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Gedenkveranstaltung zum Novemberpogrom und Erinnerung an jüdisches Leben in Harsewinkel

Gedenkveranstaltung zum Novemberpogrom auf dem jüdischen Friedhof in Harsewinkel (v.l.): Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Dieter Wissmann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Musikschüler Jan S. sowie Josef Stegt (Bild: Gunnar Elbeshausen).
Gedenkveranstaltung zum Novemberpogrom auf dem jüdischen Friedhof in Harsewinkel (v.l.): Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Dieter Wissmann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Musikschüler Jan S. sowie Josef Stegt (Bild: Gunnar Elbeshausen).

Am vergangen Sonntag trafen sich rund 25 Personen auf dem jüdischen Friedhof an der AugustClaas-Straße um der Opfer der Novemberpogrome und der nationalsozialistischen Gewalt zu erinnern.

Während der Novemberpogrome war es in der Nacht vom 09. auf den 10. November deutschlandweit zu Übergriffen gegen jüdische Mitmenschen gekommen. In Harsewinkel kam es noch in der Nacht des 10. Novembers zu Übergriffen auf das Wohn- und Geschäftshaus der Familie Mendels, in deren Folge diese sich zur Auswanderung nach Australien entschloss. Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt erinnerte zudem an das Schicksal Salomon Lorchs, dessen Deportation und Ermordung sich in diesem Jahr zum 80sten Mal jährt. In der Nacht des 10. Dezember 1941 musste Salomon Lorch sein Wohnhaus am Kirchplatz unter Zwang verlassen. Von dort aus brachte man ihn nach Münster, wo er gemeinsam mit weiteren Jüdinnen und Juden in das Konzentrationslager Riga deportiert worden ist. Wie lange Salomon Lorch nach seiner Ankunft in Riga lebte, ist unbekannt. Wahrscheinlich sei, dass der 65-Jährige bereits bei seiner Ankunft in Riga als arbeitsunfähig eingestuft und ermordet wurde.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide erinnerte daran, dass sowohl Salomon Lorch als auch die Familie Mendels in Harsewinkel geachtet und integriert waren. Umso erschreckender seien die Geschehnisse, die die Familie Mendels zur Ausreise zwangen und die zu Salomon Lorchs Deportation führten. Dergleichen zu verhindern sei die Aufgabe jedes Einzelnen, die sich aus dem ersten Artikel des Grundgesetzes ableite: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Gedenkveranstaltung wurde durch Jan S., einem Schüler der Musikschule für den Kreis Gütersloh, musikalisch mit der Trompete begleitet. Mit Stücken wie „Hevenu Shalom Alechem – Wir wollen Frieden für alle“ und „Hineh ma tow – Schön ists, wenn Brüder und Schwestern“ erklangen auf dem Friedhof zwei israelische Volkslieder, welche die Sehnsucht nach Frieden ausdrücken.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Vier mobile Impfstationen in dieser Woche – Impf-Team hält auch in Harsewinkel

Der Impfbus tourt aktuell durch alle Städte und Gemeinden des Kreises. Kleine und mittlere Unternehmen können mit der ganzen Mannschaft zum Impfbus kommen – ohne Anmeldung (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Impfbus tourt aktuell durch alle Städte und Gemeinden des Kreises (Foto: Kreis Gütersloh).

Das Impf-Team der Koordinierenden Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) rückt in dieser Woche vier Mal aus. Erster Halt ist am Mittwoch, 10. November, im Modehaus Sinn (ehemals Karstadt) am Berliner Platz. Dort ist das Team von 13 bis 16.30 Uhr im ehemaligen Karstadt-Restaurant im Einsatz.

An dieser Station sind auch Fachärzte vor Ort, sodass auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ihre Coronaschutzimpfung erhalten können. Voraussetzung: Sie müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden und ein Ausweisdokument vorzeigen können.

