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Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50: Kreis Gütersloh rückt in Inzidenzstufe 2

Erläuterten das weitere Vorgehen auf der Pressekonferenz im Foyer (v.l.): Krisenstabsleiter Frank Scheffer, Landrat Sven-Georg Adenauer, Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, und Sarah Friethoff, Teamleitung Koordinierungsgruppe Corona. (Foto: Kreis Gütersloh)
Landrat Sven-Georg Adenauer (Foto/Archivbild: Kreis Gütersloh)

Am Donnerstag, 10. Juni, lagt die Inzidenz im Kreis Gütersloh laut RKI bei 24,4 und damit am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Dies hat das Land NRW bereits bestätigt, sodass der Kreis am übernächsten Tag, also am Samstag, in die Inzidenzstufe 2 rückt. Das bedeutet, es stehen weitere Lockerungen an.

Die neue Inzidenzstufe bringt vor allem Lockerungen im Bereich der Kontaktbeschränkungen und der Freizeitgestaltung mit sich. So dürfen sich dann beliebig viele Personen aus drei Haushalten treffen, oder – falls es mehr Haushalte sind – maximal zehn Personen mit negativem Testergebnis. Unter anderem darf auch die Innengastronomie unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben öffnen. Hier brauchen Besucher ein negatives Testergebnis. Wer draußen sitzen möchte, braucht dann keinen Nachweis mehr. Achtung: Nach wie vor gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt sind. Das heißt: Statt einem negativen Schnelltest müssen sie ihren Impfausweis oder den laborbestätigten Nachweis vorweisen. Eine Übersicht über die dann geltenden Regelungen finden Interessierte auf der Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona Dort ist auch die ab heute gültige Coronaschutzverordnung einsehbar. Sie sieht unter anderem einige Lockerungen im Bereich der Kinder- und Jugendaktivitäten vor. Demnach dürfen beispielsweise Kinder auf Spielplätzen ohne Maske spielen und müssen auch den Mindestabstand nicht mehr einhalten. Erwachsene Begleitpersonen dürfen nur auf ihre Maske verzichten, wenn sie den Mindestabstand einhalten können.

Zusätzlich hat der Krisenstab des Kreises Gütersloh beschlossen, dass die Sporthallen der Schulen in Kreisträgerschaft ab Montag wieder für Vereinssport genutzt werden dürfen. Das gilt auch für die Sommerferien. Auch einige Kommunen werden ihre Sportstätten für entsprechende Vereinsangebote öffnen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Zwei Schwerverletzte nach Auffahrunfall auf der B 61

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Gütersloh (MK) – Am Donnerstagmorgen (10.06., 07.16 Uhr) ereignete sich auf der Berliner Straße/ B 61 ein Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw-Fahrerinnen, die durch die Kollision jeweils schwer verletzt wurden. Eine 21-jährige Frau aus Langenberg befuhr mit einem Opel die Berliner Straße in Richtung Bielefeld. Zwischen der Einmündung Stadtring Nordhorn und der Kreuzung zur Osnabrücker Landstraße/ Haller Straße beabsichtigte die Opel-Fahrerin nach links auf ein Grundstück abzubiegen und verlangsamte daher ihr Fahrzeug. Eine nachfolgend mit einem Ford fahrende 24-jährige Harsewinkelerin nahm den Abbiegeversuch der Opel-Fahrerin eigenen Angaben nach zu spät wahr und fuhr dem bereits stehenden Opel auf. Die beiden unfallbeteiligten Autofahrerinnen wurden jeweils schwer verletzt und durch eingesetzte Rettungskräfte zur weiteren stationären Behandlung in Gütersloher Krankenhäuser transportiert. Für den Zeitraum der Unfallaufnahme wurde die Bundesstraße im Bereich des Unfallortes voll gesperrt und der Verkehr abgeleitet. Die beiden erheblich beschädigten Fahrzeuge mussten durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen abtransportiert werden. Der Gesamtsachschaden wurde auf rund 15 000 Euro geschätzt.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

ZOB in Harsewinkel feierlich eröffnet und für den täglichen Betrieb freigegeben

Offizielle Eröffnung des ZOB Harsewinkel am Prozessionsweg: (v. l.) Heinz Bröskamp, Sabine Amsbeck-Dopheide, Esther Beckmann-Jahrsen, Markus Brockmann, Klaus Tophinke und Heinz Austermann schneiden symbilisch das Flatterband durch.
Offizielle Eröffnung des ZOB Harsewinkel am Prozessionsweg: (v. l.) Heinz Bröskamp, Sabine Amsbeck-Dopheide, Esther Beckmann-Jahrsen, Markus Brockmann, Klaus Tophinke und Heinz Austermann schneiden symbilisch das Flatterband durch.

