LANTA-Banner
Start Blog Seite 595

POL-GT: Tankstelleneinbruch in Harsewinkel

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am frühen Donnerstagmorgen (19.08., 01.50 Uhr) hebelten bislang unbekannte Täter eine Eingangstür zu einem Tankstellengebäude am Südring auf. Die Unbekannten entwendeten Tabakwaren. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Hinweise und Angaben zu dem Einbruch nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Stadtwerke Harsewinkel und Verbraucherzentrale warnen vor neuer Trickbetrugsmasche am Telefon

Berichten besorgter Bürgerinnen und Bürger zufolge geben sich derzeit Betrüger am Telefon als Mitarbeitende der Stadtwerke aus, um sich Zugang zu sensiblen Daten wie Zählernummer und Kontoverbindung zu verschaffen. Diese Daten werden gezielt genutzt, um ohne deren Wissen oder Einverständnis einen Versorgerwechsel der Bürgerinnen und Bürger auszulösen. Besonders manipulativ ist dabei das neue Vorgehen, bei dem örtliche Rufnummern im Display erscheinen. Auf verschiedene gesetzlich verbotene technische Weisen wird dabei die eigentliche Rufnummer durch eine gefälschte ersetzt, und die Anrufempfängerinnen und Anrufempfänger sehen eine getäuschte, örtliche Rufnummer. Laut Verbraucherzentrale NRW werden diese Anrufe derzeit im Kreis Gütersloh vermehrt durchgeführt.

Daher weisen die Stadtwerke aus gegebenen Anlass vorsorglich daraufhin, dass sie am Telefon grundsätzlich keine Vertrags-Daten erfragen, da diese bereits vorliegen und empfehlen, sich keinesfalls von den Anrufenden unter Druck setzen zu lassen. Im Zweifelsfall kann man sich auch gern unter der kostenfreien Rufnummer der Stadtwerke 0800 334 2800 rückversichern, ob der erhaltene Anruf tatsächlich durch Mitarbeitende der Stadtwerke erfolgte. Auch bei einem unseriös herbeigeführten und unbeabsichtigten Versorgerwechsel beraten die Stadtwerke gern. Weitere Informationen hält auch die Beratungsstelle Gütersloh der Verbraucherzentrale NRW derzeit bereit.

TSG Fußball: Zur Generalprobe empfängt die 1. TSG Seniorenmannschaft die Zweitvertretung des FC Gütersloh 2000 im Moddenbachtalstadion

Bevor die 1. TSG Seniorenmannschaft am Sonntag, den 29. August, um 13:00 Uhr bei ASC Suryoye Gütersloh in die Saison bzw. in den Ligabetrieb startet, empfängt man am Sonntag, den 22. August die Zweitvertretung des FC Gütersloh 2000 zur Generalprobe im Moddenbachtalstadion. Die Partie wird um 15:00 Uhr angepfiffen und das Trainerteam wünscht sich gegen einen sehr stark einzuschätzenden Gegner eine beherzte und mitreißende Leistung von seiner Mannschaft. Einsatz, Teamgeist und Spielfreude sollen im letzten Testspiel der Saisonvorbereitung noch einmal ganz besonders im Mittelpunkt stehen. Das Ergebnis darf hier noch etwas außer Acht gelassen werden, da es in dem Spiel noch einmal darum geht, die letzten fußballerischen und mentalen Stellschrauben für einen erfolgreichen Saisonauftakt am letzten Augustwochenende zu drehen.

Nachdem das Team von Henning und Dirk Otten aufgrund eines unglaublichen Verletzungspechs in der ersten Runde des Kreispokals am letzten Mittwoch stark ersatzgeschwächt antreten musste, hofft man für den Test am Sonntag und spätestens zum Ligastart auf einige Rekonvaleszenten. Das Pokalspiel gegen Aramäer Harsewinkel, die ebenfalls in der Kreisliga B kicken, musste man nach einer sehr zerfahrenen ersten und einer stark verbesserten zweiten Halbzeit dann schlussendlich doch mit 0:2 verloren geben. Trainer und Team konnten aus der nach eigenen Worten verdienten Niederlage dennoch einige Schlüsse für die zukünftigen Aufgaben ziehen. In den kommenden Spielen möchte man deshalb sportlich an die zweite Halbzeit des Pokalspiels anknüpfen und den hoffentlich zahlreich erscheinenden Zuschauern Fußball mit Herzblut im Moddenbachtalstadion präsentieren.

