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Stiftung Warentest: Nachhaltig anlegen – Rendite mit grünen Geldanlagen

Nachhaltige Geldanlagen bringen ähnlich hohe Erträge wie herkömmliche und zeigen, dass ein gutes Gewissen keine Rendite kosten muss. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe, für die sie nachhaltiges Tages- und Festgeld, ETF und aktiv gemanagte Fonds sowie deren Kaufwege untersucht hat. Wie eine nachhaltige Anlagestrategie am besten funktioniert, beschreibt die Finanztest-Anlageidee, das Pantoffel-Portfolio.

Inzwischen gibt es viele Fonds, die nicht in fossile Energien investieren und andere kontroverse Geschäfte ausschließen. Beim Nachhaltigkeitstest von 99 Fonds haben vier aktiv gemanagte Fonds und ein Indexfonds die beste Nachhaltigkeitsbewertung bekommen. ETF, börsengehandelte Fonds, sind weniger streng, deshalb haben die besten nur drei von fünf Punkten in der Finanztest-Nachhaltigkeitsbewertung. Außer auf die Nachhaltigkeit sollten Anleger aber auch auf den Anlageerfolg achten, den Finanztest ebenfalls bewertet. Nachhaltig anlegen kann man auch in Tages- und Festgeld bei ethisch-ökologischen Banken – wie fast überall zu nicht üppigen Zinsen. Bei diesen Banken kann man auch ein Girokonto eröffnen.

Als Geldanlagekonzept empfiehlt Finanztest das Pantoffel-Portfolio. Es besteht aus einem Sicherheitsbaustein – dem Tagesgeld – und einem Renditebaustein. Hierfür eignen sich weltweit anlegende ETF, die von Finanztest als 1. Wahl gekennzeichnet werden. Beim Test ergaben sich sechs solche ETF mit einer Nachhaltigkeitsbewertung von drei Punkten. Je nach Risikobereitschaft entscheiden sich Anleger beim Pantoffel-Portfolio für einen Mix mit 25, 50 oder 75 Prozent Aktien. Finanztest zeigt außerdem, bei welchen Anbietern es günstige Wertpapierspardepots für empfehlenswerte Fonds gibt, wo man Sparpläne abschließen kann und wie viel der Fondskauf kostet.

Der Test Nachhaltig anlegen findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/nachhaltige-fonds abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Entdecken Sie das Restaurant Klosterstübchen am wunderschönen Klosterhof in Marienfeld

Das Klosterstübchen – regionale und nationale Küche mit westfälischem Akzent, stilvoll gemütliches Ambiente, angrenzend an die Klosterpforte mit romantischer Außenterrasse und einem Blick über den wunderschönen Klosterhof in Marienfeld. Genießen Sie unsere Speisevielfalt und werfen Sie einen Blick in unsere Speisekarte – unser Souschef David Himmeldirk und sein Team heißen Sie herzlich willkommen!

Die Küche des Klosterstübchen ist täglich von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Sie geöffnet und auch für Ihre private Feier steht das Klosterstübchen als idealer Ort zur Verfügung. Ihre Anfragen und Reservierungswünsche nehmen wir sehr gerne telefonisch unter 05247 708-0 oder per E-Mail unter post@klosterpforte.de entgegen. Entdecken Sie das Restaurant Klosterstübchen am Klosterhof in Marienfeld – wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch!

Bürgermeisterin verabschiedet langjährige Mitarbeitende

(v.l.n.r.): Stefan Volmering, Fachbereichsleiter Steuerung/Interne Dienste, Christine Austermann, Annette Rinklake, Ibrahim Caklo und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.
(v.l.n.r.): Stefan Volmering, Fachbereichsleiter Steuerung/Interne Dienste, Christine Austermann, Annette Rinklake, Ibrahim Caklo und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und der Personalleiter in der Verwaltung, Stefan Volmering, holen nach, was coronabedingt über längere Zeit so nicht möglich war: die feierliche Verabschiedung und Ehrung von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im Großen Sitzungssaal des Rathauses. So trafen sich vor wenigen Tagen drei ehemalige Mitarbeitende in Begleitung ihrer Partner, um in den Ruhestand verabschiedet zu werden.

