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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Ungewollte Werbeanrufe – Tipps gegen Verkaufsmaschen & Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen

© VZ NRW/adpic
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Ungewollte Werbeanrufe – So wehren sich Verbraucher:innen gegen Verkaufsmaschen am Telefon. Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Trotzdem blüht das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon. Laut Zahlen der Bundesnetzagentur haben Beschwerden über Werbeanrufe im Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Verbraucherzentrale NRW erhält hierzu zahlreiche Beschwerden. Werbeanrufe sind nicht nur nervig, sie haben auch Folgen.

„Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig“, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die gute Nachricht: Die Verträge können in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen werden. Mit diesen Tipps können sich Verbraucher:innen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.

  • Telefonnummer nur angeben wenn nötig Unerwünschte Werbeanrufe kann man nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Schon wer in einem öffentlichem Register wie einem Telefonbuch verzeichnet ist, muss mit Telefonmarketing rechnen. Die persönliche Telefonnummer sollte Unternehmen generell nur dann genannt werden, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist. Besonders Gewinnspiele dienen in erster Linie der Datensammlung. Hier sollte auf die Angabe der Telefonnummer möglichst verzichtet werden. Wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, sollte zumindest der Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken widersprochen werden.
  • Anrufe unterbinden Bei der weitaus größten Zahl der Anrufe behauptet das werbende Unternehmen, es habe eine Einwilligung der Kund:innen erhalten. Oft verstecken sich diese Einwilligungserklärungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beim Vertragsabschluss sollte daher auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung der Daten zu Werbezwecken erlauben, geachtet werden. Solche Klauseln sind meistens mit „Datenschutz“ oder „Datenverarbeitung“ überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein. Verbraucher:innen sollten die entsprechende Passage streichen.
  • Verträge widerrufen Auch wenn ein Werbeanruf illegal war, ist der geschlossene Vertrag in der Regel gültig. Ausnahmen sind zum Beispiel Verträge über Gewinnspieldienste. Seit Juli 2021 können auch Energielieferungsverträge mit Haushaltskunden – außerhalb der Grundversorgung – nicht mehr mündlich abgeschlossen werden. Diese bedürfen der Textform und somit zum Beispiel einem Vertragsabschluss per Brief, Fax, E-Mail oder SMS. Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann den Vertrag aber binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen über das Widerrufsrecht informiert hat.
  • Internet- und Telefonverträge Ein Telekommunikationsvertrag muss seit dem 01. Dezember 2021 in Textform genehmigt werden. Solange ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das heißt: Bleibt die Genehmigung aus, dürfen Verbraucher:innen nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung, zum Beispiel eine höhere Internetgeschwindkeit, schon erbracht wurde. Eine Frist muss dabei nicht beachtet werden. Das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht gilt ebenfalls.
  • Unerwünschte Anrufe melden Werbeanrufe ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung sind verboten. Verstöße dagegen können Betroffene der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es sinnvoll, die Telefonnummer und weitere Informationen zum Anrufer, wie zum Beispiel den Anrufzeitpunkt, den Firmennamen und die Rufnummer, mit der sie angerufen wurden, aufzuschreiben.
Weiterführende Infos und Links

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Naturschutzgebiet Hühnermoor: Naturschutzbehörde schaltet Sonderseite frei

Eine Sonderseite mit häufig gestellten Fragen zum Naturschutzgebiet Hühnermoor schaltet der Kreis Gütersloh jetzt frei, damit sich besorgte Bürgerinnen und Bürger bequem informieren können. Die Kommunikation zu den anstehenden Pflegemaßnahmen im NSG Hühnermoor hatte der Kreis schon Ende vorigen Jahres begonnen. Zuvor war das naturschutzfachliche Benehmen mit der Biostation Gütersloh/Bielefeld sowie der Bezirksregierung und den Naturschutzverbänden im Beirat hergestellt worden. Auch der Umweltausschuss der Stadt Harsewinkel wurde in die Kommunikation einbezogen. An den Wanderwegen sind inzwischen die Informationstafeln ausgetauscht worden. Der neue Text informiert zu den aktuellen Pflegemaßnahmen.

