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Unbekannte Täter legen Absperrposten auf die Gleise in GT und lassen Jacke am Tatort zurück- Bundespolizei sucht Zeugen

Sichergestellte Jacke Vorderansicht
Sichergestellte Jacke Vorderansicht

Am frühen Sonntagabend (23.Mai) gegen 17:45 Uhr haben drei unbekannte Täter einen Absperrpfosten inklusive Fundament quer über die Bahngleise auf Höhe des Mecklenburger Weg gelegt. Der Triebfahrzeugführer eines Güterzuges konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und überfuhr den Gegenstand. Hierbei entstand an dem Güterzug ein geringer Sachschaden. Kurz vor der Kollision mit dem Absperrpfosten erkannte der Triebfahrzeugführer einen jungen Mann neben den Gleisen, der im Anschluss mit zwei weiteren jungen Männern auf Fahrrädern vom Tatort in Richtung Hans-Böckler-Straße flüchtete. Geistesgegenwärtig fotografierte er die jungen Männer bei ihrer Flucht mit seinem Handy. Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten im Rahmen der Beweisaufnahme vor Ort fest, dass der Absperrpfosten offensichtlich zuvor auf dem Mecklenburger Weg unweit von der Bahnunterführung aus dem Boden herausgerissen wurde. Zudem stellten die Beamten in unmittelbare Nähe zur Auffundstelle des überfahrenden Absperrpfostens eine schwarze Stoffjacke als Beweismittel sicher.

Nach einer ersten Sichtung der Fotos auf dem Handy des Triebfahrzeugführers handelt es sich bei den vermutlichen Tätern um drei männliche Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren. Diese werden wie folgt beschrieben:

  • Tatverdächtiger 1: bekleidet mit einer blauen Jeans und einem grauen Kapuzenpullover
  • Tatverdächtiger 2: dunkle Hose, olivfarbene Jacke, weißer Kapuzenpullover, dunkler Rucksack
  • Tatverdächtiger 3:komplett dunkel bekleidet, trug eine dunkle Mütze und führte einen dunklen Rucksack mit sich.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein und fragt in diesem Zusammenhang:

Wer hat die beschriebenen Personen am 23.Mai im Zeitraum von 17:30 -18:00 Uhr im Bereich Mecklenburger Weg/ Hans-Böckler-Straße gesehen und/oder kann Hinweise zu deren Identität machen? Sachdienliche Hinweise zu den gesuchten Personen und/oder dem Besitzer der sichergestellten Jacke können der Bundespolizei unter der kostenfreien Hotline 0800 6 888 000 oder jeder anderen Polizeidienststelle mitgeteilt werden.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Güterzug seine Fahrt fortsetzen. Durch den Vorfall kam es zu Verspätungen von insgesamt 111 Minuten im Güterzugverkehr.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)

Statistisches Bundesamt – Sterbefallzahlen im April 2021: 3 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comNach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im April 2021 in Deutschland 80 866 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 3 % oder 2 357 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat. In der 17. Kalenderwoche (vom 26. April bis 2. Mai) lagen die Sterbefallzahlen 5 % oder 952 Fälle über dem Vierjahresdurchschnitt für diese Woche. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht wieder leicht zurück

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 15. Kalenderwoche 2021 (12. bis 18. April) möglich. In dieser Woche gab es laut RKI 1 320 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegenüber der Vorwoche leicht gesunken (54 Fälle weniger), nachdem die Zahlen zuvor für drei Wochen in Folge gestiegen waren. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen in der 15. Kalenderwoche nach aktuellem Stand etwas über dem Durchschnitt der vier Vorjahre (+2 % oder +410 Fälle).

