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Verbraucherzentrale NRW: Kürzere Kündigungsfristen bei vielen neuen Verträgen

© VZ NRW/adpic
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Kürzere Kündigungsfristen bei vielen neuen Verträgen – Ab 1. März treten für Neuverträge bessere Bedingungen in Kraft.

Wer ein Zeitschriften-Abo abschließt oder einen Streamingdienst bucht, bindet sich häufig für einen langen Zeitraum an das Angebot. Denn die Vertragslaufzeit kann bis zu zwei Jahre betragen. Wer schon nach wenigen Monaten das Interesse verliert, hat finanziell das Nachsehen. Wer dann auch noch die Kündigungsfrist von drei Monaten verpasst, kann für ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden werden. Langzeitverträge können so enorme Kosten verursachen. Das Problem hat auch die Politik erkannt und eine neue gesetzliche Regelung beschlossen. „Verbraucher:innen werden künftig besser vor überlangen Vertragsverlängerungen geschützt, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen“, sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Änderungen gelten für Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben und die ab dem 1. März 2022 neu abgeschlossenen werden. Darunter fallen zum Beispiel auch Tanz-, Musik- oder Nachhilfekurse und viele Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Die wichtigsten Änderungen hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengefasst:

  • Kürzere Kündigungsfrist Bisher stand in vielen Vertragsbedingungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Diese Frist wurde nun auf einen Monat verkürzt. Verbraucher:innen können sich zukünftig also kurzfristiger von den Verträgen lösen.
  • Automatische Vertragsverlängerung Kündigungsfrist verpasst und ein weiteres Jahr an ein Zeitschriften-Abo gebunden? Damit ist jetzt Schluss. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden gilt: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch dann vereinbart werden, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher:innen den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen können.
  • Mindestvertragslaufzeit Keine Änderungen gibt es bei der maximalen Mindestvertragslaufzeit. Sie beträgt weiterhin zwei Jahre. Vor Vertragsschluss sollte geklärt werden, ob auch kürzere Vertragslaufzeiten angeboten werden. Vor allem wenn man sich nicht sicher ist, ob man den Vertrag tatsächlich so lange nutzen wird, kann sich eine kürzere Vertragslaufzeit lohnen – auch wenn diese manchmal etwas teurer ist.
  • Keine Änderung für Altverträge Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für alle anderen Verträge gilt die alte Rechtslage. Lohnt es sich dann vielleicht, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, um von der neuen Rechtslage zu profitieren? Hier gilt es, genau hinzuschauen und nicht vorschnell zu entscheiden: Denn bei einem Neuvertrag sind Verbraucher:innen wieder an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Vor einer Kündigung und einem Neuabschluss sollten auch die Bedingungen des neuen Vertrages, wie zum Beispiel das genaue Leistungsangebot und die regelmäßigen Kosten genau geprüft und mit dem alten Vertrag verglichen werden.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Amtsblatt Nr. 4 / 2022 einsehbar – Bekanntmachung zu Grenzniederschriften in Harsewinkel und Greffen einsehbar

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 4 / 2022 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zur Ladung der Einsichtnahme in die Grenzniederschrift der Fortführungsmessung betreffend eines Grundstücks der Gemeinde Harsewinkel (Flur 45 – Flurstück 55 – Gemarkung Harsewinkel) sowie über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Greffen (Flur 7 – Flurstück 52 – 2515) thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Kurzfristig Amphibienschützer für die Schutzzäune an der Hesselteicher und der Steinhäger Straße gesucht

Aufgrund von Krankheitsausfällen sucht die Stadt Harsewinkel kurzfristig noch Amphibienschützer, die an mehreren Tagen im März den Schutz der Tiere durch deren Absammeln an den Schutzzäunen der Hesselteicher und der Steinhäger Straße gewährleisten.

Wie jedes Jahr im Frühling, begeben sich bei den passenden Temperaturen die Amphibien wieder auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Müssen die Tiere dabei vielbefahrene Straßen queren, ist dies häufig ein gefährliches Unterfangen und bedeutet für viele Tiere nicht selten den Tod.