Am Dienstag, den 8. Juni, eröffneten Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Fachgruppenleiterin Esther Beckmann-Jahrsen und Heinz Austermann von der Tiefbauabteilung der Stadtverwaltung gemeinsam mit Markus Brockmann vom ortsansässigen Straßen- und Tiefbauunternehmen Brockmann, Klaus Tophinke vom Planungsbüro Röver und Heinz Bröskamp, Inhaber des gleichnamigen Busunternehmens, zufrieden den neuen zentralen Busbahnhof (ZOB) am Prozessionsweg in Harsewinkel.

Der Heimathof, der bisher hauptsächlich für den Busverkehr von Schülerinnen und Schülern genutzt wurde und nun vom ZOB abgelöst wird, ließ aufgrund seiner eingeschränkten Größe und des Baumbestandes die Einrichtung von barrierefreien Haltestellen nicht zu. Bis zu 8 Linienbusse, die in Stoßzeiten fast gleichzeitig auf dem Heimathof rangieren mussten, Elterntaxis im Hol- und Bring-Verkehr sowie zahlreiche querende Schüler sorgten für eine zunehmend unübersichtliche und teilweise gefährliche Verkehrssituation für alle Beteiligten.

Der neue ZOB hat seinen Platz zwischen Heimathof und Schwimmbad gefunden. Er liegt in direkter Nähe zum Schul- und Bildungszentrum sowie zu verschiedenen Sportstätten und dem Heimathaus. Ein Verbindungsweg zum Wegesystem zwischen den Schulen und den Sporthallen wurde neu geschaffen, damit alle Fahrgäste die Bushaltestellen sicher erreichen können, ohne die Wege des Kfz-Verkehrs kreuzen zu müssen. So wird die Nutzung der Bushaltestellen auch Grundschülern oder Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, bedeutend erleichtert. Die Linien 71 und 72 sind zukünftig fest an den ZOB angebunden und die neuen Bussteige, die mit erhöhten Bordsteinen eingefasst und mit taktilen Elementen versehen wurden, bieten Fahrgästen Wetterschutz, ausreichende Beleuchtung, Fahrgastinformationseinrichtungen sowie eine fahrgast- und behindertengerechte barrierefreie Gestaltung.

Auf dem neuen ZOB bündelt sich künftig der gesamte Busverkehr und er ist somit ein wichtiger Baustein im Mobilitätskonzept der Stadt Harsewinkel. Das Konzept, zu dem auch die Reaktivierung der Eisenbahnlinie, geplante Mobilstationen in allen drei Ortsteilen sowie eine gute Anbindung der Außenbereiche per On-Demand-Verkehr gehören, soll dazu beitragen, das Bewusstsein für den ÖPNV zu stärken und diesen bei uns vor Ort wieder ein Stück attraktiver werden zu lassen.

Die bisherigen Kosten für den Bau betragen ca. 700.000 € und die gemäß Antrag ursprünglich angesetzten Gesamtkosten von 898.400 € werden in der Endabrechnung sehr wahrscheinlich nicht erreicht. Insgesamt werden 90 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Fördermittelgeber Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) getragen. Das Projekt ZOB kann in ökonomischer und ökologischer Hinsicht als absoluter Gewinn für Harsewinkel eingestuft werden. Neben den Vertretern der Stadtverwaltung stufen auch das ortsansässige bauausführende Unternehmen Brockmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG sowie die in Gütersloh beheimatete und mit der Planung und Bauleitung beauftragte Röver Ingenieurgesellschaft mbH das Ergebnis und den Verlauf des Bauprojekts als absolut erfolgreich ein. Baubeginn war am 24. Oktober 2020 und die Fertigstellung wurde am 28. Mai 2021 gemeldet. Verzögerungen durch starke Schneefälle und Lieferengpässe in Bezug auf Baumaterialien und Beschilderungen erschwerten zwar die tägliche Arbeit, aber führten letztendlich nicht zu Verzögerungen im Zeitplan. Der neue ZOB Harsewinkel am Prozessionsweg ist somit feierlich eröffnet und für den täglichen Betrieb freigegeben.

