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BÖCKSTIEGEL: Wir machen Ihre Brillen fit für den Sommer – kostenlose Inspektion & garantierter Bonus beim Kauf einer neuen Brille

Ihre Lieblingsbrille von BÖCKSTIEGEL begleitet Sie durch den Tag, durch besondere Zeiten und bei allen sommerlichen Outdoor-Aktivitäten. Sie suchen Ihre Brille nach gewissen Kriterien aus oder Sie finden sie einfach zufällig. Das Modell, das nicht rutscht und Sie beim Blick in den Spiegel immer lächeln lässt. Oft sind es die Details, die eine bestimmte Sache oder ein Ereignis erst zu etwas Besonderem machen – auch die Lieblingsbrille!

Aus diesem Grund machen wir bei BÖCKSTIEGEL Ihre Brillen mit einer kostenlosen Inspektion fit für den Sommer! Bringen Sie diese einfach mit in unser Geschäft in der Münsterstraße. Während Sie durch unsere aktuellen Kollektionen stöbern, übernehmen wir gerne einen Check Ihrer Lieblingsbrille sowie Ihrer Sonnen- und Reservebrille. Denn wir lieben unser Handwerk und prüfen in unserer eigenen Meisterwerkstatt Ihre Brillen bis ins kleinste Detail. Und wenn Sie während des Stöberns ein neues Lieblingsstück finden sollten, dann können Sie sich sicher sein, dass wir bei BÖCKSTIEGEL Ihnen beim Kauf einer neuen Brille bis zum 10 Juli einen satten Bonus garantieren.

Kommen Sie doch einfach vorbei oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin mit uns – wir bei BÖCKSTIEGEL freuen uns auf Sie!

Kreistag: Letzte Sitzung vor der Sommerpause – 30 Tagesordnungspunkte

Kreistagsitzung
Kreistagsitzung

Am Montag, 28. Juni, kommen die 72 Mitglieder (plus Landrat) des Kreistags Gütersloh zu ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Der Zeit geschuldet stehen zahlreiche coronabedingte Themen auf der Tagesordnung, so etwa die künftige Personalausstattung des Coronamanagements der Abteilung Gesundheit und die damit verbundene Schaffung der Taskforce Pandemie mit 18 unbefristeten Stellen. Aber auch eine einmalige Zahlung an die Musikschule Halle, um die pandemiebedingten finanziellen Fälle auszugleichen. Im Kreistag steht für viele Themen die dritte Lesung an – sie sind zuvor in den Fachausschüssen und anschließend im Kreisausschuss beraten worden. Das gilt beispielsweise auch für die verbindliche Pflegebedarfsplanung und die Vergabe des Heimatpreises. Der vom Land NRW finanzierte Heimatpreis soll, so die Vorberatungen, 2022 kreisweit ausgeschrieben werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Lebensmittelkennzeichnung: Was hinter dem Nutri-Score steckt

Immer mehr Anbieter kennzeichnen ihre Eigenmarken mit dem Nutri-Score – bislang beispielsweise Aldi, Rewe oder Lidl. Die Anbieter drucken ihn auf die Frontseite ihrer Produkte, damit Kunden auf einen Blick die Nährwerteigenschaften erfassen. Die Lebensmittelexperten der Stiftung Warentest erläutern auf test.de, wie die Lebensmittelampel berechnet wird und was die Vor- und Nachteile dieser Kennzeichnung sind.

Für die ernährungsphysiologische Einordnung von Lebensmitteln verrechnen die Anbieter günstige und ungünstige Nährstoffe. Negativ zu Buche schlagen ein hoher Energiegehalt, Zucker, gesättigte Fettsäuren und der Salzbestandanteil Natrium. Dafür gibt es jeweils eine bestimmte Punktzahl – von 0 (optimal) bis 40 (schlecht). Für vorteilhafte Ballaststoffe, Eiweiß, Obst, Gemüse und Nüsse werden wieder Punkte abgezogen – von 0 (nichts vorhanden) bis 15 (viel vorhandene Nährstoffe). Je niedriger das Gesamtergebnis, desto besser. Es bestimmt, welcher Buchstabe hervorgehoben wird.