„Dass das Fällen von Bäumen in diesem Fall dem Schutz des Moores dient, mag irritierend sein“, sagt Heike Meyer zu Bentrup, Leiterin der Abteilung Umwelt beim Kreis Gütersloh. Aufgrund der entstanden Irritationen nimmt sich der Kreis Gütersloh daher noch einmal Zeit, die Maßnahmen und ihre Hintergründe begleitend zu erläutern. Moore seien von Natur aus weitestgehend baumfrei. Sie gehören zu extremen Lebensräumen, die daher nur von Spezialisten unter den Pflanzen und Tieren besiedelt werden, beispielsweise Torfmoose, Wollgras oder Sonnentau. Aktuell seien Moore in ganz Westfalen – bedingt durch den Klimawandel – bedroht. Üblicherweise werden sie ‚entkusselt‘ – so nennen die Landschaftsökologen es, wenn Birken- oder Kiefernaufwuchs aus Mooren entfernt wird. Denn Bäume entziehen dem Moor zusätzlich Wasser. „Schutzziel sind hier im Hühnermoor die speziellen Vegetationstypen und Tierarten des extremen Lebensraums Moor. Der Aufwuchs von Birken und Kiefern gefährdet den Lebensraum an dieser Stelle. Mit einem Bündel an Maßnahmen versuchen wir, die weitere Entwicklung des Moores zu sichern“, so Meyer zu Bentrup.

Informationen zum Hühnermoor finden Interessierte unter: www.kreis-guetersloh.de/nsg-huehnermoor

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Mobile Impfangebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren

Ab sofort können auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei den mobilen Impfaktionen der Koordinierenden COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) geimpft werden. Das gilt sowohl für die Erst- und Zweit- als auch für die Boosterimpfung. Bisher war dies an den mobilen Stationen erst ab 16 Jahren möglich.

In der Altersklasse kommt nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausschließlich der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zum Einsatz. „Wir freuen uns, dass wir unser Angebot in diese Richtung erweitern können und hoffen, dass wir damit das Impfangebot weiterhin möglichst unkompliziert für die Bürgerinnen und Bürger gestalten können“, so KoCI-Leiterin Sandra Lange.

Impfwillige müssen ein Ausweisdokument vorzeigen, aus dem die Identität und die Wohnadresse hervorgehen. Für eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung müssen sie auch den Impfpass mitbringen. Für Erstimpfungen ist das nicht zwingend erforderlich. Im Idealfall haben die Impfwilligen auch ihre elektronische Gesundheitskarte dabei. Bei den Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss außerdem mindestens ein Erziehungsberechtigter mitkommen. Diese Person benötigt ebenfalls ein Ausweisdokument, aus dem hervorgeht, dass sie und der oder die Minderjährige zusammengehören.

Für Kinder im Alter von fünf bis elf gelten die mobilen Impfangebote nicht. Für sie hat die KoCI jeden Montag spezielle Kinder-Impftermine eingestellt. Diese können Eltern über die Impf-Hotline unter 05241 852960 buchen.

Am Dienstag, 8. Februar, kommt das Team nach Schloß Holte-Stukenbrock. Dort können sich dann alle Impfwilligen ab zwölf Jahren zwischen 13 und 17 Uhr an der Friedenskirche impfen lassen. Weitere mobile Impfstationen sind unter www.kreis-guetersloh.de/impfung einzusehen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

vhs Kurs von Kunst- und Tanztherapeutin Nicoletta Bajohr: Malen mit Musik

Mit Musik abtauchen in die Welt der Farben und zu Papier bringen, wonach einem in diesem Augenblick gerade ist, spontan und intuitiv – so entstehen einzigartige Bilder unkommentiert und urteilsfrei. Malen nach Musik baut körperliche und seelische Spannungen ab und mobilisiert unsere ganzheitliche Kreativität.

