Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am Montagmittag (24.05., 13.40 Uhr) wurden Polizei- und Feuerwehrkräfte über den Brand mehrerer Mülltonnen in einem Grundstückshof am Tecklenburger Weg informiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war das Feuer durch Zeugen bereits weitestgehend gelöscht. Personen wurden durch den Brand nicht verletzt. Insgesamt elf Mülltonnen wurden zerstört. Die Außenfassade einer angrenzenden Lagerhalle sowie ein in der Nähe geparktes Fahrzeug wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 6000 Euro. Zur Brandentstehung können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann weitere Angaben zu dem Brandgeschehen machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der Kükentötung begrüßt: „Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet. Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert sein“, so die Ministerin.
Vorausgegangen waren Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren. Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, schon heute zu Alternativen zu greifen, bei denen keine männlichen Küken getötet werden mussten. So werden Eier angeboten, bei denen die männlichen Brüderhähne der Legehennen mit aufgezogen und als Hähnchen vermarktet werden.
Darüber hinaus unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden, wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche Küken mästbar sind.
Hintergrund
Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.
Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: www.verbraucherzentrale.de.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) teilt mit, dass die Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts, Kristina Ankerhold, aus eigener persönlicher Entscheidung um Versetzung gebeten hat. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser plant, dieser Bitte nachzukommen. In der Interimsphase wird Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann, zusätzlich zu seinen sonstigen Aufgaben, kommissarisch das Landgestüt in Warendorf leiten.
Ministerin Heinen-Esser dankt Kristina Ankerhold für ihren engagierten Einsatz für das Landgestüt: „Frau Ankerhold hat die Leitung des Landgestüts im März 2018 in einer sehr schwierigen Phase übernommen. Sie hat in dieser Zeit die Qualität des Hengstbestandes deutlich gesteigert. Auch hat sie die Verwaltung des Landgestüts erfolgreich modernisiert. Ein von ihr initiiertes Zuchtprojekt zur Verbesserung der Gesundheit bei Rheinischen Kaltblütern fand bundesweit Beachtung. Das Landgestüt hat als Aushängeschild für mich persönlich als auch für die Landesregierung eine über die Landesgrenzen und die Pferde- und Reitszene hinaus hohe Bedeutung.“
Mit dem Frühling ist für viele Menschen auch die neue Gartensaison gestartet. Nicht nur Gartenfreunde, die mit ihrem Grün möglichst viel Freude bei überschaubarer Arbeit haben möchten, setzen auf smarte Unterstützer im Garten.
Zwar müssen Gärtner Spaten und Heckenschere noch weiter selbst in die Hand nehmen, aber beim Rasenmähen und beim Bewässern können smarte Geräte helfen, viel Zeit zu sparen. So fährt der smarte Rasenmäher automatisch die komplette Rasenfläche ab und trimmt den Rasen entsprechend. Sensoren wiederum messen Bodenfeuchtigkeit, Temperatur und Lichtintensität, so dass Rasen, Beete und Kübel nur bewässert werden, wenn es nötig ist. „Beim Smart Gardening sind alle Funktionen per App steuer- und einsehbar, so dass selbst von einem anderen Aufenthaltsort als Zuhause aus per Smartphone entsprechende Befehle an die smarten Geräte geschickt werden können“, sagt Tobias Hollmann, Smart Home-Experte bei TÜV Rheinland.
Mehr Datensicherheit durch zwei getrennte WLANs
Der Einstieg in das Smart Gardening ist einfach und nicht nur etwas für Technikbegeisterte. Wer smarte Gartengeräte nutzt, sollte wissen: Diese sind in der Regel über ein Gateway verbunden, das an die Hauswand montiert wird und mit dem WLAN verbunden ist. Um zu verhindern, dass Unbefugte darüber ins Heimnetz gelangen, sollten Anwender am Router zwei getrennte WLANs einrichten: eines für die smarten Geräte in Haus und Garten, eines für die restliche IT (zum Beispiel PCs).
