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POL-GT: Pkw-Fahrer kollidiert mit Kind – Polizei sucht Unfallzeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am Freitagmorgen (02.07., 07.45 Uhr – 07.55 Uhr) kam es am Südring an der Zufahrt zum Parkplatz eines Verbrauchermarktes zu einer Kollision zwischen einem bislang unbekannten Pkw-Fahrer und einer 12-jährigen Radfahrerin. Das Mädchen befuhr den Radweg der Straße Südring in Richtung Tecklenburger Weg. Kurz vor der Kreuzung Münsterstraße beabsichtigte die 12-Jährige die Zufahrt eines Parkplatzes zu einem Verbrauchermarkt zu passieren. Ein bislang unbekannter Fahrer eines dunkelblauen Kleinwagens beabsichtigte zeitgleich den Parkplatz zu verlassen. Es kam zu einer Berührung, in deren Folge die junge Radfahrerin leicht verletzt wurde. Der Pkw-Fahrer hielt an und entschuldigte sich. Anschließend fuhren beide Verkehrsteilnehmer weiter. Erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule bemerkte das Kind größer werdende Schmerzen, so dass die Mutter benachrichtigt wurde. Bei dem Fahrer des dunkelblauen Kleinwagens mit dunklen Scheiben handelte es sich um einen ca. 50 Jahre alten Mann mit kurzen, grauen Haaren und Brille. Er war bekleidet mit einer blauen Jacke und sprach hochdeutsch. Die Polizei Gütersloh sucht Unfallzeugen. Wer kann Angaben zu dem Unfallgeschehen machen? Wer kann Hinweise zu dem bislang unbekannten Fahrer des dunkelblauen Kleinwagens geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

„Angenehm Anders Als Alle Anderen“ – Provinzial Versicherung Karl G. Redemann e.K. Harsewinkel

Angenehm Anders Als Alle Anderen“- so erleben uns unsere Kunden.

Getreu diesem Motto arbeitet unser freundliches Team zuvorkommend und wertschätzend, sodass bei allen Dingen im Zusammenhang mit Versicherungen immer genau das passiert, was Sie als Kunde von uns erwarten. Das bedeutet, dass Sie nachts beruhigt schlafen können und sich ausgeruht auf einen schönen neuen Tag freuen können.

Damit das alles professionell organisiert und verständlich funktioniert, sind wir auf allen „althergebrachten“ und modernen Kanälen für Sie erreichbar. Egal ob Sie uns besuchen, mit uns telefonieren oder sich in einer Teams-Videokonferenz beraten lassen – unsere Kundenreise in der Beratung ist für alle einfach und nachvollziehbar. Egal ob Sie als Neu- oder langjähriger Kunde mit uns in Kontakt kommen, über unseren Quickcheck sind Sie und wir schnell im Thema und können so gemeinsam schnellstens entscheiden, wie die nächsten Schritte aussehen. Sie als Kunde haben dabei mit Ihren Wünschen und Bedarf immer Vorrang.

Und ganz nebenbei: Unsere Berater sind mehrfach TÜV-Rheinland zertifiziert. Damit ist für Sie sichergestellt, dass jedes Beratungs- oder Schadenerlebnis von Ihnen als „Angenehm Anders Als Alle Anderen“ empfunden und weiterempfohlen wird.

Kommen Sie uns besuchen, klicken Sie auf unsere Homepage, liken und teilen Sie uns auf Facebook, Instagram & Co. Und geben Sie uns viele Sterne auf Google.

Wir freuen uns jetzt schon auf Sie!

Übrigens- Wir können Versicherungen 🙂

Bürgerbüro: Termine online vereinbaren

Ab sofort können Termine mit dem Bürgerbüro online vereinbart werden. Die entsprechende Terminbuchungsplattform ist auf der Startseite der Stadt unter www.harsewinkel.de hinterlegt.

