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Abt für Abt – 48 Äbte für Marienfeld – neue Themenführung am Kloster

Ursula Mußmann vor der Bildergalerie der Äbte (Fotocredit: Stadt Harsewinkel).
Gästeführerin Ursula Mußmann und die Äbte.

Die für September und Oktober dieses Jahres angebotenen Termine für den Klosterrundgang „Ritter-, Mönchs- und Klosterleben“ der Gästeführerin Bärbel Tophinke sind ausgebucht. Zum Glück bietet Gästeführerin Ursula Mußmann nun einen neuen Themenrundgang „Abt für Abt – 48 Äbte für Marienfeld“ an, in welchem es neben der Geschichte des regional bedeutsamen Klosters, vor allem um die Menschen gehen soll, die das Kloster über 600 Jahre lang erfolgreich führten und es zu einer der wohlhabendsten Stiftungen zwischen Weser und Münsterland ausbauten.

Gästeführerin Ursula Mußmann am Kloster Marienfeld.

In dieser spannenden und unterhaltsamen Führung lernen Sie die Äbte von ihrer ganz persönlichen Seite kennen: Der eine war sehr beliebt, der nächste gefürchtet, einer anderer widerum so eifrig ums Geld bemüht, dass er nicht einmal im Tod seine Ruhe fand. Sie lebten, beteten und arbeiteten im Kloster und waren am Ende eben doch Menschen mit eigenen Ecken und Kanten. Ein Rundgang zum Schmunzeln und Staunen.

  • Dauer: ca. 90 Minuten
  • Strecke: 1 Km
  • Kosten: 5,00 € pro Person, erm. 2,50 €
  • Die Zahlung erfolgt in bar vor Ort.
  • Beginn: 16:00 Uhr
  • Treffpunkt: Klosterhof Marienfeld, Torbogen

 

Folgende Termine stehen zur Auswahl:
  • Samstag, der 16. Oktober
  • Samstag, der 20. November

Die Teilnahme ist nur nach Voranmeldung möglich. Die Anmeldung wird erbeten bei der Stadt Harsewinkel unter 05247 935-166 oder per E-Mail an nicole.kockentiedt@harsewinkel.de. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Das Mitführen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes oder des Standards FFP2 ist erforderlich.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Statistisches Bundesamt: Kommunen schließen das 1. Halbjahr 2021 mit Finanzierungsdefizit von 5,7 Milliarden Euro ab

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen im 1. Halbjahr 2021 ein Finanzierungsdefizit von 5,7 Milliarden Euro auf. Im 1. Halbjahr 2020 hatte das Defizit knapp 9,6 Milliarden Euro betragen, im 1. Halbjahr 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie, 0,3 Milliarden Euro. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der vierteljährlichen Kassenstatistik mit. Die besonderen Zuweisungen des kommunalen Solidarpakts 2020, die der Bund und die Länder zum Ausgleich der Einnahmenausfälle in der Corona-Krise an die Kommunen gezahlt haben, wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 ausgezahlt und beeinflussen daher die aktuellen Ergebnisse nicht.

Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Das Defizit der Kernhaushalte belief sich im 1. Halbjahr 2021 auf 6,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 9,5 Milliarden im 1. Halbjahr 2020 und 0,9 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019. Die Extrahaushalte hatten im Berichtszeitraum einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von rund 1,0 Milliarden Euro im Vergleich zu einem nahezu ausgeglichenen Haushalt im Vorjahreszeitraum.

Langsame Erholung der Gewerbesteuereinnahmen

Im 1. Halbjahr 2021 stiegen die gesamten Bereinigten Einnahmen der Kommunen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 um 6,4 % beziehungsweise 8,2 Milliarden Euro auf 135,7 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen waren um 12,0 % höher und beliefen sich auf 44,3 Milliarden Euro (+4,7 Milliarden Euro). Dabei war zwar bei den Gewerbesteuereinnahmen (netto) ein Zuwachs um 23,4 % auf 23,6 Milliarden Euro (nach 19,1 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2020) feststellbar, jedoch konnte der Betrag von 24,3 Milliarden Euro des 1. Halbjahrs 2019 nicht erreicht werden.

