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Impfstelle des Kreises Gütersloh: Jeden Samstag – impfen ohne Termin!

Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren jeden Samstag in der Zeit von 10 bis 16.30 Uhr spontan und ohne Termin in der Impfstelle des Kreises Gütersloh gegen das Coronavirus impfen lassen. Das gilt sowohl für die Erst-, Zweit-, und Boosterimpfung als auch für die vierte Impfung. Letztere ist bisher nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können den vierten Piks nach drei Monaten und das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten bekommen.

Sollte es zu einem erhöhten Aufkommen an der Impfstelle kommen, wird zwischen den Personen mit und ohne Termin unterschieden und zwei Schlangen gebildet. Impfwillige, die bereits für einen anderen Tag einen Impftermin gebucht haben, sich aber spontan an einem Samstag impfen lassen, sollen ihren Termin wieder online über das Buchungsportal oder telefonisch unter 05241/85-2960 absagen.

Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson. Personen über 30 Jahren bekommen den Impfstoff von Moderna. Biontech wird an Personen unter 30 Jahren sowie an Schwangere und Stillende verimpft. Frauen unter 40 Jahren werden nicht mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft.

Mitzubringen ist ein Ausweisdokument, aus dem die Identität und Wohnadresse hervorgeht. Für eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist der Impfpass mitzubringen. Für Erstimpfungen ist das nicht zwingend erforderlich. Im Idealfall bringen Impfwillige ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten zur Impfung begleitet werden.

Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Finanztest Spezial Steuern 2022 – im Schnitt gibt es 1050 Euro zurück

Erhöhter Grundfreibetrag und angepasster Steuertarif bedeuten 2022 rund 100 Euro weniger Steuern für jeden und jede. Wer im Homeoffice ist, soll weiter die Homeoffice-Pauschale absetzen dürfen, wenn alternativ keine Kosten für ein Arbeitszimmer anfallen. Zunächst heißt es erstmal alle Kosten für 2021 abrechnen und die zu viel gezahlte Steuer zurückholen: Wie man wirklich alles aus der Steuererklärung herausholt, zeigt das aktuelle Finanztest Spezial-Heft Steuern 2022 – mit allen Neuerungen.

Nicht nur infolge der Corona-Pandemie gibt es einige neue Regeln für die Steuererklärung 2021. Wer sie kennt, kann meist einiges an Steuern sparen. Zum Beispiel gibt es viel höhere Behinderten- und Pflegepauschbeträge. Im Schnitt bekamen Steuerpflichtige in den letzten Jahren dadurch 1050 Euro zurück. Finanztest Spezial Steuern 2022 zeigt alle relevanten Posten zum Steuern sparen und macht die Abrechnung für Berufstätige, Familien, Rentnerinnen und Rentner, Anlegerinnen und Anleger leicht.

Wer kann die Ausgaben für Corona-Schutzmasken als Werbungskosten absetzen und wie profitieren Impf- und Testhelfer vom Ehrenamtsfreibetrag? Diese und andere Steuerfragen rund um Jobkosten, Nebenjob, Homeoffice, doppelter Haushalt, Fahrtkosten, Kapitalerträge, Vermietung, Kindergeld werden leicht verständlich erläutert – auch anhand von Beispielen, Infografiken und Checklisten. Musterbriefe und Ausfüllhilfen zu allen wichtigen Steuerformularen helfen von A bis Z bei der Steuererklärung. Nicht zuletzt gibt es wichtige Tipps, wie Steuerzahlende ihr Recht einfordern und Fehler in ihrem Steuerbescheid finden.

Auch 2022 gibt es zahlreiche Änderungen, die für Steuerzahlende 2022 bedeutsam sind: Ab Juli 2022 werden die Grundsteuerwerte für Immobilien und Liegenschaften neu ermittelt. Wer ein Grundstück besitzt, muss daher bis Ende Oktober eine Steuererklärung dafür abgeben. Wer ab 1. April berufsbedingt umzieht, kann dann 886 Euro anstatt bisher 870 Euro dafür abrechnen. Und unterhaltspflichtige Eltern und Kinder können jetzt bis zu 9984 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Auch beim Gehalt lässt sich noch etwas mit zusätzlichen Steuerfreibeträgen rausholen.