Produktrückruf: Betroffen sind bestimmte EISCREME-PRODUKTE der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M’S®

Produktrückruf Betroffen sind bestimmte EISCREME-PRODUKTE der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M'S® (Bildrechte: Mars GmbH)
Produktrückruf Betroffen sind bestimmte EISCREME-PRODUKTE der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M’S® (Bildrechte: Mars GmbH)

Wir wurden von einem Lieferanten über Spuren von Ethylenoxid (ETO) in einer für unsere Eiscremefabrik in Frankreich gelieferten Produktzutat informiert. Der Verzehr der betroffenen Produkte ist nicht schädlich: Wir verwenden nur eine sehr geringe Menge der Zutat (Johannisbrotkernmehl) in unseren Eiscreme-Rezepturen. Daher ist der Gehalt an ETO in den fertigen Eiscreme-Produkten minimal.

Johannisbrotkernmehl macht weniger als ein halbes Prozent der Eis-Rezepturen der betroffenen Eis-Produkte aus. Der mögliche Anteil von ETO im fertigen Eis-Produkt liegt damit bei wenigen Teilchen pro Milliarde. Diese geringe Konzentration stellt kein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar.

Nach einer umfassenden Untersuchung haben wir für Deutschland zunächst entschieden, die Produkte nicht aus dem Verkauf zu nehmen, da die betroffenen Eiscreme-Produkte sicher für den Verzehr sind.

Als Unternehmen folgen wir in jedem EU-Mitgliedsland der Empfehlung der jeweils verantwortlichen Behörde. Für Deutschland liegt bisher keine einheitliche Bewertung der zuständigen Behörden der 16 Bundesländer vor, deren Einschätzung hier maßgeblich ist.

Um der Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu begegnen, haben wir entschieden, dass ein freiwilliger Rückruf der Produkte die beste Vorgehensweise ist.

Die betroffenen Produkte werden entsprechend seit heute aus dem Handel zurückgerufen. Wir werden zeitnah mit der Auslieferung neuer Ware beginnen.

Vom Rückruf betroffene Eis-Produkte:

Der Produktrückruf in Deutschland betrifft die nachfolgend aufgeführten Eis-Produkte der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M’S® mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHDs).

Keine anderen als die genannten Eis-Marken mit den entsprechenden Produktbeschreibungen und MHDs sind davon betroffen.

SNICKERS Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159344081
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.10.2022; 30.11.2022; 31.01.2023; 28.02.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
SNICKERS Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159460873
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.10.2022; 30.11.2022; 31.12.2022; 31.01.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
SNICKERS CRISP Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159526074
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 30.11.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
SNICKERS CRISP Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159526128
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 30.11.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
SNICKERS WHITE Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159509626
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.12.2022; 28.02.2023; 31.03.2023
SNICKERS WHITE Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159509664
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.12.2022; 28.02.2023
BOUNTY Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159483056
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 28.02.2022; 31.03.2022; 30.04.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
BOUNTY Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159483032
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 28.02.2022; 30.04.2022; 31.10.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
TWIX Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159484688
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.10.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
TWIX Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159484633
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.03.2022; 30.04.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
M&M’s choco Ice cream stick Stieleis, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159509367
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.01.2023
M&M’s peanut Ice cream Stieleis, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159509343
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.08.2021; 31.10.2021; 31.05.2022; 31.07.2022
Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein betroffenes Produkt gekauft und noch vorrätig haben, können sich mit den Produktdaten und Fotos der Verpackung samt MHD an unseren Verbraucherservice wenden: www.mars.de/kontakt.

