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ADAC Umfrage zu Erste-Hilfe-Kenntnissen: Ein Viertel der Befragten fühlt sich zu Erster Hilfe nicht in der Lage

ADAC Umfrage zu Erste-Hilfe-Kenntnissen: wann war der letzte Erste-Hilfe-Kurs? Bildquelle: ADAC.
ADAC Umfrage zu Erste-Hilfe-Kenntnissen: wann war der letzte Erste-Hilfe-Kurs? Bildquelle: ADAC.

Wie sichert man eine Unfallstelle ab, was ist der Rettungsgriff und wie belebt man einen Menschen wieder? Diese wichtigen Erste-Hilfe-Kenntnisse und der Mut zum Helfen können im Ernstfall Leben retten. Zudem gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Erster Hilfe.

Im Rahmen einer aktuellen Online-Umfrage hat der ADAC rund 3600 Personen aus allen Bundesländern zu ihren Kenntnissen in Erster Hilfe befragt. Dabei zeigte sich, dass nur 55 Prozent der Befragten mit ihren Antworten richtig lagen. Allerdings wäre eine Mehrheit der Deutschen (52 Prozent) im Notfall dazu bereit, Erste Hilfe zu leisten. Ein Viertel ist sich nicht sicher und ein weiteres Viertel glaubt, zu Erster Hilfe nicht in der Lage zu sein. Die Hälfte der Befragten gab an, dass sie ihren letzten Kurs vor zehn oder mehr Jahren absolviert hätte. Fast alle Befragten (86 Prozent) würden im Notfall die 112 oder 110 wählen, um Hilfe zu holen. Die richtige und europaweit einheitliche Notrufnummer 112 kennen 66 Prozent.

Nur etwa jeder zehnte wusste, wann man die Seitenlage anwendet – nämlich dann, wenn das Unfallopfer nicht bei Bewusstsein ist, aber normal atmet. Was zu tun ist, wenn eine bewusstlose Person nicht normal oder gar nicht mehr atmet, konnte nur knapp die Hälfte der Befragten auf Anhieb beantworten. Schwer fielen den meisten dabei die Fragen zur Wiederbelebung. Zwar wussten zwei Drittel, dass man die bewusstlose Person auf einen harten Untergrund lagert, aber das genaue Verhältnis von Herzdruckmassage (30 Mal) zu Atemspende (2 Mal) kannten nur etwa 10 Prozent. 7 von 10 Befragten wussten, dass eine Herzdruckmassage auch ohne Atemspende möglich ist, beispielsweise aufgrund erhöhter Infektionsgefahr. Die Befragten wollen im Ernstfall gerne selbst in der Lage sein zu helfen. 68 Prozent sprachen sich spontan für eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen aus. 65 Prozent interessieren sich für eine Erste-Hilfe-App auf dem Smartphone, um ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen.

Ein Viertel der Befragten fühlt sich zu Erster Hilfe nicht in der Lage / ADAC Umfrage zu Erste-Hilfe-Kenntnissen (Bildquelle: ADAC).

Der ADAC hält Auffrischungskurse auf freiwilliger Basis für wichtig und plädiert dafür, schon in der Schule ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Die ADAC Umfrage wurde in Kooperation mit „ADAC Gelbhilft“, einer Fortbildungseinrichtung im Bereich Erste Hilfe, sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Erste Hilfe (BAGEH) erarbeitet. In ihr sind die wichtigsten deutschen Rettungsdienste vertreten. Weitere Informationen zur ADAC Umfrage Erste Hilfe finden Sie unter www.adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Mit dem OutdoorShop Greffen die Zeit in der Natur nutzen – Wanderlust genießen

Eine schöne Wandertour macht mit der richtigen Bekleidung aus dem OutdoorShop Greffen doppelt so viel Spaß!

Das Wichtigste ist das perfekte Paar Wanderschuhe. Hier bieten wir eine große Auswahl vom Markenhersteller Meindl an. Die richtige Wanderhose darf natürlich auch nicht fehlen. Aber was heißt richtig?