Wegen der aktuell geltenden coronabedingten Zugangsbeschränkungen ist der Besuch im Bürgerbüro weiterhin nur mit Terminvereinbarung möglich. Mussten Bürger/innen bisher zur Terminanmeldung während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zum Telefonhörer greifen oder per E-Mail ihr Anliegen mitteilen, kann der Besuch jetzt jederzeit direkt und unaufwändig über die Buchungsplattform angemeldet werden: Nachdem man auf der Startseite der städtischen Website unter „Besuch im Bürgerbüro online anmelden“ auf dem Auswahlmenü sein Anliegen markiert hat, werden mit einem Klick auf das gewünschte Datum die verfügbaren Termine angezeigt.

Danach müssen nur noch die Kontaktdaten eingegeben und bestätigt werden. Alle buchungsrelevanten Informationen werden im Anschluss in einem automatisierten Verfahren an die von dem Bürger/der Bürgerin angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Muss der vereinbarte Besuch im Bürgerbüro abgesagt werden, kann er über die Bestätigungsmail auch wieder storniert werden.

Die Kontaktdaten der Bürger/innen werden für die Dauer von vier Wochen im System der Stadt gespeichert und danach automatisch gelöscht. Die hinterlegten Daten werden parallel für die von der Coronaschutz-Verordnung geforderte Kontaktnachverfolgung genutzt. Beim Besuch des Bürgerbüros nach vorheriger OnlineBuchung ist daher weder eine Anmeldung über die Luca-App noch das Ausfüllen eines Kontaktbogens erforderlich.

Akutell gelten für das Bürgerbüro folgende Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • Samstag: 10 bis 12 Uhr

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kindertagesbetreuung in der Zuständigkeit des Kreises Gütersloh: Erlass der Elternbeiträge

Aufgrund der Coronapandemie gab es in den vergangenen Monaten teilweise erhebliche Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung. Viele Eltern und Kinder waren dadurch in ihrem Alltag sehr belastet. Infolge der dadurch bedingten Einschränkungen wurde der Einzug der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für die Monate Februar, Mai und Juni 2021 bereits ausgesetzt. Die politische Entscheidung dazu war aber noch nicht getroffen. Für den Monat Januar 2021 lag der politische Beschluss bereits vor. Im Kreistag am Montag, 28. Juni, wurde nun beschlossen, dass den Eltern auch die Beiträge der Kindertagesbetreuung für die Monate Februar, Mai und Juni 2021 erlassen werden.

Der Kreis Gütersloh geht mit seinem Erlass der Elternbeiträge über das Maß hinaus, dass zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurde. Hiermit möchte und wird der Kreis Gütersloh die Eltern finanziell entlasten. Ab dem Monat Juli 2021 werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung wieder regulär eingezogen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Coronaschutzverordnung: Erleichterungen für Ferienfreizeiten

Bildquelle: minanfotos/pixabay.com
Bildquelle: minanfotos/pixabay.com

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilen mit: Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger angepasst worden. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich.

Konkret heißt das:
  • Bei Kinder- und Jugendreisen dürfen auch Gruppen von mehr als 25 jungen Menschen gemeinsam betreut werden und gemeinsame Aktivitäten ausüben. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dafür ist neben den bislang vorgeschriebenen zwei Coronatests pro Woche auch zum Ende der Reise nochmal ein gemeinsamer Test vorgesehen. Hierdurch soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen in den letzten Tagen nach der Rückkehr vermieden werden. Als Test kommen entweder kostenfreie Bürgertests oder gemeinsam vorgenommene Selbsttests infrage.
  • Bei anderen Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche dürfen ab sofort im Freien 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich. Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.

Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen). Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können. Diejenigen, die nicht wegfahren können, sollen nicht gegenüber anderen jungen Menschen, die verreisen, benachteiligt werden. Sie haben gegenüber den Älteren große Solidarität bewiesen und sich das redlich verdient. Dank der aktuell niedrigen Inzidenzahlen und den landesweit leicht verfügbaren Coronatests können wir das sehr gut verantworten.“

Jugend- und Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Wir möchten Kindern und Jugendlichen gerade jetzt in den Ferien wieder Treffen, Spaß und soziales Erleben ermöglichen. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte. Wir möchten ihnen mehr Normalität ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen. Den Trägern, die sich sehr für die Durchführung von Ferienangeboten engagieren, möchte ich für ihre Arbeit und ihr Engagement unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie danken.”

