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Ministerin Gebauer: Erhöhung des Budgets für Schulbücher für eine zeitgemäße Ausstattung

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Gerade im Bereich von Schulbüchern, inklusive digitaler Schulbücher, ist es von zentraler Bedeutung, eine angemessene und qualitativ hochwertige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Deswegen hat die Landesregierung erstmals nach 18 Jahren zum Schuljahr 2021/22 die Durchschnittsbeträge für Schulbücher um 30 Prozent erhöht. Die Anpassung bezieht sich sowohl auf den Anteil für die Schulträger als auch der Eltern.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Zu einer Ausstattung, die unseren Ansprüchen gerecht wird, gehören selbstverständlich auch zeitgemäße Schulbücher – ob als herkömmliches Schulbuch oder als neues digitales Schulbuch mit all seinen zusätzlichen Möglichkeiten der Wissensvermittlung. Erstmals nach 18 Jahren steht dazu nun auch ein höheres Budget zur Verfügung, was der preislichen Entwicklung im Schulbuchsektor der vergangenen Jahre Rechnung trägt. Denn wie in vielen Bereichen hat auch hier gute Qualität ihren Preis, und die Schülerinnen und Schüler werden davon profitieren.“

Mit der Anhebung stehen landesweit rund 30 Millionen Euro mehr für Lernmittel zur Verfügung. Grundlage für die Anpassung der Schulbuchbeiträge ist eine entsprechende rechtliche Änderung der Verordnung über die Durchschnittsbeträge, die bereits letztes Jahr erfolgte, und nun zu diesem Schuljahr wirksam wird. Mit diesem Vorlauf konnten sich Schulträger und Eltern auf die neuen Beträge einstellen.

Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen erhalten von Seiten des Schulträgers Schulbücher zum befristeten Gebrauch, dabei übernimmt der Schulträger zwei Drittel des festgesetzten Durchschnittsbetrags und die Eltern ein Drittel. Dies gilt mittlerweile auch für digitale Schulbücher, die in der Regel über Lizenzen erworben werden. Digitale Endgeräte dagegen fallen nicht unter den Begriff der Lernmittel.

Die Durchschnittsbeträge waren zuletzt im Jahr 2003 angepasst worden. Die Neuregelung bezieht sich dabei nur auf den Inflationsausgleich der letzten Jahre in Bezug auf die Schulbuchkosten. Soziale Härtefälle werden abgefedert, da der Eigenanteil für Eltern, die Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII sind, entfällt.
Veranschaulicht anhand des folgenden Beispiels für die Sekundarstufe I bedeutet die 30-prozentige Anhebung konkret:

Durchschnittsbetrag pro Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr:

Bisher Neu
Betrag Lernmittel bis zu 78 Euro bis zu 102 Euro
Schulträgeranteil bis zu 52 Euro bis zu 68 Euro
Eigenanteil Eltern 26 Euro 34 Euro

 

 

 

Die Erhöhung der Durchschnittsbeträge wirkt sich demnach für Eltern von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I in einem Betrag von acht Euro pro Schuljahr aus.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Geführte Fahrradtour am 28. August – „Mit dem Rad unterwegs auf einer kleinen Landpartie entlang der Meierhöfe“

Auf der Tour gibt es einen Stopp an der Sägemühle Meier Osthoff mit einer kleiner Führung, einer Stärkung mit hausgemachtem Kaffee und Kuchen in einem ländlichen Lokal und zum Bergfest auf halber Strecke erhält jeder eine kleine prickelnde Aufmerksamkeit. Auf dem weiteren Weg, wo noch der ein oder andere interessante Hof entdeckt und erklärt werden kann, erhält jeder Teilnehmer ein kleines Erfrischungsgetränk.

Treffpunkt und Ziel sind der Klosterladen am Klosterhof in Marienfeld. Die Strecke ist auch für ungeübte Radler geeignet. Es geht überwiegend über asphaltierte Wege, einzelne Streckenabschnitte sind nicht befestigt. Ein E-Bike ist nicht erforderlich. Die durchschnittliche Geschwindigkeit beträgt ca. 16 km/h. Die kleine Landpartie übernimmt die Gästeführerin der Stadt Harsewinkel Frau Bärbel Tophinke.