Eine Wanderhose sollte bequem sitzen und uns nicht einzwängen, wenn wir über Stock und Stein klettern. Sie sollte atmungsaktiv sein und nach einem Regenschauer rasch abtrocknen. Bei uns im OutdoorShop Greffen finden Sie eine große Auswahl an FjällRäven und Lundhags Hosen.

Der Oberkörper sollte mit einem Funktionsshirt als erste Schicht angezogen werden. Das richtige Funktions-Shirt leitet den Schweiß vom Körper ab und trocknet schnell. Darauf bauen wir mit einem Hemd/Bluse oder weitern Shirts auf. Eine Fleece Jacke und eine Regenjacke/Wetterschutzjacke aus dem OutdoorShop Greffen sollte ebenfalls in jedem Wanderrucksack vorhanden sein.

Zusätzlich finden Sie bei uns auch Rucksäcke, Taschen und viele Accessoires für unterwegs. Nutzen Sie die Zeit in der Natur und genießen Sie die Wanderlust mit der richtigen Ausrüstung aus dem OutdoorShop Greffen.

Positionspapier der SPD-Fraktion: Bang, a Boomerang!

Bang, a Boomerang! – So titulierte die schwedische Popgruppe ABBA einen ihrer Welthits, an den sich der eine oder die andere noch erinnern wird. Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere auch an die Ratssitzung vom 26.4.2016, in der eine Mehrheit von CDU und UWG die Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ablehnte. Diese Entscheidung wurde damals als Erfolg gefeiert, Windräder auf Harsewinkeler Stadtgebiet wurden vermieden.

Gleichzeitig ist mit dieser Entscheidung die Stadt in das Risiko gegangen, einen Wildwuchs an Windkraftanlagen im Außenbereich der Siedlungsflächen von Greffen, Marienfeld und Harsewinkel zu ermöglichen, weil Windkraftanlagen im Außenbereich nach gültiger Gesetzeslage Vorrang genießen. Der juristische Streit war vorprogrammiert und in der letzten HFWA-Sitzung wurde einstimmig beschlossen, keine weiteren Rechtsmittel gegen den Bau einer Windkraftanlage im Ortsteil Greffen einzulegen. Warum? Die Antwort ist einfach: die Aussichten in diesem juristischen Streit zu gewinnen, sind aussichtslos!

Bang, da kommt der Boomerang mit voller Wucht zurück! Mit dem Beschluss von 2016 hat die Stadt den Gestaltungsspielraum für notwendige Windräder aus der Hand gegeben. Ein Bauantrag zur Errichtung einer Anlage wurde gestellt, er wurde nach gültigem Flächennutzungsplan abgelehnt, dagegen hat der Antragssteller geklagt und wird Recht bekommen. Mit Flächennutzungsplan hätte die Stadt die Fäden in der Hand und hätte gestalten können, jetzt kommt der Bumerang krachend zurück, Wildwuchs ist zu befürchten. Hätte, hätte, Fahrradkette…

An dieser Stelle ist es wichtig, Ross und Reiter zu nennen! Die SPD war und ist für die Gewinnung von regenerativer Energie, auch auf unserem Stadtgebiet. Dieses wollen wir gestalten, da der Klimaschutz und jetzt auch das Bundesverfassungsgericht darauf drängt, die Last der Klimaveränderung nicht auf zukünftigen Generationen abzuladen. Und zu Klimazielen hat sich der gesamte Rat bekannt! Wenn nun Windräder dort erstellt werden, wo der Investor und der Flächeneigentümer es für richtig halten, dann nur, weil ein Flächennutzungsplan mit Vorranggebieten 2016 von CDU und UWG abgelehnt wurde.

Bang, a Boomerang!

 

(Text- und Bildquelle: SPD Harsewinkel)

Pfingsten geänderte Gottesdienstzeiten

Der evangelische Gottesdienst wird am Pfingstsonntag um 10.00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel und am Pfingstmontag um 10.00 Uhr in der Christuskirche in Marienfeld gefeiert. Am Pfingstsamstag findet kein Abendgottesdienst in der Christuskirche in Marienfeld statt. Der Gottesdienst am Pfingstsonntag wird von fünf Mitgliedern des evangelischen Kirchenchors musikalisch begleitet.

