LANTA-Banner
Start Blog Seite 613

Zwei der fünf für das Stadtradeln und wegen der Corona-Pandemie abgesagten Radtouren werden nachgeholt

Am 21. August 2021 bietet die Gästeführerin Ursula Mußmann die Radtour „Boomberge – Kloster – Hühnermoor“ an.
Bei dieser geführten Radtour lernen Sie zwei Naturschutzgebiete und das in der Mitte gelegene ehemalige Zisterzienserkloster in Marienfeld kennen. Bei vier bis fünf Stopps an interessanten Punkten werden Sie mit Sicherheit das eine oder andere Neue erfahren. Die Tourlänge beträgt 22 Kilometer. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr auf dem Wanderparkplatz der Boomberge. 

Am 4. September 2021 heißt es „Unterwegs auf der Spökenkieker-Route“ mit der Gästeführerin Marlies Schulmann-Tönshoff. Es werden fünf Stopps auf der 35 Kilometer langen Tour gemacht, an denen Sie viel Wissenswertes über Harsewinkel erfahren. Ob Sie alles glauben können was sie hören werden oder ob es Spökenkieker-Weisheiten sind, erfahren Sie, wenn Sie mitfahren. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr beim Spökenkieker-Denkmal auf dem Rathausvorplatz, wo Sie auch um ca. 17.00 Uhr wieder eintreffen werden. 

Für die Radtouren ist kein E-Bike erforderlich. Es fallen keine weiteren Kosten für Sie an. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten für die Stopps eine FFP2-Maske mitzunehmen und sich mit Proviant und Getränken selbst zu versorgen.

Eine Teilnahme ist nur nach Voranmeldung möglich. Die Anmeldung wird erbeten bei der Stadt Harsewinkel unter 05247 935-131 oder per Mail an agnes.carstens@harsewinkel.de

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Parkour-Kurs auch während der Sommerferien!

Hindernisse sind lediglich abwechslungsreiche Herausforderungen auf dem Weg von A nach B. Parkour ist die “Kunst der effektiven Fortbewegung”. Eine Sportart, bei der es das Ziel des Parkourläufers ist, sich auf seinem ganze eigenen Weg möglichst effizient von A nach B zu bewegen, egal ob draußen oder über den Geräteparkour in der Turnhalle. Zwei erfahrene Parkourtrainer bringen euch als Anfänger die ersten Techniken bei oder unterstützen euch dabei, euren eigenen Style zu verbessern.

Aktuell immer samstags, 14:00 – 15:30 in der Turnhalle der Johannesschule.

(Text- und Bildquelle: FC Greffen)

Statistisches Bundesamt: Fünf Jahre Berichterstattung – wie nachhaltig ist Deutschland?

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comBeim diesjährigen High Level Political Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) vom 6. bis 15. Juli berichtet die Bundesregierung das zweite Mal darüber, welche Fortschritte Deutschland bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele erzielt hat. Die Daten dazu liefert das Statistische Bundesamt (Destatis) seit nunmehr fünf Jahren. Das HLPF ist die wichtigste Plattform der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und spielt eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Agenda 2030 auf globaler Ebene.

Der diesjährige Fortschrittsbericht Deutschlands setzt sich hauptsächlich mit den Fragen auseinander, wie der doppelten Herausforderung der Pandemiebewältigung und der Transformation zu nachhaltiger Entwicklung begegnet werden kann, wie die Entwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsindikatoren voranschreitet und wie Deutschland seiner globalen Verantwortung bei der Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) gerecht werden kann.

Bei vielen Indikatoren im Bereich der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit konnte Deutschland gegenüber 2015 deutliche Fortschritte erzielen. So haben sich die Zusagen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt (Indikator 15.a.1) mit einer Steigerung um 79 % bis 2019 stark verbessert. Auch die Bruttoentwicklungsausgaben für medizinische Forschung und grundlegende Gesundheitsversorgung (Indikator 3.b.2) sind gestiegen: Gegenüber 2015, dem Jahr vor Inkrafttreten der Agenda 2030, lagen sie 2019 um 66 % höher. In anderen Bereichen werden die gesetzten Ziele voraussichtlich verfehlt (z.B. bei der Förderung von Stipendien in Entwicklungsländern – Indikator 4.b.1 oder beim Anteil der nachhaltig befischten Fischbestände – Indikator 14.4.1).

