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Statistisches Bundesamt: Wie wohnen wir? Der Zensus 2022 fragt nach

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

In vielen Großstädten herrscht Wohnungsmangel, in kleineren Gemeinden gibt es dagegen Leerstände. Der Zensus kann dazu beitragen, diese Herausforderungen transparenter anzugehen. Denn er erfasst nicht nur wie viele Leute in Deutschland leben, sondern auch wo und wie.

Erstmals seit 2011 wieder flächendeckende Zahlen zur Verteilung von Wohnraum

Der deutschlandweite Zensus 2022 ist unterteilt in eine Bevölkerungszählung und eine Gebäude- und Wohnungszählung. Bei der Erfassung aller Wohngebäude und Wohnungen werden alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer befragt – das sind etwa 23 Millionen Menschen in Deutschland. „Die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus liefert flächendeckende Zahlen zur Verteilung von Wohngebäuden und Wohnungen. Neben Größe und Alter, auch zum ersten Mal Daten zur Nettokaltmiete sowie dem Leerstand und den Gründen dafür“, erklärt Stefan Dittrich, fachlicher Projektleiter des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt.

Bundesweite Daten zu Bestandsmieten

Die neuen Daten des Zensus 2022 kommen dem zunehmenden Bedarf nach bundesweit vergleichbaren kommunalen Mietspiegeln entgegen. Der Zensus gibt damit einen umfassenden Überblick über die Höhe der Bestandsmieten in ganz Deutschland. Außerdem können die Ergebnisse zum Leerstand für betroffene Kommunen erstmals detailliert aufzeigen, wie lange ein Leerstand andauert und welche Gründe insbesondere für längeren Leerstand vorliegen.

Darüber hinaus bietet die Erfassung aller Gebäude und Wohnungen in Kombination mit den erhobenen Informationen zu Haushalten und Familien die Möglichkeit, die Wohnsituation von Haushalten und Familien auszuwerten. Zum Beispiel kann ermittelt werden, welche Größe die Wohnungen haben, die von Einpersonenhaushalten oder Familien bewohnt werden und ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. Durch die Ergebnisse des Zensus 2022 ist damit erstmals eine regionale Auswertung der durchschnittlichen Miethöhe für die unterschiedlichen Haushaltstypen und -größen möglich.

Der Zensus liefert Datengrundlage zur Energieeffizienz in Deutschland

Auch zum Thema Energieeffizienz liefert der Zensus 2022 Daten: Durch die Struktur der Gebäude nach Baujahr und Energieträger der Heizung kann eine umfassende Momentaufnahme der derzeit genutzten Energieträger erstellt werden. Diese kann beispielsweise künftige Planungen zur erwarteten Altbausanierung und damit zu erwartenden Förderumfängen unterstützen, aber auch generell Hinweise zur Energieeffizienz der Gebäudesubstanz im Bestand liefern.

„Damit liefert der Zensus wichtige Daten zum Thema Wohnen in Deutschland, die Planungsgrundlage für die staatliche und kommunale Wohnungspolitik der Zukunft sind“, fasst Stefan Dittrich vom Statistischen Bundesamt zusammen.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

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NRW-Staatssekretär Klaus Kaiser besucht den „Dritten Ort“ Wilhalm in Harsewinkel

Am Samstag war NRW-Staatssekretär Klaus Kaiser, der im Landesministerium für Kultur und Wissenschaft u. a. die Fördermittel der „Dritten Orte“ Projekte verantwortet, im Kulturort Wilhalm in Harsewinkel zu Gast. Nach der pandemiebedingten Zwangspause war es für ihn an der Zeit, sich persönlich einen Eindruck vom Status des u. a. mit Fördermitteln des Landes finanzierten Projekts zu verschaffen. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Micky Grohe, der Kulturbeauftragte der Stadt Harsewinkel, nahmen den Staatssekretär in Anwesenheit von Vertretern des „Team Wilhalm“, des KuBi und der Ratsfraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP mit Musik der Ständchen-Kapelle des Kolpingorchesters im Schankraum in Empfang und begleiteten ihn anschließend auf einem ausgedehnten Rundgang durch den neugestalteten Wilhalm.

