Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Mittwoch, den 23. Februar 2022, ab 17:00 Uhr im Gymnasium Harsewinkel. Der Rat tritt zum dreizehnten Mal in dieser Konstellation zusammen.
Neben der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2022 stehen u. a. der Bebauungsplan Nr. 88 „Rövekamp“, die Erweiterungen der Kardinal-von-Galen-Schule, die Erweiterung der Löwenzahnschule, eine Satzungsänderung des StadtSportRings und die personelle Ausstattung des Bauhofes auf der vorläufigen Tagesordnung der 13. Sitzung.
Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.
Informieren Sie sich hier mit dem Spöggsken über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.
Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) hat neue mobile Impfstationen im März geplant. Dort können sich alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren spontan und ohne Termin ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung geben lassen. Auch Viertimpfungen sind für bestimmte Personengruppen möglich: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können den vierten Piks nach drei Monaten bekommen, das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten.
Das mobile Impf-Team ist im Februar noch ein Mal unterwegs: Am kommenden Samstag, 26. Februar, von 11 bis 15 Uhr im Verwaltungsgebäude an der Rathausstraße 36 in Rietberg. Im März stehen bisher fünf Termine fest, davon drei bereits am ersten Märzwochenende. Am Freitag, 4. März, ist das Impf-Team von 15 bis 19 Uhr in der CJD Sekundarschule im Einsatz. Samstag, 5. März, können sich Impfwillige zwischen 11 und 15 Uhr im Rathaus in Steinhagen impfen lassen. Sonntag, 6. März, geht’s weiter nach Harsewinkel. Alle geplanten Impfstationen finden Interessenten online unter www.kreis-guetersloh.de/impfung
Das mobile Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren. Mitbringen müssen Impfwillige auf jeden Fall ein Ausweisdokument und wenn möglich auch ihre elektronische Gesundheitskarte. Wer sich eine Folgeimpfung geben lassen möchte, muss seinen Impfpass dabei haben. Bei der Erstimpfung ist dies nicht zwingend erforderlich. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Aus dem Dokument muss auch hervorgehen, dass sie und der oder die Minderjährige zusammen gehören.
Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer, über 30-Jährige bekommen den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft.
Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Der Mikrozensus 2022 hat begonnen. Wie im Vorjahr findet die amtliche Befragung unter besonderen Voraussetzungen statt: Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt sie überwiegend online, per Telefon oder mittels Papierfragebogen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Persönliche Interviews vor Ort finden nur in Ausnahmefällen statt, um Kontakte möglichst zu reduzieren. Von Januar bis Dezember 2022 werden insgesamt rund 810 000 Personen in etwa 370 000 Haushalten nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. Dies entspricht rund 1 % der Bevölkerung. Stellvertretend für alle geben sie Auskunft zu Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen und Lebensbedingungen, Kinderbetreuung, Internetnutzung und Wohnsituation.
Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage
Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden die wirtschaftliche und soziale Situation der Haushalte in Deutschland ab und liefern der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien wichtige Informationen über die Bevölkerungsstruktur. „Die Daten des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben vieler Menschen betreffen“, sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes. „Die Befragten leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.“ Die Daten sind etwa für Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder der Rente relevant. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung.
Mikrozensus 2022 liefert Daten zur Wohnsituation
Alle vier Jahre werden im Mikrozensus vertiefende Fragen zum Thema Wohnen gestellt – so auch 2022. Die Daten aus diesem Zusatzprogramm geben zum Beispiel Aufschluss über die Eigentumsquote oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte in Deutschland. Damit liefern die Daten umfassende Informationen über die aktuelle Wohnsituation der Menschen in Deutschland.
Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.
Was erwartet die ausgewählten Mikrozensus-Haushalte?
Deutschlandweit werden für den Mikrozensus pro Monat mehr als 30 000 Haushalte nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben. Wer ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können sich entweder von geschulten Interviewerinnen und Interviewern nach Möglichkeit telefonisch befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.
Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Mikrozensus und Zensus sind verschiedene Erhebungen
2022 findet neben dem Mikrozensus („kleine Volkszählung“) auch der Zensus („große Volkszählung“) statt. Aufgrund der ähnlichen Bezeichnungen kommt es häufig zu Verwechslungen. Allerdings sind es zwei verschiedene Erhebungen, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Der Mikrozensus wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt. Der Zensus wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt. Dabei werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer und bundesweit etwa 10 % der Bevölkerung befragt. Im Mikrozensus wird rund 1 % der Bevölkerung befragt.
