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Polizei GT: WARNUNG! Falsche Polizeibeamte aktiv

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

Kreis Gütersloh (MK) – Die Polizei Gütersloh warnt! Seit den Nachmittagsstunden (24.07.) häufen sich im Kreisgebiet die Betrugsversuche Falscher Polizeibeamter. Ein Vielzahl der Versuche verübten die Betrüger im Raum Gütersloh.

Die listigen Betrüger geben sich am Telefon als Polizeibeamte und Staatsanwälte aus! – Die Masche: Mitglieder einer Einbrecherbande seien festgenommen worden. Weitere Einbrüche dieser Bande seien aber nicht auszuschließen. Anschließend fordern die Betrüger die Angerufenen auf, Geld und Wertgegenstände zu übergeben, damit diese amtlich verwahrt werden können, bis die vermeintliche Gefahr gebannt ist.

ACHTUNG! Es handelt sich um einen BETRUGSVERSUCH! – Immer wieder kommt es zu vollendeten Taten, bei denen arglose Bürger im Kreis Gütersloh teilweise sehr hohe Summen an die Betrüger übergeben. Die Täter agieren sehr perfide. Sie reden teilweise über Stunden auf ihre Opfer am Telefon ein und nutzen die Angst der Menschen aus.

WIR WARNEN! – Machen Sie am Telefon keine Angaben über Geld- und Wertgegenstände! Beenden Sie diese Telefonate sofort und ohne Ankündigung! Rufen Sie unter der Ihnen bekannten Telefonnummer 05241 869-0 die örtliche Polizei Gütersloh an, wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel haben! Informieren Sie Angehörige, Freunde und Nachbarn über diese Masche!

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Polizei GT sucht Zeugen: Rohbaueinbruch an der Antonia-Diepenbrock Straße in Harsewinkel

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Zwischen Freitagnachmittag (21.07., 17.00 Uhr) und Samstagmorgen (22.07., 07.00 Uhr) sind bislang unbekannte Täter in einen Einfamilienhausrohbau an der Antonia-Diepenbrock Straße eingebrochen.
Ersten Erkenntnissen nach stapelten die Einbrecher mehrere Paletten, um über ein Fenster in das Haus zu gelangen. Sie entwendeten hochwertige Werkzeuge, Sanitärmobiliar, Lampen, Ladekabel etc..

Den Spuren nach hebelten die Täter zunächst an Türen und Fenstern im Erdgeschoss, bevor sie das Fenster im Obergeschoss angingen. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen? Wer hat rund um den Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht? Aufgrund der Beute müssen die Täter mit einem größeren Fahrzeug angereist sein.
Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Ein Leben in der Luft – Spezielle Niststätten für Mauersegler im Kreis GT

Über dem Dach des Kreishauses Wiedenbrück kreisen Mauersegler um ihre Niststätte unter den Dachziegeln (Foto: Kreis Gütersloh).
Über dem Dach des Kreishauses Wiedenbrück kreisen Mauersegler um ihre Niststätte unter den Dachziegeln (Foto: Kreis Gütersloh).

Sie bringen den Sommer mit nach Deutschland – wenn Mauersegler wieder weit hoch über den Dächern der Stadt fliegen, wird es sonnig und warm in der Heimat. Jedes Jahr pünktlich Ende April kommen die ersten Tiere ihrer Art zum Brüten in den Norden. Begleitet von ihren typischen „srriiii“- Rufen, jagen sie um Häuserecken. Ihr ganzes Leben verbringen sie in der Luft. Sie schlafen segelnd in über 3.000 Metern Höhe, suchen sich Nahrung in der Luft und zeugen sogar Nachwuchs während des Fluges. Nur zum Brüten und zur Aufzucht ihrer Jungen zwingt es die Mauersegler zur Erde. Dort sind ihre Nistplätze allerdings aufgrund der modernisierten Bauweisen bedroht. Thomas Bierbaum, Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh, stellt eine Möglichkeit zur Neuansiedlung vor: Spezielle Nistkästen.