Die Ausstellungsstücke von Kunstpädagogin Franziska Jäger, die Rahmen ihres durch ein NRW-Stipendium geförderten Projekts von Mitte November bis Weihnachten im ersten Stock des Wilham ein „offenes Atelier“ eingerichtet hatte, beeindruckten den Staatssekretär besonders. Auch die Darbietung von Pianist Tobias Schössler, der ebenfalls im Rahmen eines NRW-Stipendiums ein musikalisches Projekt unter dem Motto „wandeln in den Bildern meines Vaters“, umgeben von einer Auswahl von Bildern seines Vaters Heinz Schössler, eine künstlerische Wechselwirkung zwischen Malerei und klassischer Musik entstehen ließ, überzeugte den Staatssekretär von der kulturellen Vielfalt im Wilhalm. Das bunte Bühnen-Programm und die rege Nutzung der verschiedenen Räumlichkeiten des „Dritten Ortes“ durch Vereine, vhs, Musikschule, City-Werkstatt, Chöre, Werbegemeinschaft, Kneipen-Kult und Co. stimmten den Landesvertreter sehr positiv und er kam zu dem Fazit, dass die Fördermittel im Wilhalm sehr gut angelegt sind.

In einer kurzen Rede sprach Staatssekretär Klaus Kaiser auch noch einmal die Begriffsdefinition zum „Dritten Ort“ nach dem Soziologen Ray Oldenburg an, dessen Auffassung nach der „Erste Ort“ dem Familienleben und der „Zweite Ort“ dem Arbeitsleben dient. Der „Dritte Ort“ bietet in diesem Konzept einen Ausgleich zu den ersten beiden Orten und ist ein Treffpunkt für die Gemeinschaft in der Freizeit. Dieser „Dritte Ort“ ist seines Erachtens nach unabhängig von seinem eigentlichen Zweck besonders wichtig dafür, um in der Gemeinschaft Demokratie zu lernen und zu leben. Die Ereignisse der letzten Jahre und Monate haben allen gezeigt, wie wichtig der soziale Kitt aus Gemeinschaft und demokratischen Werten, der in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport entsteht, für unsere Gesellschaft ist.

Bei der Projektausschreibung zum Thema „Dritten Orte“ hat man ganz bewusst so wenig Vorgaben wie möglich gemacht. Man wollte nicht vorschreiben, was passiert, sondern die Ideen und Bewerbungen abwarten. So wurden in diesem Bewerbungslauf, in dem der Wilhalm als eines von 17 Konzepten den Zuschlag erhalten hat, 150 vollkommen verschieden Bewerbungen eingereicht, die den Erfahrungsschatz der Entscheider immens bereichert haben. Andere Bundesländer kopieren diese Erfolgsidee bereits und der Staatssekretär hat angekündigt, dass in NRW auch zukünftig Projekte dieser Art gefördert werden sollen und der „Dritten Ort“ Wilhalm in Harsewinkel garantiert als sehr gutes und erfolgreiches Beispiel dient.

Kreis Gütersloh: Ein Stück Arbeitgeberattraktivität – rauf aufs Jobrad

Stellen das Jobrad-Leasing vor: Landrat Sven-Georg Adenauer, Personalratsvorsitzender Thomas Haase und Jacqueline Lehmann aus der Abteilung Personal und Organisation mit dem E-Bike der Kreisverwaltung am Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Stellen das Jobrad-Leasing vor: Landrat Sven-Georg Adenauer, Personalratsvorsitzender Thomas Haase und Jacqueline Lehmann aus der Abteilung Personal und Organisation mit dem E-Bike der Kreisverwaltung am Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Weg mit dem Autoschlüssel, rauf aufs Rad und der Gesundheit was Gutes tun. Als moderner Arbeitgeber bietet der Kreis Gütersloh seinen Beschäftigten ab sofort nicht nur im Dienst, sondern auch auf dem Weg dorthin das sogenannte ‚Jobrad‘ an. Durch einzelvertragliche Vereinbarung im Tarifvertrag wird das Leasing von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ermöglicht. Dazu wird ein Teil des Gehalts der Mitarbeitenden des Kreises verrechnet.