Die Regelungen des § 12 der Coronaschutzverordnung gelten für Ferienaktionen aller freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem nachfolgenden Link zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

 

(Textquelle: Land NRW)

Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen – Sonne heizt Fahrzeuginnenräume sehr schnell auf – Vorsicht auch bei milden Temperaturen

Bildquelle: Free-Photos/pixabay.com
Bildquelle: Free-Photos/pixabay.com

Trotz Warnungen wird die extreme Hitzeentwicklung im Inneren eines abgestellten Fahrzeugs immer wieder unterschätzt. Kinder und Tiere sollten daher unter keinen Umständen im Wagen zurückgelassen werden. Wie eine Studie US-amerikanischer Forscher zeigt, steigt die Temperatur im Wageninneren eines in der Sonne geparkten Fahrzeugs pro Minute im Schnitt um ein Grad Celsius. „Wer Kinder oder ein Tier im parkenden Fahrzeug lässt, setzt schon bei milden Temperaturen leichtfertig deren Gesundheit aufs Spiel. Selbst, wenn es sich nur um wenige Minuten handelt“, sagt Thorsten Rechtien, Fahrzeugexperte bei TÜV Rheinland.

Der „kurze“ Einkauf ist dafür ein typisches Beispiel: Dabei werden aus den geplanten fünf Minuten schnell mal 20. Für Kleinkinder und Tiere wird es spätestens ab 40 Grad Celsius im geschlossenen Fahrzeug lebensbedrohlich. Ein Wert, der bei 30 Grad Außentemperatur bereits nach einer halben Stunde deutlich übertroffen wird. Auch heruntergelassene Fensterscheiben oder schattigere Parkplätze ändern daran kaum etwas.

Im Notfall die Scheibe einschlagen

Entdecken Passanten Kinder oder Tiere bei sommerlichen Temperaturen in geparkten, verschlossenen Fahrzeugen, sollten sie grundsätzlich über die Notrufnummer 110 die Polizei oder die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen. Die Polizei kann versuchen, den Fahrzeughalter telefonisch zu erreichen. Zudem sollte man auch selbst versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Parkplatz eines größeren Geschäfts, könnte in diesem beispielsweise das Nummernschild ausgerufen werden. Wer eine Fahrzeugscheibe einschlägt, um den Zurückgelassenen in einer akuten Notsituation zu helfen, kann sich auf Paragraph 34 des Strafgesetzbuches berufen, den „rechtfertigenden Notstand“. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Zurückgelassenen keine Reaktionen auf Klopfzeichen zeigen. Ob der Notstand die Sachbeschädigung tatsächlich rechtfertigt, kommt aber auf den Einzelfall an. „Eventuell muss dies im Anschluss gerichtlich geklärt werden. Daher sollte man sich Zeugen dazu holen und ein Video oder Foto der Situation machen“, empfiehlt Thorsten Rechtien.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

4. Kreistagssitzung: Ergebnisse aus dem Kreistag

Am Montag, den 28. Juni, tagte der Kreistag zum letzten Mal vor den Sommerferien. Dazu begrüßte Landrat Sven-Georg Adenauer die 72 Mitglieder in der Stadthalle Gütersloh und nahm dies zum Anlass, Kreistagsmitglied Hans Schäfer von der CDU zum Geburtstag zu gratulieren. Er wurde gestern 75 Jahre alt. Auf der Tagesordnung standen 30 Themen, die zum Großteil pandemiebedingte Hintergründe hatten und über die bereits zuvor in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss beraten wurde.

