Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Mittwochnachmittag (06.10.) wurde die Polizei über einen Diebstahl aus einem Wohnhaus an der Klosterstraße informiert. Zeugen gaben an, dass am Vormittag (gegen 11.00 Uhr) ein bislang unbekannter Täter das Wohnhaus in einem unbeobachteten Moment betreten habe. Anschließend nahm der Mann eine Geldbörse und Schmuck an sich. Bei der Flucht konnte der Unbekannte beobachtet werden. Er hatte den Beschreibungen nach blonde Haare, war ca. 185 cm – 190 cm groß und schmal gebaut. Zu dem Zeitpunkt trug er eine Brille und eine Jeansjacke. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Diebstahl machen? Wer hat den Mann in der Umgebung beobachtet? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Am Samstag, 09.10.2021, am Samstag, 30.10.2021 sowie am Samstag 27.11.2021 haben die Harsewinkeler Bürger in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr die Möglichkeit, dass Laub von städtischen Bäumen an fünf Stellen im Harsewinkeler Stadtgebiet kostenlos zu entsorgen.
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat beschlossen, dass den Harsewinkeler Bürgern jährlich an drei Terminen im Herbst die Möglichkeit geboten werden soll, dass Laub städtischer Bäume, welches auf ihrem Grundstück anfällt, kostenlos abgeben zu können. Am Samstag, 09.10.2021 findet daher die erste Sammlung in diesem Jahr statt. Am Römerweg (altes Klärwerk) in Greffen, an der Anton-Linzen-Straße (hinter Imbiss Perseke) in Marienfeld und in Harsewinkel im Michel-Vauthrin-Park (Wagenfeldstraße), auf dem Heimathof und am Altglascontainerstandort Rudolf-Diesel-Straße (Zufahrt Hundeplatz) werden die begehbaren Abfallcontainer stehen, die in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr geöffnet sind. In dieser Zeit kann jeder betroffene Bürger sein Laub in die Container einwerfen.
Am 30.10.2021 und am 27.11.2021 wird diese Aktion dann im gleichen Zeitraum an denselben Stellen wiederholt. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet der Abfall- und Umweltberater der Stadt Harsewinkel, Herr Linnemann unter der Tel.: 05247/935-197 oder per E-Mail: Guido.Linnemann@gt-net.de.
Herbsturlauber und Wochenendausflügler sorgen an diesem Wochenende für reichlich Verkehr auf Deutschlands Straßen. In acht Bundesländern beginnen Herbstferien oder gehen zu Ende. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz starten Autofahrer in den Herbsturlaub. In Hamburg und Schleswig-Holstein beginnt die zweite Ferienwoche, in Mecklenburg-Vorpommern enden die einwöchigen Herbstferien. Etliche Urlauber und Tagesausflügler steuern die Wandergebiete der Alpen und Mittelgebirge sowie die Küsten an. Für Verzögerungen könnten zusätzlich die Herbstbaustellen sorgen: Rund 1000 gibt es allein auf den Autobahnen in Deutschland.
Mit dem höchsten Verkehrsaufkommen ist am Freitagnachmittag, Samstagvormittag und am späten Sonntagnachmittag zu rechnen.
Die besonders belasteten Fernstraßen (beide Richtungen):
Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee
Großräume Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, München
A 1 Euskirchen – Köln und Hamburg – Bremen
A 2 Dortmund – Hannover
A 1 / A 3 /A 4 Kölner Ring
A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe – Basel
A 6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
A 7 Hamburg – Flensburg
A 7 Würzburg – Füssen/Reutte
A 8 Stuttgart – München – Salzburg
A 9 München – Nürnberg
A10 Berliner Ring
A 24 Hamburg – Berlin
A 61 Koblenz – Mönchengladbach
A 93 Inntaldreieck – Kufstein
A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
A 99 Umfahrung München
Auf den Fernstraßen der benachbarten Alpenländer ist die Staugefahr wegen der Herbstferien in den deutschen Bundesländern und anderen Ländern ebenfalls größer als an den vergangenen Wochenenden. Staugefährdet sind unter anderem Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Rheintal- und Gotthard-Route. An den Grenzen ist mit Wartezeiten durch intensive Personenkontrollen zu rechnen. 30 Minuten sollte man in jedem Fall einkalkulieren.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Am 11.10. veranstaltet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel Marina Schomburg mit der Frauenberatungsstelle Gütersloh einen Mütter und Töchter Workshop mit dem Titel „Sicher in der digitalen Welt mit Handy und CO!“ „Wir informieren Mädchen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren und Mütter wie sie sich gegen Gewalt im Netz wehren können und welche Tricks es gibt, sich zu schützen“, erklärt Marina Schomburg.