Harsewinkeler, die Lust und Zeit haben bei der Zaunbetreuung unterstützend mitzuwirken, melden Sie sich bitte bei dem Umwelt- und Abfallberater der Stadt Harsewinkel, Guido Linnemann (Tel.: 05247/935-197; E-Mail: Guido.Linnemann@harsewinkel.de).

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Statistisches Bundesamt: Fokus Russland und Ukraine – ausländische Bevölkerung in Deutschland

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comRund 10,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer lebten Ende 2020 in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte somit gut jeder zehnte hierzulande lebende Mensch zum Stichtag 31.12.2020 keine deutsche Staatsbürgerschaft (12,7 %). Mit einem Anteil von 12,4 % an der ausländischen Bevölkerung insgesamt bildeten Türkinnen und Türken die größte Gruppe (1,3 Millionen Menschen). Dahinter folgten syrische (787 000 oder 7,4 %) und polnische (774 000, 7,3 %) Staatsangehörige.

Die gut 235 000 hierzulande lebenden Russinnen und Russen waren mit 2,2 % die neuntgrößte Gruppe unter der ausländischen Bevölkerung. Gut jeder hundertste Mensch mit ausländischer Staatsangehörigkeit war Ukrainerin oder Ukrainer (1,3 %) – insgesamt 135 000 ukrainische Staatsangehörige lebten Ende 2020 in Deutschland.

Ukrainische Bevölkerung hierzulande binnen zehn Jahren um 21 % gewachsen, russische um 33 %

Die Zahl der hierzulande lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer ist binnen zehn Jahren um 21 % gestiegen: Ende 2011 waren es noch 112 000 Menschen. Wie die ukrainische ist auch die russische Bevölkerung in Deutschland binnen zehn Jahren gewachsen: um 33 % gegenüber 2011. Damals lebten hierzulande noch 177 000 Menschen aus Russland.

Knapp 300 000 Menschen mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit

Zusätzlich zur erfassten ausländischen Bevölkerung besaßen laut Mikrozensus im Jahr 2020 rund 298 000 Menschen neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die russische. Zudem lebten 24 000 Menschen in Deutschland, die sowohl die deutsche als auch die ukrainische Staatsangehörigkeit besaßen.

2021 wieder mehr Zuzüge aus der Ukraine und aus Russland

Von Januar bis November 2021 sind rund 11 700 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gezogen – 2 % mehr als im Gesamtjahr 2020. Im ersten Pandemiejahr hatte die Zahl der Zuzüge aus der Ukraine mit 11 400 noch um 26 % unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 gelegen. Nach geringeren Zuzugs-Zahlen in den Jahren 2006 bis 2013 war die Zahl der Zuzüge aus der Ukraine im Jahr 2014 deutlich gestiegen.

Von Januar bis November 2021 zogen knapp 15 900 Menschen von Russland nach Deutschland und damit bereits 21,5 % mehr als im Gesamtjahr 2020. Im ersten Corona-Jahr waren nur knapp 13 100 Menschen von Russland nach Deutschland gezogen – 38,6 % weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Weniger Zuzüge hatte es seit dem Bestehen der Russischen Föderation ab 25. Dezember 1991 nicht gegeben. Ein Grund für die höhere Zahl von Zuzügen in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre dürfte sein, dass es damals zur Migration von Russlanddeutschen und sogenannten „jüdischen Kontingentflüchtlingen“ aus der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik kam.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur ausländischen Bevölkerung in Deutschland stammen aus der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten werden in der Bevölkerungsfortschreibung gemäß ihrer maßgeblichen Staatsangehörigkeit gezählt, die nach der Priorisierung „Deutsch vor EU vor nicht-EU“ festgelegt wird. Personen, die die russische oder ukrainische Staatsangehörigkeit neben der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit besitzen, sind demnach nicht unter den russischen bzw. ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erfasst.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kreis Gütersloh schreibt Einrichtungen an

Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Kreis Gütersloh.
Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Kreis Gütersloh.