Ihre Nester bauen die Mauersegler nah am Menschen. Möglichst hoch, unter den Dächern von Gebäuden, finden sie Schlupflöcher in Wänden und brüten dahinter in Hohlräumen, geschützt vor äußerlichen Einwirkungen und Wetterumschwüngen. Durch Sanierungen und Neubauten verschwinden allerdings die Nistplätze der Mauersegler und die Bestandsprognose ist stark negativ. „Klimagerechte, moderne Bauweise blendet zu oft Artenschutzbelange an Gebäuden aus“, äußert sich Bierbaum zu der Entwicklung des Mauersegler-Bestandes. Die Lösung: Artgerechte Nistkästen, um zusätzliche Brutstandorte an neuen Gebäuden zu ermöglichen.

Extra angefertigt für die Bedürfnisse des Mauerseglers: Mit Napfnest/Nistmulde und einem Lüftungssystem, um die heiße Luft im Innenraum abzuleiten. Solche Nistkästen können an Hauswänden unter Dachüberständen angebracht werden – idealerweise an Nordseiten mit freiem Anflug ab sechs Meter Höhe. Es ist sogar sinnvoll, direkt mehrere Nistkästen anzubringen, dann sollten sie jedoch ausreichend Abstand zueinander haben, um Fehleinflüge und Konkurrenzkämpfe zu vermeiden. Bürgerinnen und Bürger können auch im eigenen Zuhause schauen, ob es an Hausecken oder zwischen Dachrinne und Fassade schon bestehende Nistmöglichkeiten gibt. Dazu wird kontrolliert, ob bereits Einflugmöglichkeiten von mindestens 6×3 Zentimeter in einen Brutraum vorzufinden sind oder welche geschaffen werden können. Die Gebäudebrüter sind sehr leise, verursachen kaum Schmutz und sind sehr gesellig. „Wirkliche Sympathieträger“ sagt Thomas Bierbaum im Gespräch.

Mauersegler haben einen ausgefeilten Navigationssinn. Sie sind Gewohnheitstiere – Generationennister. Jedes Jahr finden sie millimetergenau ihren Weg zur Niststelle des Vorjahres. Auch die Jungtiere haben die Angewohnheit nah an ihrer Geburtsstelle zu nisten. Ähnlich wie ein Autopilot kommen die Flugkünstler zu ihrem Ziel. Werden die Nester der Tiere entfernt oder Einflüge verschlossen, kann es vorkommen, dass Mauersegler mehrere Jahre nicht nisten. Zur Unterstützung der Ansiedlung an neuen Niststandorten können Abbildungen eines Mauerseglers angebracht oder Tonaufnahmen von Kontaktrufen seinesgleichen abgespielt werden.

Hat der Mauersegler den Nistkasten angenommen und seine Jungen aufgezogen, geht es für ihn und seine Artgenossen ab Mitte Juli/ Anfang August den Winter über Richtung Süden, bis sie im kommenden Jahr wieder die Sonne mitbringen.

 

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Polizei GT: Einbruch am Brandenburger Weg – Polizei GT sucht Zeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Bislang unbekannte Täter haben sich in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (20.07., 18.30 Uhr – 21.07., 07.30 Uhr) am Brandenburger Weg gewaltsam Zutritt in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verschafft. Den Feststellungen zufolge hebelten die Einbrecher sowohl die Haustür, als auch die Wohnungstür auf und durchsuchten sämtlich Wohnräume im Anschluss nach Wertgegenständen. Zu möglichem Diebesgut konnten derzeitig noch keine Angaben gemacht werden.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in dessen Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Bürgerbüro: geänderte Öffnungszeiten während der Sommerferien

Aus internen Gründen werden die Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Harsewinkel während der Sommerferien von Montag, den 19. Juni 2023 bis einschließlich Mittwoch, den 2. August 2023, angepasst.

