Für den Verkauf von Kaffee, Tee, Honig und weiteren Lebensmitteln ist der Weltladen Harsewinkel e.V., Clarholzer Straße 18, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften wieder geöffnet: Freitag von 10 bis 12.30 Uhr und 15 bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 10.00 bis 12.30 Uhr.
Neu im Angebot sind nachhaltige Kaffee-Kapseln, die gänzlich ohne Aluminium und Plastik auskommen. Umverpackung wie auch Kaffeekapseln sind vollständig kompostierbar. Die Kapseln sind für gängige Vollautomaten, auch mit Nespresso kompatibel. Die Robusta- und Arabica-Kaffeebohnen werden in Peru angebaut und in Italien geröstet. Zunächst sind die Kapseln in vier Sorten erhältlich: zweimal Espresso, Kaffee sowie Entkoffeiniert. Zum Testen können die Sorten einzeln zusammengestellt werden.
Bestellungen werden auch weiterhin gern per Mail (weltladen@kirche-hsw.de) oder telefonisch (0173 740 9505) entgegen genommen. Abhol- bzw. Liefertermine erfolgen dann nach Absprache.
(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)
Streicht die Airline einen Flug, muss sie innerhalb von sieben Tagen den Ticketpreis erstatten. Leider ist das oft nur Theorie. Manchmal zahlen Airlines nicht, manchmal bieten sie nur Gutscheine an. Was Verbraucher tun können, wenn Airlines mauern, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Mai-Ausgabe.
Manchmal zahlen Airlines schlicht nicht, manchmal verweisen sie Passagiere an das Portal, über das sie gebucht haben, obwohl nach dem Gesetz die Fluggesellschaft den Preis erstatten muss. In der Praxis kommt das Geld oft nicht, ohne dass der Kunde Druck macht. Die Experten von Finanztest raten, die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW zu nutzen. Reagiert die Airline nicht innerhalb von zwei Monaten, wird der Fall an die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (Söp) in Berlin weitergeleitet. Der Service der Söp ist für den Kunden kostenlos.
Bleibt auch das ohne Erfolg, kann ein Mahnbescheid beantragt werden (test.de/mahnbescheid). Wer die Forderungen nicht selbst eintreiben möchte, kann einen Anwalt beauftragen. Mitunter hilft schon die Drohung einer Klage. Eine weitere Möglichkeit ist das Einschalten eines Fluggastportals. Bei Erfolg müssen Passagiere aber zwischen 20 und 40 Prozent der Summe als Erfolgsprovision abgeben, die beim Portal als Zahlung der Airline eingeht.
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden. Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen. Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: „Die Entscheidung der Landesregierung mehrere Wochen vor den Sommerferien wieder zum angepassten Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein wichtiges Signal für die Familien und insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Es ist für die Landesregierung stets selbstverständlich gewesen, dass wir bei sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr Präsenzunterricht ermöglichen wollen. Für mich persönlich haben die Entwicklung der Kinder und ihre Bildungschancen Priorität bei gleichzeitig größtmöglichem Gesundheitsschutz in den Schulen. Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen Bildung. Kinder brauchen Strukturen und wieder mehr regulären Alltag. Ich bin am heutigen Tage zuversichtlich, dass wir durch Schützen, Testen und Impfen der Lehrkräfte den jungen Menschen und der gesamten Schulgemeinschaft zum Schuljahresende ein wichtiges Stück Normalität zurückgeben können.“
Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert. Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die die Landesregierung umfangreich unterstützt hat, setzt die Landesregierung zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet. Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden.
Die Schulen werden noch heute mit einer Schulmail über den geplanten weiteren Schulbetrieb und die damit verbundenen Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.
Gütersloh. Auf der Corona-Internetseite des Kreises Gütersloh zeigten bislang drei verschiedene Dashboards erstens die Corona-Fallzahlen, zweitens die Standorte der Schnelltest-Stellen sowie drittens den Impf-Fortschritt im Kreis. Diese drei Dashboards wurden nun zu einem einzigen zusammengeführt.
Ziel ist es die Informationen gebündelt anzubieten und so für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh leichter auf einen Blick nutzbar zu machen. Auch wird die Corona-Internetseite dadurch übersichtlicher.