So beschlossen die Mitglieder einstimmig die Schaffung einer Taskforce Pandemie mit 18 Stellen für die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh. Diese Stellen sind derzeit noch befristet, werden aber dann für den Stellenplan 2022 entfristet. Auch in der Pressestelle des Kreises soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine weitere Stelle wegen dem Aufgabenzuwachs im Bereich Internet und Social Media eingerichtet werden. Das hatten die Kreistagsmitglieder mehrheitlich beschlossen.

Unter anderem stand noch der Antrag zur finanziellen Förderung der Musikschule Halle auf der Tagesordnung. Der Kreistag hat einer zusätzlichen finanziellen Förderung in Höhe von 18.000 Euro zum Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle im vergangenen und laufenden Jahr einstimmig zugestimmt.

Auch die bereits im Fach- und Kreisausschuss vorgestellte Pflegebedarfsplanung der Abteilung Soziales wurde einstimmig beschlossen. Demnach wird es voraussichtlich in den nächsten drei Jahren keinen Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen in vollstationären im Kreisgebiet geben. Diese Bedarfsprognose bildet die Grundlage für die Erstellung der pflegerischen Angebotsstruktur entsprechend den örtlichen Anforderungen.

Die nächste Sitzung-Periode beginnt mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25. August.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Programm „Ankommen und Aufholen“ startet – Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ wird ausgeweitet

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen, stellen Bund und Land bis 2022 insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel sollen mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ vor Ort individuelle Förderangebote ermöglicht, weiteres Personal eingestellt und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisiert werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das neue Programm ‚Ankommen und Aufholen‘ sowie die Ausweitung des Landesprogramms ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ sind für Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit der Pandemie ein wichtiges Signal. Von den vielen Einschränkungen, die mit der Pandemie einhergehen, waren und sind unsere Kinder und Jugendlichen besonders betroffen. Bei vielen jungen Menschen hat der unfreiwillige Verzicht auf den Schulbesuch unübersehbare Spuren hinterlassen. Als Schul- und Bildungsministerin setze ich mich nach Kräften dafür ein, die entstandenen Lücken zu schließen, die die Pandemie bei unseren Schülerinnen und Schülern hinterlassen hat. Um ihre Bildungschancen in und nach der Pandemie zu sichern, müssen wir unseren Kindern und Jugendlichen Angebote zur gezielten Förderung machen. Daher sind die Aufholprogramme ein Zeichen an die Schülerinnen und Schüler sowie an deren Familien, dass nun ihre unterschiedlichen Bedürfnisse gezielt im Vordergrund stehen. Wir beginnen damit in diesem Sommer und geben den Schülerinnen und Schülern dann bis weit ins kommende Jahr die nötige Zeit, um von den Aufholprogrammen zu profitieren.“

Nordrhein-Westfalen setzt bei „Ankommen und Aufholen“ auf ein Konzept mit zusätzlichem Personal („Extra-Personal“) und zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Schulen („Extra-Geld“). Alle Maßnahmen werden vorrangig so angelegt sein, dass sie bei den Schulen oder direkt bei den Schülerinnen und Schülern ansetzen.

Extra-Personal
Beim „Extra-Personal“ für Schulen können sich Lehrkräfte und andere Professionen für die Dauer des Programms über ein Internetportal bewerben, um Schülerinnen und Schüler beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu unterstützen. Dies kann insbesondere durch selbständige Förderung und Betreuung von Klassen und Gruppen, durch Unterstützung von Lehrkräften im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Auch Mehrarbeit von Bestandspersonal wird zu diesen Zwecken möglich sein. Die anderen Professionen unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.

Zulässig sind sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind. Für andere Professionen kommen grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschlüssen im Bereich Soziale Arbeit in Betracht.

Auch der OGS-Bereich und der Bereich der gebundenen Ganztagsförderschulen (Klassen 1 bis 10) soll durch die Weiterentwicklung des „OGS-Helferprogramms“ personell unterstützt werden. Durch zusätzliche Personalmaßnahmen soll die pädagogische Arbeit in der OGS sinnvoll ergänzt werden, z.B. durch weitere Angebote oder unterstützende Tätigkeiten in der OGS. Dazu werden den Schulträgern zusätzliche Mittel zur personellen Stärkung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung gestellt.