Datum: 28.08.2021
Start: 13.00 Uhr
Voraussichtliches Ende: 19.00 Uhr
Kosten: 26 € / werden vor Ort eingesammelt.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter der Mailadresse: willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de oder der Telefonnummer: 05247 935-131 (bis zum 24.08.21). Teilnehmerzahl: mindestens 12/ maximal 20. TeilnehmerInnen müssen genesen, geimpft oder getestet sein.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Stiftung Warentest – Immobilienpreise: Wo Kaufen noch infrage kommt

Ein Eigenheim scheint vielerorts kaum bezahlbar zu sein. Wo ein Kauf dennoch eine gute Alternative zur Miete sein kann, zeigt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe. Sie hat dafür auf Daten von etwa 350.000 Immobilienkäufen zugegriffen, die von rund 700 Banken finanziert wurden. Die Preise reichen dabei von unter 2000 Euro pro Quadratmeter in Gera, Suhl oder Eisenach bis zu über 13.000 Euro pro Quadratmeter in München.

Im Schnitt verzeichnet vdpResearch, das Forschungsinstitut des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken, das die Daten erhoben hat, im Jahr 2020 ein Plus von 7,4 Prozent und der Boom scheint weiter zu gehen. Doch die Preise hängen unter anderem von der Region ab: Während in der Hauptstadt Berlin in guter Lage Quadratmeterpreise von 4350 Euro bis 6600 Euro gezahlt werden, kostet im angrenzenden Landkreis Oberhavel ein Quadratmeter nur gut ein Drittel. In keiner anderen deutschen Stadt lohnt der Kauf weniger als in der Hauptstadt.

Wer nach den eigenen vier Wänden sucht, sollte auch abseits gefragter Regionen Ausschau halten. Finanztest unterstützt dabei mit einer Übersicht der Immobilienpreise und Mieten in 57 Städten und Landkreisen. Zusätzlich sind online die Kaufpreise und Neuvertragsmieten für Eigentumswohnungen sowie die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser für alle 401 kreisfreie Städte und Landkreise in Deutschland zu finden.

Der Test Immobilienpreise findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/immobilienpreise abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Die wichtigsten Regeln im Überblick: Neue Coronaschutzverordnung – Nordrhein-Westfalen setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen konsequent um

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

Die wichtigsten Regeln im Überblick
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßt 16 neue Auszubildende im Kreishaus in Wiedenbrück – Harsewinkeler wird zum Vermessungstechniker ausgebildet

Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte zusammen mit den beiden Ausbildungsleiterinnen Sarah Hahne und Simone Kramer sowie Selina Niermann aus der Abteilung Personal und Organisation die neuen Auszubildenden (Foto: Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte zusammen mit den beiden Ausbildungsleiterinnen Sarah Hahne und Simone Kramer sowie Selina Niermann aus der Abteilung Personal und Organisation die neuen Auszubildenden (Foto: Kreis Gütersloh).

Landrat Sven-Georg Adenauer hat heute 16 neue Auszubildende im Kreishaus in Wiedenbrück willkommen geheißen. Diese starten in sechs Bereichen ihre Ausbildung. Einer hat sich für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten entschieden, zwei weitere werden Verwaltungswirtinnen und fünf junge Leute beginnen ihr Studium zum Bachelor of Laws. Sechs weitere haben sich für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter entschieden. Außerdem gibt es einen Vermessungstechniker und einen Verwaltungsinformatiker. In zwei Einführungswochen wird den Auszubildenden von der Ausbildungsleitung Sarah Hahne, Simone Kramer und Selina Niermann ein abwechslungsreiches Programm geboten. Unter anderem gibt es einen Vortrag über die Organisation der Kreisverwaltung, einen Rundgang über das Kreishausgelände Wiedenbrück sowie eine Exkursion zum Peter August Böckstiegel Museum.