Die Erziehungsberechtigten können sich und ihre Töchter dafür gemeinsam für den Workshop anmelden. Zunächst gibt es in getrennten Gruppen für Mütter und Töchter Tipps und Infos für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien. Im Anschluss erfahren beide Gruppen voneinander, was ihnen wichtig war und was sie umsetzen möchten, um gelassen und selbstbewusst in der digitalen Welt unterwegs zu sein. Es werden zwei Workshops angeboten. Der Vormittags-Workshop findet von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt und der Nachmittagsworkshop von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Veranstaltungsort ist der Kulturort Wilhalm, Dr.-Pike-Straße 2 in Harsewinkel. Die Teilnahme ist kostenfrei! Bei beiden Veranstaltungen sind die aktuellen Corona-Schutzvorgaben zu beachten.
Welcher Korrekturstift trocknet am schnellsten? Sind feste Duschseifen besser als das Duschgel aus der Flasche? Welcher Online-Shop hat den besten Kundenservice? Wie fit machen Fitness-Apps? Fragen wie diese können Schülerinnen und Schüler beim Wettbewerb „Jugend testet“ untersuchen. Zu gewinnen gibt es Geldpreise im Gesamtwert von 12.000 Euro und Reisen nach Berlin. Die Anmeldung ist ab sofort unter jugend-testet.de möglich.
Ob alleine, im Team oder als gesamte Klasse – alle, die zwischen 12 und 19 Jahre alt sind, können beim Wettbewerb mitmachen. Was man dafür braucht? Eine spannende Testidee, genaue Beobachtung und eine nachvollziehbare Dokumentation. Und das Testthema? Das kann nach den eigenen Interessen frei gewählt werden, von Apps über Milchalternativen und Textmarkern bis zu Streamingdiensten und zuckerfreien Kaugummis ist alles möglich. Hauptsache, es passt in eine der beiden Wettbewerbskategorien Produkttests oder Dienstleistungstests. Ein Tipp: Erfahrungsgemäß ist die Konkurrenz bei den Dienstleistungstests weniger groß als bei den Produkttests.
Was gibt’s zu gewinnen? Für die Top 3 in jeder Wettbewerbskategorie winken Preise von 1.500 bis 2.500 Euro und Reisen nach Berlin. Daneben gibt es zahlreiche Sach- und Anerkennungspreise.
Wie geht’s los? Mit der Anmeldung. Interessierte suchen sich eine betreuende Lehrkraft, die das Team anmeldet. Das ist ab sofort bis zum 30. November 2021 möglich unter www.jugend-testet.de.
Am 22. September war bei uns in Mitteleuropa kalendarischer Herbstanfang. Wetter und Temperaturen verdeutlichen uns jeden Tag ein wenig mehr, dass wir in der nassen und kalten Jahreszeit angekommen sind. Wir vom Team Fölling Bedachungen wissen, dass Ihr Dach und speziell Ihre Dachrinnen im Herbst ganz besonders durch Nässe und Kälte beansprucht werden und darum sind wir für Sie die richtigen Ansprechpartner für die professionelle und fachgerechte Reinigung und Wartung Ihrer Dachrinnen.
Bäume leuchten in vielen verschiedene Farben, verlieren Laub und leider kommt es nicht selten vor, dass sich dieses dann durch Windverwehungen in Ihren Dachrinnen niederlegt. Die Folgen sind nicht zu unterschätzen. Durch diese Verunreinigungen verstopfen Dachrinnen leicht und ihre Funktion für den Abtransport bzw. Abfluss von Regenwasser kann dadurch stark beeinträchtigt werden. Neben dem sehr ärgerlichen Überlaufen von Dachrinnen, welches zu starken Verschmutzungen an oder vor dem Gebäude führen kann, besteht die Gefahr, dass weitreichendere Schäden an der Unterkonstruktion entstehen. Im schlimmsten Fall kann Feuchtigkeit bis in Ihren Wohnraum ziehen und u. a. zu gesundheitsschädlichen Schimmelbildungen führen. Zudem kann sich Laub in Ihren Fallrohren festsetzen und so kann sich hier zusätzlich Wasser aufstauen und so Schäden verursachen. Vor allem, wenn dieses Wasser im Winter gefriert, sind Schäden vorprogrammiert und Pfützenbildungen von übertretendem Wasser aus Ihren Dachrinnen stellen zusätzliche Gefahrenquellen dar.
