LANTA-Banner
Start Blog Seite 621

1.000 Schulen in Nordrhein-Westfalen Teil des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“

NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Gemeinschaftsgrundschule Thune in Paderborn wird heute (15. Juni 2021) als 1.000. Schule in Nordrhein-Westfalen Teil des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer gratuliert und würdigt das Engagement der teilnehmenden Schulen: „Schulen sind Orte des Lernens und der Begegnung. Wie in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben ist auch an unseren Schulen kein Platz für Diskriminierung. Schulen des Netzwerks ‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘ setzen sich aktiv für Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung ein und stärken damit die Basis, auf der unsere Demokratie gebaut ist. Dieses Engagement hat eine Signalwirkung, die über die Grenzen des Schulhofes hinaus auf uns alle einwirkt. Ich gratuliere dem Netzwerk herzlich zur 1.000. Schule in Nordrhein-Westfalen und den Courage-Schulen zu ihrem Einsatz und ihrer vorbildlichen Haltung!“

Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist mit bundesweit 3.500 Schulen eines der größten deutschen Schulnetzwerke. Die teilnehmenden Schulen engagieren sich freiwillig in regelmäßigen Aktionen und Projekten gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus. Um diese Arbeit in Nordrhein-Westfalen fortzusetzen und weiter zu vertiefen, hat die Landesregierung beschlossen, das Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ weiterhin zu unterstützen. Dafür wurde mit den Kooperationspartnern vom DGB-Bildungswerk NRW und der GEW NRW eine neue Kooperationsvereinbarung bis Dezember 2025 unterzeichnet.

Mit der neuen Kooperationsvereinbarung unterstützt die Landesregierung die wichtige Arbeit des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und baut sowohl die finanziellen als auch die personellen Ressourcen weiter aus. Getragen wird das Projekt von dem Engagement der beteiligten Courage-Schulen, gemeinsam mit den Kooperationspartnern schafft das Schulministerium die Rahmenbedingungen.

Anja Weber, Vorsitzende DGB Bildungswerks NRW und DGB NRW: „Der allgegenwärtige Rassismus und aufkommende Verschwörungstheorien zeigen uns, wie wichtig eine umfassende politische Bildung an Schulen ist. Schüler*innen müssen gegen alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und für Courage gestärkt werden. Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen, von Solidarität und Menschlichkeit. Im Netzwerk ‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘ engagieren sich Schüler*innen mit ihren Lehrkräften und Schulsozialarbeitenden gegen Diskriminierung und Rassismus vor Ort. Das DGB-Bildungswerk NRW übernimmt mit seinen Fortbildungsangeboten für pädagogisch Tätige im Bereich der Menschenrechtsbildung und Demokratieerziehung und die DGB-Jugend NRW mit der Courage-Trainer*innen-Ausbildung für Schüler*innen Mitverantwortung für politische Bildung. Die Fortsetzung der bewährten Kooperation mit der Landeskoordination Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, mit dem Schulministerium, der GEW NRW und dem DGB-Bildungswerk NRW ist ein wichtiges Signal für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen.“

Ayla Celik, stellvertretende Vorsitzende der GEW NRW: „Herzlichen Glückwunsch dem Netzwerk und den teilnehmenden Schulen. Gerne sind wir seit Jahren Kooperationspartner für ‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘. Die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung ist in Zeiten von zunehmendem Rechtspopulismus, in denen menschenverachtende Äußerungen Konjunktur zu haben scheinen, ein wichtiges Signal. So werden Schulen, die hin- und nicht wegschauen, weiterhin gut unterstützt.“

Die neue Kooperationsvereinbarung tritt am 1. August dieses Jahres in Kraft. Das Schulministerium stellt ab 2021 jährlich 45.000 Euro (bislang: 30.000 Euro) für Sachmittel, u.a. für Info-Flyer und Plakate, bereit. Außerdem finanziert das Schulministerium künftig insgesamt vier Lehrerstellen (bislang: 2,5 Lehrerstellen) zur Landeskoordination des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Das DGB-Bildungswerk NRW bildet die Lehrkräfte der beteiligten Schulen insbesondere zur Prävention von Rassismus und Diskriminierung fort. In jedem Schulhalbjahr werden Fortbildungen zu Themen der Demokratiebildung, zur Stärkung der Zivilcourage, zur Prävention und Intervention menschenfeindlicher Haltungen sowie zu rassismuskritischen Fragestellungen angeboten. Die GEW NRW wird darüber hinaus eine jährliche Fachtagung zu einer rassismuskritischen, demokratiebildenden oder interkulturellen Thematik anbieten.