Äußerst milde Grippewelle erklärt Entwicklung der Sterbefallzahlen

In Deutschland und weltweit wird weiterhin über eine ungewöhnlich niedrige Aktivität anderer Atemwegserkrankungen wie beispielsweise der Influenza berichtet. Die Stärke von Grippewellen hat sich in der Vergangenheit in der Regel auch in den gesamten Sterbefallzahlen widergespiegelt und zu einer ansteigenden Kurve in den Wintermonaten geführt. Da dieser Grippeeffekt in der Saison 2020/2021 nahezu ausgefallen ist, sind die gesamten Sterbefallzahlen trotz der neu auftretenden COVID-19-Todesfälle ab Mitte Februar 2021 unter den Durchschnitt der Vorjahre gefallen. Insbesondere im März 2021 lagen sie deutlich darunter. Die Grippewellen haben ihren Höhepunkt in den Vorjahren spätestens im März erreicht und sind im Anschluss wieder abgeflacht. Aus diesem Grund lagen die Sterbefallzahlen im April wieder über dem Durchschnitt der Vorjahre. Die Corona-Pandemie hat sich im Jahr 2020 ab Ende März erstmals auf die Entwicklung der Sterbefallzahlen ausgewirkt und damit den Durchschnitt der vier Vorjahre zu dieser Zeit ebenfalls beeinflusst. Betrachtet man die vier Jahre vor Beginn der Pandemie, dann lagen die Zahlen im April 2021 um 6 % beziehungsweise 4 499 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019.

Sterbefallzahlen in Thüringen am deutlichsten über dem Durchschnitt

Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 14. Kalenderwoche (5. bis 11. April 2021) abbilden. In dieser Woche lagen die Sterbefallzahlen in Thüringen (+17 % oder 101 Fälle), Sachsen-Anhalt (+12 % oder 74 Fälle) und Sachsen (+6 % oder 68 Fälle) um mehr als 5 % über dem Durchschnitt der Vorjahre. In der Hälfte der Bundesländer lagen die Zahlen unter dem Durchschnitt der Vorjahre – am deutlichsten im Saarland (50 Fälle weniger) und in Hamburg (66 Fälle weniger), wo die Zahlen jeweils 18 % darunterlagen.

Mäßige Übersterblichkeit in Spanien, niedrige Übersterblichkeit in Belgien

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit mit einem anderen Ansatz europaweit vergleichend ein. Auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts liegen dort ebenfalls erste Ergebnisse bis zur 17. Kalenderwoche vor, die sich durch Nachmeldungen noch verändern können. Für diese Woche wird für Deutschland bei EuroMOMO derzeit keine Übersterblichkeit gemeldet. Für Spanien wird eine mäßige Übersterblichkeit („moderate excess“), für Belgien eine niedrige Übersterblichkeit („low excess“) berichtet.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2020 und 2021 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Mit diesem Modell lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder geringfügig niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor.

Detailliertere Informationen zur Vorgehensweise bei der Hochrechnung bietet der Hinweistext der Sonderauswertung „Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen, Geschlecht und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2021“. Mit den Tabellen sind auch eigene Analysen der Sterbefallzahlen möglich.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird – wie auch von der europäischen Statistikbehörde Eurostat – ein Vergleich zu einem Durchschnitt mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (zum Beispiel durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen Vergleich nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf die Differenz zum Durchschnitt auswirkt. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung adäquat einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des Folgejahres vor – für das Jahr 2020 also Mitte 2021. Eine erste Einschätzung bietet die Pressemitteilung Nr. 044 vom 29. Januar 2021.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 15. Kalenderwoche 2021 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Aus dem Dornröschenschlaf erwacht: Freibad öffnet am Donnerstag

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Nachdem der Inzidenz-Wert im Kreis Gütersloh an fünf Tagen hintereinander unter 100 gelegen hat, kann nun auch das Harsewinkeler Freibad wieder öffnen. „Der Dornröschenschlaf ist vorbei“, freut sich Esther Beckmann-Jahrsen, als Fachgruppenleiterin Tiefbau/Städtische Betriebe auch fürs Freibad zuständig.

