Mit dem Hund Gassi gehen ist insbesondere in Zeiten coronabedingter Einschränkungen eine gern gesehene Ablenkung und Freizeitbeschäftigung. Für mehr Umsatz dürfte der Haustiertrend gerade auch bei Tierärztinnen und Tierärzten gesorgt haben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erzielte das Veterinärwesen im Corona-Jahr 2020 rund 4,4 Milliarden Euro Umsatz und damit ein Plus von 10,6 % gegenüber 2019. Schon vor Ausbruch der Pandemie waren die Umsätze in der Branche gestiegen: Im Vor-Corona-Jahr 2019 um 5,9 % gegenüber 2018.
Damit gehörten Tierarztpraxen und das sonstige Veterinärwesen zu den wenigen Branchen, die 2020 ein deutliches Umsatzplus verzeichneten. Zum Vergleich: Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg sank der Jahresumsatz 2020 um insgesamt 3,8 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Zahl der Rechtlichen Einheiten im Veterinärwesen lag im Jahr 2020 bei rund 11 000 und war damit nahezu unverändert.
Rund 1 500 Absolventinnen und Absolventen der Tiermedizin im Jahr 2020
Derweil gab es im Jahr 2020 in der Tiermedizin so viele Nachwuchskräfte wie lange nicht mehr: 1 534 Absolventinnen und Absolventen – darunter 83 % Frauen – erlangten hierzulande einen Hochschulabschluss einschließlich einer Promotion – 18 % mehr als im Vorjahr. Mehr Hochschulabschlüsse in der Tiermedizin hatte es zuletzt im Jahr 2005 gegeben (1 551).
Methodische Hinweise:
Die Zahlen zum Veterinärwesen basieren auf dem statistischen Unternehmensregister und beziehen sich auf Rechtliche Einheiten mit Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Beschäftigten im Berichtsjahr sowie Sitz in Deutschland. Die Umsatzentwicklung wurde im Rahmen einer Sonderauswertung anhand eines Mikrodaten-Vergleichs der einzelnen Berichtsjahre ermittelt. Die Umsatzentwicklung der Gesamtwirtschaft bezieht sich auf die Wirtschaftszweige B bis N und P bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Die vollständige Zahl der Woche sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Zwischen Samstagabend (19.02., 19.30 Uhr) und Sonntagvormittag (20.02, 13.00 Uhr) sind bislang unbekannte Täter gewaltsam in eine Grillhütte am Prozessionsweg eingebrochen. Die Täter gelangten durch eine eingeschlagene Scheibe in die Hütte, welche sich auf einem komplett umzäunten Gelände befindet. Im Inneren der Hütte entzündeten sie einen Karton. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu der Tat machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Da uns bei Andrees die Gesundheit und der Rücken Ihres Kindes besonders am Herzen liegen, können Sie bei uns selbstverständlich auf kompetente und qualifizierte Beratungen bezüglich des passenden Schulranzens inklusive Anprobe zählen! Andrees ist zertifiziertes Fachgeschäft AGR – Aktion Gesunder Rücken und trägt dementsprechend das offizielle AGR-Siegel.
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Andrees bietet wie gewohnt ein großes Sortiment an Schulranzen, Rucksäcken und Taschen. In unserer großen Schulranzen- und Taschen-Abteilung finden Sie eine vielfältige Auswahl von Markenherstellern wie Step by Step, McNeill, Eastpack, Coocazoo und neuerdings können wir Ihnen auch die beliebten Ranzen und Rucksäcke von Beckmann aus Norwegen anbieten.
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Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Mittwoch, den 23. Februar 2022, ab 17:00 Uhr im Gymnasium Harsewinkel. Der Rat tritt zum dreizehnten Mal in dieser Konstellation zusammen.
Neben der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2022 stehen u. a. der Bebauungsplan Nr. 88 „Rövekamp“, die Erweiterungen der Kardinal-von-Galen-Schule, die Erweiterung der Löwenzahnschule, eine Satzungsänderung des StadtSportRings und die personelle Ausstattung des Bauhofes auf der vorläufigen Tagesordnung der 13. Sitzung.
Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.
Informieren Sie sich hier mit dem Spöggsken über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.
Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) hat neue mobile Impfstationen im März geplant. Dort können sich alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren spontan und ohne Termin ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung geben lassen. Auch Viertimpfungen sind für bestimmte Personengruppen möglich: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können den vierten Piks nach drei Monaten bekommen, das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten.
Das mobile Impf-Team ist im Februar noch ein Mal unterwegs: Am kommenden Samstag, 26. Februar, von 11 bis 15 Uhr im Verwaltungsgebäude an der Rathausstraße 36 in Rietberg. Im März stehen bisher fünf Termine fest, davon drei bereits am ersten Märzwochenende. Am Freitag, 4. März, ist das Impf-Team von 15 bis 19 Uhr in der CJD Sekundarschule im Einsatz. Samstag, 5. März, können sich Impfwillige zwischen 11 und 15 Uhr im Rathaus in Steinhagen impfen lassen. Sonntag, 6. März, geht’s weiter nach Harsewinkel. Alle geplanten Impfstationen finden Interessenten online unter www.kreis-guetersloh.de/impfung
Das mobile Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren. Mitbringen müssen Impfwillige auf jeden Fall ein Ausweisdokument und wenn möglich auch ihre elektronische Gesundheitskarte. Wer sich eine Folgeimpfung geben lassen möchte, muss seinen Impfpass dabei haben. Bei der Erstimpfung ist dies nicht zwingend erforderlich. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Aus dem Dokument muss auch hervorgehen, dass sie und der oder die Minderjährige zusammen gehören.
Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer, über 30-Jährige bekommen den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft.
Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Der Mikrozensus 2022 hat begonnen. Wie im Vorjahr findet die amtliche Befragung unter besonderen Voraussetzungen statt: Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt sie überwiegend online, per Telefon oder mittels Papierfragebogen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Persönliche Interviews vor Ort finden nur in Ausnahmefällen statt, um Kontakte möglichst zu reduzieren. Von Januar bis Dezember 2022 werden insgesamt rund 810 000 Personen in etwa 370 000 Haushalten nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. Dies entspricht rund 1 % der Bevölkerung. Stellvertretend für alle geben sie Auskunft zu Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen und Lebensbedingungen, Kinderbetreuung, Internetnutzung und Wohnsituation.
Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage
Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden die wirtschaftliche und soziale Situation der Haushalte in Deutschland ab und liefern der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien wichtige Informationen über die Bevölkerungsstruktur. „Die Daten des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben vieler Menschen betreffen“, sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes. „Die Befragten leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.“ Die Daten sind etwa für Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder der Rente relevant. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung.
Mikrozensus 2022 liefert Daten zur Wohnsituation
Alle vier Jahre werden im Mikrozensus vertiefende Fragen zum Thema Wohnen gestellt – so auch 2022. Die Daten aus diesem Zusatzprogramm geben zum Beispiel Aufschluss über die Eigentumsquote oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte in Deutschland. Damit liefern die Daten umfassende Informationen über die aktuelle Wohnsituation der Menschen in Deutschland.
Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.
Was erwartet die ausgewählten Mikrozensus-Haushalte?
Deutschlandweit werden für den Mikrozensus pro Monat mehr als 30 000 Haushalte nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben. Wer ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können sich entweder von geschulten Interviewerinnen und Interviewern nach Möglichkeit telefonisch befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.
Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Mikrozensus und Zensus sind verschiedene Erhebungen
2022 findet neben dem Mikrozensus („kleine Volkszählung“) auch der Zensus („große Volkszählung“) statt. Aufgrund der ähnlichen Bezeichnungen kommt es häufig zu Verwechslungen. Allerdings sind es zwei verschiedene Erhebungen, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Der Mikrozensus wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt. Der Zensus wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt. Dabei werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer und bundesweit etwa 10 % der Bevölkerung befragt. Im Mikrozensus wird rund 1 % der Bevölkerung befragt.