Wer sich angesprochen fühlt und schon morgens in die Pedale treten will, kann sich ein Fahrrad bei einem von 3000 Fachhändlern aussuchen. Neben dem Steuervorteil für Kreisbedienstete leistet der Kreis einen aktiven Beitrag zur grünen Mobilität und somit auch einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität. Dabei ist egal, ob Mountainbike, Rennrad oder E-Bike ausgesucht werden. Es wird aktiv die Gesundheit gefördert und gleichzeitig Stress reduziert.

Das Leasing-Modell ist ein Schritt näher zur angestrebten Work-Life Balance, wobei das Rad nicht nur zu Dienstzwecken, sondern darüber hinaus auch dem privaten Gebrauch zur Verfügung stehen wird. Um auch letzte Zweifel aus dem Weg zu räumen, beteiligt sich der Kreis an dem Abschluss einer Versicherung, die den Rundum-Schutz des Jobrads garantieren soll. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit: Nach 36-monatiger Leasinglaufzeit kann das Rad erworben werden.

Mit dem kreisweiten Mobilitätskonzept wird unter anderem das Ziel verfolgt, den Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege zu erhöhen. Ein Schwerpunkt ist dabei der Ausbau des Alltagsradewegnetzes. Jobrad-Modelle werden gerade für Berufspendler als geeignetes Mittel angesehen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Kürzere Kündigungsfristen bei vielen neuen Verträgen

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Kürzere Kündigungsfristen bei vielen neuen Verträgen – Ab 1. März treten für Neuverträge bessere Bedingungen in Kraft.

Wer ein Zeitschriften-Abo abschließt oder einen Streamingdienst bucht, bindet sich häufig für einen langen Zeitraum an das Angebot. Denn die Vertragslaufzeit kann bis zu zwei Jahre betragen. Wer schon nach wenigen Monaten das Interesse verliert, hat finanziell das Nachsehen. Wer dann auch noch die Kündigungsfrist von drei Monaten verpasst, kann für ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden werden. Langzeitverträge können so enorme Kosten verursachen. Das Problem hat auch die Politik erkannt und eine neue gesetzliche Regelung beschlossen. „Verbraucher:innen werden künftig besser vor überlangen Vertragsverlängerungen geschützt, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen“, sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Änderungen gelten für Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben und die ab dem 1. März 2022 neu abgeschlossenen werden. Darunter fallen zum Beispiel auch Tanz-, Musik- oder Nachhilfekurse und viele Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Die wichtigsten Änderungen hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengefasst:

  • Kürzere Kündigungsfrist Bisher stand in vielen Vertragsbedingungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Diese Frist wurde nun auf einen Monat verkürzt. Verbraucher:innen können sich zukünftig also kurzfristiger von den Verträgen lösen.
  • Automatische Vertragsverlängerung Kündigungsfrist verpasst und ein weiteres Jahr an ein Zeitschriften-Abo gebunden? Damit ist jetzt Schluss. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden gilt: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch dann vereinbart werden, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher:innen den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen können.
  • Mindestvertragslaufzeit Keine Änderungen gibt es bei der maximalen Mindestvertragslaufzeit. Sie beträgt weiterhin zwei Jahre. Vor Vertragsschluss sollte geklärt werden, ob auch kürzere Vertragslaufzeiten angeboten werden. Vor allem wenn man sich nicht sicher ist, ob man den Vertrag tatsächlich so lange nutzen wird, kann sich eine kürzere Vertragslaufzeit lohnen – auch wenn diese manchmal etwas teurer ist.
  • Keine Änderung für Altverträge Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für alle anderen Verträge gilt die alte Rechtslage. Lohnt es sich dann vielleicht, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, um von der neuen Rechtslage zu profitieren? Hier gilt es, genau hinzuschauen und nicht vorschnell zu entscheiden: Denn bei einem Neuvertrag sind Verbraucher:innen wieder an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Vor einer Kündigung und einem Neuabschluss sollten auch die Bedingungen des neuen Vertrages, wie zum Beispiel das genaue Leistungsangebot und die regelmäßigen Kosten genau geprüft und mit dem alten Vertrag verglichen werden.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Amtsblatt Nr. 4 / 2022 einsehbar – Bekanntmachung zu Grenzniederschriften in Harsewinkel und Greffen einsehbar