Die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 23,3 Milliarden Euro waren im 1. Halbjahr 2021 um 6,3 % niedriger als im Vorjahreszeitraum, weil im 2. Halbjahr 2020 Zahlungen vorgezogen wurden, um die Kommunalfinanzen zu stabilisieren. Die Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren nahmen um 3,9 % zu und beliefen sich auf 15,5 Milliarden Euro.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen neu geordnet

Die Bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 um 3,1 % beziehungsweise 4,3 Milliarden Euro auf 141,4 Milliarden Euro. Dabei sind die Ausgaben für Sozialleistungen in Höhe von 32,1 Milliarden Euro im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 um 5,9 % gestiegen. Ausschlaggebend ist die Neuordnung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ab dem Jahr 2020. Hierfür wurden 8,4 Milliarden Euro ausgegeben, nach 6,7 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2020. Bis 2020 waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. Im 1. Halbjahr 2021 haben die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) 8,4 Milliarden Euro betragen, das waren 0,4 Milliarden weniger als im Vorjahreszeitraum. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 16,8 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2021 um 1,4 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Im 1. Halbjahr 2019 wurden für die Leistungen nach SGB XII 15,6 Milliarden Euro ausgegeben, also 0,2 Milliarden Euro mehr als für die Leistungen nach SGB IX und SGB XII zusammen im 1. Halbjahr 2020. Dies könnte auf eine Untererfassung als Folge der Systemumstellung im 1. Halbjahr 2020 hindeuten.

Höhere Beteiligung des Bundes an den kommunalen Leistungen nach SGB II

Bei den Leistungen nach SGB II ist ein Anstieg der Leistungen für Unterkunft und Heizung um 4,2 % auf rund 6,0 Milliarden Euro festzustellen. Als dauerhafte Maßnahme zur Entlastung der kommunalen Haushalte wurde anlässlich der Corona-Pandemie der gesetzliche Anteil des Bundes an dieser Leistungsart auf maximal 74 % erhöht (§ 46 Absatz 5 SGB II). Deswegen waren die Einnahmen aus Erstattungen von Ausgaben für Unterkunft und Heizung im 1. Halbjahr 2021 um 71,4 % höher als im 1. Halbjahr 2020 und erreichten 4,2 Milliarden Euro.

Während die Personalausgaben der Kommunen um 4,2 % auf 36,7 Milliarden Euro und der laufende Sachaufwand um 4,5 % auf 32,7 Milliarden stärker als die bereinigten Ausgaben gestiegen sind, waren die Sachinvestitionen im 1. Halbjahr 2021 um 2,5 % rückläufig. Investiert wurden 15,9 Milliarden Euro, darunter 11,5 Milliarden Euro für Baumaßnahmen. Der Anstieg der Ausgaben wurde zudem durch gesunkene Zinsausgaben gedämpft (-7,3 % auf 1,1 Milliarden Euro).

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Elektroautos versichern: Versicherungsmakler Markus Kiffmeier sagt Ihnen, was Sie beachten müssen

Welche Versicherungen für Ihr Elektrofahrzeug vorgeschrieben ist, welcher Versicherungstarif für Sie und Ihre individuellen Ansprüche sinnvoll ist und ob Sie gegebenenfalls sogar mit einer Förderung rechnen können, das alles sagt Ihnen Versicherungsmakler Markus Kiffmeier gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Elektroautos unterliegen, wie Benziner und Diesel, selbstverständlich ebenfalls der Versicherungspflicht. Das bedeutet für Sie, dass Sie für Ihr Elektroauto mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, denn diese kommt im Fall der Fälle für Schäden an fremden Fahrzeugen, für weitere Sachschäden wie etwa an Gebäuden sowie für mögliche Personenschäden auf. Teil- und Vollkaskoversicherungen sind auch bei Elektrofahrzeugen optional. Da die Teilkaskoversicherung allerdings u. a. Wildunfälle oder Diebstahl absichert und die Vollkaskoversicherung darüber hinaus bei selbst verschuldeten Unfällen auch die Schäden am eigenen Auto abdeckt, sind diese beiden Varianten auch für Ihre E-Mobilität zu empfehlen.

Versicherungsmakler Markus Kiffmeier sagt Ihnen aber auch, was Sie speziell bei Elektroautos beachten müssen und welcher Versicherer am besten zu Ihnen passt. Als unabhängiger Versicherungsmakler ist er an keinen Konzern gebunden und kann somit von allen die besten Tarife für Sie vergleichen. Egal ob Auto oder Akku geleast sind oder ob sich beides komplett in Ihrem Eigentum befindet. Unabhängig von der Typenklasseneinstufung Ihres Fahrzeugs findet Versicherungsmakler Markus Kiffmeier den günstigsten Anbieter für Ihre individuelle Absicherung. Darüber hinaus klärt er auch gemeinsam mit Ihnen, ob Sie beim Versicherungswechsel Ihren Schadenfreiheitsrabatt vom Auto mit Verbrennungsmotor mitnehmen können.