Als die Türen des Freibades zum Ende der Sommersaison 2018 geschlossen wurden, hätte wohl niemand damit gerechnet, dass sie sich erst knapp drei Jahre später wieder öffnen würden. Erst hatte der Fund von möglicherweise gefährlichen Substanzen im Jahr 2019 die Schließung erzwungen, danach folgten Rundum-Sanierung und coronabedingte Schließung.

Auch wenn die Schwimmerinnen und Schwimmer im neuen Bad jetzt endlich wieder ihre Bahnen ziehen können, ist der Schwimm- und Bade-Genuss aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen verbunden: So weist Esther Beckmann-Jahrsen darauf hin, dass das Schwimmen bis auf weiteres nur im Sportbereich möglich ist – Rutsche, Kletterwand und Kleinkinder- sowie Springbereich bleiben bis zu weiteren Lockerungen geschlossen.

„Die Besuchergrenze liegt aktuell bei 40 Personen, die Schwimmzeit beträgt maximal zwei Stunden“, so die Fachgruppenleiterin. Beim Einlass muss entweder ein Impfausweis (die letzte Impfung muss mindestens zwei Wochen alt sein), ein Corona- Antikörpertest, mit dem eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wird, oder ein Negativtest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Darüber hinaus ist vor dem Betreten des Bades eine Registrierung der Kundenkontaktdaten erforderlich. Dies kann über die Luca-App erfolgen; es ist aber auch eine manuelle Registrierung vor Ort möglich. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen des Bades besteht Maskenplicht (FFP2 oder medizinische Maske).

Trotz der Einschränkungen sei sie froh, dass das neue Bad nun öffnen könne. „Die Kolleginnen und Kollegen vom Bäderbetrieb stehen bereit und freuen sich, dass sie jetzt endlich wieder Badegäste begrüßen können“, so die Fachgruppenleiterin.

Weitere Informationen zum Freibad-Besuch >>>

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

FOTO Paradies: Wir sind zurück! Jetzt ganz bequem per Mausklick Termine für Shopping und Schnelltests reservieren

Dein FOTO Paradies ist zurück und macht es Dir jetzt noch leichter Termine für Shopping, Beratungen, Bewerbungsbilder, Passfotos oder Abholungen zu reservieren. Ab sofort kannst Du zu jeder Tages- und Nachtzeit per Mausklick Deinen Wunschtermin reservieren und dann persönlich zu uns ins FOTO Paradies kommen. Du musst lediglich einen Termin reservieren und ein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Selbstverständlich gelten auch Nachweise über die vollständige Impfung (2. Impfung muss mindestens 2 Wochen alt sein) oder über die vollständige Corona-Genesung (maximal 6 Monate alt). Um gegebenenfalls die Kontaktnachverfolgung so einfach wie möglich zu gestalten, könnt Ihr bei uns auch optional über die Corona-Warn-App oder die Luca-App einchecken. Insgesamt bieten wir Dir damit einen sehr komfortablen und sicheren Service, den Du auch außerhalb der Geschäftszeiten und nicht nur in Corona-Zeiten für Deine Terminanfrage nutzen kannst.

Für Deine persönliche Terminreservierung kannst Du auf unserer Website einfach auf den Button „Termin online buchen“ klicken oder diesen Link nutzen https://my.calenso.com/book/fotoparadies. Hier wählst Du dann die von Dir gewünschte Dienstleistung sowie Deinen Wunschtermin inklusive Uhrzeit aus, gibst Deine persönlichen Daten ein und bestätigst dann ganz einfach per Klick auf den Button „Buchen“. Nach erfolgter Buchung erhältst Du vom Team Paradies per E-Mail eine Terminbestätigung und 24 Stunden vor dem Termin erinnern wir Dich auch noch einmal per E-Mail an Deinen Termin im FOTO Paradies. Und wenn Dir doch etwas dazwischenkommt, dann kannst Du Deinen Termin auch auf die gleiche Weise selbst verlegen.