Am oberen Rand des neuen Dashboards kann der Nutzer zwischen den drei Hauptkategorien ‚Fallzahlen‘, ‚Impfbarometer‘ und ‚Teststellen‘ wählen. In den drei Ansichten sind dann wie gewohnt die jeweiligen Informationen ersichtlich. Lediglich bei der Karte mit den Corona-Fallzahlen im Kreis Gütersloh gibt es eine weitere Neuerung. So finden sich unter der Karte nun weitere ‚Registerblätter‘. Per Mausklick kann der Nutzer hier zwischen der Karte, dem Verlauf der 7-Tage-Inzidenz, der Fallzahlen-Entwicklung sowie den Fallzahlen der Kommunen wählen. Der ‚Verlauf der 7-Tage-Inzidenz‘ ist neu hinzugekommen. Er beruht auf eigenen Berechnungen und zeigt die Entwicklung des 7-Tage-Inzidenz im Kreis Gütersloh in den letzten Monaten.
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger an den Standorten Rathaus (1 und 2), Frei-und Hallenbad, Wilhalm und Sporthalle am Ruggenbusch über die Luca-App digital einchecken.
Über die App werden die erfassten Daten an die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh weitergeleitet. Der Kreis ist seit Anfang April an die Luca-App angebunden. Bürgerinnen und Bürger, die die App nutzen wollen, müssen sich nach der Installation auf ihrem Handy lediglich registrieren und können sich dann an den entsprechenden Orten per QR-Code anmelden. Für das Gesundheitsamt werden die Daten nur im Falle eines Infektionsgeschehens für die Kontaktrückverfolgung sichtbar. Mithilfe der Luca-App entfällt das Ausfüllen der entsprechenden Kontaktformulare, wie es bisher etwa bei den Sitzungen von Rat und Ausschüssen in der Sporthalle am Ruggebusch gefordert wird.
Sechs förderfähige Wallboxen im ADAC Test (Foto: @ADAC).
Sechs förderfähige Wallboxen im ADAC Test (Foto: @ADAC).
Mit dem Elektroautomarkt wächst die Nachfrage nach Wallboxen, um das Elektroauto zuhause aufladen zu können. Neben der staatlichen Förderung für die Fahrzeuge wird die Installation einer Lademöglichkeit mit 900 Euro von der KfW bezuschusst. Der ADAC hat sechs Wallboxen getestet, die nicht nur förderfähig sind, sondern sich auch in Verbindung mit einer Smartphone-App nutzen lassen.
Testkriterien waren Sicherheit, Funktion, Ausstattung, Lieferumfang und Montage sowie die Nutzung per App. Alle sechs Wallboxen laden sehr zuverlässig, Unterschiede gibt es insbesondere beim Bedienkomfort, der Ausstattung und der App-Funktionalität. Eine Wandladestation scheiterte jedoch bei der Sicherheitsprüfung und musste entsprechend abgewertet werden.
Der Testsieger Kostad (Note 1,8) ist zwar eine teure Wallbox (über 1100 Euro), aber auch umfangreich ausgestattet. Mittels der App lässt sich der Ladestrom in Echtzeit einstellen sowie der Energieverbrauch komfortabel ablesen. Kostad hat das getestete Modell TX-1000 inzwischen aus dem Programm genommen. Da es auf der Terra AC-Wallbox von ABB basiert, sollten die Ergebnisse darauf übertragbar sein. Die beiden zweit- und drittplatzierten Boxen von Vestel und Volkswagen sind kostengünstiger (knapp 800 bzw. 700 Euro) und schneiden ebenfalls gut ab (2,1). Die Wallbox von Vestel besticht durch zeitgesteuertes Laden über die App, die VW ID. Charger Connect mit besten Sicherheitseigenschaften und einer insgesamt fehlerfreien Funktionalität. Beide lösen die Kabelaufbewahrung vorbildlich: Bei VW lässt sich das Ladekabel komfortabel um die Boxen wickeln, bei Vestel der Stecker zusätzlich in einer Steckergarage parken. Die hesotec electrify erzielt die Note 2,2 und landet an vierter Stelle. Die Design-Wallbox aus Edelstahl kann bei der Ausstattung nicht überzeugen und ist mit über 1000 Euro relativ teuer. Pluspunkte sind ihre Zuverlässigkeit und eine individualisierbare Statusanzeige. Befriedigend (Note 2,6) zeigt sich die Box von STARK-IN-STROM.DE. Positiv bewerten die Tester den modularen und damit reparaturfreundlichen Aufbau, den geringen Verbrauch im Stand-by-Modus und die Möglichkeit der Sprachsteuerung über die App. Negativ ins Gewicht fällt, dass die Wallbox die Ladung beim Simulationstest mit einer gasenden Autobatterie nicht unterbrach. Eine vom Hersteller angekündigte neue Version der Wallbox soll dieses Problem nicht mehr aufweisen. Testverlierer und gleichzeitig durchgefallen mit der Note 5,0 ist die EVBox Elvi, die an der Sicherheitsprüfung scheiterte: Die integrierte Überwachungseinrichtung für Gleichstromfehler löste in einer Messreihe nicht aus. Dies könnte zum „Erblinden“ des Schutzschalters in der Hausinstallation und in der Folge zu einem Stromschlag führen. Außerdem: Stellt der Elektroinstallateur diesen Fehler bei der Inbetriebnahme fest, muss er die Abnahme verweigern. Der Hersteller hat bereits reagiert und bietet ein entsprechendes Firmware-Update an.