Der Kreis Gütersloh hat jetzt Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege angeschrieben, um über das Meldeverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu informieren. Ab dem kommenden Mittwoch, 16. März, gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in den Bereichen tätig sind, müssen ab diesem Datum vollständig immunisiert sein oder ein entsprechendes ärztliches Attest haben. Der Kreis Gütersloh geht davon aus, dass rund 20.000 Personen die einrichtungsbezogene Impfpflicht erfüllen müssen. Laut einer Abfrage unter großen Arbeitgebern könnten bis zu 1.500 Beschäftigte nicht über den vorgeschriebenen Impfschutz beziehungsweise Genesenenstatus verfügen. Da nicht alle Adressen aus diesem sehr weiten Feld von Einrichtungen und Unternehmen – etwa die von Selbstständigen in Heilberufen – vorliegen, appelliert der Kreis an die Eigenverantwortung: Wer kein Schreiben erhält, kann sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfpflicht über das Vorgehen informieren. Bei Fragen kann man sich an die E-Mail impfpflicht@kreis-guetersloh.de wenden.

Die Meldungen können ab dem 16. März datenschutzkonform über die Nutzung des Wirtschaftsservice-Portals der Landesregierung NRW (WSP.NRW (wirtschaft.nrw) abgeben werden. Aktuell ist das Portal noch nicht frei geschaltet.

In dem Infoschreiben an die Einrichtungen werden die Regelungen und die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dargelegt. Spätestens bis zum 31. März müssen die Einrichtungen melden, welche Beschäftigten in ihren Häusern keinen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise kein ärztliches Attest vorgelegt haben. Auch Fälle, in denen es Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Zertifikats gibt, müssen angegeben werden.

Die Impfpflicht gilt für Personen, die unter anderem in folgenden Einrichtungen tätig sind: Krankenhäuser und Tageskliniken, voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, Hausarzt- und Facharztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (u.a. Heilpraktiker, Diätassistenten, Physiotherapeuten, usw.), Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden. Antworten auf häufig gestellte Fragen und die gesamte Übersicht aller Personen und Einrichtungen, die gemäß § 20a Abs. 1 S. 1 IfSG  unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, gibt es unter www.kreis-guetersloh.de/infoimpfpflicht

Das Gesundheitsamt prüft die übermittelten Daten und fordert die betroffenen Personen auf, einen entsprechenden Nachweis einzureichen. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge leistet, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Einrichtung oder das Unternehmen aussprechen beziehungsweise ein Bußgeldverfahren einleiten.

Zu beachten ist: Bis das Gesundheitsamt über den Einzelfall entschieden hat, ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Person möglich. Das bedeutet: Für Personen, die bis zum Ablauf des 15. März keinen Nachweis vorgelegt haben, gilt nicht automatisch ab dem 16. März ein Tätigkeitsverbot. Die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, die gleichzeitig Arbeitgeber sind, müssen in diesen Fällen aus Fürsorgepflichten prüfen, ob nicht erbrachte Nachweise arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen.

Personen, die nach dem 15. März eine Tätigkeit in einer betroffenen Einrichtung oder einem betroffenen Unternehmen aufnehmen wollen (Neu-Einstellungen), dürfen ohne Nachweis des Impf- bzw. Genesenenstatus oder einem ärztlichen Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation nicht beschäftigt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC Sommerreifentest: Vielfach empfehlenswert – fast alle 34 Reifen in SUV- und Kleinwagengröße überzeugen

34 Sommerreifen zogen die ADAC Tester auf Skoda Karoq und VW Polo auf (Bild: Marc Wittkowski).
34 Sommerreifen zogen die ADAC Tester auf Skoda Karoq und VW Polo auf (Bild: Marc Wittkowski).

Positive Bilanz beim aktuellen Sommerreifentest des ADAC: Nahezu alle der insgesamt 34 untersuchten Modelle in der Dimension für Kompakt-SUV (215/60 R16 99V) und Kleinwagen (185/65 R15 88H) sind empfehlenswert oder sogar besonders empfehlenswert. Lediglich einen Ausreißer mit der Gesamtnote 3,7 gab es mit dem polnischen Kormoran in der SUV-Klasse.