Das Bürgerbüro schließt in diesem Zeitraum montags und mittwochs bereits um 12:30 Uhr und bleibt an diesen beiden Tagen auch nachmittags geschlossen. Damit ergeben sich vom 19. Juni 2023 bis 2. August 2023 folgende Öffnungszeiten:

Montag 8.00 Uhr – 12:30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Samstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

 

Im Vorfeld vereinbarte Termine können trotzdem wahrgenommen werden. Ab Donnerstag, den 3. August 2023 sind die Mitarbeiterinnen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. – Steuererklärung: Kirchensteuer und Kirchenaustritt – das sollten Sie wissen!

Steuererklärung: Kirchensteuer und Kirchenaustritt - das sollten Sie wissen (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).
Steuererklärung: Kirchensteuer und Kirchenaustritt – das sollten Sie wissen (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).

Die Welle der Kirchenaustritte reißt nicht ab, die Gründe sind unterschiedlich. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, was Austrittswillige sowie Kirchenmitglieder in Sachen Kirchensteuersatz und Höhe der Kirchensteuer wissen sollten – und was passiert, wenn ein Partner Mitglied ist und der andere nicht (mehr).

Wer muss Kirchensteuer zahlen? – Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft müssen Kirchensteuer zahlen. Anerkannte Religionsgemeinschaften gelten im Steuerrecht als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben bestimmten Auflagen – zum Beispiel mindestens 30 Jahre Bestehen vor der Anerkennung als Körperschaft – sind viele Rechte damit verbunden: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darf Beamte bzw. Beamtinnen beschäftigen, ist von der Grundsteuer befreit und kann vor allem mit Hilfe der Finanzämter (Kirchen-)Steuer eintreiben. Für anerkannte Religionsgemeinschaften macht die Kirchensteuer den mit Abstand größten Anteil ihrer Einnahmen aus.

Welche sind die anerkannten Religionsgemeinschaften? – Zu den Religionsgemeinschaften, die in Deutschland eine Kirchensteuer erheben dürfen, gehören laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) vor allem:

  • die Evangelischen Kirchen (Landeskirchen, Gemeinden, Zusammenschlüsse)
  • die Römisch-Katholische Kirche (Diözesen, Gemeinden, Zusammenschlüsse, zum Teil auch Ordensgemeinschaften)
  • einzelne jüdische Gemeinden
  • die Altkatholiken und Altlutheraner
  • die Baptisten
  • die Mennoniten

Wie hoch ist die Kirchensteuer? – Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Wohnort. In Baden-Württemberg und Bayern fließen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ab:

Bundesland               Kirchensteuer
Bayern                   8 Prozent 
Baden-Württemberg        8 Prozent 
Berlin                   9 Prozent 
Brandenburg              9 Prozent 
Bremen                   9 Prozent 
Hamburg                  9 Prozent 
Hessen                   9 Prozent 
Mecklenburg-Vorpommern   9 Prozent 
Niedersachsen            9 Prozent 
Nordrhein-Westfalen      9 Prozent 
Rheinland-Pfalz          9 Prozent 
Saarland                 9 Prozent 
Sachsen-Anhalt           9 Prozent 
Sachsen                  9 Prozent 
Schleswig-Holstein       9 Prozent 
Thüringen                9 Prozent

So sieht die Rechnung mit jeweils acht bzw. neun Prozent Kirchensteuer aus (für 2023):
Rechenbeispiel für 2023:
Zu versteuerndes Einkommen:          30.000 Euro im Jahr

Einkommensteuer (Grundtabelle):       4.700 Euro

Solidaritätszuschlag:                     0 Euro 

Kirchensteuer:                          376 Euro (8 %) 
                                            
                                            oder

                                        423 Euro (9 %)

Außer in Bayern – dort erheben drei kircheneigene Steuerämter die Kircheneinkommensteuer und die Kirchengrundsteuer – setzt das Finanzamt die Einkommensteuer und Kirchensteuer fest. Die Arbeitgeber/innen behalten Lohn- und Kirchensteuer ein. Im Anschluss wird die Kirchensteuer an die Kirche weitergeleitet. Diese Transaktion tätigt die Finanzverwaltung allerdings nicht umsonst: Die jeweilige Kirche muss eine Gebühr in Höhe von 3 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern zahlen.