Ganz im Zeichen der Pandemie lautet das Thema des diesjährigen HLPF: „Nachhaltige und resiliente Erholung von der COVID-19-Pandemie, die die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung fördert: Aufbau eines inklusiven und effektiven Weges zur Verwirklichung der Agenda 2030 im Kontext des Jahrzehnts der Maßnahmen und der Umsetzung für nachhaltige Entwicklung“. Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich bereits bei vielen wirtschaftlichen Indikatoren. Ein deutlicher Einbruch in 2020 ist etwa bei den Indikatoren 8.1.1 „Jährliche Wachstumsrate des BIP“ und 16.6.1 „Primärausgaben des Staates im Verhältnis zum ursprünglich genehmigten Budget“ zu erkennen.

Der umfassende Bericht der Bundesregierung zum diesjährigen HLPF, der sogenannte Voluntary National Review (VNR), stützt sich in weiten Teilen auf die im März 2021 beschlossene Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und die vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des Indikatorenberichts veröffentlichten Daten und deren Analysen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den Sustainable Development Goals (SDGs) von 109 auf 188 Indikatoren ausgebaut

Im ersten Bericht 2016 versprach die Bundesregierung im Zuge des HLPF in „regelmäßigen Abständen Daten zum globalen Indikatorenset vorzulegen“ – ein Startschuss für das Statistische Bundesamt, um ein ausführliches Monitoring zu den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) und ihrer Indikatoren aufzubauen.

Heute stehen den Interessierten zu 188 Indikatoren umfangreiche Informationen zur Verfügung; zu Beginn der Berichterstattung in 2016 waren es noch 109. Seit Juli 2019 werden diese zudem über die Online-Plattform www.sdg-indikatoren.de mit interaktiven Grafiken und Daten zum Download angeboten.

Die Berichterstattung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut: Konnte 2016 beispielsweise noch keiner der Indikatoren zum SDG 13 „Klimawandel“ dargestellt werden, gibt es aktuell Informationen zu nahezu allen für Deutschland relevanten Indikatoren zum Klimawandel.

Datenlücken konnten auch durch die Verwendung neuer Datenquellen, wie Geoinformationen, geschlossen werden. Geoinformationen sind zum Beispiel die Basis bei Indikator 15.4.1 „Von Schutzgebieten erfasster Anteil der für die biologische Vielfalt bedeutsamen Gebiete in den Bergen“.

Im Jahr 2025 steht die nächste große Revision am Indikatorenset an.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Oesterweger Straße ab Kreisverkehr für voraussichtlich vier Monate gesperrt

Wegen der Erschließung des Baugebietes Olden Hof wird die Oesterweger Straße ab morgen ab dem Kreisverkehr an der Hesselteicher Straße/Prozessionsweg bis zur Kreuzung im witten Sand/Heinrich-Heine-Straße gesperrt. Der Geh- und Radweg ist weiterhin befahrbar. Eine Umleitung über Prozessionsweg, B 513 und Haller Straße ist ausgeschildert.

Zur Erschließung des neuen Baugebietes müssen Kanäle und andere Versorgungsleitungen an die vorhandene Infrastruktur der Oesterweger Straße angebunden werden. Danach wird das Baugebiet über eine neue Abbiegespur an die Oesterweger Straße angeschlossen.

Um die Arbeiten durchführen zu können, muss die Oesterweger Straße für voraussichtlich vier Monate ab dem Kreisverkehr gesperrt werden. Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Farmhouse Jazzclub wählt neuen Vorstand – Jochen Belz wird Ehrenpräsident

Der neue Vorstand mit Aljoscha Reinhardt, Tobias Hardes und Felix Oestersötebier (hinten von links) sowie Werner Krieft, Gunther Heinze, Benjamin Bobe, Peter Oestersötebier, Dietmar Bohr und Angelika Krieft (vorne von links).
Der neue Vorstand mit Aljoscha Reinhardt, Tobias Hardes und Felix Oestersötebier (hinten von links) sowie Werner Krieft, Gunther Heinze, Benjamin Bobe, Peter Oestersötebier, Dietmar Bohr und Angelika Krieft (vorne von links).