Der Nutri-Score ordnet den ernährungsphysiologischen Wert eines Lebensmittels verständlicher und schneller ein als die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Der Nachteil: Manche positiven Eigenschaften wie Omega-3-Fettsäuren und Vitamine fließen nicht in die Bewertung ein. Der Nutri-Score gibt auch keinen Überblick über den gesamten Nährstoffgehalt und die Kennzeichnung wird einigen nicht verarbeiteten Lebensmitteln nicht gerecht. Ein Label wie der Nutri-Score eignet sich daher vor allem für komplex zusammengesetzte und stark verarbeitete Lebensmittel.

Der Artikel zum Nutri-Score findet sich online unter www.test.de/nutriscore.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Autorenlesung im Klostergarten war für die Schülerinnen und Schüler der Marienschule ein tierisch witziges Vergnügen – Förderverein sucht Unterstützer

Im Klostergarten: (v. l.) Christian Tielmann (Autor), Andre Fechtelkord (1. Vorsitzender Förder- und Betreuungskreis Marienschule Marienfeld e. V.), Leonhard Sieweke (Klostergärtner) und Agnes Kasselmann (Leiterin der öffentlichen Bücherei Marienfeld).
Im Klostergarten: (v. l.) Christian Tielmann (Autor), Andre Fechtelkord (1. Vorsitzender Förder- und Betreuungskreis Marienschule Marienfeld e. V.), Leonhard Sieweke (Klostergärtner) und Agnes Kasselmann (Leiterin der öffentlichen Bücherei Marienfeld).

Familie Streuner sucht einen Menschen, hieß es am Dienstag im Klostergarten Marienfeld. Der Kinder- und Jugendbuchautor Christian Tielmann sorgte mit seiner Lesung für ein tierisch witziges Vergnügen und viel Begeisterung bei den Schülerinnen und Schülern des 4. Jahrgangs der Marienschule. Die Lesung, die von der öffentlichen Bücherei Marienfeld und dem Förder- und Betreuungskreis Marienschule Marienfeld e. V. für die Abschlussklassen organisiert wurde, war nach den vielen pandemiebedingten Entbehrungen ein wahres Highlight für die Kinder, die neugierig und mit strahlenden Gesichtern der Geschichte rund um die Familie Streuner lauschten. Das Kinderbuch von Christian Tielmann mit Bildern von Meike Töpperwien eignet sich zum Vor- und Selberlesen – und als spielerischer Einstieg, um mit Kindern über Flucht, Vertreibung und Rassismus zu sprechen. Im Klosterhof sorgte die Geschichte darüber hinaus für ein gemeinschaftliches Erlebnis als Schulklasse und als soziale Gruppe. Ein Lichtblick nach den langen und stark kontaktbeschränkten Corona-Monaten, in denen solche ziemlich normal erscheinenden Erlebnisse für die Kinder größtenteils unmöglich waren.

Der Förder- und Betreuungskreis Marienschule Marienfeld e. V. unterstützt die Schule dabei, allen Schülerinnen und Schülern attraktive und vielfältige Angebote zu ermöglichen und als Träger der Randstundenbetreuung hilft er bei der abwechslungsreichen Gestaltung der unterrichtsfreien Vormittagsstunden. Die Organisation der musikalischen Bildung in Form einer angebotenen Bandklasse wird ebenso unterstützt wie die Realisierung von verschiedenen Anschaffungen und Projekten, wie zum Beispiel der zurückliegenden Autorenlesung, der Aktion „Mein Körper gehört mir“, Technik-Türme, Schulhofverschönerungen oder die Finanzierung von Ausflügen und Zoobesuchen. Zumindest sofern es die finanziellen Mittel und die allgemeine Situation zulassen.

Viele zusätzliche Einnahmequellen wie der Sponsorenlauf, das Einschulungscafé, Waffelverkäufe bei lokalen Veranstaltungen und Schulfesten fielen zuletzt einfach weg. Die finanziellen Mittel für die vom Förderverein unterstützten Maßnahmen setzten sich aber aus Landesmitteln, städtischen Förderungen sowie aus Mitglieds- bzw. Elternbeiträgen und Spenden zusammen. Aus diesem Grund würde man sich freuen, bald neue Mitglieder und Förderer im Förderkreis begrüßen zu dürfen. Auch Einzelspenden wären sehr hilfreich und im Sinne der Kinder der Marienschule wahnsinnig gerne gesehen. Interessenten erhalten unter foerderverein.randstunde@gmail.com weitere Informationen und alternativ dürfen die Organisatoren selbstverständlich auch gerne persönlich angesprochen werden.

