Wer mit dem Rad und in netter Gesellschaft die Umgebung Greffens (noch) besser kennenlernen will, ist hier genau richtig.
Von Juni bis August / September geht es immer dienstags ab ca. 18 Uhr auf zu einer gemeinsamen Radtour. Auf einigen Umwegen werden Biergarten, Eisdiele, Café oder andere schöne Lokalitäten in der Umgebung angeradelt – möglichst auf Straßen ohne viel Verkehr. Nach einer Erfrischung geht es danach gemütlich und entspannt auf direktem Weg zurück. Dauer ca. 2 1/2 Stunden, Streckenlänge ca. 25-30 km (gesamt). Zusätzlich wird einmal im Monat am Wochenende eine größere Tour (ca. 45km) angeboten.
Treffpunkt und Start: Dienstags, 18:00 Uhr, Kirchplatz Greffen.
Kurvige Straßen, turbulente Flüge oder hoher Seegang – diese Szenarien können Reiseübelkeit auslösen und die Urlaubsreise schnell verleiden. Die Stiftung Warentest hat 18 Medikamente bewertet, die gegen Schwindel und Übelkeit helfen sollen. Zwei der Wirkstoffe eignen sich für Erwachsene. Für Kinder sind alle Wirkstoffe nur mit Einschränkungen geeignet.
Etwa 5 bis 10 Prozent aller Menschen reagieren sehr sensibel auf die Gleichgewichtsschwankungen, die durch Fortbewegungsmittel wie Auto, Schiff, Flugzeug oder Zug ausgelöst werden. Schwindel, Übelkeit oder Erbrechen sind die Folgen. Die 18 Mittel im Test – darunter Tabletten, Zäpfchen und Sirup – können der Reiseübelkeit vorbeugen.
Für Erwachsene beurteilen die Tester zwei Wirkstoffe als geeignet. Einer von ihnen wird über ein Pflaster freigesetzt, das einige Stunden vor Reiseantritt hinters Ohr geklebt wird. Die Wirkung kann bis zu drei Tagen anhalten – das Medikament eignet sich deshalb vor allem für länger andauernde Reisen wie Langstreckenflüge oder Seereisen. Ebenfalls geeignet ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Antihistaminika. Diese kommen üblicherweise bei Allergien zum Einsatz. In Tablettenform kann der Wirkstoff kurz vor Reiseantritt eingenommen werden.
Für Kinder unter zehn Jahren empfehlen die Tester keinen der der verfügbaren Wirkstoffe uneingeschränkt. Kinder reagieren empfindlicher auf die Mittel als Erwachsene und sollten diese nur einnehmen, wenn andere Maßnahmen nichts bewirken.
Ab dem heutigen Freitag, 9. Juli, gilt im Kreis Gütersloh die vom Land NRW neu eingeführte Inzidenzstufe 0. Sie tritt in Kreisen und kreisfreien Städten in Kraft, deren Inzidenzwert stabil – also mindestens seit fünf Kalendertagen in Folge – unter 10 liegt. Das ist im Kreis Gütersloh der Fall. Mit der neuen Stufe treten im Kreis Gütersloh viele weitere Lockerungen in Kraft, dennoch gelten weiterhin bestimmte Regeln.
Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht: Kontaktbeschränkungen sind in Stufe 0 nicht mehr vorgegeben. Allerdings wird weiterhin die Einhaltung des Mindestabstandes empfohlen. Auch die Maskenpflicht wurde gelockert. Vorgeschrieben ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie in Taxen und Schulbussen. Auch im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen müssen die Besucher noch Masken tragen. Die Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können selber entscheiden, ob bei ihnen eine Maske getragen werden muss oder nicht.
Dienstleister wie Friseure oder Servicekräfte in der Gastronomie, die einen engen Kundenkontakt haben, müssen auch weiterhin ihre Masken tragen oder alternativ ein negatives Testergebnis vorweisen können. Vollständig Geimpfte oder Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt. Für die Kunden gelten diese Auflagen nicht.
Kontaktdaten müssen nur noch selten erhoben werden. Erforderlich ist die Erhebung weiterhin bei Beherbergungsbetrieben – also beispielsweise Hotels – bei außerschulischen Bildungsangeboten wie Fahrschulen oder beim Musikunterricht sowie beim Betrieb von Clubs oder Diskotheken.
Freizeit und Kultur: Wer ins Museum oder in eine Ausstellung möchte, muss keinen Test mehr nachweisen. In Kulturstätten wie Kinos oder Theatersälen muss der Veranstalter entweder einen Sitzplan im Schachbrettmuster erstellen oder bei Einlass Testnachweise kontrollieren. In Freizeiteinrichtungen gelten keine Beschränkungen, auch die Maske muss hier nicht mehr getragen werden.