Die Mitglieder des Farmhouse Jazzclubs haben sich am vergangenen Sonntag zur Pandemie bedingt verschobenen Jahreshauptversammlung getroffen, die zum ersten Mal im clubeigenen „Jazzgarten“ stattfand.

Grundsätzlich zog der scheidende Vorstand eine positive Bilanz für das Jahr 2020. Der Club stellte sich mit viel Mut zum Risiko der Herausforderungen durch Corona und realisierte mit enormem ehrenamtlichem Einsatz ein Outdoor-Programm „Jazz trotz Corona“, durch das er zum Vorreiter im weiteren Umkreis wurde. Trotz Abstandsregeln, Begrenzung der Besucherzahlen und sonstiger Beschränkungen konnten in den Monaten Juni bis September mehr als 1.000 Gäste begrüßt und über 40 Stunden Live-Musik angeboten werden, in denen die negativen Begleitumstände in Vergessenheit geraten sind. Nicht zuletzt aufgrund der überaus großen Spendenbereitschaft vieler Gäste, steht der Verein aber trotz begrenzter Besucherzahl und erheblicher Investitionen in Hygienemaßnahmen finanziell noch vergleichsweise solide da. Letztlich geht die derzeitige Situation aber auch am Farmhouse nicht gänzlich spurlos vorüber, sodass eine moderate Eintrittspreiserhöhung auf im Normalfall 15 € pro Person unausweichlich ist.

Nach 53 Jahren als erster Vorsitzender (Präsident), trat Jochen Belz bei den Wahlen aus gesundheitlichen Gründen nicht erneut an. Sichtlich gerührt verabschiedete er sich aus dem Amt, in dem er den Jazzclub Harsewinkel in über 5 Dekaden zu dem gemacht hat, was er heute ist: Ein international bekanntes Kleinod der Jazzmusik, welches seit fast unglaublichen 60 Jahren einen festen Platz in der Szene hat. Jazz ist hier nie elitär und unantastbar, sondern familiär und unmittelbar erlebbar. Das Programm ist bewusst so abwechslungsreich und vielseitig, wie die Jazzmusik selbst: Mal mitreißende „Gute-Laune-Musik“, die zum Feiern und Tanzen anregt, mal ruhig und zum Genießen. Es sind in der Regel auch keine absoluten Weltstars, die in Harsewinkel spielen, sondern eher handverlesene Insider- und Geheimtipps aus dem In- und Ausland, interessante Newcomer oder hervorragende Lokalmatadoren. Im Clubhaus sitzt man beinahe mit ihnen zusammen auf der Bühne und kann mit ihnen in der Pause ein Bier trinken oder eine Bratwurst essen.

Zum neuen Präsidenten wurde schließlich Felix Oestersötebier gewählt, der bereits seit 2017 erfolgreich das Programm gestaltet. Diese Aufgabe wird er auch weiterhin in Personalunion wahrnehmen. Neuer Schriftführer wird Benjamin Bobe. Neuer und alter Kassierer ist Peter Oestersötebier. Für die Versorgung sind weiterhin Angelika und Werner Krieft zuständig und Gunther Heinze ist als Hausmeister zukünftig schwerpunktmäßig für Haus und Hof verantwortlich. Zusätzlich wurden Tobias Hardes (Presse und Medien) sowie Aljoscha Reinhardt und Dietmar Bohr (Beisitzer) in den Vorstand gewählt. Um den großen Fußstapfen des bisherigen Präsidenten, der den Verein quasi im Alleingang führte, gerecht werden zu können und den Club in seinem Sinne weiterzuentwickeln, strebt der neue Vorstand allerdings eine grundsätzlich durchlässigere Aufgabenverteilung an, welche sich auf mehrere Schultern verteilt.

Der neue Ehrenpräsident des Farmhouse Jazzclubs: Jochen Belz.