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 4 / 2022 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zur Ladung der Einsichtnahme in die Grenzniederschrift der Fortführungsmessung betreffend eines Grundstücks der Gemeinde Harsewinkel (Flur 45 – Flurstück 55 – Gemarkung Harsewinkel) sowie über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Greffen (Flur 7 – Flurstück 52 – 2515) thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Kurzfristig Amphibienschützer für die Schutzzäune an der Hesselteicher und der Steinhäger Straße gesucht

Aufgrund von Krankheitsausfällen sucht die Stadt Harsewinkel kurzfristig noch Amphibienschützer, die an mehreren Tagen im März den Schutz der Tiere durch deren Absammeln an den Schutzzäunen der Hesselteicher und der Steinhäger Straße gewährleisten.

Wie jedes Jahr im Frühling, begeben sich bei den passenden Temperaturen die Amphibien wieder auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Müssen die Tiere dabei vielbefahrene Straßen queren, ist dies häufig ein gefährliches Unterfangen und bedeutet für viele Tiere nicht selten den Tod.

Harsewinkeler, die Lust und Zeit haben bei der Zaunbetreuung unterstützend mitzuwirken, melden Sie sich bitte bei dem Umwelt- und Abfallberater der Stadt Harsewinkel, Guido Linnemann (Tel.: 05247/935-197; E-Mail: Guido.Linnemann@harsewinkel.de).

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Statistisches Bundesamt: Fokus Russland und Ukraine – ausländische Bevölkerung in Deutschland

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comRund 10,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer lebten Ende 2020 in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte somit gut jeder zehnte hierzulande lebende Mensch zum Stichtag 31.12.2020 keine deutsche Staatsbürgerschaft (12,7 %). Mit einem Anteil von 12,4 % an der ausländischen Bevölkerung insgesamt bildeten Türkinnen und Türken die größte Gruppe (1,3 Millionen Menschen). Dahinter folgten syrische (787 000 oder 7,4 %) und polnische (774 000, 7,3 %) Staatsangehörige.

Die gut 235 000 hierzulande lebenden Russinnen und Russen waren mit 2,2 % die neuntgrößte Gruppe unter der ausländischen Bevölkerung. Gut jeder hundertste Mensch mit ausländischer Staatsangehörigkeit war Ukrainerin oder Ukrainer (1,3 %) – insgesamt 135 000 ukrainische Staatsangehörige lebten Ende 2020 in Deutschland.

Ukrainische Bevölkerung hierzulande binnen zehn Jahren um 21 % gewachsen, russische um 33 %

Die Zahl der hierzulande lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer ist binnen zehn Jahren um 21 % gestiegen: Ende 2011 waren es noch 112 000 Menschen. Wie die ukrainische ist auch die russische Bevölkerung in Deutschland binnen zehn Jahren gewachsen: um 33 % gegenüber 2011. Damals lebten hierzulande noch 177 000 Menschen aus Russland.

Knapp 300 000 Menschen mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit

Zusätzlich zur erfassten ausländischen Bevölkerung besaßen laut Mikrozensus im Jahr 2020 rund 298 000 Menschen neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die russische. Zudem lebten 24 000 Menschen in Deutschland, die sowohl die deutsche als auch die ukrainische Staatsangehörigkeit besaßen.

2021 wieder mehr Zuzüge aus der Ukraine und aus Russland

Von Januar bis November 2021 sind rund 11 700 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gezogen – 2 % mehr als im Gesamtjahr 2020. Im ersten Pandemiejahr hatte die Zahl der Zuzüge aus der Ukraine mit 11 400 noch um 26 % unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 gelegen. Nach geringeren Zuzugs-Zahlen in den Jahren 2006 bis 2013 war die Zahl der Zuzüge aus der Ukraine im Jahr 2014 deutlich gestiegen.