Ziel der vertieften Zusammenarbeit ist, die beteiligten Schulen in ihrem Engagement gegen Diskriminierung und Rassismus noch enger zu begleiten und zu beraten. Außerdem sollen die Zusammenarbeit der Schulen untereinander sowie mit außerschulischen Partnern gefördert und weitere Schulen in das Netzwerk aufgenommen werden.
Mehr Informationen zum Netzwerk finden Sie hier: https://www.schule-ohne-rassismus.org/

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

ADAC Stauprognose für 18. bis 20. Juni: Im Norden beginnen die Sommerferien – im Sommer 2021 kein typischer Reiseverkehr

Wenig Verkehr und leere Fernstraßen: Davon können Autofahrer an den kommenden 13 Wochenenden nur träumen. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein fällt an diesem Wochenende der Startschuss zu den Sommerferien. In Richtung Meer oder in den Süden unterwegs sind aber auch Autourlauber aus Nordeuropa sowie Reisende, die nicht an Ferientermine gebunden sind. Endloslange Blechlawinen erwartet der ADAC zum Saisonauftakt auf den Ferienautobahnen noch nicht.

Der Club geht davon aus, dass ähnlich wie im Vorjahr als Folge der Corona-Krise deutlich mehr Menschen Urlaub im eigenen Land bzw. in angrenzenden Nachbarländern und weniger Fernreisen machen werden. Daher könnten die Straßen hierzulande noch stärker belastet sein als in den Vorjahren. Allerdings dürften auch viele Urlauber in Anbetracht des begrenzten Übernachtungsangebots in den Touristenregionen auf Fahrten ganz verzichten. Für zahlreiche Staus dürften vor allem bei schönem Wetter Tagesausflügler oder kurzentschlossene Urlauber sorgen. Auf den Zufahrtsstraßen in die Berge und Seenlandschaften wird große Geduld erforderlich sein.

Die Staustrecken (beide Richtungen):
  • Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
  • Großraum Hamburg
  • A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Lübeck
  • A 2 Dortmund – Hannover – Berlin
  • A 3 Frankfurt – Nürnberg – Passau
  • A 5 Karlsruhe – Basel
  • A 7 Hamburg – Flensburg
  • A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
  • A 8 München – Salzburg
  • A 9 München – Nürnberg
  • A 19 Dreieck Wittstock/Dosse – Rostock
  • A 24 Berlin – Hamburg
  • A 93 Kufstein – Inntaldreieck
  • A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Die Chancen, staufrei durchs benachbarte Ausland zu kommen, sind gering. Zu den Problemstrecken zählen unter anderem Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken- und Gotthard-Route sowie die Fernstraßen zu den italienischen, kroatischen und französischen Küsten. Der Urlauberverkehr in Richtung Nordeuropa dürfte verhalten sein. In Schweden und Dänemark ist die Corona-Lage angespannter als in Mittel- und Südeuropa, Norwegen und Finnland verbieten touristische Reisen derzeit noch komplett.

An vielen Grenzen muss bei der Ein- und Ausreise mit Kontrollen und längeren Wartezeiten gerechnet werden. Auch Zurückweisungen sind wegen Corona möglich. Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter https://bit.ly/adac_grenzen_corona.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Statistisches Bundesamt: 18 % mehr Krankenhausfälle wegen raucherspezifischer Erkrankungen binnen zehn Jahren

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comInfolge einer raucherspezifischen Erkrankung wurden in Deutschland im Jahr 2019 insgesamt 458 000 Patientinnen und Patienten im Krankenhaus behandelt, davon waren 57 % Männer. Damit ist die Zahl solcher vollstationären Behandlungen im Vergleich zu 2010 um 18 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai mitteilt. 211 300 dieser Fälle waren auf einen Lungen- und Bronchial-, Kehlkopf- oder Luftröhrenkrebs zurückzuführen, 246 700 auf eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Die behandelten Patientinnen und Patienten waren im Durchschnitt 67,3 Jahre (Krebsdiagnosen) beziehungsweise 70,5 Jahre (COPD) alt.