Hackern das Leben schwer machen
Denn wichtig bei smarten Geräten sind Datenschutz und Datensicherheit. So übertragen beispielsweise die smarten Geräte Angaben des Nutzers an den Hersteller, also etwa die vorherrschende Temperatur, die Bodenfeuchte und Uhrzeit der Bewässerung. „Das sind zwar keine kritischen personenbezogenen Daten, trotzdem sollte die Privatsphäre gewahrt bleiben“, so TÜV Rheinland-Experte Hollmann. Der Hersteller darf also diese Daten erhalten, um beispielsweise eine App für die externe Steuerung bereitzustellen. Er muss jedoch sorgsam mit den Daten umgehen und dabei einige Regeln beachten. Zu den Regeln gehören auch Maßnahmen, die sein System so gut wie möglich vor Hackern schützen. Beispielsweise wenn diese beabsichtigen, dass Bewässerungssystem abzuschalten, so dass es kaum wieder in Betrieb zu nehmen ist. Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Hacker können das Bewässerungssystem in Dauerbetrieb versetzen.
Bei Kindern und Haustieren im Garten Pause für den Mähroboter
Tobias Hollmann empfiehlt Nutzern bei vernetzten Gartengeräten daher unbedingt einen Blick in die Datenschutzerklärung zu werfen: „Was wird mit den Daten gemacht und wer erhält sie?“ Bei der Nutzung der smarten Geräte sollten Hobbygärtner auch die physische Sicherheit der übrigen Gartennutzer im Blick haben. Konkret: Zwar fahren die smarten Rasenmäher in der Regel an Hindernissen vorbei oder stoppen rechtzeitig. Kinder und Haustiere sollten aber trotzdem nicht gleichzeitig mit dem automatischen Gartenpfleger, wenn dieser aktiv ist, draußen sein.
(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)
Landrat Sven-Georg Adenauer (2.v.l.), Krisenstabsleiter Frank Scheffer (rechts), Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh, (2.v.r.) und Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, (links) begrüßten den Staatssekretär und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (mitte), zum fachlichen Austausch über die Impfkonditionen. Die Gesprächsrunde fand am Impfzentrum des Kreises Gütersloh statt (Foto: Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer (2.v.l.), Krisenstabsleiter Frank Scheffer (rechts), Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh, (2.v.r.) und Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, (links) begrüßten den Staatssekretär und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (mitte), zum fachlichen Austausch über die Impfkonditionen. Die Gesprächsrunde fand am Impfzentrum des Kreises Gütersloh statt (Foto: Kreis Gütersloh).
Wo steht das Impfzentrum? Wie läuft die Arbeit? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat sich bei einem Gespräch im Impfzentrum Kreis Gütersloh über die Arbeitsbedingungen aus erster Hand informieren lassen. „Ich höre fast jeden Tag, wie gut das hier im Impfzentrum klappt und wie freundlich die Menschen hier empfangen werden“, erklärte der Pflegebevollmächtigte, der im Kreis Gütersloh zuhause ist. Umso hellhöriger sei er geworden, als er gehört habe, wie sich Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, im Gesundheitsausschuss vergangene Woche geäußert habe. „Da scheint mir auch Frust dabei gewesen zu sein, deswegen wollte ich mich persönlich informieren.“ Mit dabei in der Gesprächsrunde waren Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh, Dr. Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, Landrat Sven-Georg Adenauer und Krisenstabsleiter Frank Scheffer.