Sport: Die Sportausübung ist weitestgehend ohne Beschränkungen möglich.
Parties: Auch Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Voraussetzung: Sie brauchen ein genehmigtes Hygienekonzept und der landesweite Inzidenzwert muss ebenfalls in Stufe 0 sein – das ist in NRW der Fall. Wer dort feiern gehen will, braucht ein negatives Testergebnis, einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis und muss seine Kontaktdaten zur Nachverfolgung hinterlassen.
Solange die Inzidenzstufen des Kreises und des Landes in Kategorie 0 eingeordnet sind, dürfen private Feiern mit bis zu 50 Personen ohne Abstand und Maske stattfinden. Sind es mehr als 50 Gäste, müssen nicht immunisierte Personen, also alle die keinen vollständigen Impfschutz haben oder als genesen gelten, ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gastgeber sind dafür zuständig, dass diese Regeln eingehalten werden. Bei Volksfesten muss jeder Besucher einen negativen Test, Genesenen-oder Impfnachweis vorlegen.
Großveranstaltungen: Bis zu 5.000 Zuschauer gibt es keine Beschränkungen. Bei einem größeren Publikum gelten bestimmte Auflagen: Wer also zum Konzert oder ins Fußballstadium will, braucht zusätzlich zu seinem Ticket auch ein negatives Testergebnis beziehungsweise den Immunisierungsnachweis als Eintrittskarte. Außerdem muss ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. Hier können je nach Bedarf auch noch zusätzliche Beschränkungen greifen.
Bei Sportveranstaltungen dürfen die Räumlichkeiten maximal zu 50 Prozent der zulässigen Zuschauerkapazität belegt sein – dabei darf die Zuschauerzahl aber in keinem Fall höher als 25.000 sein.
Die ausführlichen Regeln der Inzidenzstufe 0 können Interessierte in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona nachlesen.
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Zwischen 1.300 und rund 1.000 Impfterminen verzeichnet das Impfzentrum Kreis Gütersloh heute und in den nächsten Tagen. Da ginge mehr. Daher weist die Leitung des Impfzentrums erneut ausdrücklich darauf hin, dass es noch freie Termine im System gibt, die jeder buchen kann, der bis zum 30. September 16 Jahre alt wird. Vor allem in der Zielgruppe der 16- bis 60-Jährigen ist noch ein erklecklicher Anteil der Bevölkerung im Kreis Gütersloh nicht geimpft. Die Buchung eines Termins erfolgt über das Impfportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.116117.de oder über die Hotline der KVWL unter 116 117 oder 0800 116 117 02 (nur in Westfalen-Lippe). Die Nummer ist täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar. Eine Buchung über das Online-System ist jederzeit möglich. Auch über die Impfhotline des Impfzentrums kann man einen Termin buchen. Die Nummer lautet 05241 / 85 2960 und ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar.
Achtung: Aktuell kommt es zu Störungen im Online-Portal bei der KVWL bei der Eintragemaske im Zusammenhang mit der Altersangabe. Daher rät der Kreis Gütersloh zur telefonischen Anmeldung bei der KVWL beziehungsweise dem Kreis unter den abgegebenen Nummern.
Das zweite Juli-Wochenende beginnt für viele Autofahrer und -urlauber mit längeren Zwangsaufenthalten. Trotz der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie durchzieht die Urlauberwelle alle Landesteile. Im Norden der Niederlande und in Frankreich beginnen die Ferien, Nordrhein-Westfalen startet in die zweite Ferienwoche. In sechs deutschen Bundesländern sind damit die Schulen schon geschlossen.
Hauptziel der Sommerurlauber sind nach Einschätzung des ADAC die deutschen Küsten, die Alpen und der Süden. Heimat- und Campingurlaub stehen in Corona-Zeiten hoch im Kurs, was sich auf Deutschlands Fernstraßen deutlich bemerkbar macht. Ein Corona-Stauchaos wird es aber vermutlich nicht geben, weil auch etliche Deutsche auf Urlaubsfahrten verzichten und allenfalls Tagesausflüge und Kurztrips in Richtung Berge und Seen unternehmen. Die Zufahrtsstraßen dorthin sind daher zeitweise überfüllt. Mit Stau und stockendem Verkehr ist durchaus auf den Heimreisespuren zu rechnen. Autoreisende sind teilweise bereits auf dem Rückweg.