Bedarf und Einkommen im Kreis Gütersloh: Was Alleinerziehende verdienen müssen, um nicht auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein

Was müssen Alleinerziehende verdienen, um ohne staatliche Mittel auszukommen? Mit dieser Thematik hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am Montag, den 7.Juni, beschäftigt.

Die Abteilung Materielle Hilfen des Jobcenters stellt in regelmäßigen Abständen diese Modellrechnung vor. In den vier Fallbeispielen wird unterschieden in Regelbedarf (Ernährung, Kleidung, Heizkosten…) und Mehrbedarf. Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhalt werden dabei zunächst nicht berücksichtigt. Eins von vier Bespielen befasst sich mit dem Fall einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind im Alter von sechs Jahren. Das erforderliche Einkommen um ohne staatliche Mittel auszukommen liegt bei 2230€ Brutto (1611€ Netto) bei Steuerklasse II. Diese Rechnung setzt sich wie folgt zusammen: Einmal aus dem Regelbedarf der Mutter der bei 446€ liegt und dem Bedarf für ein Kind unter sieben Jahren der bei 309€. Kommen nun noch Miete und Heizkosten hinzu, die je nach Wohnort unterschiedlich sein können, liegen die monatlichen Zuschüsse vom Jobcenter bei 1278€.

Das ist in der Realität aber oftmals gar nicht umsetzbar. Viele Betroffene können nicht voll erwerbstätig sein und brauchen ergänzende Leistungen. Im Vergleich dazu benötigt eine Einzelperson ohne Kinder ein Bruttoeinkommen von 1700€ (1247€ Netto). Bei einem Mindestlohnt von 9,50 €/ Stunde müsste man 179 Stunden im Monat dafür arbeiten.

„Diese Zahlen sollen den Politikern zeigen, dass selbst bei einer optimalen Konjunktur die Zahlen der Ergänzer nicht gegen Null gehen kann“, so Kathrin Meister, Leiterin der Abteilung Materielle Hilfen.

Zum Thema: Unterschied ‚Aufstocker‘ und ‚Ergänzer‘

Bei Aufstockern handelt es sich um Personen, bei denen das Arbeitslosengeld nicht ausreicht für den Lebensunterhalt. Diese Personen können dann zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt.

Bei Ergänzern handelt es sich um erwerbstätige Personen, die ergänzende Leistungen beziehen müssen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Mehr als die Hälfte aller Passagierflüge in Deutschland waren 2020 Kurzstreckenflüge

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

  • Trotz Corona: Anteil der Kurzstreckenflüge mit 53 % auf dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019 (54 %)
  • Knapp drei Viertel aller Kurzstreckenflüge (Distanz bis 1000 Kilometer) waren Auslandsflüge
  • Jeder siebte Flug war 2020 ein Inlandsflug; Anteil unverändert gegenüber 2019

Derzeit wird über eine mögliche Beschränkung von Flügen über kurze Distanzen und innerhalb Deutschlands debattiert. Kurzstreckenflüge – hier definiert als Flüge mit einer Distanz bis 1000 Kilometer – hatten im Jahr 2020 einen Anteil von 53 % (313 000) an allen Passagierflügen, die auf den deutschen Hauptverkehrsflughäfen starteten oder landeten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war der Anteil damit trotz coronabedingt stark zurückgegangener Passagierzahlen ähnlich hoch wie vor der Pandemie: Im Jahr 2019 waren ebenfalls gut die Hälfte (54 %) aller Passagierflüge Kurzstreckenflüge. Bei der Betrachtung der Zahlen muss der beispiellose Rückgang der Flugreisen im Corona-Jahr 2020 berücksichtigt werden: Mit rund 596 000 Passagierflügen gab es in Deutschland rund 66 % weniger als vor Ausbruch der Pandemie (2019: 1,74 Millionen Flüge).