Von Januar bis November 2021 zogen knapp 15 900 Menschen von Russland nach Deutschland und damit bereits 21,5 % mehr als im Gesamtjahr 2020. Im ersten Corona-Jahr waren nur knapp 13 100 Menschen von Russland nach Deutschland gezogen – 38,6 % weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Weniger Zuzüge hatte es seit dem Bestehen der Russischen Föderation ab 25. Dezember 1991 nicht gegeben. Ein Grund für die höhere Zahl von Zuzügen in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre dürfte sein, dass es damals zur Migration von Russlanddeutschen und sogenannten „jüdischen Kontingentflüchtlingen“ aus der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik kam.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur ausländischen Bevölkerung in Deutschland stammen aus der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten werden in der Bevölkerungsfortschreibung gemäß ihrer maßgeblichen Staatsangehörigkeit gezählt, die nach der Priorisierung „Deutsch vor EU vor nicht-EU“ festgelegt wird. Personen, die die russische oder ukrainische Staatsangehörigkeit neben der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit besitzen, sind demnach nicht unter den russischen bzw. ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erfasst.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kreis Gütersloh schreibt Einrichtungen an

Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Kreis Gütersloh.
Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Kreis Gütersloh.

Der Kreis Gütersloh hat jetzt Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege angeschrieben, um über das Meldeverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Ab dem kommenden Mittwoch, 16. März, gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in den Bereichen tätig sind, müssen ab diesem Datum vollständig immunisiert sein oder ein entsprechendes ärztliches Attest haben. Der Kreis Gütersloh geht davon aus, dass rund 20.000 Personen die einrichtungsbezogene Impfpflicht erfüllen müssen. Laut einer Abfrage unter großen Arbeitgebern könnten bis zu 1.500 Beschäftigte nicht über den vorgeschriebenen Impfschutz beziehungsweise Genesenenstatus verfügen. Da nicht alle Adressen aus diesem sehr weiten Feld von Einrichtungen und Unternehmen – etwa die von Selbstständigen in Heilberufen – vorliegen, appelliert der Kreis an die Eigenverantwortung: Wer kein Schreiben erhält, kann sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfpflicht über das Vorgehen informieren. Bei Fragen kann man sich an die E-Mail impfpflicht@kreis-guetersloh.de wenden.

Die Meldungen können ab dem 16. März datenschutzkonform über die Nutzung des Wirtschaftsservice-Portals der Landesregierung NRW (WSP.NRW (wirtschaft.nrw) abgeben werden. Aktuell ist das Portal noch nicht frei geschaltet.

In dem Infoschreiben an die Einrichtungen werden die Regelungen und die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dargelegt. Spätestens bis zum 31. März müssen die Einrichtungen melden, welche Beschäftigten in ihren Häusern keinen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise kein ärztliches Attest vorgelegt haben. Auch Fälle, in denen es Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Zertifikats gibt, müssen angegeben werden.

Die Impfpflicht gilt für Personen, die unter anderem in folgenden Einrichtungen tätig sind: Krankenhäuser und Tageskliniken, voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, Hausarzt- und Facharztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (u.a. Heilpraktiker, Diätassistenten, Physiotherapeuten, usw.), Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden. Antworten auf häufig gestellte Fragen und die gesamte Übersicht aller Personen und Einrichtungen, die gemäß § 20a Abs. 1 S. 1 IfSG  unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, gibt es unter www.kreis-guetersloh.de/infoimpfpflicht

Das Gesundheitsamt prüft die übermittelten Daten und fordert die betroffenen Personen auf, einen entsprechenden Nachweis einzureichen. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge leistet, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Einrichtung oder das Unternehmen aussprechen beziehungsweise ein Bußgeldverfahren einleiten.

Zu beachten ist: Bis das Gesundheitsamt über den Einzelfall entschieden hat, ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Person möglich. Das bedeutet: Für Personen, die bis zum Ablauf des 15. März keinen Nachweis vorgelegt haben, gilt nicht automatisch ab dem 16. März ein Tätigkeitsverbot. Die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, die gleichzeitig Arbeitgeber sind, müssen in diesen Fällen aus Fürsorgepflichten prüfen, ob nicht erbrachte Nachweise arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen.