Dr. Hanraths hatte im Gesundheitsausschuss unter anderem beklagt, dass die Stimmung zwischen den niedergelassenen Ärzten und dem Impfzentrum nicht die beste sei. Außerdem hätten in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder viele Impfwillige weggeschickt werden müssen, weil die Gruppe 3 zunächst nicht komplett frei gegeben war, sich einen Impftermin zu besorgen. In einer Zwischenbilanz hatte Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums, als größtes Problem die sich ständig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen genannt: „Personen, die wir montags noch wegschicken mussten, sollen wir dienstags impfen.“ Neuerungen kämen häufig per Erlass, ohne dass sie vom Land öffentlich groß kommuniziert würden. Als es zunächst hieß, die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels könnten sich einen Impftermin holen, wurde dies kurze Zeit später vom Land per Erlass geändert und es war nur das Personal im Verkauf priorisiert zu impfen. Für Dr. Hanraths ist vor allem die verlässliche Termineinstellung wichtig. Viele Personen vereinbaren beim Hausarzt und im Impfzentrum einen Impftermin und entscheiden sich dann für den ersten. Dadurch fällt entweder beim Hausarzt oder im Impfzentrum der Termin weg. Wenn die Termine nicht abgesagt werden, kann der frei gewordene Termin auch nicht an eine andere impfberechtigte Person vergeben werden. Terminverschiebungen sind nicht möglich, die Termine sind verbindlich.
Grundsätzlich waren sich die Gesprächspartner einig, dass man beim Impfen auf einem guten Weg sei. Wenn im Juni auch die Betriebsärzte impfen dürften, könne man die tägliche Zahl der Impfungen deutlich erhöhen – wenn genug Impfstoff vorhanden ist. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für den 7. Juni angekündigte vollständige Aufgabe der Impfpriorisierung hatte sowohl im Impfzentrum als auch bei den niedergelassenen Ärzten die Telefone nicht mehr still stehen lassen. Einig war man sich auch, dass die Entscheidung über den Impfabstand nicht nach politischer, sondern nach medizinischer Beurteilung erfolgen solle. Im Blick steht hier vor allem der verkürzte Abstand zwischen den Impfungen mit AstraZeneca.
Westerfellhaus und Hanraths appellierten an alle, die ihre Impfentscheidung noch nicht getroffen hätten, sich gut zu informieren und dabei auf die Seriosität der Informationsquelle zu achten. Hanraths: „Ich bin mir sicher, dass auf die Phase mit zu wenig Impfstoff eine Phase folgt, in der wir für die Impfung werben müssen bei denjenigen, die noch zögern.“
Der Kreis Gütersloh wird künftig auf eine Strombelieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 Prozent setzen. Das hat der Kreisausschuss am Mittwochnachmittag mehrheitlich beschlossen. Aufgrund des finanziellen Umfangs der Stromlieferung ist eine Ausschreibung erforderlich. Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßt diese Entscheidung. „Wir als Kreis Gütersloh müssen mit gutem Beispiel vorangehen und unsere Vorbildfunktion erfüllen.“ Im Vorfeld hatten die Städte Borgholzhausen, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und die Gemeinden Herzebrock-Clarholz und Langenberg sowie die wertkreis Gütersloh gGmbH angekündigt, sich an Energieausschreibung zu beteiligen. Ob sie dem konkreten Beschluss folgen, bleibt abzuwarten.
Was ist eine Strombelieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 Prozent? Dieser Strom stammt aus 100 Prozent erneuerbaren Energien und wird zusätzlich eine Neuanlagenquote von 33 Prozent beinhalten. Das bedeutet, dass Neuanlangen, die Windenergie, Energie aus Biomasse oder solare Strahlungsenergie nutzen, maximal vier Jahre alt sein dürfen. Anlagen, die Wasserkraft oder Geothermie als Energiequelle nutzen, dürfen maximal sechs Jahre alt sein. Diese Strombelieferungsart bietet neben der Umweltfreundlichkeit, auch einen Anstoß zum Ausbau ökologischer Stromproduktionsstätten. Das Ingenieurbüro Switch.On aus Herzebrock-Clarholz wird die Energieausschreibung beratend begleiten.
Ab Dienstag, 25. Mai, ist der Lesesaal des Kreis- und Stadtarchivs an der Moltkestraße 47 in Gütersloh wieder offen. Bürgerinnen und Bürger können dort zu den üblichen Zeiten, Dienstag bis Donnerstag, 10 bis 12.30 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag, 14 bis 17 Uhr, nach einer vorherigen Terminvereinbarung arbeiten. Ein negatives Schnelltestergebnis ist nicht erforderlich. Die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen sind aktuell maximal zwei Arbeitsplätze verfügbar und Besucher müssen Ihre Kontaktdaten schriftlich hinterlassen. Soweit möglich, sind die zur Einsicht gewünschten Archivalien bereits bei der Terminvereinbarung anzugeben.
Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert umfangreiche Maßnahmen, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit entgegenzuwirken. So halten es sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene nach einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes für sinnvoll, deshalb das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln. Eine große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen und auch der Erwachsenen plädiert zudem dafür, dass Medien, die süchtig machen können, entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Auch müssten Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert und Therapie- sowie Beratungsangebote ausgebaut werden.
Fast alle befragten Kinder und Jugendlichen sowie Erwachsenen sehen Familien und Eltern in der Verantwortung, um Mediensucht entgegenzuwirken. Eine sehr große Mehrheit sieht hier auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich, ebenso die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2021, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Juliane Seifert heute in Berlin vorstellten.
„So wie die Mediennutzungszeiten von Kindern und Jugendlichen steigen, nehmen auch die Debattenbeiträge und Warnungen vor Mediensucht bei Kindern zu. Statt Panikmache ist Kindern und Jugendlichen aber mehr durch eine kinderrechtlich ausgewogene Debatte darüber geholfen, wann eine Mediennutzung nicht mehr als gesund gelten kann und welche Hilfestellungen für junge Menschen und Familien notwendig sind. Die Ergebnisse des Kinderreports 2021 zeigen sehr deutlich, dass professionelle Beratung und Hilfe zum Thema Mediensucht dringend benötigt werden. Dafür ist ein bundesweit flächendeckendes Netz an Einrichtungen unabdingbar, die Präventionsarbeit leisten und Fälle pathologischer Mediennutzung in professionelle Therapien vermitteln können. Damit es aber gar nicht erst zum Therapiebedarf kommt, sollte in der Schule allen Kindern der Umgang mit Medien vermittelt werden. Aus kinderrechtlicher Sicht müssen dabei Chancen und Risiken der Mediennutzung gleichberechtigt thematisiert werden. Damit dies gelingt, brauchen wir Lehrkräfte, die selbst fit im Umgang mit Medien sind, und Schulen, die über funktionierende und leistungsfähige Ausstattungen verfügen und ihren Lehrkräften Weiterbildungen ermöglichen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Juliane Seifert: „Es kann nicht allein Aufgabe der Eltern sein, ihre Kinder vor exzessiver Mediennutzung zu schützen. Anbietern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz sind sie erstmals zu wirksamen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Konkret können das beispielsweise Altersbeschränkungen bei Angeboten mit Suchtrisiken, der Verzicht auf Lootboxen oder technische Voreinstellungen für begrenzte Nutzungszeiten sein. Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird dazu gemeinsam mit der Wissenschaft, Fachstellen und Unternehmen neue verbindliche Standards entwickeln und Orientierung ermöglichen. Mit den neuen Regelungen sorgen wir sowohl für Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am digitalen Zeitalter als auch für ihr gesundes Aufwachsen mit modernen Medien.“
Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 im Einzelnen
Verständnis von Mediensucht
Für 88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person nicht mit der Mediennutzung aufhören kann, obwohl sie das gerne möchte, und für 86 Prozent auch dann, wenn andere Lebensbereiche, wie z.B. Arbeit oder Schule, wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden. Als problematisch sieht es eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (83 Prozent) zudem an, wenn Freunde und Familie wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden oder sich die betroffene Person von ihnen zurückzieht. Für 81 Prozent besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person sich unwohl fühlt, nervös oder unzufrieden ist, sollte die gewohnte Mediennutzung nicht möglich sein, und für 70 Prozent, wenn die betroffene Person wegen ihrer Mediennutzung wiederholt Konflikte und Stress mit Freunden, Eltern und Bekannten hat. Und nach Meinung von knapp zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen (64 Prozent) besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person ein bestimmtes Medium in ihrer Freizeit eine sehr lange Zeit bzw. mehrere Stunden am Tag nutzt.