Das Testzentrum am Rathaus in Harsewinkel bietet unter www.nickon-testzentrum.de ebenfalls Online-Reservierungen für Deine Testung an. So kannst Du ganz bequem alles von zu Hause buchen!

Mit Deiner Terminreservierung und dem entsprechenden Corona-Nachweis kannst Du dann wieder ganz entspannt in unserem Geschäft stöbern und Dich ganz in Ruhe vom TEAM Paradies beraten lassen. Kontaktiere jetzt Dein FOTO Paradies und reserviere Deinen persönlichen Termin – Dein TEAM Paradies freut sich schon sehr auf Dich!

Ministerin Gebauer: Berufliche Bildung in Nordrhein-Westfalen auf neuem digitalem Niveau

NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen haben auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie die Digitalisierung des Unterrichts vorangetrieben. Die digitalen Innovationen in der beruflichen Bildung stehen im Zeichen des bislang größten Investitionspakets für die Digitalisierung an Schulen, das die Landesregierung vergangenen Sommer geschnürt hat. Das Paket der Landesregierung sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 350 Millionen Euro in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien vor, von denen auch die 400 Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen profitieren.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Unsere Investitionen in Digitalisierung kommen allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zugute. An den einzelnen Schulformen zeigt sich ganz konkret, welch großen Schub zielgenaue digitale Innovationen entfalten können. In der beruflichen Bildung schreitet die Digitalisierung voran und wir haben in den vergangenen Monaten mehrere digitale Neuerungen in die Wege geleitet, die das Lehren und Lernen noch zeitgemäßer machen. Neben dem Einsatz von digitalen Medien im Unterricht und der Ausstattung liegt unser Augenmerk auch auf der Erleichterung der administrativen Arbeit.“

Mehrere digitale Neuerungen verbessern die Prozesse an den Berufskollegs:
Bei den dezentralen Abschlussprüfungen der Berufskollegs kommt ein neues, digitales Verfahren zur Erstellung und Genehmigung von Prüfungsaufgaben zum Einsatz: Die neue Software und Prüfungsplattform „DiVa-BK“ (Digitale Vorprüfung am Berufskolleg) optimiert das Prüfungsmanagement der nordrhein-westfälischen Berufskollegs. Die rund 8.000 unterschiedlichen Abschlussprüfungen, die jährlich von den Schulen entwickelt und von den Bezirksregierungen im Rahmen eines einheitlichen Qualitätsmanagements genehmigt werden, können in Zukunft deutlich flexibler und schneller. Dies entlastet Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben.

Die Entwicklung der Software wurde als Modellvorhaben des Schulministeriums durch das Landesprogramm „Digitale Verwaltung“ gefördert. Nach der nun erfolgreich abgeschlossenen Testphase soll DiVa-BK demnächst zum Standard für alle Berufskollegs werden.
Ministerin Gebauer: „Wir digitalisieren und vereinfachen die bisherigen analogen Verfahren für die Abschlussprüfungen an den Berufskollegs, womit sie erheblich effizienter werden. Damit entlasten wir unsere Lehrkräfte an den Berufskollegs von Verwaltungsaufwand und ermöglichen ihnen dadurch zusätzliche wertvolle Zeit für die pädagogische Arbeit mit ihren Schülerinnen und Schülern. Mit dem landeseinheitlichen Web-Tool leisten wir zudem einen Beitrag zur Qualitätssicherung der dezentralen Abschlussprüfungen an Berufskollegs. In der jetzigen Pandemiesituation bringt das Programm zusätzlich Erleichterung und die positiven Rückmeldungen belegen, dass es genau zum richtigen Zeitpunkt kam.“

Auch an der Weiterentwicklung der Prüfungsformate selbst wird intensiv gearbeitet. So befasst sich ein Vorhaben im Fach Betriebswirtschaftslehre der Beruflichen Gymnasien mit der Frage, wie im Unterricht erfolgreich vermittelte digitale Kompetenzen zukünftig noch besser in Klausuren und Prüfungen abgebildet werden können. An einigen Berufskollegs wird zum Ende des Schuljahres getestet, wie berufsbezogene Software noch besser in Prüfungen eingesetzt werden kann. Dazu sollen auch Impulse aus dem Hochschulbereich einfließen, um integrierte digitale Prüfungsumgebungen, wie sie im Hochschulbereich bereits Verwendung finden, zukünftig auch in den Berufskollegs nutzbar zu machen.