Personen, die nach dem 15. März eine Tätigkeit in einer betroffenen Einrichtung oder einem betroffenen Unternehmen aufnehmen wollen (Neu-Einstellungen), dürfen ohne Nachweis des Impf- bzw. Genesenenstatus oder einem ärztlichen Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation nicht beschäftigt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC Sommerreifentest: Vielfach empfehlenswert – fast alle 34 Reifen in SUV- und Kleinwagengröße überzeugen

34 Sommerreifen zogen die ADAC Tester auf Skoda Karoq und VW Polo auf (Bild: Marc Wittkowski).
34 Sommerreifen zogen die ADAC Tester auf Skoda Karoq und VW Polo auf (Bild: Marc Wittkowski).

Positive Bilanz beim aktuellen Sommerreifentest des ADAC: Nahezu alle der insgesamt 34 untersuchten Modelle in der Dimension für Kompakt-SUV (215/60 R16 99V) und Kleinwagen (185/65 R15 88H) sind empfehlenswert oder sogar besonders empfehlenswert. Lediglich einen Ausreißer mit der Gesamtnote 3,7 gab es mit dem polnischen Kormoran in der SUV-Klasse.

Dr. Reinhard Kolke, Leiter des ADAC Test- und Technikzentrums: „Das Resultat ist sehr erfreulich und zeigt das Ergebnis unserer fast 50-jährigen Testpraxis. Die Hersteller orientieren sich an unseren Tests und verbessern ihre Produkte laufend. So trägt der ADAC seit Jahrzehnten dazu bei, dass die Reifen immer sicherer werden.“

Die 18 SUV-Reifen wurden auf einem Skoda Karoq gefahren, und die Tester konnten ein „gut“ an Continental und Michelin, aber auch Bridgestone, Dunlop und Toyo vergeben. Diese Modelle leisteten sich in keinem der Hauptkriterien Schwächen. Im Trockenen überzeugten vor allem der Michelin und der Bridgestone, auf nasser Fahrbahn verbuchte der Continental Bestnoten. In den Kriterien Verschleiß und Kraftstoffverbrauch stach der Michelin heraus. Der Toyo landete zwar in allen Hauptkriterien an der Schwelle zum „befriedigend“, konnte sich dennoch einen Platz unter den Top Fünf sichern.

Deutliche Schwächen in den Sicherheitskriterien resultierten beim polnischen Kormoran in einem „ausreichend“ (Note 3,7) in der Gesamtbewertung – trotz seiner Bestleistung beim Kraftstoffverbrauch. Das zeigt: Nur wenn ein Reifen ausgewogen ist, ist er auch empfehlenswert.

Bei den 16 Kleinwagen-Reifen, die auf einem VW Polo getestet wurden, gab es sogar sechs Mal die Gesamtnote „gut“ und damit das Prädikat „besonders empfehlenswert“. Für Vielfahrer eignet sich der Goodyear mit der höchsten Laufleistung im Testfeld, Pirelli und Bridgestone überzeugten mit Spitzenwerten in der Trocken- bzw. Nass-Performance. Der Michelin punktete ebenfalls mit guten Leistungen auf trockener und nasser Fahrbahn sowie beim Verschleiß und zeigte insgesamt große Ausgewogenheit. Dunlop und Giti erzielten in diesen Disziplinen gerade noch gute Ergebnisse, die sich zur Gesamtnote 2,5 summierten.

Besonders überzeugende Umwelteigenschaften besitzt der Continental EcoContact, denn er zeigte als einziger sowohl in den Wirtschaftlichkeits- wie auch den Umweltkriterien sehr gute Leistungen. Eine bessere Platzierung verpasst der Continental-Reifen allerdings aufgrund leichter Schwächen auf nasser Fahrbahn.

Der ADAC empfiehlt Reifenkäufern zu prüfen, welche individuellen Anforderungen sie an einen Reifen haben und diese dann mit den Ergebnissen der Einzeltests abzugleichen. Nur wer sein eigenes Fahrprofil kennt, kann den passenden Reifen auswählen. Wichtig: Sommerreifen sollten bei weniger als 3 mm Profiltiefe erneuert werden, um bei allen Witterungen auch sicher unterwegs zu sein.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)