Aufgrund der begrenzten Plätze in beiden Kirchen werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, sich telefonisch im Gemeindebüro (Telefon 2130) oder per Mail anzumelden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich mit der Luca- oder mit der Coronawarn-App einzuchecken.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Landgestüt Warendorf: Zuständiges Veterinäramt und interne Kommission prüfen Vorwürfe

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Zur Aufklärung der Vorwürfe angeblich tierschutzwidrigen Trainings im Landgestüt hat das Landwirtschaftsministerium eine interne Kommission eingerichtet, in die auch externer Sachverstand einbezogen werden soll.

„Es geht derzeit um die Aufklärung und Bewertung einer Trainingssituation am 13. April im Landgestüt. Alle sind gut beraten, die Ergebnisse der tierschutzrechtlichen Überprüfung des vor Ort zuständigen Veterinäramtes sowie der internen Kommission abzuwarten. Das nordrhein-westfälische Landgestüt Warendorf hat eine Vorbildfunktion in allen Fragen um die Themen Zucht, tiergerechte Haltung und Ausbildung von Pferden. Dies ist das Selbstverständnis der Landesregierung und des Landgestüts“, erläutert Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Hintergrund ist eine Trainingssituation am 13. April 2021. Hierzu hat das Landgestüt am 14. Mai in einer Verlautbarung Stellung bezogen:
https://www.landgestuet.nrw.de/aktuelles/news-detail/stellungnahme/.

Der Kreis Warendorf hat das Ministerium informiert, dass dort Anzeige gegen das Landgestüt erstattet wurde. Dies wird derzeit vom Kreis als zuständiger Behörde umfassend bearbeitet und geprüft. Dazu gehört auch die Auswertung der vorhandenen Videoaufnahmen. Die Bewertung des Kreisveterinäramtes gilt es abzuwarten.

Parallel dazu hat das Ministerium eine interne Kommission zur Überprüfung der Vorgänge um die tierschutzrechtliche Relevanz der in Frage stehenden Trainingssituation eingesetzt. Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Leiter des für das Landgestüt zuständigen Fachreferates, der Leiterin des Tierschutzreferates, der Landestierschutzbeauftragten sowie dem Leiter des Justitiariats, auch externer Sachverstand soll eingebunden werden.

 

(Textquelle: Land NRW)

Wandern 2021: Hightech-Textilien richtig kombinieren

Bildquelle: LUM3N/pixabay.com
Bildquelle: LUM3N/pixabay.com

Wandern erlebt nicht erst in Zeiten der Corona-Pandemie einen echten Boom. Bereits seit Jahren schnürt laut dem Deutschen Wanderverband jeder zweite Bundesbürger über 16 Jahre regelmäßig die Wanderschuhe, um in freier Natur Entspannung oder die körperliche Herausforderung zu suchen. Immer dabei: moderne Funktionskleidung, die sowohl bei schweißtreibenden Temperaturen als auch bei unverhofften Regenschauern die Haut trocken halten soll. Die Hightech-Materialien können ihr Potenzial aber nur bei der richtigen Anwendung entfalten. „Tragen Outdoor-Sportler unter einer wasserdichten und atmungsaktiven Membranjacke ein T-Shirt aus Baumwolle, versagt die Atmungsaktivität der Jacke“, sagt Ralf Diekmann, Produktsicherheits-Experte bei TÜV Rheinland. Denn die Baumwolle speichert Feuchtigkeit und gibt sie nur sehr langsam wieder ab. So kann diese nicht schnell genug von der Hautoberfläche abgeleitet werden und über die Membran in der Jacke nach außen verdampfen. „Wichtig ist das richtige Zwiebelprinzip. Nur mit Funktionswäsche oder einem ebensolchen Shirt aus Mikrofaser ist der Transport der Feuchtigkeit durch alle Schichten gewährleistet“, so Diekmann.