 

(Original-Content von: Mars Wrigley, übermittelt durch news aktuell)

Impfzentrum Kreis Gütersloh: Zusätzliches offenes Impfangebot für Kinder und Jugendliche

Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Am morgigen Freitag, 20. August, ermöglicht das Impfzentrum des Kreises Gütersloh ein offenes Impfangebot für die 12- bis 15-Jährigen. Von 14 bis 19 Uhr können sich die Kinder und Jugendlichen ohne Termin gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Impfaktion gilt ausschließlich für Freitag und nur im Impfzentrum – nicht im Impfbus und auch nicht an der mobilen Impfstation. Unabhängig davon können weiterhin Termine für diese Altersgruppe für die kommenden Wochenenden vereinbart werden.

Für dieses Wochenende, 21. und 22. August, sind noch einige Termine für Kinder und Jugendliche frei. Diese können Eltern über die Hotline des Impfzentrums buchen. Die ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05241 85 2960 erreichbar. Vereinzelt gibt es auch noch freie Termine im Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. An den beiden Wochenendtagen wird von 14 bis 20 Uhr geimpft, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Zum Einsatz kommt der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Erwachsene Impfwillige brauchen für die Impfung keinen Termin, sie können einfach so während der Öffnungszeiten des Impfzentrums vorbei kommen.

Laut Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist es nicht mehr zwingend erforderlich einen Erziehungsberechtigten mit zum Impftermin zu bringen. Es reicht aus, wenn die Minderjährigen eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorzeigen. „Ich bitte allerdings darum, dass wenigstens ein Elternteil das Kind zum Impftermin begleitet. Das ist besonders für die Aufklärungsgespräche wichtig“, so Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. Die Einverständniserklärung steht online unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum zum Download zur Verfügung. Wer keine Möglichkeit hat sich eine auszudrucken, kann diese auch handschriftlich verfassen.
Hinweis: Dadurch, dass die Aufklärungsgespräche im Durchschnitt länger dauern, kann es zu Wartezeiten kommen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfzentrum GT On Tour – Impfbus hält an den Berufskollegs

Nachdem der Impfbus des Kreises Gütersloh seit einigen Wochen durch die Kommunen rollt, macht er ab kommender Woche an den Berufskollegs Halt. Von Montag, 23. August, bis Freitag, 3. September, können sich die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs impfen lassen. Die Impfungen erfolgen täglich von 9 bis 14 Uhr. Feste Impftermine sind in dem Zeitraum nicht zu buchen.

Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten ihren Personalausweis, die Krankenkassenkarte und wenn vorhanden ihren Impfausweis mitzubringen. Sofern regelmäßig Medikamente eingenommen werden, sollte auch der Medikamentennachweis vorgezeigt werden. Bei Vorerkrankungen ist eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler den unterschriebenen Aufklärungs- und Anamnesebogen zum Impfbus mitbringen. Bei Minderjährigen ist dieser von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Dokumente finden sich online unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum

 

Der Impfbus macht an folgenden Stationen Halt:

  • Reckenberg-Berufskolleg und Ems-Berufskolleg in Rheda-Wiedenbrück:
    Montag, 23. August
    Dienstag, 24. August
    Mittwoch, 1. September
    Donnerstag, 2. September
  • Carl-Miele-Berufskolleg und Reinhard-Mohn-Berufskolleg in Gütersloh:
    Donnerstag, 26. August
    Freitag, 27. August
    Montag, 30. August
    Dienstag, 31. August
  • Berufskolleg Halle (Westf.):
    Mittwoch, 25. August
    Freitag, 3. September

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Klare Strukturen für Impfungen der 12- bis 17-Jährigen – Landesregierung treibt Coronaschutzimpfungen weiter voran

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung weitet die Impfangebote gegen COVID-19 in Nordrhein-Westfalen weiter aus: Nachdem sich die Ständige Impfkommission (STIKO) in einem am Montag (17. August 2021) veröffentlichten Empfehlungsentwurf nunmehr für eine allgemeine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen ausspricht, wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung umgehend per Erlass dafür sorgen, dass alle Impfzentren entsprechende Impfangebote schaffen. Die Impfangebote sollen vorzugsweise in den Impfzentren unterbreitet werden; die Schulen werden von den Impfzentren entsprechend informiert. Das Ministerium stellt zudem klar, wie die anstehenden Auffrischungsimpfungen und die Impforganisation in Nordrhein-Westfalen nach dem Auslaufen der Impfzentren im September erfolgen werden.