Wenn die betroffene Person nicht mit der Mediennutzung aufhören kann, obwohl sie das gerne möchte, konstatieren 92 Prozent der Erwachsenen eine sogenannte Mediensucht, und 91 Prozent dann, wenn andere Lebensbereiche, wie z.B. Arbeit oder Schule, wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden. Als problematisch sieht es eine sehr große Mehrheit der Erwachsenen (89 Prozent) zudem an, wenn Freunde und Familie wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden oder sich die betroffene Person von ihnen zurückzieht. Für 76 Prozent besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person gestresst oder unzufrieden ist, wenn die gewohnte Mediennutzung nicht möglich ist, und für 72 Prozent, wenn die betroffene Person wegen ihrer Mediennutzung wiederholt Konflikte und Stress mit Freunden, Eltern und Bekannten hat. Und nach Meinung von 57 Prozent der Erwachsenen besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person ein bestimmtes Medium in ihrer Freizeit eine sehr lange Zeit bzw. mehrere Stunden am Tag nutzt.
Erfahrungen mit Mediensucht im persönlichen Umfeld
Insgesamt 12 Prozent der Kinder und Jugendlichen geben an, dass sie bei sich selbst bereits Erfahrungen mit Mediensucht gemacht haben. Die Frage, ob es im Freundes- oder Familienkreis bei Kindern unter 14 Jahren Erfahrung mit Mediensucht gibt oder gab, bejahen 15 Prozent, weitere 14 Prozent geben an, dies bei Jugendlichen ab 14 Jahren festgestellt zu haben.
Bei den erwachsenen Befragten sind es insgesamt 6 Prozent, die bei sich selbst bereits Erfahrungen mit Mediensucht festgestellt haben. Die Frage, ob es im persönlichen Umfeld bei Kindern unter 14 Jahren Erfahrung mit Mediensucht gibt oder gab, bejahen 10 Prozent, weitere 15 Prozent geben an, dies bei Jugendlichen ab 14 Jahren festgestellt zu haben.
Maßnahmen zur Eindämmung von Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit
90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen halten es für sinnvoll, das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Zudem sprechen sich 84 Prozent dafür aus, dass Medien, die süchtig machen können, entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Eine sehr große Mehrheit plädiert auch dafür, dass Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert werden sollten, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Insgesamt 83 Prozent sehen das so. Außerdem sind die Kinder und Jugendlichen mit sehr großer Mehrheit (78 Prozent) dafür, dass es für Medien, die süchtig machen können, Altersgrenzen geben sollte. Große Zustimmung findet auch der Vorschlag, Medien, die süchtig machen können, dahingehend zu beschränken, wie lange am Stück sie genutzt werden können. 77 Prozent unterstützen eine solche Maßnahme. Für mehr kostenfreie Beratungs- und Behandlungsangebote zum Thema Mediensucht plädieren ebenfalls 77 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Keine Mehrheiten finden zwei mögliche Maßnahmen, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. So lehnen die meisten die Forderung nach einem Verbot von Medien, die süchtig machen können, ab. Lediglich 38 Prozent sehen darin eine sinnvolle Maßnahme. Die zweite Maßnahme, die keine Mehrheit bei den Kindern und Jugendlichen findet, ist ein Verbot der Handynutzung für Jugendliche unter 14 Jahren. Eine solche Maßnahme befürworten nur 17 Prozent.