Richtige Ausrüstung wählen

Spezielle Wandertextilien sind laut Hersteller meist nicht nur atmungsaktiv, sondern auch wind- und wasserdicht. Die Kombination der Funktionen hat aber ihren Preis. „Wer bei schönem Wetter loswandert, der ist mit einer Softshelljacke und entsprechender Hose gut ausgerüstet. Das Material ist relativ günstig, atmungsaktiv und hält auch kleinere Regenschauer ab“, empfiehlt Diekmann. Erst bei längeren Touren und bei extremen Witterungen sollten die deutlich teureren regenfesten Membranjacken und -hosen ins Spiel kommen. Über die tatsächliche Wasserdichtigkeit gibt im Labor die sogenannte Wassersäule Auskunft. „Eine wenige Zentimeter große Fläche des zu testenden Stoffgewebes wird unter ein Messrohr gespannt, was langsam mit Wasser gefüllt wird bis erste Tropfen unter dem Stoff auftauchen“, so Diekmann. Wird kein Druck auf die Kleidung ausgeübt, reicht eine Wassersäule von 1.300 Millimeter. Wer einen Rucksack trägt oder sich auf den feuchten Boden setzen oder knien möchte, der sollte auf eine höhere Wassersäule achten. Die Angaben dazu findet man in der Regel auf entsprechenden Etiketten an den Produkten. Aber: Die Atmungsaktivität der Jacke sollte stets bestehen bleiben.

Wandersocken empfehlenswert

Mindestens ebenso wichtig wie gutes, festes Schuhwerk sind spezielle Wandersocken. „Herkömmliche Socken aus Baumwolle sind nicht geeignet, da auch sie keine Feuchtigkeit ableiten können“, sagt der Experte. Moderne Wandersocken verfügen über unterschiedliche synthetische Faserstoffe, die an bestimmten Stellen verstärkt sind. So bleiben die Füße eher trocken und vor schmerzhaften Druckstellen geschützt. Bei der richtigen Pflege können die Eigenschaften der Funktionstextilien über viele Wanderjahre hinweg erhalten bleiben.

Mehr Infos zu Textilien-Prüfung bei TÜV Rheinland unter www.tuv.com/textilien.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Aktuelle Corona-Situation im Kreis Gütersloh: Was gilt, wenn die Inzidenz unter 100 ist?

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Die Inzidenz im Kreis Gütersloh liegt zurzeit seit drei Tagen unter 100. Sollte das bis kommenden Dienstag, 25. Mai so bleiben, entfällt die Bundesnotbremse für den Kreis. Ab dem Zeitpunkt greift dann die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 15. Mai. Fünf aufeinanderfolgende Werktage muss die Inzidenz unter 100 sein – Feiertage werden nicht mitgezählt – dann kann die Landesregierung offiziell feststellen, dass die Bundesnotbremse am übernächsten Tag außer Kraft tritt. Deswegen würden die neuen Regelungen ab Donnerstag, 27. Mai, in Kraft treten, nach einer offiziellen Bekanntmachung des Landes.

Das wären dann unter anderem die neuen Möglichkeiten: Die Ausgangssperre ist ein Teil der Bundesnotbremse und würde dann entfallen. Der Außenbereich von gastronomischen Einrichtungen wie zum Beispiel von Restaurants und Gaststätten, darf wieder öffnen. Allerdings muss den Gästen ein Sitz- oder Stehplatz zugewiesen werden. Auch ein negativer Test ist dafür erforderlich. Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuches nur 48 Stunden her sein. Einzelhandelsgeschäfte, die bislang geschlossen waren, dürfen wieder öffnen. Hier gilt neben der Vorlage eines negativen Tests die Regelung, dass sich nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter zugelassen ist.