Zum Abschluss der Versammlung und als Dank zum Ende einer Ära wurde Jochen Belz auf Antrag des neu gewählten Vorstands für seinen langjährigen, unermüdlichen Einsatz zum ersten Ehrenpräsidenten des Farmhouse Jazzclub e.V. gewählt. Feste Aufgaben hat er in dieser Funktion keine, sodass er ab sofort bei den Konzerten ohne schlechtes Gewissen die Musik genießen kann.

 

 

 

(Text- und Bildquelle: Farmhouse Jazzclub Harsewinkel e.V.)

ADAC Ecotest und Green NCAP testen moderne Pkw – Grenzwerte müssen technisch machbar sein

Hier der VW Passat im ADAC Test (obs/ADAC/ADAC/ Test und Technik).
Hier der VW Passat im ADAC Test (obs/ADAC/ADAC/ Test und Technik).

In der Diskussion um die Zukunft des Verbrennungsmotors reichen die Vorschläge von einer Verschärfung der Emissionsgrenzwerte bei der künftigen Euro7-Abgasnorm bis hin zu einem vollständigen Verbot. Diesel- und auch immer mehr Benzinmodelle nutzen einen Partikelfilter, um die Grenzwerte der aktuellen Abgasnorm einzuhalten. Wie sauber die Fahrzeuge wirklich sind, zeigen aktuelle Ergebnisse aus Green NCAP und dem ADAC Ecotest. Im Test waren weit über hundert der meistverkauften Modelle mit Otto- und Dieselmotor. Alle Fahrzeuge entsprachen der Abgasnorm Euro 6d bzw. Euro 6d-TEMP.

Die Tests von Green NCAP zeigen, dass die durchschnittliche Partikelzahl bei allen Benzinern nicht nur bei 14 Grad mit kaltem bzw. betriebswarmem Motor, sondern auch mit Kaltstart bei minus 7 Grad sowie im Autobahnzyklus deutlich unter dem aktuellen Euro 6 Partikel-Grenzwert liegen. Die Messungen der Straßentests (RDE) bestätigen die Ergebnisse. Der ADAC Ecotest ergibt ein ähnliches Bild. Es zeigt sich aber, dass die durchschnittlichen Partikelzahlen der Benziner-Pkw deutlich höher sind als die der Diesel-Autos mit Partikelfilter, wenngleich die Emissionen der Benziner insgesamt wesentlich unter den Emissionen von früheren Dieseln ohne Partikelfilter liegen.

Während feine Rußpartikel früher ein Diesel-Problem waren, haben seit einigen Jahren auch Benzin-Direkteinspritzer damit zu kämpfen. Deshalb schreibt die Gesetzgebung für Fahrzeuge mit Direkteinspritzer analog zu Dieselmotoren Grenzwerte vor. Für Ottomotoren mit Saugrohreinspritzung gelten die Grenzwerte aber nicht. Doch gerade diese Pkw fallen im ADAC Ecotest immer wieder aufgrund ihres erhöhten Partikelausstoßes auf.

Nach Ansicht des ADAC besteht bei Ottomotoren – anders als bei Dieselmotoren – noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Dies gilt besonders für Ottomotoren mit Saugrohreinspritzung. Der Club ist offen für eine Überarbeitung der Verordnungen zur Verringerung der Schadstoffemissionen. Neue Grenzwerte dürfen aber nicht von vornherein darauf zielen, eine konkrete Technologie wie den Verbrennungsmotor ins Aus zu manövrieren. Sie können anspruchsvoll und im Rahmen des durchaus bestehenden Spielraums verschärft werden, sollten dabei aber technisch machbar bleiben und technologieunabhängig sein.

Die Testergebnisse von Green NCAP und ADAC Ecotest gibt es unter https://ots.de/4X5OpW

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Impfzentrum Kreis Gütersloh: Wieder mehr Impftermine verfügbar – auch für Jugendliche mit fast 16 Jahren

Es sind noch Termine frei im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Jeder, der bis zum 30. September 2021 16 Jahre alt wird, darf sich einen Termin für das Impfzentrum buchen. Jüngere Personen müssen sich an den Kinder- oder Jugendarzt wenden. Die Buchung eines Termins erfolgt über das Impfportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.116117.de oder über die Hotline der KVWL unter 116 117 oder 0800 116 117 02 (nur in Westfalen-Lippe).