„Gerade vor dem Hintergrund der ansteigenden Inzidenzen heißt das Gebot der Stunde: Impfen, impfen, impfen! Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich, sondern auch seine Mitmenschen. Wir schaffen dafür erneut die richtigen Grundlagen. Auch mit Blick auf die 12- bis 17-Jährigen, ihre Eltern und den neuen Empfehlungsentwurf der STIKO wollen wir hier nochmal Tempo machen. Im Kampf gegen das Coronavirus und mit Blick auf den Herbst ist das immens wichtig“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Bei den Impfungen für 12- bis 17-Jährige in den Impfzentren soll die Impfung unverändert nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen. Die Aufklärung und Beratung kann dabei sowohl durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie durch Hausärztinnen und -ärzte erfolgen. Bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Mit Blick auf die mobilen Impfangebote für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen müssen zur Durchführung der Impfung die von den Sorgeberechtigten unterschriebenen Einwilligungs- und Aufklärungsbögen vorliegen, sofern Schülerinnen oder Schüler das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auf die Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person kann in diesem Rahmen verzichtet werden.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz dafür ausgesprochen hat, bestimmten Personengruppen frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie Auffrischungsimpfungen anzubieten, werden die Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen folgendermaßen organisiert:

  • Auffrischungsimpfungen in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs sowie (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen werden durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Sofern einzelne Einrichtungen eigeninitiativ keine Ärztin bzw. keinen Arzt zur Durchführung der Impfungen gewinnen können sollten, können sie sich an das örtliche Impfzentrum wenden. Dieses informiert die lokale Ansprechperson der Kassenärztlichen Vereinigung, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen.
  • Die Auffrischungsimpfungen von Personen ab 80 Jahren (Höchstbetagte) sowie Immungeschwächten und Immunsupprimierten, deren Covid-19-Impfserie vor mehr als sechs Monaten abgeschlossen wurde, sollen ebenfalls über die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen.
  • Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, können sechs Monate nach der Zweitimpfung (AstraZeneca) bzw. Impfung (Johnson & Johnson) eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) bei einem niedergelassenen Arzt erhalten.

Nach dem Auslaufen der Impfzentren im September werden die Coronaschutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. Oktober 2021 planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen. In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt wird zudem eine „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet. Diese erarbeitet für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Perspektiven für das Impfgeschehen und ist bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen) im jeweiligen Einzugsbereich. Die KoCIs wirken zudem darauf hin, dass neu in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen aufgenommene Personen (Beschäftigte und Bewohner/-innen) entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen ein Impfangebot erhalten (bspw. mit Unterstützung der WTG-Behörde). Hierzu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Und: Ergänzend zur Impfung durch die Regelversorgungsstrukturen werden je nach Bedarf Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte, beispielsweise durch mobile Impfungen, sichergestellt.

Für das künftige Impfgeschehen ist eine bedarfsgerechte Impfstoffbereitstellung des Bundes vorgesehen. Die niedergelassene Ärzteschaft wird weiterhin Impfstoff über das Apothekensystem beziehen. Ebenso sollen künftig Krankenhäuser und die unteren Gesundheitsbehörden eigenständig Impfstoff über Apotheken beziehen können.