Lungen- und Bronchialkrebs war 2019 dritthäufigste Todesursache

Knapp 77 600 Menschen in Deutschland starben 2019 an den Folgen dieser Erkrankungen, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden. Lungen- und Bronchialkrebs war mit rund 45 000 Todesfällen die dritthäufigste Todesursache insgesamt, COPD mit mehr als 31 000 Gestorbenen die sechsthäufigste. Bei Frauen ist das Risiko, an einem Lungen- und Bronchialkrebs zu sterben, in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Betraf diese Todesursache im Jahr 2010 noch knapp 33 Frauen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner, so waren es 2019 gut 40 Frauen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner – ein Anstieg um knapp 24 %. Zwar war das Risiko bei Männern 2019 nach wie vor höher (68 Sterbefälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner), jedoch ist hier ein Rückgang zu verzeichnen: 2010 waren noch gut 73 Männer je 100 000 Einwohnerin und Einwohner an dieser Krebserkrankung gestorben.

Jeder vierte Mann und jede fünfte Frau rauchen

Rauchen ist unter Männern stärker verbreitet als unter Frauen: Gut jeder vierte Mann über 15 Jahre (26 %) war nach Ergebnissen des Mikrozensus aus dem Jahr 2017 Raucher, bei den Frauen war es fast jede fünfte (19 %). Zu den Nichtrauchern zählten insgesamt gut drei Viertel (78 %) der Bevölkerung über 15 Jahren. Von allen Personen dieses Alters gaben 58 % an, überhaupt noch nie geraucht zu haben, 19 % waren ehemalige Raucher.

Pro-Kopf-Verbrauch von Zigaretten von 2011 bis 2020 um 19 % gesunken

Insgesamt ist der Tabakverbrauch pro Kopf in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zurückgegangen, einzig beim Pfeifentabak ist ein gegenläufiger Trend zu beobachten. Konsumierte beispielsweise im Jahr 2011 im Schnitt noch jede erwachsene Einwohnerin und jeder Einwohner 1305 Zigaretten, waren es 2020 nach vorläufigen Zahlen noch 1063 – ein Rückgang um knapp 19 %. Noch deutlicher zeigten sich die veränderten Rauchgewohnheiten bei Zigarren und Zigarillos: Hier wurden 2020 im Schnitt noch jährlich 39 Stück pro Kopf verbraucht; das waren 37 % weniger als im Jahr 2011. Ein vollständig anderes Bild ergeben die Zahlen zum Pfeifentabak: Hier hat sich der Verbrauch seit 2011 mehr als versechsfacht – von 14 auf 86 Gramm pro Kopf im vergangenen Jahr. Dafür ist die wachsende Nachfrage nach Wasserpfeifentabak und Tabakprodukten für sogenannte elektrische Erhitzer ursächlich. Der Absatz von klassischem Pfeifentabak geht dagegen – wie der von Zigaretten – seit Jahren zurück.

Der Gesetzgeber in Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Tabakkonsum einzudämmen. Dazu zählen beispielsweise Werbeverbote für Tabakwaren, Rauchverbote im öffentlichen Raum sowie Warnhinweise. In der Folge hat sich der Absatz von Zigaretten – dem mit Abstand am häufigsten genutzten Tabakprodukt – seit 1991 fast halbiert: Von 146,5 Milliarden Stück auf 73,8 Milliarden Stück im Jahr 2020.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Fahrradfahrer stürzen – Zeugen nach Unfallflucht gesucht

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – In unmittelbarer Nähe des Teichs befuhr ein 15-Jähriger aus Harsewinkel am Mittwochabend (16.06., 20.30 Uhr) den Stadtpark. Als ihm ein entgegenkommender Mann auf einem E-Bike entgegen fuhr, stießen beide Zweiradfahrer zusammen und stürzten zu Boden. Der bislang unbekannte E-Bike Fahrer stritt sich unmittelbar nach dem Zusammenstoß anderen Personen in der Nähe, bevor er in davon fuhr. Der 15-Jährige blieb leicht verletzt zurück. Der unbekannte Mann sprach redete russisch, war ca. 35-45 Jahre alt, hatte eine Glatze und einen längeren Vollbart. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Unfall und dem Mann dem E-Bike machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Meine Hausbank. Treue lohnt sich. Sterne sammeln und Treuebonus sichern.

VolksbankViele Sterne für treue Kunden

Genossenschaftliche Beratung bedeutet, dass Sie als Mitglied und Kunde mit Ihren Interessen, Ihren Zielen und Wünschen bei uns im Mittelpunkt stehen – und das in jeder Lebensphase.
Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach den passenden Lösungen und entwickeln Ihre ganz persönliche Finanzstrategie, die Ihrem individuellen Bedarf entspricht und verschiedene Beratungsthemen und -felder umfasst.

Volksbank

Meine Hausbank. Treue lohnt sich. Sterne sammeln und Treuebonus sichern.