Kurzstreckenflüge mit einer Distanz bis 1000 Kilometer waren dabei vor wie nach Ausbruch der Pandemie überwiegend Flüge zu beziehungsweise von nahegelegenen ausländischen Zielen: 73 % der 313 000 Kurzstreckenflüge waren 2020 Auslandsflüge, 2019 lag deren Anteil bei 74 %.

Anteil der Inlandsflüge an allen Passagierflügen vor der Corona-Pandemie rückläufig

Während die Zahl der Passagierflüge insgesamt in den Jahren vor Ausbruch der Pandemie anstieg – von 1,61 Millionen Flügen im Jahr 2010 auf 1,74 Millionen im Jahr 2019 -, ging die Zahl der Inlandsflüge im selben Zeitraum von 289 000 auf 241 000 zurück. Entsprechend sank der Anteil der Inlandsflüge von knapp 18 % im Jahr 2010 auf knapp 14 % im Jahr 2019. Auch 2020 war jeder siebte Passagierflug in Deutschland ein Inlandsflug – insgesamt waren dies rund 85 000. Dabei wird nicht erfasst, ob es sich um einen Zubringerflug handelt oder nicht. Fast die Hälfte (48 %) aller Inlandsflüge entfiel im vergangenen Jahr auf Distanzen zwischen 400 und 500 Kilometern; das traf auf rund 41 000 Flüge zu.

Knapp 8 % des CO2-Ausstoßes der Passagierflüge wurden 2020 durch Inlandsflüge verursacht

Fliegen verursacht Emissionen: Die Passagierflüge in Deutschland im Jahr 2020 waren nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für einen CO2-Ausstoß von insgesamt 9,75 Millionen Tonnen verantwortlich. Davon gingen 740 000 Tonnen auf das Konto von reinen Inlandsflügen – das entsprach einem Anteil von knapp 8 %. Der coronabedingte Einbruch des gesamten Passagierflugverkehrs in Deutschland wirkte sich stark auf dessen Emissionen aus: Der CO2-Ausstoß ging im vergangenen Jahr gegenüber 2019 um 63 % zurück.

Methodischer Hinweis:

Dargestellt wird der Flugverkehr an den deutschen Hauptverkehrsflughäfen mit mehr als 150 000 Fluggasteinheiten im jeweiligen Vorjahr. Ob die darin befindlichen Fluggäste vor oder nach der Teilstrecke umsteigen (bzw. nach einem Zwischenstopp weiterfliegen), bleibt bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Pflegebedarfsplanung Kreis GT vorgestellt: Kein Bedarf an neuen stationären Einrichtungen in den nächsten drei Jahren

Bildquelle: planet_fox/pixabay.com
Bildquelle: planet_fox/pixabay.com

In den nächsten drei Jahren gibt es im Kreis Gütersloh keinen Bedarf an weiteren vollstationären Plätzen in Senioreneinrichtungen. Das ist ein Ergebnis der Studie  ‚Pflegebedarfsanalyse für den Kreis Gütersloh‘, die die Basis für die verbindliche Pflegebedarfsplanung bildet. Der Gutachter geht zwar von einem Nachfragwachstum nach vollstationären Plätzen aus, bis 2025 gebe es aber keinen nennenswerten Bedarf an weiteren Plätzen. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Kreises Gütersloh ist die Studie für den Kreis und seine 13 Kommunen vorgestellt worden. Im Kreisausschuss (21. Juni) und im Kreistag (28. Juni) steht das Thema erneut auf der Tagesordnung. Der Kreistag wird abschließend die Pflegebedarfsplanung beschließen, die dann verbindlich ist.