Zudem dürfen Museen, Ausstellungen, Galerien sowie Schlösser und ähnlichen Einrichtungen nach einer vorherigen Terminbuchung wieder besucht werden. Beim Besuch eines solchen Angebots müssen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit die Daten der Besucher aufgenommen werden, auch hier ist die Personenanzahl auf einen Besucher je 20 Quadratmeter Fläche begrenzt. Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist in Gruppen bis zu 20 Personen auf Sportanlagen wieder zulässig. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahr gibt es weitergehende Erleichterungen: Sie dürfen unter freiem Himmel in Gruppen von maximal 20 Kindern jeglichen Sport sowohl auf Sportanlagen als auch im öffentlichen Raum betreiben. Auch bei den Kontaktbeschränkungen gibt es ein paar Änderungen. Innerhalb eines Haushalts dürfen sich beliebig viele Personen mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Zudem sind Treffen von zwei Haushalten bis höchsten fünf Personen zulässig. Kinder unter 14 Jahren, sowie Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Treffen sich nur Genesene und Geimpfte gibt es keine Begrenzungen.

Genesene und Geimpfte brauchen kein negatives Testergebnis vorweisen. Ein vollständiger Impfschutz, der durch Vorlage des Impfpasses belegt wird, oder eine zurückliegende COVID-19 Infektion, die durch die Vorlage eines PCR-Tests belegt wird, kann somit als Eintrittskarte verwendet werden. Damit der Impfschutz gewährleistet ist, muss die letzte erforderliche Impfung allerdings mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei Genesenen muss der positive Test mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegen. Ist der Genesene bereits einmal geimpft worden, entfällt die Obergrenze von 6 Monaten. Sein positiver Laborbefund gilt dann nur in Kombination mit dem Impfpass als Eintrittskarte. Veranstaltungen bleiben grundsätzlich untersagt. Große Festveranstaltungen sind noch bis mindestens zum 30.Juni 2021 untersagt.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Zwischenbilanz Bürgertestungen: 200.000 Tests im Kreis Gütersloh

In den 146 Bürgertestzentren im Kreis Gütersloh wurden mehr als 200.000 Corona Testungen durchgeführt. Eine Zwischenbilanz: Die Testbereitschaft  im Kreis wächst. Mitte Mai werden 41.500 Tests pro Woche verzeichnet, von denen 75 positiv ausgefallen sind. Das macht 0,1 Prozent der Testungen aus. Zum Vergleich wurden im April 18.800 Tests pro Woche durchgeführt, von denen 103 positiv ausfielen, was 0,5 Prozent der Tests ausmacht. Das zeigt, dass zurzeit mehr getestet wird und die positiven Ergebnisse seltener sind.

In 146 Bürgertestzentren kann man Stand 19. Mai einen Schnelltest machen. 96 davon finden sich auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh. Die, die dort nicht stehen, sind in der Regel Arztpraxen, die dies nur ihren Patienten anbieten. Ausgelöst durch die Corona Testverordnung des Landes NRW wurden die erforderlichen Testzentren im März buchstäblich aus dem Boden gestampft. Dahinter stecken meist fachkundige Menschen wie Apotheker und Ärzte, sowie Mitglieder vom DRK und Malteser, aber auch eigens geschulte Personen, die tagtäglich die Bürgerinnen und Bürger auf Corona testen.

So entstand ein Doppelnutzen: Friseurbesuche oder Einkäufe mit negativem Corona-Test auf der einen Seite, ein guter Überblick über das Infektionsgeschehen auf der anderen Seite. Fällt ein Schnelltest positiv aus, muss das Ergebnis durch einen PCR-Test zum Beispiel beim Arzt oder in einer Teststelle bestätigt werden. „Es kann immer zu Abweichungen kommen, sogenannte falsch positive Ergebnisse“, bestätigt Marcel Buntrock aus der Abteilung Bevölkerungsschutz des Kreises Gütersloh, der seit Wochen die Bürgertestungen koordiniert.

Das Angebot gilt jedoch ausschließlich für Personen ohne Symptome. Sollte man sich krank fühlen oder typische Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, muss ein Termin beim Hausarzt für einen PCR-Test vereinbart werden.

Für die Öffnung eines Testzentrums müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Die Leistungsfähigkeit der Teststelle, ein genehmigtes Hygienekonzept und der Bedarf in der Region. Für die Bedarfsprüfung wird die Auslastung der Teststellen im Umkreis geprüft. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück. Dort gab es zu Beginn noch zu wenig Teststellen, jetzt gibt es eine gute Test-Infrastruktur. „Wir befinden uns in einem dauerhaften Prüfaufwand“, betont Buntrock.