Förder- und Betreuungskreis Marienschule Marienfeld e.V.

Klosterstraße 11

33428 Marienfeld

 

  1. Vorsitzender Andre Fechtelkord
  2. Vorsitzender Axel Schillenkamp
  3. Vorsitzende Stefanie Landwehr

Kassiererin Alexandra Hülsmann

Schriftführerin Heike Thiede

Beisitzer/in Judith Hecker, Stephan Graute, Andree Kröger

Das Heimatmuseum Marienfeld startet am 4. Juli mit der Sonderausstellung „Tsingtau“ in die Saison

Am 04.07.2021 startet das Heimatmuseum Marienfeld in die diesjährige Saison, aufgrund des zusätzlich benötigten Personals durch Corona und der Sonderausstellung „Tsingtau“ zunächst mit weniger Terminen als üblich. Auch der traditionelle Aktionstag muss aus den bekannten Gründen in diesem Jahr ausfallen.

Das Heimatmuseum Marienfeld wird an folgenden Terminen geöffnet sein:

Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat bis Einschließlich Oktober, im August am 1. und 4. Sonntag, das Backhaus hat an jedem 1. Sonntag im Monat geöffnet. Hier die einzelnen Termine:

  • 04.07.2021 / 11:00 Uhr Eröffnung der Tsingtau-Ausstellung und um 14:00 Uhr Eröffnung der Museumssaison mit Vorführungen im Backhaus
  • 18.07.2021 / 14:00 Uhr Öffnung Museumsbetrieb
  • 01.08.2021 / 14:00 Uhr Öffnung Museumsbetrieb und Vorführungen im Backhaus
  • 22.08.2021 / 14:00 Uhr Öffnung Museumsbetrieb
  • 05.09.2021 / 14:00 Uhr Öffnung Museumsbetrieb und Vorführungen im Backhaus
  • 19.09.2021 / 14:00 Uhr Öffnung Museumsbetrieb
  • 03.10.2021 / 14:00 Uhr Öffnung Museumsbetrieb und Vorführungen im Backhaus
  • 17.10.2021 /14:00 Uhr Öffnung Museumsbetrieb und Vorführungen im Backhaus (Saisonabschluss)

 

(Text- und Bildquelle: Heimatmuseum Marienfeld e.V.)

Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung bis 8. Juli

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021. Die verantwortungsvollen Öffnungen waren angesichts der sinkenden Inzidenzen und der positiven Entwicklung des Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen möglich geworden. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung erfolgen erste weitere Anpassungen etwa hinsichtlich der Maskenpflicht bei der Nutzung von Sitzplätzen in Bibliotheken oder bei der Aufhebung der Testpflicht bei Proben von Laienmusikern im Freien oder auf Ausflugsschiffen. Die Änderungen treten am Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft.

Damit sind grundsätzlich fast alle Angebote und Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wieder zulässig. Dies gilt gerade auch für die wichtigen Freizeitangebote und etwa Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche in den kommenden Sommerferien. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten. Und: Testpflichten bleiben bei bestimmten Angeboten bestehen, um die Öffnungen abzusichern.

Minister Laumann: „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nach wie vor erfreulich, obwohl in unserem Land seit den letzten Änderungen der Coronaverordnungen schon wieder fast alles möglich ist. Wir müssen aber nach wie vor wachsam sein: Mit Blick auf die Delta-Variante und die Entwicklung in anderen Ländern wollen wir die nächsten zwei Wochen beobachten, bevor wir über mögliche weitergehende Anpassungen entscheiden. Das entspricht unserem bewährten Weg, unser Land mit verantwortungsvollen Schritten in die Normalität zurückzuführen.“

Die Regelungen im Überblick:
Seit dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt ab 25. Juni 2021 auch für Sitzplätze in Bibliotheken.

Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden. Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen (1 Person je 10 statt bisher 20 qm) zugelassen werden können.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem diesem Link zu finden.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Seit 2015 wurden deutlich mehr Schutzsuchende in Deutschland geboren

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com
  • Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Vergleich zu den fünf Jahren vor 2015 hat sich die Zahl mehr als versechsfacht
  • Zwischen 2015 und 2019 wurden pro Jahr durchschnittlich 27 200 Neugeborene mit Schutzstatus registriert
  • Anstieg an neugeborenen Schutzsuchenden steht in direktem Zusammenhang mit der erhöhten Zuwanderung zwischen 2014 und 2016

Von 2015 bis 2019 kamen jährlich im Durchschnitt 27 200 Kinder in Deutschland als Schutzsuchende zur Welt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilt, hat sich die Zahl damit seit dem Jahr 2015 deutlich erhöht. In den fünf Jahren vor 2015 wurden durchschnittlich 4 400 Neugeborene mit Schutzstatus registriert. Grundlage dieser Berechnung ist eine Sonderauswertung zu den Geburtsjahrgängen 2010 bis 2019 aus dem Ausländerzentralregister.

Das Aufenthaltsrecht von ausländischen Kindern, die in Deutschland geboren werden, hängt zunächst von ihren Eltern ab. Daher steht der sprunghafte Anstieg an neugeborenen Schutzsuchenden auch in direktem Zusammenhang mit der erhöhten Zuwanderung von zumeist jungen Schutzsuchenden zwischen 2014 und 2016. In diesem Zeitraum hat sich allein die Zahl der Frauen im Alter von 15 bis unter 50 Jahren unter den Schutzsuchenden von 149 000 auf 324 000 mehr als verdoppelt. Trotz insgesamt wieder rückläufiger Zahlen seit dem Jahr 2016 ist aufgrund der jungen Altersstruktur der Schutzsuchenden auch in den nächsten Jahren noch mit einer erhöhten Zahl von Kindern zu rechnen, die in Deutschland als Schutzsuchende geboren werden.

Ein Drittel der neugeborenen Schutzsuchenden mit syrischer Staatsangehörigkeit

Insgesamt wurden von Anfang 2010 bis Ende 2019 rund 158 000 neugeborene Schutzsuchende registriert. Sie hatten zumeist die syrische (33 %), irakische (11 %), afghanische (10 %) oder nigerianische (6 %) Staatsangehörigkeit. In 6 % der Fälle war die Staatsangehörigkeit noch ungeklärt. Knapp die Hälfte der neugeborenen Schutzsuchenden wurden aufenthaltsrechtlich in eine unsichere Situation mit einem noch offenen Schutzstatus (36 %) oder einem abgelehnten Schutzstatus (14 %) geboren. Die andere Hälfte hatte kurz nach der Geburt einen befristet anerkannten Schutzstatus.

Ende 2019 waren 497 000 minderjährige Schutzsuchende in Deutschland registriert

Ende 2019 waren im Ausländerzentralregister insgesamt rund 1,8 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, darunter 497 000 Minderjährige. Knapp 150 000 oder 30 % der minderjährigen Schutzsuchenden wurden in Deutschland geboren. Ende 2016 hatte dieser Anteil noch bei 17 % gelegen.

Methodische Hinweise

Geburten werden im Ausländerzentralregister teilweise mit Verzögerung erfasst. In der Sonderauswertung wurden alle bis Ende 2020 registrierten Geburten mit Geburtsdatum zwischen 2010 und 2019 betrachtet. Die angegebenen Geburten wurden zu rund 81 % noch im gleichen Jahr, zu 18 % im Folgejahr und zu einem Prozent nach zwei Jahren oder später erfasst. Die Angaben für 2019 wären demnach noch als ungefähr ein Prozent zu gering einzuschätzen.

Im Rahmen der Sonderauswertung gilt ein neugeborenes Kind als schutzsuchend, wenn spätestens im Jahr nach der Registrierung der Geburt auch die Erfassung eines entsprechenden Schutzstatus erfolgt. Kinder, deren Schutzstatus später registriert wird oder die ein anderes Aufenthaltsrecht erhalten, werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind Kinder, die sich zum jeweiligen Auswertungsstichtag (31. Dezember) nicht mehr Deutschland aufhalten, nicht in den Ergebnissen enthalten.