Wichtig für eine Kaufentscheidung sind nicht nur der Preis für Anschaffung und Montage, sondern auch die Kosten durch den Stromverbrauch im Stand-by-Modus: Diese reichen von weniger als 4 Euro (STARK-IN-STROM.DE) bis zu über 13 Euro (hesotec electrify) jährlich. Der ADAC rät, beim Kauf auf vollständige Bedienungs- und Montageanleitungen zu achten, die zudem auf der Homepage des Herstellers und idealerweise per QR-Code an der Wallbox abrufbar sind. Auch eine Konformitätserklärung sollte beiliegen oder zumindest per Download einsehbar sein.
Der ADAC Test zeigt, dass günstige Wallboxen sicher sind und zuverlässig laden. Wer wenig Wert auf Zusatzfunktionen legt und nur sein Auto laden möchte, ist mit einer simplen und günstigen Wallbox gut bedient. Wer hohen Bedienkomfort und eine umfassende App-Funktionalität wünscht, sollte den Funktionsumfang genau prüfen. Beides variiert deutlich.
Weitere Informationen sowie die Voraussetzungen für die Förderung von Wallboxen finden Sie hier.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Die Pressekonferenz von Gesundheitsminister Jens Spahn scheint viel Euphorie in der Bevölkerung ausgelöst zu haben. Dieser kündigte gestern an, dass die Impfpriorisierung ab dem 7. Juni bundesweit aufgehoben werden soll. Nach dieser Ankündigung erreichte die Hotline des Impfzentrums des Kreises Gütersloh zahlreiche Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich impfen lassen möchten.
Seit 8 Uhr stehen die Telefone im Impfzentrum nicht mehr still: Jeder möchte schnellstmöglich einen Impftermin für Juni buchen. Dass dies aber noch nicht möglich ist, wollen viele nicht verstehen. „Wir können noch keine Termine für alle Impfwilligen vergeben. Wir müssen auf den Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen warten“, erklärt Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. Erst wenn der Erlass vorliegt kann das Impfzentrum ohne Priorisierung impfen. Riepe: „Viele Personen können das leider nicht nachvollziehen und bestehen auf einen Impftermin. Uns sind aber die Hände gebunden.“
Weitere Anrufer wollen ihren Zweittermin im Impfzentrum verschieben – in den meisten Fällen vorziehen, um den vollständigen Impfschutz eher zu erhalten. Einige Impflinge versuchten bereits vergeblich ihren Termin beim Hausarzt zu verschieben. So wie der Hausarzt das nicht leisten kann, kann auch das Impfzentrum eine Terminverschiebung nicht umsetzen. Die Impftermine sind verbindlich und können nicht verschoben werden, da dies mit einem enormen organisatorischen Aufwand verbunden ist. „Wir können die Termine nur in Ausnahmefällen verschieben. Ein Grund ist zum Beispiel eine Operation. Den Termin aufgrund von Urlaubsreisen zu verschieben, ist nicht möglich“, stellt Riepe klar.