Das Finanztest Spezial hat 128 Seiten und ist für 12,90 Euro ab 29. Januar 2022 im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/steuerheft.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Das Autohaus Grundmeier freut sich mit Ihnen auf den neuen Suzuki S-Cross Hybrid – jetzt kennenlernen und schon im März Probe fahren

Bald heißt es auch Harsewinkel – raus aus der Routine, rein ins Leben! Das Autohaus Grundmeier freut sich mit Ihnen gemeinsam auf den neuen Suzuki S-Cross Hybrid, der höchstwahrscheinlich schon ab Mitte März für Ihre persönliche Probefahrt in Harsewinkel zur Verfügung stehen wird. Da Vorfreude eine der schönsten Freuden ist, möchten wir vorab schon möglichst viele Informationen und somit auch die Vorfreude mit Ihnen teilen.

Suzuki S-Cross Hybrid: Effizienz macht einfach Spaß!

Einfahrt Supermarkt oder Abfahrt Abenteuer. Wo immer Sie auch den S-Cross hinsteuern, er verbindet Fahren und Sparen souverän. Sein 48V Mild-Hybrid-System unterstützt den Motor in nahezu jeder Fahrsituation und gewinnt die Energie dafür auch noch selbst. Das Ergebnis: Mehr Effizienz auf jedem Kilometer. Dem ausdrucksstarken SUV-Design des S-Cross kann man sich nicht entziehen. Athletisch im Ganzen und raffiniert im Detail wirkt es wie ein Versprechen: Der Weg aus der Routine ist gar nicht so schwer zu finden.Detaillierte Informationen zu technischen Daten, Ausstattungslinien, Sicherheit, Konnektivität, Design, Aktionen und Preisen finden Sie www.auto.suzuki.de und selbstverständlich beantwortet Ihr Verkaufsteam vom Autohaus Grundmeier gerne sämtliche Fragen zum neuen Suzuki S-Cross Hybrid. Teilen Sie unsere Vorfreude und sprechen Sie uns an – Ihr Autohaus Grundmeier in Harsewinkel freut sich schon auf Sie!

Sturmtief Ylenia verursacht zahlreiche Versorgungsunterbrechungen im Münsterland und Ostwestfalen-Lippe

Umspannanlage Borken: Ein umgestürzter Baum sorgte für einen großflächigen Stromausfall im Kreis Borken.
Umspannanlage Borken: Ein umgestürzter Baum sorgte für einen großflächigen Stromausfall im Kreis Borken.

In der Nacht zum 17. Februar hat das Sturmtief Ylenia einen großflächigen Stromausfall im Kreis Borken verursacht. Um kurz vor 3 Uhr stürzte ein Baum in die Umspannanlage und beschädigte Netzkomponenten in der 110.000 Volt Spannungsebene. Daraufhin waren rund 85.000 Menschen in Borken, Velen, Rhede, und Raesfeld ohne Strom. Durch Umschaltungen hatte Westnetz bereits nach rund 30 Minuten Raesfeld und Rhede wiederversorgt.

Mitarbeiter der Westnetz fuhren direkt in das betroffene Gebiet, um die genaue Störungsursache und den Fehlerort trotz der Dunkelheit und der widrigen Wettersituation zu ermitteln. Nach dem Schadensfund in der Umspannanlage begannen sie sofort mit den erforderlichen Maßnahmen, schnitten mit Kettensägen den Baum frei und leiteten die Reparaturarbeiten ein. Gegen 4 Uhr waren so auch große Teile von Velen wieder an die Stromversorgung angeschlossen.

Gemeinsam mit den Stadtwerken Borken arbeitete Westnetz mit Hochdruck an der Wiederversorgung von Borken. Bereits ab 6 Uhr konnten erste Teilwiederversorgungen eingeleitet werden. Um 7.15 Uhr erfolgte für die gesamte Umspannanlage die Versorgung aus dem Hochspannungsnetz. Danach war die Stromversorgung auch für die restlichen unversorgten Teile der Stadt Borken wiederhergestellt.