Dr. Reinhard Kolke, Leiter des ADAC Test- und Technikzentrums: „Das Resultat ist sehr erfreulich und zeigt das Ergebnis unserer fast 50-jährigen Testpraxis. Die Hersteller orientieren sich an unseren Tests und verbessern ihre Produkte laufend. So trägt der ADAC seit Jahrzehnten dazu bei, dass die Reifen immer sicherer werden.“

Die 18 SUV-Reifen wurden auf einem Skoda Karoq gefahren, und die Tester konnten ein „gut“ an Continental und Michelin, aber auch Bridgestone, Dunlop und Toyo vergeben. Diese Modelle leisteten sich in keinem der Hauptkriterien Schwächen. Im Trockenen überzeugten vor allem der Michelin und der Bridgestone, auf nasser Fahrbahn verbuchte der Continental Bestnoten. In den Kriterien Verschleiß und Kraftstoffverbrauch stach der Michelin heraus. Der Toyo landete zwar in allen Hauptkriterien an der Schwelle zum „befriedigend“, konnte sich dennoch einen Platz unter den Top Fünf sichern.

Deutliche Schwächen in den Sicherheitskriterien resultierten beim polnischen Kormoran in einem „ausreichend“ (Note 3,7) in der Gesamtbewertung – trotz seiner Bestleistung beim Kraftstoffverbrauch. Das zeigt: Nur wenn ein Reifen ausgewogen ist, ist er auch empfehlenswert.

Bei den 16 Kleinwagen-Reifen, die auf einem VW Polo getestet wurden, gab es sogar sechs Mal die Gesamtnote „gut“ und damit das Prädikat „besonders empfehlenswert“. Für Vielfahrer eignet sich der Goodyear mit der höchsten Laufleistung im Testfeld, Pirelli und Bridgestone überzeugten mit Spitzenwerten in der Trocken- bzw. Nass-Performance. Der Michelin punktete ebenfalls mit guten Leistungen auf trockener und nasser Fahrbahn sowie beim Verschleiß und zeigte insgesamt große Ausgewogenheit. Dunlop und Giti erzielten in diesen Disziplinen gerade noch gute Ergebnisse, die sich zur Gesamtnote 2,5 summierten.

Besonders überzeugende Umwelteigenschaften besitzt der Continental EcoContact, denn er zeigte als einziger sowohl in den Wirtschaftlichkeits- wie auch den Umweltkriterien sehr gute Leistungen. Eine bessere Platzierung verpasst der Continental-Reifen allerdings aufgrund leichter Schwächen auf nasser Fahrbahn.

Der ADAC empfiehlt Reifenkäufern zu prüfen, welche individuellen Anforderungen sie an einen Reifen haben und diese dann mit den Ergebnissen der Einzeltests abzugleichen. Nur wer sein eigenes Fahrprofil kennt, kann den passenden Reifen auswählen. Wichtig: Sommerreifen sollten bei weniger als 3 mm Profiltiefe erneuert werden, um bei allen Witterungen auch sicher unterwegs zu sein.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: 82-jähriger Fahrradfahrer schwer verletzt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Montagmorgen (14.03., 07.40 Uhr) kam es auf der Hauptstraße in Höhe des Sandkuhlenwegs zu einem Verkehrsunfall. Zum Unfallzeitpunkt befuhr eine 25-jährige VW-Fahrerin aus Bielefeld die Hauptstraße stadtauswärts. Dabei kam es in Höhe eines am Fahrbahnrand geparkten Lkws zu einem Zusammenstoß zwischen dem VW und einem von rechts die Fahrbahn querenden 82-jährigen Fahrradfahrer aus Harsewinkel. Der Zweiradfahrer stürzte und verletzte sich schwer. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus nach Warendorf gefahren. An dem VW entstand leichter Sachschaden.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding: Optimaler „Tandem“ Schutz bei Dienstunfähigkeit & bis zu 100 % bei den Restkosten der Beihilfe für Beamte

Bei der LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding weiß man, dass das Risiko, als Beamter dienstunfähig zu werden, sehr oft unterschätzt wird. Wie in anderen Berufen nehmen auch hier Druck und Stress in der täglichen Arbeit zu – und psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund dafür, dass Berufstätige nicht mehr ihrem Job nachgehen können.

