Im Amtsblatt Nr. 10 / 2023 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Jahresabschlüssen des Wasserwerks und des Abwasserbetriebs sowie zum Bebauungsplan Nr. 90 „In de Wieske“ thematisiert.
Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Von A wie Adipositas bis Z wie Zöliakie – wer an einer Krankheit leidet und Austausch sucht, hat nun die Möglichkeit, sich online über Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh zu informieren. Der Selbsthilfe-Wegweiser der Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle (BIGS) ist eine Online-Datenbank, bei der alle Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh, die der BIGS bekannt sind, registriert sind. Der neue Wegweiser ist im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/selbsthilfe-wegweiser zu finden.
Der Austausch in einer Gruppe kann bei gesundheitlichen, seelischen und sozialen Themen helfen, besser mit der Lebenssituation zurechtzukommen. Selbstverständlich können Interessierte auch weiterhin persönlich zur BIGS in die Stadtbibliothek Gütersloh kommen, sich telefonisch oder schriftlich über Selbsthilfegruppen informieren. Sollte bei den aufgeführten Gruppen nicht die passende dabei sein, helfen die Fachkräfte bei der Suche nach anderen Formen der Unterstützung, beziehungsweise nach überregionalen Gruppen oder bei der Gründung einer neuen Gruppe.
Den neuen Selbsthilfe-Wegweiser hat die BIGS zum Anlass genommen, den Internetauftritt zu überarbeiten. Nutzer haben jetzt einen umfassenden Überblick über die Unterstützungsangebote der BIGS sowie über aktuelle Veranstaltungen wie Gesundheitsvorträge oder Lesungen.
Denn Betroffene in Selbsthilfegruppen zu vermitteln, ist nur eine von vielen Tätigkeiten. Die BIGS dient als Anlaufstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger und informiert sowohl über Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten bei psychischen und körperlichen Erkrankungen, als auch über psychosoziale Unterstützungsangebote beispielsweise bei Trauer oder Trennungen. Auch Angehörige, die mit einer plötzlichen oder sich anbahnenden Pflegesituation oder einer Erkrankung konfrontiert werden, können bei den Beraterinnen der BIGS Rat suchen.
Steuererklärung 2022: Mehr Zeit zum Abgeben (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Steuererklärung 2022: Mehr Zeit zum Abgeben (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben für die Abgabe der Steuererklärung 2022 zwei Monate länger Zeit, nämlich bis zum 2. Oktober 2023. Wer für die Abgabe der Steuererklärung sogar vier Jahre Zeit hat, was bei einer verspäteten Abgabe passiert und wie man mehr Zeit gewinnt, das erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Steuererklärung 2022: Mehr Zeit zum Abgeben – Bis zum Veranlagungszeitraum 2018 musste die Steuererklärung spätestens am 31. Mai beim Finanzamt sein. Seither ist der 31. Juli der neue Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung – also sieben Monate nach dem Veranlagungszeitraum.
Der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr, für das die Steuererklärung gemacht wird, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember beispielsweise des Jahres 2022.
Allerdings erhielten Steuerzahler/innen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wegen der Corona-Pandemie mehr Zeit: Die Steuererklärung für das Jahr 2021 musste spätestens am 31. Oktober 2022 beim Finanzamt abgegeben werden. Und die Regierung hat mit dem Maßnahmenpaket „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ Verlängerungen auch für die kommenden Jahre beschlossen:
Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein. Weil dieses Datum aber auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den 2. Oktober 2023.Die Steuererklärung für 2023 muss das Finanzamt spätestens bis zum 31. August 2024 erreicht haben. Auch dieser Termin fällt auf einen Samstag, weshalb sich der Abgabetermin auf den 2. September 2024 verschiebt.Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hingegen ist wieder der 31. Juli 2025.
Übrigens: Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Die Steuererklärung 2019 muss also erst am 31. Dezember 2023 bis 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein. Doch dieser Termin gilt nur für Steuerzahler/innen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Steuererklärung aber freiwillig abgeben möchten.
Verspätungszuschlag: Mindestens 25 Euro pro Monat – Das zuständige Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag für diejenigen Steuerzahler/innen fest, die ihre Steuererklärung zu spät abgeben. Vor 2018 lag es noch im Ermessen des zuständigen Finanzamts, ob und in welcher Höhe ein solcher Zuschlag erhoben wird oder nicht. Mittlerweile ist in der Abgabenordnung anstelle der sogenannten „Kann-Regelung“ – abgesehen von einigen Ausnahmen – die „Muss-Regelung“ festgelegt.