Die Verwaltungsbeamtin Christine Austermann war seit 1973 durchgehend bei der Stadt Harsewinkel beschäftigt. An die Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst schloss sich eine Ausbildung für die gehobene Verwaltungslaufbahn an. Nach unterschiedlichen Einsatzorten im Rathaus war Stadtamtfrau Christine Austermann über lange Jahre in der Fachgruppe Tiefbau/Städtische Betriebe tätig, wo sie für die Ermittlung und Festsetzung der Erschließungs- und Straßenbaubeiträge zuständig war.

Die Stadtbeschäftigte Annette Rinklake kam nach einer Ausbildung im Steuerbüro und mehrjähriger beruflicher Tätigkeit 1999 als Schulsekretärin zur Stadt Harsewinkel. 2002 wechselte sie von dort in die städtische Ordnungsverwaltung. Seit 2005 war Annette Rinklake Sekretärin im Vorzimmer der Bürgermeisterin.

Der Stadtbeschäftigte Ibrahim Caklo war seit 1988 am Bauhof der Stadt Harsewinkel tätig, wo er über viele Jahre in der Stadtreinigung eingesetzt wurde. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Fachbereichsleiter Stefan Volmering bedankten sich bei den ehemaligen Mitarbeitenden für die geleistete Arbeit und wünschte ihnen für ihre Zukunft alles Gute.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

POL-GT: 20-jähriger Autofahrer prallt gegen einen Baum

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Sonntagmorgen (05.09., 08.25 Uhr) befuhr ein 20-jähriger Ford-Fahrer die Bielefelder Straße in Richtung Gütersloh. Dabei kam er innerhalb einer langgezogenen Linkskurve nach links von der Straße ab und kollidierte mit einem Baum. Vor Ort ergaben sich erste Hinweise auf eine Übermüdung des Autofahrers. Diese könnte zu dem Abkommen beigetragen haben. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Ebenso wurde eine Blutprobe entnommen. Der schwer verletzte Mann wurde mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus eingeliefert. Das stark beschädigte Auto wurde abgeschleppt. Darüber hinaus entstand Sachschaden an dem Baum. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 6000 Euro.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Neue Quarantäneregeln für Schulen und Kitas im Kreis GT: Keine rückwirkende Auflösung von Quarantänen

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Die neuen Quarantäneregeln für Schulen und Kitas werden nicht rückwirkend angewandt. Quarantäneentscheidungen, die getroffen worden sind, haben Bestand. Gestern hatte der Kreis angekündigt, dass ab der kommenden Woche nur noch die positiv getesteten Kinder und Jugendlichen in Quarantäne gehen, nicht aber zum Beispiel die Sitznachbarn. Wer aktuell noch in Quarantäne ist, muss die vorgegebene Zeit in Quarantäne verbleiben. Es ist nicht möglich, über das Wochenende zu differenzieren, ob die Quarantäne ausgesprochen worden ist, weil es sich um einen engen sozialen oder familiären Kontakt handelt – solche Kontaktpersonen werden auch künftig in Quarantäne gehen müssen – oder ob die Quarantäne aufgrund der schulischen Situation ausgesprochen worden ist. Für die Kitas im Kreis bleibt es auch zu Wochenbeginn entgegen der gestrigen Ankündigung bei der bisherigen Regelung. In den Kitas muss im Gegensatz zu den Schulen erst ein mobiles Testsystem etabliert werden, um weitere Fälle beim Vorliegen eines positiven PCR-Testergebnisses zu ermitteln. Über das Wochenende wird es noch nicht gelingen, mit Unterstützung der Hilfsorganisationen ein solches System zu etablieren. Der Kreis Gütersloh wird informieren, sobald dies gewährleistet ist.