„Mit diesen Maßnahmen passen wir die Impfstrukturen in Nordrhein-Westfalen den aktuellen Entwicklungen an und gehen die nächsten Schritte. Und jeder, der sich noch nicht hat impfen lassen, sollte von den Möglichkeiten spätestens jetzt Gebrauch machen“, sagt Laumann.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

ADAC: Stauprognose für 20. bis 22. August – beschwerlicher Heimweg aus dem Urlaub

Die Heimreise aus dem Sommerurlaub wird an diesem Wochenende vielerorts nicht störungsfrei abgehen. In Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie dem Norden und der Mitte der Niederlande enden demnächst die Ferien. Der Verkehr in Richtung Urlaubsgebiete reduziert sich dagegen bereits spürbar. Große Staugefahr herrscht angesichts zahlreicher Heimaturlauber weiterhin auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsgebiete. Darunter vor allem die Berg- und Seenlandschaften, aber auch die Küsten.

Die besonders belasteten Staustrecken (beide Richtungen):

  • Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
  • A 1 Lübeck – Bremen
  • A 3 Passau – Nürnberg – Würzburg
  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
  • A 5 Basel – Karlsruhe – Frankfurt
  • A 7 Flensburg – Hamburg
  • A 7 Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
  • A 8 Salzburg – München – Stuttgart
  • A 9 München – Nürnberg
  • A 61 Ludwigshafen – Koblenz – Mönchengladbach
  • A 93 Kufstein – Inntaldreieck
  • A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Auf den Fernstraßen im benachbarten Ausland sorgen die Urlaubsheimkehrer für spürbar mehr Verkehr. Zwangspausen werden nicht ausbleiben. Etwas besser sieht es in der Gegenrichtung aus, weil immer weniger Urlauber sich jetzt noch auf den Weg machen. Besonderheit Italien: Verhält es sich wie in den Vorjahren, werden an diesem Wochenende (dem Wochenende nach dem Ferragosto-Feiertag, 15. August) besonders viele Urlauber vom Meer zurück nach Hause fahren. Das wird zeitweise nur im Stop-and-Go möglich sein. Großes Staupotenzial haben darüber hinaus die klassischen Urlauberrouten Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken-, Rheintal- und Gotthard-Route, die Fernstraßen zu und von den kroatischen und französischen Küsten und Bergregionen. Weiterhin viel Verkehr und zeitweise Staus werden auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsregionen im untergeordneten Straßennetz der Alpenländer erwartet.

Durch hohes Verkehrsaufkommen und intensive Personenkontrollen müssen sich Autourlauber auf stundenlange Wartezeiten an den Grenzen einstellen und das vor allem auf der Rückfahrt nach Deutschland. Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter https://bit.ly/adac_grenzen_corona.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Statistisches Bundesamt: Energieverbrauch privater Haushalte für Wohnen weiter gestiegen

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie privaten Haushalte in Deutschland haben 2019 mehr Energie für Wohnen verbraucht als im Vorjahr. Temperaturbereinigt waren es insgesamt 722 Milliarden Kilowattstunden und damit rund 1,1 % oder 8 Milliarden Kilowattstunden mehr als 2018, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit setzte sich eine ansteigende Entwicklung fort: Während der Verbrauch zwischen 2000 und 2012 um 14,5 % zurückging, nimmt er seitdem tendenziell zu und lag 2019 um 10,0 % höher als 2012.

Anteil der erneuerbaren Energien gestiegen

Unter den verschiedenen Energieträgern haben im Bereich Wohnen die erneuerbaren Energien 2019 leicht an Bedeutung gewonnen. Ihr Anteil am temperaturbereinigten Energieverbrauch der privaten Haushalte stieg 2019 auf 15,1 % (+1,1 Prozentpunkte gegenüber 2018). Hierbei spielt Biomasse (darunter vor allem Holz) die bedeutendste Rolle. Sie machte mit 78,1 % den größten Anteil an den erneuerbaren Energien aus. Auf Solarthermie, Umweltwärme und Geothermie zusammen entfiel mit insgesamt 21,9 % ein deutlich geringerer Anteil.