Übrigens: Liegt das eigene Einkommen 2023 unter 10.908 Euro im Jahr bzw. rund 909 Euro, müssen keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer gezahlt werden. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 21.816 Euro.

Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen? – Ja – allerdings gilt das nur für die auf die tarifliche Einkommensteuer gezahlte Kirchensteuer: Diese kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Eingetragen wird der Betrag in der Anlage Sonderausgaben unter „Kirchensteuer“.

Nicht absetzbar ist dagegen die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer von der betreffenden Bank einbehalten wurde. Diese Kirchensteuerzahlung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Was, wenn nur ein Ehe- oder Lebenspartner Kirchenmitglied ist? – Gibt ein Ehe- oder Lebenspaar seine Steuererklärung als gemeinsame Veranlagung ab und ist nur eine/r von beiden Kirchenmitglied, dann greift das besondere Kirchgeld (siehe unten).

Wenn die Ehe- oder Lebenspartner/innen verschiedenen Konfessionen angehören und nur eine/r von beiden verdient, ziehen der/die Arbeitgeber/in und das Finanzamt die Kirchensteuer ein, nämlich zur Hälfte für die Kirche des Ehemannes bzw. der Ehefrau und zur Hälfte für die Kirche der Ehefrau bzw. des Ehemannes.

Was ist das besondere Kirchgeld? – Diese Form der Kirchensteuer betrifft nur verheiratete bzw. verpartnerte Personen, die für ihre Steuererklärung die Zusammenveranlagung nutzen. Wie das besondere Kirchgeld funktioniert, erklären wir anhand eines Beispiels:

Nehmen wir an, ein leitender Angestellter ist kürzlich aus der Kirche ausgetreten. Seine Ehefrau ist Hausfrau und weiterhin Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche. Geben beide eine Steuererklärung zusammen als gemeinsame Veranlagung ab, muss die Ehefrau das besondere Kirchgeld zahlen – und zwar entsprechend des gemeinsamen Einkommens. Es fällt allerdings niedriger aus als bei einer Kirchenzugehörigkeit beider Ehepartner. Berechnet wird das besondere Kirchgeld vom zuständigen Finanzamt.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Spurensuche in Harsewinkel – Besucher aus Australien auf den Spuren seiner Vorfahren

Auch der Gasthof Wilhalm birgt Spuren jüdischen Lebens: 1926 feierten Bradley Mendels‘ Urgroßeltern Kate und Karl Mendels im Festsaal ihre Hochzeit. Von links: Die Gütersloher Stadtarchivarin Julia Kuklik, Gästeführerin Ulla Mußmann, Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Stadtarchivar i.R. Eckhard Möller, Gästeführer Keith Rudman, Bradley Mendels (Foto: Stadt Harsewinkel).
Auch der Gasthof Wilhalm birgt Spuren jüdischen Lebens: 1926 feierten Bradley Mendels‘ Urgroßeltern Kate und Karl Mendels im Festsaal ihre Hochzeit. Von links: Die Gütersloher Stadtarchivarin Julia Kuklik, Gästeführerin Ulla Mußmann, Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Stadtarchivar i.R. Eckhard Möller, Gästeführer Keith Rudman, Bradley Mendels (Foto: Stadt Harsewinkel).

In den vergangenen Jahren erhielt Harsewinkel immer mal wieder Besuch aus der Verwandtschaft der Familie Mendels. Die Familie ist wegen ihres jüdischen Glaubens während der nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt gewesen, sodass diese 1939 nach Australien emigrierte. Doch auch nach über 80 Jahren werden die Erinnerungen an die einstige Heimat in der Familie lebendig gehalten. Hiervon zeugt auch der Besuch Bradley Mendels, der in Sydney Anthropologie, Soziologie und Philosophie studiert und sich aktuell auf einer mehrmonatige Reise quer durch Europa befindet. Zuletzt weilte er in Berlin, doch die weitere Erkundung der Hauptstadt muss für einen Besuch der einstigen Heimat seiner Vorfahren warten.