Die Nummer ist täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar. Eine Buchung über das Online-System ist jederzeit möglich. Auch über die Impfhotline des Impfzentrums kann man einen Termin buchen. Die Nummer lautet 05241 / 85 2960 und ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Neu: Genesene, deren Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegt, können sich ab jetzt ebenfalls einen Termin über das System der KVWL buchen. Im Gegensatz zu anderen Impflingen braucht diese Personengruppe nur eine Impfung für eine vollständige Immunisierung. Zum Impftermin ist die Laborbescheinigung der Coronainfektion zwingend mitzubringen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Klosterladen-Team lädt zur Weinprobe ein – Freitaghalb6 im Klosterladen mit Anmeldung

Die Wetterprognosen sind vielversprechend und die Inzidenz-Werte gut, so dass   das Klosterladen-Team erstmals wieder zu einer Weinprobe einlädt. Sie findet am Freitag, den 9. Juli von 17.30 bis 20.00 Uhr vor dem Klosterladen in Marienfeld statt. Vorgestellt und verkostet werden drei Weine eines neuen Weinguts aus der Pfalz. Nebenbei kann in Ruhe in den Bücher- und Weinregalen „gestöbert“ werden.

Damit die Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Daher wird um vorherige Anmeldung per Mail oder telefonisch während der Öffnungszeiten gebeten.

Während der Sommermonate bietet der Klosterladen unter dem Motto „Freitaghalb6“ Weinproben an. Dabei werden nach und nach die Weine aus dem Sortiment des Klosterladens vorgestellt. Die nächste Weinprobe findet voraussichtlich am Freitag, den 6. August statt.

Der Klosterladen hat mittwochs bis samstags von 14 bis 18.00 Uhr sowie nach Terminabsprachen (E-Mail: info@klosterladen-marienfeld.de) geöffnet.

 

(Text- und Bildquelle: Klosterladen Marienfeld)

Flugärger-App der Verbraucherzentralen hilft jetzt auch bei Problemen mit dem Gepäck

(Bildquelle: rauschenberger/pixabay.com)
(Bildquelle: rauschenberger/pixabay.com)

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Die bevorstehenden Sommerferien, sinkende Corona-Zahlen und die damit verbundene Aufhebung von Reisebeschränkungen geben dem Flugverkehr wieder Aufwind. Flugreisen sind unter bestimmten Rahmenbedingungen und unter Wahrung strikter Hygienekonzepte wieder möglich. Die Vorfreude auf den Flug wird getrübt durch Erinnerungen an annullierte oder verspätete Flüge. Wer jetzt losfliegt, sollte daher die Flugärger-App der Verbraucherzentralen auf das Smartphone laden. Die App unterstützt, wenn mit dem Flug nicht alles rund läuft. Mit einem neuen Update hilft das mobile Tool jetzt auch, wenn Gepäck verspätet ankommt, verloren geht oder beschädigt wird.

Im Detail funktioniert das neue Gepäck-Modul so: Wer seinen Koffer verspätet, beschädigt oder gar nicht wiederbekommt, kann mit der App eine Packliste erstellen, Ausgaben dokumentieren, Belege hochladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückfordern. Auch wer wegen einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen überlegt, sein Ticket selbst zu stornieren, bekommt mit der Flugärger-App wichtige Infos an die Hand: Ist es klug, den Flug sofort selbst zu stornieren? Und was muss ich dabei beachten? Wer bereits storniert hat, kann mit Unterstützung der App Steuern und Gebühren und in manchen Fällen Teile des Flugpreises zurückfordern.