Der Kreis Gütersloh hatte gestern im Vorgriff auf zu erwartende landes- beziehungsweise bundesweit geltende Regeln festgelegt, dass künftig nur noch positiv getestete Kinder und Jugendliche in Quarantäne geschickt werden. „Es mag für die betroffenen Eltern jetzt noch eine Belastung darstellen, die gehofft hatten, ihr Kind könne am Montag wieder in die Schule gehen. Aber wir verhindern für die Zukunft, dass die Kinder und Jugendlichen bei Einzelinfektionen in der Schulklasse oder Kita-Gruppe von einer Quarantäne in die nächste gehen müssen“, betont Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit. „Für den Kitabereich müssen wir jetzt aktuell noch eine Ausnahme machen. Dort sind Tests bisher freiwillig über das Land organisiert worden. Sobald wir die Infrastruktur geschaffen haben, bei positiven Fällen die Gruppen zu testen, müssen auch dort nur noch die positiv getesteten Kinder in Quarantäne“, ergänzt Krisenstabsleiter Frank Scheffer. Die Einsatzplanung läuft bereits, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat seine Unterstützung zugesagt. Geplant ist der Einsatz von gemischten Teams aus dem Rettungsdienst des Kreises, der die bereits existierenden mobilen Teams stellt, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK. Positive Fälle in Kitas wurden bisher in erster Linie identifiziert, weil sie als Kontaktpersonen im familiären Umfeld getestet werden. Das Land NRW versorgt Kitas mit Lollitests, die Tests sind aber auf freiwilliger Basis.

Für die Pooltestungen an den Grundschulen bleibt es in dem ersten Schritt beim bisherigen Verfahren: Ist ein Pooltest positiv, bleiben die Schülerinnen und Schüler bis zur Poolauflösung zu Hause. Nach der Poolauflösung gehen aber nur die beim PCR-Einzeltest positiv getesteten Kinder in Quarantäne, die anderen Kinder können weiter die Schule besuchen. Die Selbstisolation bis zur Klärung bleibt also unberührt.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Abbiegeunfall – 50-jähriger Pedelecfahrer schwer verletzt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am Freitagmorgen (03.09., 08.30 Uhr) kam es im Einmündungsbereich der Straße Anemonenweg/ Am Schulkreuz zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 71-jährigen Pkw-Fahrer und einem 50-jährigen Pedelecfahrer, welcher hierdurch schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Zuvor befuhr der 71-jährige Mann aus Beelen mit einem Skoda sowie einem mitgeführten Kfz-Anhänger die Straße Am Schulkreuz und beabsichtigte nach links auf den Anemonenweg in Richtung Remser Weg abzubiegen. Zeitgleich näherte sich der 50-jährige Harsewinkeler mit seinem Fahrrad dem Einmündungsbereich auf dem Anemonenweg in Richtung Remser Weg fahrend. Bei dem Abbiegevorgang des Skoda-Fahrers kam es dann in der Folge zur Kollision. Der eingesetzte Rettungsdienst transportiert den 50-Jährigen anschließend zur weiteren stationären Behandlung in ein Gütersloher Krankenhaus. Der Skoda-Fahrer blieb unverletzt.

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POL-GT: Diebstahl aus Rohbau am Südfeld – Zeugenaufruf

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Aus einem im Rohbau befindlichen Einfamilienhaus an der Straße Südfeld im Ortsteil Marienfeld entwendeten bislang unbekannte Einbrecher in der Nacht von Samstag auf Sonntag (04.09., 18.15 Uhr – 05.09., 11.00 Uhr) mehrere Werkzeuge. Ermittlungen zufolge hebelten die Täter ein Fenster auf und verschafften sich auf diesem Weg Zutritt. Durch eine im rückwärtigen Bereich des Hauses liegende Seitentür wurde den Erkenntnissen nach anschließend das Werkzeug, bei welchem es sich u.a. um Bohrhammer, Stich- und Kettensägen sowie Akkuschrauber und Dampfreiniger gehandelt hatte, abtransportiert. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder im Umfeld verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

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POL-GT: Neun Verletzte bei Verkehrsunfall in Harsewinkel

