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Ministerin Gebauer: Berufliche Bildung in Nordrhein-Westfalen auf neuem digitalem Niveau

NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen haben auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie die Digitalisierung des Unterrichts vorangetrieben. Die digitalen Innovationen in der beruflichen Bildung stehen im Zeichen des bislang größten Investitionspakets für die Digitalisierung an Schulen, das die Landesregierung vergangenen Sommer geschnürt hat. Das Paket der Landesregierung sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 350 Millionen Euro in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien vor, von denen auch die 400 Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen profitieren.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Unsere Investitionen in Digitalisierung kommen allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zugute. An den einzelnen Schulformen zeigt sich ganz konkret, welch großen Schub zielgenaue digitale Innovationen entfalten können. In der beruflichen Bildung schreitet die Digitalisierung voran und wir haben in den vergangenen Monaten mehrere digitale Neuerungen in die Wege geleitet, die das Lehren und Lernen noch zeitgemäßer machen. Neben dem Einsatz von digitalen Medien im Unterricht und der Ausstattung liegt unser Augenmerk auch auf der Erleichterung der administrativen Arbeit.“

Mehrere digitale Neuerungen verbessern die Prozesse an den Berufskollegs:
Bei den dezentralen Abschlussprüfungen der Berufskollegs kommt ein neues, digitales Verfahren zur Erstellung und Genehmigung von Prüfungsaufgaben zum Einsatz: Die neue Software und Prüfungsplattform „DiVa-BK“ (Digitale Vorprüfung am Berufskolleg) optimiert das Prüfungsmanagement der nordrhein-westfälischen Berufskollegs. Die rund 8.000 unterschiedlichen Abschlussprüfungen, die jährlich von den Schulen entwickelt und von den Bezirksregierungen im Rahmen eines einheitlichen Qualitätsmanagements genehmigt werden, können in Zukunft deutlich flexibler und schneller. Dies entlastet Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben.

Die Entwicklung der Software wurde als Modellvorhaben des Schulministeriums durch das Landesprogramm „Digitale Verwaltung“ gefördert. Nach der nun erfolgreich abgeschlossenen Testphase soll DiVa-BK demnächst zum Standard für alle Berufskollegs werden.
Ministerin Gebauer: „Wir digitalisieren und vereinfachen die bisherigen analogen Verfahren für die Abschlussprüfungen an den Berufskollegs, womit sie erheblich effizienter werden. Damit entlasten wir unsere Lehrkräfte an den Berufskollegs von Verwaltungsaufwand und ermöglichen ihnen dadurch zusätzliche wertvolle Zeit für die pädagogische Arbeit mit ihren Schülerinnen und Schülern. Mit dem landeseinheitlichen Web-Tool leisten wir zudem einen Beitrag zur Qualitätssicherung der dezentralen Abschlussprüfungen an Berufskollegs. In der jetzigen Pandemiesituation bringt das Programm zusätzlich Erleichterung und die positiven Rückmeldungen belegen, dass es genau zum richtigen Zeitpunkt kam.“

Auch an der Weiterentwicklung der Prüfungsformate selbst wird intensiv gearbeitet. So befasst sich ein Vorhaben im Fach Betriebswirtschaftslehre der Beruflichen Gymnasien mit der Frage, wie im Unterricht erfolgreich vermittelte digitale Kompetenzen zukünftig noch besser in Klausuren und Prüfungen abgebildet werden können. An einigen Berufskollegs wird zum Ende des Schuljahres getestet, wie berufsbezogene Software noch besser in Prüfungen eingesetzt werden kann. Dazu sollen auch Impulse aus dem Hochschulbereich einfließen, um integrierte digitale Prüfungsumgebungen, wie sie im Hochschulbereich bereits Verwendung finden, zukünftig auch in den Berufskollegs nutzbar zu machen.

Zudem hat der an vielen Berufskollegs bereits eingeführte „Didaktische Wizard Online“ (DWO) eine umfassende Überarbeitung erfahren. Dieses Dokumentationstool berücksichtigt in seiner neuesten Version die Anforderungen aller Bildungsgänge und Bildungspläne. Die neue Version 3.0 ermöglicht den Schulen eine komfortable digitale Dokumentation ihrer Didaktischen Jahresplanung in allen Bildungsgängen und bewirkt somit auch eine Qualitätsverbesserung des Unterrichts in den Bildungsgängen selbst.