Das sind die neuen Auszubildenden:

  • Verwaltungsfachangestellter: Johannes Demir (17, Gütersloh)
  • Verwaltungswirtinnen: Joana Jasmina Kellner (18, Verl); Verena Witt (25, Rheda-Wiedenbrück)
  • Bachelor of Laws: Lea Buchmann (18, Herzebrock-Clarholz); Vincent Hüsch (19, Herzebrock-Clarholz); Laura Klemme (21, Bielefeld); Artjom Knaus (32, Herzebrock-Clarholz); Anna Michels (21, Bielefeld)
  • Notfallsanitäter: Lara Marie Kucinac (22, Salzkotten); Tim Hillemeyer (21, Rietberg); Matthis Roth (23, Langenberg); Dennis Barden (26, Paderborn); Jana Biedermann (20, Herford); Viviane Theilmann (21, Steinhagen)
  • Vermessungstechniker: Thomas Linnemann (18, Harsewinkel)
  • Verwaltungsinformatiker: Maximilian Schnitzmeier (23, Salzkotten)

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

SPD-Fahrradtour mit Führung durch Versmolder Bruch

Die traditionelle Fahrradtour des SPD-Ortsvereins Harsewinkel führte in diesem Jahr in die nähere Umgebung. Die von Marlies Schulmann-Tönshoff und Maria Hillmann organisierte Tour enthielt auch eine Führung durch das Versmolder Bruch. „Das Naturschutzgebiet ist eines der wertvollsten Areale für seltene Vogelarten im Kreis Gütersloh“, erläuterte Bernhard Walter, Geschäftsführer der Biologischen Station Gütersloh-Bielefeld. Auch die weitere Tour führte abseits der Hauptverkehrswege und endete mit einem Abschlussessen im Kiekes Rin.

 

(Text- und Bildquelle: SPD Harsewinkel)

Bundespolizei überführt Taschendiebe durch Videotechnik – 72-jährigen Frau bestohlen

(Bildquelle: Bundespolizei)
(Bildquelle: Bundespolizei)

Einer 72-jährigen Frau ist im Hauptbahnhof Bielefeld der Rucksack gestohlen worden. Dank der zielgerichteten Fahndung der Bundespolizei wird sie ihn zurückbekommen.

Die Frau hatte ihren Rucksack kurz unbeaufsichtigt auf einer Bank in der Haupthalle stehen lassen. Als sie zurückkam, war ihr Rucksack verschwunden. Mit ihm fehlten das Handy, Kleidung und Proviant für die bevorstehende Reise. Sie zeigte den Diebstahl sofort bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof an. Die Auswertung von Videoaufnahmen aus dem Bahnhof führte zu zwei Tatverdächtigen. Einige Zeit später wurden ein 18-jähriger und ein 34-jährige Marokkaner in Bahnhofsnähe aufgespürt. Der Ältere hatte den Rucksack und das Handy noch bei sich. Das Duo wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Sie wurden später wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Opfer des Diebstahls hatte die Reise trotz des Verlustes angetreten und wird ihr Eigentum nach ihrer Rückkehr in Empfang nehmen können.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)

ADAC Test: Lkw-Abbiegeassistenten mit Potenzial zum Lebensretter – spürbarer Nutzen für die Verkehrssicherheit bei weniger als der Hälfte der getesteten Geräte

Bildquelle: ulleo/pixabay.com
Bildquelle: ulleo/pixabay.com

Lkw-Abbiegeassistenten können Leben retten. Obwohl sie europaweit erst ab 2024 für neu zugelassene Lkw ab 3,5 t verpflichtend sind, gibt es sie längst auch zum Nachrüsten. Der ADAC hat neun dieser Nachrüst-Assistenten getestet, die die Förder-Voraussetzungen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) technisch erfüllen und über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Ergebnis: Nicht einmal die Hälfte der untersuchten Systeme arbeitet so gut und zuverlässig, dass sie einen spürbaren Nutzen für die Verkehrssicherheit brächten.

Jedes Jahr kommen etwa 70 Radfahrer bei Zusammenstößen mit Lkw ums Leben, hunderte Menschen werden schwer verletzt. Jeder Dritte dieser Unfälle ist ein Abbiegeunfall. Abhilfe können Abbiege-Assistenten schaffen, die den Bereich neben dem Lkw überwachen und den Fahrer warnen, wenn sich ein Fahrradfahrer im toten Winkel befindet.