Auch abseits der Geschichte seiner Vorfahren entdeckt der Besucher aus Australien sehenswertes. Insbesondere der Spökenkieker begeistert den an Kunst- und Bildhauerei interessierten Studenten (Foto: Stadt Harsewinkel).

Zunächst begab  sich Bradley Mendels auf Spurensuche nach Gütersloh, denn von dort stammte seine Urgroßmutter Käthe Herzberg bevor diese 1926 den Harsewinkeler Karl Mendels ehelichte und nach Harsewinkel zog. Einen Tag später lässt er sich von  Gästeführerin Ulla Mußmann Harsewinkel zeigen. Die Stadtführung ist extra auf ihn abgestimmt: Neben den Stationen jüdischen Lebens sind weitere Sehenswürdigkeiten und Wissenswertes zur Harsewinkeler Geschichte in die Führung eingebaut. Unterstützt wird Ulla Mußmann durch ihren Kollegen aus der Interessensgemeinschaft der Gästeführer Herzebrock-Clarholz, Keith Rudman. Als gebürtiger Engländer hilft er an diesem Tag als Dolmetscher aus. Neben dem Stolperstein von Salomon Lorch und der Gedenkhalle in der St. Lucia-Kirche waren das ehemalige Wohn- und Geschäftshaus der Familie am Marktplatz sowie der jüdische Friedhof Anlaufstellen.

Ebenfalls mit von der Partie war der frühere Harsewinkeler Stadtarchivar Eckhard Möller, der viele Jahre zur Geschichte der jüdischen Familien geforscht hat und einen freundschaftlichen Schriftverkehr mit dem Großvater des Besuchers pflegt. „Paul Mendels besuchte Harsewinkel zuletzt 2009 gemeinsam mit seiner Enkelin Leora“, erinnert sich Eckhard Möller und freut sich, dass er nun den jüngsten Enkel von Paul Mendels kennenlernt. Er verrät: „Eine Ähnlichkeit zu den anderen Familienmitgliedern ist unverkennbar.“  Unterwegs hat der ehemalige Stadtarchivar einen spontanen Einfall und schlägt einen Besuch des einstigen Gasthofes Wilhalm vor. Dort hatten Käthe und Karl Mendels 1926 ihre Hochzeit gefeiert.

Während eines abschließenden gemeinsamen Beisammensitzens bei  Kaffee und Kuchen begrüßt der stellvertretende Bürgermeister Andreas Hanhart den Besucher und überreicht diesem als Andenken eine Packung „Harsewinkeler Pferdeäppel“ und einen von Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide persönlich verfassten Brief für den Großvater mit Grüßen aus der einstigen Heimat. Zum Abschied verspricht der Besucher ganz sicher noch einmal wiederzukommen, denn bei dem herzlichen Empfang habe er sich sehr wohl gefühlt. Reich an neuen Eindrücken setzt er nun seine Reise durch Deutschland fort. Zunächst werde es zurück nach Berlin gehen, danach wolle er weitere Städte besuchen bevor er über Paris die Heimreise antrete.

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Änderung Flächennutzungsplan Windenenergie – 23. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel einsehbar!

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel liegt in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis einschließlich 25. August 2023 öffentlich aus.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Stadtjugendring Harsewinkel e. V.: Tägliche Ferienspielaktionen von Juni bis August – Fahrradralley am 30- Juli!

Die ehrenamtlichen vom Stdjugendring Harswinkel e. V. haben mit Unterstützung einiger Vereine, der Jugendfuerwehr und dem Jugendhaus „die Villa“ auch für die Sommerferien 2023 wieder ein abwechslungsreiches Programm für die Kids in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen zusammngestellt. Von Juni bis August finden täglich verschiedene Ferienspielaktionen statt.

Für weitere Details zur jeweiligen Aktion und der ggf. notwendigen Anmeldung erhalten Sie, nach Klick auf den Link zur Ferienspiekaktion.