Bei der „Kann-Regel“ ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags weiterhin Ermessenssache, während bei der „Muss-Regel“ der Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen ist. Das bedeutet: Die Finanzämter setzen nicht immer zwingend einen Verspätungszuschlag fest, wenn die Steuererklärung zu spät eintrifft. Wenn aber doch ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, dann stets mit 0,25 Prozent der verbleibenden Steuerschuld bzw. mindestens 25 Euro pro Monat – und zwar zusätzlich zur zu zahlenden Steuer. Wer also seine Steuererklärung beispielsweise einen Monat und einen Tag später abgibt, der zahlt zusätzlich 0,5 Prozent oder mindestens 50 Euro. Bis zu 25.000 Euro kann der Verspätungszuschlag betragen.
Mehr Zeit mit der VLH – Wer seine Steuererklärung für 2022 von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater machen lässt, hat deutlich länger Zeit für die Abgabe – nämlich bis zum 31. Juli 2024.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
(BIld: St. Hubertus Schützenbruderschaft Harsewinkel e. V.)
(BIld: St. Hubertus Schützenbruderschaft Harsewinkel e. V.)
Die St. Hubertus Schützenbruderschaft fährt am 12.08.2023 zum LBZ nach Hostmar.
Wir starten um 7 Uhr am Hubertushaus und werden mit unseren Fahrgemeinschaften abends wieder zurück sein. Wer unsere Schützenkönigin Tanja Hinkerohe und unseren Jungschützenkönig Hendrik Bellmann unterstützen möchte, kann sich in der App oder beim Vorstand anmelden. Wir freuen uns auf rege Teilnahme und drücken unseren Regenten bei ihren Wettkämpfen die Daumen.
(Text- und Bildquelle: Mareen H./St. Hubertus Schützenbruderschaft Harsewinkel)
Kreisdirektorin Susanne Koch begrüßte heute zusammen mit den Ausbildungsleiterinnen Simone Kramer und Selina Niermann aus der Abteilung Personal und Organisation die neuen Auszubildenden (Foto: Kreis Gütersloh).
Kreisdirektorin Susanne Koch begrüßte heute zusammen mit den Ausbildungsleiterinnen Simone Kramer und Selina Niermann aus der Abteilung Personal und Organisation die neuen Auszubildenden (Foto: Kreis Gütersloh).
Am Dienstag hat Kreisdirektorin Susanne Koch 26 neue Auszubildende im Kreishaus Gütersloh begrüßt. Für die Auszubildenden beginnt heute die erste von zwei Einführungswochen, die von der Ausbildungsleitung Sarah Hahne, Simone Kramer und Selina Niermann organisiert werden. Auf die Auszubildenden wartet unter anderem ein Ausflug zum Bauhof in Wiedenbrück, eine Stadtrallye und Vorträge zur Organisation der Kreisverwaltung. Im September geht es dann mit dem zweiten Teil der Einführungswochen weiter.
Die Arbeitsbereiche sind breit gefächert: Vier Auszubildende beginnen ihr Studium zum Bachelor of Laws, fünf weitere werden Verwaltungswirte. Für acht geht es in den Rettungsdienst für die Ausbildung zum Notfallsanitäter. Außerdem gibt es fünf Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten. Im Bereich der Fachberufe starten in diesem Jahr vier Auszubildende: Ein Vermessungstechniker, eine Kreisvermessungsoberinspektorin, ein Straßenwärter und eine Lebensmittelkontrolleurin.
Preisträger gesucht: Wer soll den Theo-Suer-Preis für ehrenamtliches Engagement in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen erhalten?Seit mittlerweile 2001 verleiht der SPD-Ortsverein Harsewinkel jährlich den Theo-Suer-Preis an Personen oder Gruppen, die auf ehrenamtlicher Basis ein besonderes Engagement gegenüber den Harsewinkeler Mitbürger(innen)n anbieten. Das Ehrenamt leistet einen wertvollen Beitrag im alltäglichen Leben, in verschiedenen Bereichen und Altersgruppen. Auch der Rat der Stadt hat dies durch die Einführung der Ehrenamtskarte am 01. Januar 2017 anerkannt.
Der SPD-Ortsverein Harsewinkel möchte auch in diesem Jahr das Engagement in der Stadt Harsewinkel mit dem Theo-Suer-Preis würdigen – zum 23. Mal. Der an den lokalen Parteimitgründer Theodor Suer erinnernde Preis ist mit 750 Euro dotiert. Theodor Suer (gestorben 2000) war Betriebsratsvorsitzender der Firma Claas, SPD-Ratsmitglied und Ehrenringträger der Stadt Harsewinkel und hat sich selbst in vielfacher Weise ehrenamtlich für seine Mitbürger/innen engagiert.