Für den mittlerweile professionalisierten Unterricht auf Distanz wurden flankierend spezielle Lehrerfortbildungen sowie eine Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht als Unterstützung für die Unterrichtsgestaltung in den Berufskollegs auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.berufsbildung.nrw.de

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Schweiz weiterhin das beliebteste europäische Auswandererziel der Deutschen

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comAuswanderer aus Deutschland zieht es unter allen europäischen Staaten nach wie vor am häufigsten in die Schweiz. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europatages am 9. Mai 2021 mitteilt, hatten Anfang 2020 rund 307 000 deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ihren Wohnsitz im Nachbarland. Den Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat zufolge nimmt ihre Zahl seit Jahren zu. Im Vergleich zu 2019 betrug der Zuwachs 0,4 % beziehungsweise rund 1 200 Personen.

Mehr Deutsche leben in Österreich – Anstieg um 4 %

Auf Platz 2 der Auswandererziele folgt Österreich, wo 2020 rund 200 000 Deutsche ihren Wohnsitz hatten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr fiel mit 4 % beziehungsweise rund 7 600 Personen höher aus als bei der Schweiz. Der Wohnortwechsel wird in beiden Fällen durch die räumliche Nähe und die fehlende Sprachbarriere erleichtert.

Die drittgrößte Gruppe deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger, rund 142 000 Personen, lebte im Vereinigten Königreich – hier liegen allerdings nur Daten für den Jahresbeginn 2019 vor. Auf Platz 4 der beliebtesten Zielländer folgte Spanien, wo 2020 rund 139 000 Deutsche ihren Wohnsitz hatten.

Methodischer Hinweis: Für Zypern und Malta liegen keine Daten vor. Die von Eurostat veröffentlichten Daten geben den Stand zum Stichtag 1.1.2020 wider.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Bedingung für weitere Lockerungen erfüllt: Fünfter Werktag unter 100

(Bildquelle: congerdesign/pixabay.com)
(Bildquelle: congerdesign/pixabay.com)

Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis: Mit der heutigen RKI-Inzidenz von 99,7 liegt der Kreis Gütersloh knapp unter 100 und erfüllt damit die Bedingungen für den Wegfall der bundesweiten Notbremse. Voraussetzung dafür ist: Der Kreis muss an fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 100 liegen. Das ist seit vergangenem Mittwoch der Fall. Daran ändert auch der gestrige Inzidenzwert von über 100 nichts. Denn: Feiertage zählen nicht mit und unterbrechen daher die 5-Werktage-Regel nicht. Wie das Land NRW heute bekannt gegeben hat, tritt die Notbremse damit am übernächsten Tag, also am Donnerstag, im Kreis Gütersloh außer Kraft.

Dann greifen die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Und was genau gilt dann? Kurzfassung: Die Gastronomie darf im Außenbereich wieder öffnen, die Ausgangssperre entfällt, die Gültigkeit der Schnelltests verlängert sich von 24 auf 48 Stunden. Übrigens: Die Schnelltestpflicht für den Friseurbesuch fällt weg. Einen kurzen Überblick zu den dann geltenden Regeln gibt die Pressemitteilung des Kreises vom 21. Mai: www.kreis-guetersloh.de/u100-inzidenz/

Und was ist mit den Schulen? Das Land NRW hatte angekündigt, dass sobald die Notbremse entfällt, die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 31. Mai, wieder in den Präsenzunterricht dürfen. Das heißt: Jeden Tag Unterricht im Klassenzimmer bei voller Klassenstärke. Masken und regelmäßige Testungen sind Pflicht. Sollte die Inzidenz im Kreis Gütersloh unter 100 bleiben, müssten ab kommendem Montag wieder alle Kinder und Jugendliche zur Schule gehen. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen und die Notbremse tritt wieder in Kraft, wäre weiterhin Wechselunterricht angesagt.

Doch unter welchen Umständen passiert das? Was wenn die Inzidenz am morgigen Mittwoch wieder die 100er-Marke überschreitet? Das beeinflusst den Wegfall der Notbremse vorerst nicht. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegt, tritt sie wieder automatisch in Kraft. Achtung: Zur Lockerung sind zwar nur Werktage ausschlaggebend, das ist bei Verschärfungen aber nicht der Fall. Hier zählt jeder Tag – egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.