Exzellenter Service und ein attraktiver Treuebonus:
Mit unserem Hausbankmodell profitieren unsere Mitglieder und Kunden von zahlreichen Vorteilen. Denn Treue zahlt sich aus und wird belohnt. Durch die Genossenschaftliche Beratung in allen finanziellen Fragen, Mitbestimmung, regionale Verwurzelung und den ganz persönlichen Treuestatus. Den Treuestatus Basis erhalten Sie von Anfang an.

Mit der Hausbank­App haben Sie Ihren Treuestatus immer im Blick.

Die Hausbank­App zeigt unseren Mitgliedern und Kunden nicht nur ihren aktuellen Treuestatus. Hier kann jeder selbst herausfinden, welche Volksbank­Angebote zu seinem finanziellen Profil passen, wo Ergänzungen oder Anpassungen sinnvoll sind. Die App simuliert die Auswirkung einer Veränderung auf den persönlichen Treuestatus.

Treuebonus: so geht’s!

Am Ende des Monats wird Ihr Hausbank­Status ermittelt und wir schreiben Ihnen den Treuebonus monatlich mit der Kontoabrechnung gut.

Jetzt informieren!

 

Impfzentrum im Kreis Gütersloh: Auch weiterhin Moderna im Impfzentrum

Moderna wird bis auf weiteres im Impfzentrum im Kreis Gütersloh verimpft. Anfang Juni hieß es seitens des Kreises, dass der Impfstoff nur in der Woche vom 7. bis 13. Juni im Impfzentrum verimpft wird. Das Land Nordrhein-Westfalen, das den Impfstoff zuteilt, hatte zuvor eine entsprechende Ankündigung gemacht. Moderna ist ein mRNA-Impfstoff, welcher vergleichbar ist mit dem von BioN-Tech. Grundsätzlich gilt, dass es beim Impfstoff keine Wahlmöglichkeiten gibt.

Moderna – Der Impfstoff auf einen Blick (Quelle: www.zusammengegencorona.de)
  • Name: COVID-19 Vaccine Moderna®
  • Zulassungsinhaber: MODERNA BIOTECH SPAIN, S.L
  • Impfstofftyp + Wirkweise: genbasierter Impfstoff auf Basis von messenger-RNA (kurz: mRNA), die einen Bauplan für ein Merkmal des Coronavirus in die Zellen einschleust, damit der Körper gezielt Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus bilden kann.
  • Wirksamkeit: Das COVID-19 Vaccine Moderna® bietet nach beiden Impfungen eine Wirksamkeit von rund 95 Prozent.
  • Impfempfehlung: Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) den Impfstoff für Personen ab 18 Jahren.
  • Einige typische Nebenwirkungen: Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen oder grippeähnliche Symptome
  • Verabreichung: per Spritze in den Oberarmmuskel (intramuskulär)
  • Empfohlenes Impfschema: zwei Dosen im Abstand von 6 Wochen

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Die TSG-Fußballer der F1 freuen sich über neue Trainingsanzüge und danken der Neleon GmbH „Produktfotografie und Bildbearbeitung“

Die TSG-Fußballer der F1 freuen sich über neue Trainingsanzüge und möchten sich an dieser Stelle ganz herzlich bei Christian Grandek, dem Geschäftsführer der Neleon GmbH „Produktfotografie und Bildbearbeitung“ bedanken. Schon zum zweiten Mal unterstützt das Gütersloher Unternehmen die Mannschaft von Trainer Simon Wittenbrink mit einer großzügigen Spende. Die Kinder des Jahrgangs 2012 waren die einzige Mannschaft der TSG, die auch unter strengsten Corona-Auflagen im Frühjahr das Training fortsetzte. Daher brennen die Jungs auch darauf, sich endlich wieder mit anderen Teams im Wettkampf messen zu dürfen. Mit den neuen Trainingsanzügen ist jetzt auch ein geschlossenes Auftreten in optischer Hinsicht gewährleistet.

Keine Testpflicht mehr beim Freibadbesuch

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Mit Erreichen der Inzidenzstufe 1 steht dem spontanen Freibad-Besuch ab sofort fast nichts mehr im Wege: „Die Testpflicht entfällt – eine Registrierung ist allerdings weiterhin erforderlich“, so Esther Beckmann-Jahrsen, als Fachgruppenleiterin bei der Stadtverwaltung unter anderem für den Bäderbetrieb zuständig.