Der Mikrozensus liefert wichtige Informationen zur Struktur und den Lebensbedingungen der Bevölkerung im Zeitverlauf. Außerdem stellt der Mikrozensus durch die Integration der EU-weit durchgeführten Befragungen international vergleichbare Daten bereit. Die Ergebnisse des Zensus sind präzise Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Sie dienen als verlässliche Planungsgrundlage für Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.
Für beide Erhebungen werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Es kann daher vorkommen, dass Personen beim Mikrozensus und beim Zensus um Auskunft gebeten werden.
Weitere Informationen:
Ein Video auf der Website des Statistischen Bundesamtes erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert. Das Video ist auch in Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch verfügbar. Weitere Informationen zum Mikrozensus und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Die Tagesordnung ist lang und dennoch dreht sich alles um den Haushalt 2022, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses am Montag, 21. Februar, um 15 Uhr, im Kreishaus Gütersloh zu ihrer Sitzung zusammenkommen. Die Verabschiedung des Haushaltes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Stellenplan und Beschlussfassungen unter Berücksichtigung der Ausschussergebnisse stehen auf der Agenda. Anschließend gehen die Themen am 7. März in den Kreistag zur Haushaltsverabschiedung.
21 Tagesordnungspunkte stehen an, 20 davon sind öffentlich. Beschlussvorlagen gibt es zu Themen, wie Telenotarztsystem, Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, Kreisstraßenbauprogramm, Stellenmehrbedarf in der Abteilung Gesundheit, Vital-Projekt ‚Artenreiche Lebensräume‘ und Stellungnahmen aus den Städten und Gemeinden. Weitere Themen mit denen sich die Politikerinnen und Politiker befassen: Schnellbuslinien, eine Richtlinie zum Heimatpreis, Vereinbarungen zum Ems-Radweg und die Verabschiedung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2022 bis 2026 sowie unter anderem das Raumprogramm fürs neue Bevölkerungsschutzzentrum. Darüber hinaus gibt es Anträge aus den Fraktionen, über die die Politikerinnen und Politiker des Gremiums unter der Leitung von Landrat Sven-Georg Adenauer zu entscheiden haben.
Für die Teilnahme an der Sitzung gilt die 3-G-Regelung (getestet, genesen, geimpft). Sämtliche Tagesordnungspunkte sowie zugehörige Unterlagen sind im Sitzungskalender des Kreistagsinformationssystems des Kreises Gütersloh ersichtlich und abrufbar: www.kreis-guetersloh.de/kreistagsinfo.
Unser Leben findet zunehmend im digitalen Raum statt: Wir kommunizieren über Mails und Messenger, laden wichtige Dokumente in Cloud-Diensten hoch und schließen Verträge im Internet ab. Auch nach dem Tod existiert die digitale Identität eines Menschen weiter. „Die Erben übernehmen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem digitalen Nachlass ergeben“, erklärt Carl Christoph Möller, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wurde der digitale Nachlass nicht geregelt, beginnt für die Angehörigen oft eine komplizierte Suche nach Zugangsdaten, um zum Beispiel kostenpflichtige Dienste zu kündigen.“ Die Tipps der Verbraucherzentrale NRW zeigen, wie der digitale Nachlass geregelt wird.
Überblick über Online-Aktivitäten verschaffen Bereits zu Lebzeiten sollte eine Übersicht über alle bestehenden Online-Accounts mit Benutzernamen und Kennworten gepflegt werden. Dazu gehören E-Mail-Konten, Bezahldienste, Streamingdienste, soziale Netzwerke und vieles mehr. Die Liste sollte auch eindeutige Hinweise enthalten, was mit Daten, Konten und Endgeräten (PC, Smartphone) passieren soll, wenn diese beispielsweise durch Krankheit oder Tod nicht mehr selbst verwaltet werden können. Eine Musterliste der Verbraucherzentrale NRW bietet hierfür eine erste Orientierung. Die Liste kann ausgedruckt oder auf einem USB-Stick gespeichert werden und sollte nur an einem sicheren Ort, wie einem Tresor oder Bankschließfach, verwahrt werden. Als digitale Lösung für die Sicherung von Zugangsdaten eignen sich auch Passwort-Manager. Das Masterpasswort für den Manager muss jedoch ebenfalls für die Erben auf einem sicheren Weg zugänglich gemacht werden.