Weitere Informationen finden Interessenten auf den Internetseiten des Landes NRW unter: www.land.nrw/corona

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Mülltonnenbrand am Tecklenburger Weg – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am Montagmittag (24.05., 13.40 Uhr) wurden Polizei- und Feuerwehrkräfte über den Brand mehrerer Mülltonnen in einem Grundstückshof am Tecklenburger Weg informiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war das Feuer durch Zeugen bereits weitestgehend gelöscht. Personen wurden durch den Brand nicht verletzt. Insgesamt elf Mülltonnen wurden zerstört. Die Außenfassade einer angrenzenden Lagerhalle sowie ein in der Nähe geparktes Fahrzeug wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 6000 Euro. Zur Brandentstehung können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann weitere Angaben zu dem Brandgeschehen machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der Kükentötung begrüßt: „Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet. Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert sein“, so die Ministerin.

Vorausgegangen waren Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren. Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, schon heute zu Alternativen zu greifen, bei denen keine männlichen Küken getötet werden mussten. So werden Eier angeboten, bei denen die männlichen Brüderhähne der Legehennen mit aufgezogen und als Hähnchen vermarktet werden.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden, wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche Küken mästbar sind.

Hintergrund

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.

Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: www.verbraucherzentrale.de.

 

(Textquelle: Land NRW)

Landgestüt Warendorf: Wechsel in der Gestütsleitung

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) teilt mit, dass die Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts, Kristina Ankerhold, aus eigener persönlicher Entscheidung um Versetzung gebeten hat. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser plant, dieser Bitte nachzukommen. In der Interimsphase wird Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann, zusätzlich zu seinen sonstigen Aufgaben, kommissarisch das Landgestüt in Warendorf leiten.

Ministerin Heinen-Esser dankt Kristina Ankerhold für ihren engagierten Einsatz für das Landgestüt: „Frau Ankerhold hat die Leitung des Landgestüts im März 2018 in einer sehr schwierigen Phase übernommen. Sie hat in dieser Zeit die Qualität des Hengstbestandes deutlich gesteigert. Auch hat sie die Verwaltung des Landgestüts erfolgreich modernisiert. Ein von ihr initiiertes Zuchtprojekt zur Verbesserung der Gesundheit bei Rheinischen Kaltblütern fand bundesweit Beachtung. Das Landgestüt hat als Aushängeschild für mich persönlich als auch für die Landesregierung eine über die Landesgrenzen und die Pferde- und Reitszene hinaus hohe Bedeutung.“

 

(Textquelle: Land NRW)

TÜV: Smart Gardening für einen mühelosen Garten

(Bildquelle: Skitterphoto/pixabay.com)
(Bildquelle: Skitterphoto/pixabay.com)

Mit dem Frühling ist für viele Menschen auch die neue Gartensaison gestartet. Nicht nur Gartenfreunde, die mit ihrem Grün möglichst viel Freude bei überschaubarer Arbeit haben möchten, setzen auf smarte Unterstützer im Garten.

Zwar müssen Gärtner Spaten und Heckenschere noch weiter selbst in die Hand nehmen, aber beim Rasenmähen und beim Bewässern können smarte Geräte helfen, viel Zeit zu sparen. So fährt der smarte Rasenmäher automatisch die komplette Rasenfläche ab und trimmt den Rasen entsprechend. Sensoren wiederum messen Bodenfeuchtigkeit, Temperatur und Lichtintensität, so dass Rasen, Beete und Kübel nur bewässert werden, wenn es nötig ist. „Beim Smart Gardening sind alle Funktionen per App steuer- und einsehbar, so dass selbst von einem anderen Aufenthaltsort als Zuhause aus per Smartphone entsprechende Befehle an die smarten Geräte geschickt werden können“, sagt Tobias Hollmann, Smart Home-Experte bei TÜV Rheinland.

Mehr Datensicherheit durch zwei getrennte WLANs

Der Einstieg in das Smart Gardening ist einfach und nicht nur etwas für Technikbegeisterte. Wer smarte Gartengeräte nutzt, sollte wissen: Diese sind in der Regel über ein Gateway verbunden, das an die Hauswand montiert wird und mit dem WLAN verbunden ist. Um zu verhindern, dass Unbefugte darüber ins Heimnetz gelangen, sollten Anwender am Router zwei getrennte WLANs einrichten: eines für die smarten Geräte in Haus und Garten, eines für die restliche IT (zum Beispiel PCs).