Wie entspannend und aufbauend Malen nach Musik sein kann, erfahren die Teilnehmenden im Kurs von Kunst- und Tanztherapeutin Nicoletta Bajohr am Samstag, 26.02., von 15-18 Uhr, in der Gesamtschule.

Interessierte können sich im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel oder im Internet unter www.vhs-vhs anmelden.

 

(Text- und Bildquelle: Volkshochschule Verl – Harsewinkel – Schloß Holte-Stukenbrock)

Ausschusses für Mobilität des Kreises Gütersloh stimmt dem Haushalt für das Jahr 2022 einstimmig zu

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität beschlossen die Mitglieder einstimmig den Haushalt für das Jahr 2022. Unter der Leitung des Vorsitzenden Bernhard Altehülshorst (CDU) kamen sie im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh zusammen. Abschließend stimmt der Kreistag am 7. März über den Haushalt ab.

Darüber hinaus stimmten die Politikerinnen und Politiker einstimmig für das Kreisstraßenbauprogramm. Im November 2021 wurde bereits über das Programm beraten und diskutiert. In der gestrigen Sitzung folgte letztlich die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

Politik und Verwaltung haben sich darauf geeinigt, die Ausschusssitzungen vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung kurz zu halten. Nach rund 30 Minuten waren alle Beschlüsse gefasst und die Tagesordnung abgearbeitet.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Hohe Zinsunterschiede bei Modernisierungskrediten – vergleichen lohnt sich!

Die günstigen Banken im Test der Stiftung Warentest verlangten für Modernisierungskredite über 30.000 oder 60.000 Euro mit zehnjähriger Laufzeit bis zu viermal weniger Zinsen als teure. Grundsätzlich sind Kredite ohne Grundbucheintrag teurer, aber unkomplizierter.

Von 72 angefragten Banken und Kreditvermittlern schickten nur 45 den Finanztest-Experten ein Angebot. Dabei ergaben sich für beide Beträge – 30.000 Euro für kleinere Modernisierungen, 60.000 Euro beispielsweise für eine energetische Sanierung – auffallend hohe Zinsunterschiede. So wurden für den höheren Kredit mit Grundschuldeintrag mit zehnjähriger Laufzeit bei der Sparkasse Nürnberg insgesamt 7.940 Euro Zinsen fällig, bei der BBBank lediglich 2.204 Euro. Den einen günstigen Anbieter gibt es allerdings nicht. Je nach konkretem Kreditwunsch hatten im Test ganz unterschiedliche Banken die Nase vorn.

Ein kleineres Darlehen kann man grundsätzlich auch ohne Eintragung ins Grundbuch aufnehmen. Dann entfallen Notar- und Grundbuchkosten und der Kredit ist jederzeit rückzahlbar. Allerdings hat die geringere Sicherheit für die Banken ihren Preis: mit 3,22 Prozent fällt der Effektivzins im Schnitt fast doppelt so hoch aus wie beim 30.000-Euro-Kredit mit Grundbucheintrag (1,64 Prozent).

Einen Kredit über 60.000 Euro mit Grundschuld boten viele Institute erfreulich günstig an: Acht von 45 nannten Zinssätze unter 1 Prozent.

Neben dem sorgfältigen Vergleich der Zinskonditionen raten die Experten, sich bereits in der Planungsphase über mögliche Förderungen zu erkundigen. Welche Banken auch KfW-Kredite vermitteln und wie sie Zuschüsse in die Finanzierung einbinden würden – auch das hat Finanztest ermittelt.

Der ausführliche Test erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/modernisierungskredite abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Eine Frühstücks-Auszeit bei Sascha zum Valentinstag verschenken & viele weitere Geschenkideen bei Sascha entdecken

Unsere beliebten Frühstücks-Auszeiten in der Auszeit bei Sascha mit unseren köstlichen Frühstücksbuffets sind einfach die perfekte Art, am Valentinstag seine Liebste oder seinen Liebsten zu überraschen. Neben unseren vielfältigen Geschenkideen, die Du bei uns in der Auszeit entdecken kannst, sind unsere Gutscheine immer eine tolle Geschenkidee, wenn ihr nicht direkt am Valentinstag mit einem ausgedehnten Frühstück in den Tag starten könnt.

