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Vorfall machen? Hinweise nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Veloroute auf der ehemaligen B 68: Vier Baulastträger planen eine gemeinsame Rad-Route im Kreis GT

Auf der ehemaligen B 68 zwischen Borgholzhausen und Bielefeld geht es los mit den Planungen: Eine Veloroute, also eine sichere und gut ausgebaute Radverkehrsachse, soll entstehen. Darauf haben sich die Stadt Bielefeld, der Kreis Gütersloh, Straßen.NRW sowie die Stadt Halle (Westf.) als jeweiliger Eigentümer von Streckenabschnitten in einer gemeinsamen Absichtserklärung geeinigt. Als weitere zu Beteiligende sind die Gemeinde Steinhagen und die Stadt Borgholzhausen mit dabei.

Mit der Absichtserklärung ist nun der Grundstein für konkrete Planungen gelegt. Die Gesamtlänge des Projekts beträgt 19,29 Kilometern. 9,7 Kilometer entfallen dabei auf den Kreis Gütersloh und 1,6 Kilometer auf die Stadt Halle (Westf.). Die Planungen für die 8,0 Kilometer von der Grenze Halle/Steinhagen bis Bielefeld, von denen 7,6 Kilometer in der Zuständigkeit von Straßen.NRW liegen, übernimmt federführend die Stadt Bielefeld.

Bundesweites Beispiel im Alltagsradwegenetz – Hintergrund des Projekts ist, dass mit Inbetriebnahme der A 33 Kapazitäten entlang der ehemaligen B 68 freigeworden sind. Dazu sagt Güterslohs Landrat Sven-Georg Adenauer: „Die Veloroute soll ein bundesweites Beispiel dafür werden, wie eine Ex-Bundesstraße zugunsten des Radverkehrs umfunktioniert werden kann. Im Kreis Gütersloh ist die Veloroute entlang der B 68 ein wichtiges Teilstück des ‚Alltagsradwegenetz‘. Seit 2020 ist der Kreis Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.“

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Projekt die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Akteuren. „Es ist wichtig, dass Mobilität nicht nur bis an die eigene Stadtgrenze gedacht wird. Das gilt insbesondere, da dank der E-Bikes nun auch für längere Strecken häufiger das Rad genutzt wird“, sagt Martin Adamski, Verkehrsdezernent der Stadt Bielefeld. „Ich freue mich, dass wir mit der Veloroute diesen Gedanken gemeinsam mit dem Kreis Gütersloh, Straßen.NRW und unseren Nachbarkommunen umsetzen werden.“

Alternative zum Auto schaffen – Der Fokus liegt dabei auf der Umgestaltung und Umverteilung des Straßenraums zugunsten einer gut ausgebauten und lückenlosen Radverkehrsverbindung. „Die Veloroute soll ein attraktiver Radweg werden, damit er gern genutzt und von Pendelnden als echte Alternative zum Auto gesehen wird“, erklärt Manuela Rose, Planungsleiterin bei Straßen.NRW. „Ebenso wichtig ist es, ein Netz von Radwegen in den umliegenden Städten zu schaffen, die als Zubringer zur Veloroute dienen.“

Die Relevanz von gut ausgebauten Radwegen bestätigt Thomas Tappe, Bürgermeister der Stadt Halle (Westf.): „Für die Städte und Gemeinden an der ehemaligen B 68 bedeutet die Veloroute eine nachhaltige Attraktivierung der Verkehrsanbindungen. Mit der A 33, der Bahnlinie Haller Willem und der neuen Veloroute bieten wir Pendlern und Gästen eine gute Erreichbarkeit per Auto, Bahn oder Fahrrad. Die Stadt Halle mit ihrem hohen Pendlerüberschuss wird als starker Arbeitgeberstandort besonders profitieren, denn eine gute Erreichbarkeit mit dem Rad ist heute ein echter Wettbewerbsvorteil.“ 

Auf dem Teilabschnitt zwischen Bielefeld und Steinhagen werden im Winter 2023 Vorplanungen getroffen und konkrete Planungsvarianten erstellt. Da unter anderem auch Grundstücke erworben werden müssen, ist mit einer Umsetzung einzelner Bauabschnitte ab 2027 zu rechnen. Das Teilstück vom Schnatweg bis Halle inklusive der gesamten Ortsdurchfahrt ist bereits beauftragt. Auch für einen radoptimierten Umbau der Borgholzhausener Bahnhofskreuzung direkt an der Mobilstation liegt bereits ein Plankonzept vor, die Stadt Borgholzhausen tätigt aktuell erste Grunderwerbe.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ministerin Scharrenbach: Landesregierung NRW unterstützt Zuhause-Bauer mit verbesserter Förderung

Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)

Ab dem 1. September 2023 werden die drei Eigentumsförderprogramme der landeseigenen Förderbank, NRW.BANK, „NRW.BANK.Wohneigentum“, „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ und „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ mit deutlich verbesserten Konditionen ausgestattet. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK wollen damit den aktuellen Marktbedingungen wie den gestiegenen Baukosten und Bauzinsen entgegenwirken und Bürgerinnen und Bürger entlasten. Alle drei Programme bieten Darlehen für Privathaushalte, die Wohneigentum bauen, kaufen oder sanieren möchten.

„Wer in Nordrhein-Westfalen vom Eigenheim träumt, soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in den eigenen vier Wänden aufzuwachen. Wir fördern, was Wohnungen schafft. Das machen wir mit der öffentlichen Wohnraumförderung und den Förderprogrammen der NRW.BANK. Damit sind wir auch ‚Zuhause-Bauer‘. Jetzt setzen wir noch einen weiteren Stein auf dieses stabile Fundament. Für die drei Darlehensprogramme der NRW.BANK werden die Zinssätze verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die Förderbank passgenaue Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Zudem kann etwa das Programm NRW.BANK.Wohneigentum nun erstmals auch für Anschlussfinanzierungen eingesetzt werden. Damit greifen wir denen unter die Arme, die eine Anschlussfinanzierung ihres Kredits zu den gestiegenen Konditionen nicht mehr bedienen könnten. Haushalte mit mittlerem Einkommen werden bei der Finanzierung ihrer Eigentumspläne jetzt besser unterstützt. Eigentümer und die, die es werden wollen, können auf Nordrhein-Westfalen bauen – aller Krisen zum Trotz“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die NRW.BANK als Förderbank des Landes bietet ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme ergänzend zur öffentlichen Wohnraumförderung des Landes an. Die NRW.BANK-Förderung ist über die Hausbanken zu beantragen. Sie ist mit anderen Fördermitteln von Land und Bund kombinierbar.

„Gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sorgen wir mit unserer Förderung dafür, dass mehr bezahlbarer Wohnraum in Nordrhein-Westfalen geschaffen wird“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK. „In Zeiten hoher Preise und gestiegener Zinsen kommt dem geförderten Wohnungsbau dabei eine besondere Bedeutung zu. Damit dieser weiter an Attraktivität gewinnt, haben wir die Förderkonditionen jetzt noch einmal verbessert.“

Der Zinssatz etwa beim NRW.BANK.Wohneigentum wird ab dem 1. September 2023 um 0,2 Prozent verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die NRW.BANK ebenfalls kürzere sowie längere Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Eine weitere Verbesserung des Förderangebots besteht darin, dass zukünftig mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum auch Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung möglich sind. Bis zu 100 Prozent des zu finanzierenden Restkapitals können so finanziert werden. So werden die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die zu günstigen Zinskonditionen einen Kredit aufgenommen haben und durch die aktuell stark gestiegenen Kreditzinsen ihren aktuellen Kredit nicht weiterfinanzieren könnten.

Übersicht über die Änderungen der wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der NRW.BANK ab dem 1. September 2023:

NRW.BANK.Wohneigentum (Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums)

  • Einführung eines Verwendungszwecks für Anschlussfinanzierungen
  • Einführung neuer Laufzeitvarianten
  • Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent
  • Das Förderprogramm NRW.BANK.Wohneigentum richtet sich an Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen. Auch hier wurden seit 1. März die Einkommensgrenzen erhöht. Bei Einzelpersonen zum Beispiel sind das maximal 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (zuvor: 60.000 Euro); bei Familien mit zwei Kindern 140.000 Euro (100.000 Euro je Paar plus 20.000 Euro je Kind, zuvor: 75.000 Euro je Paar plus 15.000 Euro je Kind).

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen (Bau, Ersterwerb oder Sanierung von nachhaltigem Wohneigentum)

  • Streichung Förderhöchstbetrag für Neubauvorhaben (aktuell 250.000 Euro)
  • Einführung neuer Laufzeitvarianten
  • Erhöhung der festen Zinsverbilligung von 0,5 Prozent auf 1,0 Prozent.
  • Beim Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen gibt es keine Einkommensgrenzen.