Das Alten- und Pflegegesetz NRW ermöglicht es, mit einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung den Ausbau der vollstationären Einrichtungen zu steuern: Eine Förderfähigkeit über das Pflegewohngeld ist künftig nur noch möglich, wenn der Kreis Gütersloh den Bedarf bestätigt. Bisher konnten Investoren frei handeln, die Abteilung Soziales des Kreises konnte lediglich beraten. Das Gesetz sieht vor, jeweils einen Drei-Jahres-Horizont zu beleuchten, die Analyse muss in regelmäßigen Abständen einmal pro Jahr überprüft werden. Mit der Bedarfsanalyse hat der Kreis Gütersloh Prof. Dr. Mennicken beauftragt, der die Studie im Ausschuss vorstellte. Mennicken ist hauptberuflich an der FOM Hochschule Köln als Professor für Gesundheitsökonomie und -management tätig. Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit dem RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung erarbeitet.

Die Ausgangslage: Das professionelle Pflegeangebot im Kreisgebiet Gütersloh umfasst 69 ambulante Pflegedienste, 42 Tagespflegeeinrichtungen, 33 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 36 dauerstationäre Einrichtungen und 68 Haus- und Wohngemeinschaften. Diese Angaben beziehen sich auf den Planungsstand 2021. In den Zahlen der dauerstationären Einrichtungen sind bereits drei Einrichtungen berücksichtigt, die in den Jahren 2020 und 2021 geöffnet wurden beziehungsweise deren Öffnung bis spätestens 2023 geplant ist. Zum Stichtag waren 2.490 Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung, davon waren 2.364 Pflegebedürftige in der Dauerpflege und 126 Pflegebedürftige in einer Kurzzeitpflege. Ambulante Sachleistungsempfänger gibt es 4.278 Pflegebedürftige, in denen die Pflegebedürftigen der im Kreis Gütersloh verbreiteten Haus-/Wohngemeinschaften enthalten sind. Pflegegeld erhalten insgesamt 9.222 Pflegebedürftige. „Zu berücksichtigen ist außerdem, dass zwischen Stichtag der Studie und dem Beschluss des Kreistags Ende Juni weitere neun Pflegewohngemeinschaften mit insgesamt 118 Plätze in der Planung waren“, ergänzt Judith Schmitz Leiterin der Abteilung Soziales. Bedarf sehen die Gutachter beim Personal: Sie haben im sogenannten Basisszenario einen zusätzlichen Bedarf von 118 Vollzeitstellen im stationären Bereich und 94 im ambulanten Bereich errechnet.

Die künftige Nachfrage nach Pflegeleistungen wird zum überwiegenden Teil durch die demografische Entwicklung bestimmt. Auf Basis des Jahres 2020 sei die Bevölkerungsstruktur im Kreis Gütersloh etwas jünger als im NRW-Schnitt. Das wird sich bis 2040 umgekehrt haben. Für die Analyse haben die Macher der Studie die Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 genutzt und verschiedene Szenarien durchgerechnet.

Zum Thema: Sozialräume und drei Szenarien

Für die Menschen ist entscheidend, dass es vor Ort ein Angebot gibt: Daher haben die Gutachter vier Sozialräume definiert und deren jeweilige Struktur untersucht: Die Sozialräume wurden folgend so definiert, dass mindestens 500 dauerstationäre Plätze und mindestens sechs dauerstationäre Pflegeheime je Sozialraum vorhanden sind. Die Kommunen Borgholzhausen, Versmold, Werther (Westf.), Halle (Westf.), Harsewinkel und Steinhagen bilden den Sozialraum Nord. Die Stadt Gütersloh stellt einen eigenen Sozialraum Mitte dar. Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und Rietberg bilden den Sozialraum Ost, während die drei verbleibenden Kommunen Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück und Langenberg den Sozialraum West bilden. In den rechnerisch niedrig ausgelasteten Sozialräumen West und Ost entsteht bis einschließlich 2025 kein Bedarf, während für die Sozialräume Mitte und Nord bereits im Jahr 2025 der Bedarf an jeweils ungefähr einem dauerstationären Pflegeheim mit rund 80 Plätzen entstehen würde. Bei dieser Berechnung ist aber die Planung von 118 Plätzen noch nicht berücksichtigt worden.