Hackern das Leben schwer machen

Denn wichtig bei smarten Geräten sind Datenschutz und Datensicherheit. So übertragen beispielsweise die smarten Geräte Angaben des Nutzers an den Hersteller, also etwa die vorherrschende Temperatur, die Bodenfeuchte und Uhrzeit der Bewässerung. „Das sind zwar keine kritischen personenbezogenen Daten, trotzdem sollte die Privatsphäre gewahrt bleiben“, so TÜV Rheinland-Experte Hollmann. Der Hersteller darf also diese Daten erhalten, um beispielsweise eine App für die externe Steuerung bereitzustellen. Er muss jedoch sorgsam mit den Daten umgehen und dabei einige Regeln beachten. Zu den Regeln gehören auch Maßnahmen, die sein System so gut wie möglich vor Hackern schützen. Beispielsweise wenn diese beabsichtigen, dass Bewässerungssystem abzuschalten, so dass es kaum wieder in Betrieb zu nehmen ist. Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Hacker können das Bewässerungssystem in Dauerbetrieb versetzen.

Bei Kindern und Haustieren im Garten Pause für den Mähroboter

Tobias Hollmann empfiehlt Nutzern bei vernetzten Gartengeräten daher unbedingt einen Blick in die Datenschutzerklärung zu werfen: „Was wird mit den Daten gemacht und wer erhält sie?“ Bei der Nutzung der smarten Geräte sollten Hobbygärtner auch die physische Sicherheit der übrigen Gartennutzer im Blick haben. Konkret: Zwar fahren die smarten Rasenmäher in der Regel an Hindernissen vorbei oder stoppen rechtzeitig. Kinder und Haustiere sollten aber trotzdem nicht gleichzeitig mit dem automatischen Gartenpfleger, wenn dieser aktiv ist, draußen sein.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Impfen im Kreis GT: Wer noch zögert, sollte sich gut informieren – Westerfellhaus sucht das Gespräch

Landrat Sven-Georg Adenauer (2.v.l.), Krisenstabsleiter Frank Scheffer (rechts), Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh, (2.v.r.) und Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, (links) begrüßten den Staatssekretär und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (mitte), zum fachlichen Austausch über die Impfkonditionen. Die Gesprächsrunde fand am Impfzentrum des Kreises Gütersloh statt (Foto: Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer (2.v.l.), Krisenstabsleiter Frank Scheffer (rechts), Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh, (2.v.r.) und Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, (links) begrüßten den Staatssekretär und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (mitte), zum fachlichen Austausch über die Impfkonditionen. Die Gesprächsrunde fand am Impfzentrum des Kreises Gütersloh statt (Foto: Kreis Gütersloh).

Wo steht das Impfzentrum? Wie läuft die Arbeit? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat sich bei einem Gespräch im Impfzentrum Kreis Gütersloh über die Arbeitsbedingungen aus erster Hand informieren lassen. „Ich höre fast jeden Tag, wie gut das hier im Impfzentrum klappt und wie freundlich die Menschen hier empfangen werden“, erklärte der Pflegebevollmächtigte, der im Kreis Gütersloh zuhause ist. Umso hellhöriger sei er geworden, als er gehört habe, wie sich Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, im Gesundheitsausschuss vergangene Woche geäußert habe. „Da scheint mir auch Frust dabei gewesen zu sein, deswegen wollte ich mich persönlich informieren.“ Mit dabei in der Gesprächsrunde waren Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh, Dr. Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, Landrat Sven-Georg Adenauer und Krisenstabsleiter Frank Scheffer.

Dr. Hanraths hatte im Gesundheitsausschuss unter anderem beklagt, dass die Stimmung zwischen den niedergelassenen Ärzten und dem Impfzentrum nicht die beste sei. Außerdem hätten in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder viele Impfwillige weggeschickt werden müssen, weil die Gruppe 3 zunächst nicht komplett frei gegeben war, sich einen Impftermin zu besorgen. In einer Zwischenbilanz hatte Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums, als größtes Problem die sich ständig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen genannt: „Personen, die wir montags noch wegschicken mussten, sollen wir dienstags impfen.“ Neuerungen kämen häufig per Erlass, ohne dass sie vom Land öffentlich groß kommuniziert würden. Als es zunächst hieß, die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels könnten sich einen Impftermin holen, wurde dies kurze Zeit später vom Land per Erlass geändert und es war nur das Personal im Verkauf priorisiert zu impfen. Für Dr. Hanraths ist vor allem die verlässliche Termineinstellung wichtig. Viele Personen vereinbaren beim Hausarzt und im Impfzentrum einen Impftermin und entscheiden sich dann für den ersten. Dadurch fällt entweder beim Hausarzt oder im Impfzentrum der Termin weg. Wenn die Termine nicht abgesagt werden, kann der frei gewordene Termin auch nicht an eine andere impfberechtigte Person vergeben werden. Terminverschiebungen sind nicht möglich, die Termine sind verbindlich.