Zudem hat der an vielen Berufskollegs bereits eingeführte „Didaktische Wizard Online“ (DWO) eine umfassende Überarbeitung erfahren. Dieses Dokumentationstool berücksichtigt in seiner neuesten Version die Anforderungen aller Bildungsgänge und Bildungspläne. Die neue Version 3.0 ermöglicht den Schulen eine komfortable digitale Dokumentation ihrer Didaktischen Jahresplanung in allen Bildungsgängen und bewirkt somit auch eine Qualitätsverbesserung des Unterrichts in den Bildungsgängen selbst.

Für den mittlerweile professionalisierten Unterricht auf Distanz wurden flankierend spezielle Lehrerfortbildungen sowie eine Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht als Unterstützung für die Unterrichtsgestaltung in den Berufskollegs auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.berufsbildung.nrw.de

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Schweiz weiterhin das beliebteste europäische Auswandererziel der Deutschen

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comAuswanderer aus Deutschland zieht es unter allen europäischen Staaten nach wie vor am häufigsten in die Schweiz. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europatages am 9. Mai 2021 mitteilt, hatten Anfang 2020 rund 307 000 deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ihren Wohnsitz im Nachbarland. Den Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat zufolge nimmt ihre Zahl seit Jahren zu. Im Vergleich zu 2019 betrug der Zuwachs 0,4 % beziehungsweise rund 1 200 Personen.

Mehr Deutsche leben in Österreich – Anstieg um 4 %

Auf Platz 2 der Auswandererziele folgt Österreich, wo 2020 rund 200 000 Deutsche ihren Wohnsitz hatten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr fiel mit 4 % beziehungsweise rund 7 600 Personen höher aus als bei der Schweiz. Der Wohnortwechsel wird in beiden Fällen durch die räumliche Nähe und die fehlende Sprachbarriere erleichtert.

Die drittgrößte Gruppe deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger, rund 142 000 Personen, lebte im Vereinigten Königreich – hier liegen allerdings nur Daten für den Jahresbeginn 2019 vor. Auf Platz 4 der beliebtesten Zielländer folgte Spanien, wo 2020 rund 139 000 Deutsche ihren Wohnsitz hatten.

Methodischer Hinweis: Für Zypern und Malta liegen keine Daten vor. Die von Eurostat veröffentlichten Daten geben den Stand zum Stichtag 1.1.2020 wider.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Bedingung für weitere Lockerungen erfüllt: Fünfter Werktag unter 100

(Bildquelle: congerdesign/pixabay.com)
(Bildquelle: congerdesign/pixabay.com)

Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis: Mit der heutigen RKI-Inzidenz von 99,7 liegt der Kreis Gütersloh knapp unter 100 und erfüllt damit die Bedingungen für den Wegfall der bundesweiten Notbremse. Voraussetzung dafür ist: Der Kreis muss an fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 100 liegen. Das ist seit vergangenem Mittwoch der Fall. Daran ändert auch der gestrige Inzidenzwert von über 100 nichts. Denn: Feiertage zählen nicht mit und unterbrechen daher die 5-Werktage-Regel nicht. Wie das Land NRW heute bekannt gegeben hat, tritt die Notbremse damit am übernächsten Tag, also am Donnerstag, im Kreis Gütersloh außer Kraft.