Danach macht das Impf-Team am Freitag, 12. November, in der Josefschule in Herzebrock-Clarholz halt. Hier können sich Impfwillige ab 16 Jahren zwischen 14 und 16.30 Uhr gegen das Coronavirus impfen lassen. Am Samstag, 13. November, geht es weiter nach Verl. Im Club Deja Vu können sich Impfwillige zwischen 18 und 22 Uhr ihren Piks abholen. Achtung: In den ersten beiden Stunden, also von 18 bis 20 Uhr, sind auch Fachärzte im Einsatz. Das heißt, auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kommen, können hier geimpft werden.

Am Sonntag, 14. November, zwischen 11 und 16 Uhr ist das Team im Pfarrheim der St. Paulus Kirche in Harsewinkel im Einsatz. An dieser Station können sich nur Personen, die älter als 16 Jahre sind, impfen lassen.

Wer sich seinen Piks abholen möchte, muss ein Ausweisdokument, auf dem die Identität sowie die aktuelle Wohnadresse hinterlegt ist, vorzeigen. Im Idealfall haben die Impflinge auch ihre elektronische Gesundheitskarte sowie ihren Impfpass dabei. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna – dieser Impfstoff allerdings nur bei Zweitimpfungen, sowie Johnson&Johnson. Letzterer wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft. Alle Impflinge unter 18 Jahren werden mit BioNTech geimpft.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreistag: Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung berät über Standortfaktoren Gesundheitswirtschaft und Digitali-sierung

Anfang November tagten die 17 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung im Kreishaus Gütersloh. Die Leitung übernahm Helga Lange (GRÜNE). Kämmerer Ingo Kleinebekel stellte die Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2021 vor. Auf der weiteren Tagesordnung standen Themen zur Standortentwicklung des Kreises als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum.

Dazu gehöre der Ausbau der medizinischen Infrastruktur. Zu diesem Thema referierte Uwe Borchers vom Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft (ZIG). Um die medizinische Versorgung auch im ländlichen Gebiet zu fördern, stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig für die Fortführung der Servicestelle Gesundheitswirtschaft. Auch der Antrag der FDP-Fraktion, die Stelle um fünf Jahre statt der ursprünglich geplanten drei Jahre zu verlängern, traf auf Zustimmung. Die CDU bat um regelmäßige Berichte über den Fortschritt der Arbeit in den Ausschüssen.

Weiteres Thema war die neue Stelle im Bereich Mobilfunkkoordination. Jan Christoph Dübner, Breitbandkoordinator des Kreises Gütersloh, stellte den Ausschussmitgliedern die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche vor, die damit abgedeckt werden sollen. Ziel der personellen Verstärkung ist der Ausbau einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung im Kreisgebiet.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Landtag verabschiedet das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz – Meilenstein für besseren Rad- und Fußverkehr in Nordrhein-Westfalen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 4. November 2021, den Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes verabschiedet. Damit bekommt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland in Deutschland ein eigenes Gesetz, das den Rad- und Fußverkehr noch attraktiver macht.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Wir geben dem Radverkehr in Nordrhein-Westfalen Rückenwind! Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schafft das Land die Voraussetzungen dafür, dass mehr Menschen aufs Rad steigen. Das gelingt mit mehr Sicherheit für Radfahrer, besser ausgebauten Radwegen und der Planung eines lückenlosen Radwegenetzes, das über kommunale Grenzen hinweggeht. Unser Ziel ist: 25 Prozent der Wege sollen mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Das neue Gesetz stellt den Fuß- und Radverkehr erstmals auf eine Stufe mit Auto und Bahn. Wir heben unseren Einsatz für Nahmobilität auf ein neues Level der Verbindlichkeit.“

Mit dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird per Gesetz festgeschrieben, dass jedes Jahr Rad- und Fußverkehr verlässlich vom Land mit Geld gefördert wird. Dazu gehören unter anderem folgende Eckpunkte:

Radvorrangnetz
Radverkehr soll stärker zum Pendlerverkehr werden. Dank E-Bikes können längere Pendlerstrecken auch auf dem Rad zurückgelegt werden. Dafür wird ein durchgehendes Radwegenetz benötigt. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird ein Radvorrangnetz vorgesehen, dessen Ausbau besonders gefördert werden soll.