Bis zum 18. August 2023 können Vorschläge eingereicht werden mit Einzelpersonen oder Gruppen jeden Alters, die sich unentgeltlich für ihre Mitbürger/innen und das Gemeindewohl einsetzen. Solche Vorschläge (mit kurzer Begründung) können schriftlich oder per E-Mail an die Organisatorinnen Rieke Vartmann, Erfurter Ring 18 in 33428 Harsewinkel, E-Mail: riekevartmann@gmail.com oder Diana Hinney, Lindenweg 37 in 33428 Harsewinkel, E-Mail: Diana.Hinney1503@t-online.de eingereicht werden. Die bereits in vergangenen Jahren eingereichten, bislang nicht berücksichtigen Vorschläge bleiben bestehen und werden jedes Jahr erneut in die Beratungen einbezogen.
Die Sommerferien gehen in dieser Woche zu Ende und das neue Schuljahr beginnt. Ab der kommenden Woche (07.08.) sind auch wieder zahlreiche Schulanfänger unterwegs. Damit die „i-Männchen“ ihren sicheren Weg zur Schule finden, bedarf es einiger Übung und Unterstützung.
Hierbei gilt es, die ersten Schritte zur Selbstständigkeit im Straßenverkehr zu bewältigen. Gerade in den ersten Tagen sollten die ganz Jungen von den Eltern, aber auch von allen anderen Verkehrsteilnehmern unterstützt werden. Um die Kompetenzen der Kinder im Straßenverkehr nach und nach zu stärken, sollten Eltern mit ihrem Nachwuchs einen sicheren Schulweg wählen, dabei als Vorbild agieren und mit ihren Kindern über mögliche Gefahren auf dem Weg sprechen.
Das Sprichwort „Übung macht den Meister“ ist für die Bewältigung des Schulwegs besonders zutreffend. Gefährliche Punkte wie Baustellen oder stark befahrene Straßen sollten auf der Strecke möglichst vermieden werden. Ampeln, Zebrastreifen und Mittelinseln hingegen eignen sich gut zum Überqueren von Straßen. Dafür lohnt sich auch ein kleiner Umweg. Lassen Sie sich eventuell auch von ihrem Kind mal zeigen, an welchen Stellen nach Meinung ihres Kindes Gefahren drohen könnten. Mit einer gewissen Routine verfestigen sich die richtigen Abläufe von häufig auftretenden Situationen, wie beim Überqueren einer Straße. Alltägliche Verkehrssituationen sind willkommene Anlässe, um ihr Kind schon früh an verkehrssicheres Verhalten heranzuführen.
Aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer sollten gerade in den nächsten Tagen und Wochen eine besondere Rücksicht und erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr mitbringen. Fahrzeugführer sollten grundsätzlich die Geschwindigkeitsreduzierungen im Bereich von Schulen beachten. Rechnen Sie auch immer mit einem Fehlverhalten der Kinder und seien Sie im Umfeld der Schulen bremsbereit. Komplexe Verkehrssituation können Kinder in diesem Alter überfordern, so dass sie Gefahren unterschätzen.
Für die Verkehrssituationen im Nahbereich der Grundschulen gibt es an vielen Schulen im Kreis Gütersloh das Projekt „Lasst uns laufen! Weniger Elterntaxis an meiner Schule“. In einer Zusammenarbeit des Kreises Gütersloh, der Kommunen, der Verkehrswacht des Kreises Gütersloh sowie der Kreispolizeibehörde wurden im nahen Umfeld vieler Schulen Hol- und Bringzonen für Autofahrende eingerichtet, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren müssen. Dabei wurde berücksichtigt, dass Stellen ausgewählt wurden, an denen einfach gehalten und wieder abgefahren werden kann. Gefährliche Wendemanöver sollen vermieden werden. Auch auf sichere Restschulwege für die Kinder, mit geeigneten Querungsstellen und ausreichender Fußwegbreite, wurde hierbei geachtet.
Damit ein sicherer Schulstart der „i-Männchen“ gelingt, wird die Polizei Gütersloh im Kreisgebiet, gerade in den ersten Schulwochen, zusätzlich konsequente und regelmäßige Verkehrskontrollen durchführen.