Auch die befragten Erwachsenen halten es für sinnvoll (insgesamt 95 Prozent), das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Eine sehr große Mehrheit plädiert auch dafür, dass Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert werden sollten, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Insgesamt 91 Prozent sehen das so. 82 Prozent spricht sich für mehr kostenfreie Beratungs- und Behandlungsangebote zum Thema Mediensucht aus. Eine Kennzeichnungspflicht von Medien, die süchtig machen können, befürworten auch sehr viele Erwachsene. Insgesamt 74 Prozent sehen das als sinnvolle Maßnahme an. Außerdem sind die Erwachsenen mit großer Mehrheit (72 Prozent) dafür, dass es für Medien, die süchtig machen können, Altersgrenzen geben sollte. 60 Prozent unterstützenden Vorschlag, Medien, die süchtig machen können, dahingehend zu beschränken, wie lange am Stück sie genutzt werden können. Ein Verbot von Medien, die süchtig machen können, lehnen die Erwachsenen mehrheitlich ab. Nur 27 Prozent sehen darin eine sinnvolle Maßnahme. Ein Verbot der Handynutzung für Jugendliche unter 14 Jahren lehnen die Erwachsenen ebenfalls ab. Lediglich 20 Prozent befürworten eine solche Maßnahme, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken.
Verantwortlichkeiten bei der Bekämpfung von Mediensucht
94 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sehen Familien und Eltern bei der Frage, wer sich vor allem darum kümmern sollte, Mediensucht entgegenzuwirken, in der Verantwortung, eine sehr große Mehrheit (90 Prozent) auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst. 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter in der Pflicht, Mediensucht entgegenzuwirken. 74 Prozent der Kinder und Jugendlichen meinen, dass auch die Schulen in der Verantwortung stehen, eine Mehrheit (62 Prozent) sieht das auch für Jugend- und Freizeiteinrichtungen so. 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen schreiben auch der Politik Verantwortung zu, Mediensucht entgegenzuwirken. 44 Prozent sehen diese bei medizinischen Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten.
93 Prozent der befragten Erwachsenen sehen Familien und Eltern bei der Frage, wer sich vor allem darum kümmern sollte, Mediensucht entgegenzuwirken, in der Verantwortung, eine sehr große Mehrheit (90 Prozent) auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst. 81 Prozent der Erwachsenen sehen die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter in der Pflicht, Mediensucht entgegenzuwirken. 79 Prozent der Erwachsenen meinen, dass auch die Schulen in der Verantwortung stehen, eine Mehrheit (73 Prozent) sieht das auch für Jugend- und Freizeiteinrichtungen. 66 Prozent der Erwachsenen sehen auch eine Verantwortung der Politik, Mediensucht entgegenzuwirken. 43 Prozent sehen diese bei medizinischen Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten.
Für den Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.692 Personen, davon 669 Kinder und Jugendliche sowie 1.023 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).
Der Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2021 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2021 heruntergeladen werden.
(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)
Auch in der aktuellen Situation ist Gebr. Recker gerne für Sie da! Wir freuen uns, dass wir unsere Verkaufsräume in Harsewinkel-Greffen wieder für Sie öffnen dürfen. Unsere Verkaufsberater dürfen Sie nach vorheriger Terminabsprache und mit einem negativen Corona-Test/ Genesungsnachweis oder einer Impfbestätigung wieder persönlich beraten. Selbstverständlich unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsmaßnahmen für Sie und unser Team. Unseren Fahrzeugbestand finden Sie online auf unserer Homepage www.gebr-recker.de. Bei Interesse an einem Jungen Stern und/oder einer Probefahrt freut sich unser Verkaufsteam auf Ihre Kontaktaufnahme!
Im Impfzentrum Kreis Gütersloh kam es am Donnerstag, 20. Mai, zu einem Notarzteinsatz. Bereits vor deren Eintreffen konnte eine Person erfolgreich durch die vor Ort tätigen medizinischen Fachkräfte reanimiert werden. Die Wiederbelebungsversuche wurden auch durch den Einsatz eines Defibrillators unterstützt. Kreis Gütersloh und die Leitung des Impfzentrums haben sich zu der Veröffentlichung dieses Hinweises entschlossen, um darauf hinzuweisen, dass die Wiederbelebung nicht im Zusammenhang mit einer Impfung erfolgte. Es handelte sich um einen medizinischen Notfall, der sich auch an jedem anderen Ort hätte ereignen können.
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