Vier der neun untersuchten Assistenz-Systeme schnitten mit „mangelhaft“ ab, zwei wurden mit „gut“ und zwei mit „befriedigend“ bewertet. Testsieger ist der Assistent der Eyyes GmbH. Dieses System produzierte im realen Straßenverkehr keine Fehlmeldungen und konnte Radfahrer auch noch in einem seitlichen Abstand von sechs Metern zum Lkw erkennen. Die optische Rückmeldung an den Fahrer ist leicht und verständlich. Allerdings ist der Testsieger mit einem Preis von 3.690 Euro auch am teuersten.

Da die Anforderungen des BMVI an die Systeme aus Sicht des ADAC zu anspruchslos sind, war es wichtig, darüber hinaus möglichst viele verschiedene Alltagssituationen zu testen – sowohl auf dem Testgelände als auch im realen Verkehr. Überprüft wurde etwa, ob die Geräte rechtzeitig auf Inlineskater und Rollstuhlfahrer reagieren und wie groß der jeweilige Abdeckungsbereich ist. Außerdem wollten die Tester wissen was passiert, wenn sich parkende Autos zwischen Lkw und Radler befinden oder der Blinker (des Lkw) nicht genutzt wurde.

Lkw-Abbiegeassistenten mit Potenzial zum Lebensretter (Bildquelle: ADAC).

Besondere Aufmerksamkeit widmete der ADAC der Frage, ob und wie oft Systeme Fehlwarnungen auslösen. Bei zu häufigen Fehlwarnungen sinkt die Akzeptanz der Anwender für technische Assistenten nachweislich. Eine besonders hohe Zahl von Fehlwarnungen hatten Systeme, die nicht zwischen Bäumen oder Verkehrsschildern und ungeschützten Verkehrsteilnehmern unterscheiden können. Außerdem konnte keiner der getesteten Assistenten einen Radfahrer zuverlässig erkennen, wenn sich zwischen der Radfahr- und der Lkw-Spur parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse befanden.

Der ADAC befürwortet ausdrücklich die „Aktion Abbiegeassistent“ des BMVI, mit der die Nachrüstung seit 2019 finanziell unterstützt wird. Wegen des hohen Bestands von rund vier Millionen Güterfahrzeugen sollte die Summe der Fördermittel für nachgerüstete Abbiegeassistenten ausgeweitet werden. Wichtig ist jedoch, dass die Technik auch einwandfrei funktioniert. Daher sollten die Anforderungen für förderfähige Lkw-Abbiegeassistenten dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden, um einen höheren Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.

Weitere Informationen zum ADAC Test von Lkw-Abbiegeassistenten gibt es unter adac.de/lkw-abbiegeassistent.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

TSG Fußball: Die 1. TSG Seniorenmannschaft bestreitet in der ersten Kreispokalrunde gleich das erste Derby

Der Krombacher Kreispokal im Kreis Gütersloh startet noch vor dem Ligaauftakt innerhalb von nur sieben Tagen in die erste und zweite Pokalrunde des Wettbewerbs 2021/22. Die erste Pokalrunde wird bereits am Mittwoch, den 18. August ausgetragen und die zweite Pokalrunde wird in der darauffolgenden Woche am 24. August und am 25. August ausgespielt. Für die erste Pokalrunde wurden lediglich 10 Partien angesetzt und somit greifen einige Vereine erst in der zweiten Runde ins Pokalgeschehen ein.

Das Team von Henning und Dirk Otten darf in der ersten Kreispokalrunde gleich das erste Derby im Moddenbachtalstadion bestreiten. Am Mittwoch, den 18. August, empfängt die TSG das Team von Aramäer Harsewinkel. Das Spiel wird um 19:00 Uhr auf dem Hauptplatz angepfiffen und die Mannschaft hofft auf die Unterstützung von möglichst vielen Fußballinteressierten und Fans der TSG.