In einem Basisszenario unterstellen die Gutachter für die zukünftige Zahl der Pflegefälle für jede Art der Pflege (vollstationär, ambulant und Pflegegeldempfänger) jeweils die konstanten Pflegequoten des Kreises Gütersloh wie im vorherigen Abschnitt beschrieben und schreiben diese mit der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 fort. Darüber hinaus haben sie die Szenarien ‚Nachfragereduktion‘ (sinkende Pflegequote), Professionalisierung (steigende Zahlen stationär und ambulant, weniger häusliche Pflege) und Ambulantisierung (ambulante Versorgung wächst zu Lasten der stationären Einrichtungen) und schließlich eine Kombination aus den drei Szenarien. Im Basisszenario rechnen die Gutachter mit einer Zunahme der Pflegebedürftigen um 1,7 Prozent jährlich bis 2040.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Nordrhein-Westfalen startet Pilotprojekt: Fachkräfte aus Jordanien und Ägypten unterstützen Elektrohandwerks-Betriebe

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales teilen mit: Die Landesregierung hat ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht, das die neuen Verfahren und Chancen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erprobt. Das Projekt unterstützt kleine und mittlere Betriebe des Elektrohandwerks bei dem Versuch, dringend benötigte Fachkräfte zu finden. Fachkräften aus Jordanien und Ägypten wiederum wird die Aufnahme einer Arbeit in Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Von dem Projekt sollen also beide Seiten profitieren.

Fachkräfte werden in Nordrhein-Westfalen dringend benötigt. Im Elektrohandwerk herrscht oft großer Fachkräftemangel, und vor allem kleine und mittlere Unternehmen können ihre offenen Stellen nicht besetzen. Das Gewinnen von ausgebildeten Beschäftigten aus Drittstaaten ist neben dem Qualifizieren von Menschen, die bereits in Nordrhein-Westfalen leben, und der Arbeitskräftemigration im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ein wichtiger Weg, um den Bedarf an Fachkräften zu erfüllen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit dem 1. März 2020 gilt, eröffnet hier neue Möglichkeiten. Schon Anfang 2020 gab es ein Gespräch von Ministerpräsident Armin Laschet mit Botschaftern arabischer Staaten in Berlin. Auch Vertreter Jordaniens und Ägyptens waren dabei. Bei diesem Treffen wurden bereits Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit bei der Fachkräftegewinnung ausgelotet.

Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: „Dieses Zusammenwirken mit unseren internationalen Partnern kann sich als echte Win-win-Kooperation erweisen. Ich freue mich daher sehr über den Start des viel versprechenden Pilotprojekts mit Elektronikerinnen und Elektronikern. Mit diesem Zugang für Fachkräfte aus Jordanien und Ägypten gehen wir in Nordrhein-Westfalen bewusst neue Wege. Das Pilotvorhaben verspricht wirkungsvolle Antworten auf den Mangel an qualifizierten Elektrohandwerkern in Nordrhein-Westfalen. Die Fachkräfte wiederum verpflichten sich zugleich, beim späteren Wissenstransfer in ihre Heimatländer zu helfen.“

Arbeitsminister Karl-Josef-Laumann: „Es ist eine ganz zentrale Frage, wie wir den Fachkräftebedarf unserer nordrhein-westfälischen Betriebe auch zukünftig sichern können. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist dabei neben anderen Möglichkeiten ein Weg, um gute Fachkräfte für den Produktionsstandort NRW zu finden. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe bleibt es aber weiterhin schwierig. Die Wege und Verfahren, um potentielle Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen und nachhaltig in die Betriebe in NRW zu integrieren, sind noch zu wenig erprobt und bekannt. Genau da setzt das Projekt, exemplarisch für den Bereich Elektrohandwerk, jetzt an.“

Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT): „Die Stärke des Handwerks sind gut ausgebildete Fachkräfte. Auch dank ihnen kommen wir aktuell im Verhältnis gut durch die Krise und können wertvolle Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse sichern. Leider ist es für viele Betriebe des Handwerks bereits jetzt sehr schwierig, Fachkräfte zu finden oder engagierte junge Menschen für eine Berufsausbildung zu begeistern. Gerade hier bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Pilotprojekt des Landes beim WHKT eine wichtige zusätzliche Chance. Kleine und mittlere Handwerksbetriebe bekommen die Unterstützung, die sie in den neuen Verfahren der Einwanderung brauchen und um Fachkräfte international auf sich aufmerksam zu machen. Das Pilotprojekt leistet auf allen Ebenen hierfür die nötige Netzwerkarbeit, stellt Kontakte her und bringt Akteure so zusammen, dass Hürden gemeinsam überwunden werden. Auf diese Weise gewinnt die Fachkräfteeinwanderung auch im Handwerk an Stabilität.“

Über das Pilotprojekt sollen 20 qualifizierte Elektronikerinnen und Elektroniker aus Jordanien und Ägypten eine Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Die Betriebe und Fachkräfte werden im gesamten Verfahren begleitet und unterstützt: mit Sprachkursen und ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen – bis hin zur Förderung der nachhaltigen Integration in die Betriebe und die Gesellschaft. Die erprobten Verfahren und Erfahrungen sollen später allen interessierten Betrieben offenstehen und das Gewinnen weiterer Fachkräfte erleichtern. Um zugleich Kompetenzaufbau und Wissenstransfer in Richtung Ägypten und Jordanien zu gewährleisten, sollen die Aktiven des Projekts im Rahmen eines kurzen Arbeitseinsatzes im Herkunftsland ihre Erfahrungen weitergeben.

Ansprechpersonen und weitere Informationen zu dem Pilotprojekt finden Sie unter https://www.whkt.de/fachkraefte.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

ADAC empfiehlt Fahrsicherheitstraining: Mit dem Wohnwagen nicht ins Schlingern kommen – Fahrverhalten und Fahrphysik ändern sich mit Anhänger grundlegend

Bildquelle: CopyrightFreePictures/pixabay.com
Bildquelle: CopyrightFreePictures/pixabay.com

Urlaub mit dem Wohnmobil oder mit einem Wohnwagen im Schlepptau steht derzeit hoch im Kurs. Vor allem der Wohnwagen erfreut sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Wie sich ein Auto, das ein kleines Haus auf Rädern hinter sich herzieht, fahren lässt, ist für viele Autofahrer allerdings Neuland. Auch routinierte Fahrer, die erstmals mit Wohnanhänger unterwegs sind, geraten häufig an ihre Grenzen und sollten sich daher nach Ansicht des ADAC mit einem speziellen Fahrsicherheitstraining auf die Urlaubsreise vorbereiten.

Zu den besonderen Herausforderungen beim Fahren mit Wohnwagen zählen beispielsweise Seitenwinde, die einem Gespann deutlich stärker zusetzen können als einem allein fahrenden Pkw. In einer solchen Situation muss der Fahrer schnell und richtig reagieren und das Gespann wieder stabilisieren. Auch Bremsen sowie Ausweichen vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis unterscheiden sich grundlegend vom Solo-Fahren. Gelernt sein will auch das Rückwärtsfahren, da mit den gewohnten Lenkbewegungen das Gespann leicht in die falsche Richtung bugsiert wird.

Bei einem ADAC Fahrsicherheitstraining werden die Teilnehmer gezielt auf die spezifischen Anforderungen vorbereitet, um auch in kritischen Fahrsituationen bestehen zu können. Im Vordergrund stehen Bremsen, Ausweichen, Rangieren und Rückwärtsfahren. Aber auch der Einfluss von Lastwechsel auf das Fahrverhalten, die richtige Beladung und Abmessungen einschätzen spielen eine große Rolle.

Informationen zu den Fahrsicherheitstrainings des ADAC gibt es unter https://ots.de/z9wAc8

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Radlader brennt an der Ostortstraße

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am frühen Dienstagmorgen (08.06., 00.10 Uhr) wurden Polizei und Feuerwehr über einen brennenden Radlader an der Ostortstraße informiert. Der Radlader stand an einer kleinen Baustelle. Durch die Kräfte der Feuerwehr konnten die Flammen gelöscht werden, bevor sie auf Gebäude in der Umgebung übergriffen. Brandursachenermittler der Kreispolizeibehörde Gütersloh haben die Ermittlungen dazu aufgenommen. Angaben zu der Brandursache können noch nicht gemacht werden. Der Sachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 20.000 Euro.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Aktuelle Coronasituation Kreis GT: Was gilt wenn die Inzidenz unter 50 ist?