Extra-Geld
Neben einer personellen Verstärkung sollen die Schulen vor Ort mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Programm „Ankommen und Aufholen“ („Extra-Geld“) im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler auch finanziell unterstützt werden:

  1. durch Budgets für die Schulträger
  2. Budgets direkt für die Schulen
  3. durch Bildungsgutscheine zur individuellen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

In der Maßnahme „Extra-Geld“ erhalten die Schulträger Budgets als fachbezogene Pauschalen mit dem Ziel, die Schulen vor Ort konkret zu unterstützen. Auch die Ersatzschulträger werden entsprechend berücksichtigt.

Die Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern. Diese können als fachliche Förderangebote in Kleingruppen an Schulen stattfinden (Beispiele: Angebote von Nachhilfeinstituten, Volkshochschulen, andere Bildungsanbieter, Stiftungen, Vereine etc.).

Schulscharfe Budgets werden bereitgestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Beispiele hierfür können sein: Der Besuch außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken, Anschaffung von Fördermaterialien, Anschaffung von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch die Förderung durch „Schüler helfen Schülern“. So werden alle Schulen aller Schulformen erreicht.

Durch die Schulträger werden den Schulen Bildungsgutscheine bereitgestellt. Im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte werden sie an einzelne Schülerinnen und Schülern vergeben, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Diese können bei externen Anbietern (Nachhilfeinstituten) eingelöst werden.

Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ tritt neben dem reinen Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ ein weiteres Programm hinzu: Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 geschlossen. Aus der Säule I „Abbau von Lernrückständen“ stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung. Die finanziellen Mittel des Programms „Ankommen und Aufholen“ kommen mit je 215 Millionen Euro zu gleichen Teilen von Bund und Land.

Das erst in der vergangenen Woche auf Bundesebene endgültig beschlossene Programm wird derzeit im Ministerium für Schule und Bildung unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Landesprogramms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt, so dass es wirkungsvolle und treffsichere Antworten auf die vielfältigen pandemiebedingten Herausforderungen ermöglicht.
Zu allen Maßnahmen des Programms „Ankommen und Aufholen“ werden die Schulen und die Schulträger zeitnah zum Start in das Schuljahr 2021/2022 die notwendigen Informationen per SchulMail sowie unter https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen erhalten.

Extra-Zeit zum Lernen in NRW – Landesprogramm wird ausgeweitet
Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits am 9. März 2021 das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stehen bis zum Ende der Sommerferien 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Das Land wird die Gesamtfördersumme auf bis zu 60 Millionen Euro bedarfsgerecht erhöhen. Insgesamt sind im Zeitraum seit dem 9. März 2021 bis zum Stichtag vom 29. Juni 2021 bereits Mittel in Höhe von mehr als 10,3 Millionen Euro für über 5.300 Gruppen und über 200 Individualmaßnahmen bewilligt worden. Damit hat sich der Betrag der bewilligten Mittel innerhalb der vergangenen vier Wochen fast verdoppelt (Stichtag vom 31. Mai 2021: rund 5,2 Millionen Euro). Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der bewilligten Maßnahmen in den Sommerferien stattfinden wird und die Höhe der Mittelbewilligung das starke Engagement der Maßnahmenträger für die Ferienzeit sichtbar macht.

Gemeinschaft erleben – Extra-Zeit in den Jugendherbergen in NRW
Bereits in diesem Sommer wird das ausgeweitete Extra-Zeit Programm des Landes in Kooperation mit dem Deutschen Jugendherbergswerk ein ganz spezielles Ferienangebot unterbreiten. Das Land bietet zunächst noch begrenzte Ferienangebote an, die Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 14 Jahren eine kostenlose Teilnahme an einem attraktiven Freizeitprogramm ermöglichen, das naturnahe Gemeinschaftserlebnisse mit Lernangeboten verbindet.