„Bei der LVM umfasst die Berufsunfähigkeitsversicherung deswegen neuerdings eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel“, sagt Reinhold Everding. Diese Klausel hat zwei besondere Merkmale, weswegen hier geläufig von einer sogenannten echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel die Rede ist. Zum einen folgt die LVM bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit – wenn Versicherungsschutz gegeben ist – der Entscheidung des Dienstherrn. Entsprechend nimmt sie keine eigene inhaltliche Prüfung der Dienstunfähigkeit vor. Zum anderen gilt die Klausel nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, die bei Dienstunfähigkeit in der Regel in den Ruhestand versetzt werden. Sie greift auch dann, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen entlassen wird.

„Das ist gerade für Beamte auf Widerruf wichtig. Denn die werden bei Dienstunfähigkeit zwangsläufig entlassen“. Gleiches droht insbesondere auch Beamten auf Probe. Zwar werden die Entlassenen anschließend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – „dort haben sie aber meist gar keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente oder nur unter bestimmten Voraussetzungen“, warnt Reinhold Everding. „Entsprechend ist eine Dienstunfähigkeit gerade für junge Staatsdiener existenzbedrohend.“

Lassen Sie sich von uns in der LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding unverbindlich beraten und sorgen Sie mit optimalem „Tandem“ Schutz bei Dienstunfähigkeit und bis zu 100 % bei den Restkosten der Beihilfe für Ihre Absicherung im Ernstfall!

Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen: Steigende Nachfrage in allen zehn Kommunen des Kreises Gütersloh

Mit der steigenden Anzahl an Kindern im Kreis Gütersloh steigt auch die Nachfrage der Eltern nach zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen. Um den Bedarf in allen zehn Kommunen, in denen der Kreis Gütersloh die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt, zu decken sind dort weitere Kita-Gruppen in Planung. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/23 in den zehn Kommunen wurde im Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 10. März, vorgestellt. Die Planungen für die 119 Kindertageseinrichtungen sind in enger Abstimmung mit den Kommunen und Trägern erfolgt.

Für die 5.886 Kinder über drei Jahren (Ü3) stehen im neuen Kita-Jahr 5.809 Plätze zur Verfügung. Damit ist die Betreuungsquote von 98,69 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr um rund zwei Prozent gesunken. Im Ü3 Bereich kann damit in fast allen Kommunen die angestrebte Bedarfsdeckung von 99 Prozent erreicht werden.

Insbesondere für Kinder zwischen zwei Monaten und drei Jahren ist die Nachfrage gestiegen, sodass im U3-Bereich 1.778 Plätze in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Dazu kommt noch das Angebot der Kindertagespflege. Während der Coronapandemie wurde dieses nicht gänzlich ausgeschöpft, doch das werde sich vermutlich im neuen Kindergartenjahr ändern. Die Abteilung Jugend erwartet rund 630 Kinder, davon 585 unter drei Jahren, die eine Kindertagespflege besuchen werden. Kinder ab einem Jahr haben zudem einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit den Angeboten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird für diese Altersgruppe laut Plandaten eine Betreuungsquote von 63,6 Prozent erreicht.

„Aufgrund der hohen Nachfragen speziell im U3-Bereich soll das Angebot der Kindertagespflege weiter qualifiziert und ausgebaut werden“, erläutert Barbara Grube, Sachgebietsleiterin Kindertagesbetreuung beim Kreis Gütersloh. Derzeit sind 181 Kindertagespflegepersonen im Kreisgebiet tätig. Mindestens 15 weitere Betreuungspersonen sollen hinzukommen.