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen
Die Landesregierung macht Tempo bei Planung und Bau von Verkehrsinfrastruktur – auch beim Radverkehr. Radschnellwege sind das Rückgrat des Radverkehrsnetzes. Um mehr Planungssicherheit und damit schnelleres Bauen von Radschnellwegen zu ermöglichen, wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans festgeschrieben. So können bestehende und auch zukünftige Planungen von Radschnellverbindungen erleichtert werden. Der Bedarfsplan wird vom Verkehrsministerium unter Einbindung von Straßen.NRW als Baulastträger und weiteren Akteuren erstellt, zum Beispiel Regionalräte oder Verbände.

Gleichrangigkeit im Straßenverkehr
Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz werden erstmals Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen.

Vernetzung des Fahrrades
Im Gesetz wird die Förderung von Radstationen und Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder, verbindlich festgeschrieben. Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung und vernetzen das Rad mit anderen Verkehrsmitteln und machen es zu einem wesentlichen Bestandteil multimodaler Wegeketten.

Mehr Sicherheit dank gesetzlicher Verpflichtung zur „Vision Zero“
Der Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle rund 600 landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Die Ausstattung mit Abbiegeassistenten hat bereits begonnen. Auch das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes erhält durch das Gesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage.

Kommunale Unterstützung
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die institutionelle Förderung der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ wird im Gesetz festgeschrieben.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz setzt die Landesregierung ihre erfolgreiche und systematische Radpolitik seit 2017 fort. Dazu zählen Rekordsummen in ein besseres und sicheres Radwegenetz. Wir setzen auf einen wertschätzenden Dialog und partnerschaftlichen Umgang. Denn der Ausbau von Radinfrastruktur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur im Schulterschluss mit Kommunen, Verbänden und Vereinen gelingen kann. Gute Verkehrspolitik ist der beste Klimaschutz.“

Hintergrund
Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ hatte sich im Jahr 2019 mit über 200.000 Unterstützern für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin wurde die Landesregierung vom Landtag beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Der Referentenentwurf des Gesetzes wurde im März 2021 durch die Landesregierung vorgestellt und im Juni in den Landtag eingebracht. Nach Befassung im Verkehrsausschuss erfolgte Anfang November 2021 die abschließende Lesung des neuen Gesetzes.

Welch hohen Stellenwert die Förderung des Rad- und Fußverkehrs für die Landesregierung hat, lässt sich ebenfalls an den Rekordsummen für den Ausbau der Radinfrastruktur ablesen: Alleine im kommenden Haushaltsjahr 2022 werden mit 102 Millionen Euro die Landesmittel zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs nahezu verdoppelt. Um Planung und Umsetzung von Radwegen zu beschleunigen, hat das Land zudem zehn neue Planerstellen beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geschaffen, die ausschließlich neue Radwege planen. Darüber hinaus wird die Landesregierung mit dem „Infrastrukturpaket II“ weitere Voraussetzungen schaffen, damit es bei der Planung künftig schneller geht: Im Falle von Klagen gegen Radschnellwege gilt nur noch eine Tatsacheninstanz. Für neue Radwege bis sechs Kilometer Länge, die nicht durch geschütztes Gebiet führen, ist künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig. Auch das bringt Tempo in Planung und Umsetzung von Radwegen.

 

(Textquelle: Land NRW)

ADAC: ABS mit Überschlagschutz vermeidet Pedelec-Unfälle

Gefahr ohne ABS: "Überschlag" durch blockierendes Vorderrad (Bildquelle ADAC/ÖAMTC/Houdek).
Gefahr ohne ABS: „Überschlag“ durch blockierendes Vorderrad (Bildquelle ADAC/ÖAMTC/Houdek).

Der Boom von E-Bikes und Pedelecs ist ungebrochen. 1,95 Millionen Stück wurden 2020 insgesamt verkauft – 43,4 Prozent mehr als im Jahr 2019. Damit stieg auch die Zahl der Pedelec-Unfälle: 2020 sind rund 20 Prozent mehr E-Bike-Fahrer tödlich verunglückt als im Jahr davor. Um bei Notbremsungen Unfälle zu vermeiden, kann ein gutes Antiblockiersystem (ABS) für E-Fahrräder Abhilfe schaffen. Ein ABS kann den Stillstand des stabilisierenden Vorderrades und in der Folge Stürze vermeiden. Wichtig aber auch: Die guten Systeme verhindern weitgehend das Abheben des Hinterrades und im Extremfall einen Überschlag.