„Die Testzentren unterliegen der Gesundheitsaufsicht und werden Stichprobenartig kontrolliert um sicherzugehen, dass die vorgelegten Hygienekonzepte auch eingehalten werden.“

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW enthält für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 100 Lockerungen die fast ausnahmslos an einen negativen Test gekoppelt sind. Auf der Internetseite des Kreis Gütersloh ist eine Auflistung aller Teststellen zu finden: www.kreis-guetersloh.de/corona. In der PDF sind auch alle dazugehörigen Webseiten, um einen Termin zu buchen. Eine Karte der Schnelltestzentren ist im Corona-Dashboard zu finden.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Von „Querdenker“-Demonstrationen bis hin zu Angriffen auf Synagogen – Antisemitismus ist leider Alltag in unserem Land

NRW Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
NRW Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Die Antisemitismusbeauftragte teilt mit: Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat am Mittwoche (19. Mai 2021) ihren zweiten Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen an die Landesregierung und an den Landtag übergeben. Unter dem Titel „Fakten, Projekte, Perspektiven“ zeigt der Bericht die aktuelle Situation des Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen auf und stellt für den Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2020 die Arbeit des Büros der Antisemitismusbeauftragten dar.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Das Jahr 2020 war sowohl in der Präventionsarbeit als auch bei antisemitischen Vorfällen von der Corona-Pandemie geprägt. Viele geplante Projekte, Veranstaltungen, Besuche und Termine mussten verschoben werden. Gleichzeitig hat sich die Pandemie-Situation zu einem Nährboden für einfache Erklärungsmuster und Verschwörungsmythen entwickelt. Dabei wird auf Muster zurückgegriffen, nach denen ‚finstere Hintergrundmächte‘ für das Unheil oder die Krise verantwortlich seien. Die Gruppierungen, die als solche dunklen Mächte ausgemacht werden, sind dabei austauschbar, jedoch sind diese Mythen fast immer antisemitisch konnotiert.“

Auch bei den sogenannten „Querdenker“-Demonstrationen, so Leutheusser-Schnarrenberger, wurde 2020 der antisemitische Terror der NS-Zeit relativiert und verharmlost, indem sich etwa „besorgte Bürger“ wegen der Beschränkung ihrer Grundrechte mit Anne Frank oder Sophie Scholl und der weißen Rose vergleichen und sich im Widerstand gegen eine Diktatur wähnen. „Besonders problematisch an den Hygiene- und Querdenker-Demonstrationen ist, dass sich erstmals Milieus der gesellschaftlichen Mitte mit Rechtsextremisten vereint haben. Reichsbürger, Wutbürger, völkische Siedler liefen neben Impfgegnern, Esoterikern und ökologisch-alternativ Lebenden auf den Corona-Protesten“, so Leutheusser-Schnarrenberger. „Dass der Verfassungsschutz inzwischen bundesweit Personen und Gruppen in der ‚Querdenker‘“-Bewegung beobachtet, ist angesichts der Parolen und teilweisen Vernetzung in rechtsextreme Bereiche nur konsequent.“

Vor diesem Hintergrund sei die leicht rückläufige Entwicklung bei der Zahl antisemitischer Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Land Nordrhein-Westfalen „kein Grund zur Entwarnung“, so Leutheusser-Schnarrenberger. „Die Geschehnisse um die Demonstrationen sowie Erkenntnisse aus der durch die Antisemitismusbeauftragten initiierten und im September 2020 vorgestellten RIAS-Problembeschreibung für Nordrhein-Westfalen zeigen: Antisemitismus ist für Jüdinnen und Juden Alltag in unserem Land. Viele Taten werden nicht zur Anzeige gebracht oder liegen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Das Dunkelfeld ist riesig. Landtag und Kabinett haben auf Grundlage dieser Erhebung die Mittel und den Rahmen für die Einrichtung einer solchen Meldestelle Antisemitismus für Nordrhein-Westfalen gegeben. Die Umsetzung in diesem Jahr erfolgt nun seitens des zuständigen Ressorts“, betonte die Antisemitismusbeauftragte. Die individuellen Eingaben, die das Büro der Antisemitismusbeauftragten 2020 erreichten, summierten sich auf 500. „Damit erreichten mich und meine Mitarbeiter deutlich mehr Eingaben als im Vorjahr“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