Dann greifen die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Und was genau gilt dann? Kurzfassung: Die Gastronomie darf im Außenbereich wieder öffnen, die Ausgangssperre entfällt, die Gültigkeit der Schnelltests verlängert sich von 24 auf 48 Stunden. Übrigens: Die Schnelltestpflicht für den Friseurbesuch fällt weg. Einen kurzen Überblick zu den dann geltenden Regeln gibt die Pressemitteilung des Kreises vom 21. Mai: www.kreis-guetersloh.de/u100-inzidenz/

Und was ist mit den Schulen? Das Land NRW hatte angekündigt, dass sobald die Notbremse entfällt, die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 31. Mai, wieder in den Präsenzunterricht dürfen. Das heißt: Jeden Tag Unterricht im Klassenzimmer bei voller Klassenstärke. Masken und regelmäßige Testungen sind Pflicht. Sollte die Inzidenz im Kreis Gütersloh unter 100 bleiben, müssten ab kommendem Montag wieder alle Kinder und Jugendliche zur Schule gehen. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen und die Notbremse tritt wieder in Kraft, wäre weiterhin Wechselunterricht angesagt.

Doch unter welchen Umständen passiert das? Was wenn die Inzidenz am morgigen Mittwoch wieder die 100er-Marke überschreitet? Das beeinflusst den Wegfall der Notbremse vorerst nicht. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegt, tritt sie wieder automatisch in Kraft. Achtung: Zur Lockerung sind zwar nur Werktage ausschlaggebend, das ist bei Verschärfungen aber nicht der Fall. Hier zählt jeder Tag – egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.

Weitere Informationen finden Interessenten auf den Internetseiten des Landes NRW unter: www.land.nrw/corona

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Mülltonnenbrand am Tecklenburger Weg – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am Montagmittag (24.05., 13.40 Uhr) wurden Polizei- und Feuerwehrkräfte über den Brand mehrerer Mülltonnen in einem Grundstückshof am Tecklenburger Weg informiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war das Feuer durch Zeugen bereits weitestgehend gelöscht. Personen wurden durch den Brand nicht verletzt. Insgesamt elf Mülltonnen wurden zerstört. Die Außenfassade einer angrenzenden Lagerhalle sowie ein in der Nähe geparktes Fahrzeug wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 6000 Euro. Zur Brandentstehung können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann weitere Angaben zu dem Brandgeschehen machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der Kükentötung begrüßt: „Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet. Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert sein“, so die Ministerin.

Vorausgegangen waren Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren. Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, schon heute zu Alternativen zu greifen, bei denen keine männlichen Küken getötet werden mussten. So werden Eier angeboten, bei denen die männlichen Brüderhähne der Legehennen mit aufgezogen und als Hähnchen vermarktet werden.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden, wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche Küken mästbar sind.

Hintergrund

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.

Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: www.verbraucherzentrale.de.

 

(Textquelle: Land NRW)

Landgestüt Warendorf: Wechsel in der Gestütsleitung

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) teilt mit, dass die Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts, Kristina Ankerhold, aus eigener persönlicher Entscheidung um Versetzung gebeten hat. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser plant, dieser Bitte nachzukommen. In der Interimsphase wird Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann, zusätzlich zu seinen sonstigen Aufgaben, kommissarisch das Landgestüt in Warendorf leiten.

Ministerin Heinen-Esser dankt Kristina Ankerhold für ihren engagierten Einsatz für das Landgestüt: „Frau Ankerhold hat die Leitung des Landgestüts im März 2018 in einer sehr schwierigen Phase übernommen. Sie hat in dieser Zeit die Qualität des Hengstbestandes deutlich gesteigert. Auch hat sie die Verwaltung des Landgestüts erfolgreich modernisiert. Ein von ihr initiiertes Zuchtprojekt zur Verbesserung der Gesundheit bei Rheinischen Kaltblütern fand bundesweit Beachtung. Das Landgestüt hat als Aushängeschild für mich persönlich als auch für die Landesregierung eine über die Landesgrenzen und die Pferde- und Reitszene hinaus hohe Bedeutung.“

 

(Textquelle: Land NRW)