Mittlerweile gibt es drei Anbieter für Fahrrad-ABS-Systeme: BOSCH, ZF Sachs Micro Mobility GmbH und die italienische Marke BluBrake. Der ADAC hat anhand des Systems von Bosch untersucht, welchen Nutzen ein ABS für Pedelecs bringt und ob sich die Mehrkosten von mehreren Hundert Euro lohnen.

Ergebnis: Die Bremstests mit dem BOSCH-ABS haben auch unter ungünstigen Bedingungen wie beispielsweise auf rutschigem Untergrund mit niedrigem Reibwert eine Radblockade zuverlässig verhindert. Auch die Bremsstabilität war überwiegend gut. Nur bei einer von 50 ABS-Bremsungen hob das Hinterrad bei niedriger Geschwindigkeit so weit ab, dass sich der Fahrer mit einem seitlichen Ausfallschritt in Sicherheit bringen musste.

Die Funktion des Überschlagschutzes hat allerdings einen Nachteil:

Normalerweise verliert das Hinterrad mit steigenden Bremskräften schnell den Bodenkontakt. Um einen Überschlag zu verhindern, muss die Bremskraft vom ABS rechtzeitig begrenzt werden. Dadurch verlängert sich allerdings der Bremsweg.

Der ADAC empfiehlt ABS grundsätzlich für Radfahrer, die viel auf unbefestigten, verschmutzten und damit rutschigen Strecken sowie bei allen Witterungen unterwegs sind. Hier ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Reifen beim Bremsen ohne ABS zu wenig Haftung haben. Auf trockener Straße bleibt das Pedelec zudem während der Bremsung beherrschbar.

Gut geeignet ist das ABS auch für E-Lastenräder, die ein höheres Gewicht, einen relativ niedrigen Schwerpunkt und einen langen Radstand haben. Das ABS ist hier besonders gut geeignet, um plötzliches Abbremsen zu stabilisieren und Stürze zu verhindern

Wer sich für ein Pedelec-ABS entscheidet, sollte sich das System vom Händler erklären lassen und eine ausgiebige Probefahrt mit Bremsversuchen unternehmen. Aufgrund des verlängerten Bremsweges sollte die Fahrweise angepasst und große Abstände eingehalten werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Der neue Opel Astra ist ab sofort im Autohaus Grundmeier bestellbar – konfigurieren Sie jetzt mit uns Ihr Wunschmodell!

Sie sind bereit, aus der Reihe zu tanzen? Der neue Opel Astra ist es auch und ab sofort können Sie ihn auch in Ihrem Autohaus Grundmeier in Harsewinkel bestellen. Gerne konfigurieren wir Ihr Wunschmodell mit Ihnen gemeinsam. Alternativ können Sie auch vorab im Internet den neuen Opel Astra konfigurieren und sich dann mit Ihren Fragen an uns wenden.

Egal ob Benziner, Diesel oder Hybrid. Der neue Opel Astra definiert die Regeln neu und verkörpert deutsche Ingenieurskunst. Er ist mit klassenführenden Innovationen ausgestattet und hebt sich damit von der Masse ab. Also auf zu Ihrem Autohaus Grundmeier in Harsewinkel. Konfigurieren Sie jetzt mit uns Ihren neuen Opel Astra – wir freuen uns schon auf Sie!

Landrat Adenauer fordert Strategiewechsel – mit 2G den Druck erhöhen

Landrat Sven-Georg Adenauer (Foto: Blomberg).
Landrat Sven-Georg Adenauer (Foto: Blomberg).