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Zu ihnen zählen Personen,

a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),

b) denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),

c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Weitere Informationen zu Schutzsuchenden in Deutschland finden Sie auf unserer Themenseite. Internationale Daten zum Weltflüchtlingstag liefert das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR).

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens können ab Samstag einen Termin in den Impfzentren vereinbaren

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren können ab Samstag, 26. Juni 2021, einen Impftermin in den nordrhein-westfälischen Impfzentren vereinbaren. Das hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute in Düsseldorf bekanntgegeben. Damit entfällt in den Impfzentren die aktuell noch gültige Schwerpunktsetzung auf Personen über 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen. So können nun auch die Menschen, die schon lange auf Termine für ihre Erst- und Zweitimpfung gewartet haben, endlich einen Impftermin erhalten.

„Nach dem Ende der Priorisierung war es mir wichtig, mit einem Sonderkontingent insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen noch einmal ein spezielles Impfangebot zu machen. Die aktuellen Rückmeldungen zeigen nun, dass der Bedarf nach Terminen bei diesen Personen offenbar weitgehend gedeckt ist. Daher haben wir nun beschlossen, die Möglichkeit zur Terminbuchung in den Impfzentren ab Samstag für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen zu öffnen“, erklärt Laumann.

Zugleich weist er darauf hin, dass aufgrund der Begrenztheit der verfügbaren Impfstoffe nicht alle Impfwilligen unmittelbar in den nächsten Tagen einen Termin erhalten können: „Wir öffnen die Terminbuchungsmöglichkeiten für alle. Aber wir haben nach wie vor nicht sofort Impfstoff für alle. Aber: Bis Ende Juli werden alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens mindestens einmal gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sein können“, so Laumann.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Impftermin in den Impfzentren erhalten möchten, können ab Samstag, 26. Juni, 8.00 Uhr Impftermine über die bereits bekannten Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil ( (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Das Ministerium weist darüber hinaus darauf hin, dass Kinder im Alter von 12 bis unter 16 Jahren, für die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen wird (beispielsweise wegen einer Vorerkrankung), beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt ein Impfangebot erhalten.

Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne rückt zugleich auch das Ende der Impfzentren in ihrer jetzigen Form näher. Laumann: „Die Zahlen verdichten sich: Aktuell ist von einer Impfbereitschaft von rund 80 Prozent in der nordrhein-westfälischen Bevölkerung auszugehen. Bis Ende Juli können alle impfwilligen Personen mindestens die erste Impfung erhalten haben. Bis Ende September 2021 werden dann bei ihnen auch die Zweitimpfungen abgeschlossen sein. Das Impfgeschehen kann dann von den Impfzentren regelhaft in die Arztpraxen übergehen. Daher gehe ich Stand heute davon aus, dass die Impfzentren zum 30. September 2021 schließen werden.“

Ab Oktober werde es in den Arztpraxen zunächst nur noch vereinzelte Impfungen für Spätentschlossene, Genesene oder für Personen, die aus anderen Gründen nicht vorher geimpft werden konnten, geben müssen. Zu der Frage, ob und wann in den nächsten Monaten gegebenenfalls Auffrischungsimpfungen nach der zweiten Impfung, beziehungsweise Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson notwendig werden, gebe es hingegen noch keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis. Doch auch nach dem Ende der Impfzentren soll es verlässliche Strukturen geben, um im Bedarfsfall schnell wieder Impfungen durchführen zu können: „Wir erarbeiten derzeit die notwendigen Konzepte, damit auch nach dem 30. September 2021 in den Kreisen und kreisfreien Städten die Koordination von Impfungen sichergestellt ist. Auch nach diesem Zeitpunkt muss gewährleistet sein, dass mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen oder in sozial benachteiligten Stadtteilen, in denen die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise seltener über die Ärzteschaft erreicht werden, schnell und erfolgreich umgesetzt werden – zum Beispiel, wenn Auffrischungsimpfungen notwendig werden sollten“, erklärte Laumann.