Auszeit bei Sascha bedeutet, bei einem opulenten Frühstück den Tag begrüßen, sich vor dem Einkauf zu stärken, die Seele baumeln lassen, sich und seinen Lieben eine Auszeit vom Alltagstrubel zu gönnen und sich von Sascha Hecker und seinem Team kulinarisch verwöhnen zu lassen. Lasst Euch montags bis samstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und sonntags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Auszeit bei Sascha mit unserem umfangreichen Frühstücksbuffet mit wechselnden Leckereien, inklusive Kaffee, Tee oder Kakao ohne Ende sowie Orangensaft für nur € 13,20 pro Person verwöhnen. Sonntags für 16,50 pro Person sogar inklusive Croissants, Schokobrötchen, Tomate-Mozzarella und Lachs.

Mit unseren hausgemachten Fruchtaufstrichen, die sicherlich viele von den grandiosen Frühstücksbuffets in der Auszeit kennen, dem beliebten Strandwein (als Weißwein, Rotwein und Roséwein), verschiedenen Schokoladenspezialitäten von Hüftgold sowie allerlei Likören & Bränden von Liebl und dem Edelbrand von 4840 landest Du bestimmt ebenfalls einen kulinarischen Volltreffer und mit unseren leckeren hausgemachte Kuchen und Torten (z. B. Käsekuchenvarianten, Erdbeer-Vanille-Sahne Torte oder Schoko-Sahne Torte – 18 cm Durchmesser) zauberst Du am Valentinstag ganz bestimmt Liebe auf die heimische Kaffeetafel.

Wir nehmen Deine Reservierungen oder Vorbestellungen gerne telefonisch unter 05247-921 95 95 oder per E-Mail unter info@auszeit-bei-Sascha.de entgegen und bereiten alles für Deine ganz persönliche Überraschung vor. Plane jetzt Deine Valentinstagüberraschung mit der Auszeit bei Sascha – wir freuen uns schon riesig auf Dich!

Stadt Harsewinkel wirbt mit Testimonials: „Ich lasse mich impfen, …“

Mit einer Anzeigenserie startet die Stadtverwaltung in die zweite Runde ihrer Kampagne. Nachdem Mitte Januar im gesamten Stadtgebiet rund 700 Plakate mit dem Aufruf „Harsewinkel lässt sich impfen!“ verteilt worden waren, schließt sich jetzt eine Anzeigenserie an, bei der Bürgerinnen und Bürger erklären, warum sie sich impfen lassen.

Genau wie bei den Plakaten – die in sieben unterschiedlichen Sprachversionen produziert worden waren – sollen bei den Testimonials Bürgerinnen und Bürger aus sieben unterschiedlichen Herkunftsländern ihr Statement zum Impfen in ihrer jeweiligen Landessprache abgeben.

Den Anfang macht Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide. „Ich lasse mich impfen, damit meine Enkelin Nora, 4 Jahre alt, ohne Corona-Beschränkungen im Chor singen und schwimmen lernen kann“ – so das Zitat der Bürgermeisterin, das neben einem Foto von ihr auf der in den Kampagnefarben Rot und Grün gestalteten Anzeige zu lesen ist. Die Motive sollen regelmäßig wechseln – der auf Deutsch verfassten Anzeige der Bürgermeisterin folgen Statements auf Türkisch, Bulgarisch, Arabisch, Rumänisch, Russisch und Polnisch.