Angesichts der stark steigenden Coronainfektionen fordert Landrat Sven-Georg Adenauer einen Strategiewechsel auf Landesebene. „Ich halte flächendeckend in NRW die 2G-Regel für den Freizeitbereich für unverzichtbar“, kommentiert Adenauer die bundesweite Diskussion. Wie das Beispiel Österreich gezeigt habe, wo die 2G-Regel zu Wochenbeginn eingeführt wurde, könne man offenbar nur so Druck auf die noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger ausüben. Adenauer will sich beim Landkreistag NRW dafür stark machen, dass die Vertretung der Kreise in NRW sich diese Forderung zu eigen macht. Nur Geimpfte und Genesene haben bei der Einführung der 2G-Regel noch Zutritt zu beispielsweise Restaurants und Kinos. Ausnahmen gelten nur für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für alle unter 12 Jahren.

Mit über 1.300 aktiven Fällen hat der Kreis Gütersloh zu Wochenbeginn ein Ausmaß bei der Pandemie erreicht, das nicht folgenlos bleiben könne, unterstreicht der Landrat. Alleingänge des Kreises schließt er vorerst aus. „Es gibt kein Ausbruchsgeschehen auf Kreisebene, das bestimmte nur hier gültige Maßnahmen rechtfertigen würde. Außerdem müsste das NRW-Gesundheitsministerium solchen Maßnahmen zustimmen.“ Kritik aus der Gastronomie – auch der Städtetag NRW hatte bereits die Einführung der 2G-Regeln gefordert – kontert Adenauer. „Die von den Medien als Schnitzel-Panik bezeichnete Reaktion in Österreich zeigt, dass die Ungeimpften sich den Pieks holen, wenn sie nicht mehr ins Restaurant dürfen.“

Der Landrat appelliert zudem an alle, ihren Beitrag zu leisten, um die Pandemie halbwegs unter Kontrolle zu halten: „Auch geimpfte Personen sollten sich regelmäßig selbst zuhause testen.“ Impfdurchbrüche seien nur eine Frage der Statistik. Wer geimpft sei, dürfe sich nicht zu sehr in Sicherheit wiegen. Wer Kontaktperson eines Infizierten sei, ist ebenso wie der Infizierte ausgefordert, sich selbst in Quarantäne zu setzen. „Das Kontaktpersonenmanagement, so wie wir es von früher kennen, ist aktuell gar nicht leistbar.“ Jeder dürfe fast alles, gehe ins Restaurant, ins Kino und zu Feiern. Wenn sich dann jemand infiziere, gehe es um etliche Kontakte mehr als zu Zeiten des Lockdowns. „Die Kontaktpersonenverfolgung ist das Mittel der klassischen Containment-Strategie, also der Versuch, die Pandemie einzudämmen.“ Jetzt müsse es vor allem darum gehen, die vulnerablen Gruppen besser vor dem Virus zu schützen. Adenauer: „Daher begrüße ich außerordentlich, wenn die Testpflicht in Senioreneinrichtungen ausgeweitet wird, wie es jetzt die Gesundheitsminister angekündigt haben.“

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Livemusik im Innenhof und in der Kneipe – Wilhalm knipst am LichterAbend die Lichter an für einen bunten Abend an

Am 12.11.2021 findet der Lichterabend in Harsewinkel statt und zu diesem Termin knipst auch das Team Wilhalm die Lichter an für einen bunten Abend im und am alten Gasthof. Hierzu öffnet der Innenhof mit einer kleinen Bar (Flaschen-Getränke-Ausgabe), einer westfälischen Grünkohlpfanne für die Gaumenfreuden sowie mit Livemusik vom Duo „High Infidelity“ zum Ohrenschmaus. Das Akustik-Cover Duo aus Verl mit Katharina (Gesang) und Bernd (Gitarre) nimmt Platz unter der Remise und sorgt für wohlige musikalische Momente mit Eigeninterpretationen bekannter Stücke.