Der Gesundheitsminister zog zugleich eine Bilanz der beeindruckenden Arbeit in den Impfzentren: Bislang wurden alleine durch die Impfzentren gut 9,5 Millionen Impfungen durchgeführt (inklusive Impfungen durch mobile Teams und in Krankenhäusern). Bis zum Ende der Laufzeit im September werden voraussichtlich noch einmal mehr als fünf Millionen Impfungen dazukommen. „Die Kreise und kreisfreien Städte, die Kassenärztlichen Vereinigungen und natürlich vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort in den Impfzentren tätig sind, leisten eine großartige Arbeit. Wenn man bedenkt, wie es gelungen ist, innerhalb kürzester Zeit und trotz begrenzter Mengen an Impfstoff eine so gut funktionierende Struktur aufzubauen, ringt mir das großen Respekt ab. Ich danke allen, die daran beteiligt waren und sind“, so Laumann abschließend.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Klimapilgerweg 2021: Jetzt anmelden und mitmachen!

Jeder und jede ist eingeladen, sich den Klimapilgernden anzuschließen und den ganzen Weg oder nur ein Stück mitzupilgern. Foto. KarolaWiedemann/Klimapilgerweg
Jeder und jede ist eingeladen, sich den Klimapilgernden anzuschließen und den ganzen Weg oder nur ein Stück mitzupilgern. Foto. KarolaWiedemann/Klimapilgerweg

Die Klimapilgernden machen sich nach alter Tradition auf Schusters Rappen auf ihren langen Weg durch Deutschland und Europa und setzen dabei ein starkes Signal für mehr Klimaschutz und mehr Klimagerechtigkeit. Denn die drohende Klimakatastrophe fordert die Weltgemeinschaft heraus. Nur im weltweiten und internationalen Zusammenwirken lässt sie sich noch verhindern. Klimagerechtigkeit wird und muss dabei eine zentrale Rolle spielen. Die Umweltenzyklika Laudato si‘ von Papst Franziskus zeigt eindrucksvoll, wie die soziale und die ökologische Frage zusammen hängen und dass sie zusammen zu betrachten, zu lösen sind.
Die beiden großen Kirchen und deren Hilfswerke können mit ihren weltumspannenden Netzwerken und den vielen engagierten Menschen dazu maßgeblich beitragen.

Vor diesem Hintergrund wurde mit der Weltklimakonferenz in Paris 2015 der erste Ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit ins Leben gerufen. 2021 findet er zum fünften Mal statt.

Am 14. August 2021 startet der 5. Ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit im polnischen Zielona Góra unter dem Titel ‚Geht doch! Ökumenischer Pilgerweg für Klimagerechtigkeit‘. Schwerpunktthemen des 5. Ökumenischen Pilgerwegs für Klimagerechtigkeit sind die Mobilitätswende und die Agrar- und Ernährungswende.
Der Klimapilgerweg 2021 verbindet die Weltklimakonferenz 2018 in Katowice (Polen) mit der diesjährigen Weltklimakonferenz in Glasgow (Schottland). Die Klimapilgernden ziehen auf ihrem Weg von Polen durch Deutschland, die Niederlande und England nach Schottland unter anderem durch folgende Städte: Zielona Góra – Forst (Lausitz) – Cottbus – Leipzig – Halle (Saale) – Göttingen – Detmold – Bielefeld – Münster – Enschede – Amersfoort – IJmuiden – Newcastle-upon-Tyne – Edinburgh – Glasgow. Am 29. Oktober 2021 erreichen sie nach 77 Etappen und 1.450 Kilometern Glasgow.

Dauerpilgernde aus ganz Deutschland laufen die ganze Strecke auf dem Festland und in Großbritannien zu Fuß. Den Kanal überqueren sie mit der Fähre.
Ihnen schließen sich auf Teiletappen Einzelpersonen, Schulklassen oder auch andere Gruppen an und verleihen damit dem Anliegen zu mehr Klimaschutz und Klimagerechtigkeit noch mehr Gewicht.

Alle sind herzlich eingeladen, allein oder mit einer Gruppe, mitzupilgern, gerne auch nur ein kurzes Stück des Wegs. Die vor Ort jeweils gültigen Corona-Schutzmaßnahmen werden selbstverständlich beachtet.