 

Die 1. Runde im Überblick (18. August):

  • Aramäer Gütersloh – TuS Friedrichsdorf
  • Tur Abdin Gütersloh – Türkgücü Gütersloh
  • TSG Harsewinkel – Aramäer Harsewinkel
  • GW Varensell – FC Kaunitz
  • SCE Gütersloh – Türkyildiz
  • BSC Rheda – SW Marienfeld
  • Assyrer Gütersloh – SCW Liemke
  • SV Avenwedde – FC Gütersloh
  • Germania Westerwiehe – Suryoye Gütersloh
  • RW St. Vit – Suryoye Verl

 

Die 2. Runde im Überblick (24. August und am 25. August):

  • Preußen Verl – Westfalia Neuenkirchen
  • GW Harsewinkel – Sieger Aramäer Gütersloh : TuS Friedrichsdorf
  • Sieger SCE Gütersloh : Türkyildiz – RW Mastholte
  • Sürenheide – Aramäer Rheda-Wiedenbrück
  • Isselhorst – Sieger GW Varensell : FC Kaunitz
  • Sieger Germania Westerwiehe : Suryoye Gütersloh – Sieger RW St. Vit : Suryoye Verl
  • SV GW Langenberg – VfB Schloß Holte
  • SG Druffel – Viktoria Rietberg
  • SV Spexard – Sieger SV Avenwedde : FC Gütersloh
  • Sieger Assyrer Gütersloh : SCW Liemke – Sieger TSG Harsewinkel : Aramäer Harsewinkel
  • Sieger BSC Rheda : SW Marienfeld – Victoria Clarholz
  • Anadoluspor – FSC Rheda
  • Inter Gütersloh – BW Gütersloh

VfL Rheda – SW Sende

Start ins Schuljahr 2021/22: Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler beim Ankommen und Aufholen

NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Landesregierung hat mit finanzieller Unterstützung des Bundes ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen abzumildern und Lernrückstände zu kompensieren. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wenn wir jetzt ins neue Schuljahr starten, dann kommen wir nicht umhin, dabei auch die Herausforderungen der vergangenen anderthalb Jahre zu berücksichtigen. Die Coronavirus-Pandemie hat alle am Schulleben Beteiligten vor enorme Herausforderungen gestellt. Mit umfangreichen Unterstützungsangeboten wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern im neuen Schuljahr das Ankommen und Aufholen erleichtern. Mein Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen eine auf sie zugeschnittene Förderung erhalten je nachdem, welche Bedarfe aus den Monaten der Pandemie bestehen. Dafür stellen wir gemeinsam mit dem Bund fast eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung.“

Für die Umsetzung des Programms „Ankommen und Aufholen“ erhält Nordrhein-Westfalen vom Bund 215 Millionen Euro. Die Landesregierung hat entschieden, diese Mittel in gleicher Höhe aufzustocken, sodass insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um

  • Lehrkräfte bei der Lernstandsdiagnose und der individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler mit gezielten Angeboten und Materialien zu unterstützen (Extra-Blick),
  • zusätzliches Personal einzustellen, damit die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern intensiviert werden kann (Extra-Personal) und
  • Schulträger, Schulen sowie Schülerinnen und Schülern finanziell zu unterstützen, damit vor Ort sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden können (Extra-Geld).

Bis zu 60 Millionen Euro stehen für das Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ zur Verfügung, das vom Schulministerium bereits im Frühjahr aufgelegt worden war. Damit steht das Programm „Ankommen und Aufholen“ in Nordrhein-Westfalen auf vier Säulen:

Extra-Blick
Zur Unterstützung der Arbeit in den Schulen vor Ort hat die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) NRW ein Online-Portal mit Materialien zur Diagnose- und Förderung zusammengestellt, aus der die Lehrkräfte zur individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler die für sie geeigneten Materialien auswählen können. Diese Materialien beziehen sich sowohl auf das fachliche als auch auf das überfachliche Lernen, zum Beispiel das sozial-emotionale Lernen, die Lernentwicklung, Feedback und Beratung sowie Sprachbildung.

Aktuell enthält das Online-Portal Angebote für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, sowohl für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufen I und II und die Berufskollegs – für nahezu alle Jahrgangsstufen von der Jahrgangsstufe 1 bis zur Jahrgangsstufe 13, und es berücksichtigt alle Schulformen. Das Online-Portal ist seit dem 15. Juli 2021 freigeschaltet und seitdem bereits mehr als 15.000 Mal angeklickt worden.