Auch der Anteil der Fernwärme wuchs 2019 leicht und stieg auf 8,3 % (+0,3 Prozentpunkte gegenüber 2018). Hingegen fielen 2019 die Anteile von Mineralöl und Strom am Gesamtenergieverbrauch leicht auf 17,2 % bzw. 17,6 % (-0,3 bzw. -0,4 Prozentpunkte gegenüber 2018). Überwiegend deckten die privaten Haushalte 2019 ihren Wohn-Energiebedarf weiterhin durch Gas, welches 41,2 % des Gesamtverbrauchs ausmachte (-0,5 Prozentpunkte gegenüber 2018). Gas bleibt damit der mit Abstand meistgenutzte Energieträger der privaten Haushalte.

Private Haushalte setzen Großteil der Energie für Heizen ein

Der größte Anteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten fällt für die Raumwärme, also Heizen, an. 2019 machte Heizen einen Anteil von 70,7 % des temperaturbereinigten Gesamtverbrauchs aus. Das waren 6,3 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2000. Die Verteilung des Energieverbrauchs auf die weiteren Anwendungsbereiche hat sich langfristig weniger stark verändert. 2019 entfielen auf die Erzeugung von Warmwasser 14,7 %, auf den Betrieb sonstiger Haushalts- und Elektrogeräte 7,8 %. Die geringsten Anteile machten die Prozesswärme, also die hauptsächlich fürs Kochen eingesetzte Energie, und Beleuchtung mit jeweils 5,4 % beziehungsweise 1,4 % aus.

Synergieeffekte bei Mehrpersonenhaushalten

Im Durchschnitt verbrauchte 2019 jeder der knapp 41 Millionen Haushalte in Deutschland 17 678 Kilowattstunden für die verschiedenen Anwendungsbereiche des Wohnens. Betrachtet man den Energieverbrauch nach Haushaltsgrößen, werden die Synergieeffekte durch das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haushalt deutlich: Ein Einpersonenhaushalt verbrauchte durchschnittlich 12 125 Kilowattstunden, ein Zweipersonenhaushalt aber lediglich 18 817 Kilowattstunden, also gut eineinhalbmal so viel Energie. Ein Haushalt mit drei oder mehr Personen verbrauchte hingegen durchschnittlich 25 492 Kilowattstunden und damit nur etwa das Doppelte eines Einpersonenhaushalts.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Impfangebot für Kurzentschlossene: Impfmobil ab heute bis zum 25. August bei Bessmann – Firma Bessmann spendiert Mantaplatte als „Impfprämie“

Bildquelle: Kreis Gütersloh
Bildquelle: Kreis Gütersloh

Ab heute, den 18. August bis zum 25. August steht die mobile Impfstation des Kreises Gütersloh auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann in Marienfeld. Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums an der Marienfelder Straße, hat die Impfstation auf Anregung des Marienfelder Geschäftsmannes Volker Bessmann an dem Standort gemeinsam mit seinem Team aufgebaut und eingerichtet.

Eine Woche lang können sich Impfwillige hier ohne Termin gegen das Corona-Virus impfen lassen. „Der Ablauf ist identisch mit dem im Impfzentrum“, erläutert Bernhard Riepe. Das heißt: Nachdem sich die Bürgerinnen und Bürger nach Vorlage von Personalausweis, elektronischer Gesundheitskarte und Impfpass angemeldet haben, werden sie von einer Ärztin/einem Arzt über mögliche Folgen der Impfung aufgeklärt. Als Impfstoffe stehen BioNTech/Pfizer, Moderna und der Einmal-Impfstoff Johnson&Johnson zur Verfügung „Geimpft werden kann jede Person ab 16 Jahren“, erläutert Riepe. Unter 18-Jährige werden mit BioNTech/Pfizer geimpft und müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Nach der Impfung werden die Geimpften für fünfzehn Minuten auf Impfreaktionen beobachtet.

Als „Impfprämie“ spendiert die Firma Bessmann allen Impflingen einen Gutschein für eine Mantaplatte. Einzulösen ist der Gutschein beim Imbiss Perseke auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann oder in Marienfeld an der Bielefelder Straße.

Öffnungszeiten Mobile Impfstation:

  • Montag bis Freitag: 10 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Samstag: 10 Uhr bis 16 Uhr

Am Sonntag bleibt die mobile Impfstation geschlossen.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)