Bereits zum Ende der vergangenen Woche – nachdem die Inzidenz im Kreis Gütersloh an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei unter 50 lag – wurde ein Teil der bis dahin geltenden  pandemiebedingten Regelungen für die Badegäste gelockert: Sprungturm, Rutsche, Kletterwand und Starblöcke sind seitdem wieder freigegeben. Und auch im neu gestalteten Kleinkinderbereich darf wieder gespielt und geplanscht werden.

Mit Erreichen der Inzidenzstufe 1 geht es jetzt nochmals einen weiteren Schritt in Richung Normalität. „Wer bis Dienstag ins Freibad wollte, musste entweder ein negatives Testergebnis oder einen PCR-Antikörpertest vorlegen oder per Impfpass nachweisen, dass die zweite Impfung vierzehn Tage zurückliegt“, so BeckmannJahrsen. All das entfällt ab sofort.

Allerdings weist Beckmann-Jahrsen auch darauf hin, dass eine Reihe von Hygieneund Sicherheitsvorschriften weiterhin zu beachten sind. So können Umkleiden und Duschen zwar wieder benutzt werden, allerdings gilt hier eine Personen-Begrenzung. Auch die Liegewiesen sind freigegeben, dabei sind Mindestabstand und Hygienevorschriften zu beachten. Die Besuchergrenze liegt aktuell bei 500 Personen. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen des Bades besteht außerdem weiterhin Maskenplicht (FFP2 oder medizinische Maske).

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Steuerentlastungen für Besitzer von 200.000 Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen

Bildquelle: sferrario1968/pixabay.com
Bildquelle: sferrario1968/pixabay.com

Das Ministerium der Finanzen teilt mit: Rund 200.000 Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke, die bis zu zehn Kilowattpeak (kWp) umweltfreundlichen Strom produzieren, gibt es in Nordrhein-Westfalen. Eine solche Anlage erzeugt im Optimalbetrieb circa 10.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Das entspricht dem mittleren Jahresverbrauch von zwei Vier-Personen-Haushalten.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben sich die Finanzministerien der Länder darauf verständigt, dass diese unter anderem mit Solarzellen ausgestatteten Helfer zur klimafreundlichen Stromerzeugung künftig ohne großen bürokratischen Aufwand von der Einkommensteuer nicht mehr erfasst werden. „Das ist eine sehr bürgerfreundliche Lösung, die vielen Menschen zugutekommt, die etwas für die Umwelt tun“, sagt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

In der Vergangenheit galten nach der Inbetriebnahme von derartigen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken umfangreiche Erklärungspflichten, die von den Finanzämtern geprüft werden mussten. Die vereinfachten Regeln sollen einen weiteren Anstieg der Zahl der Anlagen bewirken.

Die Vereinfachungsregelung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Auf schriftlichen Antrag (in Papierform, über das Elster-Portal oder via E-Mail mittels einer elektronischen Signatur) wird danach ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die entsprechenden Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und damit letztlich eine einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen sodann in Einkommensteuererklärungen nicht mehr angegeben werden.

Schon im Herbst vergangenen Jahres hatte sich Nordrhein-Westfalen dafür eingesetzt, dass eine Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird. Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates wurde der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen, dann aber vom Gesetzgeber nicht weiterverfolgt. „Deshalb ist die jetzt erfolgte Vereinbarung mit den Länderkolleginnen und –kollegen sowie dem BMF eine sehr gute Ersatzlösung“, erläutert Minister Lienenkämper.

An der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der PV-Anlagen ändert sich durch die neue einkommensteuerliche Behandlung nichts – hier bleibt insbesondere ein Vorsteuerabzug erhalten.

Zeitgleich baut die Landesregierung die Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Landesgebäuden stark aus – auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten soll hier das realisierbare Potenzial erschlossen werden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat dafür ein umfassendes Ausbaukonzept erarbeitet und landesweit Gebäude identifiziert, auf denen eine PV-Anlage ökonomisch und ökologisch sinnvoll verwirklicht werden kann. Hierzu zählen vor allem Verwaltungsgebäude wie Finanzämter und Polizeiwachen aber auch Justizvollzugsanstalten und weitere öffentliche Gebäude. Das Ziel ist es, die Menge des produzierten Solarstroms jährlich um mindestens eine Million Kilowattstunden zu steigern.