(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)
Die Ausstellung vom Künstler Johannes Laurin Fischer aus Werther/Westf. wird den August über im Kubus vor dem Kreishaus zu sehen sein (v.l.): Johannes Laurin Fischer, Beate Behlert (Kreis Gütersloh, Referat Presse, Kultur und Archiv) und Jörg Spätig vom Kunstverein Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Ausstellung vom Künstler Johannes Laurin Fischer aus Werther/Westf. wird den August über im Kubus vor dem Kreishaus zu sehen sein (v.l.): Johannes Laurin Fischer, Beate Behlert (Kreis Gütersloh, Referat Presse, Kultur und Archiv) und Jörg Spätig vom Kunstverein Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Ab sofort ist im Kunstpavillon vor dem Kreishaus Gütersloh eine Ausstellung von Johannes Laurin Fischer zu sehen. Der Künstler aus Werther/Westf. zeigt verschiedene Werke, die er aus mit Öl bemalten Leinwänden geschaffen hat. Die Objekte entstanden in mehreren Arbeitsschritten und haben so einen Prozess von Aufbau und Zersplitterung, von Werden und Vergehen erfahren.
Mit der Ausstellung spricht der Künstler etablierte Machtstrukturen an und stellt diese in Frage. Der Betrachter sieht sich mit Haltungen zu Politik und Zeitgeschehen konfrontiert. Einer der Protagonisten ist Nemesis, eine griechische Rachegöttin, die über das menschliche Verhalten richtet und ihm einer gerechten Strafe zuführt. Ein weiterer Protagonist ist Agamemnon, ein Heerführer der Griechen im trojanischen Krieg, der dem Betrachter Eindrücke von menschlichem Versagen und innerlicher Abgründe liefert.
Die Kunstausstellungen im Pavillon vor dem Kreishaus sind ein gemeinsames Projekt des Kunstvereins Kreis Gütersloh und der Kreisverwaltung. Anlass ist das 50-jährige Bestehen des Kreises Gütersloh. Im Jubiläumsjahr sind 13 Ausstellungen zu sehen. Jede kreisangehörige Kommune ist einmal mit einem Künstler vertreten.
Fischers Ausstellung im Kunstpavillon wird bis zum 31. August zu sehen sein.
Liste der Künstler
-bisher zu sehen gewesen-
2. bis 31. Januar / Yasin Garrit Wörheide, Mixed Media – Versmold
1. bis 28. Februar / Gaby Wieging, Rauminstallation, Collagen – Halle/Westf.
1. bis 31. März / Marie-Theres Konietzny, Objekte, Skulpturen – Herzebrock-Clarholz 1. bis 29. April / Franziska Jäger, Malerei – Harsewinkel
2. bis 31. Mai / Bernd Bergkemper, Skulpturen – Langenberg
1. bis 30. Juni / Gabriela Brass, Malerei – Gütersloh
1. bis 31. Juli / Cristina Zanotti, Glas, Objekte – Schloß Holte-Stukenbrock
-Vorschau-
1. bis 31. August / Johannes Laurin Fischer, Bilder, Objekte, Installation – Werther/Westf.
1. bis 30. September / Marvin Knopf, Skulpturen – Borgholzhausen
2. bis 31. Oktober / Ulf Strippelmann, Objekte, Skulpturen, Installationen – Steinhagen
2. bis 30. November / Petra Berenbrinker, Malerei – Verl
1. bis 29. Dezember / Karl-Heinz Reichhardt, Skulpturen – Rietberg
2. bis 31. Januar 2024 / Melanie Körkemeier, Malerei – Rheda-Wiedenbrück
Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr – Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor einer neuen Masche: Anschlussbetrug bei schon erlittenen Verlusten mit Krypto-Währungen.
Opfern von Betrugsmaschen bei Anlagen in Krypto-Währungen wird gegen Gebühr ein Kontingent für die Wiederbeschaffung versprochen.
Verbraucherzentralen rufen jedoch niemals unaufgefordert an und zahlen auch keine Gelder aus.
Betroffene sollten sich auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln lassen und keine persönlichen Daten preisgeben.
Eine neue Betrugsmasche verunsichert derzeit Verbraucher:innen in Deutschland: Menschen erhalten per Telefon und Mail das Angebot eines angeblichen Mitarbeiters der Verbraucherzentrale NRW, verlorenes Geld aus einer Anlage in Krypto-Währung wiederzubeschaffen. Dafür gebe es ein spezielles „Kontingent“. In Wirklichkeit handelt es sich hier um eine erneute Abzocke, einen sogenannten Anschlussbetrug, denn es soll vorab eine „Gebühr“ überwiesen werden. „Wir warnen ausdrücklich davor, darauf einzugehen und persönliche Daten preiszugeben“, sagt Ralf Scherfling, Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW. „Verbraucherzentralen treten niemals von sich aus in telefonischen oder sonstigen Kontakt. Unsere Beratung findet ausschließlich auf Nachfrage Ratsuchender statt.“
Immer wieder wollen sich Personen in betrügerischer Absicht den guten Ruf der Verbraucherzentralen zu Nutze machen. Täter:innen melden sich etwa unter der Bezeichnung „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder „Bundesamt für Verbraucherschutz“. Mal wird auf eine Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen verwiesen, mal wird Geld gefordert für das Tätigwerden einer „Kanzlei“ der Verbraucherzentrale. Teilweise wird bei Anrufen auch eine echte Telefonnummer der Verbraucherzentrale angezeigt (sogenanntes „Call-ID-Spoofing“).