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (HL) – Am späten Abend des 05.09.2021, ca. 22:30 Uhr kam es in Harsewinkel zu einem Verkehrsunfall bei dem neun Personen teilweise schwer verletzt wurden. Zuvor hatte ein 22-jähriger Mann aus Harsewinkel mit einem Pkw die Straße Beller Heide in Richtung Hesselteicher Straße befahren, um dann an der dortigen Kreuzung nach links in Richtung Harsewinkel abzubiegen. Zeitgleich befuhr ein 34 Jahre alter Mann aus Harsewinkel die Hesselteicher Straße aus Richtung Hesselteich, in Richtung Harswinkel. Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision beider Pkw. Im Fahrzeug des 22-jährigen befanden sich vier Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren. Im Pkw des 34-jährigen befanden sich drei weitere Männer im Alter von 26 und 27 Jahren. Infolge des Unfallgeschehens wurden fünf Personen schwerverletzt, Lebensgefahr konnte ausgeschlossen werden. Vier weitere Personen wurden leichtverletzt. Die Verletzten wurden durch alarmierte Rettungskräfte in umliegende Krankenhäuser transportiert. Vor Ort waren neben dem Löschzug der freiwilligen Feuerwehr Harsewinkel, auch sechs Rettungswagen, sowie ein leitender Notarzt eingesetzt. Die Unfallstelle war für die Zeit der Unfallaufnahme für ca. 2 ½ Stunden gesperrt. Die beiteiligten Fahrzeuge wurden stark beschädigt und waren in der Folge nicht mehr fahrbereit. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden insgesamt auf ca. 35.000 Euro.

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25 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel für E-Nutzfahrzeuge in NRW – Handwerker und Gewerbetreibende erhalten bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten

(Bildquelle: distel2610/pixabay.com)
(Bildquelle: distel2610/pixabay.com)

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit: Gute Nachrichten für Handwerker und Gewerbetreibende, die auf Elektromobilität setzen möchten: Im Rahmen eines zeitlich begrenzten Förderangebots können Gewerbetreibende und Handwerker in Nordrhein-Westfalen ab sofort den Kauf eines batterieelektrischen Nutzfahrzeugs mit 50 Prozent der Anschaffungskosten fördern lassen. Bei Brennstoffzellenfahrzeugen sind es bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten. Für Kommunen liegen die Förderquoten noch einmal zehn Prozentpunkte höher. Wer also jetzt als Gewerbetreibender ein batteriebetriebenes Nutzfahrzeug im Wert von 50.000 Euro kauft und mindestens 5 Jahre lang nutzt, bekommt bis zu 25.000 Euro dazu. Förderanträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die dafür zur Verfügung stehenden 25 Millionen Euro werden von der Europäischen Union als Teil des Aufbauprogramms „REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe)“ finanziert.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir freuen uns, dass die EU das Land Nordrhein-Westfalen mit den Mitteln aus REACT-EU in diesem wichtigen Anliegen unterstützt. Damit können wir Unternehmen und Kommunen nochmals ein sehr gutes Förderangebot für die Umstellung ihrer Flotten auf klimafreundliche Antriebe unterbreiten. Gerade für Handwerker und andere Gewerbetreibende, die viel in Städten und auf eher kürzeren Strecken unterwegs sind, können batteriebetriebene Nutzfahrzeuge eine attraktive Möglichkeit sein. Für längere Strecken sind Brennstoffzellen-Fahrzeuge eine gute Alternative. Solche Antriebskonzepte sind ein wichtiger Baustein zur Erreichung unserer verschärften Klimaschutzziele. Bis 2045 wollen wir in Nordrhein-Westfalen klimaneutral wirtschaften. Eine Umrüstung auf emissionsärmere Fahrzeuge ist daher für den Klimaschutz im Verkehrssektor essenziell.“

Ziel des Programms REACT-EU ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern, klimafreundliche Technologien zu fördern sowie die digitale und stabile Erholung der Wirtschaft zu unterstützen. Dafür stellt die Europäische Union 260 Millionen Euro zusätzlich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Nordrhein-Westfalen bereit.

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg geprüft. Mittel werden gewährt, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Es werden nur Projekte mit einer Mindestfördersumme von 20.000 Euro bewilligt. Die maximale Fördersumme liegt für Unternehmen bei 200.000 Euro und für Kommunen bei zwei Millionen Euro. Anträge müssen vor dem Kauf der Fahrzeuge bis zum 30. November 2021 über die Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Förderung kann nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Weitere Informationen finden Sie über www.efre.nrw/react-eu oder direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Faszination Oldtimer: ADAC-Kauftipps für Neueinsteiger

Bildquelle: joenomias/pixabay.com
Bildquelle: joenomias/pixabay.com

Oldtimer erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit: Im vergangenen Jahr ist der Bestand von Fahrzeugen älter als 30 Jahre mit und ohne H-Kennzeichen um 11 Prozent gewachsen. Der Markt für Oldtimer ist vielfältig und ermöglicht bereits für kleines Geld einen Einstieg in ein faszinierendes Hobby. Um lange Freude an der Neuanschaffung zu haben, sollten sich Oldtimer-Interessenten vor dem Kauf gut vorbereiten. Die Experten von ADAC Klassik halten hierzu einige Ratschläge bereit.