 

Das Programm im Innenhof endet um 22:00 Uhr. Das Szenario wird ergänzt mit leuchtenden Stehtischen und einer Illumination des Gebäudes – Letzteres wird von drei Seiten in farbliches Licht getaucht, so auch am Eingang zur Kneipe die ab 19:00 Uhr öffnet, anders als im Innenhof ist der Einlass hierzu nach den 2 G Regeln! Zwei Ordner kontrollieren das Geschehen im Gastaus, also bitte Impf- oder Genesungsnachweis bereit halten. Auch hier gibt es eine reine Getränkeflaschen-Ausgabe sowie Livemusik mit Tobias Schössler am Kneipen-Klavier im „Piano-Salon“. Die letzte Runde wird übrigens um 0:00 Uhr eingeläutet im Gasthof Wilhalm und dem 3. Ort zum ersten Auftakt.

 

(Text- und Bildquelle: Michael Grohe)

Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Gütersloh setzen ein Zeichen – ‚Gegen Gewalt an Frauen‘ startet im November

Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh setzen mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen der Landesweiten Aktionswoche ein Zeichen ‚Gegen Gewalt an Frauen‘ (v.l.): Andrea Buhl (Rietberg), Jutta Duffe (Herzebrock-Clarholz), Inge Trame (Gütersloh), Susanne Fischer (Rheda-Wiedenbrück), Sandra Werner (Halle / Westf.), Bettina Ruks (Stein-hagen), Marina Schomburg (Harsewinkel), Ulrike Brunneke (Versmold), Carla Winkenjohann (Werther / Westf.) und Yvonne Hantke (Kreis Gütersloh) (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh setzen mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen der Landesweiten Aktionswoche ein Zeichen ‚Gegen Gewalt an Frauen‘ (v.l.): Andrea Buhl (Rietberg), Jutta Duffe (Herzebrock-Clarholz), Inge Trame (Gütersloh), Susanne Fischer (Rheda-Wiedenbrück), Sandra Werner (Halle / Westf.), Bettina Ruks (Stein-hagen), Marina Schomburg (Harsewinkel), Ulrike Brunneke (Versmold), Carla Winkenjohann (Werther / Westf.) und Yvonne Hantke (Kreis Gütersloh) (Foto: Kreis Gütersloh).

Im November startet die Aktionswoche ’Gegen Gewalt an Frauen‘. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh beteiligt sich mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen an der landesweiten Aktionswoche vom 22. bis zum 27. November. Los geht es bereits am 18. November mit einem Dokumentarfilm.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein gesellschaftliches Problem und kein Einzelschicksal. Frauen in allen sozialen Schichten und Ländern machen Gewalterfahrungen. Dabei spielen das Einkommen, der Beruf, der Bildungsstand oder die Nationalität keine Rolle. „Auch im Kreis Gütersloh sind Frauen und Mädchen Opfer von sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt. Die verschiedenen Vorträge und Aktionen im Rahmen der Aktionswoche machen das gesamte Spektrum der Gewalt gegen Frauen und Mädchen deutlich“, erläutert Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. „Mit unseren fachspezifischen Veranstaltungen tragen wir zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bei. Diese betrachtet die Gleichstellung der Geschlechter als notwendige Voraussetzung für die Beendigung von Gewalt“, ergänzt Inge Trame, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gütersloh. Deutschland hat sich mit der Konvention dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Den Auftakt zur Aktionswoche bildet am Donnerstag, 18. November, der Dokumentarfilm ‚WOMAN – 2000 Frauen. 50 Länder. 1 Stimme.‘ Der Film, in dem Frauen aus aller Welt erzählen, was ihr Leben ausmacht, wird um 20 Uhr im Filmkunstkino Bambi & Löwenherz in Gütersloh gezeigt.

Am Dienstag, 23. November, können Pädagogische Fachkräfte in der Zeit von 14 bis 15.30 Uhr an einer Online-Fortbildung zum Thema ‚Zwangsheirat‘ teilnehmen. Dabei erfahren sie mehr über die Rechtslage, Möglichkeiten der Prävention sowie Hilfestellung für Betroffene.

Über das tabuisierte Thema der weiblichen Genitalbeschneidung, über medizinische und kultur-pädagogische Perspektiven können sich ehrenamtlich Tätige in der Migrationsarbeit am Donnerstag, 25. November, von 19 bis 21 Uhr, im Haus der Familie in Versmold informieren.