In ihrem zweiten Amtsjahr konnte die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen weitere Präventionsmaßnahmen und -projekte initiieren und durchführen. „Wir haben gemeinsam mit dem Schulministerium ein Projekt gestartet, das sich mit Antisemitismus im sozialem Kontext Schule befasst und auch unterrichtsbeobachtende Elemente vorsieht. Die Ruhr-Universität in Bochum ist stark in dieses Projekt eingebunden und hat ein Team von Forschenden zusammengestellt, die auf die Interaktionen im Unterricht achten, wenn es um Israel, um den Nahostkonflikt, um das Leben von Juden in Deutschland oder um die deutsche Geschichte, den Holocaust und die zersetzende Kraft des Antisemitismus geht. Daraus sollen dann auch Empfehlungen für den Unterricht entwickelt werden“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Eine weitere in 2020 maßgeblich erarbeitete und kürzlich vorgestellte Studie widmete sich dem Zusammenhang von Antisemitismus und dem Musikgenre Gangsta-Rap. „Hier haben wir erste empirische Befunde und müssen nun Methoden entwickeln, um auch in diesem Teil der Jugend- und Musikkultur antisemitischen Mustern entgegenzuwirken. Es hilft, wenn es dazu gutes Argumentationsmaterial gibt, es braucht aber mehr als die reine Wissensvermittlung. Junge Menschen überzeugt der erhobene Zeigefinger nicht, es braucht vielmehr die ganz konkrete Auseinandersetzung damit, was es für die Betroffenen bedeutet, beschimpft und beleidigt zu werden. Es muss nach Gründen für solch antisemitische Ausbrüche gesucht werden, denn oft ist das Umfeld dafür verantwortlich. Manche Schülerinnen und Schüler haben ein Umfeld, in dem die Vernichtung oder Dämonisierung Israels Alltag ist. In diesen Familien gehört Israel vielleicht gar nicht auf die Landkarte. Da müssen wir alle gegenhalten. Es dürfen solche Aussagen nicht unwidersprochen bleiben. Weder in der Schule noch im Alltag.“

„Das Festjahr anlässlich 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland hat in Nordrhein-Westfalen seinen Ausgangspunkt. Mit vielen Projekten und Formaten kann das ein Ausgangspunkt für neue Instrumente in der Arbeit gegen Antisemitismus sein“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Für 2021 stünden daher Vorhaben und Projekte im Mittelpunkt der Arbeit, die strukturell jenen neuen Erscheinungsformen des Antisemitismus Rechnung tragen. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Berufen und in Verfassungsorganen müssen darin unterstützt werden, solche Formen zu erkennen. Überdies müssen Akteure mit breiten gesellschaftlichen Vorbildwirkungen – wie etwa der Sport – in die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit eingebunden werden“, empfahl die Antisemitismusbeauftragte.

„Die jüngsten antisemitisch motivierten Vorfälle und Übergriffe in Nordrhein-Westfalen als Reaktion auf die Eskalation der Gewalt zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen verurteile ich auf das Schärfste“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. „Antisemitische Hetze und hinausgebrüllter Hass gegen Jüdinnen und Juden, Zerstörungen von Gedenkstätten in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer hier seinen Hass gegen den aus seiner Sicht Erzfeind Israel ausleben will, wird wegen Volksverhetzung strafrechtlich verfolgt werden. Das Verbrennen von Flaggen des Staates Israel ist ausdrücklich strafbar. Wer das nicht einsehen will, der hat die Wertegrundlagen des Zusammenlebens in Deutschland nicht verstanden, dessen Integration ist schiefgelaufen.“

Hintergrund
Überfraktionell getragen, geht die Berufung der Antisemitismusbeauftragten auf den Antrag „Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten“ der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2018 zurück. Der Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Schaffung einer solchen Stelle wurde in der Plenarsitzung vom 14. Juni 2018 einstimmig gefasst.
Laut Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen umfasst das Aufgabenspektrum der Antisemitismusbeauftragten, präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung zu koordinieren und Ansprechpartnerin für Opfer antisemitischer Taten zu sein. Sie legt dem Landtag jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor, in dem sie Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus empfiehlt.

Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten basiert auf drei Pfeilern: der Unvereinbarkeit von Antisemitismus mit Demokratie und Grundrechten, der Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens der Religionen und der historischen Verantwortung gegenüber dem Judentum und dem Staat Israel. Grundlage ist die Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance).

Das Amt wird als Ehrenamt ausgeübt. Die Antisemitismusbeauftragte ist funktional dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet.
Alle Informationen über die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten sind verfügbar unter: https://www.antisemitismusbeauftragte.nrw/

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Reiseverkehr nimmt an Pfingsten Fahrt auf – ADAC Stauprognose für 21. bis 24. Mai

Am langen Pfingstwochenende wird es die erste große Reisewelle des Jahres und damit deutlich mehr Staus als in den Vorwochen geben. Der ADAC erwartet wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine ähnliche Verkehrslage wie Pfingsten 2020: Viele Verkehrsstörungen – aber weit entfernt vom Niveau früherer Jahre vor Corona. Vor einem Jahr zählten die Experten von Freitag bis Pfingstmontag 3591 Staus bei einer Gesamtlänge von 5072 Staukilometern auf Autobahnen. Im Jahr 2019 hingegen waren es 5518 Staus mit einer Länge von 11.600 Kilometern. Das waren rund 35 Prozent weniger Staus als 2019.

Die aktuellen Reiseeinschränkungen werden deutschlandweit immer weiter gelockert, wenngleich die Bundesregierung weiter zur Zurückhaltung beim Reisen aufruft. In einigen Teilen Deutschlands steht das touristische Angebot nun wieder zur Verfügung. Da Reisen ins Ausland nach wie vor eingeschränkt sind und langfristige Urlaubsplanungen nur begrenzt möglich waren, werden sich viele Deutsche für einen Kurztrip mit dem Auto im eigenen Land entscheiden. Außerdem beginnen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Pfingstferien, in Sachsen-Anhalt enden sie nach den Feiertagen. In einigen Bundesländern ist der Dienstag, 25. Mai, noch schulfrei.

Staugefahr auf den Autobahnen sieht der ADAC wie schon in den Vorjahren besonders am Freitagnachmittag und am frühen Abend, Samstagvormittag sowie Montagnachmittag. Bei schönem Wetter sind am Samstag, Sonntag und Montag auf den Ausfallstraßen der Städte in die Naherholungsgebiete Verzögerungen durch Ausflügler programmiert. An allen Tagen müssen Autofahrer mit Schwerverkehr rechnen. Das sonst übliche Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist im Zuge der Corona-Krise teilweise gelockert.

Auf folgenden Strecken besteht besondere Staugefahr:
  • Großräume Hamburg, Berlin, Köln, München
  • Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
  • A 1 Hamburg – Bremen – Dortmund – Köln
  • A 3 Würzburg – Nürnberg – Passau
  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
  • A 5 Frankfurt – Karlsruhe – Basel
  • A 6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
  • A 7 Hamburg – Flensburg
  • A 7 Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
  • A 8 Stuttgart – München – Salzburg
  • A 9 Nürnberg – München
  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
  • A 81 Stuttgart – Singen
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Die Staugefahr ist besonders an den Dauerbaustellen groß, von denen es derzeit mehr als 800 gibt. An den Grenzen müssen Autofahrer mit Wartezeiten durch Corona-Kontrollen rechnen. Reisen ins Ausland sind weiterhin mit großen Auflagen verbunden. Da Rückkehrer aus einem europäischen Risikogebiet bei einem negativen Test aber nicht mehr in Quarantäne müssen, ist auch mit Urlaubsverkehr in Richtung Österreich und Schweiz zu rechnen. Beide Länder ermöglichen auch ihrerseits touristische Einreisen ohne Quarantäne (Österreich ab 19. Mai).

Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)