Verzichten Sie nicht auf den nötigen Schutz Ihres Eigentums und lassen Sie sich im Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. unverbindlich in Sachen Elektroautos und E-Mobilität beraten!

ADAC Stauprognose für 15. bis 17. Oktober 2021 – Baustellen bremsen Herbsturlauber aus

Herbsturlauber und Wochenendausflügler sorgen an diesem Wochenende für reichlich Verkehr auf Deutschlands Straßen. Viele und lange Staus dürften aber trotzdem die Ausnahme bleiben. In Sachsen, Bremen und dem Saarland starten Autofahrer in den Herbsturlaub. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beginnt die zweite Ferienwoche, in Hamburg und Schleswig-Holstein enden die Ferien.

Zahlreiche Urlauber und bei schönem Wetter auch Tagesausflügler steuern die Wandergebiete der Alpen und Mittelgebirge sowie die Küsten an. Für Fahrtverzögerungen könnten zusätzlich zahlreiche Herbstbaustellen sorgen: Knapp 1000 gibt es allein auf den Autobahnen. Mit dem höchsten Verkehrsaufkommen ist am Freitagnachmittag, Samstagvormittag und am späten Sonntagnachmittag zu rechnen.

Die besonders belasteten Fernstraßen (beide Richtungen):
  • Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee
  • Großräume Hamburg, Köln, Frankfurt, München
  • A 1 Euskirchen – Köln und Hamburg – Bremen
  • A 2 Dortmund – Hannover
  • A 1 / A 3 / A 4 Kölner Ring
  • A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
  • A 4 Erfurt – Dresden – Görlitz
  • A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe – Basel
  • A 6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
  • A 7 Hamburg – Flensburg
  • A 7 Würzburg – Füssen/Reutte
  • A 8 Stuttgart – München – Salzburg
  • A 9 München – Nürnberg
  • A10 Berliner Ring
  • A 24 Hamburg – Berlin
  • A 61 Koblenz – Mönchengladbach
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Der Reiseverkehr im benachbarten Ausland ist ebenfalls zeitweise lebhaft. Die Strecken zu den Bergwanderzielen sind zeitweise staugefährdet. Dazu zählen unter anderem Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Rheintal- und Gotthard-Route. An den Grenzen ist mit Wartezeiten durch intensive Personenkontrollen zu rechnen. 30 Minuten sollte man in jedem Fall einkalkulieren.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Farmhouse Jazzclub: Das erste Konzert der Wintersaison mit den Armstrong Ambassadors war ein voller Erfolg – weitere Konzerte folgen!

Am letzten Wochenende fand das erste Konzert der Wintersaison mit den „Armstrong Ambassadors“ unter Einhaltung der 2G-Regeln statt. Für alle, die eins der beiden Konzerte nicht besuchen konnten, gibt es hier einige Eindrücke: https://youtu.be/uwd-GzVvWx4.

Am 30.10 (Samstag, 19 Uhr) und 31.10 (Sonntag, 12 Uhr) geht es mit Markus Strothmann weiter. Markus Strothmann trifft den Flötisten des NDR-Elbphilharmonie Orchesters Daniel Tomann Eickhoff, der die „Corona-Pause“ genutzt hat, um sich neben der klassischen Musik mehr und mehr dem Jazz zu widmen.

Eine gute Entscheidung wie wir finden, ebenso wie die, dass er Dank Markus dann direkt als erstes zu uns nach Harsewinkel kommt. Mit dabei sind Jonathan Ihlenfeld-Cun᷉ado (Trilok Gurtu) am Bass, „Hammond Professor“ John Hondorp am Klavier und natürlich Markus Strothmann am Schlagzeug. Uns erwartet ein spannender Mix aus hervorragenden Eigenkompositionen, stilvoll neuinterpretierten Jazzstandards und dem einen oder anderen Ausflug in die Welt der Klassik.

  • Querflöte: Daniel Tomann-Eickhoff
  • Klavier: John Hondorp
  • Bass: Jonathan Ihlenfeld-Cun᷉ado
  • Schlagzeug: Markus Strothmann

Die Veranstaltung findet im Innenraum unter 2G-Bedingungen statt. Fragen zu den Konzerten oder dem Hygienekonzept beantworten wir natürlich gerne via E-Mail: https://farmhouse-jazzclub.de/kontakt/.

 

(Text- und Bildquelle: Farmhouse Jazzclub Harsewinkel e.V.)

ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise: September teuerster Benzin-Monat seit acht Jahren

(Bildquelle: ADAC / Uwe Rattay)
ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise: Im Vergleich zum August klettert Benzin um 1,2 Cent, Diesel um 2,5 Cent (Bild: © ADAC)

So teuer wie im September war Benzin seit acht Jahren nicht. Wie die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise in Deutschland zeigt, stieg der Preis für einen Liter Super E10 gegenüber dem Vormonat um 1,2 Cent auf durchschnittlich 1,569 Euro je Liter. Noch deutlicher verteuerte sich Diesel: Für einen Liter mussten die Autofahrer im Monatsmittel 1,411 Euro bezahlen, im August war der Preis noch 2,5 Cent niedriger. Teurer als im September war Super E10 zuletzt im August 2013, Diesel im November 2018.

Der letzte Tag im September war auch der teuerste Tag zum Tanken: Ein Liter E10 kostete am 30. September 1,586 Euro, ein Liter Diesel 1,452 Euro. Am preiswertesten war E10 am 2. September mit 1,557 Euro, Diesel war am 1. September mit 1,387 Euro am günstigsten.

Bereits nach neun Monaten ist absehbar, dass das laufende Jahr deutlich teurer als das Jahr 2020 sein wird. Dies zeigt sich eindrucksvoll am Preisanstieg seit dem 1. Januar 2021, dem bislang günstigsten Tag des Jahres: Damals kostete ein Liter Super E10 1,324 Euro und damit 26,2 Cent weniger als am 30. September, dem teuersten Tag des Jahres. Diesel kletterte im selben Zeitraum von 1,215 Euro um 23,7 Cent.

Auswertungen des ADAC zeigen, dass Benzin und Diesel meist zwischen 18 und 19 Uhr sowie zwischen 20 und 22 Uhr am günstigsten sind. Wer diese Faustregel berücksichtigt und die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Tageszeiten und den Anbietern nutzt, kann beim Tanken stets einige Euro sparen.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“ – jetzt im neuen Design. Neben den aktuellen Kraftstoffpreisen liefert sie nun auch eine Punkt-zu-Punkt Navigation und eine detaillierte Routenplanung. Daneben erleichtern aktuelle Informationen zum Verkehrsfluss Autofahrern die Fahrt zur günstigsten Tankstelle. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Anmeldung von Schulanfängern an Grundschulen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen – Neuregelung der Schulbezirke

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in Harsewinkel erfolgt im Februar 2022. Näheres entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Im Novenber eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben von der Schulverwaltung. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

Anmeldung an einer Harsewinkeler Grundschule

Für die Anmeldung an den Grundschulen in Harsewinkel vereinbaren die Eltern einen Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter:

  • Kardinal-von-Galen-Schule; Kath. Bekenntnisschule: 05247 935 460
  • Astrid-Lindgren/St.-Johannes Grundschulverbund: 05247 2670
  • Löwenzahnschule, Gemeinschaftsgrundschule: 05247 406940
  • Marienschule, Gemeinschaftsgrundschule: 05247 987920.

Für Termine am Grundschulverbund Astrid-Lindgren/St.-Johannes in Greffen werden  in den Greffener Kindergärten Terminlisten ausgehängt, in die sich die Eltern eintragen können. Sollte das Kind jedoch keinen Kindergarten bzw. keinen der genannten Kindergärten besuchen, ist auch in Greffen nach den Herbstferien telefonisch ein Termin mit der Schulleitung zu vereinbaren:

  • Astrid-Lindgren/St.-Johannes Grundschulverbund: 02588 1036

Beim Anmeldetermin ist von den Eltern das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes, der Impfausweis des Kindes und der ausgefüllte Anmeldebogen, der von der Stadtverwaltung verschickt worden ist, vorzulegen. Dabei ist es unwichtig, in welcher Farbe sie den Anmeldebogen erhalten haben. Das Kind kann an einer beliebigen Schule angemeldet werden.

Sonderregelung für Kinder unter sechs

Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zu Beginn des oben genannten Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dazu müssen sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllen und in ihrem Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im oben genannten Zeitpunkt in der zuständigen Grundschule zu stellen. Die Erzieher/innen in den Kindergärten können bei Bedarf ebenfalls Auskunft geben.

Neuregelung der Schulbezirke

Schulbezirke gibt es nicht mehr. Die Eltern können daher frei wählen, an welcher Schule in Harsewinkel, Marienfeld oder Greffen sie ihr Kind anmelden. Die Schülerinnen und Schüler haben aber nur einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder in die Katholische Bekenntnisschule Kardinal-von-Galen-Schule im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität.