Aus diesem Grund empfehlen wir vom Team Fölling Bedachungen eine Dachrinnenreinigung oder Wartung, sobald die Bäume einen Großteil des Laubes verloren haben. Wir reinigen Ihre Dachrinnen und beugen damit Folgeschäden und Gefahren vor. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Dach. Ihre Profis für Dachrinnenreinigung und Dachrinnenwartung lassen Sie nicht allein im Regen stehen. Fölling Bedachungen – Ihr Meisterbetrieb aus Harsewinkel für Harsewinkel!
So sehen Derbysieger aus! Die TSG E2-Kicker Jahrgang 2012 nach dem Spiel gegen SW Marienfeld.
So sehen Derbysieger aus! Die TSG E2-Kicker Jahrgang 2012 nach dem Spiel gegen SW Marienfeld.
Die E2 gewinnt ein einseitiges Derby gegen SW Marienfeld mit 4:1. Der Sieg hätte durchaus höher ausfallen können, doch der gegnerische Torwart war blendend aufgelegt und verhinderte eine höhere Niederlage der Marienfelder. Somit führen die TSG-Jungs die Tabelle mit 15 Punkten aus 5 Spielen souverän an.
Angesichts aktueller Ermittlungen und Medienberichte weist die Landesregierung darauf hin, dass Fälschungen von Impfnachweisen als Straftaten geahndet und empfindliche Geld- oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen können. Das betrifft sowohl Personen, die die Zertifikate fälschen, als auch diejenigen, die diese gefälschten Zertifikate verwenden. Nach Ansicht von Innenminister Herbert Reul und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann muss hier konsequent durchgegriffen werden. In den vergangenen Tagen ist die Polizei wiederholt auf den Verkauf gefälschter Impfnachweise aufmerksam gemacht worden und hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet.
„Fälschungen von Impfnachweisen sind keine Kavaliersdelikte, sondern zum Teil handelt es sich dabei um handfeste Straftaten. Die Strafverfolgungsbehörden werden entsprechenden Hinweisen konsequent nachgehen. Hier kann sich auch niemand rausreden. Jeder muss wissen: Auch wer den Nachweis nicht selbst fälscht, sondern ihn ‚nur‘ benutzt, kann sich strafbar machen“, erklärt Reul.
„Wenn Impfnachweise gefälscht werden und damit womöglich sogar noch Geld verdient wird, ist das eine Riesen-Sauerei. Das gefährdet unsere Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Auf den Intensivstationen werden derzeit fast ausschließlich ungeimpfte COVID-19-Patientinnen und -Patienten versorgt. Hier kann es deshalb auch keine zwei Meinungen geben: Wer Impfnachweise fälscht oder gefälschte Impfnachweise benutzt, muss die Konsequenzen spüren“, sagt Laumann.
Reul und Laumann verweisen in diesem Zusammenhang zum Beispiel darauf, dass sich Personen, die Schutzimpfungen durchführen dürfen (u. a. Ärztinnen und Ärzte), strafbar machen können, wenn sie Impfnachweise fälschen. Ähnliches gilt für Bürgerinnen und Bürger, die den Behörden einen gefälschten Impfausweis vorlegen, um der Quarantäne zu entgehen oder die Lohnfortzahlung während der Quarantäne zu beantragen. Wer sich wiederum mit einem selbst gefälschten Impfnachweis – ganz gleich, ob Impfausweis, digitales Zertifikat oder ähnliches – Zugang zu privaten Veranstaltungen und Einrichtungen verschafft, für die eine 2G- oder 3G-Regelung gilt (z. B. in der Gastronomie und bei Konzerten), begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für diese können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Reul und Laumann erinnern noch einmal daran, dass es in Deutschland keine Impfpflicht gibt. „Jeder kann sich frei für oder gegen eine Impfung entscheiden. Aber: Wer sich nicht impfen lässt, muss sich trotzdem an Recht und Gesetz halten. Das gilt selbstverständlich und gerade auch für die Regelungen zu den Impfnachweisen. Andernfalls setzen ungeimpfte Personen bei Fälschungen von Nachweisen ihre Mitmenschen bewusst dem Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion aus. Und das können wir nicht tolerieren“, so beide Minister gemeinsam.