Vollmacht erstellen Für die Verwaltung des digitalen Erbes sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden. Dies wird in einer Vollmacht festgehalten, die persönlich unterschrieben und mit Datum versehen sein muss. Unabdingbar ist außerdem der Hinweis, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Damit alles Wesentliche bedacht wird, hat die Verbraucherzentrale NRW eine Muster-Vollmacht erstellt. Die Vollmacht muss an die Vertrauensperson übergeben werden. Auch Angehörige sollten über die Regelung des digitalen Nachlasses informiert werden.
Kommerzielle Nachlassverwalter Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Auch der Leistungsumfang und die Kosten sollten genau geprüft werden. Ein Augenmerk sollte zudem auf der Frage liegen, was mit dem Nachlass geschieht, wenn der Dienst vom Markt verschwindet (beispielsweise durch Insolvenz), bevor der Erbfall eingetreten ist. Passwörter sollten einem Unternehmen in keinem Fall anvertraut werden. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen könnten. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.
Anspruch auf Zugang Sollten den erbenden Angehörigen die Zugangsinformationen für einen Online-Dienst doch einmal fehlen, haben sie prinzipiell einen Anspruch darauf, vom Anbieter den Zugang zum Konto der verstorbenen Person zu erhalten. Das wurde durch den Bundesgerichtshof ausdrücklich für Facebook entschieden. Der Zugang setzt jedoch eine entsprechende Identifikation als Erben gegenüber dem Anbieter voraus und kann erheblichen Aufwand bedeuten. Besser ist es daher vorzusorgen.
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Die Handballabteilung der TSG ist über den Verlauf der Sticker-Aktion erfreut. Es wurden seit dem Start am 5. Februar mehr als 260 Alben und über 8.500 Stickertüten an den Kassen der REWE-Märkte in Harsewinkel gekauft.
Das Organisationsteam hat sich jetzt entschlossen, die ersten drei Personen, die ihre Alben voll haben, mit Preisen besonders zu ehren. Als Gewinne winken Gutscheine für JOMA-Sportbekleidung im Stil der TSG Handballer. Für den Sieger gibt es einen Einkaufsgutschein in Höhe von 75 €, für den Zweiten 50 € und der Drittplatzierte erhält einen Gutschein in Höhe von 25 €.
Die Sieger erhalten zudem freien Eintritt zu einem Spiel der Handballer im Hasenbau und werden in der Halbzeitpause geehrt. Wer in seinem Album alle 333 Sticker an der richtigen Stelle eingeklebt hat, schreibt eine E-Mail mit seiner Telefonnummer an handballbae@gmail.com. Die Gewinner werden umgehend kontaktiert.
Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um. Die neuen Regelungen treten bereits am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.
In einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung entfallen mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen blieben dagegen zunächst noch bestehen.
Darüber hinaus werden die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel aufgehoben, abgesichert durch Basisschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese ist verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem ist künftig unter anderem die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.
Die weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.
Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK zum 4. März geplant, soweit sich das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben gewirkt. Durch das verantwortungsvolle Verhalten und das Mittragen der Einschränkungen seitens der Bevölkerung und nicht zuletzt mithilfe des Einsatzes der Menschen in der Medizin und Pflege, konnten wir die Omikron-Welle gut bewältigen. Unsere Leitlinie ‚Freiheiten wo möglich und Beschränkungen wo nötig‘, hat sich bewährt. Eine Überlastung in den Kliniken wurde erfolgreich verhindert. Die Infektionszahlen gehen zurück. Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein Basisschutz bleibt wichtig, genauso das Impfen. Die große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist bereits geimpft. An diejenigen, die es jetzt immer noch nicht sind, appelliere ich: Lassen Sie sich impfen, damit auch Sie bestmöglich geschützt und wir als Gesellschaft insgesamt auch in Zukunft gut vorbereitet sind.“
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel
Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Zusätzlich zur Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird das Tragen speziell einer FFP2-Maske in Handelsgeschäften dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder fernverkehrs.
Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfallen bei privaten Zusammenkünften die Kontaktbeschränkungen. Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. März fort. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften und Ungeimpften bestehen.
Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G oder Wegfall 3G
Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel). Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 zu tragen. Auch öffentliche Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen. Dies gilt ebenso für die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.
Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.
Publikumsmessen
Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.
Reduzierung der Maskenpflichten im Freien
Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.
Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren jeden Samstag in der Zeit von 10 bis 16.30 Uhr spontan und ohne Termin in der Impfstelle des Kreises Gütersloh gegen das Coronavirus impfen lassen. Das gilt sowohl für die Erst-, Zweit-, und Boosterimpfung als auch für die vierte Impfung. Letztere ist bisher nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können den vierten Piks nach drei Monaten und das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten bekommen.
Sollte es zu einem erhöhten Aufkommen an der Impfstelle kommen, wird zwischen den Personen mit und ohne Termin unterschieden und zwei Schlangen gebildet. Impfwillige, die bereits für einen anderen Tag einen Impftermin gebucht haben, sich aber spontan an einem Samstag impfen lassen, sollen ihren Termin wieder online über das Buchungsportal oder telefonisch unter 05241/85-2960 absagen.
Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson. Personen über 30 Jahren bekommen den Impfstoff von Moderna. Biontech wird an Personen unter 30 Jahren sowie an Schwangere und Stillende verimpft. Frauen unter 40 Jahren werden nicht mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft.
Mitzubringen ist ein Ausweisdokument, aus dem die Identität und Wohnadresse hervorgeht. Für eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist der Impfpass mitzubringen. Für Erstimpfungen ist das nicht zwingend erforderlich. Im Idealfall bringen Impfwillige ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten zur Impfung begleitet werden.
Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle.
Erhöhter Grundfreibetrag und angepasster Steuertarif bedeuten 2022 rund 100 Euro weniger Steuern für jeden und jede. Wer im Homeoffice ist, soll weiter die Homeoffice-Pauschale absetzen dürfen, wenn alternativ keine Kosten für ein Arbeitszimmer anfallen. Zunächst heißt es erstmal alle Kosten für 2021 abrechnen und die zu viel gezahlte Steuer zurückholen: Wie man wirklich alles aus der Steuererklärung herausholt, zeigt das aktuelle Finanztest Spezial-Heft Steuern 2022 – mit allen Neuerungen.
Nicht nur infolge der Corona-Pandemie gibt es einige neue Regeln für die Steuererklärung 2021. Wer sie kennt, kann meist einiges an Steuern sparen. Zum Beispiel gibt es viel höhere Behinderten- und Pflegepauschbeträge. Im Schnitt bekamen Steuerpflichtige in den letzten Jahren dadurch 1050 Euro zurück. Finanztest Spezial Steuern 2022 zeigt alle relevanten Posten zum Steuern sparen und macht die Abrechnung für Berufstätige, Familien, Rentnerinnen und Rentner, Anlegerinnen und Anleger leicht.
Wer kann die Ausgaben für Corona-Schutzmasken als Werbungskosten absetzen und wie profitieren Impf- und Testhelfer vom Ehrenamtsfreibetrag? Diese und andere Steuerfragen rund um Jobkosten, Nebenjob, Homeoffice, doppelter Haushalt, Fahrtkosten, Kapitalerträge, Vermietung, Kindergeld werden leicht verständlich erläutert – auch anhand von Beispielen, Infografiken und Checklisten. Musterbriefe und Ausfüllhilfen zu allen wichtigen Steuerformularen helfen von A bis Z bei der Steuererklärung. Nicht zuletzt gibt es wichtige Tipps, wie Steuerzahlende ihr Recht einfordern und Fehler in ihrem Steuerbescheid finden.
Auch 2022 gibt es zahlreiche Änderungen, die für Steuerzahlende 2022 bedeutsam sind: Ab Juli 2022 werden die Grundsteuerwerte für Immobilien und Liegenschaften neu ermittelt. Wer ein Grundstück besitzt, muss daher bis Ende Oktober eine Steuererklärung dafür abgeben. Wer ab 1. April berufsbedingt umzieht, kann dann 886 Euro anstatt bisher 870 Euro dafür abrechnen. Und unterhaltspflichtige Eltern und Kinder können jetzt bis zu 9984 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Auch beim Gehalt lässt sich noch etwas mit zusätzlichen Steuerfreibeträgen rausholen.
Das Finanztest Spezial hat 128 Seiten und ist für 12,90 Euro ab 29. Januar 2022 im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/steuerheft.
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