Nun ist eine neue Betrugsvariante aufgetaucht. Ein Rentner wurde von einem angeblichen Mitarbeiter der Verbraucherzentrale kontaktiert, man könne ihm verlorenes Geld aus einer Krypto-Währungsanlage zurückzahlen, dafür habe die Verbraucherzentrale ein „Kontingent“. Die Kriminellen wissen also über die Situation der Betroffenen Bescheid. Der Anrufer hatte sogar ein Foto seines Ausweises per Mail geschickt – der aber vermutlich gestohlen oder gefälscht war.
Auf Nachfrage des Rentners nannte der Anrufer die Kontaktdaten der Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, eine Handynummer und eine Kontonummer für die Abwicklung des Geldtransfers. Richtigerweise fragte der Betroffene in der Kölner Beratungsstelle nach – und der Schwindel flog auf.
Der Rentner hatte tatsächlich Geld in Kryptowährung angelegt. Mit dem Gewinn wollte er sich eine neue Heizung kaufen. Doch sein Konto wurde von Betrüger:innen leergeräumt. Er erstattete Anzeige.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt seit längerem vor solchen Betrugsmaschen, die gerade bei Bitcoin-Anlagen häufig sind. Wichtig ist, die eigenen Konten im Blick zu haben und bei nicht nachvollziehbaren Abbuchungen sofort zu reagieren. Wer verdächtige Anrufe erhält, sollte direkt Strafanzeige erstatten wegen versuchten Betrugs und die Verbraucherzentrale informieren. Auf weitere Kontaktversuche der Kriminellen sollte man auf keinen Fall reagieren – weder per Telefon, noch per Mail oder Post. Zur Not können Betroffene die Telefonnummer wechseln.
Nach dem Erdbeben in der Türkei haben viele Menschen in Deutschland ihren Angehörigen geholfen: Mit einer Verpflichtungserklärung wurde ihnen die kurzfristige Einreise nach Deutschland ermöglicht. Visa mit 90 Tagen Gültigkeit – ohne Aufenthaltstitel – wurden beschleunigt erteilt. Diese Befreiung läuft nun aus.
Das Bundesministerium des Inneren und Heimat verzichtete Anfang Mai auf einen Aufenthaltstitel bis zum 6. August. Es hat den Ausländerbehörden am 26. Juli mitgeteilt, dass es keine Verlängerung dieser Regel gibt. Daher gelten nach dem 6. August die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regelungen nach dem Aufenthaltsgesetz:
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich voraus, dass Einreisende mit dem D-Visum (Visum für längere Aufenthalte mit mehr als drei Monaten Gültigkeit) eingereist sind.
Wenn jemand aufgrund des Erdbebens mit einem C-Visum (Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen) eingereist ist, kann diese Person unter der Voraussetzung, dass sie einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels hat, diesen bei der Ausländerbehörde beantragen. Oder, es ist aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar, auszureisen und das Visumverfahren nachzuholen. Hinweis: Die Betroffenheit vom Erdbeben ist ohne weitere persönliche oder gesundheitliche Gründe nicht ausreichend.
Falls eine der genannten Fallgruppen zutreffend ist, müssen Eingereiste, möglichst bis zum 6. August 2023, einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Der Vordruck dazu befindet sich auf der Internetseite der Ausländerbehörde unter Formulare/Merkblätter. Der Antrag kann auch postalisch gestellt werden(Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh, 33324 Gütersloh) oder über die Mailadresse: abh@kreis-guetersloh.de.
Es ist darzulegen, aus welchen Gründen und zu welchem Zweck man in Deutschland bleiben möchte. Die betroffenen Personen bekommen ausreichend Zeit, die notwendigen Nachweise für einen Aufenthaltstitel vorzulegen. Ist der Antrag eingereicht, erhalten sie eine so genannte Fiktionsbescheinigung. Diese gilt als Nachweis über das vorübergehende Aufenthaltsrecht bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag. Achtung: Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist es weder möglich, in Deutschland zu arbeiten, noch aus Deutschland auszureisen. Es sei denn, der Weg führt zurück ins Herkunftsland.
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