Mit dem Veranstaltungswochenende mit „Wallenstein, Koeckstadt, Kropp & Koeckstadt“ ist der Sommer im Jazzclub zu Ende gegangen. In den vergangenen Wochen und Monaten kam jedoch bereits vielfach die Frage auf: „Wie geht es denn im Winter weiter?“
Die Verantwortlichen des Farmhouse Jazzclubs haben Gäste und Mitglieder bei den letzten Konzerten und auch Online dazu befragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Mehr als 90% der Gäste wünschen sich auch Konzerte im Winter, wenn diese unter Einhaltung der 2G-Regeln (geimpft oder genesen) durchgeführt werden.
Dieser enorme Zuspruch sowie das O.K. des Ordnungsamts Harsewinkel hat den Club darin bestärkt, ab sofort Konzerte im Innenraum zu veranstalten. Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, wird – neben der 2-G Regel – die Gästekapazität auf 60 Personen beschränkt. Abseits des Platzes ist ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben. Der Club besitzt zwei Abluftventilatoren, welche verbrauchte Luft durch die Decke nach draußen ziehen. Sowohl vor Konzertbeginn als auch in den Pausen wird ausgiebig gelüftet. Die Sitz- und Stehplätze werden vor Ort nach dem Prinzip „First-Come-First-Serve“ vergeben. Ebenfalls auf vielfachen Wunsch wird die Anfangszeit bei den Samstagskonzerten auf 19 Uhr vorverlegt.
Das Winterhalbjahr im Farmhouse beginnt bereits am 9. und 10. Oktober mit zwei außergewöhnlichen Sonderkonzerten und einer einmaligen Besetzung, die aus einigen der besten traditionellen Jazzmusikern Europas zusammengestellt wurde. Die sechs Topmusikern der „Armstrong‘s Ambassadors“ haben den traditionellen Jazz jahrelang mit Herzblut auf internationalem Niveau geprägt haben. Gemeinsam haben sie es sich zur Aufgabe gemacht, den Stil sowie die bekanntesten Phrasen und musikalischen Markenzeichen von „Louis Armstrong and his All Stars“ zu präsentieren. Der Band, mit der der große Satchmo 1947 wieder zum New Orleans und den kleinen Formationen zurückkehrte. Ohne bis zum letzten Halbton zu kopieren, lassen die Ambassadors die Magie, die Energie und die musikalischen Markenzeichen des Originals wieder aufleben – und das nicht nur stilecht, sondern mit Leidenschaft und Begeisterung. Je nach Wetterlage wird das Konzert am Sonntag, den 10. Oktober ggf. kurzfristig nach draußen verlegt.
Trotz der ungewohnten Randbedingungen sind die Mitglieder des Farmhouse überzeugt, dass es gelingen wird, das einzigartige Ambiente und die familiäre Atmosphäre herzustellen, für die ihr Club berühmt ist.
Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland vermehrt Elektrofahrräder beziehungsweise E-Bikes gekauft. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, standen zum Jahresanfang 2021 in den privaten Haushalten in Deutschland rund 1,2 Millionen und damit 20 % mehr Elektrofahrräder als im Vorjahr. So gab es Anfang 2021 rund 7,1 Millionen Elektrofahrräder in den Haushalten (Anfang 2020: 5,9 Millionen). Diese verteilten sich auf knapp 5,1 Millionen Haushalte (2020: 4,3 Millionen). Damit besaß rund jeder achte Haushalt (13 %) in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad. Anfang 2020 war es noch jeder neunte Haushalt (11 %).
Während 2021 in knapp zwei Dritteln (63 %) der E-Bike-Haushalte jeweils ein Exemplar stand, besaß gut jeder dritte dieser Haushalte (34 %) zwei Elektrofahrräder. Nur knapp 3 % verfügten über drei oder mehr E-Bikes.
Mit steigendem Haushaltseinkommen steigt die Ausstattung mit Gebrauchsgegenständen, so auch der Anteil der Haushalte mit Elektrofahrrad. In den Haushalten mit monatlich weniger als 2 500 Euro Haushaltsnettoeinkommen verfügte rund jeder elfte Haushalt (9 %) über ein Elektrofahrrad. In den Haushalten mit monatlich mehr als 3 500 Euro Einkommen gab es in jedem fünften Haushalt (20 %) mindestens ein Elektrofahrrad.
Insgesamt besaßen Anfang 2021 rund 30 Millionen Haushalte Fahrräder oder Elektrofahrräder. Das entsprach 79 % aller Haushalte in Deutschland.
Methodische Hinweise
Datengrundlage sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2021. Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen. Die Angaben zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar des Erhebungsjahres. Unter Elektrofahrrad beziehungsweise E-Bike werden Fahrräder mit unterstützendem Elektromotorantrieb ohne Führerscheinpflicht (Pedelecs) verstanden.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
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