Erläuterten das weitere Vorgehen auf der Pressekonferenz im Foyer (v.l.): Krisenstabsleiter Frank Scheffer, Landrat Sven-Georg Adenauer, Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, und Sarah Friethoff, Teamleitung Koordinierungsgruppe Corona. (Foto: Kreis Gütersloh)
© Land NRW / Mark Hermenau

Wenn die Inzidenz im Kreis Gütersloh an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 50 liegt, dann tritt am übernächsten Tag die Stufe 2 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Wann dies der Fall sein wird, kann heute – am zweiten Werktag unter 50 – noch nicht sicher gesagt werde. Das würde Lockerungen mit sich bringen, die hier beispielhaft dargestellt werden. Weiterhin gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene gleichgestellt sind mit Getesteten.

Treffen im öffentlichen Raum sind im Rahmen der Inzidenzstufe 2 ohne Personenbegrenzungen für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Treffen für bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten sind im öffentlichen Raum mit einem negativen Test erlaubt.

Die Außengastronomie darf ohne Test besucht werden, aber die einfache Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein. Die Innengastronomie darf öffnen und mit einem negativen Test besucht werden. Voraussetzungen sind eine Platzpflicht sowie die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit. Unter einer einfachen Rückverfolgbarkeit versteht man die Aufbewahrung von Daten für vier Wochen nach dem Besuch. Dazu gehören Angaben wie Name, Adresse und Telefonnummer sowie Zeitangaben zum Aufenthalt.

Kontaktfreier Sport im Freien darf ohne Personenbegrenzungen stattfinden. Auch in Innenräumen unterliegt die Ausübung des kontaktfreien Sports keiner Personenzahlbegrenzung mehr, allerdings sind die Vorgaben zum Mindestabstand einzuhalten, ein negativer Testnachweis muss vorgelegt werden und Sicherstellung der einfachen Rückverfolgung ist zu gewährleisten.

Kontaktsport im Freien darf mit bis zu 25 Personen stattfinden und in Innenräumen mit bis zu zwölf Personen. Auch hier muss ein negativer Test vorliegen und die einfache Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen dürfen wieder ohne Begrenzung auf die Sportausübung öffnen, jedoch muss für jeden anwesenden Besucher mindestens eine Fläche von sieben Quadratmetern zur Verfügung stehen und jeder Besucher muss einen negativen Testnachweis erbringen. Auch Indoor-Spielplätze dürfen unter diesen Bedingungen öffnen – hier muss jedoch zusätzlich durch ein Hygienekonzept sichergestellt werden, dass die Vorschriften zum Mindestabstand während der gesamten Nutzung eingehalten werden.

Sollte zu dem Zeitpunkt die Landesinzidenz ebenfalls einen Wert von unter 50 haben, dürfen auch Freizeitparks wieder betrieben werden. Besucher müssen negativ getestet sein, Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstandes müssen eingehalten werden und für es gibt eine Obergrenze für die Besucherzahl in geschlossenen Räumlichkeiten des Freizeitparks.

Konzerte in Innenräumen sowie Theater, Kinos und Opernhäuser dürfen für bis zu 500 Personen öffnen. Auch hier gilt: Ein negativer Test und die besondere Rückverfolgbarkeit muss ebenso gewährleistet sein wie die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes, wobei bei festen Sitzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht. Kultureinrichtungen wie Museen müssen auch weiterhin die Vorgaben zur Maskenpflicht, zur Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit und zur Begrenzung der gleichzeitig anwesenden Besucherzahl einhalten, dürfen jetzt aber wieder ohne Terminbuchung besucht werden.

Im Bereich der außerschulischen Bildungsangebote darf beispielsweise der in Innenräumen stattfindende Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten jetzt – wie gehabt unter Vorlage eines Negativtestnachweises und bei Sicherstellung einer vollständigen Durchlüftung – mit bis zu 20 Personen stattfinden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)