Extra-Personal
Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort und in Abstimmung mit der Schulaufsicht, die die Schulen hierbei berät und unterstützt, haben Schulen die Möglichkeit, Personal für die Dauer des Programms befristet einzustellen. Auch regelmäßige Mehrarbeit von Bestandslehrkräften ist zur Intensivierung der individuellen Förderung möglich. Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal. Das pädagogische oder sozialpädagogische Personal unterstützt die Lehrkräfte und wirkt bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit. Insgesamt 160 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung.

Extra-Geld
Über jeweils eigene Budgets wird das Land sowohl Schulträger als auch Schulen und Schülerinnen und Schüler in einem unbürokratischen Verfahren mit weiteren 180 Millionen Euro direkt finanziell unterstützen. Die Mittel für die Schulträger und Schulen werden als sogenannte fachbezogene Pauschalen an die Kommunen für die Schulen vor Ort ausgezahlt.
Die Schulbudgets sollen eingesetzt werden, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Sie werden nach Schülerzahlen berechnet. Die Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung gegebenenfalls auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen zum Beispiel in Kooperation mit externen Bildungsanbietern. Daneben wird es für Schülerinnen und Schüler auch direkte finanzielle Hilfen geben in Form von Bildungsgutscheinen. Mit den Bildungsgutscheinen können Kinder und Jugendliche mit Lerndefiziten gezielt externe Bildungsangebote wahrnehmen.

Extra-Zeit zum Lernen
Mit der „Extra-Zeit zum Lernen“ hat das Schulministerium bereits zu Beginn des Jahres ein Programm gestartet, um mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuellen Auswirkungen der Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler abzufedern. Hierbei können Unterstützungsangebote in den Ferien, am Wochenende, aber auch am Nachmittag für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig ihres Alters, ihres Leistungsniveaus, der Schulform oder der persönlichen Ausgangslage angeboten werden. Die Maßnahmen ermöglichen fachspezifische Lernförderung in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch. Diese Förderung wird zum Beispiel ergänzt um Angebote für das sprachliche Lernen und eine auf die ganzheitliche Potenzialentwicklung ausgerichtete Förderung von Schülerinnen und Schülern.

Insgesamt sind in der Zeit seit dem 9. März 2021 bis zum Stichtag vom 31. Juli 2021 bereits Mittel in Höhe von mehr als 15,6 Millionen Euro für über 8.100 Gruppen- und über 300 Individualmaßnahmen bewilligt worden. Damit hat sich der Betrag der bewilligten Mittel innerhalb des Monats Juli um mehr als fünf Millionen Euro erhöht.

Im Rahmen der „Extra-Zeit für Bewegung“ gibt es zudem eine Kooperation mit dem Landessportbund NRW, für die das Land zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Damit können rund 4.000 Maßnahmen für mindestens 40.000 Schülerinnen und Schüler finanziert werden. Im Sommer sind viele dieser Angebote gestartet. Bis zum 10. August 2021 lagen bereits 1.332 Maßnahmenanträge vor, mehrheitlich gestellt von Vereinen aus allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten. 701 von diesen 1.332 Maßnahmen liefen in den Sommerferien und haben ungefähr 7.000 Schülerinnen und Schüler erreicht. Die restlichen schon jetzt beantragten Maßnahmen sind bereits bis Dezember 2021 geplant.

Mit der „Extra-Zeit an Jugendherbergen“ besteht darüber hinaus eine zweite Kooperation. Zusammen mit den beiden NRW-Landesverbänden des Deutschen Jugendherbergsverbands hat die Landesregierung in diesem Sommer eine wunderbare Freizeitmöglichkeit geschaffen für die Schülerinnen und Schüler. Auch hier geht es nicht allein um ein klassisches Lernangebot, sondern um eine Verknüpfung mit der Förderung sozialer Kompetenzen. In den Sommerferien wurden insgesamt 150 solcher mehrtägigen Freizeitangebote mit rund 1.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern organisiert. Auch in den Herbstferien sollen wieder zahlreiche solcher Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, ebenso an den Wochenenden im kommenden Schuljahr.

Alle Informationen zum Programm finden Sie auf dem Bildungsportal hier.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)