Der Mikrozensus liefert wichtige Informationen zur Struktur und den Lebensbedingungen der Bevölkerung im Zeitverlauf. Außerdem stellt der Mikrozensus durch die Integration der EU-weit durchgeführten Befragungen international vergleichbare Daten bereit. Die Ergebnisse des Zensus sind präzise Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Sie dienen als verlässliche Planungsgrundlage für Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.
Für beide Erhebungen werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Es kann daher vorkommen, dass Personen beim Mikrozensus und beim Zensus um Auskunft gebeten werden.
Weitere Informationen:
Ein Video auf der Website des Statistischen Bundesamtes erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert. Das Video ist auch in Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch verfügbar. Weitere Informationen zum Mikrozensus und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Die Tagesordnung ist lang und dennoch dreht sich alles um den Haushalt 2022, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses am Montag, 21. Februar, um 15 Uhr, im Kreishaus Gütersloh zu ihrer Sitzung zusammenkommen. Die Verabschiedung des Haushaltes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Stellenplan und Beschlussfassungen unter Berücksichtigung der Ausschussergebnisse stehen auf der Agenda. Anschließend gehen die Themen am 7. März in den Kreistag zur Haushaltsverabschiedung.
21 Tagesordnungspunkte stehen an, 20 davon sind öffentlich. Beschlussvorlagen gibt es zu Themen, wie Telenotarztsystem, Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, Kreisstraßenbauprogramm, Stellenmehrbedarf in der Abteilung Gesundheit, Vital-Projekt ‚Artenreiche Lebensräume‘ und Stellungnahmen aus den Städten und Gemeinden. Weitere Themen mit denen sich die Politikerinnen und Politiker befassen: Schnellbuslinien, eine Richtlinie zum Heimatpreis, Vereinbarungen zum Ems-Radweg und die Verabschiedung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2022 bis 2026 sowie unter anderem das Raumprogramm fürs neue Bevölkerungsschutzzentrum. Darüber hinaus gibt es Anträge aus den Fraktionen, über die die Politikerinnen und Politiker des Gremiums unter der Leitung von Landrat Sven-Georg Adenauer zu entscheiden haben.
Für die Teilnahme an der Sitzung gilt die 3-G-Regelung (getestet, genesen, geimpft). Sämtliche Tagesordnungspunkte sowie zugehörige Unterlagen sind im Sitzungskalender des Kreistagsinformationssystems des Kreises Gütersloh ersichtlich und abrufbar: www.kreis-guetersloh.de/kreistagsinfo.
Unser Leben findet zunehmend im digitalen Raum statt: Wir kommunizieren über Mails und Messenger, laden wichtige Dokumente in Cloud-Diensten hoch und schließen Verträge im Internet ab. Auch nach dem Tod existiert die digitale Identität eines Menschen weiter. „Die Erben übernehmen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem digitalen Nachlass ergeben“, erklärt Carl Christoph Möller, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wurde der digitale Nachlass nicht geregelt, beginnt für die Angehörigen oft eine komplizierte Suche nach Zugangsdaten, um zum Beispiel kostenpflichtige Dienste zu kündigen.“ Die Tipps der Verbraucherzentrale NRW zeigen, wie der digitale Nachlass geregelt wird.
Überblick über Online-Aktivitäten verschaffen Bereits zu Lebzeiten sollte eine Übersicht über alle bestehenden Online-Accounts mit Benutzernamen und Kennworten gepflegt werden. Dazu gehören E-Mail-Konten, Bezahldienste, Streamingdienste, soziale Netzwerke und vieles mehr. Die Liste sollte auch eindeutige Hinweise enthalten, was mit Daten, Konten und Endgeräten (PC, Smartphone) passieren soll, wenn diese beispielsweise durch Krankheit oder Tod nicht mehr selbst verwaltet werden können. Eine Musterliste der Verbraucherzentrale NRW bietet hierfür eine erste Orientierung. Die Liste kann ausgedruckt oder auf einem USB-Stick gespeichert werden und sollte nur an einem sicheren Ort, wie einem Tresor oder Bankschließfach, verwahrt werden. Als digitale Lösung für die Sicherung von Zugangsdaten eignen sich auch Passwort-Manager. Das Masterpasswort für den Manager muss jedoch ebenfalls für die Erben auf einem sicheren Weg zugänglich gemacht werden.