Ebenfalls am Donnerstag, 25. November, um 19.30 Uhr, gibt ein Online-Vortrag Antworten auf die Frage „Femizide – Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen tun müssen?“. Der Vortrag zeigt auf, dass die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts ein ernsthaftes gesamtgesellschaftliches Problem ist.

Neben diesen Veranstaltungen sollen zahlreiche Aktionen das Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ sichtbar machen. Mit einer Brötchentütenaktion ab dem 20. November erfahren Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh, wo sie Hilfe und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen finden. Als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen wehen am 25. November an vielen Rathäusern und öffentlichen Gebäuden im Kreis Gütersloh Fahnen mit der Aufschrift „Frei leben ohne Gewalt“. Außerdem werden Gebäude im Kreis Gütersloh im Rahmen der weltweiten Beleuchtungsaktion „Orange your City“ orangefarben angestrahlt. Über die Wintermonate macht zudem die Anonyme Spurensicherung im Kreis Gütersloh im Bambi Kino, auf Radio Gütersloh und in den Stadtbussen auf sich aufmerksam. Opfer sexueller Gewalt können im Klinikum Gütersloh sowie im Sankt-Elisabeth Hospital die Spuren einer Gewalttat anonym sichern lassen, ohne sofort Anzeige zu erstatten.

Das ausführliche Programm zur Aktionswoche ‚Gegen Gewalt an Frauen‘ im Kreis Gütersloh und Informationen zu den Anmeldungen gibt es unter www.pia-online.eu und bei den örtlichen Gleichstellungsstellen.

Zum Thema: Wichtige Adressen und Rufnummern bei Gewalt gegen Frauen

Hilfe sofort:
  • Notruf Polizei 110
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (bundesweit 24 Stunden erreichbar) 08000 / 116 016
Beratungsangebote im Kreis Gütersloh:
  • Frauenberatungsstelle Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt 05241 / 25021
  • Verein Trotz Allem e.V. 05241 / 2382
  • Krisendienst (nachts und am Wochenende) 05241 / 531300
  • Frauenhaus Gütersloh 05241 / 34100

Opferschutzdienstelle der Kreispolizei Gütersloh 05241 / 869 – 1873

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Riegers kulinarische Weltreise „An 80 Töpfen um die Welt“ geht weiter – jetzt reservieren oder Gutscheine sichern!

Gehen Sie mit uns auf unsere kulinarische Weltreise „An 80 Töpfen um die Welt“ oder verschenken Sie unsere beliebten Geschenk-Gutscheine für köstliche Erlebnisse bei den Event-Buffets bei Rieger.

Im Oktober und November servieren wir Ihnen Gerichte aus Alaska wie Lachs mit Krebsfleisch an frittiertem Seegras, kleine Holzfällersteaks mit Demi-Glace-Sauce oder ein Elchragout. Im Dezember geht es dann in Neuseeland u. a. mit Fish & Chips, Kiwi-Salat, geschmortem Lamm an Thymian und Süßkartoffeln oder vegetarischen Pasteten weiter. Da unsere Reise selbstverständlich auch im neuen Jahr weitergehen wird, können wir Ihnen auch schon einen Ausblick auf das erste Reiseziel im Jahr 2022 gewähren. In den Monaten Januar und Februar werden wir uns in den Küchen Koreas mit hausgemachten Kimschi und pikanten Grillspießen an bunten Gemüsegerichten befinden. Weitere Reiseziele für Riegers kulinarische Weltreise „An 80 Töpfen um die Welt“ sind selbstverständlich ebenfalls bereits in Planung.

Verpassen Sie auf keinen Fall die jeweiligen Buffet-Termine bei Rieger in Marienfeld, die jeweils freitags ab 18:00 Uhr stattfinden. Der Preis pro Person beträgt 22,50 Euro. Reservieren Sie Ihre kulinarische Weltreise bitte telefonisch unter 05247 – 8284 und teilen Sie uns Personenanzahl und den gewünschten Reisetermin mit. Checken Sie jetzt ein – wir freuen uns schon auf Sie!