NRW.BANK.Gebäudesanierung (Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum)

  • Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 75.000 Euro je Vorhaben auf 150.000 Euro
  • Einführung neuer Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten
  • Beim Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung gibt es keine Einkommensgrenzen.

Weitere Informationen zu den Programmen finden Sie unter:

  • Mehr zu NRW.BANK.Wohneigentum

www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/nrwbank-wohneigentum.html

  • Mehr zu NRW.BANK.Nachhaltig

www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60050/nrwbank-nachhaltig-wohnen.html

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Bierabsatz im 1. Halbjahr 2023 um 2,9 % niedriger als im Vorjahreszeitraum

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDer Bierabsatz ist im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,9 % beziehungsweise 127,8 Millionen Liter gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager im 1. Halbjahr 2023 rund 4,2 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Nach dem leichten Anstieg 2022 gegenüber dem Pandemie-Jahr 2021 setzt sich damit die langfristige Entwicklung mit sinkenden Absatzzahlen fort. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten.

Bierabsatz mit deutlichen saisonalen Schwankungen, langfristiger Trend rückläufig – Bei den monatlichen Bierabsatzzahlen zeigt sich ein auffälliges saisonales Muster. Ebenso deutlich wie der Bierabsatz in den Frühjahrs- und Sommermonaten steigt, geht er im Herbst und Winter wieder zurück. Erkennbar ist auch der langfristige Trend: Der jährliche Bierabsatz geht in Deutschland seit Längerem kontinuierlich zurück. So lag er im 1. Halbjahr 2023 um 12,2 % niedriger als zehn Jahre zuvor (1. Halbjahr 2014: 4,8 Milliarden Liter).

82 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 um 3,5 % auf 3,4 Milliarden Liter. Die restlichen 18 % beziehungsweise 757,5 Millionen Liter wurden steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) abgesetzt. Das waren 0,2 % weniger als im Vorjahr. Davon gingen 404,0 Millionen Liter (-0,4 %) in EU-Staaten, 347,9 Millionen Liter (-0,2 %) in Nicht-EU-Staaten und 5,6 Millionen Liter (+3,7 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.

Bei den Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – war im 1. Halbjahr ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 wurden 8,6 % weniger Biermischungen abgesetzt. Sie machten mit 211,1 Millionen Litern allerdings nur 5,0 % des gesamten Bierabsatzes aus.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich im Statistischen Bericht „Absatz von Bier“. Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen zum Absatz von Bier (73421-0001 und 73421-0002) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Die GREENDECKER vom Team Fölling Bedachungen sind Ihr Spezialist für Gründächer & Dachbegrünung in Harsewinkel!

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In Harsewinkel werden Gründächer seit dem 1. Januar 2023 durch eine 100%-Reduzierung der Niederschlagswassergebühr gefördert. Die Förderung gilt für alle Wohn-, Geschäfts – und Nichtwohngebäude, greift ab einer Mindestgröße von 15m² Nettovegetationsfläche und gilt für Neubau- und Bestandsdächer.

Zu den Infos, Richtlinien und Antragsunterlagen der Stadtverwaltung Harsewinkel >>>

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Fünfmal 25-jähriges Dienstjubiläum im Harsewinkeler Rathaus

Personalleiter Stefan Volmering (links) und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts) gratulieren (von links) Jasmina Rizvic, René Tesche, Walentina Gippe, Dominik Kleinemas und Nina Lotz (Foto: Stadt Harsewinkel).
Personalleiter Stefan Volmering (links) und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts) gratulieren (von links) Jasmina Rizvic, René Tesche, Walentina Gippe, Dominik Kleinemas und Nina Lotz (Foto: Stadt Harsewinkel).

Bei einer Feierstunde im Großen Sitzungssaal des Rathauses konnte Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide im Beisein von Personalleiter Stefan Volmering Mitte August gleich fünf Beschäftigten zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum gratulieren.

Jasmina Rizvic begann 1998 bei der Stadt Harsewinkel mit der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten/Kauffrau für Bürokommunikation. Sie ist seitdem als Sachbearbeiterin in der Finanzverwaltung tätig.

Dominik Kleinemas startete 1998 bei der Stadt mit der Ausbildung zum Ver- und Entsorger in der Fachrichtung „Wasserversorgung“ im Wasserwerk. Er ist seit einigen Jahren zudem als Sicherheitsbeauftragter im Wasserwerk tätig.