Grundsätzlich waren sich die Gesprächspartner einig, dass man beim Impfen auf einem guten Weg sei. Wenn im Juni auch die Betriebsärzte impfen dürften, könne man die tägliche Zahl der Impfungen deutlich erhöhen – wenn genug Impfstoff vorhanden ist. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für den 7. Juni angekündigte vollständige Aufgabe der Impfpriorisierung hatte sowohl im Impfzentrum als auch bei den niedergelassenen Ärzten die Telefone nicht mehr still stehen lassen. Einig war man sich auch, dass die Entscheidung über den Impfabstand nicht nach politischer, sondern nach medizinischer Beurteilung erfolgen solle. Im Blick steht hier vor allem der verkürzte Abstand zwischen den Impfungen mit AstraZeneca.

Westerfellhaus und Hanraths appellierten an alle, die ihre Impfentscheidung noch nicht getroffen hätten, sich gut zu informieren und dabei auf die Seriosität der Informationsquelle zu achten. Hanraths: „Ich bin mir sicher, dass auf die Phase mit zu wenig Impfstoff eine Phase folgt, in der wir für die Impfung werben müssen bei denjenigen, die noch zögern.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Strom für den Kreis Gütersloh: Belieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote

Bildquelle: Steppinstars/pixabay.com
Bildquelle: Steppinstars/pixabay.com

Der Kreis Gütersloh wird künftig auf eine Strombelieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 Prozent setzen. Das hat der Kreisausschuss am Mittwochnachmittag mehrheitlich beschlossen. Aufgrund des finanziellen Umfangs der Stromlieferung ist eine Ausschreibung erforderlich. Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßt diese Entscheidung. „Wir als Kreis Gütersloh müssen mit gutem Beispiel vorangehen und unsere Vorbildfunktion erfüllen.“ Im Vorfeld hatten die Städte Borgholzhausen, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und die Gemeinden Herzebrock-Clarholz und Langenberg sowie die wertkreis Gütersloh gGmbH angekündigt, sich an Energieausschreibung zu beteiligen. Ob sie dem konkreten Beschluss folgen, bleibt abzuwarten.

Was ist eine Strombelieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 Prozent? Dieser Strom stammt aus 100 Prozent erneuerbaren Energien und wird zusätzlich eine Neuanlagenquote von 33 Prozent beinhalten. Das bedeutet, dass Neuanlangen, die Windenergie, Energie aus Biomasse oder solare Strahlungsenergie nutzen, maximal vier Jahre alt sein dürfen.  Anlagen, die Wasserkraft oder Geothermie als Energiequelle nutzen, dürfen maximal sechs Jahre alt sein. Diese Strombelieferungsart bietet neben der Umweltfreundlichkeit, auch einen Anstoß zum Ausbau ökologischer Stromproduktionsstätten. Das Ingenieurbüro Switch.On aus Herzebrock-Clarholz wird die Energieausschreibung beratend begleiten.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stadt- und Kreisarchiv öffnet wieder – reduzierte Zahl an Arbeitsplätzen

Ab Dienstag, 25. Mai, ist der Lesesaal des Kreis- und Stadtarchivs an der Moltkestraße 47 in Gütersloh wieder offen. Bürgerinnen und Bürger können dort zu den üblichen Zeiten, Dienstag bis Donnerstag, 10 bis 12.30 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag, 14 bis 17 Uhr, nach einer vorherigen Terminvereinbarung arbeiten. Ein negatives Schnelltestergebnis ist nicht erforderlich. Die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen sind aktuell maximal zwei Arbeitsplätze verfügbar und Besucher müssen Ihre Kontaktdaten schriftlich hinterlassen. Soweit möglich, sind die zur Einsicht gewünschten Archivalien bereits bei der Terminvereinbarung anzugeben.

 

Öffnungszeiten (mit Termin!):
  • Dienstag bis Donnerstag: 10 bis 12:30 Uhr
  • Dienstag 14 bis 17 Uhr
  • Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Terminvereinbarung:

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)