Auch geflüchtete Familien, die in den Kreis Gütersloh kommen, haben einen Betreuungsanspruch für ihre Kinder. Kinder aus Familien, die bereits einer Kommune zugewiesen wurden, wurden in der Bedarfsplanung berücksichtigt. Kinder, die mit ihren Familien unterjährig ins Kreisgebiet ziehen und demnach noch keinen Kita-Platz haben, sollen in sogenannten Brückenprojekten betreut werden.

Das alternative Kinderbetreuungsangebot der Spielgruppen, an denen Kinder an zwei bis fünf Wochentagen teilnehmen können, wird ebenfalls bedarfsgerecht gefördert, Im laufenden Kindergartenjahr gibt es 20 Spielgruppen mit 108 Kindern. Allerdings erfüllt dieses Angebot nicht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und wirkt sich daher nicht auf die Betreuungsquote aus.

Der Gesamtfinanzierungsbedarf für die 119 Einrichtungen beläuft sich auf rund 92,4 Millionen Euro.

Zum Thema: Aktuelle und neue Angebote in den zehn Kommunen
  • Borgholzhausen: Der Bedarf einer weiteren Gruppe ab dem Kita-Jahr 2022/23 wird geprüft.
  • Halle (Westf.): Die neue 3-gruppige Kita “Mamre“ der Ev. Kirche (mit einer Gruppe für Heilpädagogischen Förderbedarf) ist Ende des Jahres 2021 mit zwei Gruppen in Betrieb genommen worden. Im laufenden Kita-Jahr 21/2022 wird eine weitere Gruppe in Betrieb genommen.
  • Harsewinkel: Für den Ortsteil Greffen ist eine weitere 2-gruppige Kita in Planung. Sie soll noch im Kitajahr 2022/23 zumindest mit einer Übergangslösung starten.
  • Herzebrock-Clarholz: Im Ortsteil Clarholz soll eine weitere Gruppe an der CJD Norbert-Kita entstehen. Die Umsetzung hat sich verzögert. Zusätzlich ist eine neue Kita geplant, als Träger hat sich die Gemeinde Herzebrock-Clarholz für die “global education gGmbh“ entschieden, die mit dem ortsansässigen Verein “herzklar e.V.“ zusammenarbeiten will.
  • Langenberg: Die Ev. Kita Himmelszelt der Ev. Kirche wird um zwei Gruppen erweitert. Die Bauarbeiten haben sich verzögert. Die Gruppen sind spätestens zum 1. August 2022 bezugsfertig. Die bisherige Übergangsgruppe an der Mühlenstraße bleibt solange bestehen bis die Erweiterung fertig ist; im Ortsteil Benteler soll die Kita St. Antonius um zwei Gruppen erweitert werden. Auch hier verzögert sich die Erweiterung. Mit einer Fertigstellung wird zum Kita-Jahr 2023/24 gerechnet. Eine weitere 2-gruppige Kita zum Kita-Jahr 2023/24 ist in Planung.
  • Rietberg: Für die Kernstadt Rietberg wird der 5-gruppige Neubau der AWO Kita Jordanweg zum 1. August 2022 in Betrieb genommen. Die drei Gruppen, die derzeit in der Containeranlage an der Sandfeldstraße betreut werden, können dann umziehen. In den Ortsteilen Druffel, Neuenkirchen und Westerwiehe ist jeweils eine zusätzliche Gruppe errichtet worden.
  • Schloß Holte-Stukenbrock: Zum Kita-Jahr 2021/22 ist die neue 5-gruppige Kita der DRK Soziale Dienste und Einrichtungen Gütersloh gGmbH in Betrieb genommen worden. Die Kita „Der Spatz“ wird zum 1. August 2022 um eine Gruppe erweitert. Darüber hinaus werden noch weitere Gruppen für die nächsten Jahre benötigt. Ein Interessenbekundungsverfahren wird zeitnah erfolgen.
  • Steinhagen: Die Kita am Cronsbach der DRK Soziale Dienste und Einrichtungen Gütersloh gGmbH wird zum Kita-Jahr 2022/23 die 5. Gruppe in Betrieb nehmen. Die Bedarfe in Steinhagen können daher für das kommende Kita-Jahr gedeckt werden.
  • Versmold: Die neue Kita in Oesterweg der von Laer Stiftung wird zum 1. August 22 mit 3 Gruppen in Betrieb genommen. Des Weiteren ist geplant, die Ev. Kita Königsbergerstraße zum 1. August 2023 um eine Gruppe zu erweitern. Die Einrichtung einer Übergangslösung in Trägerschaft der Kirche wird geprüft.
  • Werther (Westf.): Die Ev. Kita Sonnenschein in Häger hat eine Übergangslösung in Werther (Westf.) eingerichtet. Der Bedarf weiterer Plätze wird für das kommende Kita- Jahr 22/23 nicht gesehen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Das sollte beim Kauf von Überraschungsboxen beachtet werden