 

(Textquelle: Land NRW)

NABU-Studie untersucht erstmals die Kunststoff-Emissionen in Landwirtschaft und Gartenbau – 13.000 Tonnen Plastik pro Jahr landen in unseren Böden

(Bildquelle: nastya_gepp/pixabay.com)
(Bildquelle: nastya_gepp/pixabay.com)

Mehr als 13.000 Tonnen Kunststoffe, insbesondere Mikroplastik, werden jährlich in Deutschland durch landwirtschaftliche Aktivitäten in die Umwelt freigesetzt und verbleiben meist im Boden. Dies ist das Ergebnis einer Studie von Fraunhofer UMSICHT und Ökopol im Auftrag des NABU. Der größte Anteil, rund 9.500 Tonnen, ist auf Plastik-Verschmutzungen im Klärschlamm sowie in Komposten und Gärresten zurückzuführen. Hier ist die Landwirtschaft Leidtragende der Verschmutzungen durch Dritte – beispielsweise durch Plastikfehlwürfe in der Biotonne oder durch Reifenabrieb und Textilfasern aus dem Abwasser, die in der Kläranlage im Klärschlamm gebunden werden. Zu den 13.000 Tonnen kommen weitere 5.800 Tonnen an Plastikabfällen hinzu, die von außen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen geweht werden.

„Während Plastik im Meer und in Gewässern bereits intensiv erforscht und diskutiert wird, fliegt die Plastikverschmutzung von Böden noch unter dem Radar. Mit der Studie präsentieren wir die erste umfassende Untersuchung, auf welchen Wegen und in welchen geschätzten Mengen Kunststoffe in Deutschland über die Landwirtschaft in die Böden gelangen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der Großteil der in der Studie identifizierten Emissionen wird direkt in den Boden eingetragen: Mit Plastik verschmutzte Klärschlämme, Komposte und Gärreste sowie mit synthetischen Polymeren bearbeitete Düngemittel, Bodenverbesserer, Pflanzenschutzmittel und Saatgut. Bei einem kleineren Teil der Kunststoffe ist ein Verbleib im Boden nicht beabsichtigt: Agrarfolien können reißen und Kunststoff-Kleinteile wie Pflanzhilfen können zerfallen. So gelangen auch diese Kunststoffe ungewollt in den Boden.

„Die Studie verdeutlicht den Handlungsbedarf: Im Sinne des Vorsorgeprinzips müssen die Einträge von Kunststoff so gut es geht unterbunden werden. Jede Tonne, die reduziert wird, zählt“, so Miller. „Mikroplastik im Boden ist nicht rückholbar und kann Jahrhunderte in der Natur verbleiben. Studien zeigen, dass hohe Konzentrationen an Kunststoff im Boden das Pflanzenwachstum hemmen und Plastikpartikel in Nanogröße von Pflanzenwurzeln aufgenommen werden können. Auch kann Mikroplastik die Bodenfauna, etwa Regenwürmer, schädigen.“

Der NABU fordert kein generelles Verbot der Kunststoffnutzung in Landwirtschaft und Gartenbau, da diese oft auch für den Naturschutz vorteilhaft sein kann, wenn dadurch beispielsweise weniger giftige Pestizide ausgebracht werden oder seltener gedüngt wird. Der NABU sieht die Politik jedoch in der Pflicht, eine Strategie zu entwickeln, um Kunststoffeinträge in die Böden zu minimieren und eine ökologisch verträgliche Nutzung von Kunststoffen in der Landwirtschaft zu erreichen. „Es gibt bereits Verordnungen für Klärschlamm, Düngemittel und Bioabfall, sie werden jedoch nicht ambitioniert genug eingesetzt. Das Düngen mit Klärschlamm muss vollständig verboten werden. Die Grenzwerte für Kunststoffe im Kompost müssen verschärft und die Bioabfallsammlung verbessert werden. Auch sollten Rücknahmesysteme für Folien, die es bislang auf freiwilliger Basis gibt, verpflichtend werden“, fordert Michael Jedelhauser, NABU-Referent für Kreislaufwirtschaft. „Wichtig sind außerdem verlässliche und realitätsnahe Standards für bioabbaubare Kunststoffe, die etwa bei Düngemittel- und Saatgutumhüllungen sowie Mulchfolien Teil der Lösung sein können. Denn zu häufig bauen sich diese bisher unter den realen Bedingungen auf dem Acker oder in der Natur nicht schnell genug im Boden ab.“ Auch für Flockungsmittel aus synthetischen Polymeren, die in der Kläranlage eingesetzt werden und am Ende im Klärschlamm landen, sind strengere Anforderungen an die Abbaubarkeit nötig.

Mehr Informationen zum Thema: www.NABU.de/bodenstudie.

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)