Mit der Anzeigenkampagne soll vor allem versucht werden, Sprachbarrieren zu umgehen. „Wir wollen in erster Linie diejenigen direkter ansprechen, die über andere Medien nicht oder nur schwer zu erreichen sind“, so die Bürgermeisterin. Daneben soll aber auch für Vertrauen in die Impfung geworben werden: Durch die Statements der auf den Anzeigen gezeigten Personen in deren Herkunftssprachen hofft man, dass die Botschaft bei den entsprechenden Zielgruppen als glaubwürdiger eingestuft wird.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet Hühnermoor: Kreis geht nochmals in die Kommunikation

Die Idylle trügt: Um Moore als seltene Lebensräume und als Kohlenstoff-speicher zu erhalten muss gehandelt werden. Moor braucht Wasser (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Idylle trügt: Um Moore als seltene Lebensräume und als Kohlenstoff-speicher zu erhalten muss gehandelt werden. Moor braucht Wasser (Foto: Kreis Gütersloh).

Eine weitere Kommunikationsrunde wird der Kreis Gütersloh den anstehenden Maßnahmen im Hühnermoor nun voranstellen. Dies erscheint notwendig, da in den vergangen Tagen Irritationen über bevorstehende Baumfällungen laut geworden waren. Die untere Naturschutzbehörde hatte in einer Pressemitteilung vom 31. Januar über eine Gehölzfreistellung berichtet, die dazu dient, das Moor vor dem weiteren Austrocken zu schützen. Es wurde angekündigt, die Maßnahme zudem mit Informationstafeln an den Wanderwegen zu begleiten. Bereits im vergangenen Dezember war das Vorhaben dem Naturschutzbeirat vorgestellt worden. Im Beirat sind auch die Naturschutzverbände vertreten. Ebenfalls im Vorfeld wurde das Vorgehen, das vom Fachbüro Hofer & Pautz aus Altenberge vorgeschlagen wurde, mit der Biostation Gütersloh Bielefeld sowie der höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Detmold abgestimmt. Kreis-Mitarbeiterin Ulrike Rediker-Authmann hat schlussendlich die Maßnahme am 1. Februar im Umweltausschuss der Stadt Harsewinkel vorgestellt.

Das Hühnermoor ist das einzige Hochmoor im Kreis Gütersloh, daher per se besonders schützenswert. Es hat auch als Naherholungsgebiet große Bedeutung. Die erforderlichen Maßnahmen zum Moor- und Klimaschutz die mit einer Forstraupe und in sensiblen Bereichen mittels Rückepferd durchgeführt werden, haben nun weitere Fragen bei Bürgern aufgeworfen, die sich um ein schützenswertes Stück Landschaft sorgen. Dies wird seitens des Kreises ernst genommen: „Wir bemühen uns kurzfristig noch mal für Aufklärung in dieser Sache zu sorgen“, so Frank Scheffer, Dezernent Bauen und Umwelt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stadt Harsewinkel: Amphibienschützer für die kommende Amphibienwandersaison gesucht

Obwohl die Tagestemperaturen derzeit noch frostig sind, wird seitens der Stadtverwaltung für die kommende Amphibienwandersaison geplant. Wie jedes Jahr im Frühling, begeben sich bei den passenden Temperaturen die Amphibien wieder auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Müssen die Tiere dabei vielbefahrene Straßen queren, ist dies häufig ein gefährliches Unterfangen und bedeutet für viele Tiere nicht selten den Tod.

Zum Schutz der Tiere werden seitens der Stadt Harsewinkel temporäre Amphibienfangzäune aufgestellt. Diese Schutzmaßnahme kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn sich genügend ehrenamtliche Helfer finden, die abwechselnd bereit sind, in den etwa sechs bis acht Wochen von Mitte Februar bis April morgens und abends die Lurche über die Straße zu tragen. Für dieses Jahr wird noch dringend Hilfe benötigt!

Harsewinkeler, die Lust und Zeit haben bei der Zaunbetreuung unterstützend mitzuwirken, melden Sie sich bitte bei dem Umwelt- und Abfallberater der Stadt Harsewinkel, Guido Linnemann (Tel.: 05247/935-197; E-Mail: Guido.Linnemann@harsewinkel.de).

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)