Neben den Kommunen im Kreis Borken sorgte Ylenia auch in anderen Städten und Gemeinden im Münsterland und Ostwestfalen-Lippe für Stromausfälle. In Drensteinfurt fiel der Strom von 1.30 Uhr bis 4.30 Uhr aus. Der Grund: Eine 10.000 Volt Freileitung war durch den Sturm beschädigt worden. In Rheda-Wiedenbrück waren um 0.50 Uhr durch einen Ausfall der 10.000 Volt-Leitung etwa 2.700 Einwohner für wenige Minuten ohne Strom. In Wadersloh fiel um 0.50 Uhr der Strom für 3 Minuten aus, nachdem ein Baum in eine 30.000 Volt Freileitung gefallen war. Umgestürzte Bäume und herabfallende Äste beschädigten zahlreiche weitere Freileitungen. An anderen Orten waren durch die Kraft des Sturms Strommasten umgeknickt oder Leitungen abgerissen.

Gestern Morgen um 9 Uhr betrafen die Stromausfälle noch 20.000 Menschen im gesamten Versorgungsgebiet der Westnetz. Aktuell sind nur noch 5.600 Menschen ohne Strom (Stand 17.02.2022, 14:00 Uhr). Im Münsterland und Ostwestfalen-Lippe sind alle betroffenen Gebiete wiederversorgt.

Da auch in den kommenden Tagen mit schweren Sturmböen zu rechnen ist, hat Westnetz bis zum Ende des Wochenendes vorsorglich die Bereitschafsteams vergrößert, um bei Störungen schnellstmöglich eine Wiederversorgung zu gewährleisten.

Das Regionalzentrum Münster der Westnetz GmbH ist an zehn Technikstandorten im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe verantwortlich für Planung und Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Strom-, Gas-, Wasser- und Breitbandnetzen. Von hier werden über 16.000 Kilometer Stromleitungen in der Mittel- und Niederspannung und fast 4.000 Kilometer Gasleitungen betrieben. Über 60.000 Gasanschlüsse und über 140.000 Stromanschlüsse profitieren von den Netzen. So sorgen die WestnetzMitarbeiter in der Region für eine zuverlässige Energie- und Breitbandversorgung.

 

(Text- und Bildquelle: Westnetz GmbH Münster)

Wechsel im VITAL-Regionalmanagement GT8: Alexander Jaegers ist neuer Regionalmanager

Mareike Bußkamp gibt nach vier Jahren den Job der Regionalmanagerin für die VOTAL-Region GT 8 ab an Alexander Jaegers (Foto: Kreis Gütersloh).
Mareike Bußkamp gibt nach vier Jahren den Job der Regionalmanagerin für die VOTAL-Region GT 8 ab an Alexander Jaegers (Foto: Kreis Gütersloh).

Nach über vier Jahren als Regionalmanagerin für die VITAL-Region GT8 verlässt Mareike Bußkamp Anfang 2022 die Region und wechselte zwischenzeitlich zur Stadt Halle/Westf.. Bußkamp wird aber noch den aktuellen Bewerbungsprozess für die neue LEADER-Förderperiode bis zum Ende begleiten. Für ein Jahr hat zwischenzeitlich Alexander Jaegers vom Büro ‚projaegt‘ aus Ahaus das Regionalmanagement übernommen. „Unsere wesentlichen Aufgaben werden die Begleitung und Umsetzung des Regionalbudgets sowie der Projekte 2022 sein. Zudem müssen wir für die letzten VITAL-Projektbewilligungen sorgen“, so Jaegers. „Und dann geht es hoffentlich ab Mitte des Jahres in die Vorbereitung für die nächste LEADER-Förderphase 2023 mit einem dann auch neuen LEADER-Regionalmanagement“, so Jaegers weiter. Aber da ist er ganz zuversichtlich und schätzt die Aussichten für die Region, den Zuschlag als LEADER-Region zu erhalten, als sehr hoch ein. „Schließlich hat Mareike Bußkamp, mit der wir schon seit Jahren auf NRW-Ebene intensiv zusammenarbeiten, in der Region in den vergangenen Jahren einen ganz tollen Job gemacht.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verändertes Testverfahren in den Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen ab Ende Februar

NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).

Das über viele Monate an den Grundschulen erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert. Begleitend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung für die Grundschulen in der aktuellen Lage der Pandemie ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern. Nordrhein-Westfalen nimmt diesen Beschluss sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um. Dazu werden die Testpflicht und das bisherige Testverfahren in den Schulen zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten angepasst. Speziell für die Grundschulen wurde begleitend dazu ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt, da hier die Belastungen der Corona-Pandemie besonders groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten besonders viel Begleitung und Fürsorge benötigen.“

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:

1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen

Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.

2. Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.

Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.
In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind. Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in den Grundschulen künftig zuhause zusammen mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen nach den Testungen in den Schulen vorliegen. Dadurch können die Eltern bei einem positiven Testergebnis rechtzeitig in gewohnter Umgebung unterstützen und weitere notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Landesregierung setzt mit dem Testverfahren auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werden kann“, so Gebauer.

3. Entlastungs- und Unterstützungspaket

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen und entlasten. Die Landesregierung nimmt die Meldungen aus den Grundschulen sehr ernst und hat daher weitere Maßnahmen beschlossen, um die Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für die Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen hat, sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:

  • Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
  • Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
  • Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.

(Ausführlich finden Sie alle Maßnahmen in einem Faktenblatt hier.)

Dazu erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk auf die Grundschule gelegt. Mit dem Masterplan Grundschule haben wir ein umfassendes Programm gestartet, um diese wichtige Schulform langfristig zu stärken. Ich weiß, dass die Pandemie unseren Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich danke daher allen Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Personen, die an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr großes Engagement. Unsere Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte Testverfahren sollen in dieser anstrengenden Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Entlastung sein.“

Alle Informationen finden Sie in der heute vom Ministerium für Schule und Bildung versandten Schulmail auf dem Bildungsportal hier.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Ohne Notbremsassistent geht nichts mehr – ADAC wertet 42 aktuelle Euro-NCAP-Tests aus

Bremsassistent ADAC Test (Bild: ©ADAC/Uwe Rattay).
Bremsassistent ADAC Test (Bild: ©ADAC/Uwe Rattay).

Notbremsassistenten sind in modernen Fahrzeugen ein Muss – sie können Unfälle vermeiden oder zumindest abmildern und Leben retten. Doch wie gut reagieren die Notbremssysteme unterschiedlicher Fahrzeuge? Der ADAC hat Ergebnisse der Euro-NCAP-Tests von insgesamt 42 Autos aus den Jahren 2020 und 2021 gesondert ausgewertet.

Für das ADAC Ranking der Notbremssysteme wurden folgende Kategorien überprüft und gewichtet:
  • Notbremsfunktion Fahrzeug zu Fahrzeug (Car to Car): 40 %
  • Notbremsfunktion auf Fußgänger bei Tag und bei Nacht: 30 %
  • Notbremsfunktion auf Radfahrer: 30 %

Mittlerweile wird von Euro NCAP vorausgesetzt, dass ein Fahrzeug grundsätzlich mit einem City-Notbremsassistenten ausgestattet ist, um Auffahrunfälle zu verhindern. Da diese Technik ausgereift ist, erfolgt hier keine gesonderte Bewertung. Aber es gibt Punktabzug im Insassenschutz, falls er nicht an Bord ist.

Das Ergebnis zeigt, dass die Topplatzierten bereits jetzt serienmäßig maximalen Schutz bieten. Gute Sicherheitsassistenten sind nicht nur in hochpreisigen Fahrzeugen, sondern auch in Kleinwagen und Autos der unteren Mittelklasse möglich. Auf Platz eins landet der BMW iX, dicht gefolgt vom Nissan Qashqai, Subaru Outback und Mercedes EQ-EQS. Auf Platz fünf schafft es ein Kleinwagen: der Honda Jazz.

Euro NCAP hat seit 2020 die Prüfkriterien verschärft. Seitdem müssen beispielsweise auch im Abbiegeprozess Fußgänger erkannt und eine Notbremsung eingeleitet werden. Auch muss das System auf Radfahrer reagieren, die durch zwei Fahrzeuge verdeckt plötzlich die Fahrbahn queren, und es muss beim Linksabbiegen die Kollisionsgefahr mit dem Gegenverkehr absichern können. Außerdem wird bewertet, ob bei einer Rückwärtsfahrt Personen erkannt werden, die sich hinter dem Fahrzeug befinden oder sich von der Seite dem Fahrzeugheck nähern. Punkte gibt es dann, wenn das Fahrzeug stoppt.

Euro NCAP ist ein Verbraucherschutzprogramm zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit. Der ADAC beteiligt sich im Rahmen der Unfallforschung maßgeblich an der Entwicklung neuer Tests, sowohl für aktive Sicherheit (Sicherheitsassistenten), wie auch passive Sicherheit (Fahrzeugcrash).

Die Auswertung der unterschiedlichen Notbremssysteme zeigt, dass Sicherheit keine Frage der Kosten sein sollte. Die Hersteller sind gefordert, maximalen Insassenschutz und modernste Sicherheitsassistenten serienmäßig zu verbauen.