Weitere Infos der Stadtverwaltung >>>

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis Gütersloh: Ausfall der Telefonie für bis zu zwei Stunden droht – fast alle Dienststellen könnten am Mittwoch betroffen sein

Die Dienststellen des Kreises Gütersloh sind voraussichtlich am Mittwochvormittag, 13. Oktober, für bis zu zwei Stunden telefonisch nicht erreichbar. Betroffen werden alle Kreisanschlüsse, die mit 05241/85- anfangen. Das heißt, auch das Kreishaus Wiedenbrück ist nicht erreichbar. Für fast alle Dienststellen läuft die Telefonie über das Kreishaus Gütersloh. Wann es zu Störungen kommt, konnte der Netzbetreiber in seiner am Dienstagnachmittag verschickten Mail nicht präzisieren. Zwischen 7 und 12 Uhr sollen die Wartungsarbeiten erledigt werden. Grund seien unaufschiebbare Notfall-Wartungsarbeiten an der 230V-Anlage im Netz der Netzgesellschaft Gütersloh. Dabei würde an der Stromversorgung gearbeitet und daher könne es zu einem Ausfall kommen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfbus: 281 Impfungen am Sonntag – Stopp am Stadion mit Rekordergebnis

Impfzentrum on Tour: Der Impfbus des Kreises Gütersloh tourt durch das gesamte Kreisgebiet (Foto: Kreis Gütersloh).
Impfzentrum on Tour: Der Impfbus des Kreises Gütersloh tourt durch das gesamte Kreisgebiet (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Station des Impfbusses des Kreises Gütersloh am Sonntag, 10. Oktober, am Ohlendorf Stadion im Heidewald war ein voller Erfolg: Noch nie hat es so viele Impfungen bei einer Station des Impfbusses gegeben. 281 Impfungen wurden verabreicht, davon 130 Erstimpfungen, 128 Zweitimpfungen und 23 Auffrischungsimpfungen. Nach den Stimmen der geimpften Personen zu urteilen, hängt die hohe Zahl durchaus mit dem Ende der kostenlosen Tests für alle zusammen. Der Kreis Gütersloh hat in seiner heutigen Lagebesprechung festgelegt, kurzfristig weitere Impfangebote zu machen – auch für Kinder und Jugendliche. Zu diesen Terminen würden eigens Kinder- und Jugendärzte eingesetzt. Man wolle sich jetzt kurzfristig mit den 13 Kommunen absprechen, da angesichts der Jahreszeit das Impfmobil mitunter durch Impfstationen in kommunalen Gebäuden ersetzt werden müsse. Alle Stationen des Impfmobils finden sich – sobald sie festgelegt sind – unter www.kreis-guetersloh.de/impfung.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Federkern- und Kindermatratzen – vier Kindermatratzen fallen durch

Fünf von 14 Kindermatratzen sind gut, vier fallen wegen Sicherheitsmängeln durch: Babys können Kleinteile vom Bezug ablösen und verschlucken. Beim Test von Federkernmatratzen für Erwachsene überzeugen zwei Modelle sowohl in der schmalen Variante mit 90 mal 200 Zentimetern als auch in der breiten 140-Zentimeter-Version. Diese Matratzen sind außerdem recht günstig.

Auf den meisten der 14 geprüften Kindermatratzen liegen Babys und Kleinkinder sicher und gut abgestützt. Fünf Modelle sind insgesamt gut, Testsiegerin ist ein Modell für 159 Euro. Beim letzten Test waren viele Matratzen noch zu weich und Babys konnten mit dem Gesicht zu tief einsinken und im ungünstigsten Fall ersticken. Hier haben die Anbieter offenbar nachgebessert: Alle Modelle sind jetzt hart oder sehr hart. Erstickungsgefahr droht bei vier Modellen dennoch: Kleinkinder können die kleinen Griffplatten vom Reißverschluss des Bezugs zum Teil leicht lösen und verschlucken. Alle vier Matratzen bewertete die Stiftung deshalb mit Mangelhaft.

Beim Test von Federkernmatratzen traten von jedem Anbieter jeweils ein Modell in der schmalen Standardgröße von 90 mal 200 Zentimeter und von 140 mal 200 Zentimeter in der breiten Version an. Das Ergebnis: Die Federkernmatratzen schneiden besser ab als ihre Geschwister aus Schaumstoff. Die Hälfte aller Kandidaten erzielt eine gute Gesamtnote, darunter sowohl Schmale als auch Breite. Bei der Testsiegerin kostet die schmale Version 249 Euro, die breite 450 Euro.

Die Tests Matratzen und Kindermatratzen finden sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test und sind online unter www.test.de/matratzen und www.test.de/kindermatratzen abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)