Vollmacht erstellen Für die Verwaltung des digitalen Erbes sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden. Dies wird in einer Vollmacht festgehalten, die persönlich unterschrieben und mit Datum versehen sein muss. Unabdingbar ist außerdem der Hinweis, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Damit alles Wesentliche bedacht wird, hat die Verbraucherzentrale NRW eine Muster-Vollmacht erstellt. Die Vollmacht muss an die Vertrauensperson übergeben werden. Auch Angehörige sollten über die Regelung des digitalen Nachlasses informiert werden.
Kommerzielle Nachlassverwalter Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Auch der Leistungsumfang und die Kosten sollten genau geprüft werden. Ein Augenmerk sollte zudem auf der Frage liegen, was mit dem Nachlass geschieht, wenn der Dienst vom Markt verschwindet (beispielsweise durch Insolvenz), bevor der Erbfall eingetreten ist. Passwörter sollten einem Unternehmen in keinem Fall anvertraut werden. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen könnten. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.
Anspruch auf Zugang Sollten den erbenden Angehörigen die Zugangsinformationen für einen Online-Dienst doch einmal fehlen, haben sie prinzipiell einen Anspruch darauf, vom Anbieter den Zugang zum Konto der verstorbenen Person zu erhalten. Das wurde durch den Bundesgerichtshof ausdrücklich für Facebook entschieden. Der Zugang setzt jedoch eine entsprechende Identifikation als Erben gegenüber dem Anbieter voraus und kann erheblichen Aufwand bedeuten. Besser ist es daher vorzusorgen.
[lassitudo] – Mü|dig|keit, die – Alte Sprache – neuer Eindruck!
Latein, gar nicht so alte Sprache, die unseren Alltag durchdringt. Oft auch bei der Arbeit. Der Blickwechsel von schwarzer Schrift auf weißen Seiten zu blauem Bildschirmlicht von Smartphone, Tablet oder Laptop strengt an. Damit Ihre Augen nicht [ermüden], hilft eine Brille speziell fürs digitale Sehen mit Entspiegelung, Hartschicht und Blaulichtfiltern. [Neuen Eindruck] macht Ihr professioneller Begleiter garantiert, und nicht nur im Büro. BÖCKSTIEGEL bietet Ihnen für beste Sicht am Arbeitsplatz und im Homeoffice einen kostenlosen Sehtest sowie günstige Konditionen für digitales Sehen.
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Die Handballabteilung der TSG ist über den Verlauf der Sticker-Aktion erfreut. Es wurden seit dem Start am 5. Februar mehr als 260 Alben und über 8.500 Stickertüten an den Kassen der REWE-Märkte in Harsewinkel gekauft.
Das Organisationsteam hat sich jetzt entschlossen, die ersten drei Personen, die ihre Alben voll haben, mit Preisen besonders zu ehren. Als Gewinne winken Gutscheine für JOMA-Sportbekleidung im Stil der TSG Handballer. Für den Sieger gibt es einen Einkaufsgutschein in Höhe von 75 €, für den Zweiten 50 € und der Drittplatzierte erhält einen Gutschein in Höhe von 25 €.
Die Sieger erhalten zudem freien Eintritt zu einem Spiel der Handballer im Hasenbau und werden in der Halbzeitpause geehrt. Wer in seinem Album alle 333 Sticker an der richtigen Stelle eingeklebt hat, schreibt eine E-Mail mit seiner Telefonnummer an handballbae@gmail.com. Die Gewinner werden umgehend kontaktiert.
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