Die Flugärger-App wurde bereits mehr als 80.000 Mal für iOS und Android heruntergeladen. Sie prüft und berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen die Ansprüche der Reisenden unter anderem nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die App greift dabei weltweit auf alle aktuellen Flugverbindungen zu und ergänzt automatisch die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums. Sie ergänzt zudem die Adresse einer Airline, gegen die der jeweilige Anspruch gerichtet werden kann. Das fertig erzeugte Anschreiben kann vom Nutzer dann per Mail oder Post versendet werden.

Reagiert die Fluggesellschaft auf die Forderungen der Flugreisenden gar nicht oder nicht fristgemäß, lotst die App die Nutzerinnen und Nutzer direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle – eine kostenlose Alternative zu Inkassodiensten. Im Fall der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) werden zahlreiche Angaben aus der App automatisch in das Formular der söp übernommen.

Hintergrund:
Die Flugärger-App wurde als vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Projekt von der Verbraucherzentrale NRW im Oktober 2019 gestartet und wird mittlerweile von den Verbraucherschutzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein finanziert. Mit der App können Reisende mit ein paar Klicks die Ticketkosten bequem von der Fluggesellschaft zurückfordern und weitere Ansprüche geltend machen, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Ursula Heinen-Esser, nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin:
„Ich freue mich, dass aus der nordrhein-westfälischen Initiative inzwischen ein länderübergreifendes Projekt geworden ist. Die App bietet nun rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien Unterstützung bei typischen Unwägbarkeiten, die bei einem Flug Ärger bereiten können – Flugverspätung und -Annullierung, verpasste (Anschluss-)Flüge, Umbuchungen und Flugzeitenänderungen, durch den Fluggast stornierte Flüge oder Gepäckprobleme. Die neuen Module der Flugärger-App sind ein wichtiger Baustein für einen modernen Verbraucherschutz, mit dem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt noch mehr Service bieten können. Ich kann die App nur jedem Flugreisenden als ständigen Reisebegleiter empfehlen.“

Peter Hauk MdL, baden-württembergischer Minister für Verbraucherschutz:
„Mit der Erweiterung der Flugärger-App um ein Gepäckärger-Modul deckt die App weitere Situationen ab, die im Flugbetrieb nicht selten vorkommen. Wer sich wegen seines verspätet angekommenen oder sogar verloren gegangenen Koffers zum Beispiel Ersatzkleidung beschaffen musste, kann seine Ansprüche dazu nun mit ein paar Klicks in der App prüfen und geltend machen. Das Modul rundet die bereits umfangreichen Möglichkeiten der App ab und stellt einen echten Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar.“

Thorsten Glauber, Bayerischer Verbraucherschutzminister:
„Die Flugärger-App ist ein gelungenes Beispiel für modernen Verbraucherschutz im Alltag. Sie ist einfach in der Handhabung und zeigt den richtigen Weg durch den juristischen Dschungel. Die App führt in vielen Fällen zum Erfolg, ohne dass der Verbraucher Rechtsanwälte und Gerichte bemühen muss. Das ist der richtige Weg. Hinter der App stehen mit der Verbraucherzentrale und den beteiligten Ländern starke Partner, die sich gemeinsam dafür einsetzen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte im Alltag möglichst einfach und wirkungsvoll durchsetzen können.“

Claus Christian Claussen, Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein:
„Durch das gemeinsame Projekt zur Erweiterung der Flugärger-App konnten wir demonstrieren, dass im Rahmen der Digitalisierung des Verbraucherschutzes eine Zusammenarbeit auf der Ebene verschiedener Bundesländer sinnvoll ist, um derartige oft kostenintensive Projekte auch zukünftig realisieren zu können und die Digitalisierung im Bereich des Verbraucherschutzes voranzubringen.“