22.06.2023

23.06.2023

26.06.2023

27.06.2023

28.06.2023

30.06.2023

08.07.2023

13.07.2023

14.07.2023

15.07.2023

24.07.2023

26.07.2023

28.07.2023

30.07.2023

30.07.2023

02.08.2023

04.08.2023

Ferienspiele

Die Ferienspiele auf den örtlichen Spielplätzen gehen vom 10.07.-21.07.2023 von 9:30-12:30. Sie finden statt auf dem Spielplatz Moddenbachtal, Spielplatz Abt.-Heinrich-Str. und Spielplatz an der Johannesschule in Greffen. Nachfolgend finden Sie die täglichen Aktionen.

  • Zu beachten ist, dass es bei vielen Angeboten Anmeldefristen gibt, bitte also rechtzeitg anmelden.
  • Anmeldungen bitte unter der angegebenen Telefonnummer oder Mailadresse.
  • In der Regel werden Kostenbeiträge zum Start der Veranstaltung fällig, Ausnahmen bitte bei den Veranstaltern erfragen.
  • Wenn eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, bitten wir darum, das Kind zeitnah abzumelden, damit die Veranstalter nicht umsonst mit dem Beginn der Veranstaltung warten.

Zum STJR Ferienspielkalender>>>

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e. V.)

Verbraucherzentrale NRW: Wenn das Fitnessstudio die Preise erhöht

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Wenn das Fitnessstudio die Preise erhöht – Verbraucherzentrale NRW klärt über die Rechtslage auf.

Aktuell erreichen die Verbraucherzentrale NRW zahlreiche Beschwerden über die Fitnessstudio-Kette „Flexx Fitness“ im Raum Köln. Das Unternehmen hatte seine Mitglieder mit einem Schreiben sehr kurzfristig über seine neue Preisgestaltung informiert, durch die sich die Preise auch für Bestandsmitglieder teilweise deutlich erhöhen würden, wie einige Mitglieder berichten. Auch sollen die höheren Beiträge zum Teil bereits abgebucht worden sein. Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, welche Rechte Verbraucher:innen allgemein bei Ver tragsänderungen und Preisanpassungen haben.

  • Nachträgliche Vertragsänderungen nicht ohne weiteres möglich Grundsätzlich gilt: Verträge sind so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Das betrifft auch den vereinbarten Preis. Ein Fitnessstudio kann also nicht ohne weiteres den Preis von bestehenden Verträgen nachträglich ändern – auch wenn der Anbieter den Leistungsumfang von sich aus erweitert. Möglich ist dies nur dann, wenn der jeweilige Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Eine solche steht, wenn sie denn vorhanden ist, meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrages. In vielen Fällen sind solche Klauseln jedoch unwirksam, weil sie zu weit und zu wenig konkret gefasst sind. Im aktuellen Fall von „Flexx Fitness“ berichten viele Verbraucher:innen, dass ihre Verträge keinerlei Regelungen zur Preisanpassung enthalten würden. Eine Preiserhöhung wäre in diesem Fall nur zulässig, wenn die jeweiligen Verbraucher:innen der Preiserhöhung zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, ist eine Preiserhöhung seitens des Fitnessstudios nicht zulässig und es bleibt bei dem ursprünglich vereinbarten Mitgliedsbeitrag. Die betroffenen Verbraucher:innen sollten in diesem Fall der Preiserhöhung widersprechen und für den Fall, dass das Fitnessstudio den höheren Beitrag bereits abgebucht hat, diesen zurückbuchen beziehungsweise zurückverlangen.
  • Sonderkündigungsrecht ergibt sich nicht zwangsläufig Ob darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Verbraucher:innen besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein solches erfordert immer einen „wichtigen Grund“, der die Weiterführung des Vertrages unzumutbar macht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt sich für Verbraucher:innen dagegen in der Regel nicht allein aus dem Umstand einer Preiserhöhung. Eine Kündigung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt selbstverständlich in jedem Fall möglich. Gleichzeitig ergibt sich auch für den Anbieter kein Sonderkündigungsrecht, sollten Verbraucher:innen der Preiserhöhung widersprechen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt aber auch für den Anbieter bestehen. In der Praxis verlieren jedoch wohl die wenigsten Anbieter gerne ihre Kunden.
Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)