Welches Oldtimer-Modell es sein soll, steht meist frühzeitig fest. Dennoch sollten sich Neueinsteiger zuerst mit der gesamten Bandbreite des Hobbys vertraut machen. Welches Budget steht zur Verfügung? Können Arbeiten und Reparaturen selbst durchgeführt werden und wie ist die Ersatzteilsituation für das ins Auge gefasste Modell? Welche Unterhaltskosten sind durch Versicherung, Wartung und auch durch die Lagerung in den Wintermonaten zu erwarten? Diese Aspekte sollten schon vorab in das zur Verfügung stehende Budget einkalkuliert werden. Der Einstieg in das Oldtimerhobby muss dabei nicht teuer sein, denn der Markt bietet gut erhaltene Klassiker bereits für wenige tausend Euro.

Oftmals lohnt es sich, den Kauf eines verwandten, aber jüngeren Modells in Betracht zu ziehen. Fahrzeuge späterer Baureihen sind mitunter besser erhalten und häufig in einem niedrigeren Preissegment angesiedelt. Über alle Baujahre hinweg sollte der Käufer auf die Originalität des Fahrzeugs achten.

Eine ausgiebige Recherche vor dem Kauf hilft langfristig die Freude am Hobby zu erhalten und das passende Fahrzeug zu finden. Dazu sollte man sich im Idealfall auch bei Marken- oder Typenclubs über das jeweilige Modell informieren. Oftmals gibt es dort Experten für die jeweiligen Baureihen, die Kaufinteressenten mit nützlichen Tipps unterstützen können.

Die wichtigsten Merkmale eines Oldtimers sind sein technischer und optischer Zustand. Schon während der Recherche sollte das Hauptaugenmerk daher auf typischen Schwachstellen der bevorzugten Baureihe liegen. Fachzeitschriften veröffentlichen regelmäßig typspezifische Kaufberatungen, ältere Ausgaben sind meist über die Verlage erhältlich. Die Recherche bietet eine gute Basis für die Kaufverhandlungen.

Steht der Favorit fest, lautet die Grundregel: „Nicht übereilt kaufen“. Schnäppchen können sich durch Folgekosten als kostenintensiv entpuppen, auch der Kauf bei Auktionen ist Oldtimer-Neueinsteigern nicht zu empfehlen.

Anerkannte Zustandskategorien erlauben sowohl dem Verkäufer als auch dem potenziellen Käufer eine erste Einordnung des Klassikers. Ohne Prüfung vor Ort sollte man jedoch besser nicht zuschlagen: Aussagekräftig ist nur das, was man in der Realität ansehen und prüfen kann. Voreilige Kaufzusagen können eine Abnahme-Verpflichtung oder eine rechtliche Auseinandersetzung zur Folge haben.

Der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs, der letztlich zur konkreten Bewertung des Angebots herangezogen werden sollte, wird für gewöhnlich erst bei tiefgehender fachkundiger Inspektion sichtbar. Daher sollten man einen Spezialisten für das Fahrzeug zum Besichtigungstermin mitnehmen, auch hier unterstützen Markenclubs. Auch der ADAC bietet in seinen Prüfzentren „Gebrauchtwagenuntersuchungen“ durch erfahrene Fachleute an, egal ob das Prüfobjekt nun vier oder vierzig Jahre auf dem Fahrgestell hat.

Umfassende Informationen und Hilfestellungen zur Anschaffung eines Oldtimers bietet auch der ADAC Oldtimer Ratgeber, inklusive zahlreicher Kontakte zu Marken- und Typenclubs. Das Standardwerk für Oldtimerfreunde ist in der Neuauflage 2020/2021 für ADAC Mitglieder kostenlos in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich, die digitale Fassung steht unter adac.de/klassik zum Download zur Verfügung.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)