© VZ NRW/adpic
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Schnäppchen oder Reinfall? Das sollte beim Kauf von Überraschungsboxen beachtet werden. Sie sind die Wundertüten des Online-Handels: Zahlrreiche Shops bieten sogenannte „Mystery Boxen“ zum Verkauf an. Ähnlich wie bei einer Wundertüte weiß man vorab nicht, was im Paket enthalten ist. Nur auf eine Warenkategorie legt man sich fest, zum Beispiel Elektronik, Kosmetik oder Süßwaren. „Damit die Überraschung nicht in einer Enttäuschung endet, sollten Verbraucher:innen die Angebote genau prüfen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Neben seriösen Anbietern gibt es auch schwarze Schafe, die das Geschäftsmodell nutzen, um unbrauchbaren Ramsch loszuwerden.“ Darauf sollten Verbraucher:innen beim Online-Kauf achten:

  • Seriöse Anbieter erkennen Ist das Angebot zu schön, um wahr zu sein? Dann sollten Verbraucher:innen genauer hinsehen statt sich zu einem spontanen Kauf hinreißen zu lassen. Als erstes sollte ein Blick ins Impressum geworfen werden. Hier muss die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse genannt werden. Die Seite muss außerdem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen. Ein deutliches Erkennungszeichen von unseriösen Webseiten sind AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm. Auch Kundenbewertungen können erste Indizien über die Seriosität des Anbieters liefern. Dabei sollte man sich nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops verlassen. Positive Bewertungen können ebenfalls gefälscht sein. Besonders auffällig sind die Lobeshymnen dann, wenn andere Bewertungen stark von ihnen abweichen und deutliche Kritik beinhalten.
  • Widerruf und Rückgabe Beim Kauf von Waren im Internet haben Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Inhalt des Überraschungspakets nicht gefällt oder nicht dem angegebenen Warenwert entspricht, kann die Ware zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter jedoch nicht übernehmen. Hat das Unternehmen seinen Sitz in Übersee können daher hohe Rücksendekosten entstehen. Interessierte sollten daher vorab prüfen, wo das Unternehmen sitzt und ob es kostenlose Retouren anbietet.
  • Zahlungsoptionen Auch die Zahlungsmöglichkeiten sollten genauer unter die Lupe genommen werden. Oft werden Verbraucher:innen bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann die Bezahlung per Vorkasse verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollte auf eine Bestellung verzichtet werden.
  • Nachhaltig einkaufen Der Überraschungseffekt beim Kauf einer Mystery Box macht für viele Verbraucher:innen den besonderen Reiz dieser Angebote aus. Ob sie sich darüber hinaus zur Schnäppchenjagd eignen, ist fraglich. Letztlich verleiten Überraschungsboxen zum Kauf von Waren, die man gar nicht benötigt. Nachhaltiger sind bewusste Kaufentscheidungen. Beim Vergleich von Angeboten auf verschiedenen Vergleichportalen kann zudem Geld gespart werden. Elektronische Geräte können auch günstig gebraucht oder als B-Ware gekauft werden.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)