René Tesche begann 1998 bei der Stadt mit einer Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe im Frei- und Hallenbad. In 2020 schloss er erfolgreich seine Fortbildung zum Meister für Bäderbetriebe ab. Bereits seit 2012 ist René Tesche stellvertretender Betriebsleiter.

Walentina Gippe blickt ebenfalls auf 25 Jahre bei der Stadt Harsewinkel zurück. In dieser Zeit war sie als Reinigungskraft in nahezu allen städtischen Einrichtungen tätig. Aktuell ist sie in erster Linie für die Reinigung der Turnhallen der Kardinal-von-Galen-Schule und des Life-Line Jugendtreffs zuständig.

Nina Lotz startete als ausgebildete Verwaltungsfachangestellte im Jahr 2006 bei der Stadt Harsewinkel. Nach vielen Jahren als Sachbearbeiterin in der Sozialverwaltung ist sie seit 2020 als Sachbearbeiterin in der Wohngeldstelle tätig.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Straßensperrungen im westlichen Bereich Greffens ab Montag – Baustellen wandern je nach Baufortschritt von Straße zu Straße!

Wegen Tiefbauarbeiten wird es im inneren Bereich des Harsewinkeler Ortsteils Greffen in den Wohngebieten zwischen der Beelener und Sassenberger Straße voraussichtlich ab dem 21. August 2023 zu Straßensperrungen und Verkehrseinschränkungen kommen.

Die Firma Infratech Bau aus Meppen nimmt im Auftrag der Westnetz GmbH erste Arbeiten zur Erschließung der Ortschaft mit Glasfaser vor. Mit Fortschreiten des Netzaufbaus werden die Baustellen je nach Baufortschritt über einen längeren Zeitraum weiter von Straße zu Straße verlegt und „wandern“ daher in nächster Zeit durch den benannten Bereich. Die Bürgerinnen und Bürger werden dabei gebeten, sich bezüglich tagesaktuellen Sperrungen und den damit möglicherweise verbundenen Verkehrseinschränkungen oder -behinderungen an den Hinweisschildern vor Ort zu orientieren sowie in Sonderfällen auf Mitteilungen in ihren Briefkästen zu achten.

Die Stadtverwaltung Harsewinkel bittet alle Verkehrsteilnehmenden in den Baustellenbereichen vorsichtig zu fahren und gegebenenfalls etwas mehr Zeit als gewöhnlich für ihre Fahrten einzuplanen.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Kolping sucht den Superstar – Sommerfest der Kolpingsfamilie Harsewinkel am 3. September & Fahrt zum Kolpingtag am Vortag!

Die Kolpingsfamilie Harsewinkel lädt am Sonntag, den 3. September ab 14:30 traditionell alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zum öffentlichen Sommerfest auf der Pfarrwiese hinter dem St.-Lucia-Pfarrheim ein. Der Tag startet um 10:45 Uhr mit einem gemeinsamen Open-Air Gottesdienst. Ab dem frühen Nachmittag geht es dann mit Musik vom Kolpingorchester, Hüpfburg, Spielmobil und dem Schießen um die Königswürde weiter. Mit KSDS – Kolping sucht den Superstar steht in diesem Jahr wieder ein besonderes Highlight auf dem Programm. Bei dieser besonderen Play-back-Show dürfen alle Kinder mitmachen, die sich bis zum 20. August telefonisch unter 0176-21901377 oder per E-Mail an info@kolping-harsewinkel.de angemeldet haben.

Mit Kaffee und Kuchen, Bratwurst, Pommes, Veggie-Burgern und Getränken zu familienfreundlichen Preisen wird für das leibliche Wohl gesorgt.
Bereits am Samstag sind alle Interessierten in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr zur Teilnahme am Kolpingtag in Münster eingeladen. Anmeldung bis zum 27.08.2023 unter der
Telefon-Nr. 05247-5330. Weitere Infos unter www.vor-ort.kolping.de/kolpingsfamilie-Harsewinkel.
Ab 19 Uhr ist zum Abschluss in Harsewinkel noch ein gemütliches Beisammensein mit dem Kolpingorchester, Getränken und Bratwurst eingeplant. An beiden Tagen ist der Eintritt frei und die Kolpingsfamilie Harsewinkel freut sich auf viele Besucher beim Sommerfest 2023.