Weitere Informationen zur Sonderauswertung der Notbremsassistenten aus 2020 und 2021 finden Sie unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Räum- und Streupflicht: Versicherungsmakler Markus Kiffmeier beantwortet Mietern & Hauseigentümern Fragen zu Haftung und Versicherung

Im Winter stellen sich viele Mieter und Hauseigentümer die Frage nach der Räum- und Streupflicht vor ihren Häusern und Wohnungen. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier hat hierzu einige Informationen parat und berät Sie gerne bezüglich Haftung und Versicherungsschutz.

Grundsätzlich sind Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, um Fußgänger und Radfahrer vor Gefahren schützen, die von ihren Immobilien und angrenzenden Gehwegen ausgehen. Die Räum- und Streupflicht können sie dabei persönlich in die Hand nehmen, durch einen beauftragten Winterdienst oder Hausmeister erledigen lassen oder per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.

Wer haftet, wenn die Räum- und Streupflicht verletzt wurde? Wer seiner Streupflicht und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, ist für die finanziellen Folgen des entstandenen Schadens haftbar. Die private Haftpflichtversicherung schützt Mieter sowie Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses vor Forderungen, die durch Gefahren vom Haus und vom Grundstück ausgehen. Zum Beispiel, wenn Ziegel, Eiszapfen, Schnee oder Ähnliches Passanten verletzen oder Bäume etc. parkende Autos beschädigen. Sollte sich das jeweilige Haus noch in der Bauphase befinden oder es nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden, dann ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die in der Kurzform auch als Grundbesitzerhaftpflicht bekannt ist, notwendig, um im Falle eines Falles adäquat abgesichert zu sein. Die Grundbesitzerhaftpflicht greift dann, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden. Zum Beispiel durch eine lose Gehwegplatte, Glatteis auf dem Bürgersteig oder durch Dachziegel, die auf die Straße fallen.

Als Ihr Versicherungsmakler vor Ort ist Markus Kiffmeier mit seinem Team bei allen Fragen rund um das Thema Versicherungen gerne für Sie da. Lassen Sie sich im Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. u. a. in Sachen Räum- und Streupflicht unverbindlich und kompetent beraten!

Westnetz ist auf Sturmtief vorbereitet – Bereitschaftsteams werden vergrößert – Störungsnummer ist erreichbar

Der Verteilnetzbetreiber Westnetz ist auf den angekündigten Durchzug der Kaltfront mit orkanartigen Böen und kräftigen Niederschlägen vorbereitet. Zwar ist der starke Wind für die Stromleitungen kein Problem, denn auch starke Stürme können diesen normalerweise nichts anhaben. Probleme könnten Bäume oder Äste bereiten, die bei einem Sturm in die Freileitungen geraten. Bei solchen Ereignissen schalten Sicherheitssysteme die betroffene Leitung ab und es kommt zu einer Versorgungsunterbrechung.

„Wenn sich schwierige Wetterlagen ankündigen bereiten sich unsere Teams aus dem Netzbetrieb gewissenhaft darauf vor. Bis zum Ende des Wochenendes haben wir vorsorglich die Bereitschafsteams vergrößert. Außerdem sind alle Entstörfahrzeuge und Notstromaggregate vollgetankt und einsatzbereit. So können wir zügig reagieren und bei eventuellen Versorgungsunterbrechungen eine schnellstmögliche Wiederversorgung gewährleisten“, sagt Thomas Wiedemann, Leiter des Westnetz-Regionalzentrums Münster.

Die Netzmonteurinnen und Netzmonteure aus dem Regionalzentrum Münster sind an zehn Technikstandorten im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe verantwortlich für Planung und Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Strom-, Gas-, Wasser- und Breitbandnetzen. Von hier werden über 16.000 Kilometer Stromleitungen in der Mittel- und Niederspannung und fast 4.000 Kilometer Gasleitungen betrieben. Über 60.000 Gasanschlüsse und über 140.000 Stromanschlüsse profitieren von den Netzen. So sorgen die Westnetz-Mitarbeitenden in der Region für eine zuverlässige Energie- und Breitbandversorgung.