Die Hotline des Impfzentrums ist aufgrund der zahlreichen Anrufe ausgelastet und die Wartezeit beträgt rund 30 Minuten. Die Hotline ist für Fragen zur Coronaschutzimpfung eingerichtet worden. Durch die benannten Probleme sind die Leitungen allerdings blockiert und es gibt kein Durchkommen. Auch Terminbuchungen für impfberechtigte Gruppen erfolgen nicht über die Hotline, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Derzeit sind die über die KVWL buchbaren Termine bis Ende Mai ausgebucht. Durch Absagen kann es aber immer wieder dazu kommen, dass vereinzelt Termine frei werden und buchbar sind.
Ab Mittwoch, 19. Mai, gibt es weitere Lockerungen im Kreis Gütersloh. Zusätzlich zu den Geschäften des täglichen Bedarfes wie Supermärkten, Drogerien oder Gartenmärkten darf der Einzelhandel wieder im Click&Meet-Angebot öffnen. In der gestrigen Pressemitteilung des Kreises Gütersloh hieß es fälschlicherweise, dass Einkaufen lediglich mit einer FFP-2 Maske möglich sei. Das ist jedoch nicht korrekt. Erlaubt sind neben FFP-2 Masken auch medizinische Masken. Im Personennahverkehr sowie bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, also beispielsweise beim Friseur, müssen die Kunden allerdings eine FFP-2 Maske tragen – eine medizinische Maske reicht hier nicht aus.
Am Mittwoch, 19. Mai, machen sich die mobilen Impfteams vom Impfzentrum des Kreises Gütersloh auf den Weg zu Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünften. Gestartet wird in der Stadt Rietberg. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson für diese Personengruppen freigegeben und an die Impfzentren verteilt. Der Vorteil zu anderen Impfstoffen ist, dass das Vakzin für den vollen Impfschutz nur einmal verabreicht werden muss.
Im Kreis Gütersloh stehen mehr als 1.000 Obdachlose und Bewohnerinnen und Bewohner aus Gemeinschaftsunterkünften auf der Liste. Die Zahl wurde bereits im April durch die Kommunen ermittelt und an das Land NRW weitergegeben. Obdachlose und Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften sind besonders gefährdet, da dort die Abstände nicht eingehalten werden können. Die dortigen Wohnverhältnisse begünstigen die Ausbreitung des Coronavirus. Bis Ende Mai impfen die mobilen Teams nach und nach in den Kommunen. Unterstützt werden sie dabei von der Kreisfeuerwehr.
Der Diebstahl seines Rucksacks in Bielefeld ist am Sonntagmittag (16. Mai) für einen 13-Jährigen glücklich ausgegangen. Über mehrere Stationen fahndeten verschiedene Dienststellen der Bundespolizei mit Erfolg nach dem Täter und nahmen ihn schließlich in Wuppertal fest.
Der 13-Jährige fuhr vom Hauptbahnhof Bielefeld aus mit seiner Großmutter mit dem Zug nach Herford, als er bemerkte, dass er seinen Rucksack auf einer Bank vergessen hatte. Sie kehrten mit dem nächsten Zug zurück nach Bielefeld, um festzustellen, dass der Rucksack nicht mehr dort war. Zur Anzeigenerstattung suchte man die Bundespolizei auf. Hier konnten die Bundespolizisten auf Videobildern einen Tatverdächtigen ausmachen. Er nahm den Rucksack an sich und stieg in einen Zug nach Hamm. Ein Anruf bei den Kollegen der Bundespolizei in Hamm reichte, um den weiteren Weg nachzuvollziehen. Der Zug war zu dem Zeitpunkt schon wieder aus Hamm abgefahren. Den Täter konnte man jedoch im Hauptbahnhof Hamm wieder auf Videobildern identifizieren und sehen, wie er in einen Zug in Richtung Venlo einstieg. Nun wurden die Kollegen der Bundespolizei in Wuppertal ins Boot geholt. Anhand der präzisen Personenbeschreibung nahmen die einen 40-Jährigen Deutschen aus Wuppertal fest. Er trug noch den Rucksack bei sich, darin unter anderem Unterhaltungselektronik im Wert von eintausend EURO. Der Rucksack mit dem vollständigen Inhalt wurde sichergestellt. Der überglückliche 13-Jährige wird sein Eigentum zurückbekommen, gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eröffnet.
(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.