Um den Reiseverkehr zu entlasten, gilt an allen Samstagen im Juli und August auf den meisten deutschen Autobahnen ein erweitertes Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen von 7 bis 20 Uhr. Generell tabu sind die Straßen für schwere Brummis an allen Sonntagen und bestimmten Feiertagen von 0 bis 22 Uhr. Ausnahmen gibt es für Lkw, die im Zusammenhang mit dem Transport von Corona-Impfstoffen stehen.
Die Spitzenzeiten am Wochenende: Freitagnachmittag, der Vormittag und frühe Nachmittag des Samstags und der Sonntagnachmittag.
Die Staustrecken (beide Richtungen):
Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
Kölner Ring A 1/A 3 /A 4
A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Lübeck
A 2 Dortmund – Hannover
A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
A 5 Karlsruhe – Basel
A 7 Hamburg – Flensburg
A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
A 8 München – Salzburg
A 9 München – Nürnberg
A 24 Berlin – Hamburg
A 31 Bottrop – Emden
A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
A 93 Inntaldreieck – Kufstein
A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
A 99 Umfahrung München
Auch in den Nachbarländern wird die Urlauberkarawane zeitweise zum Erliegen kommen. Die meisten europäischen Länder haben schon Sommerferien – seit diesem Wochenende auch Frankreich, alle österreichischen Bundesländer und weite Teile der Schweiz. Zu den Problemstrecken zählen Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken- und Gotthard-Route sowie die Fernstraßen zu den italienischen, kroatischen und französischen Küsten. Sehr angespannt ist die Verkehrssituation auch auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsregionen im untergeordneten Straßennetz der Alpenländer. Reisen in den hohen Norden oder an die belgische und holländische Küste werden ebenfalls nicht staufrei abgehen.
An vielen Grenzen muss bei der Ein- und Ausreise mit Kontrollen und längeren Wartezeiten gerechnet werden. Das gilt unter anderem für die Fahrt nach Slowenien und Kroatien. Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter https://bit.ly/adac_grenzen_corona.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Aufgrund der derzeit niedrigen Fallzahlen werden die Erreichbarkeiten der Corona-Bürgerhotline des Kreises Gütersloh am Wochenende geändert: Statt von 9 bis 14 Uhr ist die Hotline ab dem kommenden Wochenende samstags und sonntags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr besetzt.
Unter der Woche können die Bürgerinnen und Bürger die Hotline weiterhin von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer 05241 / 85 4500 anrufen. Wer ärztliche Hilfe benötigt, kann die Anrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung (KVWL) unter der Telefonnummer 116117 erreichen.
Wenn Hund oder Katze mit auf Reisen kommen, sollten sich ihre Besitzer vorab gut informieren. Nicht nur länderspezifische Vorgaben gilt es zu beachten, sondern auch Bestimmungen für verschiedene Transportmittel wie Bahn oder Flugzeug. Der ADAC erklärt, was für welches Tier auf Reisen notwendig ist.
Das gilt für EU-Länder
Innerhalb der EU ist für Hunde und Katzen ein Heimtierausweis erforderlich, der neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer eine gültige Tollwutimpfung nachweisen muss. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Abreise, eine Auffrischimpfung fristgerecht erfolgt sein. Außerdem gilt eine Chip-Pflicht für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden. Hatte das Tier als Kennzeichnung vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. Allerdings verblassen Tätowierungen als Kennzeichnung auf der Haut der Tiere mit der Zeit und der Code im Fell kann nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweise verglichen werden.
Einige europäische Länder sind der EU gleichgestellt – so die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen. Für die Einreise nach Nordirland gelten dieselben Bestimmungen wie für die Republik Irland. In Finnland, Irland, Nordirland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer erforderlich. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Für diese Tiere gelten jeweils eigene Vorschriften.
Neben den Einreisebestimmungen gibt es Regeln, die im Urlaubsalltag zu beachten sind: Oft herrscht Leinenzwang, so zum Beispiel in Italien und Spanien und auch in Dänemark bei Waldspaziergängen. In Spanien und Italien dürfen Hunde offiziell nicht mit ins Restaurant. In Portugal dürfen Hunde nicht in Busse und Straßenbahnen. In den meisten Anrainerstaaten am Mittelmeer sind Hunde während der Hauptsaison zumindest an den touristisch stark frequentierten Stränden nicht erlaubt. Häufig bieten die Urlaubsorte jedoch spezielle Hundeabschnitte an. Auskunft geben die jeweiligen Tourist-Infos.
Das gilt für Nicht-EU-Länder
Bei der Einreise in Nicht-EU-Staaten sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten. Bei der Wiedereinreise verlangt die EU aus einzelnen Ländern einen Antikörpernachweis für Tollwut, z.B. aus Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika. Urlauber müssen bereits vor der Abreise daran denken, einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen (frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung).
Haustiere in Auto, Bahn und Flugzeug
Bei einer Urlaubsreise mit dem Auto sollten Haustierbesitzer auf sichere Transportmöglichkeiten achten. Transportboxen bzw. Gitter zwischen Sitz- und Laderaum sind hier hilfreich. Reist das Haustier in einer Transportbox in der Bahn mit, fallen übrigens keine Zusatzkosten an, wenn die Box in die Gepäckablage bzw. unter den Sitz passt. Für größere Hunde ist der halbe Ticketpreis fällig. Außerdem müssen sie Maulkorb tragen und angeleint sein. Bei Flugreisen gilt: Vorab erkundigen, nicht jede Airline gestattet Tiere, und auch die Transportbedingungen variieren. Für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Boxen, die der Besitzer zum Teil selbst besorgen muss. Auch ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt. Wichtig: Seit vergangenem Jahr transportiert die Lufthansa sogenannte stumpfnasige Rassen (z.B. Mops oder Perserkatze) aufgrund des Tierwohls nicht mehr im Frachtraum. Aber nicht jedes Tier darf mit in die Kabine.
Gütersloh (ots) – Gütersloh (MK) – Ende April (25.04.) kam es in den frühen Morgenstunden in dem erweiterten Wohnkomplex eines Seniorenzentrums an der Kaiserstraße zu einem Einbruch sowie zu einem Raub durch zwei bis dahin unbekannter Täter (siehe Pressebericht v. 26.04. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4899051). Bei dem Einbruch entwendeten die beiden Täter zunächst eine geringe Menge Bargeld sowie einen Laptop, ein Mobiltelefon und einen MP3-Player. Kurz darauf trafen die jungen Männer im Hausflur des Gebäudes auf eine 86-jährige Anwohnerin, welcher in der Folge ein Ring vom Finger geraubt wurde. Ermittlungen der Gütersloher Kriminalpolizei führten nun zu einer Tatklärung. Durch die Spurenauswertung am Tatort sowie durch intensive Vernehmungen konnten nun zwei 16-jährige Jugendliche aus Harsewinkel und Bielefeld ermittelt werden. Bei anschließenden Durchsuchungen stellten die Beamten einen Teil des Diebesguts sicher. Das Ermittlungsverfahren richtet sich nun gegen die zwei Jugendlichen, die sich ab sofort für ihr Handeln verantworten müssen.
Am 21. August 2021 bietet die Gästeführerin Ursula Mußmann die Radtour „Boomberge – Kloster – Hühnermoor“ an.
Bei dieser geführten Radtour lernen Sie zwei Naturschutzgebiete und das in der Mitte gelegene ehemalige Zisterzienserkloster in Marienfeld kennen. Bei vier bis fünf Stopps an interessanten Punkten werden Sie mit Sicherheit das eine oder andere Neue erfahren. Die Tourlänge beträgt 22 Kilometer. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr auf dem Wanderparkplatz der Boomberge.
Am 4. September 2021 heißt es „Unterwegs auf der Spökenkieker-Route“ mit der Gästeführerin Marlies Schulmann-Tönshoff. Es werden fünf Stopps auf der 35 Kilometer langen Tour gemacht, an denen Sie viel Wissenswertes über Harsewinkel erfahren. Ob Sie alles glauben können was sie hören werden oder ob es Spökenkieker-Weisheiten sind, erfahren Sie, wenn Sie mitfahren. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr beim Spökenkieker-Denkmal auf dem Rathausvorplatz, wo Sie auch um ca. 17.00 Uhr wieder eintreffen werden.
Für die Radtouren ist kein E-Bike erforderlich. Es fallen keine weiteren Kosten für Sie an. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten für die Stopps eine FFP2-Maske mitzunehmen und sich mit Proviant und Getränken selbst zu versorgen.
Eine Teilnahme ist nur nach Voranmeldung möglich. Die Anmeldung wird erbeten bei der Stadt Harsewinkel unter 05247 935-131 oder per Mail an agnes.carstens@harsewinkel.de
Hindernisse sind lediglich abwechslungsreiche Herausforderungen auf dem Weg von A nach B. Parkour ist die “Kunst der effektiven Fortbewegung”. Eine Sportart, bei der es das Ziel des Parkourläufers ist, sich auf seinem ganze eigenen Weg möglichst effizient von A nach B zu bewegen, egal ob draußen oder über den Geräteparkour in der Turnhalle. Zwei erfahrene Parkourtrainer bringen euch als Anfänger die ersten Techniken bei oder unterstützen euch dabei, euren eigenen Style zu verbessern.
Aktuell immer samstags, 14:00 – 15:30 in der Turnhalle der Johannesschule.
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