Der 5. Ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit ist ein überregionales Projekt kirchlicher Hilfswerke (Brot für die Welt, Misereor, Missio, Renovabis, Adveniat, Sternsinger), katholischer Bistümer und evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Er führt an Orten vorbei, an denen die Gefährdung der Umwelt noch deutlich zutage tritt, aber auch an Orten, die Lösungen für nachhaltige Entwicklung zeigen. Vor Ort und in den Gemeinden am Weg werden Begegnungen und thematische Veranstaltungen organisiert.

Der 5. Ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit steht unter der Schirmherrschaft von

Anmeldung und mehr Informationen zum 5. Ökumenischen Pilgerweg für Klimagerechtigkeit gibt es im Internet unter www.klimapilgern.de, bei Facebook, Instagram und auf dem YouTube-Kanal „Geht doch! – Klimapilgern“.

 

(Text- und Bildquelle: Karola Wiedemann – Öffentlichkeitsreferentin Klimapilgerweg)

Geplante Kräfteverteilung 2021: Mehr Personal für alle Polizeibehörden in NRW

NRW-Innenminister Herbert Reul - ©IM NRW/Jochen Tack
©IM NRW/Jochen Tack

In Nordrhein-Westfalen dürfen voraussichtlich alle 47 Kreispolizeibehörden mit mehr Personal zum 1. September 2021 rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr werden knapp 600 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Neben 500 Regierungsbeschäftigten können drei Viertel aller Behörden auch mit mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (insgesamt: 100) planen. Keine Behörde muss einen Stellenrückgang in Kauf nehmen. Das geht aus dem Entwurf zur Belastungsbezogenen Kräfteverteilung des Innenministeriums für das Jahr 2021 hervor.

„Wir haben unmittelbar nach meinem Amtsantritt damit begonnen, mehr Polizistinnen und Polizisten auszubilden. Dadurch gewinnt die Polizei endlich mehr Beamtinnen und Beamte – und zwar mehr als in den Ruhestand gehen. Die Trendwende ist geschafft“, sagte Innenminister Herbert Reul.

Mit 116 neuen sogenannten Sockelstellen erhält der Bereich Cyberkriminalität den mit Abstand größten Zuwachs. Weitere Stellen werden zugeteilt für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen (+ 34 Stellen), der Clan-Kriminalität (+ 31), für die Online-Sachfahndung (+ 31) und für den Kampf gegen die Politisch motivierte Kriminalität Rechts (+ 22). Ebenfalls mehr Personal gibt es zum Beispiel für 3D-Tatortscanner (+ 16).

Der Personalzuwachs ist zurückzuführen auf ein deutliches Plus bei den Einstellungen der Polizeibeamten und Regierungsbeschäftigten in jüngster Zeit. Die Zahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter wurde in den vergangenen vier Jahren sukzessive von jährlich 2.000 auf aktuell 2.660 erhöht. Außerdem wurden seit 2017 jedes Jahr zusätzlich 500 Regierungsbeschäftigte eingestellt, mittlerweile insgesamt mehr als 2000. Sie entlasten die Polizistinnen und Polizisten unter anderem von Verwaltungsaufgaben und stellen einen enormen Zugewinn für die operative Aufgabenwahrnehmung dar. Durch die massiven Investitionen in zusätzliche Stellen wird sich die Personalsituation der Polizei in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren weiter verbessern. Die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten steigt bis 2024 voraussichtlich von derzeit rund 40.000 auf über 41.000.

Die endgültige Stellenverteilung wird am 1. September 2021 feststehen, wenn die Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihre Abschlussprüfungen absolviert haben. Das Prinzip der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung wurde zuletzt 2018 zwischen dem nordrhein-westfälischen Innenministerium und Vertretern von Behörden, Personalvertretungen und Gewerkschaften überarbeitet und ist seitdem Grundlage für die Verteilung der Kräfte. Wesentliches Kriterium für die Personalzuteilung ist die Arbeitsbelastung vor Ort, die sich aus dem Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen ergibt. Daneben werden auch besondere Schwerpunkte in der Polizeiarbeit berücksichtigt.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)