Priska Hinz, Verbraucherschutzministerin des Landes Hessen:
„Dass manchmal ein Gepäckstück nicht dort ankommt, wo es soll, kann leider niemand verhindern. Aber wenn es passiert, sollen die Betroffenen schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Dazu gibt es jetzt ein wirklich wirksames Werkzeug. Wer in den Flieger steigt, sollte die Flugärger-App der Verbraucherzentrale auf dem Smartphone installiert haben. Sie hilft dabei, Fluggastrechte geltend zu machen und mit dem neuen Modul gegen Gepäck-Ärger auch dabei, Ersatz für verlorene Gepäckstücke zu verlangen. Das ist besser als nachher vor lauter Ärger in die Luft zu gehen.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, „Kurz vor den Sommerferien sitzen viele auf gepackten Koffern und planen die erste Flugreise nach dem langen Corona-Lockdown. Damit die Erholung nicht schon wegen des Ärgers rund um das Reisegepäck auf der Strecke bleibt, bietet die Flugärger-App der Verbraucherzentralen nun auch praktische Hilfestellung bei Problemen mit Gepäckstücken.“

Weiterführende Links:

 

(Textquelle: Land NRW)

Veranstaltung abgesagt: Betroffenen muss voller Ticketpreis erstattet werden

Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen Eventim vor dem Landgericht München!

  • Massenhafte Verbraucherbeschwerden ab März 2020 zur Rückerstattungspraxis von Eventim
  • Eventim muss bei Vorliegen eines Kommissionsgeschäfts den vollständigen Ticketpreis erstatten
  • Verbraucherzentrale NRW stellt Musterbrief zur Erstattung des vollständigen Ticketpreises zur Verfügung

Mit Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 erhielt die Verbraucherzentrale NRW massiv Beschwerden zur CTS Eventim AG & Co. KGaA. Verbraucher:innen beklagten, dass Eventim die Erstattung von Tickets für coronabedingt verschobene Veranstaltungen verweigere. Außerdem behielt Eventim bei ersatzlos abgesagten Veranstaltungen in nicht nachvollziehbarer Weise Gebühren ein und erstattete nicht den vollen Kaufpreis. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht München I und erstritt einen Teilerfolg.

In den vorliegenden Fällen war Eventim von den Veranstaltern mit der Rückerstattung beauftragt worden. Das Gericht bestätigt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen die Rückzahlung des vollen Kaufpreises nicht pauschal unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweigern durfte. Jedenfalls in den Fällen, in denen Eventim im eigenen Namen auf fremde Rechnung handelt (Kommissionsgeschäft), sei den Ticketkäufer:innen grundsätzlich der gesamte Ticketpreis inklusive der Vorverkaufsgebühren zu erstatten.

Die verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, die eine Rückerstattung der Vorverkaufsgebühr im Falle der Absage oder Verlegung ausschloss, benachteilige Verbraucher:innen deshalb unangemessen – zumindest bei Kommissionsgeschäften. Zudem sei die Klausel intransparent, da die Höhe der Vorverkaufsgebühren beim Ticketkauf oftmals nicht angegeben wurde.

„Wir gehen davon aus, dass in einer Vielzahl der Fälle Eventim zu Unrecht Geldbeträge einbehalten hat, statt Verbraucher:innen den gesamten Ticketpreis zurückzuzahlen“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wurde Eventim bei Veranstaltungsabsagen mit der Rückzahlung beauftragt, können Betroffene mit Verweis auf das Urteil nun Eventim zur Zahlung der ausstehenden Beträge auffordern. Das ist ein großer Erfolg.“

Das Landgericht München hält allerdings den Verweis, dass Tickets für Nachholtermine ihre Gültigkeit behalten und deswegen nicht zurückgegeben werden können, für eine zulässige Rechtsmeinung und folgt nicht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. „Wir werden diesbezüglich die Urteilsgründe prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen“, kündigt Schuldzinski an. „Nach unserer Auffassung handelt es sich bei termingebundenen Veranstaltungen um relative Fixgeschäfte, die mit dem Termin stehen oder fallen, so dass es keinen Raum für eine Vertragsanpassung gibt.“

Folgen des Urteils

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Sollten sich Verbraucher:innen jedoch aktuell in einem Rechtsstreit mit Eventim befinden, können sie auf das Urteil verweisen und Eventim anbieten, die Zahlung vom Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens abhängig zu machen“, rät Schuldzinski. „Denn bereits der Verweis auf das Urteil kann das Unternehmen zum Entgegenkommen bewegen.“ Hierzu bietet die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief an.

 

(Original-Content von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., übermittelt durch news aktuell)