Ein Stromausfall in der Mittelspannung wird direkt über automatische Meldesysteme in der Netzleitstelle des Unternehmens registriert. Die Mitarbeitenden der Westnetz werden von dort sofort informiert und kümmern sich um die Behebung des Schadens. Parallel schalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Netzleitstelle auf andere Leitungen um, so dass meist innerhalb von kurzer Zeit die Stromversorgung für die Kunden wiederhergestellt ist.

Bei einer Störung in der Niederspannung ist Westnetz auf Hinweise der Kundinnen und Kunden angewiesen. Unter der Störungsnummer 0800 4112244 oder über www.störungsauskunft.de kann eine Stromstörung gemeldet werden.

 

(Text- und Bildquelle: Westnetz GmbH Münster)

Online-Vortrag der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh: Demokratiebildung bei Kindern und Jugendlichen

Vortrag Videokonferenz: (v.l.) Das Organisations-Team bestehend aus Manuel Begenat (Stadt Gütersloh), Michael Trödel (Kreis Gütersloh), Jörg Teckemeier (Stadt Gütersloh), Torsten Grüter (Kreis Gütersloh), Jana Ruhe (Kreisjugendring Gütersloh), Wencke Meiertoberens (Kreis Gütersloh) und Philipp Wrobel (Stadt Rheda-Wiedenbrück) zusammen mit dem Referenten Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker in einer Videokonferenz im Vorfeld des Vortrags (Foto: Kreis Gütersloh ).
Vortrag Videokonferenz: (v.l.) Das Organisations-Team bestehend aus Manuel Begenat (Stadt Gütersloh), Michael Trödel (Kreis Gütersloh), Jörg Teckemeier (Stadt Gütersloh), Torsten Grüter (Kreis Gütersloh), Jana Ruhe (Kreisjugendring Gütersloh), Wencke Meiertoberens (Kreis Gütersloh) und Philipp Wrobel (Stadt Rheda-Wiedenbrück) zusammen mit dem Referenten Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker in einer Videokonferenz im Vorfeld des Vortrags (Foto: Kreis Gütersloh ).

Selbstbestimmung, Mitverantwortung und Mitsprache sind Grundsteine für ein demokratisches Miteinander. Wie erfahren junge Menschen im Kreis Gütersloh, dass sie gemeinsam ihr Umfeld gestalten und verändern können? Wie kann die Kinder- und Jugendarbeit dabei unterstützen? Mit den Fragen befasste sich Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker in einem Online-Vortrag zum Thema Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Veranstaltung wurde von den Jugendämtern im Kreis Gütersloh und dem Kreisjugendring organisiert.

Sturzenhecker ist im Kreis Gütersloh aufgewachsen und zurzeit als Professor für Erziehungswissenschaft an der Universität Hamburg tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit. Seine Erfahrungen teilte er mit rund 50 Pädagoginnen und Pädagogen und Engagierten der Kinder- und Jugendarbeit, die online zum Vortrag zugeschaltet waren. „Ich freue mich über die große Resonanz zu unserer Veranstaltung, und dass wir Professor Sturzenhecker als Referenten gewinnen konnten“, so Michael Trödel, Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh.

Wie in jeder demokratischen Lebensform sollen auch Kinder und Jugendliche mitsprechen, mitverhandeln, mitentscheiden, mithandeln und mitverantworten. Für junge Menschen ist es schwierig erste Erfahrungen damit zu sammeln. In der Schule oder auch in der eigenen Familie wird Demokratie oft nicht umgesetzt. „In der Jugendarbeit ist Demokratiebildung möglich! Das soll auch genutzt werden“, so Sturzenhecker. „Jugendarbeit muss dafür sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen die Rechte und Prinzipien demokratischen Handelns realisieren können.“

Kinder und Jugendliche sollen in den Einrichtungen und Verbänden nicht nur ihre Interessen und Probleme einbringen, sondern auch Lösungen diskutieren und Entscheidungen treffen. Anhand von Beispielen hat der Referent mögliche Ansätze vorgestellt und Vorschläge für demokratisches Arbeiten in der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. So können Pädagogen den jungen Menschen beispielsweise die Möglichkeit geben, zu entscheiden, wie der Freizeitraum im Jugendtreff gestaltet werden soll.

Im Anschluss an den Vortrag bestand die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen. Dabei ist Sturzenhecker auf individuelle Fragen der Teilnehmenden eingegangen und hat Tipps gegeben, wie die Demokratiebildung in den einzelnen Jugendverbänden umgesetzt werden kann.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)