Extra-Zeit für Bewegung
Hinzu kommt darüber hinaus die „Extra-Zeit für Bewegung“. Diese zielt darauf ab, pandemiebedingte Bewegungsdefizite der Schülerinnen und Schüler zu kompensieren. Die „Extra-Zeit für Bewegung“ setzt inhaltliche Schwerpunkte in den verschiedenen Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Schulsports, z.B. Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik usw. Sie wird bis zum Ende des Jahres 2022 mit einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro vom Landessportbund in Kooperation mit Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt.

„Die Landesregierung setzt das Bundesprogramm konsequent um und setzt mit den eigenen finanziellen Mitteln ein klares Zeichen. Die Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie für unsere Kinder und Jugendliche ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Unsere Aufgabe ist es, die negativen Erfahrungen für die Kinder und Jugendlichen aus den vergangenen Monaten auszugleichen. Die Landesregierung wird die kommenden Monate weiter konsequent nutzen, um mit den Aufholprogrammen und weiteren Maßnahmen den Folgen der Pandemie entschieden entgegenzuwirken“, so Ministerin Gebauer abschließend.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Klimageräte im Test: Welche Geräte empfehlenswert sind

Wenns heiß wird, sind Klimageräte oft der letzte Ausweg und sie versprechen schnelle Abkühlung für überhitzte Wohnungen. Die Stiftung Warentest hat 20 Klimageräte getestet, darunter 10 Monoblöcke und 10 Splitgeräte zu Preisen von 246 bis 2840 Euro. Sie kommen unter anderem von Daikin, Mitsubishi, AEG, Comfee und Toshiba.

Die erste Entscheidung lautet immer: Monoblock oder Splitgerät? Die mobilen Monoblöcke lassen sich überall in der Wohnung aufstellen und pusten die Wärme durch einen Abluftschlauch aus dem Fenster. Doch dadurch strömt auch permanent warme Luft von draußen rein und mindert den Kühleffekt. Splitgeräte kommen ohne einen Abluftschlauch aus. Sie bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät und müssen von einem Kälteklimafachbetrieb installiert werden. Ein Klima-Splitgerät kühlt Räume schneller und braucht weniger Strom, dafür ist es deutlich teurer.

Der Testsieger von Daikin braucht fürs Kühlen nur etwa sechs Minuten. Ein Monogerät von De’Longhi erreichte die Zieltemperatur erst nach einer Dreiviertelstunde. Die guten Geräte im Test sind Splitgeräte, sie kosten mehr als 2000 Euro. Dazu kommen Kosten für Installation und Entsorgung. Von den Monoblöcken kann die Stiftung keinen empfehlen. Gerade noch passabel kühlt das ausreichende AEG-Gerät für 500 Euro.

Der Test Klimageräte und ist online unter www.test.de/klimagerate abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Verkehrsunfall – drei Verletzte

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (HL) – Am frühen Samstagmorgen, um etwa 03:55 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall in Harsewinkel, bei dem drei Personen teilweise schwer verletzt wurden. Zuvor hatte ein 22-jähriger Mann aus Halle/W. mit seinem Kleinkraftrad den Rad-/ Gehweg einer Parkanlage zwischen Lindenweg und Erlenweg in Harsewinkel befahren. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich neben dem Fahrzeugführer ebenfalls ein 16 Jahre altes Mädchen, sowie ein 17-jähriger Junge aus Harsewinkel auf dem Kleinkraftrad. Im Verlauf des Verbindungsweges kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer dortigen Straßenlaterne. Eine Person wurde leicht, zwei Personen schwerverletzt. Es bestand jedoch keine Lebensgefahr. Mittels alarmierter Rettungswagen wurden die Verletzten in umliegende Krankenhäuser transportiert. Das Kleinkraftrad wurde bei dem Verkehrsunfall stark beschädigt und war in der Folge nicht mehr fahrbereit. Der entstandene Sachschaden wird auf 2.000 Euro geschätzt. Polizeiliche Ermittlungen bezüglich der Unfallursache dauern an.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell